Beantwortung der Anfrage AN/0361/2023 der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0843/2023 vom 13.03.2023
Stand: Am 13.03.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 151/1 Vorlagen-Nummer 0843/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 Beantwortung der Anfrage AN/0361/2023 der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim Die Verwaltung teilt zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Mülheim vom 27.02.2023 mit dem Betreff „Ein Jahr Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West“ folgendes mit: Die Verwaltung bereitet derzeit für die nächste Sitzung der BV Mülheim am 17.04.2023 einen Sachstands- und Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West vor. Dieser wird das erste Jahr seit Inkrafttreten der Satzung abbilden und auch die Themen der vorliegenden Anfrage behandeln. -
Anfrage 0361-2023 BV 9
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 27.02.2023 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Ein Jahr Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, wir bitten um die Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim: Im März 2022 trat die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West in Kraft. Nach einem Jahr ist es an der Zeit, die Wirkungen dieser Satzung zu betrachten und eventuelle Nachschärfungen vorzunehmen. Daher stellt DIE LINKE die folgenden Fragen: 1. Wie wurden Vermieter*innen und Mieter*innen im Satzungsgebiet über das Inkrafttreten der Sozialen Erhaltungssatzung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten informiert und um welche handelt es sich bei diesen? 2. Welche Aufgaben ergeben sich für die Verwaltung aus der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West und welcher Personalaufwand ist hiermit verbunden? 3. Wie viele Anträge auf im Gebiet der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West erforderliche Genehmigungen wurden mit welchem Resultat gestellt? 4. Wie viele Hinweise oder Beschwerden (von Mieter*innen oder Dritte) auf mögliche Verletzungen der Regelungen des Sozialen Erhaltungsgebietes Mülheim Süd-West gingen bei der Verwaltung ein und was war das jeweilige Resultat? 5. Wie haben sich seit Inkrafttreten der Sozialen Erhaltungssatzung die sozialen Indikatoren für dieses Gebiet – wie zum Beispiel die Bewohner- und Haushaltsstruktur, die Miethöhe und die Mietbelastung, der Ausstattungszustand der Wohnung, die Bindung an das Quartier und die Nutzung der Infrastrukturen im Quartier (siehe Beschlussvorlage 1524/2020) – entwickelt? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf
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13.03.2023
TOP 7.2.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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