A-R/0089/2021
Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksverkäufen der Stadt Münster sowie der Tochterunternehmen
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a-r-0089-2021-Grüne-SPD-Volt-Verlängerung der Mietpreis-und Belegungsbindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen
2763 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0089/2021
Münster, 07.12.2021
Ratsantrag
Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungsfristen im sozial
geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen und
Grundstücksverkäufen der Stadt Münster sowie der Tochterunternehmen
Um die in der SoBoMünster beschlossene Gleichbehandlung, Transparenz sowie
Investitionssicherheit gegenüber allen Beteiligten zu gewährleisten, sollen zukünftig
alle Investoren im Innenbereich sowie auch bei Erwerb von städtischen
Grundstücken, nicht die Mindest-, sondern die jeweilige Höchstlaufzeit der zum
Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien und Förderprogramme des
Landes NRW umsetzen. Ziel ist es, möglichst über einen langen Zeitraum
preisgünstigen Wohnraum zu sichern.
Der Rat möge beschließen:
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen für Investitionen im Innenbereich bei
städtebaulichen Verträgen sowie bei Grundstücksverkäufen der Stadt Münster und
ihrer Tochterunternehmen wird auf die jeweils gültige (derzeit 30 Jahre)
Höchstlaufzeit gesetzt.
Begründung:
Die im Mai 2014 durch den Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossene
Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMünster) sieht vor, dass Investoren /
Eigentümer im Innenbereich im Geschosswohnungsbau jeweils 30 % geförderten
sowie 30 % förderfähigen Mietwohnungsbau errichten müssen. Bei städtischen
Grundstücken besteht eine besondere kommunale Selbstverpflichtung, indem für
den Geschosswohnungsbau 60 % öffentlich-geförderter Wohnraum vorgesehen sind.
In der Ratsvorlage sind jedoch keine Aussagen zur Laufzeit für den geförderten
Mietwohnraum enthalten.
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen für Investoren im Innenbereich waren daher
bislang an die Mindestlaufzeit der Bindungen der zum Zeitpunkt der Antragstellung
gültigen Förderbestimmungen von aktuell 20 Jahren gekoppelt Städtische
Grundstücke wurden bislang mit der Höchstlaufzeit von 20-25 Jahren
ausgeschrieben.
Aktuell wird bei der Vergabe von städtischen Grundstücken eine Mietpreis- und
Belegungsbindung über die Höchstlaufzeit von 30 Jahren angestrebt. Die Wohn +
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Stadtbau GmbH hat für die Förderung ihrer Wohnungsbauprojekte auf den
ehemaligen Kasernenflächen seit 2020 ebenfalls eine 30-jährige Laufzeit beantragt.
Seit 2020 bietet das Land NRW neben den bisherigen Laufzeiten von 20 und 25
noch 30 Jahre an. Bei der Laufzeit von 30 Jahren gibt es zudem einen etwas
höheren Tilgungsnachlass, der für die Investoren eine Verbesserung der
Förderkonditionen bedeutet.
Gez.
Sylvia Rietenberg Marius Herwig Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt und Fraktion Tim Pasch
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0089/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 07.12.2021
- Erstellt
- 07.12.2021 15:55