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A-R/0089/2021

Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksverkäufen der Stadt Münster sowie der Tochterunternehmen

Antrag an den Rat 07.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 43.4

a-r-0089-2021-Grüne-SPD-Volt-Verlängerung der Mietpreis-und Belegungsbindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen

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a-r-0089-2021-Grüne-SPD-Volt-Verlängerung der Mietpreis-und Belegungsbindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0089/2021 
 
      
 
 
Münster, 07.12.2021 
Ratsantrag 
  
Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungsfristen im sozial 
geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen und 
Grundstücksverkäufen der Stadt Münster sowie der Tochterunternehmen 
 
Um die in der SoBoMünster beschlossene Gleichbehandlung, Transparenz sowie 
Investitionssicherheit gegenüber allen Beteiligten zu gewährleisten, sollen zukünftig 
alle Investoren im Innenbereich sowie auch bei Erwerb von städtischen 
Grundstücken, nicht die Mindest-, sondern die jeweilige Höchstlaufzeit der zum 
Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien und Förderprogramme des 
Landes NRW umsetzen. Ziel ist es, möglichst über einen langen Zeitraum 
preisgünstigen Wohnraum zu sichern.  
 
Der Rat möge beschließen:  
 
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen für Investitionen im Innenbereich bei 
städtebaulichen Verträgen sowie bei Grundstücksverkäufen der Stadt Münster und 
ihrer Tochterunternehmen wird auf die jeweils gültige (derzeit 30 Jahre) 
Höchstlaufzeit gesetzt. 
 
Begründung:  
Die im Mai 2014 durch den Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossene 
Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMünster) sieht vor, dass Investoren / 
Eigentümer im Innenbereich im Geschosswohnungsbau jeweils 30 % geförderten 
sowie 30 % förderfähigen Mietwohnungsbau errichten müssen. Bei städtischen 
Grundstücken besteht eine besondere kommunale Selbstverpflichtung, indem für 
den Geschosswohnungsbau 60 % öffentlich-geförderter Wohnraum vorgesehen sind. 
In der Ratsvorlage sind jedoch keine Aussagen zur Laufzeit für den geförderten 
Mietwohnraum enthalten.  
 
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen für Investoren im Innenbereich waren daher 
bislang an die Mindestlaufzeit der Bindungen der zum Zeitpunkt der Antragstellung 
gültigen Förderbestimmungen von aktuell 20 Jahren gekoppelt Städtische 
Grundstücke wurden bislang mit der Höchstlaufzeit von 20-25 Jahren 
ausgeschrieben.  
 
Aktuell wird bei der Vergabe von städtischen Grundstücken eine Mietpreis- und 
Belegungsbindung über die Höchstlaufzeit von 30 Jahren angestrebt. Die Wohn +

2 
Stadtbau GmbH hat für die Förderung ihrer Wohnungsbauprojekte auf den 
ehemaligen Kasernenflächen seit 2020 ebenfalls eine 30-jährige Laufzeit beantragt. 
Seit 2020 bietet das Land NRW neben den bisherigen Laufzeiten von 20 und 25 
noch 30 Jahre an. Bei der Laufzeit von 30 Jahren gibt es zudem einen etwas 
höheren Tilgungsnachlass, der für die Investoren eine Verbesserung der 
Förderkonditionen bedeutet. 
 
 
Gez. 
 
Sylvia Rietenberg                     Marius Herwig                       Helene Goldbeck 
Christoph Kattentidt                  und Fraktion                         Tim Pasch 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

15.12.2021 Rat
TOP 43.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0089/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.12.2021
Erstellt
07.12.2021 15:55