V/0824/2011
Ausschreibung der städtischen Liegenschaft "York-Ring / Steinfurter Straße"
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V-0824-2011-Anlage-2
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V-0824-2011-Anlage-1
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Anlage 1
zur Vorlage V/0824/2011
Exposé
zur Veräußerung der Liegenschaft
„York-Ring / Steinfurter Straße“
- Teilnahmewettbewerb und Bieterverfahren -
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Zielsetzung 5
2. Grundstück 5
2.1 Standort / städtebauliche Einbindung / Verkehrs anbindung 5
2.2 liegenschaftliche Grundstücksbeschreibung 6
2.2.1 Eigentum, Grundstücksbezeichnung, -größe, 6
2.2.2 Grundstücksbeschaffenheit 6
2.2.2.1 Altlastenverdacht / Kostenbeteiligung 6
2.2.2.2 Vorhandene Leitungen / Kabel / Schächte etc . 6
a) Leitungen der Stadtwerke GmbH
6
b) Leitungen und Schächte der Stadt Münster 7
c) Inaktive Leitungen 7
2.2.2.3 Bodendenkmalpflege 8
2.2.3 Vorherige Nutzungen / bestehende Rechtsverhäl tnisse 9
2.2.3.1 bestehende Miet-, Pacht- und
Nutzungsverhältnisse 9
2.2.3.2 Grundbucheintragungen / Baulasten 9
2.2.3.3 Erschließungsbeiträge, Entwässerungs-
Beiträge, Kanalhausanschlusskosten 9
2.2.3.4 Restriktionen Denkmalschutz 10
2.2.3.5 sonst. Rechte / Nutzungen Dritter 10
a) Zufahrtsrechte zum nördl. gelegenen Grundstück
b) Naturdenkmal
c) Erhaltung von Bäumen
2.3 Planungsrecht 11
3. inhaltliche Anforderungen an die künftige Bebauu ng / Nutzung 11
3.1 städtebauliche / architektonische Anforderungen 12
3.2 energetische / ökologische / technische Anforde rungen 12
3.3 Nutzungsanforderungen 12
3.4 liegenschaftliche Bedingungen 13
3.4.1 Mindestgebotspreis für das Grundstück 13
3.4.2 weitere Regelungen im Grundstückskaufvertrag 13
3
4. Vergabeverfahren 14
4.1 Stufe 1 – Teilnahmewettbewerb 14
4.1.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs 14
4.1.2 Einreichung der Teilnahmeanträge 14
4.1.2.1 Teilnahmevoraussetzungen 14
4.1.2.2 Einzureichende Unterlagen 15
a) Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin
b) Nachweise zur techn. Leistungsfähigkeit
c) Nachweise zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit
4.1.2.3 Abgabefrist und –ort 16
4.1.3 Prüfung und Wertung der Bewerbungsunterlagen 16
4.1.4 Abschluss 1. Verfahrensstufe 17
4.2 Stufe 2 – Verhandlungs- und Bieterverfahren 17
4.2.1 Ziel des Verhandlungs- und Bieterverfahrens 17
4.2.2 Einreichung der Angebote / Entwürfe / Nutzung skonzepte 17
4.2.2.1 Teilnahmevoraussetzungen 17
4.2.2.2 einzureichende Unterlagen 18
a) Konzeption des Bauvorhabens
b) Nutzungskonzept
c) Kaufpreisgebot für das Grundsstück
d) Finanzierungsbestätigung
4.2.2.3 Abgabefrist und –ort 18
4.2.3 Verhandlungsverfahren 19
4.2.4 Abgabe letztes Angebot / optimiertes städteba uliches 19
Konzept / Nutzungskonzept
4.2.5 Auswahlverfahren 19
4.2.5.1 formelle Prüfung 19
4.2.5.2 materielle Prüfung 20
a) Auswahlgremium
b) Auswahlkriterien, Gewichtung, Bewertung
4.2.6 Abschluss 2. Verfahrensstufe 22
4.3 Zeitplan Vergabeverfahren 22
4
5. Hinweise / Informationen 23
5.1 ausschreibende Stelle
5.2 Verkäuferin des Grundstücks
5.3 Dienststelle der Stadt Münster für die Abgabe d er
Teilnahmeanträge und der Angebote
5.4 Ansprechpartner bei der Stadt Münster 24
5.5 Urheberrechte 25
5.6 Garantieausschluss
5.7 Kosten für Ausarbeitungen von Angeboten/Entwürf en / Teilnahme an
Verhandlungen
5.8 Verpflichtung nach dem Korruptionsbekämpungsges etz
6. Anlagen 26
6.1 Lageplan
6.2 Unterlagen zur Bodenbeschaffenheit
6.3 Leitungspläne
6.4 Naturdenkmal-Verordnung
6.5 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 423
6.6 Formblatt Erklärungen
5
1. Zielsetzung
Ziel der Ausschreibung ist der Verkauf des Grundstü cks im
Mindestgebotsverfahren an einen Investor, der sich bereit erklärt und in
der Lage ist, das Grundstück mit hoher städtebaulic her und
architektonischer Qualität zu bebauen sowie einer d auerhaften
adäquaten Nutzung zuzuführen.
2. Grundstück
2.1 Standort / städtebauliche Einbindung / Verkehrs anbindung
Münster ist mit rd. 280.000 Einwohnern und einem Ei nzugsgebiet von
rd. 1,2 Millionen Bewohnern eine vorwiegend mittels tändisch geprägte
Stadt mit einer stabilen Wirtschaftskraft und einem hohen Freizeitwert.
Zwischen Technologiezentrum, Hauptfeuerwache, begin nendem Uni-
versitätsbereich und innerstädtischer Bebauung liegt das Grundstück im
Eckbereich zwischen der äußeren Ringstraße Münsters und der
Steinfurter Straße (B 54), die als städtische Ausfallstraße die Anbindung
zum Autobahnanschluss Münster-Nord der BAB 1 sicher stellt.
Zahlreiche Busverbindungen führen über diese Straße n des
überörtlichen und innerstädtischen Straßennetzes in s Umland. Auf der
Ostseite des Grundstücks wird die Einbindung in das Verkehrsnetz
durch die angrenzende Radverkehrsachse Gasselstiege ergänzt, die
eine für die „Fahrradhauptstadt Deutschlands“ bedeu tsame zentrale
Verbindung zwischen der Innenstadt und den nördlich en Stadtteilen
Münsters darstellt.
Die Anfahrbarkeit des Grundstücks ist infolge der u nmittelbaren Nähe
zum stark frequentierten Kreuzungspunkt York-Ring / Steinfurter Straße
aus Verkehrssicherheitsgründen eingeschränkt. Die H aupterschließung
des Grundstücks für den Kfz-Verkehr erfolgt über ei ne sog. „rechts/rein-
rechts/raus-Fahrbeziehung“ vom York-Ring aus im süd -östlichen
Grundstücksbereich in Höhe der im Lageplan Anlage 6 .1, lit. a)
gekennzeichneten Stelle. Eine weitere untergeordnet e Zufahrt mit
niedriger Nutzungsfrequenz kann mit ent-sprechenden Auflagen in
Abhängigkeit von der künftigen Grundstücks-nutzung von der
Steinfurter Straße her im nord-westlichen Grund-stü cksbereich in
Aussicht gestellt werden. Diese vorhandene Zufahrt dient z.Zt. der
Erreichbarkeit und Anfahrbarkeit von Stellplätzen a uf dem nördlich
angrenzenden Grundstück Steinfurter Straße 104. Die Fremdnutzung
dieser Zufahrt wird zeitgerecht eingestellt.
Zu den Konsequenzen dieser Erschließungssituation f ür die künftige
Grundstücksnutzung vgl. auch Ziff. 3.3., S. 12.
6
2.2 Liegenschaftliche Grundstücksbeschreibung
2.2.1 Eigentum, Grundstücksbezeichnung, -größe,
Die Grundstücke Gemarkung Münster Flur 71, Nrn. 714 und 748
stehen im Eigentum der Stadt Münster und haben eine Gesamtgröße
von 5.657 qm. Die jeweilige Lage der Grundstücke is t aus dem
Lageplan Anlage 6.1, lit. b)
ersichtlich.
2.2.2 Grundstücksbeschaffenheit
2.2.2.1 Altlastenverdacht / Kostenbeteiligung
Das Grundstück ist Teil der im Altlasten-/Verdachts -
flächenkataster der Stadt Münster erfassten Altlast en-
verdachtsfläche 12 C. Zu den näheren Einzelheiten w ird auf
die Beschreibung (Anlage 6.2 lit. a))
verwiesen.
Auf dem Grundstück wurden Bodenuntersuchungen
vorgenommen, deren Ergebnisse in dem „Gutachten zu
orientierenden Untergrund- und Schadstofferkundunge n“ der
GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, Münster, vom 06.07.2010,
(Anlage 6.2, lit. b
) festgehalten sind. Die Stadt Münster ist
bereit, sich an den entstehenden Entsorgungsmehr kosten
(vgl. Definition in Anlage 6.2 lit.a), S. 1 unten, S. 2 oben) mit
einem Betrag von bis zu 126.000,00 € (in Worten:
einhundertsechsundzwanzigtausend EURO) zu beteilige n
(vgl. dazu die Definition der münsterspezifischen
Hintergrundbelastungen zu den Entsorgungsmehr
kosten in
Anlage 6.2. lit. a), S. 1).
2.2.2.2 Vorhandene Leitungen / Kabel / Schächte etc.
In den Grundstücken sind – soweit bekannt – folgend e in den
Leitungsplänen Anlage 6.3, lit. a) und b ) zeichnerisch dar-
gestellte Leitungen verlegt:
a) Leitungen der Stadtwerke GmbH
aa) Strom und Info-Kabel
Die Leitungen verlaufen parallel zur nordwestlichen
Grundstücksgrenze (Schutzstreifenbreite 5 m) bzw.
befinden sich im östlichen Grundstücksbereich der
Gasselstiege (Flurstück Nr. 714 - grundbuchlich
gesichert);
Auf dem Grundstück befindet sich im
Kurvenbereich York-Ring/Steinfurter Str. der Strom-
7
hausanschluss für die auf dem öffentlichen Gehweg
befindliche Litfaßsäule. Der Stromhausanschluss ist
entweder durch Eintragung einer beschränkt
persönlichen Dienstbarkeit grundbuchlich zu
sichern oder auf Kosten des Grundstückskäufers zu
verlegen (geschätzte Kosten für evtl. Verlegung:
1.500 - 2.000 € (Kostenangabe nicht verbindlich));
bb) Gas
Leitungen im Bereich Gasselstiege/York-Ring und
parallel zur nordwestlichen Grundstücksgrenze;
cc) Wasser
Leitungen im Bereich Gasselstiege/York-Ring;
dd) Lichtwellenleiterkabel
Leitungen parallel zur nordwestlichen Grundstücks-
grenze;
b) Leitungen und Schächte der Stadt Münster
aa) Schmutzwasserkanal
Schmutzwasserkanal der Stadt Münster im Bereich
Gasselstiege (Schutzstreifenbreite 5 m);
bb) Schächte
Im Bereich der Gasselstiege befinden sich drei
Schächte. Dabei handelt es sich um einen
Kanalhausanschluss (2 Schächte) sowie um einen
ehemaligen Wasserzählerschacht.
c) Inaktive Leitungen
Auf dem Grundstück befinden sich inaktive
Leitungen zum Tankshop und zu einem
Bürocontainer der ehemals dort betriebenen
Tankstelle und Regenwasserleitungen einschl. der
Bodeneinläufe sowie ggfs. weitere Leitungen
aufgrund der Vornutzung.
8
Im Randbereich des Grundstücks am York-Ring
befinden sich inaktive Beleuchtungskabel. Der im
Lageplan der Stadtwerke Münster (Strom)
eingetragene Vorwegweiser ist in der Örtlichkeit
nicht vorhanden.
Hinweise:
- Die in den Leitungsplänen Anlage 6.3, lit. a) – b )
eingezeichneten Leitungen / Kanäle etc. geben die
Lage nur horizontal, nicht vertikal wieder, d.h. di e
Tiefenlage ist nicht ersichtlich. Für den Fall, dass im
Bereich der Ein- und Ausfahrt eine Tiefgaragen-
rampe mit eingeplant wird, ist eine Abstimmung mit
den Leitungsträgern erforderlich;
- Nicht nur auf dem ausgeschriebenen Grundstück,
sondern auch in unmittelbarer Nähe
zum Grund-
stück befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum
(Gasselstiege, York-Ring, Steinfurter Str.) Versor-
gungsleitungen verschiedener Versorgungsträger
(z.B. Stadtwerke Münster GmbH, Deutsche Tele-
kom AG, Unitymedia GmbH);
- Die Stadt Münster übernimmt keine Gewähr für die
Vollständigkeit der Angaben in Ziff. 2.2.2.2 sowie in
den Anlagen 6.3 lit. a) – b));
- Die Versorgungsleitungen / Kanäle etc. werden –
soweit erforderlich und noch nicht erfolgt – vor de m
Verkauf des Grundstückes auf Veranlassung und
auf Kosten der Stadt grundbuchlich gesichert.
2.2.2.3 Bodendenkmalpflege
Konkrete Hinweise und Indizien dafür, dass sich auf dem aus-
geschriebenen Grundstück Bodendenkmäler im Sinne de s
§ 2 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhei n-
Westfalen (DSchG NW) befinden, liegen der Stadt bis her nicht
vor. Das Vorhandensein von Bodendenkmälern kann all erdings
nicht ausgeschlossen werden. Die Baumaßnahmen sind der
Städtischen Denkmalbehörde daher rechtzeitig vor Ma ßnahmen-
beginn anzuzeigen. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Boden-
denkmäler entdeckt werden, ist dies der Städtischen Denk-
malbehörde gem. § 15 DSchG NW anzuzeigen. Die Stadt trägt
die Bodendenkmäler in die Denkmalliste ein, die dan n unter
9
Denkmalsschutz stehen. Als Folge davon bedürfen säm tliche
Veränderungen am geschützten Objekt bzw. dessen Bes eitigung
einer Erlaubnis der Denkmalbehörde gem. § 9 DSchG N W.
Ferner bedürfen sämtliche Bodeneingriffe innerhalb eines
Bodendenkmals einer archäologischen Begleitung, die im
Benehmen mit der LWL-Archäologie für Westfalen nach
Maßgabe der Städtischen Unteren Denkmalbehörde durc hzu-
führen ist. Die Kosten dafür trägt der Erlaubnisnehmer.
2.2.3 Vorherige Nutzungen / bestehende Rechtsverhäl tnisse
2.2.3.1 Bestehende Miet-, Pacht- und Nutzungsverhäl tnisse
Das Grundstück wird derzeit nicht genutzt. Die letzte Nutzung
war der Betrieb einer Tankstelle bis 2005. Lediglic h das
Flurstück Gemarkung Münster, Flur 71 Nr. 714 ist de rzeit
noch als Grabeland verpachtet. Eine Freistellung is t
kurzfristig möglich und wird von der Stadt rechtzei tig
veranlasst.
Auf dem Grundstück befindet sich im Bereich der
Gasselstiege ein Briefkasten der Deutsche Post AG. Die
Stadt Münster wird diese Nutzung zeitgerecht beenden.
2.2.3.2 Grundbucheintragungen / Baulasten
Das Grundstück Gemarkung Münster Flur 71 Nr. 714 is t mit
einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leit ungs-
recht) zugunsten der Stadtwerke Münster GmbH belast et
(vgl. Ziff. 2.2.2.2., lit. a) aa) S. 6/7);
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Münster sind kein e
Baulasten eingetragen.
2.2.3.3 Erschließungskosten, Entwässerungsbeiträge, Kanalhaus-
anschlusskosten
Erschließungs- und Entwässerungsbeiträge fallen nic ht mehr
an.
Für ggfs. noch zu verlegende Kanalhausanschlüsse si nd auf
der Grundlage der jeweils geltenden Satzung Kanalha us-
anschlusskosten zu zahlen.
10
2.2.3.4 Restriktionen Denkmalschutz
Die Grundstückseinfassung des unmittelbar nördlich
angrenzenden Grundstückses, Steinfurter Str. 104, besteht
aus einer Mauer, die mit einem Teilstück in das
ausgeschriebene Grundstück hineinragt. Die Lage die ses
Teilstückes ist aus dem Lageplan Anlage 6.1, lit. c )
ersichtlich. Die Mauer steht insgesamt und demnach auch mit
diesem Teilstück unter Denkmalschutz.
Falls das überstehende Teilstück im Zuge der Realis ierung
der angestrebten Neubebauung erhalten werden kann, soll
dies nach Möglichkeit auch geschehen. Andernfalls i st vom
künftigen Bauherrn (Investor) bei der Unteren Denkm al-
behörde eine Genehmigung zum Abbruch zu beantragen.
Die Genehmigung dazu kann derzeit lediglich in Auss icht
gestellt, aber nicht verbindlich garantiert werden. Die
Herbeiführung der erforderlichen Klärungen dazu obliegt dem
Investor.
2.2.3.5 Sonst. Rechte / Nutzungen Dritter
a) Zufahrtsrechte zum nördl. gelegenen Grundstück
Steinfurter Straße 104
Die Anfahrbarkeit von Kfz-Stellplätzen auf dem nörd lich
benachbarten Grundstück erfolgt von der Steinfurter
Straße aus über eine vorhandene Zufahrt auf dem
Grundstück (vgl. auch Ziff. 2.1, S. 5). Die Lage ist aus dem
Lageplan Anlage 6.1, lit. d)
ersichtlich. Diese Zufahrt ist
rechtlich nicht gesichert und wird spätestens zum
Zeitpunkt der Inbesitznahme durch die Stadt unterbunden.
b) Naturdenkmal
Der auf dem nordöstlich angrenzenden Grundstück
stehende Kastanienbaum ist ein durch Verordnung
(Anlage 6.4
) geschütztes Naturdenkmal. Die Lage ist aus
dem Bebauungsplan (nachrichtliche Übernahme)
ersichtlich. Die Kronentraufe des Naturdenkmals rag t
ca. 6 m in das zu veräußernde Grundstück hinein bis in
den Bereich der im Bebauungsplan ausgewiesenen
Baugrenze.
Die zum Schutz des Naturdenkmals aus der
Naturdenkmal-Verordnung ersichtlichen Maßnahmen und
Verbote sind zwingend einzuhalten. U.a. sind innerh alb
11
der Kronentraufe sowie eines zusätzlichen 2,0 m bre iten
Schutzstreifens alle Handlungen zu unterlassen, die zu
einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vitalitä t des
Baumes beitragen könnten. Hierzu zählen insbesonder e
die Errichtung von baulichen Anlagen, Aufschüttunge n
und Abgrabungen, Wege und Terrassen, die Verlegung
von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Lagerun g
von Baumaterialien.
c) Erhaltung von Bäumen
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 423 (Anlage 6.5)
als zu erhalten festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu
erhalten. Während der gesamten Baumaßnahme sind die
DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ sowie die RAS –
LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil:
Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ zu
beachten.
2.3 Planungsrecht
Das Grundstück liegt im Bereich des seit 2001 recht skräftigen
Bebauungsplans Nr. 423: Steinfurter Straße / York-R ing. Ein Ausschnitt
aus dem Bebauungsplan ist im Kleinformat A 3 (also nicht maßstäblich)
als Anlage 6.5, lit. a)
einschl. textlicher Festsetzungen Anlage 6.5 lit. b)
beigefügt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen im Grundsatz
nach wie vor den städtebaulichen Intentionen. Sofer n im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens ein davon abweichendes übe rzeugendes
Konzept (städtebaulicher Entwurf / Nutzungskonzept) vorgelegt wird, ist
eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans – u.a. mit
verbindlicher Regelung der zulässigen Nutzung in de m dann
abzuschließenden Durchführungsvertrag nach § 12 Abs . 1 Baugesetz-
buch – nicht ausgeschlossen.
3 Inhaltliche Anforderungen an die künftige Bebauung / Nutzung
An die Bebauung und Nutzung des Grundstücks werden (unabhängig von
einer evtl. Änderung des Bebauungsplans gem. Ziff. 2.3) besondere
Anforderungen in gestalterischer Hinsicht an die st ädtebaulich-architek-
tonische Qualität sowie technische Anforderungen zu r Minimierung von
Umweltbelastungen gestellt. Diese Anforderungen wer den neben den
liegenschaftlichen Bedingungen Gegenstand des späte r abzuschließenden
Städtebaulichen Vertrages.
12
3.1 Städtebauliche / architektonische Anforderungen
Eine Bebauung des ausgeschriebenen Grundstücks mit einer
städtebaulichen Dominante (Hochhaus), wie sie auf d en südlich an den
Kreuzungsbereich angrenzenden Flächen vorhanden bzw. geplant sind,
entspricht nicht den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt
Münster. Gefordert wird vielmehr ein der repräsenta tiven Lage ange-
messenes Konzept, welches sich in das städtebaulich e und architek-
tonische Umfeld der nördlichen Bebauungsstruktur de s York-Ringes
einfügt und gleichzeitig die vorhandenen Nutzungen berücksichtigt. In
einem Freiraumkonzept sollten die Bezüge zu den angrenzenden Stadt-
und Funktionsräumen herausgearbeitet werden. Aussag en zu der
Erschließungsmöglichkeit des Grundstücks sind unter Ziff. 2.1, S. 5,
aufgeführt.
3.2 Energetische / ökologische / technische Anford erungen
Zur Umsetzung energetischer Standards ist bei neu z u errichtenden
Gebäuden mit einer Wohn- oder wohnähnlichen Nutzung (z.B. Büro-,
Dienstleistungs- oder Praxisnutzung) folgender ökol ogischer Standard
einzuhalten: Der spezifische auf die Wärme übertrag ende Umfassungs-
fläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H´
T vorh. ) darf den Wert
des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrund fläche und
Ausrichtung (H´ T Referenzgebäude ) gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) vom 29. April 2009 nicht überschreiten.
(Hinweis: Abs. 1 ist entsprechend der Beschlussfass ung zur
Vorlage V/0675/2011 anzupassen.)
Ferner sind beim Neu- oder Umbau des/r Gebäude/s ge nerell
umweltfreundliche Baustoffe und Materialien zu verw enden und FCKW-
und HFCKW-haltige Baumaterialien sowie Tropenholz n icht und PVC-
haltige Baumaterialien nur eingeschränkt, d.h. nur insoweit zu
verwenden, soweit gleichwertige Ersatzstoffe nicht zur Verfügung
stehen. Davon ausgenommen sind PVC-haltige Baumater ialien wie
Elektrokabel, Kunststoffrohre und Kunststofffenster.
Zur Versorgung der Gebäude mit Heizwärme und Warmwa sser sind
diese an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Münster G mbH
anzuschließen. Die Verpflichtung entfällt, wenn der gesamte
Wärmebedarf mit regenerativen Energiequellen erzeug t wird oder das
Gebäude mit dem Passivhausstandard errichtet wird.
3.3. Nutzungsanforderungen
Die Kerngebietsnutzung des Grundstücks lt. derzeit gültigem
Bebauungsplan kann soweit ausgeschöpft werden, wie es die
eingeschränkte Erschließungssituation (vgl. Ziff. 2.1, S. 5) zulässt.
Im Übrigen werden die Errichtung und Etablierung vo n Bordellen, Ein-
richtungen des Vergnügungs- und Animiergewerbes sow ie gewerbliche
13
Spielhallen, die überwiegend der Aufstellung von Sp ielgeräten i.S. des
§ 33 c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) und/ oder der
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeite n i.S. des § 33 d
Abs. 1, Satz 1 GewO. dienen, ausgeschlossen. Der Au sschluss ist
grundbuchlich abzusichern.
3.4. Liegenschaftliche Bedingungen
3.4.1 Mindestgebotspreis Grundstück
Das Mindestgebot für den Kauf des Grundstücks beträgt
1.580.000,00 €
(in Worten: einemillionfünfhundertachtzigtausend EURO)
zuzgl. Vertragsnebenkosten und der Kosten für evtl. weitere
erforderliche Kanalhausanschlüsse. Es erfolgt eine Angleichung
des vom Investor gebotenen Kaufpreises in Abhängigkeit von der
tatsächlich erreichten Geschossflächenzahl (GFZ) en tsprechend
den Umrechnungskoeffizienten gem. WertR 2006, Anlag e 11,
sofern diese über einer GFZ von 1,8 liegt.
Zur Bewertung und Gewichtung der Angebote vgl. Ziff . 4.2.5.2,
lit. b), S. 20/21)
3.4.2 weitere Regelungen im Grundstückskaufvertrag
In den Grundstückskaufvertrag oder ggfs. in den Städtebaulichen
Vertrag werden u.a. folgende Regelungen aufgenommen:
- die Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten
Frist;
- die Fälligkeit des Kaufpreises nach Abschluss de s
Grundstückskaufvertrages; Besitzübergang nach
Eingang des Kaufpreises;
- die Übernahme der mit dem Vertragsabschluss und
der Vertragsdurchführung anfallenden Nebenkosten
(Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer
etc. durch den/die Käufer/in;
14
- Garantieausschluss für die Beschaffenheit des
Grundstücks (vgl. Hinweise / Informationen
Ziff. 5.6, S. 25);
- Übernahme der im Grundbuch eingetragenen oder
noch einzutragenden beschränkten persönlichen
Dienstbarkeiten zur grundbuchlichen Sicherung der
vorhandenen Versorgungsleitungen (vgl. dazu
Ziff. 2.2.2.2, S. 6) und zum Ausschluss der
Nutzungseinschränkungen (gem. Ziff. 3.3. S. 13
oben).
4 Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren ist zweistufig und besteht aus dem Teilnahme-
wettbewerb (Stufe 1) und dem Verhandlungs- und Bieterverfahren (Stufe 2).
4.1 Stufe 1 – Teilnahmewettbewerb
4.1.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs
Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahme-
anträge nebst eingereichter Unterlagen in drei Prüfungsschritten
gem. Ziff. 4.1.3 (S. 16) max. 5 Bewerber für die Teilnahme an der 2.
Verfahrensstufe ausgewählt.
4.1.2 Einreichung der Teilnahmeanträge
4.1.2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbew erb ist die
fristgerechte Einreichung eines Teilnahmeantrages e inschl. aller
nachstehend unter Ziff. 4.1.2.2 lit. a) geforderten Erklärungen,
Angaben und Nachweise in deutscher Sprache sowohl z ur
technischen als auch zur wirtschaftlichen und finan ziellen
Leistungsfähigkeit.
Teilnahmeanträge können eingereicht werden von natü rlichen und
juristischen Personen oder aus mehreren natürlichen und/oder
juristischen Personen bestehende Bewerbergemeinscha ften. Beab-
sichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, d as Grundstück auf
eine Objektgesellschaft zu übertragen, kann ein Zus chlag an die
15
Objektgesellschaft nur dann erfolgen, wenn diese Ab sicht bereits im
Teilnahmeantrag mitgeteilt wird und die formellen u nd materiellen
Voraussetzungen (insbesondere Geeignetheit) für den Zuschlag
auch in der Person der Objektgesellschaft nachgewiesen werden.
4.1.2.2 Einzureichende Unterlagen
a) Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin
- Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass
er/sie bereit und in der Lage ist, das Bauvorhaben
unter den Anforderungen und Bedingungen der
Ziffern 3.1. - 3.4, S. 12/13 zu realisieren und für das
Grundstück mindestens den genannten Mindest-
kaufpreis verbindlich anzubieten;
- Erklärung, ob das Bauvorhaben durch den
Bewerber/die Bewerberin selbst oder durch eine
noch zu gründende Objektgesellschaft realisiert
werden soll;
- Anerkenntnis der in diesem Exposé genannten
Bedingungen für das Auswahlverfahren.
Für die o.g. Erklärungen kann das Formblatt (Anlage 6.6)
verwendet werden (erforderlich ist die Unterschrift unter jeder
dieser Erklärungen). Die Verwendung eigener Formula re ist
nur dann kein Ausschlusskriterium, wenn sie inhaltl ich in
vollem Umfang dem geforderten Inhalt des vorgegeben en
Formblattes entsprechen. Das gilt auch für formlos abge-
gebene Erklärungen, wenn der Inhalt entsprechend ei ndeutig
ist.
b) Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit
- Berufsregisterauszug bzw. vergleichbarer Nach-
weis;
Der Begriff Berufsregister umfasst das Handels-
register, die Handwerksrolle, das Vereinsregister,
das Partnerschaftsregister und die Mitglieder-
verzeichnisse der Berufskammern (z.B. Architek-
tenkammer, Ingenieurkammer Bau) der Länder (bei
Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied);
- Angabe von mindestens 3 vergleichbaren
Referenzprojekten, vom Bewerber realisiert;
16
- Angabe des Architekturbüros, das mit den Hoch-
baumaßnahmen beauftragt wird.
- Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten, die
vom Architekturbüro geplant und realisiert wurden.
c) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit
- Vorlage der Jahresabschlüsse der Bewerber bzw.
aller Mitglieder von Bewerbergemeinschaften für
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4.1.2.3 Abgabefrist und -ort
Der Teilnahmeantrag ist mit allen erforderlichen Un terlagen
spätestens bis zum
. .2012, 16.00 Uhr,
bei der in Ziff. 5.3, S. 23 genannten Dienststelle der Stadt Münster
einzureichen.
4.1.3 Prüfung und Wertung der Bewerbungsunterlagen
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird von einer
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadtve rwaltung aus
den Bereichen Recht, Immobilienmanagement, Städteba u und
Architektur wie folgt vorgenommen:
In einem 1. Prüfungsschritt
werden die Teilnehmer ausgeschieden,
die die persönlichen Voraussetzungen gem. Ziff. 4.1 .2.1, S. 14, nicht
erfüllen und die die für die Teilnahme geforderten Unterlagen und
Nachweise gem. Ziff. 4.1.2.2, S. 15/16, nicht volls tändig und frist-
gerecht eingereicht haben (formelle Prüfung ).
In einem 2. Prüfungsschritt werden die eingereichten Unterlagen
dahingehend ausgewertet, ob die Bewerber in persönl icher, wirt-
schaftlicher, finanzieller und technischer Hinsicht zur Teilnahme an
der 2. Stufe geeignet sind.
Für den Fall, dass nach dem 2. Prüfungsschritt mehr als 5 Bewerber
als grundsätzlich geeignet erscheinen, werden in ei nem 3. Prüfungs-
schritt anhand der vorgelegten Referenzen die 5 Bewerber
ausgesucht, die am ehesten geeignet erscheinen, das Vorhaben zu
realisieren.
17
4.1.4 Abschluss 1. Verfahrensstufe
Bewerber, die nach der Prüfung und Wertung gem. Zif f. 4.1.3 bereits
im 1. oder 2. Prüfungsschritt ausscheiden, werden u nmittelbar nach
der Entscheidung des Auswahlgremiums entsprechend b enach-
richtigt.
Bewerber, die im Rahmen des 3. Prüfungsschrittes al s „geeignet“
bewertet wurden, aber lediglich keinen der ersten f ünf Plätze belegt
haben, werden auf einer Nachrückliste erfasst. Dies e Bewerber
werden dahingehend benachrichtigt, dass sie aus dem Verfahren
vorläufig ausgeschieden sind, dass sie aber unter U mständen die
Chance auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren haben.
4.2 Stufe 2 - Verhandlungs- und Bieterverfahren
4.2.1 Ziel des Verhandlungs- und Bieterverfahrens
Ziel des Verhandlungs- und Bieterverfahrens ist die endgültige
Klärung der Inhalte der Angebote, der städtebaulich en Entwürfe
und der Nutzungskonzepte sowie letztlich die Reduzi erung des
Bewerberkreises bis zum Zuschlag auf einen
Bewerber.
4.2.2 Einreichung der Angebote / Entwürfe / Nutzu ngskonzepte
4.2.2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungs- un d
Bieterverfahren ist die schriftliche Mitteilung der ausschreibenden
Stelle über die Belegung eines der fünf ersten Plät ze in der
1. Stufe, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines
Kaufpreisangebotes und Einreichung eines städtebaul ichen
Entwurfes sowie eines Nutzungskonzeptes entsprechen d den
nachstehenden Anforderungen.
18
4.2.2.2 einzureichende Unterlagen
a) Konzeption des Bauvorhabens
einschließlich Freiraumgestaltung in städtebaulicher,
stadtgestalterischer und architektonischer Hinsicht;
b) Nutzungskonzept
- Darstellung des Nutzungskonzeptes mit Angabe
der Nutzflächen für die unterschiedlichen
Nutzungen;
- Angaben zu Auswirkungen auf Wirtschaftsimpulse
und Arbeitsplatzrelevanz.
c) Kaufpreisgebot für das Grundstück
d) Finanzierungsbestätigung
Bestätigung einer der deutschen Finanzaufsicht unte r-
liegenden Bank, eines Kreditinstitutes oder einer V er-
sicherungsgesellschaft, dass die Finanzierung der K auf-
preiszahlung sowie die Durchführung des Bauvorhaben s
entsprechend dem eingereichten Entwurf gesichert ist.
4.2.2.3 Abgabefrist und -ort
Die einzureichenden Unterlagen sind in einem verschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift
„Immobilie York-Ring / Steinfurter Straße, Münster “
Absender:
bis spätestens . .2012, 16.00 Uhr,
bei der in Ziff. 5.3, S. 23 genannten Dienststelle der Stadt
Münster einzureichen.
19
4.2.3 Verhandlungsverfahren
Die Bieter, deren Angebote den oben genannten forma len und
inhaltlichen Anforderungen entsprechen, werden im A nschluss
an die Angebotsabgabe zu Verhandlungsgesprächen ein ge-
laden. Ziel dieser Gespräche ist die Klärung der In halte des An-
gebotes, des städtebaulichen Entwurfes und des Nutz ungs-
konzeptes.
Die Stadt behält sich vor, bei bestehendem Bedarf w eitere
Verhandlungen mit den verbleibenden Bietern zu führen.
4.2.4 Abgabe letztes Angebot / optimiertes städteba uliches Konzept /
Nutzungskonzept
Alle Bieter, die ein form- und fristgerechtes Angeb ot zu den
genannten Mindestbedingungen sowie ein ggfs. optimi ertes
städtebauliche Konzept und Nutzungskonzept abgegebe n
haben, werden zur Abgabe eines letzten Angebotes aufgefordert.
Das Angebot darf von dem bisherigen Angebot nicht g rund-
legend abweichen. Änderungen sind ggfs. auf der Grundlage von
Veränderungen des städtebaulichen Konzeptes und des
Nutzungskonzeptes im Rahmen des Verhandlungsverfahr ens
plausibel darzustellen.
Das letzte Angebot ist fristgerecht zu dem genannte n ein-
heitlichen Termin in einem verschlossenen Umschlag oder
Behältnis bei der Dienststelle der Stadt (vgl. Ziff . 5.3, S. 23)
einzureichen.
4.2.5 Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren besteht aus 2 Stufen und zwar in einer
formellen und materiellen Prüfung.
4.2.5.1 formelle Prüfung
Die formelle Prüfung erfolgt analog dem 1. Prüfungs schritt in der
1. Stufe durch die Arbeitsgruppe (vgl. Ziff. 4.1.3, S. 16). Geprüft
wird der fristgerechte Eingang und die Vollständigk eit der
angeforderten Unterlagen. Der Nachweis des rechtzei tigen
Zugangs liegt im Zweifel bei dem Bieter. Angebote u nd geforderte
Unterlagen, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen nicht
entsprechen, werden ausgeschieden. Dies gilt insbes ondere,
wenn das Mindestgebot für den Kaufpreis unterschrit ten worden
ist.
20
4.2.5.2 Materielle Prüfung
a) Auswahlgremium
Die Prüfung der eingereichten Angebote, der
städtebaulichen Entwürfe und der Nutzungskonzepte
erfolgt durch eine Jury. Diese setzt sich zusammen
aus:
1. dem/r Vorsitzenden des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr
und Wirtschaft;
2. dem/r Vorsitzenden des Ausschusses für Fi-
nanzen, Beteiligungen und Liegenschaften;
3. dem/r Bezirksbürgermeister/in des
Stadtbezirks Mitte;
4. dem/r Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates
der Stadt;
5. dem Dezernenten für Planungs- und Bau-
koordination der Stadt;
6. dem Leiter des Amtes für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehrsplanung;
7. dem Leiter des Amtes für Immobilien-
management;
bzw. jeweilige/n Vertreter/in;
bzgl. Ziff. 1. – 3.: alternativ je ein/e Vertreter/in der
Fraktionen/Ratsgruppen im Rat der Stadt Münster.
Die Jury-Sitzungen werden durch die in Ziff. 4.1.3,
S. 16, bezeichnete Arbeitsgruppe vorbereitet. Aufga be
der Jury ist es, eine Entscheidungsempfehlung
für die
Beratung in den politischen Gremien zu erarbeiten.
Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher
Mehrheit.
b) Auswahlkriterien, Gewichtung, Bewertung
Auswahlkriterien und deren Gewichtung (in %) sind:
- Städtebauliche Einbindung und gestal-
terische Umsetzung des städtebaulichen
Entwurfes und der Freiraumgestaltung
(35 %);
- Nutzungskonzept (25 %);
- Höhe des Kaufpreisgebotes für das
Grundstück (40 %).
Diese 3 Kriterien sind die Hauptkriterien. Die beid en
ersten davon werden in folgende Unterkriterien mit der
(in %) angegebenen Untergewichtung untergliedert:
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„Städtebauliche Einbindung und gestalterische Umsetzung
des städtebaulichen Entwurfes und der Freiraumgesta l-
tung“:
- Qualität des städtebaulichen Konzeptes 30 %
(Baumassenanordnung, -gliederung und
–verteilung, Raumbildung)
- Qualität der Architektur (Baukörpergestaltung, 20 %
Material- und Farbwahl)
- Stadtbildverträglichkeit (Baumassen, Bau- 15 %
Höhen, Formgebung, Architektur)
- Umfeldverträglichkeit (Nutzungsverteilung, 1 5 %
Baumasse, Bauhöhe)
- Funktionalität und Umfeldverträglichkeit der 15 %
Erschließung
- Qualität der Freiraumgestaltung 5 %
„Nutzungskonzept“
- Qualität des Nutzungskonzeptes (Plausibilität 40 %
und Nachhaltigkeit des Nutzungsmixes,
Sicherung und/oder Schaffung von Arbeits-
Plätzen)
- Verbindlichkeit des Nutzungskonzeptes 60 %
((Haupt-)Nutzer-Zusagen)
Die Bewertung der o.g. Kriterien sowie der Unterkriterien
erfolgt nach einem Punktsystem. Je nach Qualität we rden
Punkte von 1 – max. 6 vergeben. Kommastellen sind n icht
vorgesehen. In einem zweiten Schritt werden diese i m
Rahmen der Gewichtung mit dem angegebenen
prozentualen Anteil multipliziert, wobei ggfs. max. 2
Kommastellen berücksichtigt werden (mit der 3. Komm a-
Stelle wird gerundet).
Die Gewichtung des Kaufpreisgebotes
beträgt in der
Gesamtrechnung 40 %, die Bewertung wird ebenfalls
nach einem Punktesystem wie folgt vorgenommen:
Die Einhaltung des Mindestgebotes ist Voraussetzung für
die materielle Wertung und gilt demnach für alle no ch
verbliebenen Bewerber gleichermaßen. Die Bewertung
des Kaufpreisgebotes, das das Mindestgebot nicht
überschreitet, wird daher mit keinem Punkt bewertet . Die
Überschreitung des Mindestkaufpreises wird dagegen für
jeweils angefangene weitere 75.000,00 € mit 1 Punkt
bewertet. Die erreichte Punktzahl wird entsprechend der
22
prozentualen Gewichtung mit dem Faktor 0,4 multipli ziert,
das Ergebnis im Rahmen der Gesamtrechnung zu den
entsprechend errechneten Ergebnissen in den beiden
anderen Hauptkriterien addiert.
4.2.6 Abschluss 2. Verfahrensstufe
Die Entscheidung über den Zuschlag obliegt dem Rat der Stadt
Münster nach Vorberatung in den parlamentarischen Gremien.
Sind mehr als 1 Bewerber noch im Verfahren, wird de r Rat im
Hinblick auf ein evtl. Nachrückverfahren auch über die Rangfolge
entsprechend der erreichten Punktzahl entscheiden. Sollte der
Erstplazierte ggfs. noch seine Bewerbung zurückziehen oder aus
sonstigen Gründen aus dem Verfahren ausscheiden, ka nn der
Zuschlag ohne Wiederholung des gesamten Ausschrei-
bungsverfahrens auch an den Nächstplazierten erteil t werden.
Nach der Ratsentscheidung erfolgt die Benachrichtig ung der
nicht berücksichtigten Bieter über den Namen des fü r den
Zuschlag vorgesehenen Bieters und den Grund für die
Nichtberücksichtung ihres jeweiligen Angebotes.
4.3 Zeitplan Vergabeverfahren
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Dauer ca. 2 Monate )
ca. Dez. 2011 Bekanntgabe in der örtlichen und regi onalen Presse
bis . .2012 Einreichung Teilnahmeanträge
bis . .2012 Prüfung / Wertung
. .2012 Mitteilungen an Beteiligte;
Aufforderung zur Abgabe
eines Angebotes/Entwurfes an max. 5 Bewerber
Stufe 2: Verhandlungs- und Bieterverfahren
(Dauer ca. 4 Monate)
bis . .2012 Erarbeitung und Einreichung
der Angebote und Entwürfe/Nutzungskonzepte;
bis . .2012 Verhandlungsverfahren
bis . .2012 Abgabe des letztes Angebotes und opt imierten
Konzeptes
bis . .2012 Prüfung und Wertung (formal und inha ltlich)
mit Vorbereitung der Ratsvorlage
23
Beratungsfolge für die Auswahlentscheidung (2. Jahreshälfte 2012):
Bezirksvertretung Münster-Mitte
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Verkehr und Wirtschaft
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften
Hauptausschuss
Rat
Benachrichtigungen an unterlegene Bewerber/
Benachrichtigung über Zuschlag;
5 Hinweise / Informationen
5.1 ausschreibende Stelle
Ausschreibende Stelle ist die Stadt Münster, vertre ten durch den
Oberbürgermeister, Amt für Stadtentwicklung, Stadtp lanung, Verkehrs-
planung, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster.
5.2 Verkäuferin des Grundstücks
Die Vergabe bzw. der Verkauf des Grundstücks erfolg t durch die
Grundstückseigentümerin, die Stadt Münster, vertret en durch den
Oberbürgermeister, Amt für Immobilienmanagement, St adthaus 3,
Albersloher Weg 33, 48155 Münster.
5.3 Dienststelle der Stadt für die Abgabe de r
Teilnahmenanträge und Angebote:
Stadt Münster
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsp lanung
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
Zi. 112 (Sekreatariat Amtsleitung),
48155 Münster
24
5.4 Ansprechpartner bei der Stadt Münster:
zu Fragen des Vergabeverfahrens:
Stadt Münster
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
48155 Münster
z.Hd. N.N. , Zi.
Tel.: 0251 / 492 –
Fax: 0251 / 492 – 77 32
E-Mail: @stadt-muenster.de
zu liegenschaftlichen Fragen:
Stadt Münster
Amt für Immobilienmanagement
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
48155 Münster
z.Hd. Herr Kessel, Zi. 620
Tel.: 0251 / 492 –2353
Fax: 0251 / 492 – 7718
E-Mail: Kessel@stadt-muenster.de
zu städtebaulichen Fragen:
Stadt Münster
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
48155 Münster
z.Hd. Herrn Hänsel, Zi. 124
Tel.: 0251 / 492 – 6122
Fax: 0251 / 492 – 7732
E-Mail: Haensel@stadt-muenster.de
25
5.5 Urheberrechte
Die mit den Geboten abgegebenen Unterlagen und Arbe iten werden
Eigentum der Stadt Münster. Das Erstveröffentlichun gsrecht liegt bei
der Stadt Münster.
Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe
bleibt den Bewerbern erhalten. Die Stadt Münster is t berechtigt, die
eingereichten Arbeiten ohne Vergütung zu dokumentieren, auszustellen
und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Name n der Bewerber
werden dabei genannt.
5.6 Garantieausschluss
Die Stadt Münster übernimmt keine Gewähr für die Ri chtigkeit der
diesem Exposé beigefügten Unterlagen (insbes. Maßst absgerechtigkeit
von Plänen).
Für den Zustand und die Beschaffenheit des Veräußer ungs-
grundstückes übernimmt die Stadt Münster keine Gara ntie. Die in dem
Exposé nebst Anlagenband enthaltenen Angaben und Be schreibungen
gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, gelten auch nicht als
Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 des Bürgerl ichen
Gesetzbuches (BGB) und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5.7 Kosten für Ausarbeitungen von Angeboten/Entwürf en / Teilnahme an
Verhandlungen
Kosten für die Ausarbeitungen der Angebote und Entwürfe sowie für die
Teilnahme an Verhandlungen werden nicht erstattet.
5.8 Verpflichtung nach dem Korruptionsbekämpfungsg esetz
Die Stadt Münster weist auf ihre gesetzliche Verpfl ichtung gem. § 16
des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW hin. Danach ist der für sie
zuständigen Prüfeinrichtung eine Liste der Bewerber mit Namen sowie
die Auswahlentscheidung zu übermitteln.
26
6. Anlagen
6.1 Lageplan u.a. mit zeichnerischer Darstellung
a) der Anbindung des Grundstücks an das Verkehrsnet z
(vgl. Ziff. 2.1 , 3. Absatz, S. 5);
b) der Lage der Flurstücke (vgl. Ziff. 2.2.1, S . 6);
c) der Lage des Teilstücks der unter Denkmalsch utz stehenden
Mauer (vgl. Ziff. 2.2.3.4, S. 10);
d) der Lage der Zufahrt zum Hotelgrundstück
(vgl. Ziff. 2.2.3.5, lit. a) S. 10);
6.2 Unterlagen zur Bodenbeschaffenheit
a) Beschreibung Altlasten-Verdacht (vgl. Ziff. 2.2.2.1, S. 6);
b) Bodengutachten („Gutachten zu orientierenden Untergrund- und
Schadstofferkundungen“ der GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH,
Münster, vom 06.07.2010 (vgl. Ziff. 2.2.2.1, S. 6);
6.3 Leitungspläne (vgl. Ziff. 2.2.2.2, S. 6 ff.);
a) Leitungen der Stadtwerke GmbH
aa) Strom und Info-Kabel
bb) Gas
cc) Wasser
dd) Lichtwellenleiterkabel
b) Schmutzwasserkanal / Schächte der Stadt Münster
6.4 Naturdenkmal-Verordnung (vgl. Ziff. 2.2.3.5, li t. b), S. 10);
6.5 Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 423 (vgl. Ziff . 2.2.3.5, lit. c) und 2.3,
S. 11);
a) Ausschnitt aus der Planzeichnung (nicht maßstäb lich (Kleinformat));
b) textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan;
6.6 Formblatt Erklärungen (vgl. Ziff. 4.1.2.2 lit. a), S. 15);
Beschlussvorlage
7127 Zeichen
V/0824/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ausschreibung der städtischen Liegenschaft "York-Ring / Steinfurter Straße" Beratungsfolge 24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.) Die Verwaltung führt ein Mindestgebotsverfahren mit dem Ziel der Veräußerung der städti- schen Liegenschaft „York-Ring / Steinfurter Straße“ mit einer Gesamtgröße von 5.657 qm zu den im Exposé (Anlage) dargestellten Bedingungen und Modalitäten auf der Grundlage einer örtlichen und regionalen Ausschreibung durch. 2.) Die Mittel für die Übernahme der Entsorgungsmehr kosten durch die Stadt in Höhe von max. 126.000,00 € incl. MWSt. werden bereit gestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen neben Inseratskosten weitere Kosten für die Entsorgung belasteten Bodenmaterials oberhalb vorgegebener Grenzwerte, im Übrigen keine Folgekosten. Kostenbereitstellung: 126.000,00 €: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 126.000 Summe aller Aufwendun- gen/Saldo 126.000 Vorlagen-Nr.: V/0824/2011 Auskunft erteilt: Herr Dapper / Herr Kessel Ruf: 492-6127 / 492-2353 E-Mail: Dapper@stadt-muenster.de Kessel@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0824/2011 Begründung: zu 1) Ausschreibung a) Grundstücksveräußerung Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von 5.657 qm steht im Eigentum der Stadt Münster. Es ist unbebaut und wird z.Zt. nicht genutzt. Zuletzt wurde auf dem Grundstück bis zum Jahre 2005 eine Tankstelle betrieben. Der Buchwert des Grundstückes beträgt 152.995,00 €. Das Grundstück liegt im Bereich des seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 423: Stein- furter Straße / York-Ring. Dieser Bebauungsplan lässt eine II – IV-geschossige Bebauung zu. In unmittelbarer Nachbarschaft (und zwar südlich des York-Ringes) schließt sich der Geltungsbe- reich des Bebauungsplans Nr. 520: „Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege“ an. Diese Bebauung ist derzeit noch nicht realisiert. Das städtische Grundstück soll einer sinnvollen Verwertung und Nutzung zugeführt werden. Auf die detaillierte liegenschaftliche Grundstücksbeschreibung in Ziff. 2.2, S. 6 ff., des als Anlage beigefügten Exposés wird Bezug genommen. Im Hinblick auf die frühere Nutzung als Tankstelle ist insbesondere auf die Erfassung als Altlastenverdachtsfläche hinzuweisen (vgl. Ziff. 2.2.2.1 S. 6 des Exposés), ferner auf die eingeschr änkte Erschließungssituation (Haupterschließung vom York-Ring über eine sog. „rechts/rein-rechts/raus-Fahrbeziehung“ (vgl. dazu Ziff. 2.1, S. 5 des Exposés)). Sinnvoll erscheint eine Veräußerung an einen Investor, der sich bereiterklärt und in der Lage ist, das Grundstück entsprechend seiner exponierten Lage am nord-westlichen Rand der Innen- stadt mit Synergieeffekten für die Attraktivität des gesamten Umfeldes einer hochwertigen dau- erhaften Nutzung zuzuführen. An die Bebauung und Nutzung sind daher städtebau- lich/stadtgestalterische und architektonische Qualitäten sowie energetische, ökologische und technische Anforderungen und Nutzungsanforderungen (vgl. dazu Ziff. 3.1 bis. 3.3., S. 12 des Exposés) zu stellen, deren Einzelheiten in einem parallel zum Grundstückskaufvertrag mit dem Investor abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt werden. b) Vergabeverfahren aa) Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Verfahrensstufen und ist unter Ziff. 4, ab S. 14 des Exposés näher dargestellt. Stufe 1 umfasst den Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, max. 5 Bewerber für die Teilnah- me an der 2. Verfahrensstufe nach den Kriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und tech- nischen Leistungsfähigkeit und Geeignetheit auszuwählen (vgl. Ziff. 4.1.3, S. 16). In der 2. Stufe (Verhandlungs- und Bieterverfahren (vgl. Ziff. 4.2, ab S. 17)) erarbeiten die verbliebenen Bewerber ihre Angebote und städtebaulichen Entwürfe/Nutzungs-konzepte und reichen sie zur Prüfung und Wertung bei der Stadt ein. Die Prüfung und Wertung hat das Ziel, einen Bewerber auszuwählen, der den Zuschlag erhalten soll, und die weiteren verbliebenen Bewerber entsprechend dem Wertungsergebnis zu priorisieren. Letzteres könnte für ein mögliches und evtl. erforderliches Nachrück-verfahren bedeutsam werden. - 3 - V/0824/2011 Der vorgesehene Ablauf beider Verfahrensstufen ist in Ziff. 4.3, S. 22/23 des Exposés dar- gestellt. bb) Die Prüfung und Bewertung sowohl in der 1. Stufe als auch in der formellen Prüfung der 2. Stufe (Ziff. 4.2.5.1., S. 19 unten des Exposés) erfolgt durch ein verwaltungsinternes Fachgremium mit Vertretern aus den Bereichen Finanzen, Immobilienmanagement, Recht, Städtebau/Architektur. Über das Ergebnis wird im Rahmen der Vorlage zur Auswahlent- scheidung berichtet. Die anschließende materielle Prüfung gem. Ziff. 4.2.5.2, S. 20/21 des Exposés – das ist die eigentliche Bewertung der Angebote / Entwürfe / Nutzungskonzepte - erfolgt durch ein Auswahlgremium in Form einer Jury, die sich wie folgt zusammensetzt: 1.) dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft; 2.) dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegen- schaften; 3.) dem Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Mitte; 4.) dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates der Stadt; 5.) dem Dezernenten für Planungs- und Baukoordination der Stadt; 6.) dem Leiter des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung; 7.) dem Leiter des Amtes für Immobilienmanagement; bzw. jeweilige/n Vertreter/in; bzgl. Ziff. 1. – 2.: alternativ je ein/e Vertreter/in der Fraktionen/Ratsgruppen im Rat der Stadt Münster. Die Jury hat die Aufgabe, eine Beschlussempfehlung für die politischen Gremien und letzt- lich für die Ratsentscheidung vorzubereiten. Bei der Wertung und Gewichtung ist die Jury an das im Exposé (S. 21) dargestellte Wertungs-/Gewichtungskonzept gebunden. zu 2) Übernahme der Entsorgungsmehrkosten Bei dem Grundstück handelt es sich um eine entsandete und später wieder verfüllte Fläche. Auf- grund der Vornutzungen gehen die Kosten der Beseitigung von Bodenverunreinigungen bis zu den münsterspezifischen Hintergrundbelastungen zu Lasten des Käufers. Die Stadt trägt die Entsor- gungsmehr kosten für die darüber hinausgehenden Belastungswerte (s. Ziff. 2.2.2.1, S. 6 des Ex- posés) bis zu einem (in einem Gutachten festgestellten) Betrag von 126.000,00 €. I. V. I.V. gez. Schultheiß gez. Bickeböller Stadtdirektor Stadtkämmerin Anlagen: 1.) Exposé (ohne Anlagen) 2.) Ausschnitt aus dem rechtsgültigen B-Plan Nr. 423 mit Kennzeichnung der Liegen- schaft (gestrichelte Umrandung)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Steinfurter Straße 104
- York-Ring
- Albersloher Weg 33
- Gasselstiege
- Ringstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0824/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37