Mandari Insight

V/0824/2011

Ausschreibung der städtischen Liegenschaft "York-Ring / Steinfurter Straße"

Vorlagen 25.10.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 07.12.2011, TOP 8.8

V-0824-2011-Anlage-2

· application/pdf

Ansehen

V-0824-2011-Anlage-1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0824-2011-Anlage-2

303 Zeichen

53
&3

[&'
11099-
11095- Ho / 1008 N
SD
m un
PR}
OS
=Q £2r N ueıdeßunnegeg wap sne nuuypssny
= 6002S0°E ‚ungeq
> 0001: 1 ‘geisgen\
5 L’09P0 ‚OyeyUOLIyeH
© [72 “4NIg
® JoysunW :Bunyyewen)
S
A

UEWEBELEWUENGOWIUU] AN} JLUY
Jelsuny IPEIS

8
o°
©
(9)
m [0]
EN = [0)
m 8
os = N .® se - ©
h 1% >

en

ER.

EN.

V-0824-2011-Anlage-1

43207 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0824/2011 
 
 
 
 
 
 
Exposé  
 
 
 
 
 
zur Veräußerung der Liegenschaft 
 
 
 
„York-Ring / Steinfurter Straße“ 
 
 
 
- Teilnahmewettbewerb und Bieterverfahren -

2 
Inhaltsverzeichnis 
            Seite 
 
1. Zielsetzung                5 
                                             
            
             
2. Grundstück              5 
 
 
2.1 Standort / städtebauliche Einbindung / Verkehrs anbindung        5
               
 
2.2 liegenschaftliche Grundstücksbeschreibung           6      
                                
  
2.2.1 Eigentum, Grundstücksbezeichnung, -größe,        6 
                            
2.2.2 Grundstücksbeschaffenheit          6 
2.2.2.1 Altlastenverdacht / Kostenbeteiligung      6 
2.2.2.2 Vorhandene Leitungen / Kabel / Schächte etc .          6 
a) Leitungen der Stadtwerke GmbH   
    6                        
b) Leitungen und Schächte der Stadt Münster     7 
c) Inaktive Leitungen         7 
2.2.2.3 Bodendenkmalpflege         8 
                               
2.2.3 Vorherige Nutzungen / bestehende Rechtsverhäl tnisse      9            
2.2.3.1 bestehende Miet-, Pacht- und  
Nutzungsverhältnisse         9 
2.2.3.2 Grundbucheintragungen / Baulasten       9 
2.2.3.3 Erschließungsbeiträge, Entwässerungs- 
Beiträge, Kanalhausanschlusskosten      9 
2.2.3.4 Restriktionen Denkmalschutz      10 
2.2.3.5 sonst. Rechte / Nutzungen Dritter                            10           
a) Zufahrtsrechte zum nördl. gelegenen Grundstück 
b) Naturdenkmal 
c) Erhaltung von Bäumen 
 
2.3 Planungsrecht           11 
                                                                                  
 
 
3. inhaltliche Anforderungen an die künftige Bebauu ng / Nutzung    11             
 
3.1 städtebauliche / architektonische Anforderungen       12 
                               
 
3.2 energetische / ökologische / technische Anforde rungen      12 
                                 
 
3.3 Nutzungsanforderungen           12 
                                                                 
 
3.4 liegenschaftliche Bedingungen         13 
                                                          
 
3.4.1 Mindestgebotspreis für das Grundstück      13  
3.4.2 weitere Regelungen im Grundstückskaufvertrag                     13

3 
4. Vergabeverfahren              14                                                                                      
 
 
 
4.1 Stufe 1 – Teilnahmewettbewerb           14                  
                                                                                                       
 
4.1.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs         14   
4.1.2 Einreichung der Teilnahmeanträge                 14 
4.1.2.1 Teilnahmevoraussetzungen       14 
4.1.2.2 Einzureichende Unterlagen                                      15 
                               
a) Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin 
b) Nachweise zur techn. Leistungsfähigkeit 
c) Nachweise zur wirtschaftlichen und  
finanziellen Leistungsfähigkeit 
4.1.2.3 Abgabefrist und –ort                                                 16 
4.1.3 Prüfung und Wertung der Bewerbungsunterlagen     16 
4.1.4 Abschluss 1. Verfahrensstufe        17 
 
 
 
4.2 Stufe 2 – Verhandlungs- und Bieterverfahren        17 
                                     
 
4.2.1 Ziel des Verhandlungs- und Bieterverfahrens      17 
4.2.2 Einreichung der Angebote / Entwürfe / Nutzung skonzepte      17 
4.2.2.1 Teilnahmevoraussetzungen       17 
4.2.2.2 einzureichende Unterlagen                                       18 
a) Konzeption des Bauvorhabens 
b) Nutzungskonzept 
c) Kaufpreisgebot für das Grundsstück 
d) Finanzierungsbestätigung 
4.2.2.3 Abgabefrist und –ort                                                  18 
4.2.3 Verhandlungsverfahren          19 
4.2.4 Abgabe letztes Angebot / optimiertes städteba uliches     19           
Konzept / Nutzungskonzept 
4.2.5 Auswahlverfahren                                                                      19 
4.2.5.1 formelle Prüfung         19 
4.2.5.2 materielle Prüfung         20 
a) Auswahlgremium 
b) Auswahlkriterien, Gewichtung, Bewertung                          
4.2.6 Abschluss 2. Verfahrensstufe                                                   22       
 
 
 
4.3 Zeitplan Vergabeverfahren                                                                   22

4 
5. Hinweise / Informationen                                                                           23     
  
5.1 ausschreibende Stelle 
5.2 Verkäuferin des Grundstücks 
5.3 Dienststelle der Stadt Münster für die Abgabe d er  
Teilnahmeanträge und der Angebote                     
5.4 Ansprechpartner bei der Stadt Münster     24 
5.5 Urheberrechte        25   
5.6 Garantieausschluss 
5.7 Kosten für Ausarbeitungen von Angeboten/Entwürf en / Teilnahme an  
Verhandlungen 
5.8 Verpflichtung nach dem Korruptionsbekämpungsges etz 
 
 
 
 
 
6. Anlagen            26 
                                                                                                        
 
 
6.1 Lageplan 
6.2 Unterlagen zur Bodenbeschaffenheit 
6.3 Leitungspläne 
6.4 Naturdenkmal-Verordnung 
6.5 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 423 
6.6 Formblatt Erklärungen

5 
1. Zielsetzung 
 
 
Ziel der Ausschreibung ist der Verkauf des Grundstü cks im 
Mindestgebotsverfahren an einen Investor, der sich bereit erklärt und in 
der Lage ist, das Grundstück mit hoher städtebaulic her und 
architektonischer Qualität zu bebauen sowie einer d auerhaften 
adäquaten Nutzung zuzuführen.   
  
   
 
2. Grundstück 
 
 
2.1 Standort / städtebauliche Einbindung / Verkehrs anbindung 
 
Münster ist mit rd. 280.000 Einwohnern und einem Ei nzugsgebiet von 
rd. 1,2 Millionen Bewohnern eine vorwiegend mittels tändisch geprägte 
Stadt mit einer stabilen Wirtschaftskraft und einem hohen Freizeitwert.  
 
Zwischen Technologiezentrum, Hauptfeuerwache, begin nendem Uni-
versitätsbereich und innerstädtischer Bebauung liegt das Grundstück im 
Eckbereich zwischen der äußeren Ringstraße Münsters  und der 
Steinfurter Straße (B 54), die als städtische Ausfallstraße die Anbindung 
zum Autobahnanschluss Münster-Nord der BAB 1 sicher stellt. 
Zahlreiche Busverbindungen führen über diese Straße n des 
überörtlichen und innerstädtischen Straßennetzes in s Umland. Auf der 
Ostseite des Grundstücks wird die Einbindung in das  Verkehrsnetz 
durch die angrenzende Radverkehrsachse Gasselstiege  ergänzt, die 
eine für die „Fahrradhauptstadt Deutschlands“ bedeu tsame zentrale 
Verbindung zwischen der Innenstadt und den nördlich en Stadtteilen 
Münsters darstellt. 
 
Die Anfahrbarkeit des Grundstücks ist infolge der u nmittelbaren Nähe 
zum stark frequentierten Kreuzungspunkt York-Ring /  Steinfurter Straße  
aus Verkehrssicherheitsgründen eingeschränkt. Die H aupterschließung 
des Grundstücks für den Kfz-Verkehr erfolgt über ei ne sog. „rechts/rein-
rechts/raus-Fahrbeziehung“ vom York-Ring aus im süd -östlichen 
Grundstücksbereich in Höhe der im Lageplan Anlage 6 .1, lit. a) 
 
gekennzeichneten Stelle. Eine weitere untergeordnet e Zufahrt mit 
niedriger Nutzungsfrequenz kann mit ent-sprechenden  Auflagen in 
Abhängigkeit von der künftigen Grundstücks-nutzung von der 
Steinfurter Straße her im nord-westlichen Grund-stü cksbereich in 
Aussicht gestellt werden. Diese vorhandene Zufahrt dient z.Zt. der 
Erreichbarkeit und Anfahrbarkeit von Stellplätzen a uf dem nördlich 
angrenzenden Grundstück Steinfurter Straße 104. Die  Fremdnutzung 
dieser Zufahrt wird zeitgerecht eingestellt. 
 
Zu den Konsequenzen dieser Erschließungssituation f ür die künftige 
Grundstücksnutzung vgl. auch Ziff. 3.3., S. 12.

6 
 
2.2 Liegenschaftliche Grundstücksbeschreibung 
 
2.2.1 Eigentum, Grundstücksbezeichnung, -größe,  
 
Die Grundstücke Gemarkung Münster Flur 71, Nrn. 714  und 748     
stehen im Eigentum der Stadt Münster und haben eine  Gesamtgröße 
von 5.657 qm. Die jeweilige Lage der Grundstücke is t aus dem 
Lageplan Anlage 6.1, lit. b) 
 ersichtlich. 
 
 
2.2.2 Grundstücksbeschaffenheit 
  
2.2.2.1 Altlastenverdacht / Kostenbeteiligung 
  
Das Grundstück ist Teil der im Altlasten-/Verdachts -
flächenkataster der Stadt Münster erfassten Altlast en-
verdachtsfläche 12 C. Zu den näheren Einzelheiten w ird auf 
die Beschreibung (Anlage 6.2 lit. a))
 verwiesen.  
 
Auf dem Grundstück wurden Bodenuntersuchungen 
vorgenommen, deren Ergebnisse in dem „Gutachten zu 
orientierenden Untergrund- und Schadstofferkundunge n“ der 
GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, Münster, vom 06.07.2010, 
(Anlage 6.2, lit. b 
) festgehalten sind. Die Stadt Münster ist 
bereit, sich an den entstehenden Entsorgungsmehr kosten 
(vgl. Definition in Anlage 6.2 lit.a), S. 1 unten, S. 2 oben) mit  
einem Betrag von bis zu 126.000,00 € (in Worten: 
einhundertsechsundzwanzigtausend EURO) zu beteilige n 
(vgl. dazu die Definition der münsterspezifischen 
Hintergrundbelastungen zu den Entsorgungsmehr 
kosten in 
Anlage 6.2. lit. a), S. 1).  
 
2.2.2.2    Vorhandene Leitungen / Kabel / Schächte etc.   
   
In den Grundstücken sind – soweit bekannt – folgend e in den    
Leitungsplänen Anlage 6.3, lit. a) und b )  zeichnerisch dar-
gestellte Leitungen verlegt: 
 
      a) Leitungen der Stadtwerke GmbH 
 
       aa) Strom und Info-Kabel 
 
Die Leitungen verlaufen parallel zur nordwestlichen  
Grundstücksgrenze (Schutzstreifenbreite 5 m) bzw. 
befinden sich im östlichen Grundstücksbereich der 
Gasselstiege (Flurstück Nr. 714 - grundbuchlich 
gesichert); 
 
 Auf dem Grundstück befindet sich im 
Kurvenbereich York-Ring/Steinfurter Str. der Strom-

7 
hausanschluss für die auf dem öffentlichen Gehweg 
befindliche Litfaßsäule. Der Stromhausanschluss ist 
entweder durch Eintragung einer beschränkt 
persönlichen Dienstbarkeit grundbuchlich zu 
sichern oder auf Kosten des Grundstückskäufers zu 
verlegen (geschätzte Kosten für evtl. Verlegung: 
1.500 - 2.000 € (Kostenangabe nicht verbindlich)); 
 
 
   bb) Gas  
 
 Leitungen im Bereich Gasselstiege/York-Ring und 
parallel zur nordwestlichen Grundstücksgrenze; 
 
 
       cc) Wasser 
 
 Leitungen im Bereich Gasselstiege/York-Ring; 
 
 
       dd) Lichtwellenleiterkabel 
 
 Leitungen parallel zur nordwestlichen Grundstücks-
grenze; 
 
 
     b) Leitungen und Schächte der Stadt Münster 
 
aa) Schmutzwasserkanal  
 
 Schmutzwasserkanal der Stadt Münster im Bereich 
Gasselstiege (Schutzstreifenbreite 5 m); 
 
bb) Schächte 
  
Im Bereich der Gasselstiege befinden sich drei 
Schächte. Dabei handelt es sich um einen 
Kanalhausanschluss (2 Schächte) sowie um einen 
ehemaligen Wasserzählerschacht. 
 
 
      c) Inaktive Leitungen 
 
 Auf dem Grundstück befinden sich inaktive 
Leitungen zum Tankshop und zu einem 
Bürocontainer der ehemals dort betriebenen 
Tankstelle und Regenwasserleitungen einschl. der 
Bodeneinläufe sowie ggfs. weitere Leitungen 
aufgrund der Vornutzung.

8 
 Im Randbereich des Grundstücks am York-Ring 
befinden sich inaktive Beleuchtungskabel. Der im 
Lageplan der Stadtwerke Münster (Strom) 
eingetragene Vorwegweiser ist in der Örtlichkeit 
nicht vorhanden. 
 
    
   Hinweise: 
 
- Die in den Leitungsplänen Anlage 6.3, lit. a) – b )  
eingezeichneten Leitungen / Kanäle etc. geben die 
Lage nur horizontal, nicht vertikal wieder, d.h. di e 
Tiefenlage ist nicht ersichtlich. Für den Fall, dass im 
Bereich der Ein- und Ausfahrt eine Tiefgaragen-
rampe mit eingeplant wird, ist eine Abstimmung mit 
den Leitungsträgern erforderlich; 
 
- Nicht nur auf dem ausgeschriebenen Grundstück, 
sondern auch in unmittelbarer Nähe 
 zum Grund-
stück befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum 
(Gasselstiege, York-Ring, Steinfurter Str.) Versor-
gungsleitungen verschiedener Versorgungsträger 
(z.B. Stadtwerke Münster GmbH, Deutsche Tele-
kom AG, Unitymedia GmbH);  
 
- Die Stadt Münster übernimmt keine Gewähr für die 
Vollständigkeit der Angaben in Ziff. 2.2.2.2 sowie in 
den Anlagen 6.3 lit. a) – b)); 
 
- Die Versorgungsleitungen / Kanäle etc. werden – 
soweit erforderlich und noch nicht erfolgt – vor de m 
Verkauf des Grundstückes auf Veranlassung und 
auf Kosten der Stadt grundbuchlich gesichert. 
 
 
 
 
2.2.2.3 Bodendenkmalpflege 
 
 
Konkrete Hinweise und Indizien dafür, dass sich auf  dem aus-
geschriebenen Grundstück Bodendenkmäler im Sinne de s  
§ 2 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhei n-
Westfalen (DSchG NW) befinden, liegen der Stadt bis her nicht  
vor. Das Vorhandensein von Bodendenkmälern kann all erdings 
nicht ausgeschlossen werden. Die Baumaßnahmen sind der 
Städtischen Denkmalbehörde daher rechtzeitig vor Ma ßnahmen-
beginn anzuzeigen. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Boden-
denkmäler entdeckt werden, ist dies der Städtischen  Denk-
malbehörde gem. § 15 DSchG NW anzuzeigen. Die Stadt  trägt 
die Bodendenkmäler in die Denkmalliste ein, die dan n unter

9 
Denkmalsschutz stehen. Als Folge davon bedürfen säm tliche 
Veränderungen am geschützten Objekt bzw. dessen Bes eitigung 
einer Erlaubnis der Denkmalbehörde gem. § 9 DSchG N W. 
Ferner bedürfen sämtliche Bodeneingriffe innerhalb eines 
Bodendenkmals einer archäologischen Begleitung, die  im 
Benehmen mit der LWL-Archäologie für Westfalen nach  
Maßgabe der Städtischen Unteren Denkmalbehörde durc hzu-
führen ist. Die Kosten dafür trägt der Erlaubnisnehmer. 
 
 
 
 
  
2.2.3 Vorherige Nutzungen / bestehende Rechtsverhäl tnisse 
  
 
 
2.2.3.1 Bestehende Miet-, Pacht- und Nutzungsverhäl tnisse 
 
Das Grundstück wird derzeit nicht genutzt. Die letzte Nutzung 
war der Betrieb einer Tankstelle bis 2005. Lediglic h das 
Flurstück Gemarkung Münster, Flur 71 Nr. 714 ist de rzeit 
noch als Grabeland verpachtet. Eine Freistellung is t 
kurzfristig möglich und wird von der Stadt rechtzei tig 
veranlasst. 
 
Auf dem Grundstück befindet sich im Bereich der 
Gasselstiege ein Briefkasten der Deutsche Post AG. Die 
Stadt Münster wird diese Nutzung zeitgerecht beenden. 
  
 
2.2.3.2 Grundbucheintragungen / Baulasten 
 
Das Grundstück Gemarkung Münster Flur 71 Nr. 714 is t mit 
einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leit ungs-
recht) zugunsten der Stadtwerke Münster GmbH belast et 
(vgl. Ziff. 2.2.2.2., lit. a)  aa) S. 6/7); 
 
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Münster sind kein e 
Baulasten eingetragen. 
 
 
2.2.3.3 Erschließungskosten, Entwässerungsbeiträge,  Kanalhaus-
anschlusskosten 
  
Erschließungs- und Entwässerungsbeiträge fallen nic ht mehr 
an. 
 
Für ggfs. noch zu verlegende Kanalhausanschlüsse si nd auf 
der Grundlage der jeweils geltenden Satzung Kanalha us-
anschlusskosten zu zahlen.

10  
2.2.3.4 Restriktionen Denkmalschutz 
 
Die Grundstückseinfassung des unmittelbar nördlich 
angrenzenden Grundstückses, Steinfurter Str. 104,  besteht 
aus einer Mauer, die mit einem Teilstück in das 
ausgeschriebene Grundstück hineinragt. Die Lage die ses 
Teilstückes ist aus dem Lageplan Anlage 6.1, lit. c ) 
 
ersichtlich. Die Mauer steht insgesamt und demnach auch mit  
diesem Teilstück unter Denkmalschutz.  
 
Falls das überstehende Teilstück im Zuge der Realis ierung 
der angestrebten Neubebauung erhalten werden kann, soll 
dies nach Möglichkeit auch geschehen. Andernfalls i st vom 
künftigen Bauherrn (Investor) bei der Unteren Denkm al-
behörde eine Genehmigung zum Abbruch zu beantragen.  
Die Genehmigung dazu kann derzeit lediglich in Auss icht 
gestellt, aber nicht verbindlich garantiert werden.  Die 
Herbeiführung der erforderlichen Klärungen dazu obliegt dem 
Investor. 
 
 
 
2.2.3.5 Sonst. Rechte / Nutzungen Dritter  
 
a) Zufahrtsrechte zum nördl. gelegenen Grundstück 
Steinfurter Straße 104 
 
Die Anfahrbarkeit von Kfz-Stellplätzen auf dem nörd lich 
benachbarten Grundstück erfolgt von der Steinfurter  
Straße aus über eine vorhandene Zufahrt auf dem 
Grundstück (vgl. auch Ziff. 2.1, S. 5). Die Lage ist aus dem 
Lageplan Anlage 6.1, lit. d) 
 ersichtlich. Diese Zufahrt ist 
rechtlich nicht gesichert und wird spätestens zum 
Zeitpunkt der Inbesitznahme durch die Stadt unterbunden. 
 
 
 
b) Naturdenkmal 
 
Der auf dem nordöstlich angrenzenden Grundstück 
stehende Kastanienbaum ist ein durch Verordnung 
(Anlage 6.4
) geschütztes Naturdenkmal. Die Lage ist aus 
dem Bebauungsplan (nachrichtliche Übernahme) 
ersichtlich. Die Kronentraufe des Naturdenkmals rag t  
ca. 6 m in das zu veräußernde Grundstück hinein bis  in 
den Bereich der im Bebauungsplan ausgewiesenen 
Baugrenze.  
 
Die zum Schutz des Naturdenkmals aus der 
Naturdenkmal-Verordnung ersichtlichen Maßnahmen und  
Verbote sind zwingend einzuhalten. U.a. sind innerh alb

11  
der Kronentraufe sowie eines zusätzlichen 2,0 m bre iten 
Schutzstreifens alle Handlungen zu unterlassen, die  zu 
einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vitalitä t des 
Baumes beitragen könnten. Hierzu zählen insbesonder e 
die Errichtung von baulichen Anlagen, Aufschüttunge n 
und Abgrabungen, Wege und Terrassen, die Verlegung 
von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Lagerun g 
von Baumaterialien.  
 
 
c) Erhaltung von Bäumen 
 
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 423 (Anlage 6.5)
 
als zu erhalten festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu 
erhalten. Während der gesamten Baumaßnahme sind die  
DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und  
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ sowie die RAS – 
LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil:  
Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, 
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ zu 
beachten. 
 
 
2.3 Planungsrecht 
 
Das Grundstück liegt im Bereich des seit 2001 recht skräftigen 
Bebauungsplans Nr. 423: Steinfurter Straße / York-R ing. Ein Ausschnitt 
aus dem Bebauungsplan ist im Kleinformat A 3 (also nicht maßstäblich) 
als Anlage 6.5, lit. a) 
 einschl. textlicher Festsetzungen Anlage 6.5 lit. b)  
beigefügt.  
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen im  Grundsatz 
nach wie vor den städtebaulichen Intentionen. Sofer n im Rahmen des 
Ausschreibungsverfahrens ein davon abweichendes übe rzeugendes 
Konzept (städtebaulicher Entwurf / Nutzungskonzept)  vorgelegt wird, ist 
eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans –  u.a. mit 
verbindlicher Regelung der zulässigen Nutzung in de m dann 
abzuschließenden Durchführungsvertrag nach § 12 Abs . 1 Baugesetz-
buch – nicht ausgeschlossen.  
 
 
3 Inhaltliche Anforderungen an die künftige Bebauung / Nutzung  
 
An die Bebauung und Nutzung des Grundstücks werden (unabhängig von 
einer evtl. Änderung des Bebauungsplans gem. Ziff. 2.3) besondere 
Anforderungen in gestalterischer Hinsicht an die st ädtebaulich-architek-
tonische Qualität sowie technische Anforderungen zu r Minimierung von 
Umweltbelastungen gestellt. Diese Anforderungen wer den neben den 
liegenschaftlichen Bedingungen Gegenstand des späte r abzuschließenden 
Städtebaulichen Vertrages.

12  
3.1     Städtebauliche / architektonische Anforderungen 
 
Eine Bebauung des ausgeschriebenen Grundstücks mit einer 
städtebaulichen Dominante (Hochhaus), wie sie auf d en südlich an den 
Kreuzungsbereich angrenzenden Flächen vorhanden bzw. geplant sind, 
entspricht nicht  den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt 
Münster. Gefordert wird vielmehr ein der repräsenta tiven Lage ange-
messenes Konzept, welches sich in das städtebaulich e und architek-
tonische Umfeld der nördlichen Bebauungsstruktur de s York-Ringes 
einfügt und gleichzeitig die vorhandenen Nutzungen berücksichtigt. In 
einem Freiraumkonzept sollten die Bezüge zu den angrenzenden Stadt- 
und Funktionsräumen herausgearbeitet werden. Aussag en zu der 
Erschließungsmöglichkeit des Grundstücks sind unter  Ziff. 2.1, S. 5, 
aufgeführt. 
  
 3.2 Energetische / ökologische / technische Anford erungen 
 
Zur Umsetzung energetischer Standards ist bei neu z u errichtenden 
Gebäuden mit einer Wohn- oder wohnähnlichen Nutzung  (z.B. Büro-, 
Dienstleistungs- oder Praxisnutzung) folgender ökol ogischer Standard 
einzuhalten: Der spezifische auf die Wärme übertrag ende Umfassungs-
fläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H´ 
T vorh. ) darf den Wert 
des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrund fläche und 
Ausrichtung (H´ T Referenzgebäude ) gemäß Energieeinsparverordnung 
(EnEV) vom 29. April 2009 nicht überschreiten.  
 
(Hinweis: Abs. 1 ist entsprechend der Beschlussfass ung zur 
Vorlage V/0675/2011 anzupassen.) 
 
Ferner sind beim Neu- oder Umbau des/r Gebäude/s ge nerell 
umweltfreundliche Baustoffe und Materialien zu verw enden und FCKW- 
und HFCKW-haltige Baumaterialien sowie Tropenholz n icht und PVC-
haltige Baumaterialien nur eingeschränkt, d.h. nur insoweit zu 
verwenden, soweit gleichwertige Ersatzstoffe nicht zur Verfügung 
stehen. Davon ausgenommen sind PVC-haltige Baumater ialien wie 
Elektrokabel, Kunststoffrohre und Kunststofffenster. 
 
Zur Versorgung der Gebäude mit Heizwärme und Warmwa sser sind 
diese an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Münster G mbH 
anzuschließen. Die Verpflichtung entfällt, wenn der  gesamte 
Wärmebedarf mit regenerativen Energiequellen erzeug t wird oder das 
Gebäude mit dem Passivhausstandard  errichtet wird. 
 
3.3. Nutzungsanforderungen 
 
Die Kerngebietsnutzung des Grundstücks lt. derzeit gültigem 
Bebauungsplan kann soweit ausgeschöpft werden, wie es die 
eingeschränkte Erschließungssituation (vgl. Ziff. 2.1, S. 5) zulässt.  
 
Im Übrigen werden die Errichtung und Etablierung vo n Bordellen, Ein-
richtungen des Vergnügungs- und Animiergewerbes sow ie gewerbliche

13  
Spielhallen, die überwiegend der Aufstellung von Sp ielgeräten i.S. des 
§ 33 c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) und/ oder der 
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeite n i.S. des § 33 d 
Abs. 1, Satz 1 GewO. dienen, ausgeschlossen. Der Au sschluss ist 
grundbuchlich abzusichern. 
 
 
 
3.4. Liegenschaftliche Bedingungen 
 
3.4.1 Mindestgebotspreis Grundstück  
 
Das Mindestgebot für den Kauf des Grundstücks beträgt 
 
           1.580.000,00 € 
 
(in Worten: einemillionfünfhundertachtzigtausend EURO) 
 
 
zuzgl. Vertragsnebenkosten und der Kosten für evtl.  weitere 
erforderliche Kanalhausanschlüsse. Es erfolgt eine Angleichung 
des vom Investor gebotenen Kaufpreises in Abhängigkeit von der 
tatsächlich erreichten Geschossflächenzahl (GFZ) en tsprechend 
den Umrechnungskoeffizienten gem. WertR 2006, Anlag e 11, 
sofern diese über einer GFZ von 1,8 liegt.  
 
 
Zur Bewertung und Gewichtung der Angebote vgl. Ziff .  4.2.5.2, 
lit. b), S. 20/21) 
 
 
 
3.4.2 weitere Regelungen im Grundstückskaufvertrag 
 
 
In den Grundstückskaufvertrag oder ggfs. in den Städtebaulichen 
Vertrag werden u.a. folgende Regelungen aufgenommen: 
 
 
-  die Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten 
Frist; 
 
-  die Fälligkeit des Kaufpreises nach Abschluss de s     
Grundstückskaufvertrages; Besitzübergang nach 
Eingang des Kaufpreises;  
 
-  die Übernahme der mit dem Vertragsabschluss und 
der Vertragsdurchführung anfallenden Nebenkosten 
(Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer 
etc. durch den/die Käufer/in;

14  
-  Garantieausschluss für die Beschaffenheit des 
Grundstücks  (vgl. Hinweise / Informationen  
Ziff.  5.6, S. 25); 
 
-  Übernahme der im Grundbuch eingetragenen oder 
noch einzutragenden beschränkten persönlichen 
Dienstbarkeiten zur grundbuchlichen Sicherung der 
vorhandenen Versorgungsleitungen (vgl. dazu  
Ziff.  2.2.2.2, S. 6) und zum Ausschluss der 
Nutzungseinschränkungen (gem. Ziff. 3.3. S. 13 
oben). 
 
 
 
4 Vergabeverfahren 
 
 
Das Vergabeverfahren ist zweistufig und besteht aus  dem Teilnahme-
wettbewerb (Stufe 1) und dem Verhandlungs- und Bieterverfahren (Stufe 2). 
 
 
 
4.1   Stufe 1 – Teilnahmewettbewerb 
 
 
 
4.1.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs 
 
Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahme-
anträge nebst eingereichter Unterlagen in drei Prüfungsschritten 
gem. Ziff. 4.1.3 (S. 16) max. 5 Bewerber für die Teilnahme an der 2. 
Verfahrensstufe ausgewählt.  
 
 
 
4.1.2 Einreichung der Teilnahmeanträge 
 
 
4.1.2.1 Teilnahmevoraussetzungen 
 
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbew erb ist die 
fristgerechte Einreichung eines Teilnahmeantrages e inschl. aller 
nachstehend unter Ziff. 4.1.2.2 lit. a) geforderten  Erklärungen, 
Angaben und Nachweise in deutscher Sprache sowohl z ur 
technischen als auch zur wirtschaftlichen und finan ziellen 
Leistungsfähigkeit.  
 
Teilnahmeanträge können eingereicht werden von natü rlichen und 
juristischen Personen oder aus mehreren natürlichen  und/oder 
juristischen Personen bestehende Bewerbergemeinscha ften. Beab-
sichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, d as Grundstück auf 
eine Objektgesellschaft zu übertragen, kann ein Zus chlag an die

15  
Objektgesellschaft nur dann erfolgen, wenn diese Ab sicht bereits im 
Teilnahmeantrag mitgeteilt wird und die formellen u nd materiellen 
Voraussetzungen (insbesondere Geeignetheit) für den  Zuschlag 
auch in der Person der Objektgesellschaft nachgewiesen werden.  
 
 
 
4.1.2.2 Einzureichende Unterlagen 
 
 
a)  Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin 
 
- Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass 
er/sie bereit und in der Lage ist, das Bauvorhaben 
unter den Anforderungen und Bedingungen der 
Ziffern 3.1. - 3.4, S. 12/13 zu realisieren und für  das 
Grundstück mindestens den genannten Mindest-
kaufpreis verbindlich anzubieten; 
 
- Erklärung, ob das Bauvorhaben durch den 
Bewerber/die Bewerberin selbst oder durch eine 
noch zu gründende Objektgesellschaft realisiert 
werden soll; 
 
- Anerkenntnis der in diesem Exposé genannten 
Bedingungen für das Auswahlverfahren. 
 
Für die o.g. Erklärungen kann das Formblatt (Anlage  6.6) 
verwendet werden (erforderlich ist die Unterschrift  unter jeder 
dieser Erklärungen). Die Verwendung eigener Formula re ist 
nur dann kein Ausschlusskriterium, wenn sie inhaltl ich in 
vollem Umfang dem geforderten Inhalt des vorgegeben en 
Formblattes entsprechen. Das gilt auch für formlos abge-
gebene Erklärungen, wenn der Inhalt entsprechend ei ndeutig 
ist. 
 
 
b) Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit 
 
- Berufsregisterauszug bzw. vergleichbarer Nach-
weis;  
 
Der Begriff Berufsregister umfasst das Handels-
register, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, 
das Partnerschaftsregister und die Mitglieder-
verzeichnisse der Berufskammern (z.B. Architek-
tenkammer, Ingenieurkammer Bau) der Länder (bei 
Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied); 
 
- Angabe von mindestens 3 vergleichbaren 
Referenzprojekten, vom Bewerber realisiert;

16  
 
- Angabe des Architekturbüros, das mit den Hoch-
baumaßnahmen beauftragt wird. 
 
- Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten, die 
vom Architekturbüro geplant und realisiert wurden. 
 
c) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen 
Leistungsfähigkeit 
 
- Vorlage der Jahresabschlüsse der Bewerber bzw. 
aller Mitglieder von Bewerbergemeinschaften für 
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 
 
 
 
4.1.2.3 Abgabefrist und -ort 
 
 
Der Teilnahmeantrag ist mit allen erforderlichen Un terlagen 
spätestens bis zum 
 
  .   .2012,  16.00  Uhr, 
 
bei der in Ziff. 5.3, S. 23 genannten Dienststelle der Stadt Münster 
einzureichen. 
 
 
4.1.3 Prüfung und Wertung der Bewerbungsunterlagen 
 
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird von einer          
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadtve rwaltung aus 
den Bereichen Recht, Immobilienmanagement, Städteba u und 
Architektur wie folgt vorgenommen: 
 
In einem  1. Prüfungsschritt 
 werden die Teilnehmer ausgeschieden, 
die die persönlichen Voraussetzungen gem. Ziff. 4.1 .2.1, S. 14, nicht 
erfüllen und die die für die Teilnahme geforderten Unterlagen und 
Nachweise gem. Ziff. 4.1.2.2, S. 15/16, nicht volls tändig und frist-
gerecht eingereicht haben (formelle Prüfung ). 
 
In einem 2. Prüfungsschritt  werden die eingereichten Unterlagen 
dahingehend ausgewertet, ob die Bewerber in persönl icher, wirt-
schaftlicher, finanzieller und technischer Hinsicht  zur Teilnahme an 
der 2. Stufe geeignet sind.  
 
Für den Fall, dass nach dem 2. Prüfungsschritt mehr  als 5 Bewerber 
als grundsätzlich geeignet erscheinen, werden in ei nem 3. Prüfungs-
schritt  anhand der vorgelegten Referenzen die 5 Bewerber 
ausgesucht, die am ehesten geeignet erscheinen, das  Vorhaben zu 
realisieren.

17  
 
 
 
4.1.4 Abschluss 1. Verfahrensstufe 
 
Bewerber, die nach der Prüfung und Wertung gem. Zif f. 4.1.3 bereits 
im 1. oder 2. Prüfungsschritt ausscheiden, werden u nmittelbar nach 
der Entscheidung des Auswahlgremiums entsprechend b enach-
richtigt. 
 
Bewerber, die im Rahmen des 3. Prüfungsschrittes al s „geeignet“ 
bewertet wurden, aber lediglich keinen der ersten f ünf Plätze belegt 
haben, werden auf einer Nachrückliste erfasst. Dies e Bewerber 
werden dahingehend benachrichtigt, dass sie aus dem  Verfahren 
vorläufig ausgeschieden sind, dass sie aber unter U mständen die 
Chance auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren haben.  
 
 
 
    
 4.2 Stufe 2 - Verhandlungs- und Bieterverfahren 
 
 
 
4.2.1 Ziel des Verhandlungs- und Bieterverfahrens 
 
Ziel des Verhandlungs- und Bieterverfahrens ist die  endgültige 
Klärung der Inhalte der Angebote, der städtebaulich en Entwürfe 
und der Nutzungskonzepte sowie letztlich die Reduzi erung des 
Bewerberkreises bis zum Zuschlag auf einen 
 Bewerber.  
 
 
 
 
  4.2.2 Einreichung der Angebote / Entwürfe / Nutzu ngskonzepte 
 
 
4.2.2.1      Teilnahmevoraussetzungen 
 
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungs- un d 
Bieterverfahren ist die schriftliche Mitteilung der ausschreibenden 
Stelle über die Belegung eines der fünf ersten Plät ze in der 
1. Stufe, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe  eines 
Kaufpreisangebotes und Einreichung eines städtebaul ichen 
Entwurfes sowie eines Nutzungskonzeptes entsprechen d den 
nachstehenden Anforderungen.

18  
4.2.2.2 einzureichende Unterlagen 
 
 
a) Konzeption des Bauvorhabens  
 
einschließlich Freiraumgestaltung in städtebaulicher, 
stadtgestalterischer und architektonischer Hinsicht; 
     
b) Nutzungskonzept 
 
- Darstellung des  Nutzungskonzeptes mit Angabe 
der Nutzflächen für die unterschiedlichen 
Nutzungen; 
 
- Angaben zu Auswirkungen auf Wirtschaftsimpulse 
und Arbeitsplatzrelevanz. 
 
 
c) Kaufpreisgebot für das Grundstück  
 
 
d) Finanzierungsbestätigung 
 
Bestätigung einer der deutschen Finanzaufsicht unte r-
liegenden Bank, eines Kreditinstitutes oder einer V er-
sicherungsgesellschaft, dass die Finanzierung der K auf-
preiszahlung sowie die Durchführung des Bauvorhaben s 
entsprechend dem eingereichten Entwurf gesichert ist. 
 
 
 
 
 
4.2.2.3 Abgabefrist und -ort 
 
 
Die einzureichenden Unterlagen sind in einem verschlossenen 
Umschlag mit der Aufschrift 
 
„Immobilie York-Ring / Steinfurter Straße, Münster “ 
 
Absender: 
 
bis spätestens     .   .2012,  16.00 Uhr, 
 
bei der in Ziff. 5.3,  S. 23  genannten Dienststelle der Stadt 
Münster einzureichen.

19  
4.2.3 Verhandlungsverfahren 
 
Die Bieter, deren Angebote den oben genannten forma len und 
inhaltlichen Anforderungen entsprechen, werden im A nschluss 
an die Angebotsabgabe zu Verhandlungsgesprächen ein ge-
laden. Ziel dieser Gespräche ist die Klärung der In halte des An-
gebotes, des städtebaulichen Entwurfes und des Nutz ungs-
konzeptes. 
 
Die Stadt behält sich vor, bei bestehendem Bedarf w eitere 
Verhandlungen mit den verbleibenden Bietern zu führen. 
 
 
4.2.4 Abgabe letztes Angebot / optimiertes städteba uliches Konzept / 
Nutzungskonzept  
 
Alle Bieter, die ein form- und fristgerechtes Angeb ot zu den 
genannten Mindestbedingungen sowie ein ggfs. optimi ertes 
städtebauliche Konzept und Nutzungskonzept abgegebe n 
haben, werden zur Abgabe eines letzten Angebotes aufgefordert. 
 
Das Angebot darf von dem bisherigen Angebot nicht g rund-
legend abweichen. Änderungen sind ggfs. auf der Grundlage von 
Veränderungen des städtebaulichen Konzeptes und des  
Nutzungskonzeptes im Rahmen des Verhandlungsverfahr ens 
plausibel darzustellen. 
 
Das letzte Angebot ist fristgerecht zu dem genannte n ein-
heitlichen Termin in einem verschlossenen Umschlag oder 
Behältnis bei der Dienststelle der Stadt (vgl. Ziff . 5.3,  S. 23) 
einzureichen. 
 
   
 
4.2.5 Auswahlverfahren 
 
Das Auswahlverfahren besteht aus 2 Stufen und zwar in einer 
formellen und materiellen Prüfung. 
 
 
4.2.5.1 formelle Prüfung 
 
Die formelle Prüfung erfolgt analog dem 1. Prüfungs schritt in der 
1. Stufe durch die Arbeitsgruppe (vgl. Ziff. 4.1.3,  S. 16). Geprüft 
wird der fristgerechte Eingang und die Vollständigk eit der 
angeforderten Unterlagen. Der Nachweis des rechtzei tigen 
Zugangs liegt im Zweifel bei dem Bieter. Angebote u nd geforderte 
Unterlagen, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen nicht 
entsprechen, werden ausgeschieden. Dies gilt insbes ondere, 
wenn das Mindestgebot für den Kaufpreis unterschrit ten worden 
ist.

20  
4.2.5.2 Materielle Prüfung 
 
a) Auswahlgremium 
 
Die Prüfung der eingereichten Angebote, der 
städtebaulichen Entwürfe und der Nutzungskonzepte 
erfolgt durch eine Jury. Diese setzt sich zusammen 
aus: 
 
1. dem/r Vorsitzenden des Ausschusses für  
           Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr 
           und Wirtschaft; 
2. dem/r Vorsitzenden des Ausschusses für Fi- 
           nanzen, Beteiligungen und Liegenschaften; 
3. dem/r Bezirksbürgermeister/in des 
Stadtbezirks Mitte; 
4. dem/r Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates 
 der Stadt; 
5. dem Dezernenten für Planungs- und Bau- 
 koordination der Stadt; 
6. dem Leiter des Amtes für Stadtplanung, 
 Stadtentwicklung, Verkehrsplanung; 
7. dem Leiter des Amtes für Immobilien- 
 management; 
 
bzw. jeweilige/n Vertreter/in;  
bzgl. Ziff. 1. – 3.: alternativ je ein/e Vertreter/in der 
Fraktionen/Ratsgruppen im Rat der Stadt Münster. 
 
Die Jury-Sitzungen werden durch die in Ziff. 4.1.3,   
S. 16, bezeichnete Arbeitsgruppe vorbereitet. Aufga be 
der Jury ist es, eine Entscheidungsempfehlung 
 für die 
Beratung in den politischen Gremien zu erarbeiten. 
Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher 
Mehrheit. 
 
b) Auswahlkriterien, Gewichtung, Bewertung 
 
Auswahlkriterien und deren Gewichtung (in %) sind: 
 
- Städtebauliche Einbindung und gestal-
terische Umsetzung des städtebaulichen 
Entwurfes und der Freiraumgestaltung  
(35 %); 
- Nutzungskonzept (25 %); 
- Höhe des Kaufpreisgebotes für das 
Grundstück (40 %). 
 
Diese 3 Kriterien sind die Hauptkriterien. Die beid en 
ersten davon werden in folgende Unterkriterien mit der  
(in %) angegebenen Untergewichtung untergliedert:

21  
„Städtebauliche Einbindung und gestalterische Umsetzung 
des städtebaulichen Entwurfes und der Freiraumgesta l-
tung“:  
 
- Qualität des städtebaulichen Konzeptes      30 % 
     (Baumassenanordnung, -gliederung und  
       –verteilung, Raumbildung)       
 
- Qualität der Architektur (Baukörpergestaltung,      20 % 
  Material- und Farbwahl)        
 
- Stadtbildverträglichkeit (Baumassen, Bau-      15  % 
      Höhen, Formgebung, Architektur)       
 
- Umfeldverträglichkeit (Nutzungsverteilung,      1 5 % 
     Baumasse, Bauhöhe) 
 
-  Funktionalität und Umfeldverträglichkeit der       15 % 
      Erschließung 
 
- Qualität der Freiraumgestaltung          5 % 
         
                  
 „Nutzungskonzept“  
 
- Qualität des Nutzungskonzeptes (Plausibilität        40 % 
     und Nachhaltigkeit des Nutzungsmixes,  
      Sicherung und/oder Schaffung von Arbeits- 
    Plätzen) 
       
- Verbindlichkeit des Nutzungskonzeptes                 60 % 
     ((Haupt-)Nutzer-Zusagen) 
        
     
 
Die Bewertung  der o.g. Kriterien sowie der Unterkriterien 
erfolgt nach einem Punktsystem. Je nach Qualität we rden 
Punkte von 1 – max. 6 vergeben. Kommastellen sind n icht 
vorgesehen. In einem zweiten Schritt werden diese i m 
Rahmen der Gewichtung mit dem angegebenen 
prozentualen Anteil multipliziert, wobei ggfs. max.  2 
Kommastellen berücksichtigt werden (mit der 3. Komm a-
Stelle wird gerundet).   
 
Die Gewichtung des Kaufpreisgebotes 
 beträgt in der 
Gesamtrechnung 40 %, die Bewertung wird ebenfalls 
nach einem Punktesystem wie folgt vorgenommen: 
 
Die Einhaltung des Mindestgebotes ist Voraussetzung  für 
die materielle Wertung und gilt demnach für alle no ch 
verbliebenen Bewerber gleichermaßen. Die Bewertung 
des Kaufpreisgebotes, das das Mindestgebot nicht 
überschreitet, wird daher mit keinem Punkt bewertet . Die 
Überschreitung des Mindestkaufpreises wird dagegen für 
jeweils angefangene weitere 75.000,00 € mit 1 Punkt  
bewertet. Die erreichte Punktzahl wird entsprechend  der

22  
prozentualen Gewichtung mit dem Faktor 0,4 multipli ziert, 
das Ergebnis im Rahmen der Gesamtrechnung zu den 
entsprechend errechneten Ergebnissen in den beiden 
anderen Hauptkriterien addiert. 
 
 
4.2.6 Abschluss 2. Verfahrensstufe 
 
Die Entscheidung über den Zuschlag obliegt dem Rat der Stadt 
Münster nach Vorberatung in den parlamentarischen Gremien.  
 
Sind mehr als 1 Bewerber noch im Verfahren, wird de r Rat im 
Hinblick auf ein evtl. Nachrückverfahren auch über die Rangfolge 
entsprechend der erreichten Punktzahl entscheiden. Sollte der 
Erstplazierte ggfs. noch seine Bewerbung zurückziehen oder aus 
sonstigen Gründen aus dem Verfahren ausscheiden, ka nn der 
Zuschlag ohne Wiederholung des gesamten Ausschrei-
bungsverfahrens auch an den Nächstplazierten erteil t werden. 
Nach der Ratsentscheidung erfolgt die Benachrichtig ung der 
nicht berücksichtigten Bieter über den Namen des fü r den 
Zuschlag vorgesehenen Bieters und den Grund für die  
Nichtberücksichtung ihres jeweiligen Angebotes.  
 
 
4.3 Zeitplan Vergabeverfahren 
  
  Stufe 1: Teilnahmewettbewerb  (Dauer ca. 2 Monate ) 
 
 
ca. Dez. 2011 Bekanntgabe in der örtlichen und regi onalen Presse 
 
bis   .  .2012 Einreichung Teilnahmeanträge 
 
bis   .  .2012 Prüfung / Wertung  
  
     .  .2012 Mitteilungen an Beteiligte; 
     Aufforderung zur Abgabe 
eines Angebotes/Entwurfes an max. 5 Bewerber 
 
 
Stufe 2: Verhandlungs- und Bieterverfahren 
  (Dauer ca. 4 Monate) 
 
  bis   .  .2012 Erarbeitung und Einreichung  
der Angebote und Entwürfe/Nutzungskonzepte;   
    
bis   .  .2012 Verhandlungsverfahren 
  
bis   .  .2012 Abgabe des letztes Angebotes und opt imierten 
   Konzeptes      
 
bis   .  .2012 Prüfung und Wertung (formal und inha ltlich) 
   mit Vorbereitung der Ratsvorlage

23  
Beratungsfolge für die Auswahlentscheidung (2. Jahreshälfte 2012): 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft 
 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und  
Liegenschaften 
 
Hauptausschuss 
 
Rat 
 
Benachrichtigungen an unterlegene Bewerber/ 
Benachrichtigung über Zuschlag; 
 
 
 
5 Hinweise / Informationen 
 
 
 
5.1         ausschreibende Stelle 
 
Ausschreibende Stelle ist die Stadt Münster, vertre ten durch den 
Oberbürgermeister, Amt für Stadtentwicklung, Stadtp lanung, Verkehrs-
planung, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster. 
 
 
 
5.2         Verkäuferin des Grundstücks 
 
Die Vergabe bzw. der Verkauf des Grundstücks erfolg t durch die 
Grundstückseigentümerin, die Stadt Münster, vertret en durch den 
Oberbürgermeister, Amt für Immobilienmanagement, St adthaus 3, 
Albersloher Weg 33,  48155  Münster. 
 
 
 
       5.3 Dienststelle der Stadt für die Abgabe de r 
Teilnahmenanträge und Angebote: 
 
  Stadt Münster 
  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsp lanung 
  Stadthaus 3, Albersloher Weg 33  
  Zi. 112 (Sekreatariat Amtsleitung), 
   
  48155  Münster

24  
 
5.4   Ansprechpartner bei der Stadt Münster: 
 
 
 
 
zu Fragen des Vergabeverfahrens: 
 
 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 
48155  Münster 
z.Hd.   N.N.   , Zi.  
Tel.:  0251 / 492 –  
Fax:  0251 / 492 – 77 32 
E-Mail:           @stadt-muenster.de 
 
 
 
 
zu liegenschaftlichen Fragen: 
 
 
Stadt Münster 
Amt für Immobilienmanagement 
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 
48155  Münster 
z.Hd. Herr Kessel,  Zi. 620 
Tel.:  0251 / 492 –2353  
Fax:  0251 / 492 – 7718 
E-Mail: Kessel@stadt-muenster.de 
 
 
 
 
zu städtebaulichen Fragen: 
 
 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 
48155  Münster 
z.Hd. Herrn Hänsel, Zi. 124 
Tel.: 0251 / 492 – 6122 
Fax: 0251 / 492 – 7732 
E-Mail: Haensel@stadt-muenster.de

25  
5.5         Urheberrechte 
 
 
Die mit den Geboten abgegebenen Unterlagen und Arbe iten werden 
Eigentum der Stadt Münster. Das Erstveröffentlichun gsrecht liegt bei 
der Stadt Münster. 
 
Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung  der Entwürfe 
bleibt den Bewerbern erhalten. Die Stadt Münster is t berechtigt, die 
eingereichten Arbeiten ohne Vergütung zu dokumentieren, auszustellen 
und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Name n der Bewerber 
werden dabei genannt. 
 
 
 
5.6         Garantieausschluss 
 
 
Die Stadt Münster übernimmt keine Gewähr für die Ri chtigkeit der 
diesem Exposé beigefügten Unterlagen (insbes. Maßst absgerechtigkeit 
von Plänen).  
 
Für den Zustand und die Beschaffenheit des Veräußer ungs-
grundstückes übernimmt die Stadt Münster keine Gara ntie. Die in dem 
Exposé nebst Anlagenband enthaltenen Angaben und Be schreibungen 
gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, gelten  auch nicht als 
Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 des Bürgerl ichen 
Gesetzbuches (BGB) und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
 
 
 
 
5.7 Kosten für Ausarbeitungen von Angeboten/Entwürf en / Teilnahme an 
Verhandlungen 
 
 
Kosten für die Ausarbeitungen der Angebote und Entwürfe sowie für die 
Teilnahme an Verhandlungen werden nicht erstattet. 
 
 
5.8  Verpflichtung nach dem Korruptionsbekämpfungsg esetz 
 
 
Die Stadt Münster weist auf ihre gesetzliche Verpfl ichtung gem. § 16 
des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW hin. Danach ist der für sie 
zuständigen Prüfeinrichtung eine Liste der Bewerber  mit Namen sowie 
die Auswahlentscheidung zu übermitteln.

26  
6. Anlagen 
 
 
 
6.1 Lageplan u.a. mit zeichnerischer Darstellung 
 
 
a) der Anbindung des Grundstücks an das Verkehrsnet z 
 (vgl. Ziff. 2.1 , 3. Absatz,  S. 5); 
 
   b)  der Lage der Flurstücke (vgl. Ziff. 2.2.1, S . 6); 
 
  c)   der Lage des Teilstücks der unter Denkmalsch utz stehenden 
      Mauer (vgl. Ziff. 2.2.3.4,  S. 10); 
  
  d)   der Lage der Zufahrt zum Hotelgrundstück  
      (vgl. Ziff. 2.2.3.5,  lit. a)  S. 10); 
 
 
 
6.2  Unterlagen zur Bodenbeschaffenheit 
a) Beschreibung Altlasten-Verdacht (vgl. Ziff. 2.2.2.1, S. 6); 
b) Bodengutachten („Gutachten zu orientierenden Untergrund- und 
    Schadstofferkundungen“ der GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH,          
    Münster, vom 06.07.2010 (vgl. Ziff. 2.2.2.1, S. 6); 
 
 
6.3 Leitungspläne  (vgl. Ziff. 2.2.2.2, S. 6 ff.); 
 a)  Leitungen der Stadtwerke GmbH 
  aa) Strom und Info-Kabel 
  bb) Gas 
  cc) Wasser 
     dd) Lichtwellenleiterkabel 
 
b)  Schmutzwasserkanal / Schächte der Stadt Münster 
  
 
6.4 Naturdenkmal-Verordnung (vgl. Ziff. 2.2.3.5, li t. b), S. 10); 
 
 
6.5 Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 423 (vgl. Ziff . 2.2.3.5, lit. c)  und  2.3, 
S. 11); 
 a) Ausschnitt aus der Planzeichnung (nicht maßstäb lich (Kleinformat)); 
b) textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan; 
 
 
6.6 Formblatt Erklärungen (vgl. Ziff. 4.1.2.2  lit.  a),  S. 15);

Beschlussvorlage

7127 Zeichen

V/0824/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschreibung der städtischen Liegenschaft "York-Ring / Steinfurter Straße" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1.)  Die Verwaltung führt ein Mindestgebotsverfahren mit dem Ziel der Veräußerung der städti-
schen Liegenschaft „York-Ring / Steinfurter Straße“ mit einer Gesamtgröße von  
5.657 qm zu den im Exposé (Anlage) dargestellten Bedingungen und Modalitäten auf der 
Grundlage einer örtlichen und regionalen Ausschreibung durch. 
 
2.) Die Mittel für die Übernahme der Entsorgungsmehr
kosten durch die Stadt in Höhe von max. 
126.000,00 € incl. MWSt. werden bereit gestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen neben Inseratskosten weitere Kosten für die Entsorgung belasteten Bodenmaterials 
oberhalb vorgegebener Grenzwerte, im Übrigen keine Folgekosten. 
 
Kostenbereitstellung: 126.000,00 €: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2012 126.000  
Summe aller Aufwendun-
gen/Saldo 
 126.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0824/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dapper / Herr Kessel 
Ruf: 
492-6127 / 492-2353 
E-Mail: 
Dapper@stadt-muenster.de  
Kessel@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0824/2011 
 
 
Begründung: 
zu 1)  Ausschreibung 
 
 
a) Grundstücksveräußerung  
 
Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von 5.657 qm steht im Eigentum der Stadt Münster. Es 
ist unbebaut und wird z.Zt. nicht genutzt. Zuletzt wurde auf dem Grundstück bis zum Jahre 2005 
eine Tankstelle betrieben. Der Buchwert des Grundstückes beträgt 152.995,00 €.  
 
Das Grundstück liegt im Bereich des seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 423: Stein-
furter Straße / York-Ring. Dieser Bebauungsplan lässt eine II – IV-geschossige Bebauung zu. In 
unmittelbarer Nachbarschaft (und zwar südlich des York-Ringes) schließt sich der Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans Nr. 520: „Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege“ an. Diese 
Bebauung ist derzeit noch nicht realisiert.  
 
Das städtische Grundstück soll einer sinnvollen Verwertung und Nutzung zugeführt werden. Auf 
die detaillierte liegenschaftliche Grundstücksbeschreibung in Ziff. 2.2, S. 6 ff., des als Anlage 
beigefügten Exposés wird Bezug genommen. Im Hinblick auf die frühere Nutzung als Tankstelle 
ist insbesondere auf die Erfassung als Altlastenverdachtsfläche hinzuweisen (vgl. Ziff. 2.2.2.1 S. 
6 des Exposés), ferner  auf die eingeschr änkte Erschließungssituation (Haupterschließung vom 
York-Ring über eine sog. „rechts/rein-rechts/raus-Fahrbeziehung“ (vgl. dazu Ziff. 2.1, S. 5 des 
Exposés)).  
 
Sinnvoll erscheint eine Veräußerung an einen Investor, der sich bereiterklärt und in der Lage ist, 
das Grundstück entsprechend seiner exponierten Lage am nord-westlichen Rand der Innen-
stadt mit Synergieeffekten für die Attraktivität des gesamten Umfeldes einer hochwertigen dau-
erhaften Nutzung zuzuführen. An die Bebauung und Nutzung sind daher städtebau-
lich/stadtgestalterische und architektonische Qualitäten sowie energetische, ökologische und 
technische Anforderungen und Nutzungsanforderungen (vgl. dazu Ziff. 3.1 bis. 3.3., S. 12 des 
Exposés) zu stellen, deren Einzelheiten in einem parallel zum Grundstückskaufvertrag mit dem 
Investor abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt werden.  
 
 
b) Vergabeverfahren
 
 
 
aa) Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Verfahrensstufen und ist unter Ziff. 4,  
ab S. 14 des Exposés näher dargestellt.  
 
Stufe 1
 umfasst den Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, max. 5 Bewerber für die Teilnah-
me an der 2. Verfahrensstufe nach den Kriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und tech-
nischen Leistungsfähigkeit und Geeignetheit auszuwählen (vgl. Ziff. 4.1.3, S. 16).  
 
In der 2. Stufe
 (Verhandlungs- und Bieterverfahren (vgl. Ziff. 4.2, ab S. 17)) erarbeiten die 
verbliebenen Bewerber ihre Angebote und städtebaulichen Entwürfe/Nutzungs-konzepte 
und reichen sie zur Prüfung und Wertung bei der Stadt ein. Die Prüfung und Wertung hat 
das Ziel, einen
 Bewerber auszuwählen, der den Zuschlag erhalten soll, und die weiteren 
verbliebenen Bewerber entsprechend dem Wertungsergebnis zu priorisieren. Letzteres 
könnte für ein mögliches und evtl. erforderliches Nachrück-verfahren bedeutsam werden.

- 3 - 
V/0824/2011 
Der vorgesehene Ablauf beider Verfahrensstufen ist in Ziff. 4.3, S. 22/23 des Exposés dar-
gestellt. 
 
 
bb) Die Prüfung und Bewertung  sowohl in der 1. Stufe als auch in der formellen Prüfung
 
der 2. Stufe (Ziff. 4.2.5.1., S. 19 unten des Exposés) erfolgt durch ein verwaltungsinternes 
Fachgremium
 mit Vertretern aus den Bereichen Finanzen, Immobilienmanagement, Recht, 
Städtebau/Architektur. Über das Ergebnis wird im Rahmen der Vorlage zur Auswahlent-
scheidung berichtet.  
 
Die anschließende materielle Prüfung
 gem. Ziff. 4.2.5.2, S. 20/21 des Exposés – das ist die 
eigentliche Bewertung der Angebote / Entwürfe / Nutzungskonzepte - erfolgt durch ein 
Auswahlgremium in Form einer Jury, die sich wie folgt zusammensetzt:  
 
1.) dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung,  
Verkehr und Wirtschaft; 
2.) dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und   Liegen-
schaften; 
3.) dem Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Mitte; 
4.) dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates der Stadt; 
5.) dem Dezernenten für Planungs- und Baukoordination der Stadt; 
6.) dem Leiter des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung; 
7.) dem Leiter des Amtes für Immobilienmanagement; 
 
bzw. jeweilige/n Vertreter/in; 
bzgl. Ziff. 1. – 2.: alternativ je ein/e Vertreter/in der Fraktionen/Ratsgruppen im Rat der 
Stadt Münster. 
 
Die Jury hat die Aufgabe, eine Beschlussempfehlung für die politischen Gremien und letzt-
lich für die Ratsentscheidung vorzubereiten. Bei der Wertung und Gewichtung ist die Jury 
an das im Exposé (S. 21) dargestellte Wertungs-/Gewichtungskonzept gebunden. 
 
 
  
zu 2)  Übernahme der Entsorgungsmehrkosten
 
 
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine entsandete und später wieder verfüllte Fläche. Auf-
grund der Vornutzungen gehen die Kosten der Beseitigung von Bodenverunreinigungen bis zu den 
münsterspezifischen Hintergrundbelastungen zu Lasten des Käufers. Die Stadt trägt die Entsor-
gungsmehr
kosten für die darüber hinausgehenden Belastungswerte (s. Ziff. 2.2.2.1, S. 6 des Ex-
posés) bis zu einem (in einem Gutachten festgestellten) Betrag von 126.000,00 €. 
 
 
I. V.    I.V. 
 
gez. Schultheiß  gez. Bickeböller 
Stadtdirektor   Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
 
1.) Exposé (ohne Anlagen) 
2.) Ausschnitt aus dem rechtsgültigen B-Plan Nr. 423 mit Kennzeichnung der Liegen-
schaft (gestrichelte Umrandung)

Beratungsverlauf (3)

24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 8.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Steinfurter Straße 104
  • York-Ring
  • Albersloher Weg 33
  • Gasselstiege
  • Ringstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0824/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37