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2012/0093

Änderung der Öffnungszeiten des Standesamtes

Magistratsvorlage 14.03.2012

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2012/0093

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3266 Zeichen

Diese Rundverfügung verliert mit Wirkung vom 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit.
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Der Oberbürgermeister Darmstadt, 26. April 2002
Rundverfügung Nr. 21
An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen
- nachrichtlich dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher -
Öffnungszeiten
Im Rahmen der Überarbeitung der alten Rundverfügungen werden hier die Öffnungs-/
Sprechzeiten der Stadtverwaltung gemäß dem Beschluß des Magistrats vom 08. Dez
1999 nochmals bekanntgegeben.
Öffnungs- / Sprechzeit
Stadthaus Grafenstraße 30 mo. bis fr. 7.30 bis 12.30 Uhr,
mi. auch 15.00 bis 18.00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ausländerbehörde: wie oben; je-
doch donnerstags Termine nach
Vereinbarung
Kfz.-Zulassungsstelle mo. bis fr. 7.30 bis 12.30 Uhr
Donnersbergring 69 mi. auch 15.00 bis 18.00 Uhr
Neues Rathaus
Luisenplatz 5/5A Öffnungszeiten:
mo. bis do. 6.30 bis 18.00 Uhr
fr. 6.30 bis 15.30 Uhr
Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung
Altes Rathaus
Marktplatz 8 Sprechzeiten:
mo. bis fr. 7.30 bis 12.30 Uhr
mi. 15.00 bis 18.00 Uhr,
außerhalb der Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung

Technische Stadthäuser: keine festen Sprechzeiten
Bessunger Straße 125 Termine nach Vereinbarung
Niersteiner Straße 6
Stadthaus
Frankfurter Straße 71 Öffnungszeiten:
mo. bis do. 6.30 bis 18.00 Uhr
fr. 6.30 bis 15.30 Uhr
keine festen Sprechzeiten;
Termine nach Vereinbarung
Bezirksverwaltung
Arheilgen mo. bis fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
mo., di. und do. 14.00 bis 16.00 Uhr
mi. 14.00 bis 18.00 Uhr
Beziksverwaltung
Eberstadt mo. bis fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
mi. 14.00 bis 18.00 Uhr
Bezirksverwaltung
Wixhausen mo. bis fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
mi. 14.00 bis 18.00 Uhr
Stadtbibliothek
Hauptstelle Justus-Liebig-Haus mo. geschlossen
di. und do. 10.00 bis 19.00 Uhr
mi. und fr. 12.00 bis 17. 00 Uhr
sa. 10.00 bis 15.00 Uhr
Stadtteilbibliothek Arheilgen mo. und di. geschlossen
mi. und fr. 14.00 bis 17.00 Uhr
do. 10.00 bis 13.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr
Stadtteilbibliothek Bessungen mo. und fr. geschlossen
di. 10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
mi. 14.00 bis 17.00 Uhr
do. 15.00 bis 19.00 Uhr
Stadtteilbibliothek Eberstadt mo. und do. geschlossen
di. 15.00 bis 19.00 Uhr
mi. 14.00 bis 17.00 Uhr

Fahrplan der Fahrbibliothek
Dienstag:
11.00 - 12.30 Kranichstein: Wickopweg, Erich-Kästner-Schule (Grund-
schule)
13.45 - 15.00 Kranichstein: Theodor-Reh-Straße,
Erich-Kästner-Schule (Gesamtschule)
15.15 - 16.30 Komponistenviertel: Mozartweg
17.00 - 18.45 Waldkolonie: Im Harras
Donnerstag:
11.00 - 12.15 Eberstadt Süd: Wilhelm-Hauff-Schule
12.30 - 13.45 Eberstadt Nord: Schillerstraße
15.00 - 16.15 Am Südbahnhof: Schiebelhuthweg
16.30 - 18.45 Heimstättensiedlung: Heimstättenweg
Freitag:
11.00 - 12.00 Kranichstein: Meißnerweg / Ecke Grundstraße
(gegenüber Einkaufszentrum)
12.15 - 13.00 Arheilgen: Grillparzerstraße
14.00 - 15.00 Wixhausen: Verdistraße, Kita Villa Kunterbunt
15.15 - 16.45 Wixhausen: Bahnhof
Änderungen dieser Öffnungszeiten bedürfen der Genehmigung durch den Magistrat
und der Zustimmung des Personalrates. Zeitlich begrenzte Änderungen aufgrund ei-
nes aktuellen Ereignisses oder ähnlichem, können durch den Fachdezernenten bzw.
die Fachdezernentin genehmigt werden.
Hiermit wird die Rundverfügung Nr. 10 aus 2000 aufgehoben.
Peter Benz

2012/0093

5718 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.04.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Hauptamt 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Standesamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0093 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung de r Öffnungszeiten des Standesamtes 
 
Vorlage vom: 14.03.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat hebt seinen Beschluss zu den Öffnungszeiten des Standesamtes vom 08.12.1999 auf. 
2. Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgelegt: 
montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 
Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten finden Kundenkontakte nur nach Terminverein-barung sta tt. 
3. Der Umfang der Trauungsmöglichkeiten an Freitagen im Alten Rat haus und Hochzeitsturm wird er-
weitert auf einen Zeitrahmen bis 15:00 Uhr. 
 
 
Anlagen: Rundverfügung Öffnungszeiten vom 26.04.2002

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 14.03.2012  
 
 
Begründung: 
 
Das Personenstandswesen hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung erfahren. Die Tätig-
keit der Standesbeamten erfuhr sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht eine enorme 
Aufwertung, da die Erwartungen der Bürger an eine serviceorientierte Verwaltung und damit auch 
an die Standesämter erheblich gestiegen sind. Somit ist es erforderlich, dass die Produkte und Pro-
zesse des Standesamtes zum einen den Bedürfnissen der unterschiedlichen Kundenkreise kontinu-
ierlich angepasst sind. Zum anderen wird eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung eingefor-
dert, die darüber hinaus auch wirtschaftlich sein soll.  
 
Die beratende und beurkundende Tätigkeit in einem für Bürger und Gemeinwesen eminent wichti-
gen Bereich der Verwaltung kann aufgrund der Komplexität der Sachverhalte zunehmend nur noch 
in ausreichend terminierten Gesprächen stattfinden. Durch die fortschreitende Technisierung am 
Arbeitsplatz und die von den Bürgern angewandten vielfältigen schriftlichen Kommunikationsmög-
lichkeiten wie Fax oder E-Mail ist eine spontane persönliche Vorsprache heute in wesentlich gerin-
gerem Umfang vonnöten als noch vor ein paar Jahren. Eine Anpassung der Öffnungszeiten ist da-
her erforderlich.    
 
Die Öffnungszeiten montags bis donnerstags werden von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (bisher 12:30 
Uhr) festgelegt. Die Öffnungszeit an Mittwochen beginnt bereits um 14:00 Uhr (statt bisher 15:00 
Uhr) und endet wie bisher um 18:00 Uhr.  
Damit kommt das Standesamt an diesem Tag dem Wunsch der Bürger nach erweiterten Öffnungs-
zeiten nach.  
 
An Freitagen ist zukünftig das Alte Rathaus nur noch für Hochzeitsgesellschaften geöffnet. Damit 
wird es ermöglicht, einem weiteren Anliegen sowohl des Standesamtes, des Personalrates als auch 
der Bürger angemessen gerecht zu werden. Am Freitag steht zukünftig – neben der Sachbearbei-
tung – die Durchführung der Trauungen im Alten Rathaus und im Hochzeitsturm im Mittelpunkt. Der 
Zeitrahmen für die Trauungen wird erweitert.   
 
Die KGSt bestätigt die Erfahrungen des hiesigen Standesamtes, wonach die Arbeit im Standesamt 
sich hinsichtlich der Wirkungen in der Öffentlichkeit erheblich verändert hat, zum Beispiel die stan-
desamtliche Trauung immer mehr an Bedeutung gewinnt, mittlerweile immer öfter auch Event-
Charakter hat. Der Inhalt der Zeremonie wird umfangreicher, die Hochzeitsgesellschaften werden 
größer. Auch die nicht ortsansässigen Verwandten, Bekannten und Freunde, die von weit her anrei-
sen, sollen und wollen an der standesamtlichen Trauung teilnehmen. Deshalb besteht zunehmend 
der begründete Wunsch nach Trauterminen gegen das Wochenende (Freitag und Samstag) zu 
Terminen, die eine Anreise am Tag der Eheschließung ermöglichen. Zukünftig werden Trautermine 
freitags zwei Mal im Monat im Alten Rat haus und zwei Mal im M onat im Hochzeitsturm, jeweils von 
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr angeboten. 
 
Die bisherigen räumlichen Probleme infolge des Zusammentreffens von Rat suchenden Bürgerin-
nen und Bürgern und Hochzeitsgesellschaften im Alten Rathaus entfallen mit der neuen Regelung.  
…

- 4 - 
 
Die in der Dienstvereinbarung „Arbeitszeit der Stadtverwaltung“ hinterlegten Interessen der Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes hinsichtlich der Wochenarbeitszeit und Arbeitszeit an 
Freitagen sind dahingehend berücksichtigt, als an Freitagen zukünftig das für die Sachbearbeitung 
im Rahmen der Servicezeiten und das für die Trauungen erforderliche Personal anwesend sein 
muss.  
 
In die Durchführung der (nachmittäglichen) Trauungen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
in gleichem Umfang eingebunden, was per Dienstplan sichergestellt wird. Damit besteht in diesen 
Fällen durch entsprechend späteren Arbeitsbeginn die Berücksichtigung der in der Dienstvereinba-
rung formulierten Soll-Arbeitszeitbegrenzung von 6 Stunden.  
 
Der Personalrat ist bereits im Entscheidungsprozess eingebunden. Vor Umsetzung der Maßnahme 
ist die Zustimmung des Personalrates einzuholen. 
 
 
Darmstadt, 14.03.2012 
 
 
 
Dezernat I Dezernat II 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer 
Oberbürgermeister  Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 150

Orte (17)

  • Theodor-Reh-Straße
  • Verdistraße
  • Wickopweg
  • Heimstättenweg
  • Meißnerweg
  • Bessunger Straße 125
  • Niersteiner Straße 6
  • Frankfurter Straße 71
  • Grillparzerstraße 14
  • Grafenstraße 30
  • Donnersbergring 69
  • Schillerstraße 15
  • Schiebelhuthweg 16
  • Luisenplatz 5
  • Marktplatz 8
  • Mozartweg 17
  • Im Harras

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0093
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.03.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00