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Änderung der Öffnungszeiten des Standesamtes
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Diese Rundverfügung verliert mit Wirkung vom 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit. Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Oberbürgermeister Darmstadt, 26. April 2002 Rundverfügung Nr. 21 An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen - nachrichtlich dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher - Öffnungszeiten Im Rahmen der Überarbeitung der alten Rundverfügungen werden hier die Öffnungs-/ Sprechzeiten der Stadtverwaltung gemäß dem Beschluß des Magistrats vom 08. Dez 1999 nochmals bekanntgegeben. Öffnungs- / Sprechzeit Stadthaus Grafenstraße 30 mo. bis fr. 7.30 bis 12.30 Uhr, mi. auch 15.00 bis 18.00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Ausländerbehörde: wie oben; je- doch donnerstags Termine nach Vereinbarung Kfz.-Zulassungsstelle mo. bis fr. 7.30 bis 12.30 Uhr Donnersbergring 69 mi. auch 15.00 bis 18.00 Uhr Neues Rathaus Luisenplatz 5/5A Öffnungszeiten: mo. bis do. 6.30 bis 18.00 Uhr fr. 6.30 bis 15.30 Uhr Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Altes Rathaus Marktplatz 8 Sprechzeiten: mo. bis fr. 7.30 bis 12.30 Uhr mi. 15.00 bis 18.00 Uhr, außerhalb der Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Technische Stadthäuser: keine festen Sprechzeiten Bessunger Straße 125 Termine nach Vereinbarung Niersteiner Straße 6 Stadthaus Frankfurter Straße 71 Öffnungszeiten: mo. bis do. 6.30 bis 18.00 Uhr fr. 6.30 bis 15.30 Uhr keine festen Sprechzeiten; Termine nach Vereinbarung Bezirksverwaltung Arheilgen mo. bis fr. 8.00 bis 12.00 Uhr mo., di. und do. 14.00 bis 16.00 Uhr mi. 14.00 bis 18.00 Uhr Beziksverwaltung Eberstadt mo. bis fr. 8.00 bis 12.00 Uhr mi. 14.00 bis 18.00 Uhr Bezirksverwaltung Wixhausen mo. bis fr. 8.00 bis 12.00 Uhr mi. 14.00 bis 18.00 Uhr Stadtbibliothek Hauptstelle Justus-Liebig-Haus mo. geschlossen di. und do. 10.00 bis 19.00 Uhr mi. und fr. 12.00 bis 17. 00 Uhr sa. 10.00 bis 15.00 Uhr Stadtteilbibliothek Arheilgen mo. und di. geschlossen mi. und fr. 14.00 bis 17.00 Uhr do. 10.00 bis 13.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr Stadtteilbibliothek Bessungen mo. und fr. geschlossen di. 10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr mi. 14.00 bis 17.00 Uhr do. 15.00 bis 19.00 Uhr Stadtteilbibliothek Eberstadt mo. und do. geschlossen di. 15.00 bis 19.00 Uhr mi. 14.00 bis 17.00 Uhr Fahrplan der Fahrbibliothek Dienstag: 11.00 - 12.30 Kranichstein: Wickopweg, Erich-Kästner-Schule (Grund- schule) 13.45 - 15.00 Kranichstein: Theodor-Reh-Straße, Erich-Kästner-Schule (Gesamtschule) 15.15 - 16.30 Komponistenviertel: Mozartweg 17.00 - 18.45 Waldkolonie: Im Harras Donnerstag: 11.00 - 12.15 Eberstadt Süd: Wilhelm-Hauff-Schule 12.30 - 13.45 Eberstadt Nord: Schillerstraße 15.00 - 16.15 Am Südbahnhof: Schiebelhuthweg 16.30 - 18.45 Heimstättensiedlung: Heimstättenweg Freitag: 11.00 - 12.00 Kranichstein: Meißnerweg / Ecke Grundstraße (gegenüber Einkaufszentrum) 12.15 - 13.00 Arheilgen: Grillparzerstraße 14.00 - 15.00 Wixhausen: Verdistraße, Kita Villa Kunterbunt 15.15 - 16.45 Wixhausen: Bahnhof Änderungen dieser Öffnungszeiten bedürfen der Genehmigung durch den Magistrat und der Zustimmung des Personalrates. Zeitlich begrenzte Änderungen aufgrund ei- nes aktuellen Ereignisses oder ähnlichem, können durch den Fachdezernenten bzw. die Fachdezernentin genehmigt werden. Hiermit wird die Rundverfügung Nr. 10 aus 2000 aufgehoben. Peter Benz
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.04.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Hauptamt Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Standesamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0093 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Änderung de r Öffnungszeiten des Standesamtes Vorlage vom: 14.03.2012 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat hebt seinen Beschluss zu den Öffnungszeiten des Standesamtes vom 08.12.1999 auf. 2. Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgelegt: montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten finden Kundenkontakte nur nach Terminverein-barung sta tt. 3. Der Umfang der Trauungsmöglichkeiten an Freitagen im Alten Rat haus und Hochzeitsturm wird er- weitert auf einen Zeitrahmen bis 15:00 Uhr. Anlagen: Rundverfügung Öffnungszeiten vom 26.04.2002 - 2 - Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 14.03.2012 Begründung: Das Personenstandswesen hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung erfahren. Die Tätig- keit der Standesbeamten erfuhr sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht eine enorme Aufwertung, da die Erwartungen der Bürger an eine serviceorientierte Verwaltung und damit auch an die Standesämter erheblich gestiegen sind. Somit ist es erforderlich, dass die Produkte und Pro- zesse des Standesamtes zum einen den Bedürfnissen der unterschiedlichen Kundenkreise kontinu- ierlich angepasst sind. Zum anderen wird eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung eingefor- dert, die darüber hinaus auch wirtschaftlich sein soll. Die beratende und beurkundende Tätigkeit in einem für Bürger und Gemeinwesen eminent wichti- gen Bereich der Verwaltung kann aufgrund der Komplexität der Sachverhalte zunehmend nur noch in ausreichend terminierten Gesprächen stattfinden. Durch die fortschreitende Technisierung am Arbeitsplatz und die von den Bürgern angewandten vielfältigen schriftlichen Kommunikationsmög- lichkeiten wie Fax oder E-Mail ist eine spontane persönliche Vorsprache heute in wesentlich gerin- gerem Umfang vonnöten als noch vor ein paar Jahren. Eine Anpassung der Öffnungszeiten ist da- her erforderlich. Die Öffnungszeiten montags bis donnerstags werden von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (bisher 12:30 Uhr) festgelegt. Die Öffnungszeit an Mittwochen beginnt bereits um 14:00 Uhr (statt bisher 15:00 Uhr) und endet wie bisher um 18:00 Uhr. Damit kommt das Standesamt an diesem Tag dem Wunsch der Bürger nach erweiterten Öffnungs- zeiten nach. An Freitagen ist zukünftig das Alte Rathaus nur noch für Hochzeitsgesellschaften geöffnet. Damit wird es ermöglicht, einem weiteren Anliegen sowohl des Standesamtes, des Personalrates als auch der Bürger angemessen gerecht zu werden. Am Freitag steht zukünftig – neben der Sachbearbei- tung – die Durchführung der Trauungen im Alten Rathaus und im Hochzeitsturm im Mittelpunkt. Der Zeitrahmen für die Trauungen wird erweitert. Die KGSt bestätigt die Erfahrungen des hiesigen Standesamtes, wonach die Arbeit im Standesamt sich hinsichtlich der Wirkungen in der Öffentlichkeit erheblich verändert hat, zum Beispiel die stan- desamtliche Trauung immer mehr an Bedeutung gewinnt, mittlerweile immer öfter auch Event- Charakter hat. Der Inhalt der Zeremonie wird umfangreicher, die Hochzeitsgesellschaften werden größer. Auch die nicht ortsansässigen Verwandten, Bekannten und Freunde, die von weit her anrei- sen, sollen und wollen an der standesamtlichen Trauung teilnehmen. Deshalb besteht zunehmend der begründete Wunsch nach Trauterminen gegen das Wochenende (Freitag und Samstag) zu Terminen, die eine Anreise am Tag der Eheschließung ermöglichen. Zukünftig werden Trautermine freitags zwei Mal im Monat im Alten Rat haus und zwei Mal im M onat im Hochzeitsturm, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr angeboten. Die bisherigen räumlichen Probleme infolge des Zusammentreffens von Rat suchenden Bürgerin- nen und Bürgern und Hochzeitsgesellschaften im Alten Rathaus entfallen mit der neuen Regelung. … - 4 - Die in der Dienstvereinbarung „Arbeitszeit der Stadtverwaltung“ hinterlegten Interessen der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes hinsichtlich der Wochenarbeitszeit und Arbeitszeit an Freitagen sind dahingehend berücksichtigt, als an Freitagen zukünftig das für die Sachbearbeitung im Rahmen der Servicezeiten und das für die Trauungen erforderliche Personal anwesend sein muss. In die Durchführung der (nachmittäglichen) Trauungen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gleichem Umfang eingebunden, was per Dienstplan sichergestellt wird. Damit besteht in diesen Fällen durch entsprechend späteren Arbeitsbeginn die Berücksichtigung der in der Dienstvereinba- rung formulierten Soll-Arbeitszeitbegrenzung von 6 Stunden. Der Personalrat ist bereits im Entscheidungsprozess eingebunden. Vor Umsetzung der Maßnahme ist die Zustimmung des Personalrates einzuholen. Darmstadt, 14.03.2012 Dezernat I Dezernat II Jochen Partsch Rafael Reißer Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (17)
- Theodor-Reh-Straße
- Verdistraße
- Wickopweg
- Heimstättenweg
- Meißnerweg
- Bessunger Straße 125
- Niersteiner Straße 6
- Frankfurter Straße 71
- Grillparzerstraße 14
- Grafenstraße 30
- Donnersbergring 69
- Schillerstraße 15
- Schiebelhuthweg 16
- Luisenplatz 5
- Marktplatz 8
- Mozartweg 17
- Im Harras
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0093
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.03.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00