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V/0436/2025

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2024; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025

Vorlagen 06.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.16

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2024

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Ansehen

Anlage A

1446 Zeichen

Anlage A zur V/0436/2025 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33 %) direkt und mit 1 T€ (0,33 %) indirekt über die KonvOY 
GmbH (KonvOY) am Stammkapital der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
(NRW.URBAN KE) beteiligt. 
 
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. a) bis 
h)) beschließt die Gesellschafterversammlung u. a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, 
die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. den Ausgleich des Bilanzverlustes, die Zuführung zu 
Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster und der Vertretung der KonvOY in der Ge-
sellschafterversammlung der NRW.URBAN KE sowie der Vertretung der Stadt Münster in der 
Gesellschafterversammlung der KonvOY ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Lie-
genschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
GO NRW, Gesellschaftsverträge der Gesellschaften 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

6009 Zeichen

V/0436/2025 
V/0436/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2024; Bestellung des 
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster und die  Vertretung der KonvOY GmbH (KonvOY) in der Gesell-
schafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) sowie 
die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY werden ermäch-
tigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den mit dem nicht modifizierten Bestätigungsvermerk 
versehenen Prüfbericht des Abschlussprüfers BDO Concunia GmbH zum Jahresabschluss 2024 
zur Kenntnis. 
 
2. Sie billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss einschließlich des Lage-
berichts zum 31. Dezember 2024 und erhebt keine Einwendungen. 
 
3. Die Gesellschafterversammlung stellt – vorbehaltlich der Zustimmung des Gesellschafters 
NRW.URBAN Service GmbH – den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 fest. 
 
4. Die Gesellschafterversammlung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Gesellschafters 
NRW.URBAN Service GmbH – einen Betrag in Höhe von EUR 876,28 als satzungsmäßige 
Rücklage den Gewinnrücklagen zuzuführen. 
 
5. Die Gesellschafterversammlung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Gesellschafters 
NRW.URBAN Service GmbH –, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 44.967,51 auf neue Rech-
nung vorzutragen. 
 
6. Die Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH entlastet die 
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
18.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Markert 
Telefon: 492-2043 
Markert@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0436/2025 
7. Die Gesellschafterversammlung beauftragt die Geschäftsführung mit der Veröffentlichung des 
Jahresabschlussberichts 2024. 
 
8. Die Gesellschafterversammlung bestellt gemäß § 12, Ziffer 2 lit. f) des Gesellschaftsvertrags – 
vorbehaltlich der Zustimmung des Landesrechnungshofes – die unavigator GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Gütersloh, als Abschlussprüfer für das Jahr 2025. 
 
9. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die unavigator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Gütersloh, auch mit der Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG und mit der Darstellung gemäß 
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 VV zu § 68 LHO und des Prü-
fungsstandards IDW PS 720 und der Prüfung des PCGK -Berichtes 2025 sowie um Unterrich-
tung im Sinne von Tz 6.2.2 und Tz 6.2.3 PCGK NRW zu beauftragen. Weiterhin soll die Ge-
schäftsführung den Auftrag an die unavigator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft um folgen-
de Punkte erweitern: Aufbereitung und Erläuterung der wichtigen Positionen aus der Bilanz und 
der GuV in einem eigenen Teil für das Überwachungsorgan sowie die Ergebnisse der Prüfungs-
schwerpunkte. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen aus der Bestellung der Abschlussprüfung  werden von der 
NRW.URBAN KE getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist mit 1  T€ (0,33 %) direkt und mit 1  T€ (0,33 %) indirekt über die KonvOY am 
Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der 
NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. a) bis h)) beschließt die Gesellsc hafterversammlung u. a. über die 
Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung  des Bilanzgewinns bzw. den Aus gleich des 
Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des  Abschlussprüfers sowie die Ent lastung 
der Geschäftsführung. 
 
Die Zustimmung der Vertretungen der Stadt Münster und der KonvOY zu den o.g. Beschusspunkten 
in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN KE kann nur unter Vorbehalt erfolgen und be-
darf der Zustimmung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtscha ft. Glei-
ches gilt für die Beschlussfassung der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung der 
KonvOY. 
 
Jahresabschluss 2024 (Ziff. 1-7): 
 
Bilanz 
 
Die NRW.URBAN KE schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme i.  H. v. 66.419 T€ 
(VJ: 49.090 T€) ab. Zum 31. Dezember 2024 betragen die Gewinnrücklagen 36.692 € (VJ: 35.815 €). 
 
Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss i.  H. v. 8.763  € abgeschlossen 
(VJ: 41.201 €). Unter Berücksichtigung einer Einstellung in die Gewinnrücklage von 876 € (gem. § 18 
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages i.  H. v. 10 % des Jahresüberschusses) verbleibt ein Teil des Jah-
resüberschusses i. H. v. 7.887 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024 sind dem Jahresabschluss und dem Lagebericht 
(Anlage 1) zu entnehmen.

- 3 - 
V/0436/2025 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia 
GmbH, Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen 
diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit 
einem nicht modifizierten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes erscheint der Jahres-
abschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der NRW.URBAN KE zum Bilanzstichtag.  
 
Bestellung der Prüfungsgesellschaft (Ziff. 8-9): 
 
Die unavigator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gütersloh, wird erstmalig mit der Prüfung des 
Jahresabschlusses 2025 der NRW.URBAN KE beauftragt. Gegen die erstmalige Beauftragung der 
unavigator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gütersloh,  und der Ausgestaltung des Prüfauf-
trags bestehen keine Bedenken. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2024

Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2024

18068 Zeichen

AKTIVA PASSIVA
31.12.2023 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
 Umlaufvermögen A. Eigenkapital
I. Vorräte I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
Unfertige Leistungen 157.214,34 150.182,10 II. Gewinnrücklagen
Satzungsmäßige Rücklagen 36.691,57 35.815,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Bilanzgewinn 44.967,51 37.081,01
381.659,08 372.896,30
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.955.451,23 2.462.555,85
2. Forderungen gegen Gesellschafter 60.921.589,01 45.092.494,78 B. Rückstellungen
3. Sonstige Vermögensgegenstände 105.114,33 78.756,93
63.982.154,57 47.633.807,56 1. Steuerrückstellungen 90.969,89 36.162,98
2. Sonstige Rückstellungen 19.200,00 15.700,00
III. Guthaben bei Kreditinstituten 2.279.760,24 1.305.549,04 110.169,89 51.862,98
66.419.129,15 49.089.538,70
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 153.969,08 123.040,96
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 945.736,50 667.915,73
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.906.005,59 2.758.059,49
4. Sonstige Verbindlichkeiten 60.921.589,01 45.115.763,24
65.927.300,18 48.664.779,42
66.419.129,15 49.089.538,70 66.419.129,15 49.089.538,70
31.12.2024 31.12.2024
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH,
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Düsseldorf
Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2025

2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 4.570.463,50 4.420.822,00
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 7.032,24 38.090,03
3. Sonstige betriebliche Erträge 28.177,52 14,40
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.488.229,19 4.366.241,13
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.289,21 26.334,19
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 848.846,04 507.316,83
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 848.846,04 507.316,84
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 60.392,08 25.149,98
9. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 8.762,78 41.201,12
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 37.081,01 0,00
11. Einstellungen in Gewinnrücklagen - 876,28 - 4.120,11
12. Bilanzgewinn 44.967,51 37.081,01
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 
der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf 
A. Allgemeine Angaben
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH mit Sitz in Düsseldorf  ist im Handelsregister 
beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 79640 eingetragen.  
Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer k leinen Kapitalgesellschaft im Sinne von 
§ 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde entsprechend den
Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften im Sinne von
§ 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung (GmbHG) sowie der Regelungen im Gesellschaftsvertrag  aufgestellt. Bei der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vorräte 
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert 
zum Abschlussstichtag beizulegen war. Auf eine Einbeziehung von allgemeinen Kosten der Ver-
waltung oder Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten wurde verzichtet. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennba-
ren Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. 
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 
Die Posten des Eigenkapitals sind mit dem Nennwert angesetzt. 
Rückstellungen 
Die Rückstellungen erfassen erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit 
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit 
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abge-
zinst. 
Verbindlichkeiten  
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Treuhandvermögen/ Treuhandverbindlichkeiten 
Treuhänderisch gehaltenes Vermögen (fiduziarische Treuh andschaft) ist außerhalb der Bilanz 
auszuweisen, da ein Ausweis in der Bilanz der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entgegenstehen würde. Treu-
händerisch übernommene Verbindlichkeiten werden in der Bilanz passiviert, der korrespondie-
rende Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruch gegen den Treugeber wird aktiviert und nach all-
gemeinen Grundsätzen bewertet. 
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen Gesellschafter. 
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 60.922 (Vorjahr TEUR 45.092) be-
inhalten insbesondere Erstattungsansprüche der treuhä nderisch aufgenommenen Verbindlich-
keiten. Die Restlaufzeit korrespondiert mit den  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im 
Verbindlichkeitsspiegel.  
Eigenkapital 
Das Stammkapital wurde von den Gesellschaftern eingezahlt. 
Der in der Bilanz ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe  von EUR 44.968 (Vorjahr EUR 37.081) 
beinhaltet einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 3 7.081. Den satzungsmäßi-
gen Rücklagen wurde vom Jahresergebnis ein Betrag in Höhe von EUR 876 (Vorjahr EUR 4.120) 
zugeführt. Die satzungsmäßigen Rücklagen betragen zum Stichtag EUR 36.692 (Vorjahr EUR 
35.815). 
Rückstellungen 
Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 91 betreffen den Veranlagungszeitraum 202 2 bis 
2024 (Vorjahr TEUR 36). 
Die sonstigen Rückstellungen resultieren aus ungewissen  Verpflichtungen im Zusammenhang 
mit den Abschlusskosten sowie den Beratungskosten.

Verbindlichkeiten 
Die Restlaufzeit kann dem Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden. 
 Verbindlichkeitenspiegel 
Verbindlichkeitenspiegel 
Stand Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Gesicherte Art der 
31.12.2024 bis 1 Jahr von 1 bis 5 über Beiträge Besiche- 
Jahre 5 Jahre rung 
EUR EUR EUR EUR EUR 
1. Erhaltene Anzahlun-             
   gen auf Bestellungen 153.969,08 153.969,08 0,00 0,00 0,00 
(Vorjahr) (123.040,96) (123.040,96) (0,00) (0,00) (0,00) 
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen 945.736,50 945.736,50 0,00 0,00 0,00 
(Vorjahr) (667.915,73) (667.915,73) (0,00) (0,00) (0,00) 
3. Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen Un-
ternehmen
3.906.005,59 3.906.005,59 0,00 0,00 0,00 
(Vorjahr) (2.758.059,49) (2.758.059,49) (0,00) (0,00) (0,00) 
4. Sonstige Verbind-             
   lichkeiten 60.921.589,01 18.181.300,00 39.972.689,01 2.767.600,00 60.921.589,01 Bürgschaft 
(Vorjahr) (45.115.763,24) (12.539.368,46) (29.673.794,78) (2.902.600,00) (45.092.494,78) 
Summe 65.927.300,18 23.187.011,17 39.972.689,01 2.767.600,00 60.921.589,01 
(Summe Vorjahr) (48.664.779,42) (16.088.384,64) (29.673.794,78) (2.902.600,00) (45.092.494,78) 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen  bestehen gegenüber Gesell-
schaftern und resultieren in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 
Die sonstigen Verbindlichkeiten  betreffen insbesondere mit T EUR 60.922 (Vorjahr TEUR  
45.092) im Rahmen der Finanzierung der Erschließungsprojekte  treuhänderisch übernommene 
Bankverbindlichkeiten. Korrespondierend hierzu wird ein entsprechender Erstattungsanspruch in 
gleicher Höhe unter den Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. 
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden mit den Gesellschaftern erzielt.

LAGEBERICHT 
für das Geschäftsjahr 2024 der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf 
1. Grundlagen des Unternehmens
Die Unternehmen der NRW.URBAN Gruppe, bestehend aus NRW.URBAN Service GmbH, Dort-
mund, NRW.URBAN GmbH, Düsseldorf, NRW.URBAN GmbH & Co. KG, Dortmund, NRW.UR-
BAN Kommunale Entwicklung GmbH , Düsseldorf, und der Starke Projekte GmbH, Düsseldorf, 
befassen sich als Beteiligungsunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Themen 
rund um die Flächenentwicklung für Wohnen, Industrie und Gewerbe sowie für komplexe städte-
bauliche Vorhaben in NRW. Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH  bietet hierbei 
nordrhein-westfälischen Kommunen die Möglichkeit, über eine gesel lschaftsrechtliche Beteili-
gung städtebauliche Projekte über die  NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH in einem 
Inhouse-Verhältnis zu entwickeln. Mit der Geschäftsbesorgung für die NRW.URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH ist die NRW.URBAN Service GmbH beauftragt. 
Die NRW .URBAN Kommunale Entwicklung GmbH erbringt ihre Dienstleistung en gegenüber 
nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dri tten, wie beispielsweise 
kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadt entwicklungsgesellschaften, in Zu-
sammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufga-
ben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Ver-
wertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäfte n. Sie wird dabei als Treuhänder zur 
Baulandentwicklung im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung von ihren Gesellschaftern 
beauftragt. Im Rahmen des Treuhandverhältnisses realisiert sie für die Kommunen den Grunder-
werb und die Erschließung. Zur Finanzierung hat die G esellschaft am 9./30. April 2020 einen 
Kreditrahmenvertrag mit der NRW.BANK, Anstalt des ö ffentlichen Rechts, Düsseldorf/Münster, 
über einen Kreditrahmen in Höhe von maximal TEUR 200.000 abgeschlossen. Aus diesem Kre-
ditrahmen kann die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH entsprechend den jeweiligen 
Projektfortschritten Mittel abrufen. Die sukzessive Rückführung der Darlehn erfolgt aus den Erlö-
sen aus der Vermarktung der Baugrundstücke. 
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche und die branchenspezifische Entwicklung in Deutschland war im Jahr 
2024 von den Folgen der globalen Krisen geprägt. Trotz sich verlangsamender Preisentwicklung 
ist die Inflation insgesamt erhöht bei gleichzeitig i m Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend ver-
schlechterten Finanzierungsbedingungen und gleichbleibend erhöhtem Zinsniveau. Die aufgrund 
dieser Rahmenbedingungen weiterhin gedämpfte Konjunktur führt in Verbindung mit den globa-
len Unsicherheiten zu einer Stagnation des Bruttoinl andsprodukts. Für die Immobilienbranche 
wirken die fortwährend hohen Baukosten und die erschwerten Finanzierungsbedingungen für Im-
mobilienprojekte sowie der Fachkräftemangel effektv erstärkend, so dass sich insgesamt ein 
schwieriges Marktumfeld ergibt.

Dennoch war eine anhaltend hohe Nachfrage nach sich weiter verknappendem Bauland zu ver-
zeichnen. Insbesondere der weiterhin erhöhte Wohnraum bedarf stimuliert die Nachfrage nach 
Flächen. Die besondere Marktkonstellation von erhöht en ökologischen und ökonomischen An -
forderungen an Baulandprojekte bei gleichzeitiger M arktverengung und Akteursausfällen durch 
Insolvenzen in der Privatwirtschaft hat zu einer erhöhten Nachfrage auf kommunaler Seite nach 
den Produkten und Leistungen der NRW.URBAN Gruppe geführt.  
Die globalen Krisen haben zunächst keine unmittelbar en Auswirkungen auf die unternehmeri-
schen Tätigkeiten der NRW.URBAN Gruppe. Ob mittelbar nicht absehbare Folgen oder außer -
gewöhnliche Unsicherheiten für die NRW.URBAN Gruppe erwachsen, ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht einschätzbar. Sofern es in der Folge der Krisen zu besonderen Belastungen der öffentlichen 
Haushalte in Deutschland kommt, sind Auswirkungen auf die NRW.URBAN Gruppe zu erwarten. 
2.2 Geschäftsverlauf 
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH war im Geschäftsjahr 2024 mit der Akquisition, 
Vorbereitung und Umsetzung von Projekten der kooperati ven Baulandentwicklung und weiterer 
Dienstleistungsprojekte für die Gesellschafter beschäftigt.  
Neben der Projektarbeit wurde die Übertragung weite rer Geschäftsanteile und die Aufnahme 
neuer Gesellschafter in die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vorbereitet und umge-
setzt. 
In 2024 wurden dreizehn weitere Kommunen Gesellschafter der NRW.URBAN Kommunale Ent-
wicklung GmbH. Zum 31.12. 2024 waren somit insgesamt 71 Kommunen Gesellschafter der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH.  
Die Gesellschafter haben die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 2024 mit insgesamt 
41 weiteren Projekten beauftragt. Darüber hinaus konnte sich der Umsatz der 2023 in neu akqui-
rierten Projekten erwartungsgemäß verstetigen.   
Die Auftragslage war zu keinem Zeitpunkt angespannt und es konnte ein leichtes Aufwachsen 
zum Vorjahr umgesetzt werden.  
a. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2024 hat die NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Umsatzerlöse aus 
der Projektentwicklung in Höhe von 4.570 TEUR (+ 150 TEUR gegenüber dem Vorjahr) erzielt.  
Neben den Umsatzerlösen wurden Vorräte in Höhe von 7 TEUR (-31 TEUR gegenüber dem Vor-
jahr) aufgebaut. 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 4.488 TEUR (+122 TEUR gegenüber dem 
Vorjahr), welche insbesondere mit 4.488 TEUR (Vorjahr: 4.366 TEUR) die Geschäftsbesorgung 
durch die NRW.URBAN Service GmbH betreffen. 
Nach sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 48 TEUR schließt die NRW.URBAN Kommu-
nale Entwicklung GmbH das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 
9 TEUR ab.

Im Rahmen der Prognoseberichterstattung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 war von 
moderat steigenden Umsatzerlösen ausgegangen worden. Diese Prognose ist trotz der gesamt-
wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Anspannungen eingetreten.  
b. Finanzlage
Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag 2.280 TEUR (Vorjahr: 1.306 TEUR).
Es bestehen Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von 60.922 TEUR (Vorjahr: 45.092 TEUR); hier-
von 22.802 TEUR (Vorjahr: 18.386 TEUR) aus dem Kreditrahmenvertrag mit der NRW.BANK. 
Die zugeflossenen Mittel wurden insbesondere für Grundstückskäufe im Rahmen der Projektent-
wicklung zweckentsprechend verwendet. 
c. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung Gm bH zum 31.12. 2024 beträgt 
66.419 TEUR (Vorjahr: 49.090 TEUR). 
Die Erhöhung der Bilanzsumme resultiert im Wesentliche n aus dem Anstieg der Treuhandver-
bindlichkeiten von 45.092 TEUR um 15.830 TEUR auf 60.922 TEUR. Ursächlich hierfür ist ins-
besondere die weitere Inanspruchnahme der Mittel au s dem Kreditrahmenvertrag mit der 
NRW.BANK. Korrespondierend hierzu sind die unter den Forderungen gegen Gesellschafter aus-
gewiesenen Erstattungsansprüche gegen die Treugeber angestiegen. 
Das Eigenkapital beträgt 382 TEUR (Vorjahr: 373 TEUR). Dies entspricht, bezogen auf die Bi-
lanzsumme, einer Eigenkapitalquote von rund 1 %. Zum Bilanzstichtag bestehen Treuhandver-
bindlichkeiten aus dem Kreditrahmenvertrag mit der NRW.BANK in Höhe von 22.802 TEUR (Vor-
jahr: 18.386 TEUR), welche unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 
d. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 
wie folgt entwickelt: 
2024 2023 Veränderung 
TEUR 
Veränderung 
% 
Umsatzerlöse (TEUR) 4.570 4.421 149 3 
Unfertige Leistungen (TEUR) 157 150 7 5 
Jahresergebnis (TEUR) 9 41 -32 -78
Insgesamt beurteilen wir die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als zufriedenstellend.

e. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren haben sich durch Aufwachsen des Kundenstamms um 
dreizehn Kommunen positiv entwickelt. Der anwachsende Kundenstamm hat sich erwartungsge-
mäß positiv auf die Beauftragungen ausgewirkt. Insgesamt wurden 41 Projekte beauftragt.  
3. Chancen -, Risiko- und Prognosebericht
3.1  Chancenbericht
Durch das attraktive Geschäftsmodell des Gesellschafterbe itritts und des ungebrochen großen 
Interesses der kommunalen Akteure an einem Gesellschaft sbeitritt besteht die Chance auf Be-
trauung mit weiteren Projekten. Zudem wird durch di e Aufnahme weiterer Gesellschafter der 
Kreis der potenziellen Auftraggeber für weitere Projekte dauerhaft erhöht. Die zur Hebung dieser 
Chancen zusätzlich erforderlichen Ressourcen kann die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung 
GmbH flexibel über ihren Geschäftsbesorger zuführen.  Die Ertragslage der Gesellschaft kann 
sich hierdurch nachhaltig verbessern. 
3.2 Risikobericht  
Die gesamtwirtschaftliche und die branchenspezifische Entwicklung in Deutschland war auch im 
Jahr 2024 von den Folgen der globalen Krisen geprägt, die auf kommunaler Seite Verzögerungen 
im Projektablauf der Flächenentwicklungsprojekte hervorrufen können. Aufgrund des Geschäfts-
modells bestehen keine grundlegenden Projektrealisierungsrisiken, sondern lediglich Risiken auf 
zeitverzögerte Umsätze im Einzelfall.  Die aktuelle Krisenlage wird sich nicht mittelbar auf die 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH auswirken, solange es in der Folge der Krisen 
nicht zu besonderen Belastungen der öffentlichen Haushalte in Deutschland kommt. 
Weitere Risiken werden aktuell nicht gesehen. Insgesamt  wirken sich die Risiken nur mittelbar 
auf den Geschäftsverlauf der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH aus. 
3.3 Prognosebericht 
In 2025 wird die Gesellschaft die Tätigkeiten in den bestehend en Projekten aufgrund des Pro-
jektzyklus weiter intensivieren. Durch das anhaltende Interesse der Kom munen an den Förder-
angeboten des Landes Nordrhein-Westfalen, unter anderem der kooperativen Baulandentwick-
lung, sowie der weiterwachsenden Zahl der Gesellschafter ist von der Betrauung mit weiter en 
Projekten auszugehen. Mit Blick auf die notwendigen Gewerbeflächenentwicklungen im Rheini-
schen Revier und weiterer kommunaler Infrastrukturentwicklungsbedarfe ist mit dem geplanten 
Infrastrukturpaket der Bundesregierung mittelfristi g mit einer aufwachsenden Auftragslage zu 
rechnen.   
Insgesamt werden für 2025 moderat steigende Umsatzerlöse bei gleichbleibender Vermögens - 
und Finanzlage erwartet. Es wird ein positives Jahresergebnis auf dem Niveau de s Geschäfts-
jahres 2024 erwartet.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0436/2025
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2025
Erstellt
06.06.2025 19:02