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Kriterien für die Auswahl von Baumaßnahmen zur Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2106/2025 vom 01.07.2025

Stand: Am 02.07.2025 im Gremium „Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft“ beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 01.07.2025 2106/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 Kriterien für die Auswahl von Baumaßnahmen zur Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH Im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 23. Juni 2025 fragte die Politik, welche Kriterien die Verwaltung bei der Auswahl von Maßnahmen für eine Beauftragung an die Kölner Schul- bau GmbH angewendet habe. Antwort der Verwaltung: Die Schulbau GmbH soll als Unterstützung der Gebäudewirtschaft Schulplätze sichern oder schaffen. Die Finanzierung der Schulbau GmbH erfolgt vollständig über den Wirtschaftsplan der Gebäu- dewirtschaft. Im Rahmen der Erhaltung von Schulplätzen sind in der Jahresplanung auch regelhaft Instand- haltungsmaßnahmen enthalten, die ab dem Wirtschaftsjahr 2027 über den Ansatz 1,5 % In- standhaltungspauschale (Wirtschaftsjahr 2025 und 2026 sind es 1,2 %) finanziert werden. Die energetischen Maßnahmen, die nun an die Kölner Schulbau GmbH übertragen werden sollen, sind daher aus folgenden Gründen – in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung – ausgesucht worden: - Finanzierung über die Instandhaltungspauschale Pauschale gesichert - Erhalt der Schulplätze - Verbesserung der energetischen Verbrauchswerte Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 02.07.2025 zuletzt

    Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 3.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 02.07.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 3.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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