V/0481/2016
Nachhaltige Haushaltssanierung (NaSa): Zwischenbericht und Ausblick
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Berichtsvorlage
21557 Zeichen
V/0481/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat II
Betrifft
Nachhaltige Haushaltssanierung (NaSa): Zwischenbericht und Ausblick
Beratungsfolge
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Bericht
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
29.06.2016 Rat Bericht
Bericht:
Ausgangssituation:
Der Rat hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2015 die Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Hau s-
haltssanierung (NaSa)“ beschlossen. Ebenso sind mit dem Antrag der Rat sfraktionen CDU und
Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage V/0959/2015 „Solide Finanzen für die wachsende Stadt“
(im Folgenden: Antrag „Solide Finanzen“) weitere Beschlüsse zur Konsolidierung des städtischen
Haushalts gefasst worden. Aus diesen be iden Grundlagen ergibt sich der Handlungsauftrag an
die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Haushaltssanierung zu ergreifen und „dem Rat
in 2016 erste Ergebnisse sowie einen konkreten Umsetzungsstand inklusive Zeitplan der Ma ß-
nahmen vorzulegen“ ( Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 17 ). Mit dieser Vorlage soll zunächst über
die aktuellen Aktivitäten der Verwaltung berichtet und die Vorgehensweise für die weiteren Ma ß-
nahmen vorgestellt werden.
Neben der Bearbeitung der konkret beschlossenen Maßnahmen hat die Verwaltung in den ve r-
gangenen Monaten ein Konzept erarbeitet, um eine nachhaltig e Haushaltssanierung durchzufüh-
ren. Dabei wurde neben der Umsetzung der Vorlage V/0700/2015 auch der Auftrag Nr. 1 aus
dem Antrag „Solide Finanzen“ , eine umfassende Aufgabenkritik, Prozessanalyse und Infrag e-
stellung der „Münster -Standards“ durchzuführen, a ufgegriffen. Das erarbeitete Konzept wird im
Folgenden dargestellt, bevor anschließend Vorgehensweise und Bearbeitungsstand konkretisiert
und ein Ausblick gegeben werden:
Ansatzpunkte für eine Nachhaltige Haushaltssanierung (NaSa):
Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Wenn aber die Ausgaben nachhaltig die Einna h-
men übersteigen, sind Gegensteuerungsmaßnahmen erforderlich, um die Entscheidungshoheit
über das eigene Handeln zu bewahren. In den 2000 er und 2010er Jahren hat die Stadt Münster
vielfältige Konsolidierungsaktivitäten durchgeführt und dadurch erhebliche Potenziale gehoben.
Vorlagen-Nr.:
V/0481/2016
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Cappenberg
Ruf:
492-7022
E-Mail:
CappenbergC@stadt-muenster.de
Datum:
31.05.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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Deshalb hat es die Stadt Münster auch heute noch selbst in der Hand, sich diese Gestaltung s-
freiheit zu erhalten.
Um dies für die Zukunft zu gewährleisten, ist eine stra tegische Herangehensweise erforderlich.
Konsolidierungsmaßnahmen müssen an den Zielen und Schwerpunkten des städtischen Ha n-
delns ausgerichtet werden. Als prioritär ist dabei die Schaffung von Wohnraum und von Infr a-
struktur anzusehen.
Nach sieben Konsolidierungsrunden ist ein Abbau des strukturellen Defizits durch weitere Spa r-
runden in der Form, wie sie bislang durchgeführt wurden, nicht mehr möglich. Die Sparpotenzi a-
le, die sich aus einer Sammlung vieler kleiner Einzelmaßnahmen ergeben, sind in den vorang e-
gangenen Handlungsprogrammen bereits gehoben worden. Daher ist es für eine weitere Hau s-
haltskonsolidierung notwendig, ein konzeptionell durchdachtes System zu entwickeln, das andere
Ansätze verfolgt als erneut entsprechende Listen vorzulegen.
Zudem habe n die bisherigen Konsolidierungsrunden trotz der insgesamt hohen Sparvolumina
nicht für eine dauerhaft entspannte Haushaltslage gesorgt, da revidierende Beschlüsse, geänder-
te Rahmenbedingungen und neue Aufgaben zu erneuten Aufwandssteigerungen ohne gleichz ei-
tige Ertragssteigerungen geführt haben. Daher ist es Ziel der Verwaltung, durch das Konzept
einer „Nachhaltigen Haushaltssanierung“ ein System zu implementieren, das zu einer dauerha f-
ten und anhaltenden Konsolidierungswirkung führt. Dabei sollen kurz - und mittelfristig erzielte
Einsparungen auch dazu verwendet werden können, Investitionen zu tätigen, die zu längerfrist i-
gen Einsparungen führen. Diese „Sparinvestitionen“ setzen insbesondere an de n Geschäftspro-
zessen in der Verwaltung an und sollen eine innovativere Leistungserbringung ermöglichen.
Neben der Aufgabenkritik zur aufwandsseitigen Haushaltssanierung ist des Weiteren die Ertrags-
seite zu betrachten. Ohne Einnahmeerhöhungen ist ein Haushaltsausgleich dauerhaft nicht mö g-
lich. Ergänzend zu diesen beiden Bausteinen, die vor allem kurz - und mittelfristig wirken, ist eine
langfristige Umgestaltung der Verwaltung durch Innovationsprojekte notwendig, um einen effiz i-
enteren Einsatz der Ressourcen zu erreichen und so Potenziale für die Aufgaben einer wac h-
senden Stadt zu schaffen, ohne gleichzeitig proportional wachsende Aufwendungen zu verurs a-
chen. D aher baut das Konzept der Nachhaltigen Haushaltssanierung auf 3 Säulen auf, die im
Folgenden weiter vorgestellt werden:
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Aufgabenkritik: Vorgehensweise, Bearbeitungsstand und Ausblick
Der Fokus der ersten Säule „ Aufgabenkritik“ soll auf denjenigen Produktgruppen liegen, die den
Haushalt nennenswert beeinflussen. Ziel ist es, diejenigen Aufgaben zu identifizieren auf die –
nicht zuletzt mit Blick auf die steigen den Belastungen in den Themen „Wachsende Stadt“ und
„Flüchtlinge“ – verzichtet werden kann. Bei der Überprüfung der Pflichtigkeit/Freiwilligkeit der
Aufgaben werden gemäß dem politischen Auftrag auch die „Münster-Standards“ in Frage gestellt.
Durch die NaSa-Sofortmaßnahmen (Anlage 1 zur Vorlage V/0700/2015) und den Antrag „Solide
Finanzen“ gibt es bereits erste konkrete Beschlüsse, die in den Bereich der Au fgabenkritik fallen.
Deren Umsetzungsstand stellt sich wie folgt dar:
Folgende Maßnahmen wurden 2016 umgesetzt und werden in den kommenden Jahren nac h-
verfolgt:
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 10: Kürzung des Haushaltsansatzes im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien um 1 Million Euro
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 11: Verschiebung der geplanten Maßnahme zur Fah r-
bahnsanierung im Bereich der Bushaltestellen am Bült von 2017 auf frühestens 2020.
Dadurch entfällt die für 2017 geplante Belastung in Höhe von 0,25 Millionen Euro.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 11: Verzicht auf eine vollständige Sanierung zu Gunste n
einer bedarfsorientierten Beseitigung von Schadensstellen auf dem Vorplatz des Messe
und Congress Centrums Halle Münsterland. Dadurch reduzieren sich die ursprünglich ab
2018 angesetzten Ausgaben um 2,1 Millionen Euro von 2,3 Millionen auf 200.000 Euro.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 11: Kürzung von 10 % bei Beschaffung von Gütern und
Dienstleistungen. Für 2016 bedeutet dies eine Reduzierung der Ausgaben in diesem B e-
reich um 0,9 Millionen Euro, für 2017 um 0,7, für 2018 um 0,6 und für 2019 um 0,7 Milli o-
nen Euro.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 12: Kürzung des Haushaltsansatzes für den Neubau der
2. städtischen Gesamtschule um 5 Millionen Euro.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 werden umgesetzt:
- NaSa-Sofortmaßnahme 1: Haushaltsbelastende Maßnahmen sind – soweit es sich nicht
um Pflichtaufgaben oder priorisierte Schwerpunktbereiche handelt (z.B. Schaffung von
Wohnraum / Maßnahmen zur Kinderbetreuung / Bildung / Flüchtlinge / Sicherheit) – zeit-
lich nach hinten zu schieben. Haushaltsentlastende Ma ßnahmen sind prioritär vorzuzi e-
hen bzw. zu beschleunigen.
- NaSa-Sofortmaßnahme 2: Die Anhebung des Zuschussbereichs der freiwilligen Lei s-
tungen ist gesondert zu begründen.
Innerhalb der Verwaltung in Vorbereitung sind folgende Maßnahmen:
- NaSa-Sofortmaßnahme 3: Aufgrund der positiven Erfahrungen der Darstellung und Rea-
lisierungsmöglichkeiten durch eine Reduktionsvariante im investiven Bereich sind auch im
konsumtiven Bereich seitens der Verwaltung Wege aufzuzeigen, ob und wie Leistungse r-
bringungen (auch du rch Leistungseinschränkungen und Absenkung von Standards) mit
bis zu 20 %-Kosteneinsparungen erreicht werden können.
- NaSa-Sofortmaßnahme 4: Auf jeder Ratsvorlage ist anzugeben, ob es sich um eine
Pflichtleistung und/oder freiwillige Leistung handelt und mi t welchem Betrag auch bei
Pflichtleistungen variable Leistungen erbracht werden.
- NaSa-Sofortmaßnahme 5: Kostenüber- und -unterschreitungen bei Proje k-
ten/Bauprojekten im Vergleich zum Haushaltsansatz werden nach Ablauf des Jahres in
einem gesonderten Bericht dargestellt.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 2: Für das Jahr 2017 werden Beförderungen ab der B e-
soldungsstufe A 14 ausgesetzt (Moratorium).
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- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 13: Die Verwaltung legt bis zur Sommerpause 2016 Vo r-
schläge vor, inwieweit bei Beibehalt ung der Hauptamtlichkeit ehrenamtliche Strukturen
bei Stadtmuseum, Feuerwehr, VHS, Stadtbücherei den Betrieb weiter unterstützen kö n-
nen.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 15: Für alle freiwilligen Zuschüsse werden flächend e-
ckend nachvollziehbare Richtlinien zu r Vergabe sowie ein Controlling der verwendeten
Mittel eingeführt. Im ersten Schritt legen die betroffenen Fachämter in den jeweiligen Aus-
schüssen die derzeit angewandten Richtlinien vor.
Für die Identifizierung weiterer Projekte im Rahmen der Aufgabenkri tik wurden anhand der Krite-
rien Gesamtaufwendungen und Gesamterträge, Zuschussbedarf, Personalaufwand, Flächenb e-
darf und Pflichtigkeit/Freiwilligkeit der Aufgaben insgesamt 24 Produktgruppen des Haushaltspla-
nes bestimmt, die zweck- und vollzugskritisch untersucht werden:
Amt Produktgruppe
(Kennziffer) (Nr.) (Bezeichnung)
10 01 08 Personal- und Organisationsmanagement
20 01 09 Finanz- und Beteiligungsmanagement
23 01 11 Immobilienmanagement
37 02 09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen
40 03 01 Leistungen für Schulen
40 03 02 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
41 04 01 Kulturmanagement / Kulturförderung
40 04 02 Volkshochschule
44 04 03 Westf. Schule für Musik + Förderung Stadtteilmusikschulen
42 04 04 Stadtbücherei + Förderung von Büchereien freier Träger
45 04 05 Stadtmuseum
20 04 07 Theater Münster
59 05 01 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II
50 05 02 Sicherung des Lebensunterhalts
50 05 03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
51 06 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
51 06 02 Kinder- und Jugendarbeit
51 06 03 Förderung von benachteiligten jungen Menschen
51 06 04 Familienförderung
51 06 05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
52 08 01 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
52 08 02 Bäder
66 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
67 13 01 Grün- und Freiflächen
In den vergangenen Wochen sind bereits erste Gespräche geführt worden. Ziel ist es, mit dem
Haushaltsplanentwurf 2017 erste Vorschläge vorzu legen. Die Gespräche werden in den ko m-
menden Monaten sukzessive auf die genannten Ämter ausgeweitet. Bis 2018 soll die Aufgabe n-
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kritik in diesen Produktgruppen durchgeführt worden sein. Anschließend soll die Aufgabenkritik
kontinuierlich auch auf die übrigen Produktgruppen ausgeweitet werden.
Innovationsprojekte: Vorgehensweise, Bearbeitungsstand und Ausblick
Ziel der zweiten Säule des NaSa -Konzeptes ist es, durch Innovationsprojekte zur Verwaltung s-
modernisierung die Leistungserbringung zu optimieren, gg f. neu zu definieren und finanzielle
Vorteile aufzuzeigen (Struktur- und Geschäftsprozessoptimierung). Hierbei sollen möglichst etwa
8 - 10 Projekte pro Jahr aufgesetzt werden. Die Dezernate und Ämter werden dazu aufgefordert,
eigene Projekte vorzuschlage n. Mögliche Themen sind die Ausweitung von Dokumentenman a-
gementsystemen, E-Government oder die Automatisierung von Datenerfassungsprozessen. Die
Personalressourcen für die Umsetzung der Projekte sollen sich vorrangig aus der Aufgabenkritik
ergeben. Ressourcen für den Umsetzungsprozess können auch aus den Mitteln, die der Rat für
NaSa bereitgestellt hat, eingesetzt werden.
Die Struktur- und Prozessoptimierungen zielen sowohl auf einen noch sparsameren Mitteleinsatz
als auch darauf, die Dienstleistungen zu verbessern. Dies soll durch die weitere Konzentration
von Organisationsstrukturen (Zahl der Ämter und Hierarchieebenen, Zuständigkeitsregelungen,
Größe der Leitungsspannen, Bündelung von Querschnittsbereichen wie Planung, Controlling,
Rechnungswesen, Öffentlichkeitsarbeit, IT etc.) auf das unbedingt Nötige sowie durch die Ver-
schlankung von Arbeitsprozessen primär mittels Digitalisierung von Verfahren geschehen. Zur
Organisationsverschlankung wird die Verwaltung verbindliche Standards , zum Beispiel zur Le i-
tungsspanne, definieren. Hierbei wird auch die Nummer 16 des Antrags „Solide Finanzen“
(kleine und fachlich verwandte Ämter in eine Amtsleitungs-Holding überführen) aufgegriffen.
Neben diesen Konzentrationsaspekten innerhalb der Verwaltung sind auch die Möglichkeiten der
Kooperation mit anderen Kommunen zu prüfen. Durch die Ausweitung der interkommunalen Z u-
sammenarbeit können Outsourcing - und Insourcing-Potenziale überprüft werden. Insbesondere
bei Aufgaben von Querschnittsämtern können sich durch eine Zusa mmenarbeit mit anderen
Kommunen Synergieeffekte ergeben, so wie dies durch das Eng agement der citeq für andere
Kommunen bereits erfolgt.
Die Prozessoptimierung wird dort eingesetzt, wo sich ein hoher Nutzen für Bürger/innen komb i-
niert mit einem nennenswerten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ergibt. Dies macht auch (An-
fangs-)Investitionen nötig. Die Verwaltung wird deshalb vorrangig solche Vo rhaben planen, die
entweder zwingend als Basisausstattung notwendig sind bzw. solche, die sich mindestens mittel-
fristig wirtschaftlich vorteilhaft darstellen. Ein Handlungsrahmen für verstärkte Digitalisierung der
Verwaltung wird das zurzeit im Entwurf vorliegende E -Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen
sein. Stichworte hierzu sind zum Beispiel die elektronische Akte oder die Einführung eines D o-
kumentenmanagementsystems, die beispielsweise auch die verstärkte Nutzung „intelligenter
Formulare“ ermöglichen. Durch diese Maßnahmen kö nnen langfristig Bürgeranliegen gezielter
zugeordnet, schneller bearbeitet und einfacher na chverfolgt werden. In diesem Rahmen wird
auch die Nummer 14 des Antrags „Solide Finanzen“ (Optimierung bürgernaher Dienstleistun-
gen) umgesetzt werden.
Wesentlich für die Auswahl von geeigneten Vorhaben im Bereich E -Government wird auch die
demografische Entwicklung sein. Bereiche mit hohem Modernisierungspotential bei gleichzeitig
starker altersbedingter Fluktuation bieten sich hier besonders an, auch mit Blick auf eine Einsp a-
rung beim Personalaufwand.
Entsprechende Veränderungsprozesse bedürfen einer langfristigen Planung. Angesichts globaler
Herausforderungen (Demografie, Digitalisierung) und lokaler Rahmenbedingungen ( Wachsende
Stadt, große Investitions- und Integrationserfordernisse) sind in der Verwaltung grundlegende
Weiterentwicklungen anzustoßen, d ie langfristig helfen, den Ressourcenbedarf zu senken. Ein
proportionales Wachstum von Aufgabenumfang und Ressourceneinsatz muss vermieden we r-
den.
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Im Rahmen dieser Säule sind derzeit bereits zwei NaSa -Sofortmaßnahmen in Bearbe itung. Die
Umsetzung soll im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen sein:
- NaSa-Sofortmaßnahme 7: Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte ein Konzept für die realen
Vorsorgebedarfe zur Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen durch Anlage ent-
sprechender Gelder geprüft und aufgezeigt w erden (Kapitalanlagemodell / Versich e-
rungsmodell).
- NaSa-Sofortmaßnahme 10: Für beispielhafte neue Kooperationsprojekte innerhalb der
Stadtgesellschaft (z.B. zwischen Vereinen, Verbänden, freien Trägern etc.) in allen Bere i-
chen der städtischen Daseinsvorsorge, wo es gelingt, die städtischen Kosten deutlich und
dauerhaft zu senken, wird ein finanzieller Sonderpreis ausgelobt. Dazu stehen Preisge l-
der bis zu 1000 € je Einzelfall, insgesamt aber bis zu 10.000 € zur Verfügung. Über die
Prämierung entscheidet nach entsprechender Aufbereitung der Haupt - und Finanzau s-
schuss.
Einnahmen: Vorgehensweise, Bearbeitungsstand und Ausblick
Die dritte Säule von NaSa basiert auf der Einnahmenverbesserung, um die Finanzierung der
steigenden Aufwendungen der wachsenden Stadt a uch durch steigende Erträge auffangen zu
können.
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und werden in den kommenden Jahren
nachverfolgt:
- NaSa-Sofortmaßnahme 6: Von der Investitionspauschale des Landes wird ca. 1,0 Mio. €
zur Deckung der Aufwendungen / Abschreibungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG) herangezogen.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 7: Einführung einer Beherbergungssteuer ab dem
01.07.2016.
Für 2016 wird mit Erträgen in Höhe von 250.000 Euro gerechnet, ab 2017 dann mit 1,0
Mio. Euro jährlich.
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 8: Erhöhung der Hundesteuer
Insgesamt wird erwartet, dass die Erträge aus der Hundesteuer um 290.000 Euro steigen
(von 0,9 Mio. Euro auf 1,19 Mio. Euro).
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 ist eine Umsetzung folgender Maßnahmen ge-
plant:
- NaSa-Sofortmaßnahme 9 / Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 5: Überprüfung der städt i-
schen Gebühren. Die Zielgröße ist eine Einnahmeerhöhung bei den Gebührenhaushalten
von 1 Mio. Euro jährlich ab 2016. Im Rahmen erster Gespräche mit den Ämtern sind auch
Vereinbarungen im Hinblick auf Ertragssteigerungen getroffen worden, wie zum Beispiel
im Bereich der KiTa-Gebühren. Hierzu ist eine separate Vo rlage in Vorbereitung. Ebenso
ist eine Überprüfung der Bäder-Gebühren mit Zieldatum des 1.1.2017 in Bearbeitung, wie
dies auch in der aktuellen Vorlage V/ 0381/2016 „Weiterentwicklung der städtischen B ä-
derlandschaft“ angekündigt wird.
Diese Vorgehensweise wird kontinuierlich auch auf die übrigen Gebührenbereiche au sgeweitet,
insbesondere im Hinblick auf die konsequente Abbildung von Kostensteigerungen.
Innerhalb der Verwaltung in Vorbereitung sind folgende Maßnahmen:
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 6: Einrichtung eines Gewerbesteuerprüfdienstes
- Antrag „Solide Finanzen“ Nr. 9: Steigerung des Kostendeckungsgrads des städtischen
Theaters Münster für die Spielzeit 2017/2018
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Einbezug der städtischen Beteiligungen
Im Rahmen von NaSa werden die kommunalen Unt ernehmen in zwei Projektaufträgen beleuc h-
tet (NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 8: Konsolidierungsbeiträge der Gesellschaften und Antrag „Sol i-
de Finanzen“ Nr. 3 und 4: städtische Töchter und Managementkontra kte). Zum einen wurden
gemäß Antrag CDU/Grüne die Managementkontrakte nur für ein Jahr (2016) abgeschlossen und
sollen danach für die vorgesehene Restlaufzeit von vier Jahren erneut dem Rat zur Beschlus s-
fassung vorgelegt werden.
Zum anderen sollen in den Beteiligungen Benchmarkuntersuchungen durchgeführt we rden, um
über die bisher in den Unternehmen realisierten Optimierungen hinaus weitere Konsolidierung s-
potenziale zu ermitteln, die im Ergebnis für den kommunalen Haushalt genutzt werden können
(Antrag „Solide Finanzen“). Für die Untersuchung von Konsol idierungspotenzialen stehen dabei
Mittel für externe Gutachtenaufträge in der Größenordnung von 200 T€ zur Verfügung.
Zwischenzeitlich sind hierzu mit einigen kommunalen Unternehmen (Stadtwerke Mün ster GmbH,
MCC Messe und CongressCentrum Halle Münsterland GmbH, Westfälischer Zoologischer Ga r-
ten Münster GmbH, Wirtschaftsförderung Münster GmbH) erste Gespräche geführt worden. Se i-
tens der Stadtwerke sind aus den einzelnen Abteilungen insgesamt zehn Projekte entwickelt und
vorgeschlagen worden, die weiter verfolgt und teilweise mit den bereit gestellten Gutachtenko s-
ten untersucht werden sollen.
Die Größenordnung der Optimierungspotenziale insgesamt und ihr Effekt für den ko mmunalen
Haushalt lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffern.
Controlling:
NaSa soll durch ein umfassendes Controlling begleitet werden. Berücksichtigt werden dabei nicht
nur Einnahmeverbesserungen und tatsächlich realisierte Einsparungen, sondern auch vermied e-
ne zukünftige Mehrbelastungen, insbesondere im Personalbereich. Der Fachkräftemangel e r-
schwert bereits jetzt Stellenbesetzungen ; NaSa kann und soll insoweit auch Personalengpässe
vermeiden helfen.
Wie in der Vorlage V/1030/2015 „Handlungsprogramm 2012 bis 2017 – 4. Projektbericht zur Um-
setzung“ angekündigt, sollen diejenigen Maßnahmen, zu denen noch kein Abschlussbericht vo r-
gelegt wurde, im Rahmen von NaSa überprüft werden. Ziel der Übe rprüfung ist es, Maßnahmen,
die weiterhin wie geplant umsetzbar sind, im Rahmen des Controllings zu NaSa weiterzuverfo l-
gen und die übrigen noch offenen Maßnahmen zu aktualisieren und ggf. deren Weiterentwicklung
in NaSa zu übernehmen. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen der Ämtergespräche zur Aufg a-
benkritik.
Ausblick:
Effekte, die sich aus der Umsetzung von NaSa -Maßnahmen und -Projekten ergeben, wird die
Verwaltung bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 gesondert darstellen, sodass
die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung transparent werden. Die Verwaltung wird in
diesem Rahmen auch den grundlegenden Konsolidierungsbedarf darstellen und den weiteren
Maßnahmen- und Zeitplan konkretisieren (Nummer 17 des Antrags „Solide Finanzen für die
wachsende Stadt Münster“).
in Vertretung in Vertretung
gez. gez.
Reinkemeier Heuer
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0481/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37