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2021/0293

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH

Magistratsvorlage 21.09.2021

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2021/0293

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0293 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds 
Frankfurt RheinMain GmbH  
 
Vorlage vom: 21.09.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass Oberbürgermeister Partsch gem. § 125 HGO die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Gesellschafterversammlung und im Kulturausschuss 
der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH vertritt.  
 
2. Die Entsendung von Stadt rätin Bachmann im Kulturausschuss der oben genannten GmbH 
wird bestätigt.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.09.2021 
 
Seit Gründung der Kulturfonds RheinMain GmbH ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Gesellschafter dieser GmbH.  
 
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kultur und Kunst in der Region Frankfurt 
RheinMain durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO (z.B. durch 
Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Spenden etc.) für die Verwirklichung 
steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder einer 
Körperschaft des öffentlichen Rechts.  
 
Wichtige Organe sind die Gesellschafterversammlung und der Kulturausschuss.  
Dem Kulturausschuss obliegt es, die Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze und 
dieses Gesellschaftsvertrages zu überwachen und zu beraten sowie darauf zu achten, dass 
die Geschäfte unter Wahrung betriebswirtschaftlicher Belange geführt werden. Er hat 
insbesondere die von der Geschäftsführung aufzustellenden Wirtschaftsplä ne nach § 10 Abs. 
4 zu beraten und der Gesellschafterversammlung Beschlussvorschläge zu unterbreiten.  
 
Im Kulturausschuss hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 Plätze, von denen ein Platz 
durch den Kulturdezernenten und 1 weitere r Platz durch ein durch de n Magistrat zu 
entsendendes Magistratsmitglied besetzt wird. Die Entsendung ist auf die Dauer von 4 
Jahren angelegt.  
 
Letztmalig wurde die Entsendung mit Magistratsvorlage 2016/0451 durch den Magistrat 
festgelegt. Aufgrund der Erfahrung von Frau Stadträti n Bachmann ist eine Aufrechterhaltung 
als sinnvoll zu erachten.  
 
 
Darmstadt, 21.09.2021  
772/da 
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0293
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.09.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00