2021/0293
Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH
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2021/0293
2989 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.09.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0293
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds
Frankfurt RheinMain GmbH
Vorlage vom: 21.09.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass Oberbürgermeister Partsch gem. § 125 HGO die
Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Gesellschafterversammlung und im Kulturausschuss
der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH vertritt.
2. Die Entsendung von Stadt rätin Bachmann im Kulturausschuss der oben genannten GmbH
wird bestätigt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.09.2021
Seit Gründung der Kulturfonds RheinMain GmbH ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gesellschafter dieser GmbH.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kultur und Kunst in der Region Frankfurt
RheinMain durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO (z.B. durch
Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Spenden etc.) für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wichtige Organe sind die Gesellschafterversammlung und der Kulturausschuss.
Dem Kulturausschuss obliegt es, die Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze und
dieses Gesellschaftsvertrages zu überwachen und zu beraten sowie darauf zu achten, dass
die Geschäfte unter Wahrung betriebswirtschaftlicher Belange geführt werden. Er hat
insbesondere die von der Geschäftsführung aufzustellenden Wirtschaftsplä ne nach § 10 Abs.
4 zu beraten und der Gesellschafterversammlung Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Im Kulturausschuss hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 Plätze, von denen ein Platz
durch den Kulturdezernenten und 1 weitere r Platz durch ein durch de n Magistrat zu
entsendendes Magistratsmitglied besetzt wird. Die Entsendung ist auf die Dauer von 4
Jahren angelegt.
Letztmalig wurde die Entsendung mit Magistratsvorlage 2016/0451 durch den Magistrat
festgelegt. Aufgrund der Erfahrung von Frau Stadträti n Bachmann ist eine Aufrechterhaltung
als sinnvoll zu erachten.
Darmstadt, 21.09.2021
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0293
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00