230674
Gewährung eines Zuschusses an den Verein Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V. (2023/2024)
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Sammeldokument öffentlich
3119 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
230674
Die Oberbürgermeisterin
——
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein
Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V.
(2023/2024)
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.04.2023 Anregung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Ausbildung statt Abschiebung (AsA) erhält - in Fortsetzung der bis-
herigen Fördervereinbarung – für das Jahr 2023 eine Betriebskostenförderung
in Höhe von bis zu 99.686,75 € und für das Jahr 2024 in Höhe von bis zu
104.671,09 € jährlich.
Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des
Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO
NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Begründung
Der Verein „AsA“ – Ausbildung statt Abschiebung“ ist seit 2005 als Träger der
Freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und erhält seit 2010 vom Amt für
Kinder, Jugend und Familie eine Betriebskostenförderung.
Das Angebot des Vereins umfasst unterschiedliche Elemente der Begleitung
und Unterstützung bei der schulischen sowie beruflichen Orientierung und indi-
viduellen Förderung sowie verschiedene freizeitpädagogische Aktivitäten.
Das Spektrum der Angebote trifft sehr genau die sich aus der Lebenssituation
junger (unbegleiteter) Flüchtlinge ergebenden Bedarfe. Der Verein hat eine
Organisation aufgebaut, die den Zugang zur Zielgruppe sichert, sowie haupt-
und ehrenamtliche Arbeit beispielhaft verknüpft. Im Rahmen der örtlichen
Netzwerke und bei der Beratung und Unterstützung von einzelnen Jugendli-
chen im Übergang Schule Beruf kooperieren die Beratungsstelle für Jugendbe-
rufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, einzelne Jugendeinrichtun-
gen, sowie der Fachdienst Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften sehr gut
mit AsA e. V..
Die Förderung für das Jahr 2022 betrug 93.799,80 EUR. Hierin sind 60.000,00
EUR Förderung aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ enthalten.
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——
Die Förderung soll 2023/2024 für den gleichen Angebotsumfang fortgeführt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.03 Jugendsozialarbeit (Jugendberufs-
hilfe, Straßensozialarbeit, Kinder-
und Jugendschutz)
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
99.686,75 € 151000605/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
99.686,75 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
104.671,09 € 151000605/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
104.671,09 €
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 230674
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40