2013/0181
Vorplanung Straßenbrücken über die Bahnstrecke Frankfurt-Heidelberg (DB 3601) Grundsatzbeschluss zu den Brücken Stirnweg und Hilpertstraße Beantwortung der Fragestellung zur Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013
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2013/0181
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.06.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0181 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 541010 Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6116 Kostenträger: Sachkonto: 0952010 Betreff: Vorplanung Straßenbr ücken über die Bahnstre cke Frankfurt-Heidelberg (DB 3601) Grundsatzbeschluss zu den Brücken Stirnweg und Hilpertstraße Beantwortung der Fragestellung zur Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013 Vorlage vom: 27.05.2013 Beschlussvorschlag: Der Beibehaltung der Knotenpunktaufteilung Hilpertstraße/Am Kavalleriesand (gemäß Magistratsvorlage Nr. 2013/0106) ohne eine direkte Weiterführung in das Gelände des Nathan-Hale-Depots wird zugestimmt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Mai 2013 Aufgrund des schlechten Zustandes des Brückenbauwerkes Hilpertstraße sowie im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Bahnverkehrs kann die Brücke nicht nur saniert werden, sondern muss in absehbarer Zeit neu gebaut werden. Dadurch ergeben sich folgende komplexe verkehrsplanerische Randbedingungen: Bei einem Neubau müssen die aktuell geltenden Regelwerke der Eisenbahn- sowie der Straßenplanung eingehalten werden. Konkret bedeutet das für das Brückenbauwerk Hilpertstraße, dass sowohl die lichte Höhe als auch die lichte Weite im Bereich der Bahngleise gegenüber dem Bestand vergrößert werden müssen. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Straßengradiente des Brückenbauwerks den Zwangspunkten wie maximal zulässige Längsneigungen und Ausrundungsradien angepasst werden muss, wodurch sich der Anschluss an die Bestandshöhe in der Hilpertstraße nach Westen verlagert. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Anbindung zum ehemaligen Nathan-Hale-Depot auf Höhe des heute vorhandenen Industriegleises zur Weiterführung der Straße Am Kavalleriesand nach Süden höhentechnisch nicht oder nur mit einem überdimensionalen Brückenbauwerk möglich. Ebenso müsste das Brückenbauwerk dann um zwei und die Straße Am Kavalleriesand um mindestens einen Fahrstreifen verbreitert werden, was zum einen eine erhebliche Kostensteigerung zur Folge hätte und zum anderen den Wegfall zahlreicher Alleenbäume in diesem Bereich zur Folge hätte. Abgesehen von den Neigungsverhältnissen ist in dem Knotenpunktbereich Am Kavalleriesand/Hilpertstraße eine weitere Anbindung auf Höhe der vorhandenen Gleiszufahrt nicht empfehlenswert, da es sich bei den beiden benachbarten Knotenpunkten Am Kavalleriesand/Hilpertstraße und Haardtring/Hilpertstraße/Holzhofallee um zwei hoch belastete innerstädtische Verkehrsknoten handelt, die aufgrund der geplanten Entwicklungen auf den Konversionsflächen an Bedeutung noch zunehmen werden. So könnten aus Richtung Osten kommende Fahrzeuge (wartepflichtige Linksabbieger) bei der gewünschten Anbindung zeitweise zu einem Rückstau bis auf das Brückenbauwerk und darüber hinaus (Haardtring) führen und somit Verkehrsbehinderungen im angrenzenden Hauptstraßennetz verursachen. Eine Anbindung an das Nathan-Hale-Depot an dieser Stelle würde außerdem zukünftig zusätzlichen Verkehr aus den Konversionsflächen über den Straßenzug Am Kavalleriesand zu dem Knotenpunkt Rheinstraße/Am Kavvalleriesand führen, der mit dem heutigen Verkehrsaufkommen bereits zeitweise an der Grenze der Leistungsfähigkeit liegt und somit keinen weiteren Verkehr aufnehmen kann. - 4 - Eine mögliche Lösungsvariante durch Ausbildung des Knotenpunktes als Kreisverkehr ist im Rahmen der Untersuchung ebenfalls geprüft worden und kann jedoch aus Platzgründen (Eingriff in die angrenzenden Privatgrundstücke) und den o.g. Gründen nicht realisiert werden. Darmstadt, 27. Mai 2013 III-66/4 saa-br Nst. 2820 Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Hilpertstraße
- Rheinstraße
- Haardtring
- Am Kavalleriesand
- Holzhofallee
- Stirnweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0181
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.05.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00