Mandari Insight

V/0743/2014/2

Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen

Vorlagen 04.12.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 21

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

8010 Zeichen

V/0743/2014/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster wird im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer bildungspolit i-
schen Zielsetzungen und der sich aus de r Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der F i-
nanzierung darauf hinwirken, die Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich schrittweise 
und partizipativ zu gestalten. 
 
2. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung beschließt der Rat - vorbehaltlich der Haushaltsentschei-
dungen der Folgejahre - die für Bau und Ausstattung pauschalierten Landeszuwendungen 
i.H.v. zunächst rd. 357.000,00 € aufzustocken und ab 2015 jährlich 1.000.000,00 € für Bau - 
und Ausstattungskosten zur Verfügung zu stellen. 
 
3. Der Rat beschließt für die Umsetzung ein schrittweises Vorgehen unter besonderer Berüc k-
sichtigung des Elternwahlverhaltens; die ‚Leitplanken für die Umsetzung der Inklusion‘ (s. Zif-
fer 5 der Begründung) dienen dabei als Orientierung. 
 
4. Der Rat erteilt seine grundsätzliche Zustimmu ng zur Einrichtung des gemeins amen Lernens 
(§20 Abs. 5 SchulGNW)  für die folgenden weiterführenden Schulen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0743/2014/2. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0743/2014/2 
 
• Fürstin-von-Gallitzin-Realschule 
• Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 
• Sekundarschule Roxel 
• Gesamtschule Münster-Mitte 
• Schillergymnasium 
• Hauptschule Coerde 
• Waldschule Kinderhaus 
• Geschwister-Scholl-Realschule 
• Karl-Wagenfeld-Realschule 
• Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
• Geschwister-Scholl-Gymnasium 
• PRIMUS-Schule 
• Hauptschule Wolbeck 
 
 Soweit sich einzelne dieser Schulen im Rahmen d er Beteiligung begründet gegen die Ei n-
richtung des gemeinsamen Lernens aussprechen, erfolgt eine separate politische  Entsche i-
dung über die Zustimmung. 
 
 
5. Der Rat bekräftigt seinen Willen, zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit 
Förderbedarf im Schwerpunkt ‚Lernen‘ zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot erha l-
ten zu wollen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Richard -von-Weizsäcker-Schule - Förderschule für 
emotionale und soziale Entwicklung - die nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen 
Schülerzahlen nicht mehr erreicht und beauftragt die Verwaltung, ko nzeptionelle Vorschläge 
für die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zur Entsche i-
dung vorzulegen 
 
7. Der Rat beschließt, 
 
a. im Primarbereich bedarfsbezogen Schulen für Förderschwerpunkte mit geringen Schü-
lerzahlen und besonderen Bedarfen an sächlicher Ausstattung (HK, SH, KM) schrit t-
weise zu entwickeln, bzw. auszustatten. Zumindest eine solche Schule sollte in jedem 
Stadtbezirk vorhanden sein. 
 
b. in der Sekundarstufe zunächst keine formale Ausweisung von Schulen als Schwe r-
punktschulen nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorzunehmen und stattdessen 
Schulangebote mit besonderer Ausstattung für einzelne Förderschwerpunkte (KM, HK) 
in allen Schulformen schrittweise zu entwickeln.

- 3 - 
V/0743/2014/2 
8. Zur räumlichen Ausstattung soll in einem ersten Schritt folgendes sukzessive angestrebt 
werden: 
 
a. In Schulen des gemeinsamen Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - 
und Entwicklungsstörungen (LES): 
 
  Differenzierungsraum von 20 - 30 qm für die Primarstufe und die Sekundarstufe I  
 
 • für die Primarstufe pro  Zug 1 Raum  
 • für die Sekundarstufe I pro Zug 1,5 Räume 
 
b. Im sonderpädagogischen Schwerpunkt KM erfolgt eine Maßnahmeplanung erst bei 
konkretem Bedarf. 
 
c. In den Förderbedarfen HK, SE, GE, SQ erfolgt eine bedarfsbezogene Ausstattung u n-
ter Nutzung auch des Gerätepools des LWL. 
 
e. Sukzessive Einrichtung von gesonderten Fachräumen für Hauswirtschaft und Technik 
an Schulen des gL der Sekundarstufe I 
 
d. Grundsätzliche Anerkennung des Bedarfes eines Personal - und Beratungsraumes von 
ca. 20 qm; Umsetzung aber nachrangig. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit den Schulen 
ein Maßnahmeprogramm im Rahmen der Hausha ltsermächtigung für 2015 (u. ggf. 2016) zu 
entwickeln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorzul egen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung von In-
tegrationskräften zu entwickeln. 
 
Kosten/Finanzierung 
 
10. Für die Planung und Realisierung des Gesamtprogramms „ Inklusion an Schulen“ und den 
damit verbundenen Umbau - und baulichen Anpassungsmaßnahmen , die in einer Vielzahl 
von Gebäuden erforderlich werden, werden im Amt für Immobilienmanagement , je nach 
Projektverlauf, 1,5 Stellen zunächst bis 2018 befristet eingestellt. 
 
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Umsetzungsschritte im Entwurf des Haushalt s-
planes für 2015 ff. wie folgt finanziert sind: 
 
 Bisher sind folgende Beträge unter den Maßnahmenziffern  
 
 0710 „Baukosten Inklusion“ 
 0711 „Beschaffungskosten Inklusion“ 
 im Etatentwurf 2015 (Band 2; Seite 37) enthalten und müssen teilweise angepasst werden. 
Neben einer Anpassung der Zuschusssummen für die Investition ist auch der mittlerw eile fi-
xierte Anteil an der Inklusionspauschale i.H.v. rd. 140.800,00 € zusätzlich als Einnahme zu 
veranschlagen. Es ergibt sich folgende Übersicht:

- 4 - 
V/0743/2014/2 
Etatentwurf 2015 
 
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion 
Bezeichnung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 
Einzahlungen  0710 341.250,00 € 341.250,00 € 341.250,00 € 341.250,00 € 
Einzahlungen  0711 113.750,00 € 113.750,00 € 113.750,00 € 113.750,00 € 
Summe Einzahlungen 455.000,00 € 455.000,00 € 455.000,00 € 455.000,00 € 
Auszahlungen 0710 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 
Auszahlungen 0711 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 
Zuschuss alt(Etatentwurf) 545.000,00 € 545.000,00 € 545.000,00 € 545.000,00 € 
     
     
     Veränderungen 
    Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion 
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 
     
     Maßnahme: 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Bezeichnung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 
Einzahlungen  497.800,00 € 497.800,00 € 557.800,00 € 557.800,00 € 
 
Neue Veranschlagung im Haushalt 2015 
 
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion 
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 
Produktgruppe: 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Einzahlungen für 
Bau/Ausstattung (Korb I) 357.000,00 € 357.000,00 € 417.000,00 € 417.000,00 € 
Zuschuss für Baukosten und 
Beschaffungen neu: 643.000,00 € 643.000,00 € 583.000,00 € 583.000,00 € 
Einzahlung für Personalau s-
gaben nicht lehrendes Pe r-
sonal (Korb II) s. 6.3.2, Seite 
26 140.800,00 € 140.800,00 € 140.800,00 € 140.800,00 € 
     
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen  2015 
2016 
2017 
111.910 
114.150 
116.430 
1,50 Vollzeit- 
äquivalente  
EGr. 11 
 
Die erforderlichen Veränderungen werden durch Veränderungsblätter zum Haushaltplanentwurf 2015 vorg enommen.

- 5 - 
V/0743/2014/2 
 
 
Begründung: 
 
Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 26.11.2014 wurde die Vorlage mit der Ergänzung 
beschlossen. Diese geänderte Fassung wurde ebenso beschlossen am  
 
27.11.2014  im Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
02.12.2014 in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen  
03.12.2014 im Haupt- und Finanzausschuss 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0743/2014/2
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37