V/0743/2014/2
Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
8010 Zeichen
V/0743/2014/2
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen
Beratungsfolge
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster wird im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer bildungspolit i-
schen Zielsetzungen und der sich aus de r Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der F i-
nanzierung darauf hinwirken, die Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich schrittweise
und partizipativ zu gestalten.
2. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung beschließt der Rat - vorbehaltlich der Haushaltsentschei-
dungen der Folgejahre - die für Bau und Ausstattung pauschalierten Landeszuwendungen
i.H.v. zunächst rd. 357.000,00 € aufzustocken und ab 2015 jährlich 1.000.000,00 € für Bau -
und Ausstattungskosten zur Verfügung zu stellen.
3. Der Rat beschließt für die Umsetzung ein schrittweises Vorgehen unter besonderer Berüc k-
sichtigung des Elternwahlverhaltens; die ‚Leitplanken für die Umsetzung der Inklusion‘ (s. Zif-
fer 5 der Begründung) dienen dabei als Orientierung.
4. Der Rat erteilt seine grundsätzliche Zustimmu ng zur Einrichtung des gemeins amen Lernens
(§20 Abs. 5 SchulGNW) für die folgenden weiterführenden Schulen:
Vorlagen-Nr.:
V/0743/2014/2. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Ruf:
492 40 00
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
04.12.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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• Fürstin-von-Gallitzin-Realschule
• Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup
• Sekundarschule Roxel
• Gesamtschule Münster-Mitte
• Schillergymnasium
• Hauptschule Coerde
• Waldschule Kinderhaus
• Geschwister-Scholl-Realschule
• Karl-Wagenfeld-Realschule
• Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
• Geschwister-Scholl-Gymnasium
• PRIMUS-Schule
• Hauptschule Wolbeck
Soweit sich einzelne dieser Schulen im Rahmen d er Beteiligung begründet gegen die Ei n-
richtung des gemeinsamen Lernens aussprechen, erfolgt eine separate politische Entsche i-
dung über die Zustimmung.
5. Der Rat bekräftigt seinen Willen, zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit
Förderbedarf im Schwerpunkt ‚Lernen‘ zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot erha l-
ten zu wollen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Richard -von-Weizsäcker-Schule - Förderschule für
emotionale und soziale Entwicklung - die nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen
Schülerzahlen nicht mehr erreicht und beauftragt die Verwaltung, ko nzeptionelle Vorschläge
für die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zur Entsche i-
dung vorzulegen
7. Der Rat beschließt,
a. im Primarbereich bedarfsbezogen Schulen für Förderschwerpunkte mit geringen Schü-
lerzahlen und besonderen Bedarfen an sächlicher Ausstattung (HK, SH, KM) schrit t-
weise zu entwickeln, bzw. auszustatten. Zumindest eine solche Schule sollte in jedem
Stadtbezirk vorhanden sein.
b. in der Sekundarstufe zunächst keine formale Ausweisung von Schulen als Schwe r-
punktschulen nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorzunehmen und stattdessen
Schulangebote mit besonderer Ausstattung für einzelne Förderschwerpunkte (KM, HK)
in allen Schulformen schrittweise zu entwickeln.
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8. Zur räumlichen Ausstattung soll in einem ersten Schritt folgendes sukzessive angestrebt
werden:
a. In Schulen des gemeinsamen Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern -
und Entwicklungsstörungen (LES):
Differenzierungsraum von 20 - 30 qm für die Primarstufe und die Sekundarstufe I
• für die Primarstufe pro Zug 1 Raum
• für die Sekundarstufe I pro Zug 1,5 Räume
b. Im sonderpädagogischen Schwerpunkt KM erfolgt eine Maßnahmeplanung erst bei
konkretem Bedarf.
c. In den Förderbedarfen HK, SE, GE, SQ erfolgt eine bedarfsbezogene Ausstattung u n-
ter Nutzung auch des Gerätepools des LWL.
e. Sukzessive Einrichtung von gesonderten Fachräumen für Hauswirtschaft und Technik
an Schulen des gL der Sekundarstufe I
d. Grundsätzliche Anerkennung des Bedarfes eines Personal - und Beratungsraumes von
ca. 20 qm; Umsetzung aber nachrangig.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit den Schulen
ein Maßnahmeprogramm im Rahmen der Hausha ltsermächtigung für 2015 (u. ggf. 2016) zu
entwickeln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorzul egen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung von In-
tegrationskräften zu entwickeln.
Kosten/Finanzierung
10. Für die Planung und Realisierung des Gesamtprogramms „ Inklusion an Schulen“ und den
damit verbundenen Umbau - und baulichen Anpassungsmaßnahmen , die in einer Vielzahl
von Gebäuden erforderlich werden, werden im Amt für Immobilienmanagement , je nach
Projektverlauf, 1,5 Stellen zunächst bis 2018 befristet eingestellt.
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Umsetzungsschritte im Entwurf des Haushalt s-
planes für 2015 ff. wie folgt finanziert sind:
Bisher sind folgende Beträge unter den Maßnahmenziffern
0710 „Baukosten Inklusion“
0711 „Beschaffungskosten Inklusion“
im Etatentwurf 2015 (Band 2; Seite 37) enthalten und müssen teilweise angepasst werden.
Neben einer Anpassung der Zuschusssummen für die Investition ist auch der mittlerw eile fi-
xierte Anteil an der Inklusionspauschale i.H.v. rd. 140.800,00 € zusätzlich als Einnahme zu
veranschlagen. Es ergibt sich folgende Übersicht:
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Etatentwurf 2015
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion
Bezeichnung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018
Einzahlungen 0710 341.250,00 € 341.250,00 € 341.250,00 € 341.250,00 €
Einzahlungen 0711 113.750,00 € 113.750,00 € 113.750,00 € 113.750,00 €
Summe Einzahlungen 455.000,00 € 455.000,00 € 455.000,00 € 455.000,00 €
Auszahlungen 0710 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
Auszahlungen 0711 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €
Zuschuss alt(Etatentwurf) 545.000,00 € 545.000,00 € 545.000,00 € 545.000,00 €
Veränderungen
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €
Maßnahme: 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Bezeichnung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018
Einzahlungen 497.800,00 € 497.800,00 € 557.800,00 € 557.800,00 €
Neue Veranschlagung im Haushalt 2015
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €
Produktgruppe: 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Einzahlungen für
Bau/Ausstattung (Korb I) 357.000,00 € 357.000,00 € 417.000,00 € 417.000,00 €
Zuschuss für Baukosten und
Beschaffungen neu: 643.000,00 € 643.000,00 € 583.000,00 € 583.000,00 €
Einzahlung für Personalau s-
gaben nicht lehrendes Pe r-
sonal (Korb II) s. 6.3.2, Seite
26 140.800,00 € 140.800,00 € 140.800,00 € 140.800,00 €
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015
2016
2017
111.910
114.150
116.430
1,50 Vollzeit-
äquivalente
EGr. 11
Die erforderlichen Veränderungen werden durch Veränderungsblätter zum Haushaltplanentwurf 2015 vorg enommen.
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V/0743/2014/2
Begründung:
Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 26.11.2014 wurde die Vorlage mit der Ergänzung
beschlossen. Diese geänderte Fassung wurde ebenso beschlossen am
27.11.2014 im Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
02.12.2014 in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
03.12.2014 im Haupt- und Finanzausschuss
I. V.
gez.
Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0743/2014/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37