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1415/2020

Straßenverkehr – mit Abstand am sichersten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 18.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Ansehen

Anlage - Stellungnahme Polizei

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

7374 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2020 
 1415/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.06.2020 
 
Straßenverkehr – mit Abstand am sichersten 
hier: Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe GUT zur Ratssitzung am 14.05.2020, TOP 4.1 
Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
„1. Wie stellen Verwaltung und in Köln tätige Verkehrsbetriebe eine unter Corona-Pandemie-
Aspekten unbedenkliche Nutzung des ÖPNV auf Bahnsteigen und in den Fahrzeugen sicher?  
 
2. Andere Städte wie Brüssel oder Berlin regeln in der Corona-Krise den Stadtverkehr neu. Welche 
Pläne verfolgt die Stadt Köln, wie steht sie zu „Pop-Up-Radwegen“ und stadtweit deutlich mehr Platz 
für zu Fußgänger*innen und Radfahrende?  
 
3. An den Aufstellflächen vor Ampeln für Fußgänger*innen und Radfahrende ist die Einhaltung eines 
Mindestabstandes beim Warten oft nicht möglich. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung 
für dieses Problem?  
 
4. Kölns Bezirksvertretungen haben bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst, die dem wachsenden An-
teil des Radverkehrs Rechnung tragen, wie etwa die Idee des Kölner Fahrradgürtels. Werden diese 
Beschlüsse nun prioritär umgesetzt?  
 
5. Die Novellierung der StVO bietet Köln zahlreiche Möglichkeiten Radfahrende besser zu schützen. 
Wie will die Stadt Köln den nun vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen 
umsetzen, und wie verfährt sie mit dieser Vorgabe in Straßenräumen, in denen dieser Abstand nicht 
praktikabel ist?“ 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) hat in enger Abstimmung mit der Verwaltung und dem Kri-
senstab Maßnahmen umgesetzt, die einen Beitrag zum Infektionsschutz bei der Nutzung des öffentli-
chen Personennahverkehrs (ÖPNV) leisten. 
 
Die KVB teilt hierzu folgendes mit: 
 
„Um die Ansteckungsgefahr für die Fahrgäste zu verringern, wurden die nachstehenden Maßnahmen 
ergriffen: 
 
 Mit den schrittweisen Lockerungen hat die KVB ihren Fahrplan wieder erweitert, so dass trotz 
nach wie vor geringerer Nachfrage seit dem 9. Mai wieder der normale Jahresfahrplan gestellt 
wird. 
 Tagsüber werden im Streckennetz und insbesondere an den Endhaltestellen Zusatzreinigun-

2 
 
gen der Fahrzeuge durchgeführt. Zusätzlich werden jede Nacht die Fahrzeuge desinfiziert. 
 An den Haltestellen werden die Türen automatisch geöffnet, damit die Fahrgäste nicht den An-
forderungsknopf drücken müssen.  
 An den Endhaltestellen bleiben die Türen länger geöffnet, um die Fahrzeuge besser durchzu-
lüften. 
 Durchführung punktueller, gemeinsamer Kontrollen mit dem Ordnungsamt zur Maskenpflicht 
im ÖPNV  
 Mit Einführung der Mund-Nase-Schutzmaskenpflicht im ÖPNV wurden seitens der KVB meh-
rere tausend Mund-Nase-Schutzmasken an stark frequentierten Haltestellen an die Fahrgäste 
verteilt. 
 
Bei den stichprobenartigen Überprüfungen hat sich gezeigt, dass sich die große Mehrheit an die Auf-
lagen hält.“ 
 
Zu 2.: 
 
Die Verwaltung arbeitet seit einigen Jahren verstärkt an der dauerhaften Umwandlung von Kfz-
Spuren in Radfahrstreifen. Entsprechende Maßnahmen sind bereits z. B. auf der Ulrichgasse, auf 
Theodor-Heuss-Ring und Salierring oder auf der Cäcilienstraße erfolgt. Entsprechend dem beschlos-
senen Radverkehrskonzept Innenstadt befinden sich weitere Maßnahmen in Vorbereitung bzw. wer-
den beplant oder geprüft. Zu nennen sind hier beispielsweise die übrigen Bereiche der Ringe, die 
Christophstraße, die Magnusstraße und die Riehler Straße. Um eine solche Maßnahme umzusetzen, 
sind die Voraussetzungen hinsichtlich Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, insbesondere in den 
Knotenpunkten, zu prüfen. Ebenso ist aus Verkehrssicherheitsgründen ggfls. die Anpassung der 
Lichtsignalanlagen an die geänderten Verkehrsführungen und Geschwindigkeiten (Räumzeiten) not-
wendig. Dies erfordert eine entsprechende Vorbereitung, Abstimmung, Planerstellung und verkehrs-
rechtliche Anordnung. 
Bei einer Ad-hoc-Maßnahme wie den sogenannten Pop-up-Radwegen sind insbesondere Fragen der 
Zu- und Abführung sowie der sicheren Führung in Knotenpunktbereichen offen und könnten ggf. zu 
konfliktträchtigen Situationen führen. Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte 
(AGFS) vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahrradstraßen etc. 
Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten bzw. gesamt-
städtischen Mobilitätskonzepten [sind]“ (vgl. Position der AGFS, Drucksache des Landtages NRW: 
17/3332) und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend ist. Die Verwaltung richtet ihre Kapazitä-
ten weiterhin auf eine dauerhafte Verbesserung der Situation für Radfahrende aus (siehe auch Punkt 
4). Auf diese Weise wird der erforderliche Planungs- sowie demokratische Meinungsbildungsprozess 
in Politik, Bürgerschaft und Verwaltung gewährleistet. 
 
Zu 3.: 
 
Nach einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer sind innerorts zwei Drittel aller Unfälle 
mit Beteiligung von Radfahrenden an Knotenpunkten zu beklagen. Bei Knotenpunkten handelt es sich 
um besonders sensible Bereiche der Radverkehrsinfrastruktur, die einer sehr sorgfältigen Planung 
bedürfen. Gerade die notwendige Anpassung von Schaltungen der Lichtsignalanlagen muss nach 
den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) unter strikter Beachtung der örtlichen Verhältnisse er-
folgen, so dass von einer schnellen Lösung, die etwaige Verkehrssicherheitsdefizite beinhalten könn-
te, abzuraten ist. Daher ist an die Rück- und Einsicht der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-
nehmer zu appellieren, auch hier die erforderlichen Sicherheitsabstände sowie weitere Maßnahmen 
zur Reduzierung eines Übertragungsrisikos einzuhalten. 
 
Zu 4.: 
 
Die Radverkehrsplanung wird weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben. Durch die Umwandlung 
von Kfz-Spuren in Radfahrstreifen, Erstellung von Radkonzepten in den Stadtbezirken (zur Zeit in 
Ehrenfeld), Förderung von Fahrradparken sowie die Einrichtung von Fahrradstraßen wurden und 
werden bestehende Beschlüsse zur Förderung des Radverkehrs bereits priorisiert bearbeitet, um 
dem wachsenden Radverkehr Rechnung zu tragen.

3 
 
 
In diesem Jahr wurde zum Beispiel auf der Tel-Aviv-Straße in einem Abschnitt eine Kfz-Spur nach 
einer Fahrbahnsanierung in einen Radfahrstreifen umgewandelt, die Anschlüsse befinden sich derzeit 
in Planung. In Abschnitten auf den Ringen, der Christophstraße und der Magnusstraße sollen in die-
sem Jahr die Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt umgesetzt werden; für die 
Aachener Straße hat die Verwaltung jetzt kürzlich einen entsprechenden Planungsbeschluss erhal-
ten. In diesem Jahr konnte die Fahrradstraße in der Etzelstraße eingerichtet werden, weitere werden 
in 2020 folgen. 
 
Zu 5.: 
 
Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit der Polizei. 
Eine Beantwortung der Fragestellung ist durch die Polizei bereits erfolgt und als Anlage beigefügt. 
 
Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass der geforderte Mindestabstand nicht überall eingehalten 
werden kann (z. B. in für den Radverkehr geöffneten Einbahnstraßen). Die gegenseitige Rücksicht-
nahme aller Verkehrsteilnehmenden ist daher zu jeder Zeit erforderlich. 
 
 
Anlage 
 
 
Gez. Reker

Anlage - Stellungnahme Polizei

2154 Zeichen

Direktion Verkehr        Köln, 13.05.2020 
DirV FüSt 3 - 58.02.04   
 
 
An 
LStab 1 
 
 
Organisation der Polizei 
Anfrage der Stadt Köln zu einer Ratssitzung am 14.05.2020 
 
Anlage: 1 
 
 
Die Direktion Verkehr beantwortet  die Fragestellung der Stadt Köln (gemäß Anlage) 
wie folgt: 
 
Die Polizei Köln begrüßt die Neuerungen in der StVO zum Schutz der Rad Fahren-
den. Die Verkehrssicherheitsarbe it der Kölner Polizei is t schon seit Jahren schwer-
punktmäßig auf diese Zielgruppe ausgerichte t. So werden zum Beispiel bei regelmä-
ßigen Radaktionstagen präventive aber auch repressive Maßnahmen getroffen. Da-
bei stehen sowohl Fehlverhalten gegenüber als auch von Rad Fahrenden im Fokus. 
Die Polizei Köln hat sich mit weiteren Ne tzwerkpartnern in einer  Kampagne bereits 
vor der Novellierung der StVO für mindest ens 1,5 Meter Seitenabstand zu Rad Fah-
renden ausgesprochen.  
 
Die neue Seitenabstandsregel von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts ist 
eine Vorschrift zum Schutz der Rad Fahr enden. Grundsätzlich kann man davon aus-
gehen, dass Kraftfahrzeug Führ ende wissen sollten, wie si e sich insbesondere ge-
genüber den sogenannten „ungeschützten“ Verkehrsteilnehmern zu verhalten haben. 
Neue oder ergänzende Vorschriften müssen von allen Verkehrsteilnehmern verinner-
licht werden. Der Aufklärung im Rahmen der Präventionsmaßnahmen kommt dabei 
besondere Bedeutung zu. 
 
Für die Verfolgung von Verstößen gegen die neue Seitenabstandsregel müssen ins-
besondere technische Verfahren gefunden und  erprobt werden, die den Beweisan-
sprüchen vor Gericht Rechnung tragen können.  
Bis dahin wird die Polizei Köln bei dies en Verstößen durch herkömmliche Verfahren 
(z. B. Fotografie in Kombination mit Fahrbahnvermessungen) und auch bei augen-
scheinlich besonders gravier enden Unterschreitungen des Seitenabstands eine Ver-
folgung einleiten.  
 
Der Stadt Köln und der Polizei Köln is t bewusst, dass es im innerstädtischen Ver-
kehrsnetz nicht immer leicht und manchmal sogar unmöglich ist, Rad Fahrende unter 
Wahrung des vorgeschriebenen Seitenabstands zu überholen. 
 
 
 
gez. 
 
Werner Gross 
Leitender Polizeidirektor

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1415/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
18.06.2020
Erstellt
13.05.2020 08:33