Mandari Insight

A-R/0079/2019

Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt"

Antrag an den Rat 20.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 55.1

a-r-0079-2019_Aktionsplan Gemeinsam gegen Gewalt

· application/pdf

Ansehen

a-r-0079-2019_Aktionsplan Gemeinsam gegen Gewalt

3153 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A -R/0079/2019  
 
 
 
 
 
 
18.11.2019  
 
 
Antrag  
 
Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt" 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1) Die Stadt Münster begrüßt den Aktionsplan "Gemei nsam gegen Gewalt" des 
 StGB NRW zum besseren Schutz von Feuerwehrleuten u nd Rettungskräften vor 
 Gewalt.   
 
2)  Die Verwaltung wird dem APOSOE binnen 6 Monaten  eigene Vorschläge für 
 begleitende Maßnahmen und Initiativen seitens der Stadt Münster vorlegen.  
  
Begründung:  
  
"Gemeinsam gegen Gewalt" ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen 
Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der 
Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren 
NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und 
Gemeindebundes NRW. Ziel des Aktionsplans ist, Rettungskräfte besser vor Gewalt 
zu schützen. Zu den ersten Maßnahmen des Plans gehört der bereits umgesetzte 
Meldeerlass des Innenministeriums. Arbeitgeber von Rettungskräften sind seitdem 
verpflichtet, Fälle von Gewalt gegenüber Einsatzkräften und vorsätzliche 
Beschädigung von Einsatzfahrzeugen und Geräten zu melden. Auf dieser Grundlage 
wird nun regelmäßig valides Zahlenmaterial erhoben und ausgewertet.  
In den kommenden drei Jahren sollen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt 
werden, darunter die Einführung eines sogenannten "Kümmerers" nach dem Vorbild 
von psychologischen Unterstützungsteams, die Aufnahme des Bereichs Gewalt 
gegen Einsatzkräfte in die Gefährdungsbeurteilung der Betriebe und Unternehmen 
sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung: Die Einsatzkräfte sollen so auf 
gefährliche und gewalttätige Situationen besser vorbereitet werden. In den Fokus 
genommen werden hierbei nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch andere 
Formen nonverbaler oder verbaler Gewalt wie Drohungen oder Beleidigungen. 
Regelmäßige Runde Tische der am Aktionsplan beteiligten Institutionen sollen 
weitere Maßnahmen erarbeiten und auf aktuelle Entwicklungen reagieren.  
Die Unfallkasse NRW hat im Sinne des präventiven Schutzes der Einsatzkräfte vor 
gewalttätigen Übergriffen das Thema "Gewalt" zum Bestandteil von 
Gefährdungsbeurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes gemacht. Auf den 
Internetportalen "Sichere Feuerwehr" und "Sicherer Rettungsdienst" werden dafür 
u.a. Checklisten angeboten, die es Arbeitgebern erleichtern eine derartige 
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

2 
 
Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht hinnehmbar. Rettungskräfte verdienen unsere 
Solidarität und unseren Schutz. Die Stadt Münster wird daher aufgefordert, 
begleitende Maßnahmen zu erarbeiten, die dann umgesetzt werden sollen. Zum 
Schutz der Feuerwehr- und Rettungskräfte  
sollen geeignete Maßnahmen zu ihrer Sicherheit beitragen. Dazu gehört auch ein 
passgenaues Aus- und Weiterbildungskonzept.  
Gewaltprävention ist eine Aufgabe, die sich dauerhaft stellt. Daher muss die 
Entwicklung und die Wirksamkeit der verabredeten Maßnahmen sowie deren 
Erweiterung auf andere Personengruppen ständig überprüft werden. 
 
 
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

11.12.2019 Rat
TOP 55.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung
Beratung Ratsantrag

Details

Aktenzeichen
A-R/0079/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37