A-R/0079/2019
Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt"
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a-r-0079-2019_Aktionsplan Gemeinsam gegen Gewalt
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0079/2019 18.11.2019 Antrag Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt" Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1) Die Stadt Münster begrüßt den Aktionsplan "Gemei nsam gegen Gewalt" des StGB NRW zum besseren Schutz von Feuerwehrleuten u nd Rettungskräften vor Gewalt. 2) Die Verwaltung wird dem APOSOE binnen 6 Monaten eigene Vorschläge für begleitende Maßnahmen und Initiativen seitens der Stadt Münster vorlegen. Begründung: "Gemeinsam gegen Gewalt" ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW. Ziel des Aktionsplans ist, Rettungskräfte besser vor Gewalt zu schützen. Zu den ersten Maßnahmen des Plans gehört der bereits umgesetzte Meldeerlass des Innenministeriums. Arbeitgeber von Rettungskräften sind seitdem verpflichtet, Fälle von Gewalt gegenüber Einsatzkräften und vorsätzliche Beschädigung von Einsatzfahrzeugen und Geräten zu melden. Auf dieser Grundlage wird nun regelmäßig valides Zahlenmaterial erhoben und ausgewertet. In den kommenden drei Jahren sollen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden, darunter die Einführung eines sogenannten "Kümmerers" nach dem Vorbild von psychologischen Unterstützungsteams, die Aufnahme des Bereichs Gewalt gegen Einsatzkräfte in die Gefährdungsbeurteilung der Betriebe und Unternehmen sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung: Die Einsatzkräfte sollen so auf gefährliche und gewalttätige Situationen besser vorbereitet werden. In den Fokus genommen werden hierbei nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch andere Formen nonverbaler oder verbaler Gewalt wie Drohungen oder Beleidigungen. Regelmäßige Runde Tische der am Aktionsplan beteiligten Institutionen sollen weitere Maßnahmen erarbeiten und auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Die Unfallkasse NRW hat im Sinne des präventiven Schutzes der Einsatzkräfte vor gewalttätigen Übergriffen das Thema "Gewalt" zum Bestandteil von Gefährdungsbeurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes gemacht. Auf den Internetportalen "Sichere Feuerwehr" und "Sicherer Rettungsdienst" werden dafür u.a. Checklisten angeboten, die es Arbeitgebern erleichtern eine derartige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 2 Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht hinnehmbar. Rettungskräfte verdienen unsere Solidarität und unseren Schutz. Die Stadt Münster wird daher aufgefordert, begleitende Maßnahmen zu erarbeiten, die dann umgesetzt werden sollen. Zum Schutz der Feuerwehr- und Rettungskräfte sollen geeignete Maßnahmen zu ihrer Sicherheit beitragen. Dazu gehört auch ein passgenaues Aus- und Weiterbildungskonzept. Gewaltprävention ist eine Aufgabe, die sich dauerhaft stellt. Daher muss die Entwicklung und die Wirksamkeit der verabredeten Maßnahmen sowie deren Erweiterung auf andere Personengruppen ständig überprüft werden. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0079/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37