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SV-2026/0057

Antrag der Fraktionen CDU, SPD, UFFBASSE und FDP vom 10. August 2026 betr. Kühle Köpfe an heißen Tagen - Hitzeschutz an Darmstädter Schulen

Antrag 11.08.2026

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SV-2026/0057

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Vorlage-Nr. SV-2026/0057 
 
 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD, UFFBASSE und FDP vom 10. August 2026 
betr. Kühle Köpfe an heißen Tagen - Hitzeschutz an Darmstädter Schulen

anlage 1

5434 Zeichen

10.08.2026 
ANTRAG: Kühle Köpfe an heißen Tagen- Hitzeschutz an Darmstädter Schulen 
sicherstellen 
Beschlussvorschlag 
Der Magistrat wird beauftragt, ein Hitzeschutzprogramm für die Darmstädter Schulen 
in zwei Stufen zu entwickeln und umzusetzen: 
Stufe 1 – kurzfristig, bis Sommer 2027: 
1. Datengrundlage und Monitoring: In Phase 1 (Sommer 2026) soll eine belastbare 
Datengrundlage geschaffen werden. Sobald verfügbar, wird eine Abfrage an Darmstädter 
Schulen durchgeführt (z. B. Fragebogen, ergänzt um Berichte der Schulleitungen unter 
Einbeziehung der Lehrkräfte) mit Abschluss bis Ende Q3 2026. In Phase 2 folgt eine 
umfangreichere Erhebung mit einer stadtweiten Erfassung der Raumtemperaturen, die für 
den Sommer 2027 vorbereitet und durchgeführt wird, die Auswertung erfolgt bis Q3 2027. 
2. Verschattungsausbau: Kurzfristige, kostengünstige Maßnahmen wie der Ausbau von 
Verschattung können die Hitzebelastung bereits erheblich reduzieren. Der Ausbau der 
Verschattungsmöglichkeiten liegt in der Verantwortung des Schulträgers und ist auf Basis 
der ersten Datenerhebung zügig bis Q2 2027 voranzutreiben, insbesondere an 
sonnenexponierten Gebäudeseiten. Das bereits begonnene Verschattungsprogramm ist 
entsprechend auszuweiten. 
3. Verlässliches Hitzeschutzkonzept: Erstellung eines einheitlichen, für alle Schulen 
verbindlichen Hitzeschutzkonzepts, das Auslöseschwellen und Handlungsschritte vorgibt, 
statt dies jeder Schule einzeln zu überlassen. Dieses Konzept soll bis Sommerbeginn 2027 
erarbeitet und in Kraft gesetzt werden.  
4. Eigenständiger Hitzeschutz für den Ganztagsbetrieb: Der Ganztagsbetrieb soll einen 
eigenständigen Hitzeschutz für die Nachmittagsstunden erhalten. Da der Ganztag 
zunehmend in die heißeste Tageszeit fällt, sind verlässlich kühle Ausweichräume und klare 
Verfahrensvorgaben für den Nachmittag erforderlich, ergänzt um eine entsprechende 
Einwirkung auf das Land, das für den Ganztagsbetrieb ebenfalls verbindliche Regelungen 
treffen muss. Auch dies soll ab Sommer 2027 in Kraft treten.  
Stufe 2 – mittel- bis langfristig, ab 2027: 
5. Baulicher Hitzeschutzplan: Aufbauend auf den Daten des Sommers 2027 wird ein 
verbindlicher baulicher Hitzeschutzplan erarbeitet, der Maßnahmen priorisiert, in 
Schulbausanierung und Förderprogramme eingebunden und der 
Stadtverordnetenversammlung bis Q1 2028 vorgelegt wird. Für T age mit T emperaturen, an 
denen selbst eine gute Verschattung an ihre Grenzen stößt, soll geprüft werden, wie 
gekühlte Ausweich- oder Unterrichtsräume je Schulstandort bereitgestellt werden können. 
Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung sind nach Wirksamkeit und Kosten zu 
priorisieren. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen sind von Anfang an Bauweisen 
und technische Lösungen verbindlich vorzusehen, die Gebäude im Sommer wirksam kühl 
halten und zugleich im Winter energieeffizient sind. 
6. Entsiegelung und Begrünung im Bestand: Im Bestand soll geprüft werden, wo eine 
Entsiegelung von Schulhöfen und die Pflanzung von Bäumen möglich und sinnvoll ist, 
insbesondere dort, wo dadurch eine zusätzliche Verschattung entsteht und gleichzeitig 
keine Nutzflächen wegfallen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dem 
Schulausschuss bis Q1 2028 vorgelegt werden.

7. Zuständigkeiten und Priorisierung: Die Schulleitungen sollen von der alleinigen 
Verantwortung entlastet werden. Zuständigkeiten und Verfahren sind zentral beim 
Schulträger zu bündeln, die Umsetzung ist vorrangig über Priorisierung nach Wirksamkeit 
sowie über verfügbare Fördermittel zu finanzieren, und den Fraktionen ist jährlich vor der 
Hitzesaison über den Fortschritt zu berichten. 
 
Begründung 
In Darmstädter Klassenräumen werden im Sommer regelmäßig Temperaturen über 30 °C 
gemessen, in Spitzen 35 °C und mehr. Dabei handelt es sich nicht um einen 
vorübergehenden Ausnahmezustand, sondern um eine Belastung, die mit jedem 
Hitzesommer wiederkehrt und die Konzentration, die Gesundheit und die Qualität des 
Unterrichts nachweislich beeinträchtigt. Betroffen sind Kinder und Jugendliche an 
Grundschulen, weiterführenden Schulen und Gymnasien sowie zusätzlich die Gesamt- und 
Förderschulen, die beruflichen Schulen und die dort tätigen Lehrkräfte. 
Über Schutzmaßnahmen entscheiden gegenwärtig im Wesentlichen die einzelnen 
Schulleitungen, obwohl weder der bauliche Zustand noch die technische Ausstattung noch 
die geltenden Regelungen in ihrer Zuständigkeit liegen, hierfür sind der Schulträger 
beziehungsweise das Land verantwortlich. Der weitere Ausbau des Ganztagsangebots 
verschärft die Situation zusätzlich, da die höchsten Raumtemperaturen regelmäßig in die 
Nachmittagsstunden fallen. Darüber hinaus existiert bislang keine zentrale Stelle, an der die 
Hitzefälle aller Schulen zusammengeführt und ausgewertet werden. 
Ein zweiphasiges Monitoring – eine schnelle Abfrage 2026, gefolgt von einer umfangreichen 
Erhebung 2027 – schafft die nötige Datengrundlage. Diese Daten sollen künftig nicht nur 
Sofortmaßnahmen steuern, sondern auch verbindlich in die Priorisierung der 
Schulbausanierung einfließen. 
Notwendig ist damit ein klar gestuftes Vorgehen: kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen mit 
festen Fristen bis Sommer 2027, gefolgt von einem mittel- bis langfristigen baulichen 
Hitzeschutzplan, der auf den Monitoringdaten aufbaut, den Ganztagsbetrieb eigenständig 
berücksichtigt und die Schulleitungen von der alleinigen Verantwortung entlastet.

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0057
Typ
Antrag
Datum
11.08.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00