SV-2026/0057
Antrag der Fraktionen CDU, SPD, UFFBASSE und FDP vom 10. August 2026 betr. Kühle Köpfe an heißen Tagen - Hitzeschutz an Darmstädter Schulen
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SV-2026/0057
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Vorlage-Nr. SV-2026/0057 Antrag der Fraktionen CDU, SPD, UFFBASSE und FDP vom 10. August 2026 betr. Kühle Köpfe an heißen Tagen - Hitzeschutz an Darmstädter Schulen
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10.08.2026 ANTRAG: Kühle Köpfe an heißen Tagen- Hitzeschutz an Darmstädter Schulen sicherstellen Beschlussvorschlag Der Magistrat wird beauftragt, ein Hitzeschutzprogramm für die Darmstädter Schulen in zwei Stufen zu entwickeln und umzusetzen: Stufe 1 – kurzfristig, bis Sommer 2027: 1. Datengrundlage und Monitoring: In Phase 1 (Sommer 2026) soll eine belastbare Datengrundlage geschaffen werden. Sobald verfügbar, wird eine Abfrage an Darmstädter Schulen durchgeführt (z. B. Fragebogen, ergänzt um Berichte der Schulleitungen unter Einbeziehung der Lehrkräfte) mit Abschluss bis Ende Q3 2026. In Phase 2 folgt eine umfangreichere Erhebung mit einer stadtweiten Erfassung der Raumtemperaturen, die für den Sommer 2027 vorbereitet und durchgeführt wird, die Auswertung erfolgt bis Q3 2027. 2. Verschattungsausbau: Kurzfristige, kostengünstige Maßnahmen wie der Ausbau von Verschattung können die Hitzebelastung bereits erheblich reduzieren. Der Ausbau der Verschattungsmöglichkeiten liegt in der Verantwortung des Schulträgers und ist auf Basis der ersten Datenerhebung zügig bis Q2 2027 voranzutreiben, insbesondere an sonnenexponierten Gebäudeseiten. Das bereits begonnene Verschattungsprogramm ist entsprechend auszuweiten. 3. Verlässliches Hitzeschutzkonzept: Erstellung eines einheitlichen, für alle Schulen verbindlichen Hitzeschutzkonzepts, das Auslöseschwellen und Handlungsschritte vorgibt, statt dies jeder Schule einzeln zu überlassen. Dieses Konzept soll bis Sommerbeginn 2027 erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. 4. Eigenständiger Hitzeschutz für den Ganztagsbetrieb: Der Ganztagsbetrieb soll einen eigenständigen Hitzeschutz für die Nachmittagsstunden erhalten. Da der Ganztag zunehmend in die heißeste Tageszeit fällt, sind verlässlich kühle Ausweichräume und klare Verfahrensvorgaben für den Nachmittag erforderlich, ergänzt um eine entsprechende Einwirkung auf das Land, das für den Ganztagsbetrieb ebenfalls verbindliche Regelungen treffen muss. Auch dies soll ab Sommer 2027 in Kraft treten. Stufe 2 – mittel- bis langfristig, ab 2027: 5. Baulicher Hitzeschutzplan: Aufbauend auf den Daten des Sommers 2027 wird ein verbindlicher baulicher Hitzeschutzplan erarbeitet, der Maßnahmen priorisiert, in Schulbausanierung und Förderprogramme eingebunden und der Stadtverordnetenversammlung bis Q1 2028 vorgelegt wird. Für T age mit T emperaturen, an denen selbst eine gute Verschattung an ihre Grenzen stößt, soll geprüft werden, wie gekühlte Ausweich- oder Unterrichtsräume je Schulstandort bereitgestellt werden können. Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung sind nach Wirksamkeit und Kosten zu priorisieren. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen sind von Anfang an Bauweisen und technische Lösungen verbindlich vorzusehen, die Gebäude im Sommer wirksam kühl halten und zugleich im Winter energieeffizient sind. 6. Entsiegelung und Begrünung im Bestand: Im Bestand soll geprüft werden, wo eine Entsiegelung von Schulhöfen und die Pflanzung von Bäumen möglich und sinnvoll ist, insbesondere dort, wo dadurch eine zusätzliche Verschattung entsteht und gleichzeitig keine Nutzflächen wegfallen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dem Schulausschuss bis Q1 2028 vorgelegt werden. 7. Zuständigkeiten und Priorisierung: Die Schulleitungen sollen von der alleinigen Verantwortung entlastet werden. Zuständigkeiten und Verfahren sind zentral beim Schulträger zu bündeln, die Umsetzung ist vorrangig über Priorisierung nach Wirksamkeit sowie über verfügbare Fördermittel zu finanzieren, und den Fraktionen ist jährlich vor der Hitzesaison über den Fortschritt zu berichten. Begründung In Darmstädter Klassenräumen werden im Sommer regelmäßig Temperaturen über 30 °C gemessen, in Spitzen 35 °C und mehr. Dabei handelt es sich nicht um einen vorübergehenden Ausnahmezustand, sondern um eine Belastung, die mit jedem Hitzesommer wiederkehrt und die Konzentration, die Gesundheit und die Qualität des Unterrichts nachweislich beeinträchtigt. Betroffen sind Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Gymnasien sowie zusätzlich die Gesamt- und Förderschulen, die beruflichen Schulen und die dort tätigen Lehrkräfte. Über Schutzmaßnahmen entscheiden gegenwärtig im Wesentlichen die einzelnen Schulleitungen, obwohl weder der bauliche Zustand noch die technische Ausstattung noch die geltenden Regelungen in ihrer Zuständigkeit liegen, hierfür sind der Schulträger beziehungsweise das Land verantwortlich. Der weitere Ausbau des Ganztagsangebots verschärft die Situation zusätzlich, da die höchsten Raumtemperaturen regelmäßig in die Nachmittagsstunden fallen. Darüber hinaus existiert bislang keine zentrale Stelle, an der die Hitzefälle aller Schulen zusammengeführt und ausgewertet werden. Ein zweiphasiges Monitoring – eine schnelle Abfrage 2026, gefolgt von einer umfangreichen Erhebung 2027 – schafft die nötige Datengrundlage. Diese Daten sollen künftig nicht nur Sofortmaßnahmen steuern, sondern auch verbindlich in die Priorisierung der Schulbausanierung einfließen. Notwendig ist damit ein klar gestuftes Vorgehen: kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen mit festen Fristen bis Sommer 2027, gefolgt von einem mittel- bis langfristigen baulichen Hitzeschutzplan, der auf den Monitoringdaten aufbaut, den Ganztagsbetrieb eigenständig berücksichtigt und die Schulleitungen von der alleinigen Verantwortung entlastet.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0057
- Typ
- Antrag
- Datum
- 11.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00