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BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Absatz 1 Baugesetzbuch hier: a) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 Baugesetzbuch

Sitzungsvorlage 2003/302 vom 22.10.2003

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    beschließend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 7, vorberatend.

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