BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Absatz 1 Baugesetzbuch hier: a) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 Baugesetzbuch
Sitzungsvorlage 2003/302 vom 22.10.2003
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Dokumente
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2003/302
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beschließend. -
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