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V/0179/2015

Nachfolge im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 05.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 35.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3204 Zeichen

V/0179/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachfolge im Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger/in von Herrn Peter Wörmann für die Zeit bis 
zum 30.09.2016  
 
Herr / Frau ___________________________ 
 
gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Der stellvertretende Vorsitzende des Beirates für Stadtgestaltung, Peter Wörmann, ist verstorben. 
Durch den Rat der Stadt Münster ist ein Nachfolger zu bestellen. 
 
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, wäh lt der Rat auf gemeinsamen Vo rschlag der 
Architekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfolger/in. (§ 3 Abs. 5 der Satzung zur Änd erung 
der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 09.04.2001). 
 
Herr Wörmann war für die Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2016 in den Beirat gewählt. Sein/e Nach-
folger/in wird für die Zeit bis zum 30.09.2016 gewählt.  
 
Dem Beirat gehören gem. § 3 Abs. 1 der Satzung 9 auf ihrem Gebiet anerkannte Fachleute an. Sie 
werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster  ansässigen Architekten- und Ingenieursver-
bände vom Rat gewählt und können sich nicht vertreten lassen. 
 
Drei Mitglieder des Beirates dürfen gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung ihren Wohn - oder Geschäftssitz 
nicht im Regierungsbezirk Münster haben. Aktuell kommen  bereits drei Mitglieder aus anderen 
Regierungsbezirken.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0179/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0179/2015 
 
Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ist eine Mitgliedschaft im Beirat ohne Unterbrechung nur über e i-
nen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beirates 
stellt nach der Satzung keine Unterbrechung dar. 
 
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schrei-
ben vom 05.03.2015 gebeten, eine geeignete Person zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung 
vorzuschlagen.  
 
Hinweis: 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

25.03.2015 Rat
TOP 35.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0179/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37