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A-R/0013/2021

Kostenlose FFP2-Masken für Münster-Pass-Inhaber*innen

Antrag an den Rat 03.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 4.2

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a-r-0013-2021-Linke-ffp2_masken

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Antrag an den Rat A-/0013/2021 
 
02.02.2021 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung:  
Kostenlose FFP2-Masken für Münster-Pass-Inhaber*innen  
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
Die Stadt stellt Inhaber*innen des Münster-Passes (mindestens bis zum Ende des Jahres) 
monatlich 7 FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung (beginnend mit dem Monat Februar 2021). 
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob Obdachlose bereits kontinuierlich mit 
ausreichend FFP2-Masken versorgt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden diese ebenfalls 
in den Kreis der Anspruchsberechtigten für diese Maßnahme aufgenommen. 
Begründung:  
Aufgrund der anhaltend hohen Zahlen an Covid19-Erkrankungen gelten seit einigen Wochen 
stärkere Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie neuerdings eine Pflicht zum Tragen von 
medizinischen Masken. Aus Infektionsschutzgründen ist das Tragen von FFP2-Masken dabei 
erwiesenermaßen eine besonders sinnvolle und wichtige Maßnahme zur Prävention und zum 
Stopp der Virusverbreitung.  
Neben positiven Aspekten weist das bei den Bund-Länder-Beratungen beschlossene 
Maßnahmenpaket aber leider wieder mal eine sehr hohe soziale Schieflage auf: Während bspw. 
im privaten Bereich und in der Freizeit schon so gut wie alles eingeschränkt ist, was eingeschränkt 
werden kann, wird von den meisten Menschen weiterhin erwartet, sich tagtäglich bei der Arbeit und 
auf dem Weg dahin einem hohen Infektionsrisiko auszusetzen. 
Nochmal besonders betroffen sind dabei Erwerbslose und Menschen mit geringen Einkommen. In 
der Tendenz arbeiten diese nämlich eher in Berufen, in denen Home-Office nicht möglich ist und 
sie sind in der Tendenz eher auf die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen um zur 
Arbeit zu gelangen oder einzukaufen. Hinzu kommen vielfältige weitere Gründe, bspw. beengte 
Wohnverhältnisse, die es ebenfalls erschweren sich vor einer Ansteckung zu schützen.  
Während wir an der grundsätzlichen Ausrichtung der Strategie von Bund und Ländern – die für 
diese verheerende soziale Schieflage verantwortlich ist – leider auf kommunaler Ebene oder durch 
Ratsbeschlüsse wenig ändern können, außer den öffentlichen Druck zu erhöhen, die notwendigen 
Maßnahmen endlich sozial gerecht auszugestalten, gibt es einen Aspekt den wir in Münster besser 
machen und damit Vorbild für weitere Kommunen werden können: Aufgrund der hohen Preise von 
FFP2-Masken sind Erwerbslose und Haushalte mit geringen Einkommen insbesondere bei der 
Beschaffung solcher Masken zum persönlichen Schutz vor einer Ansteckung sowie zur Erfüllung 
der neusten Vorgaben zum Tragen einer medizinisch zertifizierten Maske, besonders benachteiligt.  
Daran ändert leider auch die Ankündigung, dass der Bund Menschen im ALG-2-Bezug einmalig 10 
kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen möchte wenig, da diese Anzahl viel zu gering ist, 
um den persönlichen Schutz sicherzustellen. Die Stadt sollte daher den Inhaber*innen des 
Münster-Passes 7 FFP2-Masken pro Monat kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Maßnahme 
sollte dabei mindestens bis Ende des Jahres dauern, da uns die Covid19-Pandemie selbst mit

optimistischen Impfszenarien mindestens noch so lange begleiten wird. Je nach Situation am Ende 
des Jahres könnte es dann auch notwendig werden, den Beschluss nochmal bis in das Jahr 2022 
hinein zu verlängern.  
Die Anzahl von 7 FFP2-Masken pro Monat ergibt sich dabei aus der von der Universität Münster  
sowie der FH Münster  herausgegebenen (und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und 
Medizinprodukte  geförderten) Broschüre zur „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den 
Privatgebrauch“ 1 Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Masken, stellen die 
Wissenschaftler*innen fest, dass „die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den 
Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen“ kann und haben verschiedene Methoden zur 
Wiederverwendung dieser (eigentlich für den einmaligen Gebrauch gedachten) Masken 
untersucht.  
Als einfache Methode wird dabei das Trocknen der Masken an der Raumluft genannt. Bei dieser 
Methode wurde festgestellt, dass so getrocknete Masken „frühestens ab dem siebten Tag wieder 
getragen werden“ sollten, da ab diesem Zeitraum „eine Reduktion um über 95%“ der SARS-CoV-2-
Viren erfolgt ist. Die Wissenschaftler*innen empfehlen daher für jeden Wochentag eine Maske zu 
besitzen (d.h. man würde die Montags-Maske nach Verwendung an den Montags-Haken hängen 
und sie dann erst am nächsten Montag wiederverwenden, so dass sichergestellt ist, dass sie 7 
Tage trocknen konnte).  
Die Wissenschaftler*innen empfehlen in der oben genannten Broschüre allerdings auch, Masken 
so maximal fünf mal wieder zu verwenden. Hinzu kommt, dass eine Maske ebenfalls sofort 
entsorgt (und nicht wiederverwendet werden) sollte, wenn sie „defekt ist“, man „direkt angehustet 
wurde“ oder sie „besonders beansprucht“ wurde. Wenn für einen effektiven Schutz also eine 
Maske pro Wochentag benötigt wird und diese maximal fünf mal wiederverwendet werden sollten, 
ergibt sich, dass eine Person mit 7 Masken 5 Wochen (also knapp über einen Monat) auskommen 
würde. Um die eben erwähnten Fälle zu berücksichtigen in denen eine Maske nicht 
wiederverwendet, sondern direkt entsorgt werden muss, scheint daher eine Versorgung mit 7 
Masken pro Monat das Minimum zu sein um jeder*m einen angemessenen persönlichen Schutz zu 
ermöglichen.  
Für die Fraktion 
Ulrich Thoden, Ortrud Philipp, Katharina Geuking 
 
                                                 
1http://www.fh-muenster.de/ffp2

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 4.2 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0013/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.02.2021
Erstellt
03.02.2021 08:40