V/0164/2020
Blumen statt Beton
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Beschlussvorlage
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V/0164/2020 V/0164/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Blumen statt Beton Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr: A-R/0071/2019 Beratungsfolge 05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen des Handlungskonzeptes Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019 und V/0799/2019/1) die Thematik bereits beraten und für die weitere U m- setzung beschlossen wurde. 2. Der Antrag der Ratsgruppe Afd an den Rat (A-R/0071/2019) ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Im o.g. Antrag der Ratsgruppe der AfD (Anlage 1) wird gefordert, dass Entsiegelungspotential für Münster zu eruieren und eine Übersicht für eine Entsiegelung geeigneter Flächen vorzulegen. We i- terhin soll dargelegt werden wie private Eigentümer bei der Entsiegelung unterstützt und gefördert werden können. Für kommunale Flächen sollen Fördermittel des Landes NRW beantragt werden. Ausgangslage: Umweltbewusste Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger wurden in Münster schon Ende der 70er Jahre mit dem „Innenstadtprogramm zur Verbesserung der Wohnqualität“ gefördert. 1993 trat das „Entsiegelungs- und Begrünungsprogamm, Grün gegen Grau“ in Kraft. Es fasste die ökologischen Aspekte des Innenstadtprogramms sowie des eingeführten Regen wasserprogramms zusammen und der Geltungsbereich wurde vergrößert. Rückhaltemaßnahmen und Nutzungsanlagen für Regenwa s- ser wurden in den weiteren Jahren ergänzt. 2006 lief das Förderprogramm „Grün gegen Grau“ aus. Die systematische Suche möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential ist mit zusätzlichem Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen verbunden. Das haben Ansätze in den 90er Jahren, anhand von Untersuchungen an verschiedenen Schulhofflächen, gezeigt . Einerseits konnte aufgezeigt we r- den, welches Potenzial zur Entsiegelung vorhanden ist und andererseits konnte dokumentiert wer- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 27.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Muddemann Telefon: 492-6862 MuddemannV@stadt- muenster.de - 2 - V/0164/2020 den, welcher Aufwand für eine mögliche Veränderung der Oberflächenstruktur notwendig ist. In dem „Bericht zur Versiegelung von Flächen in Münster“ (Werkstattberichte zum U mweltschutz 1/2001) formulierte die Verwaltung u.a., dass es sinnvoll ist Synergien zu nutzen und Entsiegelungsmaßna h- men in andere Maßnahmenpakete einzubinden. Diese Vorgehensweise, Gelegenheiten zu nutzen ist, in den zurückliegenden Jahren verstärkt in die Entscheidungen von Politik und Verwaltung eingeflo s- sen. Umsetzung Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes 2014 bis 2015 wurden sowohl langfrist i- ge Folgen des Klimawandels als auch Extremwetterereignisse betrachtet und entsprechende Konzep- te bzw. Maßnahmen zu deren Vorsorge oder Minimierung der Auswirkungen entwickelt. Mit dem B e- schluss des Handlungskonzepts zur Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019, (V/0799/2019/E) im D e- zember 2019 hat der Rat die konkrete Umsetzung von Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre auf den Weg gebracht und die Verwaltung u.a. beauftragt ein Förderprogramm für die Dach -, Fassaden und Innenhofbegrünung aufzustellen (Maßnahme H9) und die Prüfung und Anpassung von Verkehrsfl ä- chen (Maßnahme H6) weiter zuführen. Darüber hinaus beinhaltet das Handlungskonzept noch weite- re zum Thema Entsiegelung korrespondierende Maßnahmen. In der Regel handelt es sich um best e- hende städtische Aktivitäten, beispielsweise die Erhaltung und Entwicklung klimarelevanter Grünfl ä- chen und Grünzüge bei der Siedlungsentwicklung. Mit der vorgesehen Förderung zur Maßnahme H9 - Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünung sollen die Bürgerinnen und Bürger wieder in ihren Aktivitäten zur Verbesserung des Klimas, der Umwelt, des naturnahen Wasserhaushalts und der Lebe nsqualität unterstützt werden. Die Maßnahme verfolgt dabei den Ansatz im privaten Bereich auch Entsiegelungen als einen Baustein der Innenhofbegr ü- nung, für die Schaffung von Pflanz - und Versickerungsflächen, zu integrieren und zu fördern. Die Maßnahme wird durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit begleitet (bspw. zu negativen Auswi r- kungen von Schottergärten für Klima und Umwelt). Im Öffentlichen Raum, beschrieben mit der Ma ß- nahme H6 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen - wird das bisherige Vorgehen der Verwal- tung die Dimensionierung der Verkehrsflächen auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. Rückbau bei Sanierung) aufgegriffen. Den Maßnahmen liegt der strategische Gedanke zugrunde, die sich ergebenden Gelegenheiten, auch für zustandsbedingt notwendige Sanierung und Neubau im öffentlichen Bereich, zu nutzen um mikr o- klimatische Verbesserungen des Lebensumfeldes zu erreichen und so die klimawandelbedingten Einflüsse in bebauten Bereichen zu mildern. Dies g ilt gleichermaßen für private und öffentliche Pr o- jekte. Dafür erforderliche investive Maßnahmen in den öffentlichen Bereichen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes mitfinanziert. Fazit Das im Dezember 2019 beschlossene Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 greift die Thematik der Entsiegelung insbesondere mit den Maßnahmen H9 - Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünung - und H6 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen – sowie mit weiteren korrespondierenden Maßnahmen auf. Auch eine gezielte Information der Öffentlichkeit ist integraler Bestandteil des Hand- lungsprogramms. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Antrag A-R/0071/2019 – Blumen statt Beton
Anlage A
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Anlage A zur V/0164/2020 Kurzüberblick Beantwortung des Antrages Nr: A-R/0071/2019 der Ratsgruppe AfD im Rat der Stadt Münster – Blumen statt Beton Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität. Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Ausbau der Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel“ gemäß Klimaan- passungskonzept der Stadt Münster (V/00141/2017 inkl. V/0141/2017/E1). Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gemäß Beschlussvorlage V/0141/2017 inkl. V/0141/2017/E1 soll ein Handlungskonzept zur Um- setzung des Klimaanpassungskonzeptes erarbeitet werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine relevanten Verbindungen zu anderen Themen.
a-r-0071-2019-Blumen statt beton
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0071/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Blumen statt Beton AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Luftaufnahmen der Landesregierung NRW zur Eruierung möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential auszuwerten. Die Verwaltung legt dem Rat im Anschluss in einer Vorlage eine Liste mit entsiegelbaren Flächen vor. Hierbei ist zwischen Flächen im städtischen Besitz und privatem Besitz zu unterscheiden. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, für entsiegelbare kommunale Flächen, Fördermittel des Landes NRW für Programme zur Flächenentsiegelung zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, wie private Eigentümer bei der Entsiegelung bebauter Flächen unterstützt und gefördert werden können. Begründung: In der Vergangenheit wurden viele Flächen in Münster versiegelt, indem sie betoniert und asphaltiert wurden. Täglich werden in NRW 5 Hektar an Fläche durch eine wasserundurchlässige Bebauung versiegelt. Freie Flächen werden daher immer knapper. Die Umwelt und der natürliche Lebensraum wird dadurch zerstört. Dies muss nicht sein. Denn oft erfolgt die Versiegelung ohne zwingende Notwendigkeit. Gerade in den vergangenen Jahren wurden Flächen oft ohne zwingende Notwendigkeit versiegelt. Daher gilt es diese Fehlentscheidungen der Vergangenheit heute zu überprüfen. Und wo möglich bereits eingetretene Versiegelungen wieder rückgängig zu machen. Denn es ist besser versiegelte Flächen wieder zu entsiegeln, als weiter unberührte Naturflächen bedenkenlos weiter zu versiegeln. Hierfür hat das Land NRW bereits ein Stück weit eine gute Vorarbeit geleistet. Die Landesregierung hat Luftaufnahmen von sämtlichen Kommunen in NRW anfertigen lassen. Und daraus Karten stellt, die versiegelte Flächen aufzeigen. Mit Hilfe dieser Karten kann jede Kommune feststellen, wo Asphalt oder Beton entfernt werden kann. Das Land stellt für die Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt sollte bei der Entsiegelung eine Pilotfunktion übernehmen. Und durch die Entsiegelung städtischer Flächen das Potential für diese Maßnahme zur Renaturierung aufzeigen. Und damit dann einen Anreiz für private Eigentümer schaffen, sich ebenfalls an der Entsiegelung bebauter Flächen zu beteiligen. gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- V/0164/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37