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V/0164/2020

Blumen statt Beton

Vorlagen 12.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 5.2.4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

a-r-0071-2019-Blumen statt beton

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Ansehen

Beschlussvorlage

5763 Zeichen

V/0164/2020 
V/0164/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Blumen statt Beton 
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr: A-R/0071/2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen des Handlungskonzeptes Klimaanpassung 
2030 (V/0799/2019 und V/0799/2019/1) die Thematik bereits beraten und für die weitere U m-
setzung beschlossen wurde. 
 
2. Der Antrag der Ratsgruppe Afd an den Rat (A-R/0071/2019) ist damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Begründung: 
Im o.g. Antrag der Ratsgruppe der AfD (Anlage 1) wird gefordert, dass  Entsiegelungspotential für  
Münster zu eruieren und eine Übersicht für eine Entsiegelung geeigneter Flächen vorzulegen. We i-
terhin soll dargelegt werden wie private Eigentümer bei der Entsiegelung unterstützt und gefördert 
werden können. Für kommunale Flächen sollen Fördermittel des Landes NRW beantragt werden.  
 
Ausgangslage:  
Umweltbewusste Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger wurden in Münster schon Ende der 70er 
Jahre mit dem „Innenstadtprogramm zur Verbesserung der Wohnqualität“ gefördert. 1993 trat das 
„Entsiegelungs- und Begrünungsprogamm, Grün gegen Grau“ in Kraft. Es fasste die ökologischen 
Aspekte des Innenstadtprogramms sowie des eingeführten Regen wasserprogramms zusammen und 
der Geltungsbereich wurde vergrößert. Rückhaltemaßnahmen und Nutzungsanlagen für Regenwa s-
ser wurden in den weiteren Jahren ergänzt. 2006 lief das Förderprogramm „Grün gegen Grau“ aus.  
 
Die systematische Suche möglicher Flächen  mit Entsiegelungspotential ist mit zusätzlichem Einsatz 
personeller und finanzieller Ressourcen verbunden. Das haben Ansätze in den 90er Jahren, anhand 
von Untersuchungen an verschiedenen Schulhofflächen, gezeigt . Einerseits konnte aufgezeigt we r-
den, welches Potenzial zur Entsiegelung vorhanden ist und andererseits konnte dokumentiert wer-
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Muddemann 
Telefon: 492-6862 
MuddemannV@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0164/2020 
den, welcher Aufwand für eine mögliche Veränderung der Oberflächenstruktur notwendig ist. In dem 
„Bericht zur Versiegelung von Flächen in Münster“ (Werkstattberichte zum U mweltschutz 1/2001) 
formulierte die Verwaltung u.a., dass es sinnvoll ist Synergien zu nutzen und Entsiegelungsmaßna h-
men in andere Maßnahmenpakete einzubinden. Diese Vorgehensweise, Gelegenheiten zu nutzen ist, 
in den zurückliegenden Jahren verstärkt in die Entscheidungen von Politik und Verwaltung eingeflo s-
sen. 
 
Umsetzung 
Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes 2014 bis 2015 wurden sowohl langfrist i-
ge Folgen des Klimawandels als auch Extremwetterereignisse betrachtet und entsprechende Konzep-
te bzw. Maßnahmen zu deren Vorsorge oder Minimierung der Auswirkungen entwickelt. Mit dem B e-
schluss des Handlungskonzepts zur Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019, (V/0799/2019/E) im D e-
zember 2019 hat der Rat die konkrete Umsetzung von Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre auf den 
Weg gebracht und die Verwaltung u.a. beauftragt ein Förderprogramm für die Dach -, Fassaden und 
Innenhofbegrünung aufzustellen (Maßnahme H9) und die Prüfung und Anpassung von Verkehrsfl ä-
chen (Maßnahme H6) weiter zuführen. Darüber hinaus beinhaltet das Handlungskonzept noch weite-
re zum Thema Entsiegelung korrespondierende Maßnahmen. In der Regel handelt es sich um best e-
hende städtische Aktivitäten, beispielsweise die Erhaltung und Entwicklung klimarelevanter Grünfl ä-
chen und Grünzüge bei der Siedlungsentwicklung. 
 
Mit der vorgesehen Förderung zur Maßnahme H9 - Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünung sollen 
die Bürgerinnen und Bürger wieder in ihren Aktivitäten zur Verbesserung des Klimas, der Umwelt, des 
naturnahen Wasserhaushalts und der Lebe nsqualität unterstützt werden. Die Maßnahme verfolgt 
dabei den Ansatz im privaten Bereich auch Entsiegelungen als einen Baustein der Innenhofbegr ü-
nung, für die Schaffung von Pflanz - und Versickerungsflächen, zu integrieren und zu fördern. Die 
Maßnahme wird durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit begleitet (bspw. zu negativen Auswi r-
kungen von Schottergärten für Klima und Umwelt). Im Öffentlichen Raum, beschrieben mit der Ma ß-
nahme H6 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen - wird das bisherige Vorgehen der Verwal-
tung die Dimensionierung der Verkehrsflächen auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen 
(Berücksichtigung bei Neubau, ggf. Rückbau bei Sanierung) aufgegriffen. 
 
Den Maßnahmen liegt der strategische Gedanke zugrunde, die sich ergebenden Gelegenheiten, auch 
für zustandsbedingt notwendige Sanierung und Neubau im öffentlichen Bereich, zu nutzen um mikr o-
klimatische Verbesserungen des Lebensumfeldes zu erreichen und so die klimawandelbedingten 
Einflüsse in bebauten Bereichen zu mildern. Dies g ilt gleichermaßen für private und öffentliche Pr o-
jekte. Dafür erforderliche investive Maßnahmen in den öffentlichen Bereichen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes mitfinanziert. 
 
Fazit 
Das im Dezember 2019 beschlossene Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 greift die Thematik 
der Entsiegelung insbesondere mit den Maßnahmen H9 - Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünung - 
und H6  - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen – sowie mit weiteren korrespondierenden 
Maßnahmen auf. Auch eine gezielte Information der Öffentlichkeit ist integraler Bestandteil des Hand-
lungsprogramms. 
 
i.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Antrag A-R/0071/2019 – Blumen statt Beton

Anlage A

1566 Zeichen

Anlage A zur V/0164/2020 
Kurzüberblick 
Beantwortung des Antrages Nr: A-R/0071/2019 der Ratsgruppe AfD im Rat der Stadt Münster – 
Blumen statt Beton  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hoher Umwelt- und Naturqualität. 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Ausbau der Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel“ gemäß Klimaan-
passungskonzept der Stadt Münster (V/00141/2017 inkl. V/0141/2017/E1).  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gemäß Beschlussvorlage V/0141/2017 inkl. V/0141/2017/E1 soll ein Handlungskonzept zur Um-
setzung des Klimaanpassungskonzeptes erarbeitet werden.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine relevanten Verbindungen zu anderen Themen.

a-r-0071-2019-Blumen statt beton

2681 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0071/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Blumen statt Beton  
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Luftaufnahmen der Landesregierung NRW zur 
Eruierung möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential auszuwerten. Die Verwaltung 
legt dem Rat im Anschluss in einer Vorlage eine Liste mit entsiegelbaren Flächen vor. 
Hierbei ist zwischen Flächen im städtischen Besitz und privatem Besitz zu 
unterscheiden. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, für entsiegelbare kommunale 
Flächen, Fördermittel des Landes NRW für Programme zur Flächenentsiegelung zu 
beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, wie private Eigentümer bei der 
Entsiegelung bebauter Flächen unterstützt und gefördert werden können. 
 
Begründung: 
In der Vergangenheit wurden viele Flächen in Münster versiegelt, indem sie betoniert 
und asphaltiert wurden. Täglich werden in NRW 5 Hektar an Fläche durch eine 
wasserundurchlässige Bebauung versiegelt. Freie Flächen werden daher immer 
knapper. Die Umwelt und der natürliche Lebensraum wird dadurch zerstört. 
Dies muss nicht sein. Denn oft erfolgt die Versiegelung ohne zwingende Notwendigkeit. 
Gerade in den vergangenen Jahren wurden Flächen oft ohne zwingende Notwendigkeit 
versiegelt. Daher gilt es diese Fehlentscheidungen der Vergangenheit heute zu 
überprüfen. Und wo möglich bereits eingetretene Versiegelungen wieder rückgängig zu 
machen. 
Denn es ist besser versiegelte Flächen wieder zu entsiegeln, als weiter unberührte 
Naturflächen bedenkenlos weiter zu versiegeln. 
Hierfür hat das Land NRW bereits ein Stück weit eine gute Vorarbeit geleistet. Die 
Landesregierung hat Luftaufnahmen von sämtlichen Kommunen in NRW anfertigen 
lassen. Und daraus Karten stellt, die versiegelte Flächen aufzeigen. Mit Hilfe dieser 
Karten kann jede Kommune feststellen, wo Asphalt oder Beton entfernt werden kann.

Das Land stellt für die Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt sollte bei der 
Entsiegelung eine Pilotfunktion übernehmen. Und durch die Entsiegelung städtischer 
Flächen das Potential für diese Maßnahme zur Renaturierung aufzeigen. 
Und damit dann einen Anreiz für private Eigentümer schaffen, sich ebenfalls an der 
Entsiegelung bebauter Flächen zu beteiligen. 
 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5.2.4 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
V/0164/2020
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37