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AN/1090/2019

Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von Ausstiegsmöglichkeiten

SPD Antrag nach § 3 26.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2019, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5074 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren  
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2019 
 
AN/1090/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
 
Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von 
Ausstiegsmöglichkeiten 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
die Antragstellerin bittet darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Aus-
schusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 aufzunehmen:  
 
1. Die Steuereinnahmen durch Prostitution sollen im Haushalt offengelegt und 
bedarfsentsprechend (mindestens 70 %) für Unterstützungs-, Beratungs- und 
Ausstiegsangebote für Menschen in der Prostitution eingesetzt werden. 
2. Die Stadt Köln soll das Angebot zur Beratung und zur Ausstiegshilfe von Pros-
tituierten intensivieren und ausbauen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur 
Qualifizierungen und Arbeitsförderung. 
3. Die Betreiber*innen von Prostitutionsgewerben sollen zukünftig stärker als 
bisher kontrolliert werden. 
4. Um eine Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution zu vermeiden, sol-
len Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich Menschen in der Prostitution 
unter einem „Künstlernamen“ anmelden können. 
5. Das Angebot an der Geestemünder Straße soll erweitert werden und auch für 
Menschen in der Prostitution zugänglich sein, die die deutsche Sprache nicht 
beherrschen. Hierzu soll das Angebot vor Ort um den Einsatz von Sprachmitt-
ler*innen erweitert werden. Allen Menschen in der Prostitution muss die Mög-
lichkeit geboten werden, von Hilfsangeboten zu profitieren. 
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Seit Mitte 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es sollte eine 
bessere Kontrolle und Transparenz im Prostitutionsgewerbe gewährleisten – und 
die Menschen in der Prostitution besser schützen. Kernstück sind neben einigen 
weiteren Regelungen eine Meldepflicht für Menschen in der Prostitution und eine 
Erlaubnispflicht für Betreiber*innen, ein verpflichtend mitgeführter Ausweis und 
eine absolute Kondompflicht. Die Durchführung der im Gesetz verankerten Maß-
nahmen obliegt letztlich den Kommunen, allerdings gilt in NRW die Durchfüh-
rungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DVO Prost-
SchG NRW) vom 4. April 2017. Diese regelt die Zuständigkeiten für die Umset-
zung des ProstSchG in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Düsseldorfer Verfahren 
müssen selbständige Menschen in der Prostitution in Köln Vorauszahlungen in 
Höhe von 15 Euro für die voraussichtliche Steuerschuld leisten. Die Stadt Köln 
erhebt zudem eine Vergnügungssteuer in Höhe von sechs Euro. Die Einnahmen 
gehen zwar zurück, belaufen sich aber dennoch auf rund 800.000 Euro pro Jahr.   
 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln kritisiert, dass durch die Legalisierung 
der Prostitution in Deutschland die Zahl der Personen, die durch prekäre Lebens-
situationen in die Prostitution gedrängt werden, stark gestiegen ist.  
 
Ein Großteil der Menschen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen, 
kommt aus dem (europäischen) Ausland und unterstützt die Familie im Heimat-
land finanziell. Diese Personen sind besonders vulnerabel und schutzbedürftig, da 
sie in Deutschland häufig unter schlechten Bedingungen arbeiten müssen, wenig 
bis gar kein Deutsch sprechen, ihre Rechte nicht kennen und nicht über mögliche 
Hilfsangebote informiert sind. Dies führt beispielsweise dazu, dass viele Frauen 
(in Bordellen und Laufhäusern arbeiten ausschließlich Frauen und Transfrauen ) 
keine Quittungen über geleistete Steuerabgaben und Mieten erhalten. Dadurch 
wird es nahezu unmöglich, staatliche Transferleistungen zu beziehen, da sie ih-
ren Verdienst in Deutschland nicht nachweisen können. Finanzielle Unabhängig-
keit und damit ein Ausstieg aus der Prostitution werden deutlich erschwert. 
 
Leider hat auch die Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes die Situa-
tion der Menschen in der Prostitution nicht verbessert.  
 
Auch die Kommunen tragen dafür Verantwortung, da sie über die Vergnügungs-
steuer zusätzliche Einnahmen durch die Prostitution erzielen. In Köln sind dies 
rund 800.000 Euro jährlich. Diese Gelder sollten gezielt dafür eingesetzt werden, 
die negativen Auswirkungen von Prostitution auf die Stadtgesellschaft zu verrin-
gern und die Situation für Menschen in der Prostitution zu verbessern. 
Zukünftig soll die Stadt Köln für bedarfsdeckende Beratung und psycho-soziale 
Unterstützung von Menschen in der Prostitution sorgen. Dabei fehlen insbesonde-
re konkrete Ausstiegsprogramme sowie Unterstützungsangebote bei der Entwick-
lung einer Zukunftsperspektive und einer alternativen Erwerbsarbeit.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1090/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
26.08.2019
Erstellt
26.08.2019 11:02