AN/1090/2019
Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von Ausstiegsmöglichkeiten
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SPD Antrag nach § 3
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2019 AN/1090/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von Ausstiegsmöglichkeiten Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerin bittet darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Aus- schusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 aufzunehmen: 1. Die Steuereinnahmen durch Prostitution sollen im Haushalt offengelegt und bedarfsentsprechend (mindestens 70 %) für Unterstützungs-, Beratungs- und Ausstiegsangebote für Menschen in der Prostitution eingesetzt werden. 2. Die Stadt Köln soll das Angebot zur Beratung und zur Ausstiegshilfe von Pros- tituierten intensivieren und ausbauen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Qualifizierungen und Arbeitsförderung. 3. Die Betreiber*innen von Prostitutionsgewerben sollen zukünftig stärker als bisher kontrolliert werden. 4. Um eine Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution zu vermeiden, sol- len Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich Menschen in der Prostitution unter einem „Künstlernamen“ anmelden können. 5. Das Angebot an der Geestemünder Straße soll erweitert werden und auch für Menschen in der Prostitution zugänglich sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen. Hierzu soll das Angebot vor Ort um den Einsatz von Sprachmitt- ler*innen erweitert werden. Allen Menschen in der Prostitution muss die Mög- lichkeit geboten werden, von Hilfsangeboten zu profitieren. Begründung: - 2 - Seit Mitte 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es sollte eine bessere Kontrolle und Transparenz im Prostitutionsgewerbe gewährleisten – und die Menschen in der Prostitution besser schützen. Kernstück sind neben einigen weiteren Regelungen eine Meldepflicht für Menschen in der Prostitution und eine Erlaubnispflicht für Betreiber*innen, ein verpflichtend mitgeführter Ausweis und eine absolute Kondompflicht. Die Durchführung der im Gesetz verankerten Maß- nahmen obliegt letztlich den Kommunen, allerdings gilt in NRW die Durchfüh- rungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DVO Prost- SchG NRW) vom 4. April 2017. Diese regelt die Zuständigkeiten für die Umset- zung des ProstSchG in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Düsseldorfer Verfahren müssen selbständige Menschen in der Prostitution in Köln Vorauszahlungen in Höhe von 15 Euro für die voraussichtliche Steuerschuld leisten. Die Stadt Köln erhebt zudem eine Vergnügungssteuer in Höhe von sechs Euro. Die Einnahmen gehen zwar zurück, belaufen sich aber dennoch auf rund 800.000 Euro pro Jahr. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln kritisiert, dass durch die Legalisierung der Prostitution in Deutschland die Zahl der Personen, die durch prekäre Lebens- situationen in die Prostitution gedrängt werden, stark gestiegen ist. Ein Großteil der Menschen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen, kommt aus dem (europäischen) Ausland und unterstützt die Familie im Heimat- land finanziell. Diese Personen sind besonders vulnerabel und schutzbedürftig, da sie in Deutschland häufig unter schlechten Bedingungen arbeiten müssen, wenig bis gar kein Deutsch sprechen, ihre Rechte nicht kennen und nicht über mögliche Hilfsangebote informiert sind. Dies führt beispielsweise dazu, dass viele Frauen (in Bordellen und Laufhäusern arbeiten ausschließlich Frauen und Transfrauen ) keine Quittungen über geleistete Steuerabgaben und Mieten erhalten. Dadurch wird es nahezu unmöglich, staatliche Transferleistungen zu beziehen, da sie ih- ren Verdienst in Deutschland nicht nachweisen können. Finanzielle Unabhängig- keit und damit ein Ausstieg aus der Prostitution werden deutlich erschwert. Leider hat auch die Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes die Situa- tion der Menschen in der Prostitution nicht verbessert. Auch die Kommunen tragen dafür Verantwortung, da sie über die Vergnügungs- steuer zusätzliche Einnahmen durch die Prostitution erzielen. In Köln sind dies rund 800.000 Euro jährlich. Diese Gelder sollten gezielt dafür eingesetzt werden, die negativen Auswirkungen von Prostitution auf die Stadtgesellschaft zu verrin- gern und die Situation für Menschen in der Prostitution zu verbessern. Zukünftig soll die Stadt Köln für bedarfsdeckende Beratung und psycho-soziale Unterstützung von Menschen in der Prostitution sorgen. Dabei fehlen insbesonde- re konkrete Ausstiegsprogramme sowie Unterstützungsangebote bei der Entwick- lung einer Zukunftsperspektive und einer alternativen Erwerbsarbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1090/2019
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 26.08.2019 11:02