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1754/2026

Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch Auflösung und Fortführung von Teilstandorten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.10

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

8342 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/20 
 
Vorlagen-Nummer 
 1754/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 
50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch Auflösung und Fortführung von 
Teilstandorten  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbin-
dung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung des Teilstandortes der Förderschule Geistige 
Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) Neuerburgstraße 19, 
51103 Köln (Kalk) zum 17.07.2026, derzeit ausgelagert in das Gebäude des Gymnasiums 
Brügelmannstraße, Brügelmannstr. 10, 50679 Köln. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen Antrag 
gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Teilstandortauflösung zu stellen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Teilstandortes der Förderschule Geis-
tige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) am Standort  
Escher Straße 279, 50739 Köln (Weidenpesch) bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der Bezirksregierung umgehend einen Antrag gemäß 
§ 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Schule zu stellen. 
 
5. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. und 3. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
Rat 02.07.2026

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage  
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Köln maximiert das Gemeinsame Ler-
nen flächendeckend und bekennt sich aktiv zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonven-
tion. Dennoch ist das aus dem Gemeinsamen Lernen resultierende aktuelle und geplante 
Schulplatzangebot quantitativ nicht ausreichend. 
 
Um dem aktuellen und dem erwarteten Bedarf entsprechen zu können, plant die Stadt Köln 
alle neuen Schulstandorte so, dass in den Schulgebäuden Gemeinsames Lernen angeboten 
werden kann.  
 
Dennoch werden auch zukünftig Förderschulstandorte zur Bedarfsdeckung erforderlich sein. 
Die Anzahl der Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in den vergan-
genen Jahren sehr deutlich angestiegen. Das Wachstum wird nach Einschätzung der Verwal-
tung weiterhin anhalten. Seit Jahren ist deutlich, dass es für die wachsende Anzahl an Kin-
dern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und dem Elternwunsch Förderschule 
nicht ausreichende Schulplätze gibt. 
 
Die Realisierung der beiden neuen Schulen / Schulstandorte für Förderschulen mit dem För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen der 
vergangenen Jahren als erforderlich beschrieben wurden (zuletzt in der Schulentwicklungspla-
nung Köln 2023 – Vorlage 3033/2023) ist zeitlich noch nicht einzuschätzen. Eine mittelfristige 
Entlastung der bestehenden Schulen ist damit nicht absehbar. 
 
Auf dieser Grundlage wurde geplant in der Neuerburgstraße einen Teilstandort einzurichten, 
der zunächst für die Bedürfnisse einer Förderschule Geistige Entwicklung umgebaut werden 
musste, entsprechend Vorlage 1618/2025. Da die Bauarbeiten nicht zum Schuljahresbeginn 
2025/26 abgeschlossen wären, wurde der Teilstandort im Schuljahr 2025/26 in das Gebäude 
des Gymnasiums Brügelmannstraße ausgelagert. 
 
Weiterhin wurden aufgrund einer festgestellten Schadstoffbelastung von neun Räumen der 
Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln, entsprechend der Emp-
fehlung des Gesundheitsamtes ab 16.09.2024 für den Schulbetrieb gesperrt. Für die Förder-
schule wurden Räume in der Gesamtschule Weidenpesch, Escher Straße 247, 50739 Köln 
bereitgestellt. Da die Räume bis Ende 2025 nach Sanierung durch die Gebäudewirtschaft wie-
der zur Verfügung stehen sollten, entfiel die Notwendigkeit eines Beschluss nach § 81 Abs. 2 
SchulG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG aufgrund der Kürze der zeitlichen Nutzung. 
 
Zur Raumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg und seiner 
Teilstandorte 
Im Schuljahr 2025/26 sind acht Klassen der Primarstufe am Kolkrabenweg, drei Klassen der 
Primarstufe an der Brügelmannstraße, vier Klassen der Mittelstufe an der Zusestraße und 
sechs Klassen der Ober- und Berufspraxisstufe an der Escher Straße untergebracht. Mit Be-
ginn des Schuljahres 2026/27 ist die Schadstoffsanierung am Kolkrabenweg vollzogen und 
die Schüler*innen können innerhalb dieser Räumlichkeiten wieder beschult werden.

3 
 
In Abstimmung mit der Schulleitung ist die Zusammenführung der Klassen der Primarstufe an 
einem Standort zu priorisieren. Ohnehin ist der Standort Brügelmannstraße bzw. Neuerburg-
straße aufgrund seiner rechtsrheinischen Lage aufwändiger in der Betreuung durch die grö-
ßere Entfernung zum Hauptstandort und die weiteren Anfahrtswege aus dem linksrheinischen 
Einzugsgebiet. Die Verkürzung der Anfahrtswege ist geeignet die Kosten des Schülerspezial-
verkehrs zu senken. Die Fortführung des Teilstandortes Escher Straße in ca. 4,2 km Entfer-
nung daher gegenüber dem rechtsrheinischen Standort in der Brügelmannstraße bzw. Neuer-
burgstraße zu bevorzugen. 
Mit Beschluss stellt sich die räumliche Situation der Förderschule Geistige Entwicklung Kolk-
rabenweg folgendermaßen dar: 
 
Hauptstandort Kolkrabenweg 
Mit dem Umzug von drei Klassen aus dem aufzulösenden Teilstandort in der Brügelmann-
straße und den durch Ersteinschulungen neu zu bildenden Klassen werden am Hauptstandort 
13 Klassen gebildet und ca. 156 Schüler*innen in der Primarstufe beschult. Die verbleibenden 
Räumlichkeiten könnten weder die Mittelstufenklassen noch die Ober- und Berufspraxisstu-
fenklassen vollständig aufnehmen. 
 
Teilstandort Escher Str. 
Der Teilstandort Escher Straße umfasst derzeit sechs Klassen und hat Kapazität für eine wei-
tere zu bildende Klasse. 
 
Teilstandort Zusestraße 
Der bestehende Teilstandort Zusestraße umfasst derzeit vier Klassen, es bestehen keine wei-
teren Kapazitäten an dem Standort. Ab Schuljahr 2027/28 braucht das aufwachsende Gymna-
sium die derzeit genutzten Räumlichkeiten. 
 
Die Raumsituation ist nach aktuellen Anmeldeverhalten auskömmlich, um alle Schüler*innen 
der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg einen Schulplatz anbieten zu können. 
 
Ziel ist entsprechend der Bitte der Schulkonferenz von 2025, schnellstmöglich alle Klassen am 
Standort Kolkrabenweg unterzubringen und die erforderliche Raumsituation für gelingenden 
Unterricht herzustellen. 
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Än-
derung der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum-
mer: 154260) durch die Auflösung eine Teilstandortes im Schuljahr 2026/27 am Standort Neu-
erburgstraße 19, 51103 Köln und Bildung eines Teilstandortes an der Escher Straße 247, 
50739 Köln zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für 
die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbe-
sondere liegt es im Interesse der Eltern, Klarheit über das Angebot an Schulplätzen für Schü-
ler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu haben. Daher ist bei Ausfüh-
rung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 
Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuord-
nen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Einrichtung des Teilstandortes Escher Straße hat aufgrund der räumlichen Nähe und des 
ohnehin großen Einzugsgebietes der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 
50829 Köln (Schulnummer 154260) geringe positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. 
Seine Einrichtung ermöglicht die Auflösung des Teilstandortes Neuerburgstraße, somit verkür-
zen sich die Fahrtwege und – zeiten im Schülerspezialverkehr.

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

662 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeit wurde bereits durch die Schulkonferenz beteiligt. Die dort vertretene 
Schulgemeinschaft stellt die von dem Beschluss Hauptbetroffenengruppe dar.

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

838 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Beschlussfassung ist dringend erforderlich, da umgehend die schulrechtlichen 
Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um Planungssicherheit auf Seiten der 
Schule, Elternschaft und des Schulträgers über den Schulstandort zum 
Schuljahresstart 2026/27 herzustellen. Dazu ist die Beschlussfassung des Rates 
zeitnah der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Die Vorberatung durch 
den Fachausschuss ist daher nicht möglich. 
Eine frühere Beschlussfassung war aufgrund der notwendigen Bestätigungen der 
Inbetriebnahme der entsprechenden Räumlichkeiten durch Schadstoffsanierung 
sowie die Bestätigung der Lieferfristen für den Ersatz der durch Schadstoffe 
kontaminierten Schulmöbel nicht möglich. 
Eine zeitnahe Genehmigung der Maßnahmen durch den Rat ist daher dringend 
erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 10.10 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1754/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
11.06.2026 10:48