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Naturschutzrechtliche Befreiung für die Zuwegungen, die Kabelverlegung und die Errichtung einer Übergabestation für den Netzanschluss der beiden genehmigten Windenergieanlagen in Tönisvorst-Vorst im Landschaftsschutzgebiet "Flöthbach"

Sitzungsvorlage 156/2019 vom 11.09.2019

Stand: Am 11.09.2019 im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2019

    Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen

    TOP 1. Ergebnis: (kein Text vorhanden)

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