SV-2019/0030
Antrag der SPD-Fraktion vom 29. April 2019 betr. Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nah § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, sog. 'Milieuschutzsatzungen'
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SV-2019/0030
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Vorlage-Nr. SV-2019/0030 Antrag der SPD-Fraktion vom 29. April 2019 betr. Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nah § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, sog. "Milieuschutzsatzungen" SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD- Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 Antrag Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs.1 Nr.2 BauGB, sog. „Milieuschutzsatzungen“ Um der Mietpreissteigerung und der damit einhergehenden Gefahr der Gentrifizierung entgegen zu wirken, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, Erhaltungssatzungen nach §172 Abs.1 Nr.2 BauGB zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, wo leer stehende Büro- oder Gewerbeflächen in Wohnraum umgewandelt werden können und dies der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern von preisgebundenen Wohnungen, deren Bindungsfrist in nächster Zeit ausläuft, in Gespräche über eine Verlängerung der Preisbindung einzutreten. Auf Grundlage der Ergebnisse ist der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zur Entscheidung vorzulegen, wie und in welchem Umfang dieses Instrument der Mietpreisbindung zum Einsatz kommen kann. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch langen Leerstand oder Umwandlung in Büro- oder Gewerbeflächen zu verhindern und hierfür Gespräche mit den Eigentümern zu führen. Begründung: Erfolgt mündlich Darmstadt, 29. April 2019 Michael Siebel Oliver Lott (Fraktionssprecher) (Stadtverordneter)
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Punkt 30.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 29. April 2019 betr. Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nah § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, sog. "Milieuschutzsatzungen"SV (V-Nr. SV-2019/0030) Stadtv. Siebel (SPD) erklärt, dass die antragstellende Fraktion sich mit den Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU auf einen gemeinsamen Antrag mit folgendem Wortlaut geeinigt hat: 1. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beauftragt zu prüfen, wie und wo Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1, Nr. 2 BauGB sinnvoll sind, um dem Ziel schrittweiser Verbesserung in möglicherweise von Gentrifizierung betroffenen Quartieren nachzukommen, um die Struktur der Bevölkerung zu schützen und zu erhalten, wenn durch bauliche Maßnahmen wie Umbau, Modernisierung, Abriss o. ä. diese verändert würden und durch diese Veränderung negative städtebauliche Folgen entstehen könnten. 2. Der Magistrat wird beauftragt, seine Gespräche bzgl. Leerstand und Umwandlung von Wohnimmobilien fortzuführen und darüber zu berichten. 3. Ferner wird die Position des Deutschen Städtetages zur Grundsteuer C unterstützt, um die Aktivierung unbebauter Grundstücke anzuregen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit den Eigentümern und Eigentümerinnen von preisgebundenen Wohnungen, deren Bindungsfrist in nächster Zeit ausläuft, in Gespräche über eine Verlängerung der Preisbindung einzutreten. Die Punkte des Antrages werden einzeln abgestimmt. Punkt 1 des Antrages wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD, FDP, und 1 Stimme aus Bü90/Die Grünen Stimmenthaltung: UWIGA und 1 Stimme aus AfD Punkt 2 des Antrages wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD, UWIGA Punkt 3 des Antrages wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP, UWIGA und 3 Stimmen aus AfD Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD Punkt 4 des Antrages wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD UWIGA
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Wilhelminenstraße 7a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0030
- Typ
- Antrag
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00