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SV-2019/0030

Antrag der SPD-Fraktion vom 29. April 2019 betr. Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nah § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, sog. 'Milieuschutzsatzungen'

Antrag 03.05.2019

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SV-2019/0030

1742 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2019/0030 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 29. April 2019 betr. Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nah 
§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, sog. "Milieuschutzsatzungen" 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
 
 
Antrag    
Erarbeitung von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs.1 Nr.2 BauGB, sog. 
„Milieuschutzsatzungen“ 
 
Um der Mietpreissteigerung und der damit einhergehenden Gefahr der Gentrifizierung 
entgegen zu wirken, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 
 
1. Der Magistrat wird beauftragt, Erhaltungssatzungen nach §172 Abs.1 Nr.2 BauGB zu 
erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. 
 
2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, wo leer stehende Büro- oder Gewerbeflächen 
in Wohnraum umgewandelt werden können und dies der Stadtverordnetenversammlung 
zum Beschluss vorzulegen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern von preisgebundenen 
Wohnungen, deren Bindungsfrist in nächster Zeit ausläuft, in Gespräche über eine 
Verlängerung der Preisbindung einzutreten. Auf Grundlage der Ergebnisse ist der 
Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zur Entscheidung vorzulegen, wie und 
in welchem Umfang dieses Instrument der Mietpreisbindung zum Einsatz kommen 
kann. 
 
4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch langen 
Leerstand oder Umwandlung in Büro- oder Gewerbeflächen zu verhindern und hierfür 
Gespräche mit den Eigentümern zu führen. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
 
Darmstadt, 29. April 2019 
 
Michael Siebel   Oliver Lott 
(Fraktionssprecher)  (Stadtverordneter)

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Punkt 30.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 29. April 2019 betr. Erarbeitung von 
Erhaltungssatzungen nah § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, sog. "Milieuschutzsatzungen"SV 
 (V-Nr. SV-2019/0030) 
 
Stadtv. Siebel (SPD) erklärt, dass die antragstellende Fraktion sich mit den 
Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU auf einen gemeinsamen Antrag mit folgendem 
Wortlaut geeinigt hat: 
 
1. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beauftragt zu prüfen, 
wie und wo Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1, Nr. 2 BauGB sinnvoll 
sind, um dem Ziel schrittweiser Verbesserung in möglicherweise von 
Gentrifizierung betroffenen Quartieren nachzukommen, um die Struktur der 
Bevölkerung zu schützen und zu erhalten, wenn durch bauliche Maßnahmen 
wie Umbau, Modernisierung, Abriss o. ä. diese verändert würden und durch 
diese Veränderung negative städtebauliche Folgen entstehen könnten. 
 
2. Der Magistrat wird beauftragt, seine Gespräche bzgl. Leerstand und 
Umwandlung von Wohnimmobilien fortzuführen und darüber zu berichten. 
 
3. Ferner wird die Position des Deutschen Städtetages zur Grundsteuer C 
unterstützt, um die Aktivierung unbebauter Grundstücke anzuregen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit den Eigentümern und 
Eigentümerinnen von preisgebundenen Wohnungen, deren Bindungsfrist in 
nächster Zeit ausläuft, in Gespräche über eine Verlängerung der Preisbindung 
einzutreten. 
 
Die Punkte des Antrages werden einzeln abgestimmt. 
 
Punkt 1 des Antrages wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: AfD, FDP, und 1 Stimme aus Bü90/Die Grünen  
Stimmenthaltung: UWIGA und 1 Stimme aus AfD  
 
Punkt 2 des Antrages wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD, UWIGA  
 
Punkt 3 des Antrages wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: FDP, UWIGA und 3 Stimmen aus AfD  
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD  
 
Punkt 4 des Antrages wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD UWIGA

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0030
Typ
Antrag
Datum
03.05.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00