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V/0737/2020

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2020 und Anträge 2021

Vorlagen 29.07.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 8

Beschlussvorlage

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Ansehen

0737-2020 Anlage 1 Sachstandsbericht 2020

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

30149 Zeichen

V/0737/2020 
V/0737/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2020 und Anträge 2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2020 zur Förderung von  Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2021, 
wie in der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebi etsbezü-
ge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 
2008) und der Neustrukturierung der Städtebauförderprogramme zu stellen.  
 
3.  Bei der Antragstellung in 2020 für das Programmjahr 2021 (2020) werden sowohl die drei 
neuen Regelprogramme der Städtebauförderung (Lebendige Zentren, Sozialer Zusamme n-
halt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung) als auch die beiden Sonder -/Sofortprogramme 
der Städtebauförderung (Innenstädte und Sportstätten) des Landes NRW für die Antrag stel-
lung zugrunde gelegt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r-
den: 
 Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen 
Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der 
Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von 
den Dritten übernommen werden. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschl agung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r-
stattungen im jeweiligen Fachbudget. 
Stadtplanungsamt 
 
10.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492-6180 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0737/2020 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald 
der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e-
weiligen Haushaltsplanes. 
 Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derze it 60% der zuwendungsfähigen Kosten 
für investive Maßnahmen.  
 
Für das Jahr 2020 werden einmalig die Eigenanteile zur Städtebauförderung aus Mitteln des Landes 
Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und zur Entlastung der ko m-
munalen Haushalte zur Verfügung gestellt. Damit erfolgt eine Förderung von 100 % der zuwendungs-
fähigen Kosten für investive Maßnahmen bei allen Maßnahmen, die bereits im Stadterneuerungspr o-
gramm 2020 am 18.03.2020 veröffentlicht wurden. 
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten 
Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratu ng und 
Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfa s-
sung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Rahmenbedingungen 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0729/2019/1 
am 11.09.2019 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstandsbericht 2020 zum Stand 
der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2021 
auf den 30.09.2020 festgelegt.  
Die Antragsfrist für die zusätzlichen Sonderprogramme „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen-
städte und Zentren in NRW 2020“ und “Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 
2021“ ist auf den 16.10.2020 festgelegt.  
 
Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden die bisherigen 
sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmkulissen reduziert. Die bisherigen Inhalte ble i-
ben dabei weitestgehend erhalten. Die in den Kommunen bestehenden Fördergebiete können in die 
neuen Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert u nd ange-
passt. Weniger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Flexibilität bei der Programmausgesta l-
tung. Gleichzeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwicklung zu den bisherigen Inhalten. Die 
Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolg t weiterhin auf der Basis von integrie r-
ten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programme sind: 
 
 Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne) 
 Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten) 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiere gestalten). 
 
Damit sollen insbesondere die ländlichen und städtischen Räume mit erhöhten strukturellen Schwi e-
rigkeiten unterstützt werden, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden al s Wohn - und Wir t-
schaftsstandort zu stärken. Voraussetzung für die Förderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme 
Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur An passung an den Klimawandel, insb esondere durch Ver-
besserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns).

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V/0737/2020 
„Die Städte und Gemeinden stehen aufgrund de s demografischen Wandels und ver änderter Nu t-
zungsbedingungen und -interessen vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transfo r-
mationsprozessen. Dies gilt ins besondere für den Erhalt von le bendigen und identitätsstiftenden 
Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klima schutz oder zur Anpassung an den Klimawandel 
sowie das Schaffen von Wohnraum und bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Infrastrukturen“ 
(Programmaufruf 2021 zur Städtebauförderung in NRW).  
 
Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt 
werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mög-
lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Die räumliche Festlegung kann als  
 
 Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,  
 Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB,  
 Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB,  
 Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, 
 Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder  
 durch Beschluss der Gemeinde  
erfolgen.  
 
Die derzeit aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf  
 
Der Programmaufruf 2021 zur Städtebauförderung in NRW kann hier eingesehen werden: 
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/MHKBG_Staedtebaufoerderung2021.p
df 
 
Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen auch im Jahr 2020 rund 790 Mio. Euro, 
was im Vergleich der letzten Jahre einen grundsätzlich gleichbleibenden Ansatz bedeutet. Dazu 
kommen die Mittel aus dem Investitionspakt „Soziale Integration“, der aber im Jahr 2020 ausläuft und 
nicht erneut aufgelegt wird. Die Mittel verteilen sich nach Angaben des Bundesministeriums des I n-
nern, für Bau und Heimat wie folgt:  
 
 Lebendige Zentren (300 Mio. €) 
 Sozialer Zusammenhalt (200 Mio. €) 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung (290 Mio. €) 
 Investitionspakt Soziale Integration (200 Mio. €, auslaufend in 2020) 
 
Das Bewilligungsvolumen für die städtebauliche Erneuerung wird beim Bund und beim Land erst im 
Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Haushalte für das Jahr 2021 festgelegt. Vorbehaltlich der 
Verabschiedung der Haushalte werden für die drei Programmlinien in NRW im Jahr 2021 rund 350 
Mio. € zur Verfügung stehen. Schwerpunkte werden in den nächsten Jahren insbesondere sein: 
 
 die Beseitigung städtebaulicher und sozialer Missstände 
 die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen 
 die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren 
 die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels 
 die Bewältigung der demographischen Umbrüche 
 die Sicherung des sozialen Zusammenhalts  
 
Neben den oben genannten Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung 
kommunaler Gebäude.

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V/0737/2020 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen 
(MHKBG NRW) hat am 09.07.2020 das neue Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zen-
tren in Nordrhein -Westfalen veröffentlicht („Sofortprogramm  Innenstadt 2020“). Anlass sind die sich 
schon seit längerem abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Innenstädten und Zentren 
(„Wandel im Handel“), die durch die negativen Auswirkungen des COVID -19-Lockdowns - insbeson-
dere auf den Einzelhandel und die Gastronomie in den Innenstädten - erheblich beschleunigt wurden. 
Hinzu kommen die angekündigten Schließungen von Filialen einer großen Warenhausgruppe (von 
denen Münster glücklicherweise derzeit nicht betroffen ist) in zahlreichen Kommunen Nordrhein -
Westfalens, die weitere massive negative Konsequenzen für die Innenstädte mit sich bringen werden.  
 
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ soll es den Kommunen ermö g-
lichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspek-
tiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für 
Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Programm ko n-
zentriert sich räumlich auf d ie Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffassung der 
Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Ve r-
weilen einladen sollen. 
 
Die Stadt Münster plant, sich für den Fördergegenstand „Zentrenmanageme nt und Innenstadt -
Verfügungsfonds“ zu bewerben (V/0672/2020). Ziel ist es, das Grundverständnis für eine lebendige 
Innenstadt angesichts der strukturellen Veränderungen neu zu justieren und in einem moderierten 
Prozess zu einer Verständigung zwischen Immobilieneigentümern und Kommune über zukunftsorien-
tierte Nutzungen zu kommen.  
 
Der Programmaufruf 2020 zum Sofortprogramm kann hier eingesehen werden: 
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Sofortprogramm_zur_Staerkung_unser
er_Innenstaedte_und_Zentren_in_Nordrhein-Westfalen_2020.pdf 
 
Die Städtebauförderung trägt seit Jahrzehnten dazu bei, die Innenstädte, Stadtteilzentren und Ort s-
zentren attraktiv und lebendig zu halten. Allein im Stadterneuerungsprogramm 2020 (STEP 2020) hat 
die Landesregierung 186 Mio. Euro von insgesamt 396 Mio. Euro in die qualitätsvolle und nachhaltige 
Gestaltung von 160 Bereichen investiert.  
 
Als weiteres Sonderprogramm hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW) am 16.07.2020 für die Programmjahre 2020 und 
2021 das neue Sonderprog ramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ 
veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona -Pandemie sollen Woh l-
stand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkei t der 
kommunalen Infrastruktur gestärkt werden. Für das Programmjahr 2021 sind die Förderanträge e r-
gänzend bis zum 15.01.2021 zu stellen. 
Ausreichend verfügbare und gut ausgebaute Sportstätten sind nach Ansicht des Landes NRW als Teil 
der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie gelten damit als ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige 
städtebauliche Entwicklung.  
 
In diesem Sonderprogramm wird, anders als in den Regelförderprogrammen der Städtebauförderung, 
ein Fördersatz von 90% angesetzt werden. Allerdings  ist die Förderung pro Maßnahme bei Hoc h-
baumaßnahmen auf 1.500.000 € und bei Tiefbaumaßnahmen auf 750.000 € begrenzt. Vorbehaltlich 
der Mittelfreigabe im Bundeshaushalt soll es für die Jahre 2022 bis 2024 weitere Aufrufe geben. Für 
das Jahr 2020 hat das MH KBG angekündigt, den auf die Kommunen entfallenden Anteil von 10% 
zusätzlich zu übernehmen, so dass sich in 2020 faktisch eine hundertprozentige Förderung ergibt. 
 
Für den Investitionspakt Sportstätten werden in 2020 rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlic h der 
Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 
Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Vorrang in der Förde-
rung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zu gang zur sportlichen Betätigung

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V/0737/2020 
ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder 
und Jugendliche zum Inhalt haben. Grundsätzlich förderfähig sind 
 
a) innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die ba uliche Modernisierung und 
Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportl i-
chen Infrastruktur; 
b) außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und 
Erweiterung von Bestandsgebäuden, in sbesondere die energetische Ertüchtigung der sportl i-
chen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem I n-
vestitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird; 
c) im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatz neubau innerhalb und außerhalb 
von Gebieten; 
d) darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, 
wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen. 
Der Programmaufruf 2020 zum Investitionspakt Sportstätten kann hier eingesehen werden: 
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-07/mhkbg_16.07.2020_anlage.pdf 
 
Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen ein sog. Heimatförderprogramm aufgelegt. Ziel des Landes ist es, Menschen für 
lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt im Land NRW deut-
lich sichtbar werden zu lassen. Heimat zu haben, heißt in den Aussagen des MHKBG unsichtbare 
Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt und  egal wo sie oder er hingeht. Das 
Land NRW stellt dafür insgesamt rund 150  Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung. Die fünf Elemente 
der Heimatförderung sind: 
  
Heimat-Scheck 
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat 
beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. 
Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die e i-
gentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag 
und Verwendungsnachweis werden auf ein M inimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten 
umgesetzt werden kann. 
  
Heimat-Preis 
Für innovative Heimatprojekte wird seit 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen 
und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Aus zeichnungen sind eine Wer t-
schätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die 
Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten 
vom Land  ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kre ise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 
15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats - oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme 
entscheiden. 
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2019 mit den Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen den Heimatpreis 
für Münster ausgelobt. Die Preisverleihung erfolgte am 07.12.2019 in Anwesenheit von Heimat - und 
Bauministerin Ina Scharrenbach in den Kategorien „Initiative/Gruppen“, „Personen“, „Unternehmen“ 
(vgl. www.zukunft-muenster.de/heimatpreis-2019-preisverleihung/). 
 
Heimat-Werkstatt 
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine i n-
haltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder 
eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerin-
nen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch 
Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. 
Der Diskurs in der Heimat -Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemei n-

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V/0737/2020 
schaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der au f-
wändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.  Empfänger können Kommu-
nen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. 
 
Heimat-Fonds 
Initiativen, die ein Heimat -Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat -Fonds unterstützt 
werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro  vom Land dazugeben (bis maximal 
40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro 
und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat -Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und 
Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzübe r-
schreitenden Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit 
einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. 
  
Heimat-Zeugnis 
Hier steht die Schaffung und Bewahr ung von in herausragender Weise die lokale und regionale G e-
schichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Pr o-
jekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Komm u-
nen) unterst ützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private 
und gemeinnützige Organisationen. 
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i-
chen Gebi etsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend 
verwendet werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) - neu lebendige Zentren 
 Stadtteil Coerde, Sozialer Zusammenhalt gem. § 171 e (3) BauGB 
(vgl. Vorlage V/0224/2020) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) - neu lebendige Zentren 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) - neu lebendige Zentren 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005) – neu sozialer Zusammenhalt 
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992) – geht formal in (Stadtumbau West) Hafen/Süd-Ost auf 
 Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0273/2019) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein G e-
bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räum lichen Abgrenzung im Rahmen der 
Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, 
sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen d a-
bei die gesamtstädtische Entw icklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufze i-
gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darste l-
len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter-
legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und komb i-
niert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen

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V/0737/2020 
zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorg esehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h-
men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen 
auf das Quartier haben werden.  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Haf en/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förderk u-
lisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit der 
Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990 er Jahren  beschlossene Förderkulisse 
als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 
wird diese Förderkulisse zukünftig mit Wachstum und nachhaltige Erneuerung bezeichnet.  
 
Mit Begleitung des Dialogprozesses  „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere 
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadth ä-
fen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (Vorlage 
V/0150/2019).  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbezug „S o-
zialer Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung  2020 der Städtebau förderung, ehm. Bezeichnung 
Soziale Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt um eine entsprechende Fö r-
derkulisse für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Zusammen mit dem Integrierten Stadttei l-
entwicklungskonzept Münster-Coerde bildet er die Voraussetzung für die geplante Beantragung von 
Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2021. 
 
Bund und Länder haben 2008 das Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ als Förderschwe r-
punkt im Rahmen der Städtebauförderung in das Leben ger ufen. Grundsätzliches Ziel war es, die 
Zentren in ihrer Funktionsvielfalt zu sichern und Abwertungstendenzen entgegen zu wirken. Das Pr o-
gramm diente zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und En t-
wicklung der zentralen Versorgun gsbereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte 
zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Fördervoraussetzung war ein aktuelles, integriertes, städtebaul i-
ches Entwicklungskonzept gemäß Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung. 
 
Aufbauend au f den Vorarbeiten des Integrierten Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingkonzeptes 
(ISM), in dem die besondere Rolle der „City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der 
Stadtentwicklung“ herausgearbeitet wurde (Vorlage 118/04 E1), hat die Stadt Münster nach Veröffent-
lichung des Städtebauförderprogramms ein Integriertes Handlungskonzept zum Programmgebiet „Ak-
tive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ erstellt (V/0902/2008). Auf dieser Basis wurden 
regelmäßig Förderanträge gestellt, die zu entsprechenden Bewilligungen geführt haben.  
 
Das Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ wird im Rahmen der Neustrukturierung der best e-
henden Förderprogramme von Bund und Ländern durch das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt 
und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ abgelöst. Die bisherigen Inhalte bleiben erhalten, wie das 
Ziel der Zentrenstärkung, und werden integriert (wie z.B. Maßnahmen des städtebaulichen Denkma l-
schutzes und der Denkmalpflege).  
Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der gr ü-
nen Infrastruktur sind nun sogar verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderpr o-
gramme, was das Programm „Lebendige Zentren“ ausdrücklich einschließt. Im Hinblick auf die z u-
künftig anstehenden Sch werpunkte und Maßnahmen, die im bisherigen Integrierten Handlungsko n-
zept Münster Innenstadt nicht enthalten waren, ist eine Fortschreibung / Neufassung (vgl. Vorlage 
V/0672/2020 – Innenstadt stärken, Städtebauförderprogramme nutzen) erforderlich, um auch z ukünf-
tig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln erfüllen zu können.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2020 (zu beantragende, b e-
willigte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster

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V/0737/2020 
 
Aus der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2020 durch das MHKBG ergibt 
sich, dass Teilprojekte aus der Antragstellung 2019 nicht berücksichtigt werden konnten und somit im 
Jahr 2020 in aktualisierter Form erneut gestellt werden müssen.  
Neben dem Sachstand 2020 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e-
schlusspunkt 2 im Jahr 2020 ein Antrag auf Städtebauförderung aus dem Regelprogramm für das 
Programmjahr 2021 gestellt werden soll: 
 
 Lebendiges Zentrum Mün ster-Innenstadt: Energetische Sanierung,  Reduzierung des Re s-
sourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen 
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung der baulichen 
Strukturen, Folgeantrag 4.Bauabschnitt. 
 Lebendiges Zentrum Münster-Innenstadt: Um-/Neubau Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahn-
hof Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz, Neuantrag. 
 Lebendiges Zentrum Münster -Innenstadt: Erstellung eines neuen Integrierten Handlungskon-
zeptes Münster-Innenstadt im Dialog mit den relevanten Akteuren und der Bürgerschaft , Neu-
antrag. 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stad t-
hafen 1 – 1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Fläche n als Erge b-
nis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltung s-
elementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag. 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stad t-
hafen 1 – Sanierung bzw. Sicherung hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite 
1.Bauabschnitt – Herrichtung des Hafenkrans, Neuantrag. 
 Sozialer Zusammenhalt Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - Verbesse-
rung der Wohn- und Lebenssituation, Partizipation aller Alters- und Herkunftsgruppen, Schaf-
fung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qualität; Neua n-
trag. 
 
Dazu kommt im Jahr 2020 ein Antrag auf Städtebauförderung aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 
2020“ (vgl. Vorlage V/0672/2020 - Innenstadt stärken - Städtebauförderprogramme nutzen), der bis 
zum 16.10.2020 gestellt werden muss: 
 
 Lebendiges Zentrum Münster -Innenstadt: „Zentrenmanagement und Innenstadt -
Verfügungsfonds“  
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusät z-
lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden: 
 
 Lebendige Zentren Münster-Innenstadt: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weiterer Bausteine; 
z.B. St.Paulus Dom, Ergänzungsantrag;  
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stad t-
hafen 1 – 2.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung vo n öffentlichen Flächen mit beso n-
deren Gestaltungselementen, Folgeantrag; 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stad t-
hafen 1 – Sanierung bzw. Sicherung weiterer hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite, 
2.Bauabschnitt , Folgeantrag. 
 
Ob über das neue Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ 
ebenfalls zusätzlich Anträge auf Städtebauförderung gestellt werden sollen, wird derzeit gemeinsam 
mit den Fachämtern abgestimmt und d er Bedarf ermittelt. Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage 
war aber aufgrund der erst kurz vorher erfolgten Veröffentlichung dieses Programms noch kein a b-
schließendes Meinungsbild möglich.

- 9 - 
V/0737/2020 
Sofern sich seitens der Fachämter Bedarfe ergeben und die erford erlichen Voraussetzungen für eine 
Antragstellung gegeben sind, wird die Stadt Münster fristgerecht zum 16.10.2020 (Investitionspakt 
2020) bzw. bis zum 15.01.2021 (Investitionspakt 2021) ggf. entsprechende Förderanträge stellen.  
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von Sonder - 
und Sofortprogrammen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen i m Zusam-
menhang  mit der Integration von Flüchtlingen , den Anforderungen des Klimawandels, den Anforde-
rungen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Corona -
Pandemie zeitnah umsetzten zu können.  
Sofern Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen (z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hi l-
fen im Städtebau zur Integration von Flüc htlingen“ oder „Investitionspakt Soziale Integration“) zusätz-
lich, neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt Münster sich maßnahme - und projektbezogen 
um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht die klassischen Städtebauförderpr o-
gramme zielführender sind.  
Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, s o-
fern möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgte 
Antragstellung berichten. 
  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2020 – Städtebauförderung in Münster

0737-2020 Anlage 1 Sachstandsbericht 2020

27625 Zeichen

1
 
 
                                         Anlage 1  
zur Vorlage V/0737/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2020 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes NRW 
 
 
Vorbemerkung 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020 des Landes  Nordrhein-Westfalen wurde am 
18.03.2020 veröffentlicht. Es enthält für Münster aktuell die Maßnahmen: 
 Aktives Zentrum Münster-Innenstadt: Fortführung de r kommunalen Arbeitsgemeinschaft 
„Netzwerk Innenstadt NRW“, Förderung 1.470.000 € 
 Aktives Zentrum Münster-Innenstadt: Energetische S anierung, Barrierefreiheit und Funkti- 
onsoptimierung Stadthaus 1, 3.Bauabschnitt, Förderung 2.833.000 € 
 Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost: Umbau des ehemalig en Hill-Speichers zum „Quartiers- 
zentrum B-Side“, Förderung 4.376.000 € 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung, die Bezirksregierung Münster 
und die Stadt Münster stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten 
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel- u nd Perspektivaussagen. Aus gegebenem An- 
lass war daher vereinbart worden, die im Jahr 2019 zum Stichtag 30.11.2019 fristgerecht gestell- 
ten Anträge auf das Stadterneuerungsprogramm 2021 (Antragsfrist 30.09.2020) zu verschieben: 
 
 Aktives Zentrum Münster-Innenstadt: Energetische S anierung, Barrierefreiheit und Funktionsop- 
timierung Stadthaus 1, 4.Bauabschnitt 
 Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung de r Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 
1.Bauabschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit be sonderen Gestaltungselementen und Sa- 
nierung hafentypischer Elemente - Hafenkran

2
Durch die Verschiebung entstehen der Stadt Münster keine Nachteile, da für die Folgemaßnahme 
Stadthaus 1 bereits ein vorzeitiger, förderunschädl icher Maßnahmebeginn vorliegt, so dass ohne 
Unterbrechung weitergearbeitet werden kann. Die Sta dt muss allerdings die Baumaßnahme im 
Hinblick auf die Fördermittel vorfinanzieren.  
Für die beiden neuen Maßnahmen am Stadthafen kann d ie Zeit zur Weiterqualifizierung der Pro- 
jekte verwendet werden, so dass dann nach Bewilligu ng umgehend mit der Umsetzung begonnen 
werden kann. Somit können Auflagen und Forderungen seitens des Ministeriums vermieden wer- 
den. 
 
Für das Jahr 2020 werden die Eigenanteile zur Städt ebauförderung entsprechend einer Mitteilung 
aus dem MHKBG aus Mitteln des Landes Nordrhein-West falen zur Stärkung der Investitionskraft 
der Kommunen und zur Entlastung der kommunalen Haus halte zur Verfügung gestellt. Damit er- 
folgt eine Förderung von 100 % der zuwendungsfähige n Kosten für investive Maßnahmen. Dies 
betrifft die im STEP 2020 veröffentlichten und oben genannten drei Maßnahmen. 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren 
bereits bewilligten sowie die geplanten und 2020 zu  beantragenden Maßnahmen und Förderpro- 
jekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht ein en gesamtstädtischen Überblick über den aktuel- 
len Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen. 
 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän- 
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel  einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns- 
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besch lossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch 
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives 
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller 
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand- 
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte 
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be- 
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur D ominikanerkirche und der dauerhaften In- 
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut fort- 
geschrieben und um die Maßnahme Dominikanerkirche ergänzt.  
 
Die aktuell anstehenden Entwicklungen und Veränderu ngen in der Münsteraner Innenstadt und 
insbesondere in den angrenzenden Bereichen erfordern eine erneute Anpassung des Integrierten 
Handlungskonzeptes  Münster-Innenstadt. Während das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ (s.u.) 
die Kommunen zeitlich befristet bei sofortigem Hand eln und der Suche nach gemeinsam getrage- 
nen Lösungen vor Ort unterstützen will, zielt das S tädtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ 
auf die Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, ggf. auch über einen längeren Zeitraum, 
ab. Diese umfassen die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorberei- 
tender und –begleitender Maßnahmen, die im verpflic htenden integrierten Handlungskonzept ge- 
meinsam mit einem Zeitplan und dem Finanzierungskonzept darzustellen sind. 
 
Daher bietet es sich an, als zukünftige Fördervorau ssetzung möglichst zeitnah ein neues inte- 
griertes städtebauliches Entwicklungskonzept  unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu 
erarbeiten. Dieses soll nach Möglichkeit aus dem ge samtstädtischen Konzept (ISEK 2030) abge- 
leitet werden, und die laufenden Arbeiten zur Verti efung des ISEK-Leitthemas „Innenstadt ist mehr 
…“ nutzen. Die Verwaltung wird versuchen, noch zum Antragsstichtag 30.09.2020 einen zusätzli- 
chen Antrag auf Städtebauförderung für die Erarbeit ung des Integrierten Handlungskonzeptes zu 
stellen. Zukünftig soll der Bereich erweiterte Inne nstadt als Programmgebiet Lebendiges Zentrum 
geführt werden. 
 
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge- 
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh- 
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan-

3
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich 
bereits, auch unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.  
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs- 
viertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der 
Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstützen.  
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und  Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des 
Hauptbahnhof es Münster  zusammen mit dem Um- bzw. Neubau des Hauptbahnhofe s ein 
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimmten und grundlegenden Planungen und Konzep- 
te dazu liegen alle vor. Bereits vorliegende Bewilligungen wurden aufgrund der Verzögerungen der 
Umsetzung in Absprache der Beteiligten vorerst zurü ckgegeben. Sofern abgestimmte Umset- 
zungszeiträume vorliegen, wird die Verwaltung entsprechend neue Förderanträge stellen. 
 
Das Empfangsgebäude der DB AG ist im Jahr 2017 eröf fnet worden. Die Neugestaltung des Vor- 
platzes auf der Westseite konnte nur in Teilbereichen zeitgerecht umgesetzt werden. Aufgrund von 
Abhängigkeiten zum Neubauvorhaben auf der Hauptbahn hof Ostseite, Einrichtung von Provisori- 
en, Verlagerung von Verkehrsbeziehungen, kann die e ndgültige Platzgestaltung auf der Westseite 
frühestens nach Ende der Hochbauarbeiten auf der Os tseite voraussichtlich ab dem Jahr 2022 
umgesetzt werden.  
 
Für die Ostseite des Hauptbahnhofes hatten die DB A G und die Stadt Münster gemeinsam einen 
Investorenwettbewerb durchgeführt, der durch die Ba hnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) 
des Landes NRW begleitet wurde. Die Umsetzung des W ettbewerbsergebnisses, Neubau der 
Hauptbahnhof Ostseite, erfolgt kontinuierlich seit Mai 2018 und soll im Jahr 2022 abgeschlossen 
sein.  
 
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat der Rat der Stadt Müns- 
ter 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren und 
mit der Verwaltung selbst das Engagement für das Quartiersmanagement übernommen.  
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigen 
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz  zu einer urbanen Grünfläche  zu entwickeln. Ziel 
des Verfahrens ist es, unter Beteiligung aller Betr offenen, gemeinsam Planungsideen für den Bre- 
mer Platz zu entwickeln.  
 
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 ist das dialogorientierte, 
transparente und bürgernahe Planungs- und Workshopv erfahren zur Neugestaltung der Grünflä- 
che Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, nach entsprechender Vorberei- 
tung, Ausschreibung und Vergabe im Sommer 2019 mit dem Auftaktworkshop gestartet. Weitere 
Workshops fanden im September und Oktober 2019 stat t, so dass Anfang 2020 erste Ergebnisse 
vorlagen. Nach Abstimmung und entsprechender Beschlussfassung wurde ein Überarbeitungsauf- 
trag an den Preisträger des Siegerentwurfes vergebe n, auf dessen Basis dann im Jahr 2020 noch 
ein Städtebauförderantrag zur Um- und Neugestaltung  der Grünfläche gestellt werden soll. Die 
Umgestaltung der Grünfläche, mit Berücksichtigung a ller Vorgaben und den Empfehlungen der 
Jury soll nach dem Ende der Bauarbeiten an der Bahnhofostseite ab dem Jahr 2022 starten.  
 
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche  mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018  umge- 
setzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore an den Kreu- 
zungspunkten der Promenade oder die neue Illuminati on des Domes, sollen in den nächsten Jah- 
ren folgen, ggf. ergänzt um weitere Einzelprojekte. 
 
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer bes onderen innenräumlichen Qualität und Anlage 
bietet die  Dominikanerkirche  ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten, 
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentralen 
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue 
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Küns tlers Gerhard Richter an die Stadt ange- 
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikanerkirche 
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt wird die Do minikanerkirche gemäß dem Beschluss des Ra- 
tes der Stadt Münster vom 04.07.2018 als ein Ort de r Begegnung, des Verweilens, der Kunst und

4
Kultur, dauerhaft hergerichtet und nutzbar gemacht. Die Bauarbeiten sind planmäßig gestartet und 
sollen noch im Jahr 2020 abgeschlossen werden.  
 
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr En gagement für die Altstadt  durch den Einsatz ei- 
nes professionellen Quartiersmanagements . Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur 
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die 
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altst adt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten 
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar- 
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten. 
 
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse 
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal- 
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich- 
tungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur U nterstützung des Schul- und Breitensports, 
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.  
In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- 
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) daher v erstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringe- 
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit. 
Die anstehenden Sanierungen  und Umbaumaßnahmen  im Stadthaus 1  umfassen auch Maß- 
nahmen der energetischen Sanierung im Gebäudeinnere n nachdem die Fassaden in den letzten 
Jahren bereits entsprechend hergerichtet wurden. Zu m Thema Barrierefreiheit und Nutzerfreund- 
lichkeit erfolgen im Gebäudeinneren zahlreiche Umba uten und Veränderungen, so dass durch die 
Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2017 kön- 
nen erste Bauabschnitte unter Inanspruchnahme von S tädtebaufördermitteln umgesetzt werden, 
weitere Bauabschnitte sind sukzessive beantragt und  bewilligt und werden nun entsprechend um- 
gesetzt. Damit ergibt sich zukünftig eine uneingesc hränkte öffentliche Nutzbarkeit des Gebäudes 
mit vielfältigen Funktionen für die Bürgerschaft.  
 
 
Sofortprogramm Innenstadt 2020 
 
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ soll es den Kommunen er- 
möglichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und  gemeinsam mit den Innenstadtakteuren 
Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktiona- 
le Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städt ebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Pro- 
gramm konzentriert sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffas- 
sung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und 
zum Verweilen einladen sollen. 
Die Stadt Münster plant, sich für den Fördergegenst and „Zentrenmanagement und Innenstadt-
Verfügungsfonds“ zu bewerben. 
 
 
Stadthafen 
 
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist  zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd- 
lich des Stadthafen 1  gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und 
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen  ist eine Mehrfachbeauf- 
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die 
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsflä che in zwei aufeinander folgenden Bauab- 
schnitten ausgebaut. Die noch vorhandenen baulichen  Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie 
Schienen- und Siloanlagen, Kräne und Betonschütten werden integriert und in die Gesamtkonzep- 
tion mit einbezogen. Die eigentliche Herrichtung der hafentypischen Elemente erfolgt in einem spä- 
teren Bauabschnitt, vorab soll lediglich der Hafenk ran im Rahmen der Neugestaltung des 
1.Bauabschnitts der Gestaltung der südlichen Kaiflächen mit hergerichtet werden. 
 
Entsprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 e rfolgen die anstehenden Gestaltungsmaß- 
nahmen unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermit teln. Dabei wird insbesondere Wert auf 
eine attraktive, barrierefreie Verbindung mit hohem Gestalt- und Freizeitwert gelegt. Als besondere

5
Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorge- 
sehen. Entsprechend der Abstimmung mit dem MHKBG un d der Bezirksregierung wurde der An- 
trag in das Stadterneuerungsprogramm 2021 verschoben.  
 
Mit dem Stadterneuerungsprogramm 2020 ist die Bewilligung  des Projektes „ Speicher 42 “ mit der 
B-Side  und dem Ruderverein ermöglicht worden. Nach der be vorstehenden Erteilung der Bauge- 
nehmigung kann unmittelbar mit den Ausschreibungen und Vergaben zum Umbau und der Sanie- 
rung begonnen werden, so dass der umgebaute Hill-Sp eicher im Jahr 2022 als sozikulturelles 
Zentrum in Betrieb gehen kann. Der Förderantrag ist  über das Sonderprogramm „Initiative ergrei- 
fen“ gestellt und bewilligt worden. Entsprechend de n Aussagen des MHKBG soll damit insbeson- 
dere das soziale und gesellschaftliche Engagement d es Betreibervereins B-Side gewürdigt und 
unterstützt werden.   
 
Der Ursprung des Projekts „ B-Side “ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückfü hren. Die 
lokale freie Szene begann, den Ort mit einem selbst  organisierten und improvisierten Mix an 
Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charme d es Speichergebäudes ermöglichte eine 
Kunst zum Erfahren und Erleben. Mit dem Projekt B-Side  wird  ein sozio-kulturelles Quartierszent- 
rum als Gemeinbedarfseinrichtung der Stadt Münster entstehen, mit öffentlichen Räumen für die 
sich teils überschneidenden Bereiche Sozio-Kultur, Musik, darstellende & bildende Künste, Stadt- 
entwicklung, bürgerschaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. Eine späte- 
re Weitergabe an den Betreiberverein ist dabei ausdrücklich vorgesehen. 
In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anlieg en die Einrichtung eines Quartierwohn- 
zimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellunge n, untergeordneter anlassbezogener Gastro- 
nomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, m ehrere Gruppenräume und eine offene 
Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworking-Space für  Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich 
möglichst günstige Werkräume für Künstler/Innen und  die Kreativwirtschaft geschaffen werden, 
sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte I nitiativen und Proberäume für Musiker/Innen. 
Auf diese Weise soll ein selbstverwalteter, soziale r gemeinnützig und sich selbst-tragender Ort 
entstehen.  
 
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speichers 42 werden für die Nutzung durch den 
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen.  Der Verein betreibt den Rudersport so- 
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. 
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die B-
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den R VM die Zielsetzung einer möglichst kleinteili- 
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in  einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwick- 
lung positiv befördern.  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder- 
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen z u können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit 
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren  beschlossene Förderku- 
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. 
Zukünftig wird dieser Bereich als Programmgebiet Wachstum und nachhaltige Erneuerung geführt. 
 
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“  werden die Zielperspektiven für die weitere 
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und  im Rahmen des neu aufzustellenden Inte- 
grierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Der  entsprechende Auftrag zur Aktualisierung 
des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.201 9 vom Rat der Stadt Münster beschlossen 
worden (Vorlage V/0150/2019).  
 
 
Wolbeck  
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung entsprechend den Möglichkei- 
ten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für  zusammenhängende Bereiche in den Stadttei- 
len Wolbeck  und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum “ im

6
Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet, die jeweils  vom Rat der Stadt Münster beschlossen wur- 
den.  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck  mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem  breit 
angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein Integriertes Handlungskonzept – mit Detail- 
planungen und Entwürfen – gemeinsam erarbeitet. Für  die Umsetzung eines Teils der vorgeschla- 
genen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr 2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der 
im Jahr 2013 entsprechend bewilligt wurde und Gesta ltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im 
Zentrum von Wolbeck ermöglicht.  
Nach einigen Verzögerungen in Folge von Umplanungen  konnte die Neugestaltung  des Markt- 
platz es im Jahr  2019 abgeschlossen werden. Sobald Entsc heidungen zum Thema Eschstraße 
getroffen werden können, werden die Umgestaltung de r Münsterstraße im historischen Wigbold 
sowie die ergänzende Platzgestaltung zur Antragsreife gebracht.  
 
 
Kinderhaus 
 
Das Land NRW fördert die funktionale Verbesserung  von Gemeinbedarfseinrichtungen  im 
kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse an die Einrichtungen im Quartier. Zu diesen 
Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bil dungseinrichtungen, Jugend- und Alten- 
treffs, Sportstätten zur Unterstützung des Schul- u nd Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen 
und Verwaltungseinrichtungen. In diesem Zusammenhan g setzt das zuständige Landesministeri- 
um verstärkt auf die funktionale Verbesserung im kommunalen Gebäudebestand und fördert daher 
u.a. Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen,  der energetischen Sanierung und der 
Herstellung von Barrierefreiheit.  
 
Aufgrund der Problemlage zum Bürgerhaus Kinderhaus nach dem Starkregenereignis vom Juli 
2014 hat die Stadt, in Absprache mit dem damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtent- 
wicklung und Verkehr die ohnehin anstehenden Wieder herstellungs- und Ersatzbaumaßnahmen 
sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Bürgerhaus K inder- 
haus sowie dem  Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag zusammen gefasst . Dieser ist 
seit dem Jahr 2015 in mehreren Tranchen bewilligt w orden, so dass die Maßnahmen damit finan- 
ziert sind und alle bereits erfolgreich umgesetzt werden konnten.  
 
 
Coerde 
 
Für den Stadtteil Coerde  wurde ein integriertes Stadtteilentwicklungskonzep t aufgestellt und am 
24.06.2020 vom Rat der Stadt, einschließlich des er forderlichen Gebietsbezuges, beschlossen.  
Besonders im Fokus standen dabei die Beteiligung der Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteu- 
re vor Ort sowie der Institutionen und Vereine. Als  identitätsstiftendes  „Leuchtturmprojekt“ kann 
die geplante Errichtung eines multifunktionalen Sta dtteilhauses mit niedrigschwelligen Einrichtun- 
gen für Beratung, Bildung, Begegnung und Gesundheit s- und Jugendhilfe bezeichnet werden. Um 
das multifunktionale Stadtteilhaus sowohl für die Dienstleister und Sozialen Träger als auch für die 
Bewohnerschaft von Coerde optimal zu strukturieren und zu gestalten, sollen im Rahmen eines 
Architekturwettbewerbes Planungsalternativen, für d ie zukünftig zur Verfügung stehenden  rund 
3000 qm Bruttogeschossfläche, gemeinsam erstellt werden. 
 
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig  attraktiv gestalteten Freiflächen des Hamann- 
platzes, die auch nach den Um- und Neubauvorhaben w eiterhin zur Verfügung stehen werden, im 
Dezember 2019 beschlossen, ein externes Büro für La ndschaftsarchitektur mit der Neugestaltung 
des Hamannplatzes zu beauftragen.  
Das InSEK Coerde  enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen Fachämtern 
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisie- 
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der  Lebensverhältnisse im Stadtteil Coerde er- 
warten lässt. Derzeit bereitet die Verwaltung eine Aufnahme in das Programm „ Sozialer Zusam- 
menhalt“  mit entsprechender Förderung durch das Land NRW vor.

7
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 
 Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver- 
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz  
 
 
 
 
2019-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
 
49.980 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke 
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements zur Unterstüt- 
zung der ISI und Illumination der Dominikanerkirche 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 1 + 2a  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse- 
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 2b  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkir- 
che – Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der 
öffentlichen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse- 
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3. BA 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Weiterführung der 
Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Federführende 
Kommune) 
 
 
 
 
2016-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
2017-2019 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2018-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2019-2021 
Maßnahme in Durchführung 
  
 
2020-2022 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2020-2023 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
 
225.000 € 
 
 
713.000 € 
 
 
 
1.102.340 € 
 
 
 
1.334.000 € 
 
 
 
2.833.000 € 
 
 
 
1.470.000 € 
 
Lebendiges Zentrum Münster-Innenstadt 
 
 Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz  
 
 Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes Münster-
Innenstadt im Dialog mit den relevanten Akteuren und der Bürger- 
schaft. 
 Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Ener- 
gieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maß- 
nahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadt- 
hauses 1, 4. BA 
 
 
 
 
2020 
Antragstellung 
2020 
Antragstellung 
 
2020 
Antragstellung  
 
 
Schwerpunkt Hafen/Halle Münsterland 
 
 Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelle s Zentrum. 
 
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu ein em kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein 
Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird 
 
 
 
 
2020-2022 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
 
 
 
4.376.000 € 
 
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost 
 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stadtha fen 1 – 1.Bauab-
schnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentli chen Flächen als Er- 
gebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung d er Kaiflächen mit 
besonderen Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthaf en 1 - 1.Bauab-
schnitt Herrichtung bzw. Sicherung hafentypischer Ele mente - Hafen- 
kran 
 
 
 
 
2020 
Antragstellung 
 
 
2020 
Antragstellung 
 
 
Übersicht 20 20  Städ tebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

8
 
 
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Förde rsumme:  
 
Wolbeck 
 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes und Umgestaltung Marktplatz Wolbeck 
 
 
 
 
2017-2019 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
 
 
192.318 € 
 
 
Kinderhaus 
 
 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, Bar- 
rierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder- 
haus, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimie- 
rung der baulichen Strukturen, 5.BA 
 
 
 
 
2018-2019 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
 
1.240.000 € 
 
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde  
 
 Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Lebenssi- 
tuation, Schaffung einer kulturellen und soziale Mitte, Verbesserung 
der städtebaulichen Qualitäten 
 
 
 
 
2020 
Antragstellung  
 
 
 
 
 
 
Übersicht 2020 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

Anlage A

1967 Zeichen

Anlage A zur V/0737/2020 
Kurzüberblick 
 
Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits 
bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Ent-
scheidung zu den für das Programmjahr 2021 (STEP 2021) zu stellenden Städtebauförderanträ-
gen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten 
und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRo 2008) des Landes Nordrhein-
Westfalen.

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Münsterstraße
  • Bremer Platz 2019
  • Brüningheide
  • Eschstraße
  • Kinderhaus
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0737/2020
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37