V/0737/2020
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2020 und Anträge 2021
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Beschlussvorlage
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V/0737/2020 V/0737/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2020 und Anträge 2021 Beratungsfolge 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2020 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2021, wie in der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebi etsbezü- ge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) und der Neustrukturierung der Städtebauförderprogramme zu stellen. 3. Bei der Antragstellung in 2020 für das Programmjahr 2021 (2020) werden sowohl die drei neuen Regelprogramme der Städtebauförderung (Lebendige Zentren, Sozialer Zusamme n- halt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung) als auch die beiden Sonder -/Sofortprogramme der Städtebauförderung (Innenstädte und Sportstätten) des Landes NRW für die Antrag stel- lung zugrunde gelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r- den: Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von den Dritten übernommen werden. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschl agung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r- stattungen im jeweiligen Fachbudget. Stadtplanungsamt 10.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492-6180 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0737/2020 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e- weiligen Haushaltsplanes. Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derze it 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Für das Jahr 2020 werden einmalig die Eigenanteile zur Städtebauförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und zur Entlastung der ko m- munalen Haushalte zur Verfügung gestellt. Damit erfolgt eine Förderung von 100 % der zuwendungs- fähigen Kosten für investive Maßnahmen bei allen Maßnahmen, die bereits im Stadterneuerungspr o- gramm 2020 am 18.03.2020 veröffentlicht wurden. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratu ng und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfa s- sung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Rahmenbedingungen Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0729/2019/1 am 11.09.2019 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstandsbericht 2020 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2021 auf den 30.09.2020 festgelegt. Die Antragsfrist für die zusätzlichen Sonderprogramme „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen- städte und Zentren in NRW 2020“ und “Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ ist auf den 16.10.2020 festgelegt. Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden die bisherigen sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmkulissen reduziert. Die bisherigen Inhalte ble i- ben dabei weitestgehend erhalten. Die in den Kommunen bestehenden Fördergebiete können in die neuen Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert u nd ange- passt. Weniger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Flexibilität bei der Programmausgesta l- tung. Gleichzeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwicklung zu den bisherigen Inhalten. Die Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolg t weiterhin auf der Basis von integrie r- ten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programme sind: Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne) Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten) Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiere gestalten). Damit sollen insbesondere die ländlichen und städtischen Räume mit erhöhten strukturellen Schwi e- rigkeiten unterstützt werden, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden al s Wohn - und Wir t- schaftsstandort zu stärken. Voraussetzung für die Förderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur An passung an den Klimawandel, insb esondere durch Ver- besserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). - 3 - V/0737/2020 „Die Städte und Gemeinden stehen aufgrund de s demografischen Wandels und ver änderter Nu t- zungsbedingungen und -interessen vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transfo r- mationsprozessen. Dies gilt ins besondere für den Erhalt von le bendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klima schutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie das Schaffen von Wohnraum und bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Infrastrukturen“ (Programmaufruf 2021 zur Städtebauförderung in NRW). Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mög- lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Die räumliche Festlegung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB, Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde erfolgen. Die derzeit aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Der Programmaufruf 2021 zur Städtebauförderung in NRW kann hier eingesehen werden: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/MHKBG_Staedtebaufoerderung2021.p df Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen auch im Jahr 2020 rund 790 Mio. Euro, was im Vergleich der letzten Jahre einen grundsätzlich gleichbleibenden Ansatz bedeutet. Dazu kommen die Mittel aus dem Investitionspakt „Soziale Integration“, der aber im Jahr 2020 ausläuft und nicht erneut aufgelegt wird. Die Mittel verteilen sich nach Angaben des Bundesministeriums des I n- nern, für Bau und Heimat wie folgt: Lebendige Zentren (300 Mio. €) Sozialer Zusammenhalt (200 Mio. €) Wachstum und nachhaltige Erneuerung (290 Mio. €) Investitionspakt Soziale Integration (200 Mio. €, auslaufend in 2020) Das Bewilligungsvolumen für die städtebauliche Erneuerung wird beim Bund und beim Land erst im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Haushalte für das Jahr 2021 festgelegt. Vorbehaltlich der Verabschiedung der Haushalte werden für die drei Programmlinien in NRW im Jahr 2021 rund 350 Mio. € zur Verfügung stehen. Schwerpunkte werden in den nächsten Jahren insbesondere sein: die Beseitigung städtebaulicher und sozialer Missstände die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels die Bewältigung der demographischen Umbrüche die Sicherung des sozialen Zusammenhalts Neben den oben genannten Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude. - 4 - V/0737/2020 Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW) hat am 09.07.2020 das neue Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zen- tren in Nordrhein -Westfalen veröffentlicht („Sofortprogramm Innenstadt 2020“). Anlass sind die sich schon seit längerem abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Innenstädten und Zentren („Wandel im Handel“), die durch die negativen Auswirkungen des COVID -19-Lockdowns - insbeson- dere auf den Einzelhandel und die Gastronomie in den Innenstädten - erheblich beschleunigt wurden. Hinzu kommen die angekündigten Schließungen von Filialen einer großen Warenhausgruppe (von denen Münster glücklicherweise derzeit nicht betroffen ist) in zahlreichen Kommunen Nordrhein - Westfalens, die weitere massive negative Konsequenzen für die Innenstädte mit sich bringen werden. Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ soll es den Kommunen ermö g- lichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspek- tiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Programm ko n- zentriert sich räumlich auf d ie Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffassung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Ve r- weilen einladen sollen. Die Stadt Münster plant, sich für den Fördergegenstand „Zentrenmanageme nt und Innenstadt - Verfügungsfonds“ zu bewerben (V/0672/2020). Ziel ist es, das Grundverständnis für eine lebendige Innenstadt angesichts der strukturellen Veränderungen neu zu justieren und in einem moderierten Prozess zu einer Verständigung zwischen Immobilieneigentümern und Kommune über zukunftsorien- tierte Nutzungen zu kommen. Der Programmaufruf 2020 zum Sofortprogramm kann hier eingesehen werden: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Sofortprogramm_zur_Staerkung_unser er_Innenstaedte_und_Zentren_in_Nordrhein-Westfalen_2020.pdf Die Städtebauförderung trägt seit Jahrzehnten dazu bei, die Innenstädte, Stadtteilzentren und Ort s- zentren attraktiv und lebendig zu halten. Allein im Stadterneuerungsprogramm 2020 (STEP 2020) hat die Landesregierung 186 Mio. Euro von insgesamt 396 Mio. Euro in die qualitätsvolle und nachhaltige Gestaltung von 160 Bereichen investiert. Als weiteres Sonderprogramm hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW) am 16.07.2020 für die Programmjahre 2020 und 2021 das neue Sonderprog ramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona -Pandemie sollen Woh l- stand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkei t der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden. Für das Programmjahr 2021 sind die Förderanträge e r- gänzend bis zum 15.01.2021 zu stellen. Ausreichend verfügbare und gut ausgebaute Sportstätten sind nach Ansicht des Landes NRW als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie gelten damit als ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. In diesem Sonderprogramm wird, anders als in den Regelförderprogrammen der Städtebauförderung, ein Fördersatz von 90% angesetzt werden. Allerdings ist die Förderung pro Maßnahme bei Hoc h- baumaßnahmen auf 1.500.000 € und bei Tiefbaumaßnahmen auf 750.000 € begrenzt. Vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Bundeshaushalt soll es für die Jahre 2022 bis 2024 weitere Aufrufe geben. Für das Jahr 2020 hat das MH KBG angekündigt, den auf die Kommunen entfallenden Anteil von 10% zusätzlich zu übernehmen, so dass sich in 2020 faktisch eine hundertprozentige Förderung ergibt. Für den Investitionspakt Sportstätten werden in 2020 rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlic h der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Vorrang in der Förde- rung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zu gang zur sportlichen Betätigung - 5 - V/0737/2020 ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben. Grundsätzlich förderfähig sind a) innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die ba uliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportl i- chen Infrastruktur; b) außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, in sbesondere die energetische Ertüchtigung der sportl i- chen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem I n- vestitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird; c) im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatz neubau innerhalb und außerhalb von Gebieten; d) darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen. Der Programmaufruf 2020 zum Investitionspakt Sportstätten kann hier eingesehen werden: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-07/mhkbg_16.07.2020_anlage.pdf Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ein sog. Heimatförderprogramm aufgelegt. Ziel des Landes ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt im Land NRW deut- lich sichtbar werden zu lassen. Heimat zu haben, heißt in den Aussagen des MHKBG unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt und egal wo sie oder er hingeht. Das Land NRW stellt dafür insgesamt rund 150 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung. Die fünf Elemente der Heimatförderung sind: Heimat-Scheck Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die e i- gentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein M inimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann. Heimat-Preis Für innovative Heimatprojekte wird seit 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Aus zeichnungen sind eine Wer t- schätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kre ise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats - oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden. Die Stadt Münster hat im Jahr 2019 mit den Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen den Heimatpreis für Münster ausgelobt. Die Preisverleihung erfolgte am 07.12.2019 in Anwesenheit von Heimat - und Bauministerin Ina Scharrenbach in den Kategorien „Initiative/Gruppen“, „Personen“, „Unternehmen“ (vgl. www.zukunft-muenster.de/heimatpreis-2019-preisverleihung/). Heimat-Werkstatt Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine i n- haltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerin- nen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Der Diskurs in der Heimat -Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemei n- - 6 - V/0737/2020 schaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der au f- wändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommu- nen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. Heimat-Fonds Initiativen, die ein Heimat -Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat -Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat -Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzübe r- schreitenden Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. Heimat-Zeugnis Hier steht die Schaffung und Bewahr ung von in herausragender Weise die lokale und regionale G e- schichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Pr o- jekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Komm u- nen) unterst ützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i- chen Gebi etsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) - neu lebendige Zentren Stadtteil Coerde, Sozialer Zusammenhalt gem. § 171 e (3) BauGB (vgl. Vorlage V/0224/2020) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) - neu lebendige Zentren Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) - neu lebendige Zentren Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) – neu sozialer Zusammenhalt Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) – geht formal in (Stadtumbau West) Hafen/Süd-Ost auf Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0273/2019) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein G e- bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räum lichen Abgrenzung im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen d a- bei die gesamtstädtische Entw icklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufze i- gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darste l- len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter- legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und komb i- niert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen - 7 - V/0737/2020 zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorg esehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h- men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Haf en/Süd- Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förderk u- lisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990 er Jahren beschlossene Förderkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 wird diese Förderkulisse zukünftig mit Wachstum und nachhaltige Erneuerung bezeichnet. Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadth ä- fen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (Vorlage V/0150/2019). Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbezug „S o- zialer Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung 2020 der Städtebau förderung, ehm. Bezeichnung Soziale Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt um eine entsprechende Fö r- derkulisse für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Zusammen mit dem Integrierten Stadttei l- entwicklungskonzept Münster-Coerde bildet er die Voraussetzung für die geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2021. Bund und Länder haben 2008 das Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ als Förderschwe r- punkt im Rahmen der Städtebauförderung in das Leben ger ufen. Grundsätzliches Ziel war es, die Zentren in ihrer Funktionsvielfalt zu sichern und Abwertungstendenzen entgegen zu wirken. Das Pr o- gramm diente zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und En t- wicklung der zentralen Versorgun gsbereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Fördervoraussetzung war ein aktuelles, integriertes, städtebaul i- ches Entwicklungskonzept gemäß Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung. Aufbauend au f den Vorarbeiten des Integrierten Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingkonzeptes (ISM), in dem die besondere Rolle der „City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung“ herausgearbeitet wurde (Vorlage 118/04 E1), hat die Stadt Münster nach Veröffent- lichung des Städtebauförderprogramms ein Integriertes Handlungskonzept zum Programmgebiet „Ak- tive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ erstellt (V/0902/2008). Auf dieser Basis wurden regelmäßig Förderanträge gestellt, die zu entsprechenden Bewilligungen geführt haben. Das Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ wird im Rahmen der Neustrukturierung der best e- henden Förderprogramme von Bund und Ländern durch das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ abgelöst. Die bisherigen Inhalte bleiben erhalten, wie das Ziel der Zentrenstärkung, und werden integriert (wie z.B. Maßnahmen des städtebaulichen Denkma l- schutzes und der Denkmalpflege). Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der gr ü- nen Infrastruktur sind nun sogar verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderpr o- gramme, was das Programm „Lebendige Zentren“ ausdrücklich einschließt. Im Hinblick auf die z u- künftig anstehenden Sch werpunkte und Maßnahmen, die im bisherigen Integrierten Handlungsko n- zept Münster Innenstadt nicht enthalten waren, ist eine Fortschreibung / Neufassung (vgl. Vorlage V/0672/2020 – Innenstadt stärken, Städtebauförderprogramme nutzen) erforderlich, um auch z ukünf- tig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln erfüllen zu können. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2020 (zu beantragende, b e- willigte und laufende Maßnahmen) wieder. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster - 8 - V/0737/2020 Aus der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2020 durch das MHKBG ergibt sich, dass Teilprojekte aus der Antragstellung 2019 nicht berücksichtigt werden konnten und somit im Jahr 2020 in aktualisierter Form erneut gestellt werden müssen. Neben dem Sachstand 2020 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e- schlusspunkt 2 im Jahr 2020 ein Antrag auf Städtebauförderung aus dem Regelprogramm für das Programmjahr 2021 gestellt werden soll: Lebendiges Zentrum Mün ster-Innenstadt: Energetische Sanierung, Reduzierung des Re s- sourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung der baulichen Strukturen, Folgeantrag 4.Bauabschnitt. Lebendiges Zentrum Münster-Innenstadt: Um-/Neubau Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahn- hof Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz, Neuantrag. Lebendiges Zentrum Münster -Innenstadt: Erstellung eines neuen Integrierten Handlungskon- zeptes Münster-Innenstadt im Dialog mit den relevanten Akteuren und der Bürgerschaft , Neu- antrag. Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stad t- hafen 1 – 1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Fläche n als Erge b- nis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltung s- elementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag. Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stad t- hafen 1 – Sanierung bzw. Sicherung hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite 1.Bauabschnitt – Herrichtung des Hafenkrans, Neuantrag. Sozialer Zusammenhalt Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - Verbesse- rung der Wohn- und Lebenssituation, Partizipation aller Alters- und Herkunftsgruppen, Schaf- fung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qualität; Neua n- trag. Dazu kommt im Jahr 2020 ein Antrag auf Städtebauförderung aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ (vgl. Vorlage V/0672/2020 - Innenstadt stärken - Städtebauförderprogramme nutzen), der bis zum 16.10.2020 gestellt werden muss: Lebendiges Zentrum Münster -Innenstadt: „Zentrenmanagement und Innenstadt - Verfügungsfonds“ Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusät z- lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden: Lebendige Zentren Münster-Innenstadt: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weiterer Bausteine; z.B. St.Paulus Dom, Ergänzungsantrag; Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stad t- hafen 1 – 2.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung vo n öffentlichen Flächen mit beso n- deren Gestaltungselementen, Folgeantrag; Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stad t- hafen 1 – Sanierung bzw. Sicherung weiterer hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite, 2.Bauabschnitt , Folgeantrag. Ob über das neue Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ ebenfalls zusätzlich Anträge auf Städtebauförderung gestellt werden sollen, wird derzeit gemeinsam mit den Fachämtern abgestimmt und d er Bedarf ermittelt. Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage war aber aufgrund der erst kurz vorher erfolgten Veröffentlichung dieses Programms noch kein a b- schließendes Meinungsbild möglich. - 9 - V/0737/2020 Sofern sich seitens der Fachämter Bedarfe ergeben und die erford erlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung gegeben sind, wird die Stadt Münster fristgerecht zum 16.10.2020 (Investitionspakt 2020) bzw. bis zum 15.01.2021 (Investitionspakt 2021) ggf. entsprechende Förderanträge stellen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von Sonder - und Sofortprogrammen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen i m Zusam- menhang mit der Integration von Flüchtlingen , den Anforderungen des Klimawandels, den Anforde- rungen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Corona - Pandemie zeitnah umsetzten zu können. Sofern Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen (z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hi l- fen im Städtebau zur Integration von Flüc htlingen“ oder „Investitionspakt Soziale Integration“) zusätz- lich, neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt Münster sich maßnahme - und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht die klassischen Städtebauförderpr o- gramme zielführender sind. Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, s o- fern möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgte Antragstellung berichten. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Sachstandsbericht 2020 – Städtebauförderung in Münster
0737-2020 Anlage 1 Sachstandsbericht 2020
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Anlage 1
zur Vorlage V/0737/2020
Sachstandsbericht 2020 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes NRW
Vorbemerkung
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am
18.03.2020 veröffentlicht. Es enthält für Münster aktuell die Maßnahmen:
Aktives Zentrum Münster-Innenstadt: Fortführung de r kommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Netzwerk Innenstadt NRW“, Förderung 1.470.000 €
Aktives Zentrum Münster-Innenstadt: Energetische S anierung, Barrierefreiheit und Funkti-
onsoptimierung Stadthaus 1, 3.Bauabschnitt, Förderung 2.833.000 €
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost: Umbau des ehemalig en Hill-Speichers zum „Quartiers-
zentrum B-Side“, Förderung 4.376.000 €
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung, die Bezirksregierung Münster
und die Stadt Münster stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel- u nd Perspektivaussagen. Aus gegebenem An-
lass war daher vereinbart worden, die im Jahr 2019 zum Stichtag 30.11.2019 fristgerecht gestell-
ten Anträge auf das Stadterneuerungsprogramm 2021 (Antragsfrist 30.09.2020) zu verschieben:
Aktives Zentrum Münster-Innenstadt: Energetische S anierung, Barrierefreiheit und Funktionsop-
timierung Stadthaus 1, 4.Bauabschnitt
Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung de r Hafensüdseite des Stadthafen 1 –
1.Bauabschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit be sonderen Gestaltungselementen und Sa-
nierung hafentypischer Elemente - Hafenkran
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Durch die Verschiebung entstehen der Stadt Münster keine Nachteile, da für die Folgemaßnahme
Stadthaus 1 bereits ein vorzeitiger, förderunschädl icher Maßnahmebeginn vorliegt, so dass ohne
Unterbrechung weitergearbeitet werden kann. Die Sta dt muss allerdings die Baumaßnahme im
Hinblick auf die Fördermittel vorfinanzieren.
Für die beiden neuen Maßnahmen am Stadthafen kann d ie Zeit zur Weiterqualifizierung der Pro-
jekte verwendet werden, so dass dann nach Bewilligu ng umgehend mit der Umsetzung begonnen
werden kann. Somit können Auflagen und Forderungen seitens des Ministeriums vermieden wer-
den.
Für das Jahr 2020 werden die Eigenanteile zur Städt ebauförderung entsprechend einer Mitteilung
aus dem MHKBG aus Mitteln des Landes Nordrhein-West falen zur Stärkung der Investitionskraft
der Kommunen und zur Entlastung der kommunalen Haus halte zur Verfügung gestellt. Damit er-
folgt eine Förderung von 100 % der zuwendungsfähige n Kosten für investive Maßnahmen. Dies
betrifft die im STEP 2020 veröffentlichten und oben genannten drei Maßnahmen.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren
bereits bewilligten sowie die geplanten und 2020 zu beantragenden Maßnahmen und Förderpro-
jekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht ein en gesamtstädtischen Überblick über den aktuel-
len Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän-
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns-
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besch lossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand-
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be-
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur D ominikanerkirche und der dauerhaften In-
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut fort-
geschrieben und um die Maßnahme Dominikanerkirche ergänzt.
Die aktuell anstehenden Entwicklungen und Veränderu ngen in der Münsteraner Innenstadt und
insbesondere in den angrenzenden Bereichen erfordern eine erneute Anpassung des Integrierten
Handlungskonzeptes Münster-Innenstadt. Während das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ (s.u.)
die Kommunen zeitlich befristet bei sofortigem Hand eln und der Suche nach gemeinsam getrage-
nen Lösungen vor Ort unterstützen will, zielt das S tädtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“
auf die Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, ggf. auch über einen längeren Zeitraum,
ab. Diese umfassen die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorberei-
tender und –begleitender Maßnahmen, die im verpflic htenden integrierten Handlungskonzept ge-
meinsam mit einem Zeitplan und dem Finanzierungskonzept darzustellen sind.
Daher bietet es sich an, als zukünftige Fördervorau ssetzung möglichst zeitnah ein neues inte-
griertes städtebauliches Entwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu
erarbeiten. Dieses soll nach Möglichkeit aus dem ge samtstädtischen Konzept (ISEK 2030) abge-
leitet werden, und die laufenden Arbeiten zur Verti efung des ISEK-Leitthemas „Innenstadt ist mehr
…“ nutzen. Die Verwaltung wird versuchen, noch zum Antragsstichtag 30.09.2020 einen zusätzli-
chen Antrag auf Städtebauförderung für die Erarbeit ung des Integrierten Handlungskonzeptes zu
stellen. Zukünftig soll der Bereich erweiterte Inne nstadt als Programmgebiet Lebendiges Zentrum
geführt werden.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge-
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh-
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan-
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teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen. Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich
bereits, auch unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs-
viertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der
Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstützen.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des
Hauptbahnhof es Münster zusammen mit dem Um- bzw. Neubau des Hauptbahnhofe s ein
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimmten und grundlegenden Planungen und Konzep-
te dazu liegen alle vor. Bereits vorliegende Bewilligungen wurden aufgrund der Verzögerungen der
Umsetzung in Absprache der Beteiligten vorerst zurü ckgegeben. Sofern abgestimmte Umset-
zungszeiträume vorliegen, wird die Verwaltung entsprechend neue Förderanträge stellen.
Das Empfangsgebäude der DB AG ist im Jahr 2017 eröf fnet worden. Die Neugestaltung des Vor-
platzes auf der Westseite konnte nur in Teilbereichen zeitgerecht umgesetzt werden. Aufgrund von
Abhängigkeiten zum Neubauvorhaben auf der Hauptbahn hof Ostseite, Einrichtung von Provisori-
en, Verlagerung von Verkehrsbeziehungen, kann die e ndgültige Platzgestaltung auf der Westseite
frühestens nach Ende der Hochbauarbeiten auf der Os tseite voraussichtlich ab dem Jahr 2022
umgesetzt werden.
Für die Ostseite des Hauptbahnhofes hatten die DB A G und die Stadt Münster gemeinsam einen
Investorenwettbewerb durchgeführt, der durch die Ba hnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG)
des Landes NRW begleitet wurde. Die Umsetzung des W ettbewerbsergebnisses, Neubau der
Hauptbahnhof Ostseite, erfolgt kontinuierlich seit Mai 2018 und soll im Jahr 2022 abgeschlossen
sein.
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat der Rat der Stadt Müns-
ter 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren und
mit der Verwaltung selbst das Engagement für das Quartiersmanagement übernommen.
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigen
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz zu einer urbanen Grünfläche zu entwickeln. Ziel
des Verfahrens ist es, unter Beteiligung aller Betr offenen, gemeinsam Planungsideen für den Bre-
mer Platz zu entwickeln.
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 ist das dialogorientierte,
transparente und bürgernahe Planungs- und Workshopv erfahren zur Neugestaltung der Grünflä-
che Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, nach entsprechender Vorberei-
tung, Ausschreibung und Vergabe im Sommer 2019 mit dem Auftaktworkshop gestartet. Weitere
Workshops fanden im September und Oktober 2019 stat t, so dass Anfang 2020 erste Ergebnisse
vorlagen. Nach Abstimmung und entsprechender Beschlussfassung wurde ein Überarbeitungsauf-
trag an den Preisträger des Siegerentwurfes vergebe n, auf dessen Basis dann im Jahr 2020 noch
ein Städtebauförderantrag zur Um- und Neugestaltung der Grünfläche gestellt werden soll. Die
Umgestaltung der Grünfläche, mit Berücksichtigung a ller Vorgaben und den Empfehlungen der
Jury soll nach dem Ende der Bauarbeiten an der Bahnhofostseite ab dem Jahr 2022 starten.
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018 umge-
setzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore an den Kreu-
zungspunkten der Promenade oder die neue Illuminati on des Domes, sollen in den nächsten Jah-
ren folgen, ggf. ergänzt um weitere Einzelprojekte.
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer bes onderen innenräumlichen Qualität und Anlage
bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten,
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentralen
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Küns tlers Gerhard Richter an die Stadt ange-
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikanerkirche
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt wird die Do minikanerkirche gemäß dem Beschluss des Ra-
tes der Stadt Münster vom 04.07.2018 als ein Ort de r Begegnung, des Verweilens, der Kunst und
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Kultur, dauerhaft hergerichtet und nutzbar gemacht. Die Bauarbeiten sind planmäßig gestartet und
sollen noch im Jahr 2020 abgeschlossen werden.
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr En gagement für die Altstadt durch den Einsatz ei-
nes professionellen Quartiersmanagements . Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altst adt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar-
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten.
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal-
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich-
tungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur U nterstützung des Schul- und Breitensports,
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.
In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) daher v erstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringe-
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Die anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassen auch Maß-
nahmen der energetischen Sanierung im Gebäudeinnere n nachdem die Fassaden in den letzten
Jahren bereits entsprechend hergerichtet wurden. Zu m Thema Barrierefreiheit und Nutzerfreund-
lichkeit erfolgen im Gebäudeinneren zahlreiche Umba uten und Veränderungen, so dass durch die
Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2017 kön-
nen erste Bauabschnitte unter Inanspruchnahme von S tädtebaufördermitteln umgesetzt werden,
weitere Bauabschnitte sind sukzessive beantragt und bewilligt und werden nun entsprechend um-
gesetzt. Damit ergibt sich zukünftig eine uneingesc hränkte öffentliche Nutzbarkeit des Gebäudes
mit vielfältigen Funktionen für die Bürgerschaft.
Sofortprogramm Innenstadt 2020
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ soll es den Kommunen er-
möglichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren
Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktiona-
le Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städt ebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Pro-
gramm konzentriert sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffas-
sung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und
zum Verweilen einladen sollen.
Die Stadt Münster plant, sich für den Fördergegenst and „Zentrenmanagement und Innenstadt-
Verfügungsfonds“ zu bewerben.
Stadthafen
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd-
lich des Stadthafen 1 gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen ist eine Mehrfachbeauf-
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsflä che in zwei aufeinander folgenden Bauab-
schnitten ausgebaut. Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie
Schienen- und Siloanlagen, Kräne und Betonschütten werden integriert und in die Gesamtkonzep-
tion mit einbezogen. Die eigentliche Herrichtung der hafentypischen Elemente erfolgt in einem spä-
teren Bauabschnitt, vorab soll lediglich der Hafenk ran im Rahmen der Neugestaltung des
1.Bauabschnitts der Gestaltung der südlichen Kaiflächen mit hergerichtet werden.
Entsprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 e rfolgen die anstehenden Gestaltungsmaß-
nahmen unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermit teln. Dabei wird insbesondere Wert auf
eine attraktive, barrierefreie Verbindung mit hohem Gestalt- und Freizeitwert gelegt. Als besondere
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Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorge-
sehen. Entsprechend der Abstimmung mit dem MHKBG un d der Bezirksregierung wurde der An-
trag in das Stadterneuerungsprogramm 2021 verschoben.
Mit dem Stadterneuerungsprogramm 2020 ist die Bewilligung des Projektes „ Speicher 42 “ mit der
B-Side und dem Ruderverein ermöglicht worden. Nach der be vorstehenden Erteilung der Bauge-
nehmigung kann unmittelbar mit den Ausschreibungen und Vergaben zum Umbau und der Sanie-
rung begonnen werden, so dass der umgebaute Hill-Sp eicher im Jahr 2022 als sozikulturelles
Zentrum in Betrieb gehen kann. Der Förderantrag ist über das Sonderprogramm „Initiative ergrei-
fen“ gestellt und bewilligt worden. Entsprechend de n Aussagen des MHKBG soll damit insbeson-
dere das soziale und gesellschaftliche Engagement d es Betreibervereins B-Side gewürdigt und
unterstützt werden.
Der Ursprung des Projekts „ B-Side “ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückfü hren. Die
lokale freie Szene begann, den Ort mit einem selbst organisierten und improvisierten Mix an
Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charme d es Speichergebäudes ermöglichte eine
Kunst zum Erfahren und Erleben. Mit dem Projekt B-Side wird ein sozio-kulturelles Quartierszent-
rum als Gemeinbedarfseinrichtung der Stadt Münster entstehen, mit öffentlichen Räumen für die
sich teils überschneidenden Bereiche Sozio-Kultur, Musik, darstellende & bildende Künste, Stadt-
entwicklung, bürgerschaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. Eine späte-
re Weitergabe an den Betreiberverein ist dabei ausdrücklich vorgesehen.
In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anlieg en die Einrichtung eines Quartierwohn-
zimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellunge n, untergeordneter anlassbezogener Gastro-
nomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, m ehrere Gruppenräume und eine offene
Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworking-Space für Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich
möglichst günstige Werkräume für Künstler/Innen und die Kreativwirtschaft geschaffen werden,
sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte I nitiativen und Proberäume für Musiker/Innen.
Auf diese Weise soll ein selbstverwalteter, soziale r gemeinnützig und sich selbst-tragender Ort
entstehen.
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speichers 42 werden für die Nutzung durch den
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen. Der Verein betreibt den Rudersport so-
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport.
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die B-
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den R VM die Zielsetzung einer möglichst kleinteili-
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwick-
lung positiv befördern.
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder-
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen z u können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderku-
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen.
Zukünftig wird dieser Bereich als Programmgebiet Wachstum und nachhaltige Erneuerung geführt.
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Der entsprechende Auftrag zur Aktualisierung
des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.201 9 vom Rat der Stadt Münster beschlossen
worden (Vorlage V/0150/2019).
Wolbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung entsprechend den Möglichkei-
ten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in den Stadttei-
len Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum “ im
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Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet, die jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossen wur-
den.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem breit
angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein Integriertes Handlungskonzept – mit Detail-
planungen und Entwürfen – gemeinsam erarbeitet. Für die Umsetzung eines Teils der vorgeschla-
genen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr 2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der
im Jahr 2013 entsprechend bewilligt wurde und Gesta ltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im
Zentrum von Wolbeck ermöglicht.
Nach einigen Verzögerungen in Folge von Umplanungen konnte die Neugestaltung des Markt-
platz es im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Sobald Entsc heidungen zum Thema Eschstraße
getroffen werden können, werden die Umgestaltung de r Münsterstraße im historischen Wigbold
sowie die ergänzende Platzgestaltung zur Antragsreife gebracht.
Kinderhaus
Das Land NRW fördert die funktionale Verbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen im
kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse an die Einrichtungen im Quartier. Zu diesen
Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bil dungseinrichtungen, Jugend- und Alten-
treffs, Sportstätten zur Unterstützung des Schul- u nd Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen
und Verwaltungseinrichtungen. In diesem Zusammenhan g setzt das zuständige Landesministeri-
um verstärkt auf die funktionale Verbesserung im kommunalen Gebäudebestand und fördert daher
u.a. Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierung und der
Herstellung von Barrierefreiheit.
Aufgrund der Problemlage zum Bürgerhaus Kinderhaus nach dem Starkregenereignis vom Juli
2014 hat die Stadt, in Absprache mit dem damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtent-
wicklung und Verkehr die ohnehin anstehenden Wieder herstellungs- und Ersatzbaumaßnahmen
sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Bürgerhaus K inder-
haus sowie dem Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag zusammen gefasst . Dieser ist
seit dem Jahr 2015 in mehreren Tranchen bewilligt w orden, so dass die Maßnahmen damit finan-
ziert sind und alle bereits erfolgreich umgesetzt werden konnten.
Coerde
Für den Stadtteil Coerde wurde ein integriertes Stadtteilentwicklungskonzep t aufgestellt und am
24.06.2020 vom Rat der Stadt, einschließlich des er forderlichen Gebietsbezuges, beschlossen.
Besonders im Fokus standen dabei die Beteiligung der Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteu-
re vor Ort sowie der Institutionen und Vereine. Als identitätsstiftendes „Leuchtturmprojekt“ kann
die geplante Errichtung eines multifunktionalen Sta dtteilhauses mit niedrigschwelligen Einrichtun-
gen für Beratung, Bildung, Begegnung und Gesundheit s- und Jugendhilfe bezeichnet werden. Um
das multifunktionale Stadtteilhaus sowohl für die Dienstleister und Sozialen Träger als auch für die
Bewohnerschaft von Coerde optimal zu strukturieren und zu gestalten, sollen im Rahmen eines
Architekturwettbewerbes Planungsalternativen, für d ie zukünftig zur Verfügung stehenden rund
3000 qm Bruttogeschossfläche, gemeinsam erstellt werden.
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig attraktiv gestalteten Freiflächen des Hamann-
platzes, die auch nach den Um- und Neubauvorhaben w eiterhin zur Verfügung stehen werden, im
Dezember 2019 beschlossen, ein externes Büro für La ndschaftsarchitektur mit der Neugestaltung
des Hamannplatzes zu beauftragen.
Das InSEK Coerde enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen Fachämtern
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisie-
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Stadtteil Coerde er-
warten lässt. Derzeit bereitet die Verwaltung eine Aufnahme in das Programm „ Sozialer Zusam-
menhalt“ mit entsprechender Förderung durch das Land NRW vor.
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver-
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz
2019-2020
Maßnahme in Durchführung
49.980 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements zur Unterstüt-
zung der ISI und Illumination der Dominikanerkirche
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 1 + 2a
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse-
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 2b
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkir-
che – Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der
öffentlichen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse-
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3. BA
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Weiterführung der
Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Federführende
Kommune)
2016-2020
Maßnahme in Durchführung
2017-2019
Maßnahme abgeschlossen
2018-2020
Maßnahme in Durchführung
2019-2021
Maßnahme in Durchführung
2020-2022
Maßnahme in Durchführung
2020-2023
Maßnahme in Durchführung
225.000 €
713.000 €
1.102.340 €
1.334.000 €
2.833.000 €
1.470.000 €
Lebendiges Zentrum Münster-Innenstadt
Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz
Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes Münster-
Innenstadt im Dialog mit den relevanten Akteuren und der Bürger-
schaft.
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Ener-
gieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maß-
nahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadt-
hauses 1, 4. BA
2020
Antragstellung
2020
Antragstellung
2020
Antragstellung
Schwerpunkt Hafen/Halle Münsterland
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelle s Zentrum.
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu ein em kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein
Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird
2020-2022
Maßnahme in Durchführung
4.376.000 €
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 1.Bauab-
schnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentli chen Flächen als Er-
gebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung d er Kaiflächen mit
besonderen Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthaf en 1 - 1.Bauab-
schnitt Herrichtung bzw. Sicherung hafentypischer Ele mente - Hafen-
kran
2020
Antragstellung
2020
Antragstellung
Übersicht 20 20 Städ tebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
8
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Förde rsumme:
Wolbeck
Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes und Umgestaltung Marktplatz Wolbeck
2017-2019
Maßnahme abgeschlossen
192.318 €
Kinderhaus
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, Bar-
rierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen, 5.BA
2018-2019
Maßnahme abgeschlossen
1.240.000 €
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde
Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Lebenssi-
tuation, Schaffung einer kulturellen und soziale Mitte, Verbesserung
der städtebaulichen Qualitäten
2020
Antragstellung
Übersicht 2020 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Anlage A
1967 Zeichen
Anlage A zur V/0737/2020 Kurzüberblick Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Ent- scheidung zu den für das Programmjahr 2021 (STEP 2021) zu stellenden Städtebauförderanträ- gen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRo 2008) des Landes Nordrhein- Westfalen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Münsterstraße
- Bremer Platz 2019
- Brüningheide
- Eschstraße
- Kinderhaus
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0737/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37