Mandari Insight

1543/2022

Dritter Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 12.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 19.05.2022, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Dritter Sachstandsbericht Berichtsjahr 2021 zum Abfallwirtschaftskonzept 2018

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

654 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  12.05.2022 
 1543/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 19.05.2022 
 
Dritter Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 
 
Zum Umsetzungsstand des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Köln wird jährlich mittels Sach-
standsbericht berichtet. In Anlage beigefügt ist der dritte Sachstandsbericht zum Berichtsjahr 2021 
zum aktuellen Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum von 2018 bis 2027, welches am 22.11.2018 
durch den Rat beschlossen wurde (0529/2018). 
 
 
Gez. Wolfgramm

Dritter Sachstandsbericht Berichtsjahr 2021 zum Abfallwirtschaftskonzept 2018

64973 Zeichen

3. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 
 
Berichtszeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 
 
 
 
 
 
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt für Fragen zum Bericht: 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de  
Tel.: 0221/221-27563 und -27557

2 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einführung / Vorwort ................................ ................................ ................................ ....... 3 
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen ................................ ................................ ............. 5 
 Europäisches Recht ................................ ................................ ................................  5 
 Bundesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 6 
 Landesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 9 
3 Neue und laufende Maßnahmen ................................ ................................ ...................10 
 Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ................10 
 Handlungsprogramm Littering ................................ ................................ ................14 
 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ................................ .........16 
 Zero-Waste-Konzept für Köln ................................ ................................ .................17 
 Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ................................ ..........18 
 Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ ...............19 
 Papierkörbe und Hundekottütenspender ................................ ................................ 22 
4 Mengenentwicklung und Prognose ................................ ................................ ................23 
 Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ................................ ....23 
 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ................................ ....25 
5 Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .........26 
Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ .27

3 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
1 Einführung / Vorwort 
 
Dieser dritte Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) umfasst das Berichtsjahr  
1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und dient dazu, über wesentliche Veränderungen und 
Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den aktuellen Erreichungsgrad der AWK-
Ziele darzustellen.  
 
Eine Tendenz zum mobilen Arbeiten, reduzierte Reiseaktivitäten, umfangreiche Auflagen für 
Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen sowie für Schulen und Kitas haben auch in 
2021 zu einer Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen B ereich geführt. 
Dementsprechend hat sich das Verhalten (zum Beispiel vermehrter Konsum von Take-Away-
Produkten, Ausweitung von Online -Bestellungen oder mehr Renovierungsaktivitäten) der  
Bürger*innen verändert, was unter anderem auch Einfluss auf die Abfallerzeugung hatte.  
 
Generell konnte eine erneute Steigerung der biogenen Abfälle verzeichnet werden, was auf 
verstärkte Maßnahmen zur Nutzung der Biotonne und die sehr gute Aufklärung über 
Mülltrennung zurückzuführen ist. 
 
Im Berichtsjahr konnte n die AWB  und die AVG Köln  flexibel und gut aufgestellt die 
Flutkatastrophe meistern: So wurde schnell  reagiert und den Kölner Bürger *innen 
unbürokratisch geholfen. 
 
Auf die Covid-19-bedingten Herausforderungen haben die AWB und die AVG Köln auch im 
zweiten Pandemieja hr flexibel und gut reagiert, sodass die Leistungsfähigk eit der 
Abfallverwertung und Straßenreinigung zu keinem Zeitpunkt  beeinträchtigt war. Infolge der 
getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 2021 vorübergehend 
Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen, viele konnten jedoch wieder aufgenommen 
und fortgeführt werden:  
 
 Die Wertstoffcenter der Stadt Köln blieben im gesamten Berichtszeitraum geöffnet. Der 
Zugang zu den Wertstoffcentern musste lediglich temporär eingeschränkt werden.  
 
 Die mobile Schadstoffsammlung konnte im Laufe des Jahres wieder aufgenommen 
werden. 
 
 Die pädagogische Beratung vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen konnte in 
reduziertem Umfang wieder aufgenommen werden. 
 
 Infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieb en wurden Abfallbehälter 
abbestellt und somit auch in diesem Jahr von der satzungsgemäßen Möglichkeit 
Gebrauch gemacht, Gebühren vorübergehend auszusetzen. 
 
 Die Stadt Köln hat sich zur Unterstützung der Gewerbebetriebe erneut dazu 
entschieden, Stundungen v on Gebühren zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit 
wurde Gebrauch gemacht. 
 
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen 
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark 
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus -
Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und 
Grünanlagen lieferten. Zunehmende Kapazitätsanforderungen konnten durch zusätzlich 
aufgestellte Abfallbehälter geschaffen werden.  
Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilden Müllablagerungen sind 
im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Seit 2016 haben die Litteringmeldungen aber um 
rund 140 % zugenommen und sind seitdem auf einem konstant hohen Niveau.

4 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder 
online über die Social -Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger *innen abermals eine 
große Bedeutung erfahren. 
 
Köln setzt seit 2013/14  als eine der ersten Großstädte bundesweit eine eigene 
Wertstoffstrategie um, nach der in der Gelben Tonne nicht nur gebrauchte Kunststoff-, Metall- 
und Verbundverpackungen entsorgt werden können, sondern zusätzlich auch alle weiteren 
Gegenstände aus Metal l und Kunststoff. Die jahrelangen Erfahrungen mit der Kölner 
Wertstoffstrategie seit 2013/14 fallen sehr positiv aus:  die Kölner Bürger *innen akzeptieren 
und nutzen das Angebot der Wertstofftonne umfänglich.  
 
Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der Stadt Köln 
beschlossen, dass bis Ende 2022 ein Zero-Waste-Konzept für Köln entwickelt werden soll. An 
der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sollen sowohl die Kölner Bürger *innen als auch 
Initiativen, Verbände, Unternehmen, Industrie und Verwaltung beteiligt werden. Mit der 
Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung ein wissenschaftliches 
Konsortium beauftragt. Den Zero -Waste-Prozess steuert die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, unterstützt von AWB und AVG Köln. Mittels 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollen Hintergründe zu Zero Waste und Abfallvermeidung 
erklärt, Zusammenhänge erläutert und praktische Empfehlungen gegeben werden. Jede*r 
Kölner*in kann und sollte einen ei genen Beitrag für weniger Abfälle und mehr Ressourcen -, 
Umwelt- und Klimaschutz leisten.

5 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen 
 
In den Jahren 2020/2021 ist es zu wesentlichen gesetzlichen Änderungen auf europäischer, 
Bundes- sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden. 
 
 Europäisches Recht 
 
Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Krei slaufwirtschaft“ (als Teil des 
europäischen „Green Deal“) für die Entwicklungen und Novellierungen im Abfallr echt 
ausschlaggebend. Der Aktionsplan ist im 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaf tskonzept 
der Stadt Köln (April 2021) ausführlich dargestellt. 
 
Immer größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie-Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die 
Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU -weites Klassifizierungssystem für die Bewertung 
ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Dies soll das 
Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und attraktiver machen 
und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig 
eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen 
Ziele beitragen, die anderen ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ 
nicht nachteilig beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „Social Minimum 
Safeguards“ einhalten. 
 
Die sechs Ziele gemäß der Taxonomie ((EU) 2020/852) und somit auch für die Kölner 
Stadtgesellschaft sind: 
 
 Klimaschutz, 
 
 Anpassung an den Klimawandel, 
 
 Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, 
 
 Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 
 
 Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, 
 
 Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. 
 
Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. Um die 
Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverwenden, strebt die EU-Kommission 
im Rahmen des Kreislaufwirtschaft -Aktionsplans eine Überarbeitung de r EU -
Abfallrahmenrichtlinie an. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße 
Abfallbewirtschaftung und soll die Wiederverwend ung gegenüber der Verwertung und 
Beseitigung von Abfall fördern. Für das 2. Quartal 2022 ist eine öffentliche Konsultation zur 
Überarbeitung der Richtlinie geplant.  
 
Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind: 
 
 Verringerung des Abfallaufkommens, 
 
 Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler 
Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunrein igung von verwertbaren  
Abfällen und

6 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Steigerung der Menge gesammelter und im Einklang mit der Abfa llhierarchie 
behandelter Altöle. 
 
 Bundesrecht 
 
Das EU -Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch f olgende Verordnungen und 
Gesetze in Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 in Kraft getreten sind beziehungsweise in den 
folgenden Jahren in Kraft treten werden: 
a. Punkte aus dem Koalitionsvertrag: 
 
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 (26. November 2021 / SPD, Bündnis 90/Die 
Grünen, FDP) setzt sich für die Klimapolitik, u.a. für Kreislaufwirtschaft, im Sinne des 
European Green Deal, ein. Beabsichtigt wird darin unter anderem:  
 
 Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm 
Nachhaltigkeit werden weiterentwickelt, deren Verbindlichkeit wird erhöht. 
 
 Die „öffentliche Hand“ soll bei Beschaffung verstärkt auf klimafreundliche 
Produkte setzen. 
 
 Der Primärrohstoffverbrauch soll gesenkt und geschlossene Stoffkreisläufe 
sollen geschaffen werden. Es soll eine „Nationale Kreislaufwirtschafts-
strategie“ aufgebaut werden, in der bestehende rohstoffpolitische Strategien 
gebündelt werden. 
 
 Ein „digitaler Produktpass“ soll eingeführt werden. Dieser soll mit den 
umfangreichen Informationen für Transparenz entlang des gesamten 
Lebenszyklus eines Produkts sorgen: vom Rohstoff bis zum Recycling. 
 
 Qualitätsstandards für Rezyklate und Mindestquoten für die Verwendung 
derselben in Neuprodukten sollen vereinbart werden. 
 
 Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sollen ausgeweitet werden. 
 
 Die Retourenvernichtung soll reduziert werden. 
 
Der Koalitionsvertrag geht nicht auf die EU -Kunststoffrichtlinie ein1, die vorsieht, dass 
sich  
 
Hersteller*innen an den kommunalen Reinigung skosten beteiligen müssen, 
insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To -Go-Verpackungen im 
öffentlichen Raum. Diese Richtl inie ist bereits im novellierten  
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2 teilweise umgesetzt. Die § 23 Abs. 2 Ziff. 10 3 und 
§ 25 Abs. 1 Ziff. 4 formulieren Anforderungen, aber die praktische Umsetzung ist nach 
wie vor offen. Konkrete Regelungen hierzu werden für 2022 erwartet. 
Sollten die Punkte aus dem Koalitionsvertrag umfänglich und konsequent umgesetzt 
werden, hätte dies in Summe auch für Köln zur Folge , dass ein geringeres 
Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert 
                                                           
1 EU-RL 2019/904 v. 05.06.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die 
Umwelt. 
2 In Kraft getreten 29.10.2020. 
3 Siehe auch 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschafplan der Stadt Köln (April 2021), S. 7.

7 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
werden würde. Mit ihrer bestehenden Aufklärung zu Mülltrennung, Beratung zur 
Abfallentsorgung und Entwicklung weiterer innovativer Entsorgungskonzepte kann die 
AWB flexibel auf anstehende Gesetzesänderungen sowohl für die Kölner Bürgerschaft 
als auch für die Gewerbetreibenden reagieren. 
  
b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche 
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) 
 
Am 27. Mai 2021 wurde das e rste Gesetz zur Änderung des Elektro - und 
Elektronikgeräte-gesetzes im Bundesgesetzblatt4 veröffentlicht. Durch dieses Gesetz 
wird das  ElektroG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in einer Vielzahl von Punkten 
geändert. Es sollen v or allem  die Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge 
sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur  Wiederverwendung implementiert werden. 
Die wichtigsten Neuregelungen: 
 
 Einführung der Rücknahmepflicht für kleine Elektroaltgeräte in Supermärkten:  
Dem § 17 Abs. 1 Ziff. 1 ElektroG unterliegen ab dem 1. Januar 2022 auch 
Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die über eine Gesamtverkaufsfläche von 
mindestens 800 m2 verfügen und mehrmals jährlich Elektro- und Elektronikgeräte 
vertreiben.  
 
 Gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 dürfen dann drei Altgeräte pro Geräteart mit maximal 
25 cm Kantenlänge abgegeben werden.  
 
 Für die Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die laut § 17 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 zur 
Rücknahme verpflichtet sind, gilt bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist. 
 
 Gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG werden die Onlinehändler*innen stärker in die 
Rücknahme von Altgeräten eingebunden. So wird die Pflicht zur kostenlosen 
Abholung eines Altgeräts beim Versand eines Neugeräts festgeschrieben. 
 
 Gemäß § 17a KrWG können ab dem 1. Januar 2022 auch zertifizierte 
Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten direkt 
annehmen. Eine Beauftragung durch einen örE, Vertreiber*innen oder 
Hersteller*innen wie bisher entfällt. Der § 17a ElektroG formuliert ein 
Rücknahmerecht, keine Rücknahmepflicht für die Erstbehandlungsanlagen. 
 
Da der größte Teil der Filialen aller großen Lebensmi tteleinzelhändler*innen und 
Discounter über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von mehr als 800 m² verfügt, 
werden diese nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2022 Elektroaltgeräte 
zurücknehmen müssen. Inwiefern dadurch die Sammelmengen der AWB zurückgehen 
werden oder die von der Gesetzgebung erhoffte Steigerung der Sammelmengen über 
alle Rückgabestellen erreicht wird, bleibt abzuwarten. 
 
c. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) 
 
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen v on Wattestäb chen, Besteck 
(insbesondere Gabeln, Messer n, Löffel n und Essstäbchen), Teller n, Trinkhalmen, 
Rührstäbchen, Luftballonstäben, Lebensmittelbehältern / Getränkebehältern / 
Getränkebechern aus expandiertem Polystyrol („Styropor“) in Deutschland verboten.  
Ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 sind die Hersteller *innen zur Kennzeichnung auf 
kunststoffhaltigen Produkten verpflichtet. Die Kennzeichnung besteht aus einem 
Piktogramm und einem Text. Ebenfalls seit dem 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller*innen 
eine Übergangsfrist. 
                                                           
4 BGBl Teil I v. 27.05.2021 Nr. 25, S. 1145 ff.

8 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
Beides dient der Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der 
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt 
(Einwegkunststoffrichtlinie). 
 
Im Rahmen der INFA-Studie (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur -
Management GmbH) „Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von 
Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 wurden  für 
Köln Kosten in Höhe von 18,5 Mio. Euro pro Jahr ermittelt , die zur Beseitigung und 
Entsorgung dieser Einwegkunststoffartikel aufgewendet werden. 
 
d. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, 
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) 
 
Die Verabschiedung der sogenannten kleinen Novelle der Bioabfallverordnung ist im  
1. Halbjahr 2022 zu erwarten. Das Leitziel der Novelle besteht darin, den 
Fremdstoffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststoffe, weiter zu reduzieren  
(weiche Kunststoffe max. 0,1 %, übrige Frem dstoffe wie Glas, Metalle oder feste 
Kunststoffe zusammen maximal 0,4 %). Hierzu sollen insbesondere die Anforderungen 
der BioAbfV mit den Anforderungen des bereits verschärften Düngerechts harmonisiert 
und das Einbringen von biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln in den Bioabfall 
verboten werden. Außerdem treffe n die Anlagenbetreiber*innen verschärfte 
Kontrollpflichten im Hinblick auf Störstoffe bei der Anlieferung von Bioabfällen und die 
Pflicht, vor einer biologischen Behandlung bereits eine Störstoffentfrachtung 
vorzunehmen. Gleichzeitig erhalten der Anlagenbetreiber*innen das Recht, Bioabfälle 
mit stärkeren Verunreinigungen zurückzuweisen, und die Pflicht, derartige Fälle der 
Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Regelungen werden zu zusätzlichen 
Anforderungen an die kommunale Bioabfallsammlung führen.  Köln verf ügt bereits 
heute über eine aufgrund des freiwilligen Bezugs der Biotonne vergleichsweise geringe 
Störstoffquote im Bioabfall. 
 
e. Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz 
 
Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz sol l die Verwertung 
mineralischer Abfälle bund eseinheitlich geregelt werden. Das Regelungsvorhaben 
umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer 
Ersatzbaustoffverordnung: 
 
 Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), 
 
 Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), 
 
 Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. 
 
Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen –
insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser be i der Verwendung  
mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der 
Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden, 
indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden. 
Für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, Böden und Abfällen soll durch 
die Festlegung von bundeseinheitlichen Regelungen Rechtss icherheit für alle 
Beteiligten –Erzeuger*innen, Verarbeiter*innen, Entsorger*innen – geschaffen werden.

9 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Den bisherigen verschiedenen Regelungen in diesem Bereich mangelt es entweder an 
Rechtsverbindlichkeit, sie sind ungenau formuliert oder nicht bundesweit anerkannt.  
Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen sollen praxistauglich sein, 
Landesregelungen harmonisieren und einen  einfachen behördlichen Vollzug 
gewährleisten. 
 
Die MantelV wurde am 16 . Juli 2021 im BGBl veröffentlicht, tritt aber bzgl. der 
BBodSchV und der EBV erst am 1. August 2023 in Kraft. Es gibt unverändert Kritik der 
Bau- und Abbruchverbände an der Praxistaugl ichkeit, insbesondere an der EBV. 
Massive Kritik wird auch seitens der Interessensgemeinschaft Deutscher 
Deponiebetreiber (InwesD) an der von Bayern durchgesetzten Länderöffnungsklausel 
formuliert, wonach die Bundesländer kraft eigener Kompetenz Grubenverfüllungen mit 
bodenfremden Material zulassen können. Im Gegensatz zur Begründung der 
Mantelverordnung erwartet die InwesD schon durch die Regelungen des 
Bodenschutzes zusätzliche Mengen, die deponiert werden müssen. Im Herbst 2025 ist 
eine Evaluierung des Verordnungspakets vorgesehen. 
 
 Landesrecht 
 
Die am 27.  März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des 
Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist in 2021 noch 
nicht umgesetzt worden. Das  Gesetz ist am 19. Febr uar 2022 in Kraft getreten : Die 
Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel das Landesabfallgesetz mit dem 
Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfallrecht zu harmonisieren . Unter 
Anderem ist vorgesehen, die fünfstufige Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen 
an kommunale Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen.

10 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
3 Neue und laufende Maßnahmen 
 
Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Opt imierung der Wertstofferfassung  wurde 
konzeptionell die Digitalis ierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung weiter 
vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger *innen gerecht zu werden, 
vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang 
zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie mehr über das Thema Abfalltrennung bzw. -
vermeidung und Stadtsauberkeit zu erfahren. Dieser Trend ist auch anhand der stark 
steigenden Zugriffe auf die bereits angebotenen digitalen Inhalte (unter anderem  AWB-
Internetseite) oder der v ermehrten Nutzung der Kontaktmöglichkeiten  (unter anderem 
Kundencenter, Social Media) zu sehen. 
 
 Beratung und Kommunikation 
 
Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2021 Hervorzuheben 
Kundenservice Insgesamt rund 473.000 Kontakte, die sich fast 
paritätisch aufteilen: 
 
 Telefonisch: rund 234.000 Kontakte 
 Online (Email/Internetseite): rund 239.000 
Kontakte 
Nach einer Erhöhung 
der Kundenkontakte 
im Jahr 2020 ist es in 
2021 wieder zu 
einem Rückgang um 
10,75% gekommen. 
Im Vergleich zum 
letzten Pandemie-
freien Jahr 2019 
wurde in 2021 eine 
Steigerung der 
Kundenkontakte von 
rund 30% 
ausgemacht. 
Internetseiten der 
AWB und AVG 
Köln 
Bei der AWB: 
 
 1,06 Mio. Nutzende 
 1,8 Mio. Sitzungen (+10%)  
(Mehrfach-Nutzende Ø 2 Aufrufe pro Jahr) 
 4,1 Mio. Seitenaufrufe (Aufrufe mehrerer Seiten) 
(-5%) 
 
Bei der AVG Köln: 
 Die Information über die technischen 
Einrichtungen  
und die damit verbundenen Dienstleistungen 
stehen  
im Vordergrund (kein Besucher-Tracking). 
Bei der AWB: + 15 % 
mehr Nutzende als 
2020. 
Die Google-
Suchergebnisse sind 
vermutlich exakter 
geworden, wodurch 
die Nutzenden direkt 
auf der Seite 
einsteigen, auf denen 
sich der gesuchte 
Inhalt befindet. So 
kommen die 
geringeren 
Hauptseitenaufrufe 
zustande. 
Social Media  Die AWB veröffentlichte in 2021 ca. 110 Postings zum 
Thema Nachhaltigkeit und Abfallvermeidungstipps auf 
Instagram, Facebook und Twitter: 
Das geplante Ziel, 
die Zahl der 
Follower*innen auf 
allen Kanälen um 1% 
zu steigern, wurde 
erreicht.

11 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
     
 


12 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Die AVG Köln verzeichnete in 2021 rund 
380.000 Seitenaufrufe ihrer Social-Media-
Kanäle; mehr als 6.500 Abonnent*innen folgen 
ihrem Angebot aus Information, Abfalltipps und 
Fachthemen. 
Abfall- und  
Wertstoffkalender  
 Der Abfall- und Wertstoffkalender 2021 ist digital 
und steht als PDF auf www.awbkoeln.de zum 
Download bereit. 
 Eine postalische Verteilung gedruckter 
Exemplare an alle Kölner Haushalte ist aus 
Nachhaltigkeitsgründen eingestellt worden. 
 Eine kleine gedruckte Anzahl lag ab Januar 
2021 in städtischen Bürgerämtern zur Mitnahme 
aus. 
 Auf speziellen Kundenwunsch hin wurden 1.000 
Abfall- und Wertstoffkalender per Post 
versendet. 
Im Vergleich zum 
Abfall- und 
Wertstoffkalender 
2020 wurden 
625.000 Exemplare 
weniger gedruckt. 
Kölle putzmunter 
 
  
 472 Aktionen mit über 14.000 Teilnehmenden  
(unter Beachtung geltender 
Hygienevorschriften). 
 Es beteiligten sich 412 Vereine, 48 Schulen und 
12 Kindertagesstätten. Bürgerschaft, 
Unternehmen, Schulen und Kitas sammelten 
460 m³ Müll und leisteten so einen wichtigen 
Beitrag zur Sauberkeit Kölns. 
 Dabei wurden sie von der AWB mit 
wiederverwendbaren Handschuhen und 
Müllsäcken ausgestattet, der gesammelte Müll 
wurde ordnungsgemäß entsorgt. 
Trotz Covid-19 
haben sich 
außerordentlich viele 
Kölner Bürger*innen 
engagiert.  
Das 20-jährige 
Jubiläum von „Kölle 
putzmunter“ wurde 
am 01. September 
2021 gefeiert (siehe 
Bild). Anwesend 
waren die 
Beigeordneten 
William Wolfgramm 
und Dr. Harald Rau 
sowie Vertretende 
der Partner-
gemeinschaft und 
der putzmunter 
Community.

13 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
 
Pädagogische 
Maßnahmen,  
Betriebshof-
führungen,  
Beratungen 
 Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in 
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen sind 
die Themen Abfallvermeidung und 
Wertstofftrennung. 
 Es wurden Covid-19-bedingt keine 
Betriebshofführungen angeboten. 
 Im Rahmen von 60 digitalen Angeboten bzw. 
Präsenzberatungen im Freien oder in großen 
Räumlichkeiten wurden 324 Kinder und 60 
Erwachsene erreicht. 
 Außerdem gab es 2.251 telefonische, Email- 
und persönliche Kontakte. 
 69 Kindertageseinrichtungen wurden mit 
Materialien für 1.050 Kinder beliefert und 
entsprechend telefonisch oder digital beraten, 
das pädagogische Personal erhält eine 
Anleitung zur digitalen Umsetzung und alle 
Materialien für die Kinder zu den eigens 
entwickelten didaktischen Einheiten. 
 Ein neu erstelltes Vorleseheft und ein Hörbuch 
zum AWB Bilderbuch runden das pädagogische 
Angebot ab. 
 Ein Theaterstück für Kinder zum Thema 
Abfalltrennung und Nachhaltigkeit wurde 
entwickelt und verfilmt, der aktuellen Situation 
entsprechend kann das Theaterstück aufgeführt 
oder der Film gezeigt werden. 
Die pädagogische 
Arbeit vor Ort konnte 
in 2021, wenn auch 
sehr reduziert, 
wieder 
aufgenommen 
werden. Digitale 
Angebote wurden 
weiter stärker 
genutzt, ausgebaut 
und geschaffen. 
Für 2022 sind wieder 
Betriebshofführungen 
geplant.

14 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Verwendet werden ein Lehrfilm und ein Podcast 
zum Thema Müll und ein Anti-Littering-Film. 
 Ein Umweltbildungskoffer wird an Schulen 
ausgeliehen. 
 Die AVG Köln hat Covid-19-bedingt ihren 
Besucherdienst eingestellt, wird aber 2022 
erneut mit dem Führungsangebot starten. 
Grill-Scouts  Im Rahmen von 26 Einsätzen an Schönwetter-
Wochenenden und Feiertagen wurden unter 
Einhaltung der Hygienevorschriften ca. 4.000 
Parkbesucher*innen erreicht und 2.100 „After 
Grill Büggel“ verteilt. 
 Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen 25 
Unterflurbehälter mit einem Fassungsvermögen 
von je 5m³ und 30 Aschebehälter bereit, um die 
Entsorgung des entstandenen Mülls zu 
gewährleisten und die Brandschäden zu 
reduzieren. 
 
Fortführung der 
Maßnahme.  
Es sind fünf weitere 
Aschebehälter in 
2022 geplant. 
Ältere Modelle 
werden sukzessive 
ausgetauscht.  
 
 Handlungsprogramm Littering  
 
Die Litteringaufträge sind grundsätzlich auf einem hohen Niveau und haben sich seit 2016 fast 
verdreifacht. Über den  Kanal „Sag’s Uns“ haben die Litteringmeldungen  im Vergleich zum 
Vorjahr um rund 12 % zugenommen. Dort gingen in 2021 rund 59 % aller Litteringaufträge ein 
(2020 waren es rund 50 % aller Litteringaufträge), was eine Zunahme der Nutzung des Portals 
„Sag’s uns“ widerspiegelt.  
 
Vorgestellt am 23. Januar 2020 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
konnten die nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden:  
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Unterflurbehälter-
optimierung 
 Im Sommer 2021 wurden in einem 
Pilotprojekt am Aachener Weiher die Glas- 
und Restmüll-Unterflurbehälter orange 
beklebt und mit deutlichen und 
nachdenklich machenden Hinweisen und 
Slogans versehen. Die Grillasche- und 
Grillkohlebehälter wurden mit einem 
orangenen Aluminiumschild ausgestattet. 
 Zusätzlich wurde eine Fahne aufgehängt, 
um auf die Standorte der Unterflurbehälter 
Künftig sind weitere 
alternative 
Maßnahmen zu 
entwickeln, um ein 
Bewusstsein dafür zu 
stärken und 
Verhaltensänderungen 
herbeizuführen.

15 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
schon von weitem aufmerksam zu 
machen. 
 Diese Maßnahmen sollten nachhaltig ein 
Bewusstsein für das Thema „Littering“ 
schaffen und die Vermüllung nach 
Wochenendpartys am Aachener Weiher 
deutlich reduzieren. 
 Flankierend fand wieder Kommunikation 
über die Social-Media-Kanäle der Stadt 
und der AWB sowie über die Internetseite 
der AWB statt. 
 Messungen ergaben eine sehr geringe 
Verbesserung des Stadtbildes. 
 
 
Umwelt-
bewusstsein bei 
Kindern und 
Jugendlichen 
 Pädagogische Präventivarbeit in Kitas und 
Schulen wurde Covid-19-bedingt 
überwiegend digital durchgeführt. 
Fortführung der bereits 
bestehenden 
Maßnahmen. 
Flaggenaktion zur 
Sensibilisierung 
auf wilden Müll 
  
 Bei dieser Aktion sollen nach der erfolgten 
Reinigung die vormals vermüllten Flächen 
mit Fähnchen markiert werden, um auf die 
zurückgelassenen Abfälle hinzuweisen 
und für das Littering-Problem zu 
sensibilisieren. 
Konzeption der 
Maßnahme und 
Vorbereitung zur 
Durchführung. 
Faktenbasierte 
Schockkampagne 
„Littering“ 
 Im Frühjahr 2021 wurden rund 300 
Citylight-Plakate in ganz Köln 
veröffentlicht, um die Kosten, die Littering 
verursachen, in den Fokus zu nehmen. 
 Flankiert wurde das Thema durch Mailings, 
Community-Kommunikation, Postings und 
Online-Kommunikation. 
 Plakatbeispiel:

16 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mitarbeit an NRW-
weitem Littering-
Konzept, initiiert 
durch das 
Ministerium für 
Umwelt, 
Landwirtschaft, 
Natur- und 
Verbraucherschutz 
des Landes NRW 
 Entwicklung eines auf Nordrhein-
Westfalen zugeschnittenes 
Maßnahmenkonzept zum Thema 
Littering. 
 Kernelement ist eine themenspezifische 
Internetplattform zum Thema. 
 Die Plattform soll für Kommunen, Vereine 
und Organisationen sein, um eigene 
Aktivitäten darzustellen oder 
Informationen über Aktionen in anderen 
Städten zu erhalten. 
„Handlungskonzept 
Littering NRW“ in 
Kooperation mit 
anderen Kommunen 
fertigstellen. 
Vernetzungs-
plattform  
für ehrenamtliche 
Müllentsorgung 
 Ausbau des „Kölle Putzmunter“-Auftritts 
um eine Plattform zur Vernetzung von 
Bürgerschaft, Vereinen und 
Organisationen für die ehrenamtliche 
Beseitigung von wildem Müll. 
Konzeption der 
Maßnahme und 
Vorbereitung zur 
Durchführung. 
Ausbau von  
Papierkörben  
 Insgesamt 8.466 Papierkörbe in 
Grünanlagen mit 948 
Hundekottütenspendern (HKTS) sind 
aufgestellt. 
 Insgesamt 14.741 Papierkörbe im 
öffentlichen Straßenland mit 966 HKTS 
sind aufgestellt. 
Bedarfsorientierter 
Ausbau von 
Papierkörben und 
HKTS. 
 
 Maßnahmen zur Abfallvermeidung 
 
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Single-Used-
Plastics 
 Die AWB hat sich im Auftrag der Stadt Köln 
an der vom Verband Kommunaler 
Unternehmen (VKU) organisierten 
bundesweiten Littering-Studie (20 
teilnehmende Städte) zu Single-Used-
Plastics beteiligt. 
Fortführung der 
Zusammenarbeit mit 
dem VKU, langfristig 
Entwicklung von 
Maßnahmen.

17 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Die Ergebnisse der bundesweiten Studie 
wurden im Sommer 2020 veröffentlicht. 
Vorstellung der Studie insbesondere vor 
dem Hintergrund der Auswirkungen auf die 
Stadt Köln sowie hinsichtlich Chancen und 
Möglichkeiten am 19. April 2021 im 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft. 
 Hintergrund ist die EU-Kunststoffrichtlinie 
2019. 
 Ziel ist die Schaffung einer Grundlage zur 
Umsetzung der erweiterten 
Herstellerverantwortung bei 
Einwegkunststoff-abfällen im öffentlichen 
Raum. 
Europäische  
Woche der 
Abfallvermeidung  
(EWAV) 
 Das Thema der EWAV 20. bis 28. November 
2021 war: „Wir gemeinsam für weniger Abfall 
– unsere Gemeinschaft für mehr 
Nachhaltigkeit!“. 
 Über die Online Plattform „AWB 
Nachhaltigkeits-Guide“ sollen Initiativen zur 
Abfallvermeidung bekannter gemacht 
werden. Über Tweets, Posts und Stories auf 
den Social-Media-Kanälen und auf der AWB-
Internetseite wurden interessierte 
Besucher*innen informiert und sensibilisiert. 
 Die AWB nahm an der Aktion bereits zum 
10. Mal teil. 
 
Teilnahme an der 
nächsten 
Aktionswoche  
19. bis 27. November 
2022. 
 
 Zero-Waste-Konzept für Köln 
 
Der Rat der Stadt  Köln hat im Mai 2021 beschloss en, dass bis Ende 2022 ein  Zero-Waste-
Konzept für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal 
und Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu 
trennen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle mehr 
zu verursachen  – engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die 
möglichst wenig Abfall produziert, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit 
verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt. 
Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen 
Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des  Zero-Waste-
Konzepts bis Ende 2 022 vor. Geplant sind unter anderem die Einbeziehung  der Kölner 
Bürgerschaft, von lokalen Gruppen und Initiativen, Gewerbe und Unternehmen. In Workshops 
und im Beteiligungsportal der Stadt Köln sollen gemeinsam Ideen für einen zu erarbeitenden 
Maßnahmenkatalog gesammelt werden.

18 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnahmen, wie Bildungsarbeit zur 
Mülltrennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, Bewerbung der Nutzung der 
Biotonne oder der Schadstoffmobile, die Online-Plattform zur Vermeidung von Einweg-To Go-
Bechern, ein Müll -ABC oder die regelmäßige Teilnahme an der Europäischen Woche der 
Abfallvermeidung (EWAV) etc. werden im zu erstellenden Maßnahmenkatalog berücksichtigt. 
Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschr eibung das Wuppertal Institut für 
Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut für Abfall, Abwasser 
und Infrastruktur -Management GmbH), Zero Waste Germany  e.V. und circulatemore 
beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt  Köln, unterstützt von AWB und AVG 
Köln. 
 
 Maßnahmen zur Abfallverwertung 
 
In 2021 wurde mit diesen Maßnahmen für eine intensivere Nutzung der Biotonne geworben: 
Beratung der Bürger*innen über Online- und Printmedien, Anschreiben ausgewählter Kölner 
Eigentümer*innen, die noch nicht über eine Biotonne verfügen, Unterstützung durch 
Bekanntmachung der Kampagne #wirfuerbio mit dem Ziel einer geringeren Störstoffquote im 
Bioabfall und die Einführung der Grünschnitt-Tonne im Kölner Stadtgebiet. 
Aufgrund der hohen Anschlussgrade von fast 90 % der Abfallbehälter für Altpapier (PPK) und 
Wertstoffe (LVP)  und einer jährlichen Steigerung der Anschlussquote waren hierfür im 
Berichtszeitraum keine gesonderten Maßnahmen vorgesehen. 
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Ausbau der 
Bioabfall-
sammlung 
Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt Köln, 
der AWB und AVG Köln mit verschiedenen 
Maßnahmen erarbeitet und am 4. März 2021 im 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vorgestellt, um 
die Bioabfallsammlung zur Erreichung der AWK-
Ziele 2027 auszubauen.  
In 2021 umgesetzt: 
 Teilnahme an der Aktion „Biotonne 
Deutschland“: Im Zeitraum vom 25.-31. 
Oktober 2021 Verteilaktion von 
Vorsortierbehältern auf den beiden 
Wertstoff-Centern, flankiert von 
Kommunikation via Presseinformation, 
Internetseite und App, Social Media-
Postings im Zeitraum vom 11. Oktober bis 
5. Dezember 2021. 
 Akquise neuer Biotonnen durch die gezielte 
Ansprache der Bürgerschaft durch die AWB 
zur Erreichung der Anschlussquote 
(Bioabfallberatung und vertriebliche 
Aktivitäten). 
 Einführung der zusätzlichen, 
kostenpflichtigen Biotonne. 
Laufende Umsetzung 
der Maßnahmen. 
 
Mitteilung zum 
Sachstand im 
Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln im 
August 2022.

19 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Infrastrukturelle Entwicklungen 
 
Vergärungsanlage Köln-Niehl 
 
Die Vergärungsanlage mit einer Jahreskapazität von rund 20.000 t wurde nach e iner 
Testphase am 3. November 2020 von der Betreiberin der Anlage, der AVG Kompostierung, 
übernommen und steht seither zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle zur Verfügung. Der 
tatsächliche Durchsatz ist unter anderem  abhängig vom Energiegehalt der Bioab fälle und 
technisch von der sogenannten  Rührwerkslast, vereinfacht ausgedrückt von der Dichte des 
Gärsubstrats im Fermenter. So konnten im Jahr 2020 r und 19.600 t und im Jahr 2 021 rund 
18.100 t verarbeitet werden.  
 
Die Vergärungsanlage (VGA) produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage 
(BGAA) ein Biomethan, das über eine von der Rheinisc hen Netzgesellschaft errichtete  
Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in das örtliche Erd gasnetz zur Versorgung der 
Endverbraucher eingespeist wird. Mit dem eingespeisten Biomethan könnten bis zu 1.000 
Haushalte pro Jahr versorgt werden. Nach der Vergärung gehen die  Gärreste aus dem 
Fermenter zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit d em restlichen Bioabfall 
vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist daraus Kompost geworden. Die für 
die Vergärung und Biogasaufbereitung notwendige Wärme stammt aus der 
Restmüllverbrennungsanlage. Diese Verknüpfung ist erstmalig in Deutschlan d realisiert 
worden.  
 
Insgesamt konnten im Jahr 2020 rund 856.000 Nm3 beziehungsweise rund 9.215.000 kWh 
und in 2021 rund 860.000 Nm 3 beziehungsweise 9.258.000 kWh in das Kölner Erdgasnetz 
eingespeist werden. 
 
Am 28. September 2021 konnte die Biogastankst elle bei der AVG Ressourcen eröffnet 
werden. Dieses Gemeinschaftsprojekt der AVG Kompostierung, der AWB, der RheinEnergie 
AG, REMONDIS und GVG Rhein -Erft erlaubt das Betanken der Sammelfahrzeuge mit 
klimafreundlichem Biomethan, das aus dem Kölner Bioabfall produziert worden ist; ein gutes 
Beispiel für „Circular Economy“. Im Jahr 2021 konnten durch Nutzung des Biomethans rund 
3.500 Tonnen CO2 gegenüber fossilen Energieträgern eingespart werden.

20 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Kunststoffsortierung 
 
Im Kontext mit der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Köln das Projekt „Installation einer 
Kunststoffsortierung in der Vorschaltanlage (VSA) der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“ 
entwickelt. 
 
Ziel der Maßnah me ist es, aus dem Hausmüll sogenannte  3-D-Kunststoffe (z um Beispiel  
Waschmittelflaschen) auszusortieren und in die stoffliche Verwertung zurückzuführen. Auch 
Folien sollen aussortiert und zunächst zu hochwertigem Brennstoff aufbereitet werden. Sobald 
für die Folien eine stoffliche Verwertung technisch und wirtschaftlich möglich ist, s ollen auch 
diese stofflich verwertet werden. Aktuell laufen parallel dazu Forschungs - und Pilotvorhaben 
der petrochemischen Industrie. Das Genehmigungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen. 
Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens Ende 2023 zu rechnen, zu mal einerseits die 
Umbauarbeiten im laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden müssen und sich 
andererseits bei vollen Auftragsbüchern der Anlagenbauer Covid-19-bedingte Lieferengpässe 
abzeichnen. 
 
Verlagerung des Rostaschetransportes auf die Schiene 
 
Die Rostaschen der Restmüllverbrennungsanlage werden derzeit mit rund 7.000 LKW -
Transporten jährlich zur Rostascheaufbereitungsanlage nach Erftstadt transportiert. Dies 
entspricht einer Gesamtfahrstrecke von rund 460.000 LKW-km pro Jahr. 
 
Durch die Verlage rung der LKW -Transporte auf die Schiene soll zukünftig die regionale 
Verkehrsinfrastruktur – insbesondere auch im Kölner Norden – entlastet sowie CO2-
Emissionen vermieden werden.  
 
Ab dem Jahr 2024 soll die Rostasche der Müllverbrennung direkt mit der Krananlage aus dem 
Rostaschebunker in standardisierte Container auf die Bahn verladen werden. Nach dem 
Bahntransport zum Container-Terminal in Hürth-Knapsack werden die Container von der Bahn 
auf den LKW umgeschlagen und über die sogenannte  „letzte Meile“ zur 
Rostascheaufbereitungsanlage auf der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt -Liblar 
transportiert.  
Für die Bahnverladung soll die bestehende gute Gleisinfrastruktur und Anbindung an das 
Gleisnetz der HGK genutzt werden. Hierzu wird die bestehende Gleisanlage erweitert und über 
ein zusätzliches Gleis an den Nebengleisanschluss von Ford angeschlossen.  
 
Weiterhin soll die Krananlage des Rostaschebunkers an der westlichen Stirnseite in Richtung 
Gleisanlage verlängert werden, so dass eine direkte Beladung aus de m Rostaschebunker in 
entsprechende Container erfolgen kann.  
 
Die Planungsarbeiten sind beauftragt. Aktuell erfolgen die erforderlichen Abstimmungen mit 
der Genehmigungsbehörde zur Vorbereitung des Genehmigungsantrags. 
 
Neubau der Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage 
 
Für die bestehende Rostascheaufbereitungs - und Konditionierungsanlage, die im Jahr 2010 
in Betrieb genommen wurde, muss in den kommenden Jahren Ersatz geschaffen werden. 
Durch den naturgemäß hohen Verschleiß bei  der Aufbereitung von Rostasche  ist ein 
wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Bestandsanlage langfristig nicht mehr darstellbar. Aus 
diesem Grund hat sich die AVG Köln entschieden, eine neue Anlage unmittelbar neben der 
Bestandsanlage zu errichten. Diese neue Anlage soll vo raussichtlich ab Ende 2024 ihren 
Betrieb aufnehmen. 
 
Zur Vorbereitung zukünftiger Baumaßnahmen wurde im Frühjahr 2021 bereits ein Teil der 
zukünftigen Betriebsfläche mit aufbereiteten mineralischen Schlacken verfüllt, um einerseits

21 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
das gewünschte Geländeni veau zu erreichen und andererseits erforderliche Verdichtungen 
des ehemaligen Hausmüll-Deponiegeländes zu erreichen. Setzungen von bis zu 50 cm sind 
hier bereits erfolgt. Bevor auch die weitere Fläche des zukünftigen Betriebsgeländes verfüllt 
wird, muss ei n Teil der heutigen Zufahrtsstraße zur Deponie verlegt werden , zumal diese 
ohnehin stark sanierungsbedürftig ist . Aktuell erfolgt die Entwurfs - und 
Genehmigungsplanung. Der Genehmigungsantrag soll voraussichtlich im Herbst 2022 bei der 
Genehmigungsbehörde eingereicht werden.  
 
Ziel der neuen Anlage ist es, nahezu 100 Prozent der Altmetalle aus dem Restmüll 
zurückzugewinnen. Dazu ist ein dreistufiges Trennverfahren erforderlich. Für dieses neuartige 
Konzept namens Mephistorec reicht die AVG Köln im Frühjahr 2022 beim Umweltbundesamt 
einen Förderantrag ein. 
 
CO2-Abscheidung und Nutzung bei der RMVA 
 
Die RMVA emittiert jährlich aufgrund des Verbrennungsprozesses CO2. Rund 50 % des CO 2 
gilt dabei als regenerativ, da es nicht aus Abfällen fossilen Ursprungs stamm t, sondern aus 
Biomassen. Der Einfluss auf das Brennmaterial „Müll“ ist nur begrenzt möglich, so dass CO2-
Emissionen letztlich unvermeidbar sind. Eine Alternative könnte die CO2-Abscheidung im 
Abgasstrom und die anschließende rohstoffliche Nutzung in der C hemieindustrie sein. Als 
„Carbon Capture and Utilization“ (CCU) werden die Abscheidung, der Transport und die 
anschließende Nutzung von Kohlenstoffverbindungen, meist in Form von Kohlendioxid (CO2) 
oder Kohlenmonoxid (CO), bezeichnet, bei denen der Kohlenstoff mindestens einem weiteren 
Nutzungszyklus zugeführt wird.  Die Klimaziele der Stadt Köln und mögliche finanzielle 
Belastungen einer zukünftigen Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in den 
internationalen CO2-Emissionshandel oder das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz 
erfordern eine CO2-Strategie der Müllverbrennung der AVG Köln. Die AVG Köln sucht deshalb 
nach Möglichkeiten der Dekarbonisierung der RMVA. Derzeit läuft eine Machbarkeitsstudie. 
 
Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville 
 
Am Standort Vereinigte Ville werden seit Jahrzehnten Abfälle umweltverträglich entsorgt. Die 
drei Betreiber RWE Power, REMONDIS Industrie Servi ce GmbH (RIS) und AVG Köln mbH 
betreiben hier in unmittelbarer Nachbarschaft jeweils eigene Deponien. Die drei Deponien sind 
entsprechend der Deponieverordnung unterschiedlichen Deponieklassen zugeordnet und 
weisen die daf ür erforderlichen Ausstattungen  wie z. B. Abdichtungssysteme auf. Die 
ausschließlich mineralischen Abfälle werden entsprechend ihrer Schadstoffgehalte a uf den 
jeweiligen Deponien abgelagert.  
 
Die derzeit betriebenen beiden Deponien der AVG Köln und der RIS werden im Laufe dieser 
Dekade, spätestens jedoch 2030 verfüllt sein. Die Deponie der RWE Power besitzt zwar noch 
ein größeres Verfüllvolumen, das aber  hinsichtlich der für die Ablagerung zugelassenen 
mineralischen Abfallarten auf Kraftwerkreststoffe ausgerichtet ist. Da diese Abfallart aufgrund 
des Braunkohleausstieges rückläufig ist, soll das genehmigte Verfüllvolumen mit anderen 
mineralischen Abfällen der Deponieklasse I verfüllt werden.  
 
Aus diesen Gründen beantragten im Oktober 2021 alle  drei Betreiber den langfristigen 
Weiterbetrieb der Deponien mit einer Erhöhung des Ablagerungsvolumens für die Abfälle der 
jeweiligen Deponieklassen. Für den Weiter betrieb werden keine neuen, bisher nicht zur 
Ablagerung von Abfällen genehmigte Flächen, benötigt. Der Weiterbetrieb des 
Deponiestandorts Vereinigte Ville ist ein wichtiger Baustein, um insbesondere die 
Entsorgungssicherheit der Region langfristig zu gewährleisten. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat den Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville mit Ratsbeschluss 
vom 3. Mai 2018 mit der Maßgabe befürwortet, dass für den geplanten neuen 
Deponieabschnitt Einrichtung, Betrieb und Stilllegung vollständig durch Ablager ungsentgelte

22 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
finanziert werden und darüber hinaus durch die Ablagerungsentgelte für den neuen 
Deponieabschnitt auch weitere Deckungsbeiträge zur Finanzierung der Teilstilllegung der 
Altdeponie erwirtschaftet werden sollen. 
 
Die Antragsunterlagen wurden am 13. Oktober 2021 der Genehmigungsbehörde übergeben. 
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte die Vorhabensveröffentlichung durch die 
Bezirksregierung Arnsberg im Amtsblatt am 18. Dezember 2021. 
 
Die Offenlage der Planunter lagen erfolgte in der Ze it vom 3. Januar  bis einschließlich  
2. Februar 2022. Die Einwendungsfrist gegen das Vorhaben endet e am 2. März 2022. Die 
wenigen eingetroffenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen des 
offiziellen Erörterungstermins im Laufe des Jahres 2022 behandelt. 
 
 Papierkörbe und Hundekottütenspender 
 
Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und 
Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen erfolgreich weiter 
ausgebaut. Ende 2021 besteht das Angebot stadtweit damit aus rund 23.200 Papierkörben 
und rund 1.900 Hundekottütenspendern: 
 
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen: 
 
Öffentliches Straßenland 2017 2018 2019 2020 2021 
Straßenpapierkörbe 14.185 14.239 14.433 14.576 14.741 
Hundekottüten-Spender 816 840 888 944 966 
Unterflurbehälter  
(KVB-Haltestellen) 103 103 103 103 101 
 
 
In der AWB -App und auf der AWB -Internetseite werden sämtliche Standorte der 
Hundekottütenspender angezeigt, die im gesamten Kölner Stadtgebiet zur Verfügung stehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grünanlagen 2017 2018 2019 2020 2021 
Straßenpapierkörbe 
(„Raketen“) 7.127 7.590 7.890 8.251 8.466 
Hundekottüten-Spender 620 675 732 930 948 
Unterflurbehälter 25 25 25 25 25

23 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
4 Mengenentwicklung und Prognose 
 
 Entwicklung der Kölner Abfallmengen 
 
In den vergangenen Jahren konnte n die Mengen an gemischten Siedlungsabfällen – 
insbesondere des Restmülls – reduziert werden. Dies geht einher mit dem Anstieg der 
Wertstoffe. Die Abfall - und Wertstofftrennung konnte erfolgreich durch die Maßnahmen der 
Stadt Köln und der AWB verbessert werden. Die über die Wertstofftonne erfassten Mengen 
konnten gesteigert werden, ebenso ist bei m Ausbau der Bio tonnensammlung bzw. deren 
Anschlussgrad eine weiterhin positive Entwicklung zu vermerken. 
 
Trotz eines erhöhten An schlussgrades bei den Altpapierbehältern sinkt die gesammelte 
Tonnage auf Grund des geänderten Konsumverhaltens leicht. Dies ist insbesondere auf einen 
Rückgang graphischer Papiere, der Nutzung digitaler Tageszeitungsangebote und dem 
Zuwachs an Verkaufsverpackungen/Kartonagen durch verstärkte Entwicklung bei Lieferungen 
während der Covid -19-Pandemie zurückzuführen. Durch die geänderte 
Materialzusammensetzung wird das Altpapier voluminöser und damit gleichzeitig leichter. 
 
Stadt Köln und AWB sind auf einem g uten Weg die Zielvorgaben 2027 des 
Abfallwirtschaftskonzeptes zu erreichen. 
 
 
Darstellung der getrennt gesammelten Fraktionen in Tonnen für die Jahre 2017-2021: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertstoff-
tonne

24 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
 
Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2016-2021 und Ziel 2027: 
 
Abfallart ASN* 2017 2018 2019 2020 2021 Ziel 
2027 
Gemischte  
Siedlungsabfälle (t) - 294.031 290.284 286.937 291.645 290.361 299.200 
Restmüll 
inkl. 
Krankenhausabf. 
200301 249.135 246.260 242.666 245.132 243.175 253.500 
Sperrmüll 200307 44.130 43.210 43.461 45.730 46.164 44.900 
Schadstoffe diverse 766 814 799 783 800 800 
Asbesthaltige  
Abfälle** 170605 - - 220 490 222 - 
Infrastrukturabfälle 
(t) - 97.313 94.626 99.243 89.719 85.021 105.500 
Straßenkehricht 200303 5.525 4.983 4.672 4.374 4.945 5.900 
Sonstige gemischte 
Siedlungsabfälle 
200301 
u.a. 10.219 9.474 8.600 9.000 10.146 11.000 
Abfälle aus der  
Kanalreinigung 200306 1.370 1.271 1.478 773 813 1.500 
Schlämme aus der  
Abwasserreinigung 190805 74.952 75.343 78.532 71.379 66.717 81.800 
Mineralik Friedhöfe 200202 5.247 3.555 5.962 4.193 2.400 5.300 
Biogene Abfälle (t) - 73.981 69.518 78.805 76.198 80.581 82.100 
Bioabfall (Biotonne) 200301 39.819 38.092 39.766 41.905 46.031 47.700 
Grünabfälle  200201 9.419 8.024 9.227 8.030 8.486 9.400 
Grünabfälle aus dem 
Kölner Stadtgebiet 200201 24.743 23.402 29.812 26.263 26.064 25.000 
Wertstoffe (t) - 131.256 129.030 127.771 129.671 127.808 135.600 
Altpapier 200101 63.396 60.457 58.505 56.832 56.704 63.600 
Altkleider 200111 3.546 3.720 3.835 3.937 3.849 4.200 
E-Schrott diverse 6.529 5.995 6.329 6.427 5.873 7.500 
Altholz 200138 10.350 10.877 10.210 9.377 8.805 11.000 
Metalle 200140 2.378 2.151 2.235 2.184 1.940 2.400 
Wertstofftonne 150106 26.958 27.513 28.072 29.855 29.656 28.300 
Kunststoffe (WSC) 200139 259 299 317 286 286 300 
Glas 150107 17.840 18.018 18.269 20.773 20.695 18.300 
Summe (t)  - 596.581 583.458 592.756 587.233 583.771 622.400 
Einwohner*innen - 1.084.79 1.089.98 1.091.81 1.088.04 1.079.30 1.150.00 
pro Einwohner in Kg  - 550 535 543 540 541 541 
Verwertungsquote  
(Stofflich) - 58 % 57,7% 58,9 % 58,1 % 58,2 % 59 % 
* ASN – Abfallschlüsselnummer; ** Asbesthaltige Abfälle werden erst seit 2019 bei der AVG 
Köln angenommen und wurden im Abfallwirtschaftskonzept 2018-2027 noch nicht 
berücksichtigt.

25 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
Entwicklung der Kölner Abfallmengen pro Kopf 2017-2021 und Ziel 2027: 
 
Abfallart ASN 2017 2018 2019 2020 2021 Ziel 2027 
Gemischte Siedlungsabfälle (t) 
Restmüll 200301 229,7 225,9 222,3 225,3 223,5 220,4 
Sperrmüll 200307 40,7 39,6 39,8 42 42,4 39 
Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 
Infrastrukturabfälle - 89,7 86,8 90,9 82,5 78,8 - 
Biogene Abfälle (t) 
Bioabfall (Biotonne) 200301 36,7 34,9 36,4 38,5 42,6 41,5 
Grünabfälle 200201 8,7 7,4 8,5 7,4 7,9 8,2 
Grünabfälle aus dem 
Kölner Stadtgebiet 200201 22,8 21,5 27,3 24,1 24,1 21,7 
Getrennt gesammelte Wertstoffe (t) 
Altpapier 200101 58,4 55,5 53,6 52,2 52,5 55,3 
Altkleider 200111 3,3 3,4 3,5 3,6 3,6 3,7 
E-Schrott diverse 6 5,5 5,8 5,9 5,4 6,5 
Altholz 200138 9,5 10 9,4 8,6 8,2 9,6 
Metalle 200140 2,2 2 2 2 1,8 2,1 
Wertstofftonne 150106 24,9 25,2 25,7 27,4 27,5 24,6 
Kunststoffe (WSC) 200139 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 
Glas 150107 16,4 16,5 16,7 19,1 19,2 15,9 
Gesamt (kg/pro Kopf) - 550 535 543  540 541 541,2 
 
 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 
 
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Biogene Abfälle, Altpapier und 
Wertstoffe (LVP) konnte in den vergangenen Jahren er folgreich ausgebaut werden. Bei den 
Bioabfällen ist ein erfreulich steter Anstieg zu beobachten.  Im Abfallwirtschaftskonzept sind 
keine expliziten Ziele für die Anschlussquoten festgelegt worden. Diese sind durch die 
Entwicklung der Abfallmengen abgedeckt. 
 
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 2017-2021: 
 
Abfallart 2017 2018 2019 2020 2021 
Biogene Abfälle 59,01% 60,23% 61,56% 63,25% 64,65% 
Altpapier 87,80% 88,30% 88,72% 89,23% 89,71% 
Wertstoffe (LVP) 83,96% 84,65% 85,36% 86,08% 86,73% 
 
Darstellung der Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter in Prozent für 2017-2021:

26 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
5 Fazit und Ausblick 
 
Trotz der Herausforderungen des Jahres 2021  konnte die Leistungsfähigkeit der 
Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg gewährleistet werden. Die 
Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. 
Neben den Pandemie-bedingten Aufgabenstellungen war das Hochwasser vom Juli 2021 nicht 
nur eine logistische Herausforderung für AWB, AVG Köln und Stadt Köln, sondern ein 
einschneidendes Ereignis für alle Betroffenen. Diese Ausnahmesituation führte auch zu 
gestiegenen Sperrmüllmengen (Zuwachs von rund 1. 200 t). Es ist davon auszugehen, dass 
sich in 2022 die Sperrmüllmengen wieder auf ein vergleichbares Niveau wie der Vor -
Pandemie-Zeit einpendeln werden, sofern keine Umwelteinflüsse derartiger Größenordnung 
auftreten werden. 
In 2021 ist das Aufkommen der g emischten Siedlungsabfälle gegenüber 2020 wieder 
gesunken und nähert sich dem Wert aus dem Vor -Covid-19-Jahr 2019 an. Insgesamt ist in 
2021 sowohl pro Einwohner* in als auch in Summe weniger Restabfall angefallen.  Die 
gemischten Siedlungsabfälle unterschreiten pro Einwohner*in als auch in Summe bereits in 
2021 den jeweiligen AWK-Zielwert von 2027. 
Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv.  
Die gesammelte Tonnage der Wertstoffe entwickelt sich – mit Ausnahme der Altpapiermengen 
– ebenfalls positiv. Der Trend sinkender Altpapiermengen bei gleichzeitig steigender Anzahl 
an Behältern hält an. 
Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die 
Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen. In 2021 konnte die 
Sammelmenge vergleichsweise stark gesteigert werden. Das Ausbau -Programm scheint zu 
greifen. AWB und AVG Köln erarbeiten aktuell ein Kommunikationskonzept, um die Akzeptanz 
der Biotonne weiter zu erhöhe n und auf die erweiterte Befüllung auch mit gekochten 
Essensresten hinzuweisen. 
Die Recyclingquoten entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der 
Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2021 nur knapp unter dem AWK-Zielwert 2027. 
2021 lag ein Fokus beim Einsatz gegen Littering. So wurden rund 400 neue Papierkörbe 
aufgestellt und 40 neue Hundekottütenspender installiert. Mit rund 23.200 Papierkörben im 
gesamten Stadtbild ist Köln deutschlandweit führend. Die Beseitigung von wi lden 
Müllablagerungen hatte – vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen 
Raums – einen hohen Stellenwert. Eine Erhöhung der  Maßnahmen gegen Littering werden 
das Jahr 2022 prägen. 
Die Gesetzgebung – auf europäischer und auf Bundesebene – vollzieht hinsichtlich der 
Kreislauf-wirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Auch im Jahr 2021 
sind zahlreiche neue Verordnungen und Novellierungen auf den Weg gebracht worden, wie in 
Kapitel 2 dargestellt. Mit Wirkung für 2022 befinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe im 
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Mit dem in 2020 verabschiedeten „EU Green 
Deal“, der mittels EU -Richtlinien noch konkretisiert werden muss, wird sich die starke 
gesetzliche Entwicklung in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. 
Ab 2022 soll auch die Abfallvermeidung in Köln mit einem unter Stadtbeteiligung erstellten 
Zero- Waste-Konzept, das im Mai 2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, weiter 
gestärkt und so die Ziele des Kreislaufwirtschafts gesetzes weiter realisiert werden. Die 
Erstellung des Zero-Waste-Konzepts wird maßgeblich in 2022 umgesetzt; entsprechend wird 
der Sachstandsbericht im kommenden Jahr dies aufgreifen.

27 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Anhang 
 
AWB Grill-Scouts 
Maßnahme 
Grill-Scouts beraten die Parkbesucher *innen während der 
Sommermonate zum Thema Picknick - und Grillabfälle. Sie 
weisen auf die Entsorgungsangebote der AWB hin und 
verteilen bei Bedarf „After-Grill-Büggel“ für Picknickabfälle.  
Ziel 
Stärkere Einbindung der Parkbesucher*innen, um die Parkanlagen sauber und attraktiv zu 
halten. 
Beteiligte 
AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger*innen 
www 
www.grillscouts.awbkoeln.de 
Fakten 
Die Grill -Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 2 0 Grad an 
Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis 20.00 
Uhr mit den orangenen AWB-Fahrrädern in den Kölner Parks 
unterwegs. 
 seit Sommersaison 2011 
 ca. 50.000 
Ansprachen/Jahr 
 
 
Coffe-to-go.koeln 
Maßnahme 
Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und Adressen: hier 
kann man sich auf einen Blick informieren, welche 
Verkaufsstellen in der Nähe Mehrwegbecher ausgeben und 
wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte kundeneigene 
Becher befüllen.  
Ziel 
- Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen 
- Verbesserung der Stadtsauberkeit 
- Umweltschonung 
Beteiligte 
coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus der Stadt Köln, der 
AWB, der IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und Gewerbe. Sie richtet 
sich sowohl an Konsument*innen als auch an alle Unternehmen, die Heißgetränke in Köln 
anbieten.  
www 
www.coffee-to-go.koeln 
Fakten 
180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich in 
Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher werden 
bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall. 
 seit März 2018

28 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) 
Maßnahme 
Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und 
Wiederverwendung. 
Ziel 
Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäer*innen sollen 
dafür sensibilisiert werden, mit Alltagsgegenständen und dem Ressourcenverbrauch 
bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden. 
Beteiligte 
Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission, im Zuge 
des Inkrafttretens der EU -Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg gebracht. Die 
Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von Städten und Regionen für 
Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement, angesiedelt. Darüber hinaus agieren in 
nahezu allen europäischen Ländern National - oder Regionalkoordinatoren, um die 
Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen. 
 
In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Kampagne im 
Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU). 
Die kommunalen Unternehmen unterstützen die Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres 
gesetzlichen Auftrages zur Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und 
Zivilgesellschaft können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw. 
Programme organisieren. 
www  
www.wochederabfallvermeidung.de 
 
Kölle Putzmunter 
Maßnahme 
Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen 
Flächen, an der alle interessierten Kölner *innen teilnehmen 
können. Wann, wo und wie lange eine Saubermachaktion 
stattfinden soll, bestimmen die Teilnehmenden selbst.   
Ziel 
Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein der 
Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber zu halten. 
Beteiligte 
Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der Stadt Köln, AWB, AVG Köln, Kölner Express 
und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG. 
Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und Müllbeuteln, 
Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB. 
www 
www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter 
Fakten 
In 2021  wurden 472 Aktionen mit über 14.000 Personen 
teilgenommen haben (2020: ca. 300 Aktionen mit rund 8.000 
P.) 
 seit 2001

29 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Littering 
Beschreibung 
Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlu ngsabfall, ohne dabei die 
bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen. 
Schwerpunkte 
Überall dort, wo viele Menschen vorbei- oder zusammenkommen, z.B. entlang von Straßen, 
auf  
Park-, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an Wertstoffinseln, an sozialen 
Brennpunkten.  
Bandbreite 
Von Zigarettenkippen über ToGo-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel bis hin zu  
Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen. 
Ursachen 
U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehl endes 
Verantwortungs-bewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder zu 
geringe Strafen bei Verstößen. 
Folgen 
Ökonomisch und ökologisch beträchtlich: z.B. betrugen die Sammel- und Entsorgungskosten 
für Litteringmüll in Köln in 2020 ca. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen die Gebührenzahler*innen. 
Tiere verwechseln insb. Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfällen 
besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den 
Mikroplastikeinträgen in die Umwelt . Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die 
unkontrollierte Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich 
werden Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen. 
 
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“ 
Beschreibung 
- Edelstahl 
- 80 L Fassungsvolumen 
- mit Aschenbecher 
- aufgestellt im 
öffentlichen Straßenland 
 
2 Varianten:  
- ohne 
Hundekottütenspender 
- mit 
Hundekottütenspender

30 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“ 
Beschreibung 
- Drahtgitterkorb 
- 70 l Fassungsvolumen 
- aufgestellt in 
Grünanlagen 
 
2 Varianten:  
- ohne 
Hundekottütenspender 
- mit 
Hundekottütenspender 
  
 
Repair Café 
Maßnahme 
„Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, 
defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Möbel oder Haushaltsgegenstände unter 
fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen. Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte 
Facharbeiter und andere erfahrene Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu 
reparieren. 
Ziel 
- Reparieren und Wiederverwenden 
- Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten 
- Abfallvermeidung  
Beteiligte 
Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Kölner Bürger*innen offen stehen. 
 
Sag’s uns 
Maßnahme 
Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in 
„Stadt Köln-App“), in der Kölner Bürger *innen ihre Anliegen 
betreffend öffentliche Flächen online melden und die 
Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur 
Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll.  
Ziel 
Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger*innen, Mängel im öffentlichen Straßenland schnell 
und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern. 
Beteiligte 
Verwaltung der Stadt Köln mit Partner *innen – u.a. AWB, RheinEnergie AG, Stadtent -
wässerungsbetriebe Köln AÖR. 
www 
https://sags-uns.stadt-koeln.de 
Fakten 
Alleine die AWB hat im Jahr 2021 ca. 9.0 00 Meldungen 
bearbeitet („Littering“ bzw. „Wilder Müll“). 
 ca. 83.000 Meldungen 
seit 2015 (Stand März 
2022)

31 
       3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Vergärungsanlage Köln-Niehl 
Beschreibung 
- Am 03. November 2020 in Betrieb genommen 
- Jahreskapazität rund 20.000t 
Ziel 
- Versorgung von bis zu rund 1.000 Haushalten/Jahr mit dem eingespeisten Biomethan 
- Einsparung von bis zu 4.000t CO2/Jahr 
 
Biogastankstelle 
Beschreibung 
- Am 28. September 2021 Inbetriebnahme der Biogastankstelle in Köln-Niehl 
Ziel 
- Schließung von Stoffkreisläufen 
- Bereitstellung umwelt- und klimafreundlicher Treibstoffe

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Remondis

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1543/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.05.2022
Erstellt
05.05.2022 17:05