1543/2022
Dritter Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 12.05.2022 1543/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 19.05.2022 Dritter Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln Zum Umsetzungsstand des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Köln wird jährlich mittels Sach- standsbericht berichtet. In Anlage beigefügt ist der dritte Sachstandsbericht zum Berichtsjahr 2021 zum aktuellen Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum von 2018 bis 2027, welches am 22.11.2018 durch den Rat beschlossen wurde (0529/2018). Gez. Wolfgramm
Dritter Sachstandsbericht Berichtsjahr 2021 zum Abfallwirtschaftskonzept 2018
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3. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln
Berichtszeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Kontakt für Fragen zum Bericht:
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de
Tel.: 0221/221-27563 und -27557
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung / Vorwort ................................ ................................ ................................ ....... 3
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen ................................ ................................ ............. 5
Europäisches Recht ................................ ................................ ................................ 5
Bundesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 6
Landesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 9
3 Neue und laufende Maßnahmen ................................ ................................ ...................10
Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ................10
Handlungsprogramm Littering ................................ ................................ ................14
Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ................................ .........16
Zero-Waste-Konzept für Köln ................................ ................................ .................17
Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ................................ ..........18
Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ ...............19
Papierkörbe und Hundekottütenspender ................................ ................................ 22
4 Mengenentwicklung und Prognose ................................ ................................ ................23
Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ................................ ....23
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ................................ ....25
5 Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .........26
Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ .27
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
1 Einführung / Vorwort
Dieser dritte Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) umfasst das Berichtsjahr
1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und dient dazu, über wesentliche Veränderungen und
Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den aktuellen Erreichungsgrad der AWK-
Ziele darzustellen.
Eine Tendenz zum mobilen Arbeiten, reduzierte Reiseaktivitäten, umfangreiche Auflagen für
Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen sowie für Schulen und Kitas haben auch in
2021 zu einer Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen B ereich geführt.
Dementsprechend hat sich das Verhalten (zum Beispiel vermehrter Konsum von Take-Away-
Produkten, Ausweitung von Online -Bestellungen oder mehr Renovierungsaktivitäten) der
Bürger*innen verändert, was unter anderem auch Einfluss auf die Abfallerzeugung hatte.
Generell konnte eine erneute Steigerung der biogenen Abfälle verzeichnet werden, was auf
verstärkte Maßnahmen zur Nutzung der Biotonne und die sehr gute Aufklärung über
Mülltrennung zurückzuführen ist.
Im Berichtsjahr konnte n die AWB und die AVG Köln flexibel und gut aufgestellt die
Flutkatastrophe meistern: So wurde schnell reagiert und den Kölner Bürger *innen
unbürokratisch geholfen.
Auf die Covid-19-bedingten Herausforderungen haben die AWB und die AVG Köln auch im
zweiten Pandemieja hr flexibel und gut reagiert, sodass die Leistungsfähigk eit der
Abfallverwertung und Straßenreinigung zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt war. Infolge der
getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 2021 vorübergehend
Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen, viele konnten jedoch wieder aufgenommen
und fortgeführt werden:
Die Wertstoffcenter der Stadt Köln blieben im gesamten Berichtszeitraum geöffnet. Der
Zugang zu den Wertstoffcentern musste lediglich temporär eingeschränkt werden.
Die mobile Schadstoffsammlung konnte im Laufe des Jahres wieder aufgenommen
werden.
Die pädagogische Beratung vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen konnte in
reduziertem Umfang wieder aufgenommen werden.
Infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieb en wurden Abfallbehälter
abbestellt und somit auch in diesem Jahr von der satzungsgemäßen Möglichkeit
Gebrauch gemacht, Gebühren vorübergehend auszusetzen.
Die Stadt Köln hat sich zur Unterstützung der Gewerbebetriebe erneut dazu
entschieden, Stundungen v on Gebühren zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit
wurde Gebrauch gemacht.
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus -
Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und
Grünanlagen lieferten. Zunehmende Kapazitätsanforderungen konnten durch zusätzlich
aufgestellte Abfallbehälter geschaffen werden.
Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilden Müllablagerungen sind
im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Seit 2016 haben die Litteringmeldungen aber um
rund 140 % zugenommen und sind seitdem auf einem konstant hohen Niveau.
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder
online über die Social -Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger *innen abermals eine
große Bedeutung erfahren.
Köln setzt seit 2013/14 als eine der ersten Großstädte bundesweit eine eigene
Wertstoffstrategie um, nach der in der Gelben Tonne nicht nur gebrauchte Kunststoff-, Metall-
und Verbundverpackungen entsorgt werden können, sondern zusätzlich auch alle weiteren
Gegenstände aus Metal l und Kunststoff. Die jahrelangen Erfahrungen mit der Kölner
Wertstoffstrategie seit 2013/14 fallen sehr positiv aus: die Kölner Bürger *innen akzeptieren
und nutzen das Angebot der Wertstofftonne umfänglich.
Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der Stadt Köln
beschlossen, dass bis Ende 2022 ein Zero-Waste-Konzept für Köln entwickelt werden soll. An
der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sollen sowohl die Kölner Bürger *innen als auch
Initiativen, Verbände, Unternehmen, Industrie und Verwaltung beteiligt werden. Mit der
Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung ein wissenschaftliches
Konsortium beauftragt. Den Zero -Waste-Prozess steuert die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, unterstützt von AWB und AVG Köln. Mittels
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollen Hintergründe zu Zero Waste und Abfallvermeidung
erklärt, Zusammenhänge erläutert und praktische Empfehlungen gegeben werden. Jede*r
Kölner*in kann und sollte einen ei genen Beitrag für weniger Abfälle und mehr Ressourcen -,
Umwelt- und Klimaschutz leisten.
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen
In den Jahren 2020/2021 ist es zu wesentlichen gesetzlichen Änderungen auf europäischer,
Bundes- sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden.
Europäisches Recht
Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Krei slaufwirtschaft“ (als Teil des
europäischen „Green Deal“) für die Entwicklungen und Novellierungen im Abfallr echt
ausschlaggebend. Der Aktionsplan ist im 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaf tskonzept
der Stadt Köln (April 2021) ausführlich dargestellt.
Immer größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie-Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die
Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU -weites Klassifizierungssystem für die Bewertung
ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Dies soll das
Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und attraktiver machen
und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig
eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen
Ziele beitragen, die anderen ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“
nicht nachteilig beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „Social Minimum
Safeguards“ einhalten.
Die sechs Ziele gemäß der Taxonomie ((EU) 2020/852) und somit auch für die Kölner
Stadtgesellschaft sind:
Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel,
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. Um die
Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverwenden, strebt die EU-Kommission
im Rahmen des Kreislaufwirtschaft -Aktionsplans eine Überarbeitung de r EU -
Abfallrahmenrichtlinie an. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße
Abfallbewirtschaftung und soll die Wiederverwend ung gegenüber der Verwertung und
Beseitigung von Abfall fördern. Für das 2. Quartal 2022 ist eine öffentliche Konsultation zur
Überarbeitung der Richtlinie geplant.
Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind:
Verringerung des Abfallaufkommens,
Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler
Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunrein igung von verwertbaren
Abfällen und
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Steigerung der Menge gesammelter und im Einklang mit der Abfa llhierarchie
behandelter Altöle.
Bundesrecht
Das EU -Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch f olgende Verordnungen und
Gesetze in Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 in Kraft getreten sind beziehungsweise in den
folgenden Jahren in Kraft treten werden:
a. Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 (26. November 2021 / SPD, Bündnis 90/Die
Grünen, FDP) setzt sich für die Klimapolitik, u.a. für Kreislaufwirtschaft, im Sinne des
European Green Deal, ein. Beabsichtigt wird darin unter anderem:
Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit werden weiterentwickelt, deren Verbindlichkeit wird erhöht.
Die „öffentliche Hand“ soll bei Beschaffung verstärkt auf klimafreundliche
Produkte setzen.
Der Primärrohstoffverbrauch soll gesenkt und geschlossene Stoffkreisläufe
sollen geschaffen werden. Es soll eine „Nationale Kreislaufwirtschafts-
strategie“ aufgebaut werden, in der bestehende rohstoffpolitische Strategien
gebündelt werden.
Ein „digitaler Produktpass“ soll eingeführt werden. Dieser soll mit den
umfangreichen Informationen für Transparenz entlang des gesamten
Lebenszyklus eines Produkts sorgen: vom Rohstoff bis zum Recycling.
Qualitätsstandards für Rezyklate und Mindestquoten für die Verwendung
derselben in Neuprodukten sollen vereinbart werden.
Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sollen ausgeweitet werden.
Die Retourenvernichtung soll reduziert werden.
Der Koalitionsvertrag geht nicht auf die EU -Kunststoffrichtlinie ein1, die vorsieht, dass
sich
Hersteller*innen an den kommunalen Reinigung skosten beteiligen müssen,
insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To -Go-Verpackungen im
öffentlichen Raum. Diese Richtl inie ist bereits im novellierten
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2 teilweise umgesetzt. Die § 23 Abs. 2 Ziff. 10 3 und
§ 25 Abs. 1 Ziff. 4 formulieren Anforderungen, aber die praktische Umsetzung ist nach
wie vor offen. Konkrete Regelungen hierzu werden für 2022 erwartet.
Sollten die Punkte aus dem Koalitionsvertrag umfänglich und konsequent umgesetzt
werden, hätte dies in Summe auch für Köln zur Folge , dass ein geringeres
Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert
1 EU-RL 2019/904 v. 05.06.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die
Umwelt.
2 In Kraft getreten 29.10.2020.
3 Siehe auch 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschafplan der Stadt Köln (April 2021), S. 7.
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
werden würde. Mit ihrer bestehenden Aufklärung zu Mülltrennung, Beratung zur
Abfallentsorgung und Entwicklung weiterer innovativer Entsorgungskonzepte kann die
AWB flexibel auf anstehende Gesetzesänderungen sowohl für die Kölner Bürgerschaft
als auch für die Gewerbetreibenden reagieren.
b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Am 27. Mai 2021 wurde das e rste Gesetz zur Änderung des Elektro - und
Elektronikgeräte-gesetzes im Bundesgesetzblatt4 veröffentlicht. Durch dieses Gesetz
wird das ElektroG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in einer Vielzahl von Punkten
geändert. Es sollen v or allem die Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge
sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung implementiert werden.
Die wichtigsten Neuregelungen:
Einführung der Rücknahmepflicht für kleine Elektroaltgeräte in Supermärkten:
Dem § 17 Abs. 1 Ziff. 1 ElektroG unterliegen ab dem 1. Januar 2022 auch
Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die über eine Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2 verfügen und mehrmals jährlich Elektro- und Elektronikgeräte
vertreiben.
Gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 dürfen dann drei Altgeräte pro Geräteart mit maximal
25 cm Kantenlänge abgegeben werden.
Für die Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die laut § 17 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 zur
Rücknahme verpflichtet sind, gilt bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.
Gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG werden die Onlinehändler*innen stärker in die
Rücknahme von Altgeräten eingebunden. So wird die Pflicht zur kostenlosen
Abholung eines Altgeräts beim Versand eines Neugeräts festgeschrieben.
Gemäß § 17a KrWG können ab dem 1. Januar 2022 auch zertifizierte
Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten direkt
annehmen. Eine Beauftragung durch einen örE, Vertreiber*innen oder
Hersteller*innen wie bisher entfällt. Der § 17a ElektroG formuliert ein
Rücknahmerecht, keine Rücknahmepflicht für die Erstbehandlungsanlagen.
Da der größte Teil der Filialen aller großen Lebensmi tteleinzelhändler*innen und
Discounter über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von mehr als 800 m² verfügt,
werden diese nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2022 Elektroaltgeräte
zurücknehmen müssen. Inwiefern dadurch die Sammelmengen der AWB zurückgehen
werden oder die von der Gesetzgebung erhoffte Steigerung der Sammelmengen über
alle Rückgabestellen erreicht wird, bleibt abzuwarten.
c. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen v on Wattestäb chen, Besteck
(insbesondere Gabeln, Messer n, Löffel n und Essstäbchen), Teller n, Trinkhalmen,
Rührstäbchen, Luftballonstäben, Lebensmittelbehältern / Getränkebehältern /
Getränkebechern aus expandiertem Polystyrol („Styropor“) in Deutschland verboten.
Ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 sind die Hersteller *innen zur Kennzeichnung auf
kunststoffhaltigen Produkten verpflichtet. Die Kennzeichnung besteht aus einem
Piktogramm und einem Text. Ebenfalls seit dem 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller*innen
eine Übergangsfrist.
4 BGBl Teil I v. 27.05.2021 Nr. 25, S. 1145 ff.
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Beides dient der Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
(Einwegkunststoffrichtlinie).
Im Rahmen der INFA-Studie (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur -
Management GmbH) „Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von
Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 wurden für
Köln Kosten in Höhe von 18,5 Mio. Euro pro Jahr ermittelt , die zur Beseitigung und
Entsorgung dieser Einwegkunststoffartikel aufgewendet werden.
d. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)
Die Verabschiedung der sogenannten kleinen Novelle der Bioabfallverordnung ist im
1. Halbjahr 2022 zu erwarten. Das Leitziel der Novelle besteht darin, den
Fremdstoffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststoffe, weiter zu reduzieren
(weiche Kunststoffe max. 0,1 %, übrige Frem dstoffe wie Glas, Metalle oder feste
Kunststoffe zusammen maximal 0,4 %). Hierzu sollen insbesondere die Anforderungen
der BioAbfV mit den Anforderungen des bereits verschärften Düngerechts harmonisiert
und das Einbringen von biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln in den Bioabfall
verboten werden. Außerdem treffe n die Anlagenbetreiber*innen verschärfte
Kontrollpflichten im Hinblick auf Störstoffe bei der Anlieferung von Bioabfällen und die
Pflicht, vor einer biologischen Behandlung bereits eine Störstoffentfrachtung
vorzunehmen. Gleichzeitig erhalten der Anlagenbetreiber*innen das Recht, Bioabfälle
mit stärkeren Verunreinigungen zurückzuweisen, und die Pflicht, derartige Fälle der
Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Regelungen werden zu zusätzlichen
Anforderungen an die kommunale Bioabfallsammlung führen. Köln verf ügt bereits
heute über eine aufgrund des freiwilligen Bezugs der Biotonne vergleichsweise geringe
Störstoffquote im Bioabfall.
e. Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz sol l die Verwertung
mineralischer Abfälle bund eseinheitlich geregelt werden. Das Regelungsvorhaben
umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer
Ersatzbaustoffverordnung:
Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),
Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV),
Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung.
Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen –
insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser be i der Verwendung
mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der
Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden,
indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden.
Für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, Böden und Abfällen soll durch
die Festlegung von bundeseinheitlichen Regelungen Rechtss icherheit für alle
Beteiligten –Erzeuger*innen, Verarbeiter*innen, Entsorger*innen – geschaffen werden.
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Den bisherigen verschiedenen Regelungen in diesem Bereich mangelt es entweder an
Rechtsverbindlichkeit, sie sind ungenau formuliert oder nicht bundesweit anerkannt.
Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen sollen praxistauglich sein,
Landesregelungen harmonisieren und einen einfachen behördlichen Vollzug
gewährleisten.
Die MantelV wurde am 16 . Juli 2021 im BGBl veröffentlicht, tritt aber bzgl. der
BBodSchV und der EBV erst am 1. August 2023 in Kraft. Es gibt unverändert Kritik der
Bau- und Abbruchverbände an der Praxistaugl ichkeit, insbesondere an der EBV.
Massive Kritik wird auch seitens der Interessensgemeinschaft Deutscher
Deponiebetreiber (InwesD) an der von Bayern durchgesetzten Länderöffnungsklausel
formuliert, wonach die Bundesländer kraft eigener Kompetenz Grubenverfüllungen mit
bodenfremden Material zulassen können. Im Gegensatz zur Begründung der
Mantelverordnung erwartet die InwesD schon durch die Regelungen des
Bodenschutzes zusätzliche Mengen, die deponiert werden müssen. Im Herbst 2025 ist
eine Evaluierung des Verordnungspakets vorgesehen.
Landesrecht
Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des
Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist in 2021 noch
nicht umgesetzt worden. Das Gesetz ist am 19. Febr uar 2022 in Kraft getreten : Die
Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel das Landesabfallgesetz mit dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfallrecht zu harmonisieren . Unter
Anderem ist vorgesehen, die fünfstufige Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen
an kommunale Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen.
10
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
3 Neue und laufende Maßnahmen
Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Opt imierung der Wertstofferfassung wurde
konzeptionell die Digitalis ierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung weiter
vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger *innen gerecht zu werden,
vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang
zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie mehr über das Thema Abfalltrennung bzw. -
vermeidung und Stadtsauberkeit zu erfahren. Dieser Trend ist auch anhand der stark
steigenden Zugriffe auf die bereits angebotenen digitalen Inhalte (unter anderem AWB-
Internetseite) oder der v ermehrten Nutzung der Kontaktmöglichkeiten (unter anderem
Kundencenter, Social Media) zu sehen.
Beratung und Kommunikation
Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2021 Hervorzuheben
Kundenservice Insgesamt rund 473.000 Kontakte, die sich fast
paritätisch aufteilen:
Telefonisch: rund 234.000 Kontakte
Online (Email/Internetseite): rund 239.000
Kontakte
Nach einer Erhöhung
der Kundenkontakte
im Jahr 2020 ist es in
2021 wieder zu
einem Rückgang um
10,75% gekommen.
Im Vergleich zum
letzten Pandemie-
freien Jahr 2019
wurde in 2021 eine
Steigerung der
Kundenkontakte von
rund 30%
ausgemacht.
Internetseiten der
AWB und AVG
Köln
Bei der AWB:
1,06 Mio. Nutzende
1,8 Mio. Sitzungen (+10%)
(Mehrfach-Nutzende Ø 2 Aufrufe pro Jahr)
4,1 Mio. Seitenaufrufe (Aufrufe mehrerer Seiten)
(-5%)
Bei der AVG Köln:
Die Information über die technischen
Einrichtungen
und die damit verbundenen Dienstleistungen
stehen
im Vordergrund (kein Besucher-Tracking).
Bei der AWB: + 15 %
mehr Nutzende als
2020.
Die Google-
Suchergebnisse sind
vermutlich exakter
geworden, wodurch
die Nutzenden direkt
auf der Seite
einsteigen, auf denen
sich der gesuchte
Inhalt befindet. So
kommen die
geringeren
Hauptseitenaufrufe
zustande.
Social Media Die AWB veröffentlichte in 2021 ca. 110 Postings zum
Thema Nachhaltigkeit und Abfallvermeidungstipps auf
Instagram, Facebook und Twitter:
Das geplante Ziel,
die Zahl der
Follower*innen auf
allen Kanälen um 1%
zu steigern, wurde
erreicht.
11
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
12
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Die AVG Köln verzeichnete in 2021 rund
380.000 Seitenaufrufe ihrer Social-Media-
Kanäle; mehr als 6.500 Abonnent*innen folgen
ihrem Angebot aus Information, Abfalltipps und
Fachthemen.
Abfall- und
Wertstoffkalender
Der Abfall- und Wertstoffkalender 2021 ist digital
und steht als PDF auf www.awbkoeln.de zum
Download bereit.
Eine postalische Verteilung gedruckter
Exemplare an alle Kölner Haushalte ist aus
Nachhaltigkeitsgründen eingestellt worden.
Eine kleine gedruckte Anzahl lag ab Januar
2021 in städtischen Bürgerämtern zur Mitnahme
aus.
Auf speziellen Kundenwunsch hin wurden 1.000
Abfall- und Wertstoffkalender per Post
versendet.
Im Vergleich zum
Abfall- und
Wertstoffkalender
2020 wurden
625.000 Exemplare
weniger gedruckt.
Kölle putzmunter
472 Aktionen mit über 14.000 Teilnehmenden
(unter Beachtung geltender
Hygienevorschriften).
Es beteiligten sich 412 Vereine, 48 Schulen und
12 Kindertagesstätten. Bürgerschaft,
Unternehmen, Schulen und Kitas sammelten
460 m³ Müll und leisteten so einen wichtigen
Beitrag zur Sauberkeit Kölns.
Dabei wurden sie von der AWB mit
wiederverwendbaren Handschuhen und
Müllsäcken ausgestattet, der gesammelte Müll
wurde ordnungsgemäß entsorgt.
Trotz Covid-19
haben sich
außerordentlich viele
Kölner Bürger*innen
engagiert.
Das 20-jährige
Jubiläum von „Kölle
putzmunter“ wurde
am 01. September
2021 gefeiert (siehe
Bild). Anwesend
waren die
Beigeordneten
William Wolfgramm
und Dr. Harald Rau
sowie Vertretende
der Partner-
gemeinschaft und
der putzmunter
Community.
13
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Pädagogische
Maßnahmen,
Betriebshof-
führungen,
Beratungen
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen sind
die Themen Abfallvermeidung und
Wertstofftrennung.
Es wurden Covid-19-bedingt keine
Betriebshofführungen angeboten.
Im Rahmen von 60 digitalen Angeboten bzw.
Präsenzberatungen im Freien oder in großen
Räumlichkeiten wurden 324 Kinder und 60
Erwachsene erreicht.
Außerdem gab es 2.251 telefonische, Email-
und persönliche Kontakte.
69 Kindertageseinrichtungen wurden mit
Materialien für 1.050 Kinder beliefert und
entsprechend telefonisch oder digital beraten,
das pädagogische Personal erhält eine
Anleitung zur digitalen Umsetzung und alle
Materialien für die Kinder zu den eigens
entwickelten didaktischen Einheiten.
Ein neu erstelltes Vorleseheft und ein Hörbuch
zum AWB Bilderbuch runden das pädagogische
Angebot ab.
Ein Theaterstück für Kinder zum Thema
Abfalltrennung und Nachhaltigkeit wurde
entwickelt und verfilmt, der aktuellen Situation
entsprechend kann das Theaterstück aufgeführt
oder der Film gezeigt werden.
Die pädagogische
Arbeit vor Ort konnte
in 2021, wenn auch
sehr reduziert,
wieder
aufgenommen
werden. Digitale
Angebote wurden
weiter stärker
genutzt, ausgebaut
und geschaffen.
Für 2022 sind wieder
Betriebshofführungen
geplant.
14
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Verwendet werden ein Lehrfilm und ein Podcast
zum Thema Müll und ein Anti-Littering-Film.
Ein Umweltbildungskoffer wird an Schulen
ausgeliehen.
Die AVG Köln hat Covid-19-bedingt ihren
Besucherdienst eingestellt, wird aber 2022
erneut mit dem Führungsangebot starten.
Grill-Scouts Im Rahmen von 26 Einsätzen an Schönwetter-
Wochenenden und Feiertagen wurden unter
Einhaltung der Hygienevorschriften ca. 4.000
Parkbesucher*innen erreicht und 2.100 „After
Grill Büggel“ verteilt.
Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen 25
Unterflurbehälter mit einem Fassungsvermögen
von je 5m³ und 30 Aschebehälter bereit, um die
Entsorgung des entstandenen Mülls zu
gewährleisten und die Brandschäden zu
reduzieren.
Fortführung der
Maßnahme.
Es sind fünf weitere
Aschebehälter in
2022 geplant.
Ältere Modelle
werden sukzessive
ausgetauscht.
Handlungsprogramm Littering
Die Litteringaufträge sind grundsätzlich auf einem hohen Niveau und haben sich seit 2016 fast
verdreifacht. Über den Kanal „Sag’s Uns“ haben die Litteringmeldungen im Vergleich zum
Vorjahr um rund 12 % zugenommen. Dort gingen in 2021 rund 59 % aller Litteringaufträge ein
(2020 waren es rund 50 % aller Litteringaufträge), was eine Zunahme der Nutzung des Portals
„Sag’s uns“ widerspiegelt.
Vorgestellt am 23. Januar 2020 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
konnten die nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden:
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Unterflurbehälter-
optimierung
Im Sommer 2021 wurden in einem
Pilotprojekt am Aachener Weiher die Glas-
und Restmüll-Unterflurbehälter orange
beklebt und mit deutlichen und
nachdenklich machenden Hinweisen und
Slogans versehen. Die Grillasche- und
Grillkohlebehälter wurden mit einem
orangenen Aluminiumschild ausgestattet.
Zusätzlich wurde eine Fahne aufgehängt,
um auf die Standorte der Unterflurbehälter
Künftig sind weitere
alternative
Maßnahmen zu
entwickeln, um ein
Bewusstsein dafür zu
stärken und
Verhaltensänderungen
herbeizuführen.
15
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
schon von weitem aufmerksam zu
machen.
Diese Maßnahmen sollten nachhaltig ein
Bewusstsein für das Thema „Littering“
schaffen und die Vermüllung nach
Wochenendpartys am Aachener Weiher
deutlich reduzieren.
Flankierend fand wieder Kommunikation
über die Social-Media-Kanäle der Stadt
und der AWB sowie über die Internetseite
der AWB statt.
Messungen ergaben eine sehr geringe
Verbesserung des Stadtbildes.
Umwelt-
bewusstsein bei
Kindern und
Jugendlichen
Pädagogische Präventivarbeit in Kitas und
Schulen wurde Covid-19-bedingt
überwiegend digital durchgeführt.
Fortführung der bereits
bestehenden
Maßnahmen.
Flaggenaktion zur
Sensibilisierung
auf wilden Müll
Bei dieser Aktion sollen nach der erfolgten
Reinigung die vormals vermüllten Flächen
mit Fähnchen markiert werden, um auf die
zurückgelassenen Abfälle hinzuweisen
und für das Littering-Problem zu
sensibilisieren.
Konzeption der
Maßnahme und
Vorbereitung zur
Durchführung.
Faktenbasierte
Schockkampagne
„Littering“
Im Frühjahr 2021 wurden rund 300
Citylight-Plakate in ganz Köln
veröffentlicht, um die Kosten, die Littering
verursachen, in den Fokus zu nehmen.
Flankiert wurde das Thema durch Mailings,
Community-Kommunikation, Postings und
Online-Kommunikation.
Plakatbeispiel:
16
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Mitarbeit an NRW-
weitem Littering-
Konzept, initiiert
durch das
Ministerium für
Umwelt,
Landwirtschaft,
Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes NRW
Entwicklung eines auf Nordrhein-
Westfalen zugeschnittenes
Maßnahmenkonzept zum Thema
Littering.
Kernelement ist eine themenspezifische
Internetplattform zum Thema.
Die Plattform soll für Kommunen, Vereine
und Organisationen sein, um eigene
Aktivitäten darzustellen oder
Informationen über Aktionen in anderen
Städten zu erhalten.
„Handlungskonzept
Littering NRW“ in
Kooperation mit
anderen Kommunen
fertigstellen.
Vernetzungs-
plattform
für ehrenamtliche
Müllentsorgung
Ausbau des „Kölle Putzmunter“-Auftritts
um eine Plattform zur Vernetzung von
Bürgerschaft, Vereinen und
Organisationen für die ehrenamtliche
Beseitigung von wildem Müll.
Konzeption der
Maßnahme und
Vorbereitung zur
Durchführung.
Ausbau von
Papierkörben
Insgesamt 8.466 Papierkörbe in
Grünanlagen mit 948
Hundekottütenspendern (HKTS) sind
aufgestellt.
Insgesamt 14.741 Papierkörbe im
öffentlichen Straßenland mit 966 HKTS
sind aufgestellt.
Bedarfsorientierter
Ausbau von
Papierkörben und
HKTS.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Single-Used-
Plastics
Die AWB hat sich im Auftrag der Stadt Köln
an der vom Verband Kommunaler
Unternehmen (VKU) organisierten
bundesweiten Littering-Studie (20
teilnehmende Städte) zu Single-Used-
Plastics beteiligt.
Fortführung der
Zusammenarbeit mit
dem VKU, langfristig
Entwicklung von
Maßnahmen.
17
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Die Ergebnisse der bundesweiten Studie
wurden im Sommer 2020 veröffentlicht.
Vorstellung der Studie insbesondere vor
dem Hintergrund der Auswirkungen auf die
Stadt Köln sowie hinsichtlich Chancen und
Möglichkeiten am 19. April 2021 im
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft.
Hintergrund ist die EU-Kunststoffrichtlinie
2019.
Ziel ist die Schaffung einer Grundlage zur
Umsetzung der erweiterten
Herstellerverantwortung bei
Einwegkunststoff-abfällen im öffentlichen
Raum.
Europäische
Woche der
Abfallvermeidung
(EWAV)
Das Thema der EWAV 20. bis 28. November
2021 war: „Wir gemeinsam für weniger Abfall
– unsere Gemeinschaft für mehr
Nachhaltigkeit!“.
Über die Online Plattform „AWB
Nachhaltigkeits-Guide“ sollen Initiativen zur
Abfallvermeidung bekannter gemacht
werden. Über Tweets, Posts und Stories auf
den Social-Media-Kanälen und auf der AWB-
Internetseite wurden interessierte
Besucher*innen informiert und sensibilisiert.
Die AWB nahm an der Aktion bereits zum
10. Mal teil.
Teilnahme an der
nächsten
Aktionswoche
19. bis 27. November
2022.
Zero-Waste-Konzept für Köln
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschloss en, dass bis Ende 2022 ein Zero-Waste-
Konzept für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal
und Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu
trennen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle mehr
zu verursachen – engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die
möglichst wenig Abfall produziert, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit
verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt.
Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen
Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des Zero-Waste-
Konzepts bis Ende 2 022 vor. Geplant sind unter anderem die Einbeziehung der Kölner
Bürgerschaft, von lokalen Gruppen und Initiativen, Gewerbe und Unternehmen. In Workshops
und im Beteiligungsportal der Stadt Köln sollen gemeinsam Ideen für einen zu erarbeitenden
Maßnahmenkatalog gesammelt werden.
18
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnahmen, wie Bildungsarbeit zur
Mülltrennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, Bewerbung der Nutzung der
Biotonne oder der Schadstoffmobile, die Online-Plattform zur Vermeidung von Einweg-To Go-
Bechern, ein Müll -ABC oder die regelmäßige Teilnahme an der Europäischen Woche der
Abfallvermeidung (EWAV) etc. werden im zu erstellenden Maßnahmenkatalog berücksichtigt.
Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschr eibung das Wuppertal Institut für
Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut für Abfall, Abwasser
und Infrastruktur -Management GmbH), Zero Waste Germany e.V. und circulatemore
beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln, unterstützt von AWB und AVG
Köln.
Maßnahmen zur Abfallverwertung
In 2021 wurde mit diesen Maßnahmen für eine intensivere Nutzung der Biotonne geworben:
Beratung der Bürger*innen über Online- und Printmedien, Anschreiben ausgewählter Kölner
Eigentümer*innen, die noch nicht über eine Biotonne verfügen, Unterstützung durch
Bekanntmachung der Kampagne #wirfuerbio mit dem Ziel einer geringeren Störstoffquote im
Bioabfall und die Einführung der Grünschnitt-Tonne im Kölner Stadtgebiet.
Aufgrund der hohen Anschlussgrade von fast 90 % der Abfallbehälter für Altpapier (PPK) und
Wertstoffe (LVP) und einer jährlichen Steigerung der Anschlussquote waren hierfür im
Berichtszeitraum keine gesonderten Maßnahmen vorgesehen.
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Ausbau der
Bioabfall-
sammlung
Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt Köln,
der AWB und AVG Köln mit verschiedenen
Maßnahmen erarbeitet und am 4. März 2021 im
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vorgestellt, um
die Bioabfallsammlung zur Erreichung der AWK-
Ziele 2027 auszubauen.
In 2021 umgesetzt:
Teilnahme an der Aktion „Biotonne
Deutschland“: Im Zeitraum vom 25.-31.
Oktober 2021 Verteilaktion von
Vorsortierbehältern auf den beiden
Wertstoff-Centern, flankiert von
Kommunikation via Presseinformation,
Internetseite und App, Social Media-
Postings im Zeitraum vom 11. Oktober bis
5. Dezember 2021.
Akquise neuer Biotonnen durch die gezielte
Ansprache der Bürgerschaft durch die AWB
zur Erreichung der Anschlussquote
(Bioabfallberatung und vertriebliche
Aktivitäten).
Einführung der zusätzlichen,
kostenpflichtigen Biotonne.
Laufende Umsetzung
der Maßnahmen.
Mitteilung zum
Sachstand im
Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb
der Stadt Köln im
August 2022.
19
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Infrastrukturelle Entwicklungen
Vergärungsanlage Köln-Niehl
Die Vergärungsanlage mit einer Jahreskapazität von rund 20.000 t wurde nach e iner
Testphase am 3. November 2020 von der Betreiberin der Anlage, der AVG Kompostierung,
übernommen und steht seither zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle zur Verfügung. Der
tatsächliche Durchsatz ist unter anderem abhängig vom Energiegehalt der Bioab fälle und
technisch von der sogenannten Rührwerkslast, vereinfacht ausgedrückt von der Dichte des
Gärsubstrats im Fermenter. So konnten im Jahr 2020 r und 19.600 t und im Jahr 2 021 rund
18.100 t verarbeitet werden.
Die Vergärungsanlage (VGA) produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage
(BGAA) ein Biomethan, das über eine von der Rheinisc hen Netzgesellschaft errichtete
Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in das örtliche Erd gasnetz zur Versorgung der
Endverbraucher eingespeist wird. Mit dem eingespeisten Biomethan könnten bis zu 1.000
Haushalte pro Jahr versorgt werden. Nach der Vergärung gehen die Gärreste aus dem
Fermenter zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit d em restlichen Bioabfall
vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist daraus Kompost geworden. Die für
die Vergärung und Biogasaufbereitung notwendige Wärme stammt aus der
Restmüllverbrennungsanlage. Diese Verknüpfung ist erstmalig in Deutschlan d realisiert
worden.
Insgesamt konnten im Jahr 2020 rund 856.000 Nm3 beziehungsweise rund 9.215.000 kWh
und in 2021 rund 860.000 Nm 3 beziehungsweise 9.258.000 kWh in das Kölner Erdgasnetz
eingespeist werden.
Am 28. September 2021 konnte die Biogastankst elle bei der AVG Ressourcen eröffnet
werden. Dieses Gemeinschaftsprojekt der AVG Kompostierung, der AWB, der RheinEnergie
AG, REMONDIS und GVG Rhein -Erft erlaubt das Betanken der Sammelfahrzeuge mit
klimafreundlichem Biomethan, das aus dem Kölner Bioabfall produziert worden ist; ein gutes
Beispiel für „Circular Economy“. Im Jahr 2021 konnten durch Nutzung des Biomethans rund
3.500 Tonnen CO2 gegenüber fossilen Energieträgern eingespart werden.
20
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Kunststoffsortierung
Im Kontext mit der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Köln das Projekt „Installation einer
Kunststoffsortierung in der Vorschaltanlage (VSA) der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“
entwickelt.
Ziel der Maßnah me ist es, aus dem Hausmüll sogenannte 3-D-Kunststoffe (z um Beispiel
Waschmittelflaschen) auszusortieren und in die stoffliche Verwertung zurückzuführen. Auch
Folien sollen aussortiert und zunächst zu hochwertigem Brennstoff aufbereitet werden. Sobald
für die Folien eine stoffliche Verwertung technisch und wirtschaftlich möglich ist, s ollen auch
diese stofflich verwertet werden. Aktuell laufen parallel dazu Forschungs - und Pilotvorhaben
der petrochemischen Industrie. Das Genehmigungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen.
Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens Ende 2023 zu rechnen, zu mal einerseits die
Umbauarbeiten im laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden müssen und sich
andererseits bei vollen Auftragsbüchern der Anlagenbauer Covid-19-bedingte Lieferengpässe
abzeichnen.
Verlagerung des Rostaschetransportes auf die Schiene
Die Rostaschen der Restmüllverbrennungsanlage werden derzeit mit rund 7.000 LKW -
Transporten jährlich zur Rostascheaufbereitungsanlage nach Erftstadt transportiert. Dies
entspricht einer Gesamtfahrstrecke von rund 460.000 LKW-km pro Jahr.
Durch die Verlage rung der LKW -Transporte auf die Schiene soll zukünftig die regionale
Verkehrsinfrastruktur – insbesondere auch im Kölner Norden – entlastet sowie CO2-
Emissionen vermieden werden.
Ab dem Jahr 2024 soll die Rostasche der Müllverbrennung direkt mit der Krananlage aus dem
Rostaschebunker in standardisierte Container auf die Bahn verladen werden. Nach dem
Bahntransport zum Container-Terminal in Hürth-Knapsack werden die Container von der Bahn
auf den LKW umgeschlagen und über die sogenannte „letzte Meile“ zur
Rostascheaufbereitungsanlage auf der Deponie Vereinigte Ville in Erftstadt -Liblar
transportiert.
Für die Bahnverladung soll die bestehende gute Gleisinfrastruktur und Anbindung an das
Gleisnetz der HGK genutzt werden. Hierzu wird die bestehende Gleisanlage erweitert und über
ein zusätzliches Gleis an den Nebengleisanschluss von Ford angeschlossen.
Weiterhin soll die Krananlage des Rostaschebunkers an der westlichen Stirnseite in Richtung
Gleisanlage verlängert werden, so dass eine direkte Beladung aus de m Rostaschebunker in
entsprechende Container erfolgen kann.
Die Planungsarbeiten sind beauftragt. Aktuell erfolgen die erforderlichen Abstimmungen mit
der Genehmigungsbehörde zur Vorbereitung des Genehmigungsantrags.
Neubau der Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage
Für die bestehende Rostascheaufbereitungs - und Konditionierungsanlage, die im Jahr 2010
in Betrieb genommen wurde, muss in den kommenden Jahren Ersatz geschaffen werden.
Durch den naturgemäß hohen Verschleiß bei der Aufbereitung von Rostasche ist ein
wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Bestandsanlage langfristig nicht mehr darstellbar. Aus
diesem Grund hat sich die AVG Köln entschieden, eine neue Anlage unmittelbar neben der
Bestandsanlage zu errichten. Diese neue Anlage soll vo raussichtlich ab Ende 2024 ihren
Betrieb aufnehmen.
Zur Vorbereitung zukünftiger Baumaßnahmen wurde im Frühjahr 2021 bereits ein Teil der
zukünftigen Betriebsfläche mit aufbereiteten mineralischen Schlacken verfüllt, um einerseits
21
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
das gewünschte Geländeni veau zu erreichen und andererseits erforderliche Verdichtungen
des ehemaligen Hausmüll-Deponiegeländes zu erreichen. Setzungen von bis zu 50 cm sind
hier bereits erfolgt. Bevor auch die weitere Fläche des zukünftigen Betriebsgeländes verfüllt
wird, muss ei n Teil der heutigen Zufahrtsstraße zur Deponie verlegt werden , zumal diese
ohnehin stark sanierungsbedürftig ist . Aktuell erfolgt die Entwurfs - und
Genehmigungsplanung. Der Genehmigungsantrag soll voraussichtlich im Herbst 2022 bei der
Genehmigungsbehörde eingereicht werden.
Ziel der neuen Anlage ist es, nahezu 100 Prozent der Altmetalle aus dem Restmüll
zurückzugewinnen. Dazu ist ein dreistufiges Trennverfahren erforderlich. Für dieses neuartige
Konzept namens Mephistorec reicht die AVG Köln im Frühjahr 2022 beim Umweltbundesamt
einen Förderantrag ein.
CO2-Abscheidung und Nutzung bei der RMVA
Die RMVA emittiert jährlich aufgrund des Verbrennungsprozesses CO2. Rund 50 % des CO 2
gilt dabei als regenerativ, da es nicht aus Abfällen fossilen Ursprungs stamm t, sondern aus
Biomassen. Der Einfluss auf das Brennmaterial „Müll“ ist nur begrenzt möglich, so dass CO2-
Emissionen letztlich unvermeidbar sind. Eine Alternative könnte die CO2-Abscheidung im
Abgasstrom und die anschließende rohstoffliche Nutzung in der C hemieindustrie sein. Als
„Carbon Capture and Utilization“ (CCU) werden die Abscheidung, der Transport und die
anschließende Nutzung von Kohlenstoffverbindungen, meist in Form von Kohlendioxid (CO2)
oder Kohlenmonoxid (CO), bezeichnet, bei denen der Kohlenstoff mindestens einem weiteren
Nutzungszyklus zugeführt wird. Die Klimaziele der Stadt Köln und mögliche finanzielle
Belastungen einer zukünftigen Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in den
internationalen CO2-Emissionshandel oder das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz
erfordern eine CO2-Strategie der Müllverbrennung der AVG Köln. Die AVG Köln sucht deshalb
nach Möglichkeiten der Dekarbonisierung der RMVA. Derzeit läuft eine Machbarkeitsstudie.
Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville
Am Standort Vereinigte Ville werden seit Jahrzehnten Abfälle umweltverträglich entsorgt. Die
drei Betreiber RWE Power, REMONDIS Industrie Servi ce GmbH (RIS) und AVG Köln mbH
betreiben hier in unmittelbarer Nachbarschaft jeweils eigene Deponien. Die drei Deponien sind
entsprechend der Deponieverordnung unterschiedlichen Deponieklassen zugeordnet und
weisen die daf ür erforderlichen Ausstattungen wie z. B. Abdichtungssysteme auf. Die
ausschließlich mineralischen Abfälle werden entsprechend ihrer Schadstoffgehalte a uf den
jeweiligen Deponien abgelagert.
Die derzeit betriebenen beiden Deponien der AVG Köln und der RIS werden im Laufe dieser
Dekade, spätestens jedoch 2030 verfüllt sein. Die Deponie der RWE Power besitzt zwar noch
ein größeres Verfüllvolumen, das aber hinsichtlich der für die Ablagerung zugelassenen
mineralischen Abfallarten auf Kraftwerkreststoffe ausgerichtet ist. Da diese Abfallart aufgrund
des Braunkohleausstieges rückläufig ist, soll das genehmigte Verfüllvolumen mit anderen
mineralischen Abfällen der Deponieklasse I verfüllt werden.
Aus diesen Gründen beantragten im Oktober 2021 alle drei Betreiber den langfristigen
Weiterbetrieb der Deponien mit einer Erhöhung des Ablagerungsvolumens für die Abfälle der
jeweiligen Deponieklassen. Für den Weiter betrieb werden keine neuen, bisher nicht zur
Ablagerung von Abfällen genehmigte Flächen, benötigt. Der Weiterbetrieb des
Deponiestandorts Vereinigte Ville ist ein wichtiger Baustein, um insbesondere die
Entsorgungssicherheit der Region langfristig zu gewährleisten.
Der Rat der Stadt Köln hat den Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville mit Ratsbeschluss
vom 3. Mai 2018 mit der Maßgabe befürwortet, dass für den geplanten neuen
Deponieabschnitt Einrichtung, Betrieb und Stilllegung vollständig durch Ablager ungsentgelte
22
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
finanziert werden und darüber hinaus durch die Ablagerungsentgelte für den neuen
Deponieabschnitt auch weitere Deckungsbeiträge zur Finanzierung der Teilstilllegung der
Altdeponie erwirtschaftet werden sollen.
Die Antragsunterlagen wurden am 13. Oktober 2021 der Genehmigungsbehörde übergeben.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte die Vorhabensveröffentlichung durch die
Bezirksregierung Arnsberg im Amtsblatt am 18. Dezember 2021.
Die Offenlage der Planunter lagen erfolgte in der Ze it vom 3. Januar bis einschließlich
2. Februar 2022. Die Einwendungsfrist gegen das Vorhaben endet e am 2. März 2022. Die
wenigen eingetroffenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen des
offiziellen Erörterungstermins im Laufe des Jahres 2022 behandelt.
Papierkörbe und Hundekottütenspender
Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und
Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen erfolgreich weiter
ausgebaut. Ende 2021 besteht das Angebot stadtweit damit aus rund 23.200 Papierkörben
und rund 1.900 Hundekottütenspendern:
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen:
Öffentliches Straßenland 2017 2018 2019 2020 2021
Straßenpapierkörbe 14.185 14.239 14.433 14.576 14.741
Hundekottüten-Spender 816 840 888 944 966
Unterflurbehälter
(KVB-Haltestellen) 103 103 103 103 101
In der AWB -App und auf der AWB -Internetseite werden sämtliche Standorte der
Hundekottütenspender angezeigt, die im gesamten Kölner Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
Grünanlagen 2017 2018 2019 2020 2021
Straßenpapierkörbe
(„Raketen“) 7.127 7.590 7.890 8.251 8.466
Hundekottüten-Spender 620 675 732 930 948
Unterflurbehälter 25 25 25 25 25
23
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
4 Mengenentwicklung und Prognose
Entwicklung der Kölner Abfallmengen
In den vergangenen Jahren konnte n die Mengen an gemischten Siedlungsabfällen –
insbesondere des Restmülls – reduziert werden. Dies geht einher mit dem Anstieg der
Wertstoffe. Die Abfall - und Wertstofftrennung konnte erfolgreich durch die Maßnahmen der
Stadt Köln und der AWB verbessert werden. Die über die Wertstofftonne erfassten Mengen
konnten gesteigert werden, ebenso ist bei m Ausbau der Bio tonnensammlung bzw. deren
Anschlussgrad eine weiterhin positive Entwicklung zu vermerken.
Trotz eines erhöhten An schlussgrades bei den Altpapierbehältern sinkt die gesammelte
Tonnage auf Grund des geänderten Konsumverhaltens leicht. Dies ist insbesondere auf einen
Rückgang graphischer Papiere, der Nutzung digitaler Tageszeitungsangebote und dem
Zuwachs an Verkaufsverpackungen/Kartonagen durch verstärkte Entwicklung bei Lieferungen
während der Covid -19-Pandemie zurückzuführen. Durch die geänderte
Materialzusammensetzung wird das Altpapier voluminöser und damit gleichzeitig leichter.
Stadt Köln und AWB sind auf einem g uten Weg die Zielvorgaben 2027 des
Abfallwirtschaftskonzeptes zu erreichen.
Darstellung der getrennt gesammelten Fraktionen in Tonnen für die Jahre 2017-2021:
Wertstoff-
tonne
24
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2016-2021 und Ziel 2027:
Abfallart ASN* 2017 2018 2019 2020 2021 Ziel
2027
Gemischte
Siedlungsabfälle (t) - 294.031 290.284 286.937 291.645 290.361 299.200
Restmüll
inkl.
Krankenhausabf.
200301 249.135 246.260 242.666 245.132 243.175 253.500
Sperrmüll 200307 44.130 43.210 43.461 45.730 46.164 44.900
Schadstoffe diverse 766 814 799 783 800 800
Asbesthaltige
Abfälle** 170605 - - 220 490 222 -
Infrastrukturabfälle
(t) - 97.313 94.626 99.243 89.719 85.021 105.500
Straßenkehricht 200303 5.525 4.983 4.672 4.374 4.945 5.900
Sonstige gemischte
Siedlungsabfälle
200301
u.a. 10.219 9.474 8.600 9.000 10.146 11.000
Abfälle aus der
Kanalreinigung 200306 1.370 1.271 1.478 773 813 1.500
Schlämme aus der
Abwasserreinigung 190805 74.952 75.343 78.532 71.379 66.717 81.800
Mineralik Friedhöfe 200202 5.247 3.555 5.962 4.193 2.400 5.300
Biogene Abfälle (t) - 73.981 69.518 78.805 76.198 80.581 82.100
Bioabfall (Biotonne) 200301 39.819 38.092 39.766 41.905 46.031 47.700
Grünabfälle 200201 9.419 8.024 9.227 8.030 8.486 9.400
Grünabfälle aus dem
Kölner Stadtgebiet 200201 24.743 23.402 29.812 26.263 26.064 25.000
Wertstoffe (t) - 131.256 129.030 127.771 129.671 127.808 135.600
Altpapier 200101 63.396 60.457 58.505 56.832 56.704 63.600
Altkleider 200111 3.546 3.720 3.835 3.937 3.849 4.200
E-Schrott diverse 6.529 5.995 6.329 6.427 5.873 7.500
Altholz 200138 10.350 10.877 10.210 9.377 8.805 11.000
Metalle 200140 2.378 2.151 2.235 2.184 1.940 2.400
Wertstofftonne 150106 26.958 27.513 28.072 29.855 29.656 28.300
Kunststoffe (WSC) 200139 259 299 317 286 286 300
Glas 150107 17.840 18.018 18.269 20.773 20.695 18.300
Summe (t) - 596.581 583.458 592.756 587.233 583.771 622.400
Einwohner*innen - 1.084.79 1.089.98 1.091.81 1.088.04 1.079.30 1.150.00
pro Einwohner in Kg - 550 535 543 540 541 541
Verwertungsquote
(Stofflich) - 58 % 57,7% 58,9 % 58,1 % 58,2 % 59 %
* ASN – Abfallschlüsselnummer; ** Asbesthaltige Abfälle werden erst seit 2019 bei der AVG
Köln angenommen und wurden im Abfallwirtschaftskonzept 2018-2027 noch nicht
berücksichtigt.
25
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Entwicklung der Kölner Abfallmengen pro Kopf 2017-2021 und Ziel 2027:
Abfallart ASN 2017 2018 2019 2020 2021 Ziel 2027
Gemischte Siedlungsabfälle (t)
Restmüll 200301 229,7 225,9 222,3 225,3 223,5 220,4
Sperrmüll 200307 40,7 39,6 39,8 42 42,4 39
Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
Infrastrukturabfälle - 89,7 86,8 90,9 82,5 78,8 -
Biogene Abfälle (t)
Bioabfall (Biotonne) 200301 36,7 34,9 36,4 38,5 42,6 41,5
Grünabfälle 200201 8,7 7,4 8,5 7,4 7,9 8,2
Grünabfälle aus dem
Kölner Stadtgebiet 200201 22,8 21,5 27,3 24,1 24,1 21,7
Getrennt gesammelte Wertstoffe (t)
Altpapier 200101 58,4 55,5 53,6 52,2 52,5 55,3
Altkleider 200111 3,3 3,4 3,5 3,6 3,6 3,7
E-Schrott diverse 6 5,5 5,8 5,9 5,4 6,5
Altholz 200138 9,5 10 9,4 8,6 8,2 9,6
Metalle 200140 2,2 2 2 2 1,8 2,1
Wertstofftonne 150106 24,9 25,2 25,7 27,4 27,5 24,6
Kunststoffe (WSC) 200139 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Glas 150107 16,4 16,5 16,7 19,1 19,2 15,9
Gesamt (kg/pro Kopf) - 550 535 543 540 541 541,2
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Biogene Abfälle, Altpapier und
Wertstoffe (LVP) konnte in den vergangenen Jahren er folgreich ausgebaut werden. Bei den
Bioabfällen ist ein erfreulich steter Anstieg zu beobachten. Im Abfallwirtschaftskonzept sind
keine expliziten Ziele für die Anschlussquoten festgelegt worden. Diese sind durch die
Entwicklung der Abfallmengen abgedeckt.
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 2017-2021:
Abfallart 2017 2018 2019 2020 2021
Biogene Abfälle 59,01% 60,23% 61,56% 63,25% 64,65%
Altpapier 87,80% 88,30% 88,72% 89,23% 89,71%
Wertstoffe (LVP) 83,96% 84,65% 85,36% 86,08% 86,73%
Darstellung der Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter in Prozent für 2017-2021:
26
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
5 Fazit und Ausblick
Trotz der Herausforderungen des Jahres 2021 konnte die Leistungsfähigkeit der
Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg gewährleistet werden. Die
Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.
Neben den Pandemie-bedingten Aufgabenstellungen war das Hochwasser vom Juli 2021 nicht
nur eine logistische Herausforderung für AWB, AVG Köln und Stadt Köln, sondern ein
einschneidendes Ereignis für alle Betroffenen. Diese Ausnahmesituation führte auch zu
gestiegenen Sperrmüllmengen (Zuwachs von rund 1. 200 t). Es ist davon auszugehen, dass
sich in 2022 die Sperrmüllmengen wieder auf ein vergleichbares Niveau wie der Vor -
Pandemie-Zeit einpendeln werden, sofern keine Umwelteinflüsse derartiger Größenordnung
auftreten werden.
In 2021 ist das Aufkommen der g emischten Siedlungsabfälle gegenüber 2020 wieder
gesunken und nähert sich dem Wert aus dem Vor -Covid-19-Jahr 2019 an. Insgesamt ist in
2021 sowohl pro Einwohner* in als auch in Summe weniger Restabfall angefallen. Die
gemischten Siedlungsabfälle unterschreiten pro Einwohner*in als auch in Summe bereits in
2021 den jeweiligen AWK-Zielwert von 2027.
Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv.
Die gesammelte Tonnage der Wertstoffe entwickelt sich – mit Ausnahme der Altpapiermengen
– ebenfalls positiv. Der Trend sinkender Altpapiermengen bei gleichzeitig steigender Anzahl
an Behältern hält an.
Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die
Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen. In 2021 konnte die
Sammelmenge vergleichsweise stark gesteigert werden. Das Ausbau -Programm scheint zu
greifen. AWB und AVG Köln erarbeiten aktuell ein Kommunikationskonzept, um die Akzeptanz
der Biotonne weiter zu erhöhe n und auf die erweiterte Befüllung auch mit gekochten
Essensresten hinzuweisen.
Die Recyclingquoten entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der
Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2021 nur knapp unter dem AWK-Zielwert 2027.
2021 lag ein Fokus beim Einsatz gegen Littering. So wurden rund 400 neue Papierkörbe
aufgestellt und 40 neue Hundekottütenspender installiert. Mit rund 23.200 Papierkörben im
gesamten Stadtbild ist Köln deutschlandweit führend. Die Beseitigung von wi lden
Müllablagerungen hatte – vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen
Raums – einen hohen Stellenwert. Eine Erhöhung der Maßnahmen gegen Littering werden
das Jahr 2022 prägen.
Die Gesetzgebung – auf europäischer und auf Bundesebene – vollzieht hinsichtlich der
Kreislauf-wirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Auch im Jahr 2021
sind zahlreiche neue Verordnungen und Novellierungen auf den Weg gebracht worden, wie in
Kapitel 2 dargestellt. Mit Wirkung für 2022 befinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe im
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Mit dem in 2020 verabschiedeten „EU Green
Deal“, der mittels EU -Richtlinien noch konkretisiert werden muss, wird sich die starke
gesetzliche Entwicklung in den nächsten Jahren weiter fortsetzen.
Ab 2022 soll auch die Abfallvermeidung in Köln mit einem unter Stadtbeteiligung erstellten
Zero- Waste-Konzept, das im Mai 2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, weiter
gestärkt und so die Ziele des Kreislaufwirtschafts gesetzes weiter realisiert werden. Die
Erstellung des Zero-Waste-Konzepts wird maßgeblich in 2022 umgesetzt; entsprechend wird
der Sachstandsbericht im kommenden Jahr dies aufgreifen.
27
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Anhang
AWB Grill-Scouts
Maßnahme
Grill-Scouts beraten die Parkbesucher *innen während der
Sommermonate zum Thema Picknick - und Grillabfälle. Sie
weisen auf die Entsorgungsangebote der AWB hin und
verteilen bei Bedarf „After-Grill-Büggel“ für Picknickabfälle.
Ziel
Stärkere Einbindung der Parkbesucher*innen, um die Parkanlagen sauber und attraktiv zu
halten.
Beteiligte
AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger*innen
www
www.grillscouts.awbkoeln.de
Fakten
Die Grill -Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 2 0 Grad an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis 20.00
Uhr mit den orangenen AWB-Fahrrädern in den Kölner Parks
unterwegs.
seit Sommersaison 2011
ca. 50.000
Ansprachen/Jahr
Coffe-to-go.koeln
Maßnahme
Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und Adressen: hier
kann man sich auf einen Blick informieren, welche
Verkaufsstellen in der Nähe Mehrwegbecher ausgeben und
wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte kundeneigene
Becher befüllen.
Ziel
- Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen
- Verbesserung der Stadtsauberkeit
- Umweltschonung
Beteiligte
coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus der Stadt Köln, der
AWB, der IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und Gewerbe. Sie richtet
sich sowohl an Konsument*innen als auch an alle Unternehmen, die Heißgetränke in Köln
anbieten.
www
www.coffee-to-go.koeln
Fakten
180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich in
Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher werden
bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall.
seit März 2018
28
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)
Maßnahme
Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und
Wiederverwendung.
Ziel
Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäer*innen sollen
dafür sensibilisiert werden, mit Alltagsgegenständen und dem Ressourcenverbrauch
bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden.
Beteiligte
Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission, im Zuge
des Inkrafttretens der EU -Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg gebracht. Die
Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von Städten und Regionen für
Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement, angesiedelt. Darüber hinaus agieren in
nahezu allen europäischen Ländern National - oder Regionalkoordinatoren, um die
Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen.
In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Kampagne im
Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Die kommunalen Unternehmen unterstützen die Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres
gesetzlichen Auftrages zur Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und
Zivilgesellschaft können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw.
Programme organisieren.
www
www.wochederabfallvermeidung.de
Kölle Putzmunter
Maßnahme
Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen
Flächen, an der alle interessierten Kölner *innen teilnehmen
können. Wann, wo und wie lange eine Saubermachaktion
stattfinden soll, bestimmen die Teilnehmenden selbst.
Ziel
Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein der
Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber zu halten.
Beteiligte
Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der Stadt Köln, AWB, AVG Köln, Kölner Express
und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG.
Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und Müllbeuteln,
Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB.
www
www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter
Fakten
In 2021 wurden 472 Aktionen mit über 14.000 Personen
teilgenommen haben (2020: ca. 300 Aktionen mit rund 8.000
P.)
seit 2001
29
3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Littering
Beschreibung
Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlu ngsabfall, ohne dabei die
bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen.
Schwerpunkte
Überall dort, wo viele Menschen vorbei- oder zusammenkommen, z.B. entlang von Straßen,
auf
Park-, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an Wertstoffinseln, an sozialen
Brennpunkten.
Bandbreite
Von Zigarettenkippen über ToGo-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel bis hin zu
Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen.
Ursachen
U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehl endes
Verantwortungs-bewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder zu
geringe Strafen bei Verstößen.
Folgen
Ökonomisch und ökologisch beträchtlich: z.B. betrugen die Sammel- und Entsorgungskosten
für Litteringmüll in Köln in 2020 ca. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen die Gebührenzahler*innen.
Tiere verwechseln insb. Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfällen
besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den
Mikroplastikeinträgen in die Umwelt . Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die
unkontrollierte Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich
werden Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen.
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“
Beschreibung
- Edelstahl
- 80 L Fassungsvolumen
- mit Aschenbecher
- aufgestellt im
öffentlichen Straßenland
2 Varianten:
- ohne
Hundekottütenspender
- mit
Hundekottütenspender
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“
Beschreibung
- Drahtgitterkorb
- 70 l Fassungsvolumen
- aufgestellt in
Grünanlagen
2 Varianten:
- ohne
Hundekottütenspender
- mit
Hundekottütenspender
Repair Café
Maßnahme
„Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet,
defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Möbel oder Haushaltsgegenstände unter
fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen. Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte
Facharbeiter und andere erfahrene Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu
reparieren.
Ziel
- Reparieren und Wiederverwenden
- Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten
- Abfallvermeidung
Beteiligte
Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Kölner Bürger*innen offen stehen.
Sag’s uns
Maßnahme
Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in
„Stadt Köln-App“), in der Kölner Bürger *innen ihre Anliegen
betreffend öffentliche Flächen online melden und die
Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur
Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll.
Ziel
Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger*innen, Mängel im öffentlichen Straßenland schnell
und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern.
Beteiligte
Verwaltung der Stadt Köln mit Partner *innen – u.a. AWB, RheinEnergie AG, Stadtent -
wässerungsbetriebe Köln AÖR.
www
https://sags-uns.stadt-koeln.de
Fakten
Alleine die AWB hat im Jahr 2021 ca. 9.0 00 Meldungen
bearbeitet („Littering“ bzw. „Wilder Müll“).
ca. 83.000 Meldungen
seit 2015 (Stand März
2022)
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3. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Vergärungsanlage Köln-Niehl
Beschreibung
- Am 03. November 2020 in Betrieb genommen
- Jahreskapazität rund 20.000t
Ziel
- Versorgung von bis zu rund 1.000 Haushalten/Jahr mit dem eingespeisten Biomethan
- Einsparung von bis zu 4.000t CO2/Jahr
Biogastankstelle
Beschreibung
- Am 28. September 2021 Inbetriebnahme der Biogastankstelle in Köln-Niehl
Ziel
- Schließung von Stoffkreisläufen
- Bereitstellung umwelt- und klimafreundlicher Treibstoffe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Remondis
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1543/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 17:05