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AN/0745/2025

Kommunale Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 28.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.08.2025, TOP 6.1.2

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

3225 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.05.2025 
 
AN/0745/2025 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung 
Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 05.06.2025 aufzunehmen: 
 
Nach uns vorliegenden Informationen werden innerhalb der Stadtverwaltung Überlegungen 
dahingehend angestellt, die Kommunalen Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung 
nach § 16 a Nr. 2 SGB II auf den Personenkreis der Leistungsempfänger gem. §§ 19 ff. SGB 
II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) zu begrenzen und damit die seit Jahr-
zehnten übliche Bewilligungs- und Leistungspraxis aufzugeben, die auch erwerbstätige, je-
doch in ihrer Existenz bedrohte Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Erwerbseinkommen, 
aber ohne Inanspruchnahme von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, berück-
sichtigt. 
 
Laut Auskunft der anerkannten Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände in Köln 
nehmen seit Jahren konstant ca. 50 % Ratsuchende Beratung und Unterstützung in An-
spruch, deren Einkommen nach Abzug von Erwerbstätigenfreibeträgen und der monatlichen 
Schuldverpflichtungen den SGB II–Bedarf unterschreitet oder denen aus in der Person lie-
genden Gründen Hilfebedürftigkeit droht, die jedoch noch keine unmittelbaren Leistungen zur 
Deckung des Lebensunterhalts beziehen, wie z.B. Geringverdienende. 
Die Schuldnerberatung trägt in diesen Fällen erwiesenermaßen dazu bei, Hilfebedürftigkeit 
sowohl durch arbeitsplatzsichernde Maßnahmen als auch durch Sicherung der laufenden 
Mietzahlungen zu vermeiden. Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur psychosozialen 
und gesundheitlichen Stabilisierung der Ratsuchenden

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Gibt es konkrete Pläne zur Einschränkung der Schuldnerberatung auf Bezieherinnen 
und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II 
(§§19ff SGB II)? 
 
2. Wieviel Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach § 16a Nr. 2 SGB II wären 
von einem möglichen Wegfall des Leistungsangebotes der Schuldnerberatung betrof-
fen. 
  
3. Wie begründet die Verwaltung im Lichte des im Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit den Wegfall der konkreten prä-
ventiven, Wohnraum sichernden Unterstützungsleistung durch Schuldnerberatung für 
einen großen Teil der Ratsuchenden. 
 
4. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote sieht die Stadtverwaltung in der Zu-
kunft für den genannten Personenkreis vor? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0745/2025
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
28.05.2025
Erstellt
28.05.2025 10:24