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Kommunale Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/0745/2025 vom 28.05.2025

Stand: Am 28.08.2025 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.05.2025 AN/0745/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 Kommunale Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 05.06.2025 aufzunehmen: Nach uns vorliegenden Informationen werden innerhalb der Stadtverwaltung Überlegungen dahingehend angestellt, die Kommunalen Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung nach § 16 a Nr. 2 SGB II auf den Personenkreis der Leistungsempfänger gem. §§ 19 ff. SGB II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) zu begrenzen und damit die seit Jahr- zehnten übliche Bewilligungs- und Leistungspraxis aufzugeben, die auch erwerbstätige, je- doch in ihrer Existenz bedrohte Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Erwerbseinkommen, aber ohne Inanspruchnahme von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, berück- sichtigt. Laut Auskunft der anerkannten Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände in Köln nehmen seit Jahren konstant ca. 50 % Ratsuchende Beratung und Unterstützung in An- spruch, deren Einkommen nach Abzug von Erwerbstätigenfreibeträgen und der monatlichen Schuldverpflichtungen den SGB II–Bedarf unterschreitet oder denen aus in der Person lie- genden Gründen Hilfebedürftigkeit droht, die jedoch noch keine unmittelbaren Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts beziehen, wie z.B. Geringverdienende. Die Schuldnerberatung trägt in diesen Fällen erwiesenermaßen dazu bei, Hilfebedürftigkeit sowohl durch arbeitsplatzsichernde Maßnahmen als auch durch Sicherung der laufenden Mietzahlungen zu vermeiden. Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung der Ratsuchenden - 2 - Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es konkrete Pläne zur Einschränkung der Schuldnerberatung auf Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (§§19ff SGB II)? 2. Wieviel Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach § 16a Nr. 2 SGB II wären von einem möglichen Wegfall des Leistungsangebotes der Schuldnerberatung betrof- fen. 3. Wie begründet die Verwaltung im Lichte des im Rat der Stadt Köln beschlossenen Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit den Wegfall der konkreten prä- ventiven, Wohnraum sichernden Unterstützungsleistung durch Schuldnerberatung für einen großen Teil der Ratsuchenden. 4. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote sieht die Stadtverwaltung in der Zu- kunft für den genannten Personenkreis vor? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 28.08.2025

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 6.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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