Mandari Insight

2017/0246

Einrichtung von Stellen auf Grund der 'Humanitären Notlage' in den Stellenplänen 2016 und 2017 - Bewertung des Folgebedarfs -

Magistratsvorlage 27.07.2017

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
II III 
IV 20 V 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0246 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
312 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: div. 
Kostenstelle:  div. Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  div. Sachkonto: ./. 
 
Betreff: Einrichtung von Stellen auf Grund der "Humanitären Notlage" in den Stellenplänen 
2016 und 2017 - Bewertung des Folgebedarfs - 
 
Vorlage vom: 2 7.07.2017 
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt Kenntnis von dem Bericht „Einrichtung von Stellen auf Grund der 
„Humanitären Notlage“ in den Stellenplänen 2016 und 2017 – Bewertung des Folgebedarfs“.  
 
 
 
 
Anlagen:  Bericht „Einrichtung von Stellen auf  Grund der „Humanitären Notlage“ in den 
Stellenplänen 2016 und 2017 – Bewertung des Folgebedarfs“  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.07.2017 
 
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am 14. September 2015 mit 
Magistratsvorlage Nr. 2015/0403 beschlossen wurde, hatte sich die Anzahl der 
Asylsuchenden, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugewiesen wurden, sowie die Anzahl 
der für die Aufnahme in Notunterkünften zugewiesen Personen einschließlich der unbegleiteten 
minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer deutlich erhöht.  
Vor diesem Hintergrund wurden im Oktober 2015 alle Ämter, Verwaltungsstellen und 
Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgefordert, ihren nach derzeitigem 
Kenntnisstand zusätzlich erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln. Dieser 
zusätzliche Personalbedarf wurde am 02.11.2015 mit den zuständigen Dezernentinnen und 
Dezernenten erörtert. Mit Beschluss vom 11.11.2015 zur Magistratsvorlage Nr. 2015/0496 
hat der Magistrat den Nachträgen zum Stellenplan 2016 in der Fassung vom 14.09.2015 zur 
Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ zugestimmt. Diese Zustimmung beinhaltete 
die Einrichtung von 44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltung und weiteren 6,50 VZÄ für 
den Eigenbetrieb IDA. 
In der Magistratsvorlage Nr. 2015/0496 wurde festgelegt, dass der Stellenbedarf durch das 
Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Magistrat hierzu im Rahmen 
der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu berichten ist.  
Auf der Grundlage dieses Auftrags hat das Amt für Interne Dienste den als Anlage beigefügten 
Bericht erstellt. Diesem Bericht hat der Oberbürgermeister am 20.07.2017 zugestimmt.  
Zusammenfassend sind folgende Punkte aus dem Bericht herauszustellen: 
 Die hohe Zahl der Asylsuchenden hat Ende des Jahres 2015 sowie im Laufe des Jahres 
2016 insbesondere beim Amt für Soziales und Prävention im Bereich der 
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, beim Jugendamt bei der 
Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - für 
unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Zuweisung, bei 
der Ausländerbehörde bei der Umsetzung des Ausländerrechts sowie beim Eigenbetrieb 
IDA in der Schaffung, Betreuung und Unterhaltung von Unterkünften zu einem hohen 
Personalbedarf geführt. 
 Die mittlerweile zurückgehenden Zuweisungszahlen von Asylsuchenden führen dazu, dass 
der in 2015 und in 2016 prognostizierte Personalbedarf in den Bereichen des 
Asylbewerberleistungsgesetzes, der Amtsvormundschaft und der Betreuung von 
unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen voraussichtlich nicht mehr in dem 
bisherigen Umfang erforderlich ist. Eine konkrete Aussage über die weitere Entwicklung der 
Fallzahlen in diesen Bereichen kann wegen deren Abhängigkeit von den verschiedensten 
Faktoren jedoch nicht getroffen werden. In den genannten Bereichen sollen daher 
Stellenanteile für geringe Schwankungen in der Bedarfslage weiter vorgehalten werden.   
 Insgesamt muss in diesen unmittelbaren Leistungsbereichen, zu denen auch die 
Leistungsgewährung durch das Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung 
für Arbeitssuchende - gehört, aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeiten und in 
Verbindung mit der Aufnahmequote von 3 %, dauerhaft mit einem deutlich erhöhten 
Personalbedarf gegenüber dem Stand des Frühjahres 2015 gerechnet werden. Dies gilt 
ebenso für den Bereich der Ausländerangelegenheiten.

 Unmittelbar und dauerhaft betroffen von einem Aufgaben- und Arbeitszuwachs sind 
ebenfalls das Amt für Interkulturelles und Internationales sowie das Büro der 
Flüchtlingsbeauftragten. Durch die weiterhin in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
lebenden und zu betreuenden Menschen mit Fluchthintergrund, deren Anzahl sich durch 
weitere Zuweisungen voraussichtlich noch erhöhen wird, nimmt das Thema Integration und 
damit die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Integrationsmaßnahmen eine 
zunehmend wichtiger werdende Rolle ein und erfordert entsprechende Personalressourcen.  
 Insgesamt waren für diesen Bericht Stellen im Umfang von 63,37 VZÄ zu bewerten. Eine 
Gesamtübersicht dieser Stellen ist in der beigefügten Anlage unter der Ziffer 3.2 
aufgelistet. Aus personalwirtschaftlicher und stellenplantechnischer Sicht ergeben sich 
folgende Empfehlungen: 
o 52,12 VZÄ sind weiterhin als Folgebedarf im Stellenplan 2018 vorzuhalten.  
 
- Davon sind 5,96 VZÄ mit Stand 1. Quartal 2017 für geringe Schwankungen in der 
Bedarfslage weiterhin vorzuhalten.  
 
- Davon sind 5,20 VZÄ für unmittelbare Folgeaufgaben aus der „Humanitären 
Notlage“ innerhalb der Fachverwaltung zu verlagern bzw. weiterhin vorzuhalten. 
Hierzu wird auf die Ausführungen in der jeweiligen Einzelbewertung verwiesen. 
 
o 11,25 VZÄ sollen im Stellenplan 2018 wegfallen. Diese Stellen sind bereits in die 
Stellenplanvorlage 2018 eingearbeitet. 
 
Für weitere Ausführungen wird auf den beigefügten Bericht und die dort hinterlegten 
Einzelbewertungen verwiesen.  
 
Darmstadt, 27.07.2017  
10.2 sch 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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Punkt 27: Einrichtung von Stellen auf Grund der "Humanitären Notlage" in den Stellenplänen 
2016 und 2017 - Bewertung des Folgebedarfs - 
 (V-Nr. 2017/0246) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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- 1 von 53 - 
 
Amt für Interne Dienste 
Organisationsabteilung 
 
 
 
 
 
Einrichtung von Stellen auf Grund der 
„Humanitären Notlage“ 
in den 
Stellenplänen 2016 und 2017 
- Bewertung des Folgebedarfs - 
 
 
In der Fassung vom 05.07.2017 zur Vorlage an den Magistrat, genehmigt vom 
Oberbürgermeister am 20.07.2017 
 
 
Inhalt 
1 Berichtsgrundlage...................................................................................................................................................... 4 
1.1 Auslöser für die Stelleneinrichtungen ................................ ................................ ................................ ................................ ....... 4 
1.2 Vorgaben zu den Stelleneinrichtungen und Umfang der zu bewertenden Stelleneinrichtungen ................................ ................ 5 
2 Methodische Vorgehensweise .................................................................................................................................. 6 
2.1 Zielsetzungen ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .......... 6 
2.2 Information an die betroffenen Ämter ................................ ................................ ................................ ................................ ....... 6 
2.3 Vorgesehener Untersuchungszeitraum ................................ ................................ ................................ ................................ .... 6 
3 Zusammenfassung und Empfehlungen ................................................................................................................... 7 
3.1 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .. 7 
3.2 Gesamtübersicht der im Rahmen der „Humanitären Notlage“ zu bewertenden Stellen und Empfehlungen zum Folgebedarf ... 9 
4 Einzelbewertung ....................................................................................................................................................... 12 
4.1 Amt für Interne Dienste – Personalabteilung sowie Organisationsabteilung ................................ ................................ ........... 12 
4.1.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 12 
4.1.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung ................................ ................................ ................................ ..............................  12 
4.1.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  12 
4.1.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 13 
4.2 Bürger- und Ordnungsamt ................................ ................................ ................................ ................................ ..................... 14 
4.2.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 14 
4.2.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ................................ ...... 14 
4.2.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  14 
4.2.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 16 
4.3 Feuerwehr ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 18 
4.3.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 18 
4.3.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ................................ ...... 18 
4.3.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  18 
4.3.4 Empfehlung. ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 19 
4.4 Amt für Soziales und Prävention ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 20 
4.4.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 20 
4.4.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ................................ ...... 20 
4.4.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  21 
4.4.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 23 
4.5 Jobcenter ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 25

- 2 von 53 - 
 
4.5.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 25 
4.5.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ................................ ...... 25 
4.5.3 Sachstand,  Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ..............................  26 
4.5.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 27 
4.6 Jugendamt ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 28 
4.6.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 28 
4.6.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ................................ ...... 28 
4.6.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  30 
4.6.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 32 
4.7 Eigenbetrieb IDA ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ... 35 
4.7.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 35 
4.7.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung ................................ ................................ ................................ ................................ . 35 
4.7.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  35 
4.7.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 37 
4.8 Amt für Interkulturelles und Internationales ................................ ................................ ................................ ............................  39 
4.8.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ 39 
4.8.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ................................ ...... 39 
4.8.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ...............................  39 
4.8.4 Empfehlung. ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 41 
4.9 Büro d. Flüchtlingsbeauftragten ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 42 
4.9.1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 42 
4.9.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern ................................ ..........................  42 
4.9.3 Sachstand, Bewertung ................................ ................................ ................................ ................................ ............................  42 
4.9.4 Empfehlung ................................ ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 43 
5 Verteiler .................................................................................................................................................................... 45 
6 Anlagen ..................................................................................................................................................................... 46 
6.1 Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für 2016 auf Grund der „Humanitären Notlage“ ....................... 46 
6.2 Darstellung des Bestandes und der Entwicklung der „ausländischen Bevölkerung“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ..... 53

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Verzeichnis wichtiger Abkürzungen 
 
AfA Amt für Ausbildungsförderung 
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz 
EB Eigenbetrieb 
EU Europäische Union 
FB Fachbereich 
GVPl Geschäftsverteilungsplan 
HFN Humanitäre Notlage  
Hmdi Hessisches Ministerium des Innern  
IDA Immobilienmanagement Darmstadt 
IKEA Interkommunaler Erfahrungsaustausch 
KO Betr Koordination Betreuung 
LAG Landesaufnahmegesetz 
MIP Mittelfristige Finanzplanung  
MV Magistratsvorlage 
Nr. Nummer 
SB Sachbearbeitung 
SGB Sozialgesetzbuch 
SGL Sachgebietsleitung 
SP/SA  Dipl.-Sozialpäd./Sozialarbeiter/-in 
StNr Stellen Nummer 
StPlan Stellenplan 
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 
umA unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer 
UVG Unterhaltsvorschussgesetz 
VZÄ  Vollzeitäquivalente  
WJH Wirtschaftliche Jugendhilfe

- 4 von 53 - 
 
1 Berichtsgrundlage 
1.1 Auslöser für die Stelleneinrichtungen 
Bereits gegen Ende des Sommers 2015 hatten sich die Zuweisungszahlen von Asylsuchenden in 
Darmstadt im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Ursachen hierfür waren einerseits die weltpoliti-
sche Lage mit vielen Krisenherden, die viele Menschen zum Verlassen ihrer Heimat veranlasste und  
andererseits eine Landesverordnung zum Landesaufnahmegesetz1, die bei Erreichen der Einwohner-
grenze von 150.000 Einwohnern eine Aufnahmequote von 3 %, statt einer Aufnahme quote von 1 % 
der ankommenden Flüchtlinge in Hessen für die jeweilige Gemeinde vorsieht. Zudem kam es im 2. 
Halbjahr 2015 zu einem enormen Flüchtlingsstrom nach Deutschland, der bundesweit die Einric h-
tung von Notaufnahmeeinrichtungen erforderte.  
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am 14. September 2015 mit Magistratsvo r-
lage Nr. 2015/0403 beschlossen wurde, hatte sich daher die Anzahl der Asylsuchenden, die der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt zugwiesen wurden, sowie die Anzahl der für die Aufnahme in Notunter-
künften zugewiesen Personen einschließlich der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und 
Ausländer nochmals deutlich erhöht.  
Vor dem Hintergrund der Herausforderung der kurzfristigen Notaufnahme von Flüchtlingen hatte die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Auftrag des Landes Hessen einen Krisenstab eingerichtet, der den 
Aufbau der Erstaufnahmeeinrichtung in der Starkenburgkaserne sowie von drei Notunterkünften, die 
im Auftrag des Landes Hessen unterhalten wurden, gemeinsam mit der Verwaltung, der Stadtgesell-
schaft, den haupt- und ehrenamtlichen Hilfskräften sowie den Unterstützern aus der Bürgerschaft 
organisierte. 
Die Aufgabensteigerungen sowohl im Bereich der Notaufnahme als auch bei den regelhaften Ver wal-
tungsprozessen aufgrund der deutlichen Erhöhung der Zuweisungszahlen hatten zur Folge, dass in 
einigen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben die reguläre Aufgabenbearbeitung stark ei n-
geschränkt war. 
Vor diesem Hintergrund wurden im Oktober 2015 alle Ämter, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgefordert, ihren nach derzeitigem Kenntnisstand zusätzlich 
erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln. Dieser zusätzliche Personalbedarf wurde am 
02.11.2015 mit den zuständigen Dezernenten erörtert. Mit Beschluss vom 11.11.2015 zur Magist-
ratsvorlage Nr. 2015/0496 hat der Magistrat den Nachträgen zum Stellenplan 2016 in der Fassung 
vom 14.09.2015 zur Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ zugestimmt. Di ese Zustim-
mung beinhaltete die Einrichtung von 44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltung und weiteren 
6,50 VZÄ für den Eigenbetrieb IDA (siehe auch 1.2). 
Ausgehend von dieser Magistratsvorlage wird der Titel „Humanitäre Notlage“ auch für diesen Bericht 
verwendet, obwohl die Zahl der Asylsuchenden seit diesem Zeitpunkt deutlich gesunken ist und sich 
der dauerhafte Folgebedarf nunmehr überwiegend aus der erhöhten Aufnahmequote für die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt ergibt.  
  
                                                      
1 Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnah-
megesetz)

- 5 von 53 - 
 
1.2 Vorgaben zu den Stelleneinrichtungen und Umfang der zu bewertenden Stelleneinrichtungen 
Neben der Einrichtung des unter der Ziffer 1. genannten Stellenumfangs hat die Magistratsvorlage Nr. 
2015/0496 folgende wesentliche Rahmenbedingungen vorgegeben: 
 Die im § 7 der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen zur Stellen- und Personalbewirt-
schaftung wurden für mittel- oder unmittelbar mit der Bewältigung oder Abwicklung von (Fol-
ge-) Aufgaben aus der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ befassten Bereiche ausgesetzt. In 
Verbindung mit der Rundverfügung Nr. 13/2016 sind dies aktuell die Bereiche  
- Bürger- und Ordnungsamt – Ausländerbehörde 
- Amt für Soziales und Prävention, Abt. Soziale Hilfen 
- Jugendamt 
 Die Bewirtschaftung der neu einzurichtenden Tarifbeschäftigtenstellen erfolgt zunächst befris-
tet für die Dauer von zwei Jahren. 
 Die Bewirtschaftung der Stellen soll zweckgebunden, bedarfsorientiert und in Abhängigkeit 
der aktuellen „Fallzahlenentwicklung“ im Rahmen der Humanitären Flüchtlingsnotlage erfo l-
gen. Bei Bedarfsänderungen können die Planstellen in ihrer Funktion umgewidmet und org a-
nisatorisch innerhalb der Kernverwaltung verlagert werden.  
 Für einen erheblichen Teil der neu zu schaffenden Stellen, insbesondere im Bereich des J u-
gendamtes, kann und wird auf die Mittel, die von Bund und Land dafür bereitgestellt werden, 
zurückgegriffen werden.  
 Der Stellenbedarf ist durch das Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu evaluieren und 
dem Magistrat ist hierzu im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu 
berichten. 
 
Mit Beschluss vom 17.06.2015 zur Magistratsvorlage 2015/0223 hat der Magistrat bereits im So m-
mer 2015 der Einrichtung einer Vollzeitstelle im Amt für Soziales und Prävention für die Koordinie-
rung der sozialpädagogischen Hilfen für Asylsuchende im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 und einer 
vorzeitigen Besetzung im Haushaltsjahr 2015 zugestimmt. Im Rahmen der Stellenplangespräche zum 
Stellenplan 2016 am 17.07.2015 wurde die Neuschaffung von zwei Vollzeitstel len für die Leistungs-
gewährung im Asylbereich geschaffen. Auslöser für diese Maßnahmen war die Veränderung der Zu-
weisungsquote für ankommende Flüchtlinge von 1 % auf 3 % ab dem 01.04.2015.  
Darüber hinaus wurde über di e Änderung der Geschäftsverteilung vom  16.02.2016 bzgl. der U m-
widmung einer Stelle zur reinen Sachbearbeitung in der Leistungsgewähru ng nach dem AsylbLG 
entschieden.  
Im Stellenplan 2017 wurde aufgrund der prognostizierten Zunahme der Zahl der Asylsuchenden in 
Darmstadt im Amt für Soziales und Prävention in der Abteilung Soziale Hilfen insgesamt weitere 6 
VZÄ für die Sachbearbeitung im Asylbewerberleistungsgesetz sowie für die Koordinierung der  sozia l-
pädagogischen Hilfen für Asylsuchende eingerichtet.  
Im Jugendamt wurde im Rahmen des reguläre n Stellenplanverfahrens zum Stellenplan 2016 b e-
reits die Neuschaffung einer Vollzeitstelle für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder 
und Jugendliche sowie zur Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Au s-
länder in der Abt.  Städtischen Sozialdienst beschlossen.  
Mit Magistratsbeschluss vom 23.11.2016 (Vorlage -Nr. 2016/0462) wurde weiterhin zur Sicherste l-
lung des Hausmeisterbetriebs in Unterkünften für Asylsuchende die Einrichtung einer Hausmeister-
stelle in Vollzeit beschlosse n. 
Die Bewertung des Folgebedarfs der genannten Stellen ist ebenfalls Bestandteil des Berichts.

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2 Methodische Vorgehensweise 
2.1 Zielsetzungen 
Im Rahmen der Bewertung des Folgebedarfs wurden folgende Zielsetzungen definiert: 
 Die Aufgaben der Stellen sind für eine rechtskräftige Übertragung der Tätigkeit in Stellenbe-
schreibungen dokumentiert. 
 Die Besetzungshistorie zu den Stellen ist dokumentiert. 
 Aufgabenveränderungen sind erfasst. 
 Eine Bewertung des Folgebedarfs kann kursorisch/analytisch erfolgen. 
 Soweit möglich, sind Orientierungsempfehlungen für Fallzahlen vorzuschlagen. 
 
2.2 Information an die betroffenen Ämter 
Mit Schreiben des Amtes für Interne Dienste – Organisationsabteilung vom 15.11.2016 wurden die 
von der Evaluation betroffenen Fachstellen gebeten, 
 noch fehlende Stellenbeschreibung für Stellen aus der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ zu 
übersenden, 
 für die Abstimmung, nach welchen abschließenden Kriterien der aktuelle und Folgebedarf 
bewertet werden soll, entsprechende Daten-/Mengengerüste, Controllingdaten u. ä vorzule-
gen, 
 sich zwecks Terminabsprache mit Amt für Interne Dienste bis zum 15.12.2016 in Verbindung 
zu setzten. 
Die Durchführung der Erstgespräche sollte bis Ende Januar 2017 stattfinden. 
 
2.3 Vorgesehener Untersuchungszeitraum 
 Vorlage aller Stellenbeschreibungen bis 15.12.2016 
 Terminvereinbarung bis 15.12.2016 zur Durchführung eines Erstgespräches bis 31.01.2017  
 Ggf. zweites Gespräch mit den Fachstellen bis Mitte März 2017 
 Datenauswertung bis 12.05.2017 
 Berichtserstellung bis 23.06.2017

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3 Zusammenfassung und Empfehlungen 
3.1 Zusammenfassung 
Durch Erreichen der Einwohnergrenze von 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stieg im Früh-
jahr 2015 die Aufnahmequote der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Flüchtlinge und andere auslä n-
dische Personen von 1% auf 3 %. Die hohe Zahl der Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 hat 
dazu geführt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt in einem kurzen Zeitraum und mit einer geri n-
gen  Vorlaufzeit deutlich mehr Asylsuchende als bisher aufnehmen musste.   
Die hohe Zahl der Asylsuchenden hat Ende des Jahres 2015 sowie im Laufe des Jahres 2016 insbe-
sondere beim Amt für Soziales und Prävention im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz, beim Jugendamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialge-
setzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ab 
dem Zeitpunkt der Zuweisung, bei der Ausländerbehörde bei der Umsetzung des Ausländerrechts 
sowie beim Eigenbetrieb IDA in der Schaffung, Betreuung und Unterhaltung von Unterkünften, zu 
einem hohen Personalbedarf geführt. 
Die mittlerweile zurückgehenden Zuweisungszahlen von Asylsuchenden führen dazu, dass der in 2015 
und in 2016 prognostizierte Personalbedarf in den Bereichen des Asylbewerberleistungsgesetzes, der 
Amtsvormundschaft und der Betreuung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen 
voraussichtlich nicht mehr in dem bisherigen Umfang erforderlich ist. Eine konkrete Aussage über die 
weitere Entwicklung der Fallzahlen in diesen Bereichen kann wegen deren Abhängigkeit von den ve r-
schiedensten Faktoren jedoch nicht getroffen werden. In den genannten Bereichen sollen daher Ste l-
lenanteile für geringe Schwankungen in der Bedarfslage weiter vorgehalten werden.   
Insgesamt muss in diesen unmittelbaren Leistungsbereichen, zu denen auch die Leistungsgewährung 
durch das Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - gehört, 
aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeiten und in Verbindung mit der Aufnahmequote von 3 %, 
dauerhaft mit einem deutlich erhöhten Personalbedarf gegenüber dem Stand des Frühjahres 2015 
gerechnet werden. Dies gilt ebenso für den Bereich der Ausländerangelegenheiten.  
Unmittelbar und dauerhaft betroffen von einem Aufgaben- und Arbeitszuwachs sind ebenfalls das Amt 
für Interkulturelles und Internationales sowie das Büro der Flüchtlingsbeauftragten. Durch die weite r-
hin in der Wissenschaftsstadt Darmstadt lebenden und zu betreuenden Menschen mit Fluchthinte r-
grund, deren Anzahl sich durch weitere Zuweisungen voraussichtlich noch erhöhen wird, nimmt das 
Thema Integration und damit die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Integrationsmaßnahmen 
eine zunehmend wichtiger werdende Rolle ein und erfordert entsprechende Personalressourcen . 
Insgesamt waren für diesen Bericht Stellen im Umfang von 63,37 VZÄ zu bewerten. Eine Gesam t-
übersicht dieser Stellen ist nachfolgend unter 3.2 aufgelistet. Aus personalwirtschaftlicher und stel-
lenplantechnischer Sicht ergeben sich folgende Empfehlungen: 
 52,12 VZÄ sind weiterhin als Folgebedarf im Stellenplan 2018 vorzuhalten. 
- Davon sind 5,96 VZÄ mit Stand 1. Quartal 2017 für geringe Schwankungen in der Bedarfsl a-
ge weiterhin vorzuhalten.  
- Davon sind 5,20 VZÄ für unmittelbare Folgeaufgaben aus der „Humanitären Notlage“ inner-
halb der Fachverwaltung zu verlagern bzw. weiterhin vorzuhalten. Hierzu wird auf die Au s-
führungen in der jeweiligen Einzelbewertung verwiesen. 
 
 11,25 VZÄ sollten im Stellenplan 2018 wegfallen. 
 
 Für die Stellen, die auf der Grundlage des vorliegenden Berichts als weiterhin notwendig ausge-
wiesen sind, können befristete Beschäftigungsverhältnisse in Abstimmung zwischen der jeweil i-
gen Fachverwaltung und dem Amt für Interne Dienste entfristet werden.

- 8 von 53 - 
 
 Ergeben sich aufgrund aktueller  Fallzahlen und ggf. hierzu vorliegender Orientierungswerte not-
wendige personalwirtschaftliche Maßnahmen, ist der Umsetzungszeitpunkt der Maßnahmen zw i-
schen der jeweiligen Fachstelle und dem Amt für Interne Dienste abzustimmen.

- 9 von 53 - 
 
3.2 Gesamtübersicht der im Rahmen der „Humanitären Notlage“ zu bewertenden Stellen und Emp-
fehlungen zum Folgebedarf 
 
 
 
 
Legende:
Stelle soll erhalten w erden (a).
Stelle soll für Bedarfsschw ankungen erhalten w erden.
Stellenumfang soll verändert w erden oder w urde im Rahmen StPlanberatungen 2018 bew ertet.
Stelle soll in 2018 entfallen.
OrgEinheit Beschreibung StNr. StNr
(alt) Funktion StVZÄ St. Hinweis Anmerkung 10.2
Amt für Interne Dienste
10.1.2. SG Tarifbeschäftigte 00007343 6656 SB Tarif 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
SB Einstellungsverf.
a
10.1.2. SG Tarifbeschäftigte 00007344 6657 SB Tarif 0,50
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
SP Ausschreibungs- u. 
Ausw ahlverf.
a
10.2. Organisationsabteilung 00007345 6658 SB Organisation 0,50
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Evaluation HumNot
Empfehlung 0,25 VZÄ.
Bürger- und Ordnungsamt
32.1.1. Bereich Ausländerbehörde 00007371 6046 SB allg. Aufenth./Asylang. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
32.1.1. Bereich Ausländerbehörde 00007372 6047 SB allg. Aufenth./Asylang. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
32.1.1.1. Team 1 - Aufenthaltsbeend.
Maßn./Visa 00007348 6048 SB aufenthaltsb. Maßn. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
32.6. Abt. Einw ohnerw . u. Wahlen 00007347 6050 SB Meldew ./ Wahlen 0,50 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
Feuerwehr
37. Feuerw ehr 00007405 üpl. üpl. MA 0,00
#HN#Zuw eisung einer 
nicht planmäßig 
eingegliederten 
Mitarbeiterin
Folgebedarf w urde im Zusammenhang des 
Stellenplantrags Amt 37 vom 24.04.2016 
zur "Zusammenlegung der Bereiche 11-
Gefahrenabw ehr und 14-
Katastrophenschutz in das künftige 
Sachgebiet 11-Gefahrenabw ehrplanung" i. 
Rahmen des 
Stellenplanaufstellungsverfahren  von OB 
und StKämmerer am 28.06.2017 bew ertet. 
Amt für Soziales und Prävention
50.2. Abt. Soziale Hilfen 00007127 0925 SP/SA - KO Betr. Asylsuch. 1,00
#HN# MV 0223/2015 - 
Soz.päd. Betr. 
Asylsuch.
a
50.2. Abt. Soziale Hilfen 00007373 6930 SP/SA - KO Betr. Asylsuch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.2. Abt. Soziale Hilfen 00007570 6945 SP/SA - KO Betr. Asylsuch. 1,00 #HN# Konting.erw eit. 
Hum. Notl. - StPl. 17, a
50.2.3. SG Asyl 00007384 6938 SGL 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.2.3. SG Asyl 00007154 2117 SB AsylbLG 1,00 #HN# Neuschaffung 
StPlan 2016 a
50.2.3. SG Asyl 00007155 2118 SB AsylbLG 1,00 #HN# Neuschaffung 
StPlan 2017 a
50.2.3. SG Asyl 00005639 2020 SB AsylbLG 1,00 #HN# Änderung 
Tätigkeitsprofil a
50.2.3. SG Asyl 00007377 6931 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Weiterhin vorzuhalten für 
Schwankungen in der Bedarfslage.
(Insgesamt 1,96 VZÄ, Stand 1. 
Quartal.2017) 
50.2.3. SG Asyl 00007378 6932 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.2.3. SG Asyl 00007379 6933 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a

- 10 von 53 - 
 
 
OrgEinheit Beschreibung StNr. StNr
(alt) Funktion StVZÄ St. Hinweis Anmerkung 10.2
50.2.3. SG Asyl 00007380 6934 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Weiterhin vorzuhalten:  Noch 
abschließend zu bestimmender Bedarf in 
den Bereichen Kostenerstattung/ 
Abrechnung für die Erstwohnhäuser, 
Organisation und Durchführung von 
Maßnahmen zur Integration in den 
Arbeitsmarkt sowie 
Rückführungsmanagement und 
Abrechnungen mit dem Land (LAG).
50.2.3. SG Asyl 00007381 6935 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.2.3. SG Asyl 00007382 6936 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Weiterhin vorzuhalten:  Noch 
abschließend zu bestimmender Bedarf in 
den Bereichen Kostenerstattung/ 
Abrechnung für die Erstwohnhäuser, 
Organisation und Durchführung von 
Maßnahmen zur Integration in den 
Arbeitsmarkt sowie 
Rückführungsmanagement und 
Abrechnungen mit dem Land (LAG).
50.2.3. SG Asyl 00007383 6937 SB AsylbLG 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Weiterhin vorzuhalten:  Noch 
abschließend zu bestimmender Bedarf in 
den Bereichen Kostenerstattung/ 
Abrechnung für die Erstwohnhäuser, 
Organisation und Durchführung von 
Maßnahmen zur Integration in den 
Arbeitsmarkt sowie 
Rückführungsmanagement und 
Abrechnungen mit dem Land (LAG). 
50.2.3. SG Asyl 00007560 6939 SB AsylbLG 1,00 #HN# Konting.erw eit. 
Hum. Notl. - StPl. 17 Wegfall im Stellenplan 2018. 
50.2.3. SG Asyl 00007561 6940 SB AsylbLG 1,00 #HN# Konting.erw eit. 
Hum. Notl. - StPl. 17 Wegfall im Stellenplan 2018. 
50.2.3. SG Asyl 00007562 6941 SB AsylbLG 1,00 #HN# Konting.erw eit. 
Hum. Notl. - StPl. 17 Wegfall im Stellenplan 2018. 
50.2.3. SG Asyl 00007563 6942 SB AsylbLG 1,00 #HN# Konting.erw eit. 
Hum. Notl. - StPl. 17 Wegfall im Stellenplan 2018. 
50.2.3. SG Asyl 00007564 6943 SB AsylbLG 1,00 #HN# Konting.erw eit. 
Hum. Notl. - StPl. 17 Wegfall im Stellenplan 2018. 
Jobcenter Darmstadt
50.6.3. Bereich Existenzsicher.
(ExSi) [10] 00007385 6123 SB Leistungen SGB II 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.6.3. Bereich Existenzsicher.
(ExSi) [10] 00007386 6124 SB Leistungen SGB II 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.6.3.1. Team Eberstadt [731] 00007388 6126 SB Fachass. SGB II 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
50.6.3.4. Team Innenstadt Süd [734] 00007387 6125 SB Fachass. SGB II 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
Jugendamt
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007354 6666 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007353 6665 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007355 6667 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Weiterhin vorzuhalten für 
Schwankungen in der Bedarfslage. 
(Insgesamt 1,50 VZÄ, Stand 1. Quartal 
2017)
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007351 6663 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage Wegfall im Stellenplan 2018. 
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007352 6664 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage Wegfall im Stellenplan 2018. 
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007356 6668 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage Wegfall im Stellenplan 2018. 
51.1.1. Bereich Amtsvormundsch./
Pflegsch. 00007357 6669 SB Vormundsch. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage Wegfall im Stellenplan 2018. 
51.2. Abt. WJH, UVG u. Ausbildförd. 00007358 6682 SB Aufs.JugHEinr. 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
unmittelb. FachA durch 
StNr. 764/5488 (AL)
a
51.2.1. SG WJH 00005469 0661 SGL/ stv. ABL 0,17
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Verlagerung und 
Umw andlung inkl. 
Funktionsanpassung
a
51.2.1. SG WJH 00007361 6681 SB SGB VIII 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
 Schw p. Wirtsch. Hilfen 
f. umA
a
51.2.1. SG WJH 00007359 6679 SB SGB VIII 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw p. Wirtsch. Hilfen 
f. umA
a

- 11 von 53 - 
 
 
OrgEinheit Beschreibung StNr. StNr
(alt) Funktion StVZÄ St. Hinweis Anmerkung 10.2
51.2.1. SG WJH 00007360 6680 SB SGB VIII 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw p. Wirtsch. Hilfen 
f. umA
a
51.5. Abt. Städt. Sozialdienst 00005432 0668 SP/SA - EingliedH SGB VIII 0,20 #HN# 
Anteilig angerechnet, da im Tätigkeitsprofil  
20 % einer vb-Stelle für Arbeiten im Bereich 
umA hinterlegt. Empfehlung zukünftig 
ausschließlich Arbeiten im Bereich 
Eingliederungshilfen für junge Volljährige mit 
einer seelischen Behinderung.
51.5.8. SG umA 00007349 6661 SGL 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007350 6662 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007362 6670 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007363 6671 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007364 6672 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007365 6673 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007366 6674 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
a
51.5.8. SG umA 00007367 6675 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
Weiterhin vorzuhalten für 
Schwankungen in der Bedarfslage. 
(Insgesamt 1,50 VZÄ (inkl. SGL), Stand: 1. 
Quartal 2017)
51.5.8. SG umA 00007368 6676 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
Verlagerung innerhalb des Städt. 
Sozialdienstes in den Bereich der 
Bezirkssozialarbeit zur Wahrnehmung von 
unmittelbaren Folgeaufgaben aus der 
Humanitären Flüchtlingsnotlage 
vorgesehen.
51.5.8. SG umA 00007158 0679 SP/SA - BezSozArb 1,00 #HN# Neuschaffung 
StPlan 2016
Verlagerung innerhalb des Städt. 
Sozialdienstes zur Zentralisierung von 
Aufgaben der Eingliederhilfen für junge 
Volljährige mit einer seelischen 
Behinderung vorgesehen. 
51.5.8. SG umA 00007369 6677 SP/SA - BezSozArb 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage Wegfall im Stellenplan 2018. 
51.5.8. SG umA 00007370 6678 SP/SA - BezSozArb 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Schw erpunkt: Asylang.
Wegfall im Stellenplan 2018. 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
65.1. Techn. Betriebsleitung 00007394 6951 Tn. SB Planung u. Projektst. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
65.1. Techn. Betriebsleitung 00007395 6952 Tn. SB Planung u. Projektst. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
65.1. Techn. Betriebsleitung 00007396 6953 Tn. SB Planung u. Projektst. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
65.1. Techn. Betriebsleitung 00007397 6954 Tn. SB Planung u. Projektst. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
65.2.1.1. Städt. Hausmeister 00007739 2005 HausM 1,00
Einsatz: 
Erstw ohnhäuser 
Jefferson-Siedlung
a
65.2.3. FB Zentrale Dienste 00007400 6957 SB allg. Verw . 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
65.2.4. Objektmanagement 00007398 6955 SB Objektman. 0,50 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notl. a
65.2.4. Objektmanagement 00007399 6956 SB Objektman. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
Amt für Interkulturelles und Internationales
531.0.2. Bereich Interkult. 00007346 6033 SB Interkulturelles 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
Büro der Flüchtlingsbeauftragten
714. Büro d. Flüchtlingsbeauftragten 00007374 6036 Flüchtlingsbeauftr. 1,00
#HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Ltg. PG Asyl, Aufg. gem. 
OrgVfg 26.04.16
a
714. Büro d. Flüchtlingsbeauftragten 00007376 6038 SB Flüchtlingsang. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage
Weiterhin vorzuhalten für 
Schwankungen in der Bedarfslage. 
714. Büro d. Flüchtlingsbeauftragten 00007375 6037 SB Flüchtlingsang. 1,00 #HN# MV 2015/0496 zur 
Hum. Notlage a
63,37

- 12 von 53 - 
 
4 Einzelbewertung  
4.1 Amt für Interne Dienste – Personalabteilung sowie Organisationsabteilung 
4.1.1 Ausgangslage  
Das Amt für Interne Dienste hat aufgrund des Aufgaben- und Arbeitszuwachses im Zuge der „Huma-
nitären Flüchtlingsnotlage“ mit Datum vom 29.10.2015 zusätzliche personelle Ressourcen im U m-
fang von 1,00 VZÄ für den Schwerpunkt „Einstellungsverfahren“ sowie 0,50 VZÄ mit dem Schwe r-
punkt „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren“ für die Personalabteilung sowie von 0,50 VZÄ SB 
Organisation für den Bereich der Organisationsabteilung beantragt. 
4.1.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung  
Mit Magistratsbeschluss vom 11.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung von fo l-
genden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen:  
 StNr. 6656 GVPl./  LOGA-NR. 7343  (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Tarifangelegenheiten mit 
dem Schwerpunkt Einstellungsverfahren  
 StNr. 6657 GVPl./  LOGA-NR. 7344  (EG 8 TVöD, 0,50 VZÄ ) – SB Tarifangelegenheiten mit 
dem Schwerpunkt Ausschreibung -und Auswahlverfahren  
 StNr. 6658 GVPl./  LOGA-NR. 7345 (EG 10 TVöD, 0,50 VZÄ) – SB Organisation.  
Die Stelle Nr. 6657 GVPl. (0,50 VZÄ, SB Tarifangelegenheiten) wurde zum 01.06.2016 mit 25 
Std./Woche besetzt. Die Stelle Nr. 6656 GVPl. (1,0 0 VZÄ, SB Tarifangelegenheiten) konnte au f-
grund fehlender Raumkapazitäten bisher nicht besetzt werden. Die StNr. 6658 GVPL. (0,5 0 VZÄ, 
SB Organisation) wurde nach nicht erfolgreicher stadtinterner Besetzungssuche  zum 01.10.2016 
extern besetzt. 
4.1.3 Sachstand, Bewertung  
Durch die Neueinrichtung von Stellen im Rahmen der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ hat sich der 
Arbeitsaufwand in der Personalbetreuung und dort insbesondere im Tarifbereich erhöht. Die allg e-
meine Tendenz, aufgrund der demografischen Entwicklung einen zunehmend höheren Aufwand für 
die Rekrutierung von Fachpersonal aufwenden zu müssen, trifft insbesondere auch für die genannten 
Stellen zu und wird zukünftig auch weiter bestehen.  
Darüber hinaus sind neben dem Sachgebiet Tarifbeschäftigte auch alle anderen Sachgebiete von der 
Stellenmehrung unmittelbar betroffen (z. B. Sachgebiet Abrechnung, SG Beamte). Eine Abgrenzung 
der zusätzlichen Tätigkeiten durch die Stelleneinrichtungen im Rahmen der „Humanitären Notlage“ in 
Einzelarbeitsschritte mit entsprechender Zuordnung zu diesen Sachgebieten ist extrem aufwändig. 
Für eine Einschätzung wurden daher die Sollstellen der Stadtverwaltung Darmstadt einschließlich 
Eigenbetriebe (ohne EAD) des Stellenplans 2015 als Grundlage genommen2 und diesen die über die 
„Humanitäre Notlage“ in 2016 und 2017 unmittelbar bzw. mittelbar eingerichteten Stellen zuge rech-
net.3 Dies ergibt einen Steigerungssatz im Stellenbestand von ca. 3 %  
Der Sollstellenbestand der Personalabteilung  im Stellenplan 2015 betrug 39,92 VZÄ. Unter Anwen-
dung des o.a. Steigerungssatzes ergibt sich rechnerisch ein Mehrbedarf von 1,20 VZÄ.  
Bei der Organisationsabteilung hat die Neueinrichtung von Stellen im Rahmen der „Humanitären 
Flüchtlingsnotlage“ zu einer deutlich erhöhten Organisationsbetreuung insbesondere für die Bereiche 
Soziales und Jugend sowie bei der Ausländerbehörde geführt. Bei Übertragung der o.a. Rechnungs-
                                                      
2 Insgesamt rund 2.295 VZÄ. 
3 Insgesamt rund 62 VZÄ.

- 13 von 53 - 
 
parameter würde sich für die Organisationsabteilung ein zusätzlicher Stellenbedarf von ca.0,25 VZÄ 
ergeben. 
4.1.4 Empfehlung 
Das im Rahmen der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ zu rekrutierende und betreuende Personal 
wird auch weiterhin insbesondere den Bereichen des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Pr ä-
vention sowie der Ausländerbehörde zuzurechnen sein. Vor dem Hintergrund der gerade in diesen 
Bereichen schwierigen Bewerberlage und der Notwendigkeit, die Zeiten von Besetzungsvakanzen 
durch Intensivierung personalwirtschaftlicher Maßnahmen zu vermindern, wird empfohlen, d ie in 
2016 eingerichteten 1,50 VZÄ in der Personalabteilung weiterhin vorzuhalten. 
Im Bereich des Amtes für Soziales und Prävention sowie im Bereich des Jugendamtes wird es im 
Zusammenhang mit den neu eingerichteten Stellen im Rahmen der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ 
auch weiterhin zu ständigen Organisationsveränderungen kommen, die entsprechend zu begleiten 
und für den Organisationsdezernenten zu bewerten sind. Auch für den Bereich der Ausländerbehörde 
ist mit einem deutlich zunehmenden Betreuungsbedarf zu rechnen. Es wird daher vorgeschlagen, die 
errechneten 0,25 VZÄ von den bisher eingerichteten 0,50 in der Organisationsabteilung weiterhin 
vorzuhalten.

- 14 von 53 - 
 
4.2 Bürger- und Ordnungsamt 
4.2.1 Ausgangslage  
„Unter Zugrundelegung der aktuellen Zuweisungszahlen für das Jahr 2015 ist ein zusätzlicher Bedarf 
im Bereich der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen von einer halben Stelle und im Bereich der 
Ausländerbehörde von einer Stelle entstanden.  
Nach einer Entscheidung über die jeweiligen Asylanträge wird bei der Ausländerbehörde ein weiterer 
zusätzlicher Bedarf von mindestens zwei Stellen entstehen, nämlich eine Stelle für die auslände r-
rechtliche Behandlung der anerkannten Asylbewerber im Bereich der allgemeinen Ausländerangel e-
genheiten und die zweite Stelle für die Durchführung von Rückführungen der abgelehnten Asylbewer-
ber. Zum Zeithorizont ist angekündigt, dass über die Asylanträge innerhalb von wenigen Monaten 
entschieden sein soll.“ 4  
4.2.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern  
Mit Magistratsbeschluss vom 11.11.2015 (Vorlage- Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung von fo l-
genden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen:  
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen:  
 StNr. 6050 GVPl./  LOGA-NR. 7347  (EG 8 TVöD, 0,50 VZÄ) – SB Meldew./  Wahlen 
Abteilung Ausländer - und Staatsangehörigkeitswesen:  
 StNr. 6046 GVPl./  LOGA-NR. 7371  (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB allg. Aufenth.Asylang.  
 StNr. 6047 GVPl./  LOGA-NR. 7372  (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB allg. Aufenth.Asylang.  
 StNr. 6048 GVPl./  LOGA-NR. 7348  (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB aufenthalsb. Maßn.  
Die Stellenbesetzung stellt sich wie folgt dar:  
 Die Stelle in der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen ist besetzt. 
 In der Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen sind zwei der drei Stellen besetzt, 
allerdings sind im Bereich der Ausländerbehörde derzeit 2,85 VZÄ unbesetzt (Stand 
25.04.2017).  
 Mit Schreiben des Bürger- und Ordnungsamtes vom 18.08.2016  an das Dezernat I wurde 
hinsichtlich der Besetzungsproblematik um die zeitnahe Entfristung der Stellen bei der Au s-
länderbehörde gebeten. 
 Dem Antrag wurde am 23.08.2016 seitens Oberbürgermeister zugestimmt, die Stellen unmi t-
telbar personalwirtschaftlich zu entfristen.  
4.2.3 Sachstand, Bewertung 
4.2.3.1 Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen 
Die Meldevorgänge, die sich durch die Zuweisung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern ergeben , wurden 
definiert und die Häufigkeit seitens des Amtes geschätzt. Im Anschluss wurde anhand der Zuwei-
sungsquote sowie bekannter mittlerer Bearbeitungszeiten 5 ein Personalbedarf ermittelt. 
                                                      
4 Stand 28.10.2015, „Stellen-und Personalanträge im Rahmen der Flüchtlinge“ 
5 Rückgriff auf Daten aus dem Bericht „Neustrukturierung Bürgerdienste“ vom 28.01.2015.

- 15 von 53 - 
 
 
Ist-Quoten6 
Zuweisungs-
quote7 
2015 2016 2017   
Aufgabe 
% 
Anteil 
mBz/  
Fall 
mBz/  
Jahr 
(2015) 
mBz/  
Jahr 
(2016) 
mBz/  
Jahr 
(2017) 
800 1.013 304 
An-/ Ummeldung/ WSW 100 16,42 13.136,00 16.633,46 4.991,68 800,00 1.013,00 304,00 
Abmeldung/ WSW 30 10,87 2.608,80 3.303,39 991,34 240,00 303,90 91,20 
Klärung Meldeverhältnisse 50 7,25 2.900,00 3.672,13 1.102,00 400,00 506,50 152,00 
Meldebescheinigung/  
Auskunft Melderegister 
80 7,19 4.601,60 5.826,78 1.748,61 640,00 810,40 243,20 
Einrichtung von Auskunftssper-
ren 
10 10,00 800,00 1.013,00 304,00 80,00 101,30 30,40 
Anschrift in Kfz.-Papier ändern 10 7,69 615,20 779,00 233,78 80,00 101,30 30,40 
Echtheitsprüfung/  
Erfassung sonst. Urkunden 
10 8,33 666,40 843,83 253,23 80,00 101,30 30,40 
Sonstige gebührenpflichtige  
Bescheinigungen 
30 9,04 2.169,60 2.747,26 824,45 240,00 303,90 91,20 
Einbürgerungen 5 6,00 240,00 303,90 91,20 40,00 50,65 15,20 
  
27.737,60 35.122,74 10.540,29 
  
 
Stellenbedarf8 0,28 VZÄ 0,36 VZÄ 0,11 VZÄ 
  Tabelle 1: Orientierungswerte Stellenbedarf 32-6 
Hinsichtlich der Interpretation des Ergebnisses ist folgendes ergänzend zu beachten:  
 verlängerte Vorsprachen aufgrund Sprachbarriere 
 teilweise Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich 
 unvollständige Unterlagen 
 Mehrfachanmeldungen in unterschiedlichen Städten 
 unzureichende (fehlerhafte) Datengrundlage bei Xmeld-Benachrichtigungen 
 erhöhte Zahl von Ummeldungen 
                                                      
6 Tatsächliche Zuweisungen (MV 2017/0095). 
7 „Meldung der Zuweisungsquoten vom RP“ - E-Mail von Fr. Koss vom 21.04.2017. 
8 Jahresarbeitszeit einer Normalarbeitskraft 2017 - Verhältnis Tarifbeschäftigte zu Beamte 2:1.

- 16 von 53 - 
 
4.2.3.2 Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen 
Die Arbeitsvorgänge, die sich durch die Zuweisung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern ergeben wurden 
definiert und Fallzahlen aus dem eingesetzten Fachverfahren ausgewertet. Diese beziehen sich alle r-
dings nicht ausschließlich auf die Humanitäre Notlage, sondern spiegeln die im Auswertungsjahr b e-
arbeiteten Fälle wieder. Eine Differenzierung war durch die Verwaltungsstelle nicht möglich, weshalb 
hieraus ohne umfangreiche Detailanalyse keine fundierte Aussage getroffen werd en kann. 
Des Weiteren entsteht nach Angaben der Verwaltungsstelle u. a. folgender Mehraufwand:   
 erhöhte Anzahl der ausgestellten Fiktionsbescheinigungen  
 Beratung bei freiwilliger Ausreiseabsicht hinsichtlich der Vorgehensweise 
 bei negativer Entscheidung, Überwachung der abgelehnten Fälle 
 deutlicher und zeitintensiver Anstieg der Aufgaben im Bereich Rückkehrmanagements (ste i-
gende Anzahl der negativen Entscheidungen der Asylanträge)  
 mehr Arbeitsaufwand durch Familiennachzug 
 erkennungsdienstliche Behandlung 
 seit 01.01.2017 Erhebung der Statistischen Daten für den Familiennachzug 9 
4.2.4 Empfehlung 
4.2.4.1 Allgemein 
Die vorrangige Problematik liegt aus Sicht des Fachamtes und der Organisationsabteilung insbeson-
dere in der tatsächlichen Besetzung freier Stellen sowie der hohen Fluktuation, einhergehend mit 
einer entsprechenden Einarbeitungszeit und der daraus resultierenden Mehrbelastung der verblieb e-
nen Beschäftigten in beiden Bereichen.  
Dieser Problematik kann durch eine veränderte Aufbau- und Ablaufsituation nur in geringem Maße 
entgegengewirkt werden. Hier sollten andere Lösungsansätze diskutiert werden (Dauerausschreibu n-
gen, Stellenpuffer sowie neue, zeitgemäße Anforderungsprofile). 
Seitens des Bürger- und Ordnungsamtes wurde Mitte Juni 2017 ein „KGSt-Inhouse-Workshop“ durch-
geführt. Ziel war es u. a. Maßnahmen zu erarbeiten, um die Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörde zu 
erhalten und zu fördern sowie deren Außendarstellung zu steigern. 10 
4.2.4.2 Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen 
Geht man von einer Zuweisungsquote für das Jahr 2017 von etwa 304 Personen aus, ergibt sich ein 
Personalmehrbedarf von 0,11 VZÄ. Hinsichtlich der o.g. Besonderheiten im Rahmen der Vorsprachen 
von Personen mit Migrationshintergrund und unter Berücksichtigung des noch zu erwartenden, aber 
nicht genau zu prognostizierenden Familiennachzuges sowie des vorliegenden Antrags für den Stel-
lenplan 2018 empfehlen wir die eingerichteten 0,50 VZÄ weiterhin zu erhalten.  
                                                      
9 Stand 30.03.2017, Schreiben 32 „Neuschaffung von Stellen zur Bewältigung der Humanitären Notlage; Evaluation Stellebe-
darf. 
10 Stand 22.02.2017, „Aktuelle Personalsituation im Bürger-und Ordnungsamt, Abteilung Ausländerbehörde.

- 17 von 53 - 
 
4.2.4.3 Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen 
Aus den Erfahrungen des KGSt-Vergleichsrings lässt sich ableiten, dass sich der Stellenbestand der 
Ausländerbehörde im Vergleich mit den anderen am Vergleichsring teilnehmenden Städten auf dem 
Median bewegt. 
Unter den Teilnehmerstädten des KGSt®-Vergleichsrings wurden mittlere Bearbeitungszeiten abge-
fragt. Des Weiteren wurden die Ergebnisse des Projekts „Gebühren im Ausländerrecht“ des Statist i-
schen Bundesamtes11, in dem ebenfalls mittlere Bearbeitungszeiten ermittelt wurden, herangezogen. 
Basierend auf den ermittelten Werten stellt die KGSt® ein Excel-Tool zur Verfügung, mit dem die Mög-
lichkeit besteht, einen differenzierten Personalbedarf anhand von Fallzahlen zu ermitteln. 
Da eine Auswertung der Fallzahlen zu großen Teilen aus dem eingesetzten Fachverfahren erfolgen 
kann, schlagen wir vor, mittelfristig eine Bemessung der Personalressourcen der Ausländerbehörde 
anhand der Fallzahlen vorzunehmen und dies kontinuierlich zu prüfen. 
Wir empfehlen aufgrund der oben aufgeführten weiteren Aufgabenfelder und den Erkenntnissen aus 
den Gesprächen mit dem Amt zum Personalbedarf für den Stellenplan 2018 , die eingerichteten 3,00 
VZÄ weiterhin zu erhalten und mittelfristig die Personalbedarfsentwicklung weiter auszubauen. 
  
                                                      
11 Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, der Ausländerbe-
hörde München, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-
Westfalen sowie des Bundesministeriums des Innern.

- 18 von 53 - 
 
4.3 Feuerwehr  
4.3.1 Ausgangslage  
Mit Antrag vom 13.01.2016 hat die Feuerwehr um unbefristete Zuweisung einer zusätzlichen Arbeit s-
kraft zur Unterstützung des Führungsstabs im Rahmen der „Humanitären Notlage“ gebeten.  
4.3.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern  
 Mit Verfügung vom 20.01.2016 wurde der Feuerwehr vorübergehend eine Arbeitskraft, übe r-
planmäßig im Rahmen der „Humanitären Notlage“ zu weiteren Arbeitsleistung zugewiesen.  
StNr. „üpl. MA“/ LOGA-NR. 7405  (EG 8 TVöD, 1,00 VZÄ) - Verwaltungsangestellte /r 
 Mit Verfügung vom 06.12.2016 wurde die durchschnittliche Arbeitszeit der Stelleninhaberin 
bzw. des Stelleninhabers rückwirkend vom 01.12.2016 bis 30.11.2017 auf 0,538 VZÄ redu-
ziert.  
 Eine Stellenbeschreibung liegt lediglich im Rahmen des Antrages auf Umstrukturierung der 
Sachgebiete -11- und -14- der Feuerwehr vor. Die bisherigen bzw. zukünftigen Aufgaben wur-
den im Formular „Antrag auf Stellenbewirtschaftung“ beschrieben. 
4.3.3 Sachstand, Bewertung 
Um auf den im Rahmen der Humanitären Notlage rasant wachsenden Bedarf an neuen Wohneinrich-
tungen zu reagieren,  musste die Feuerwehr  zur Bewältigung des Ausnahmezustands u. a. Notunte r-
künfte errichten und ausstatten. Die bzw. der  o. g. Beschäftigte ist im Sachgebiet „Katastrophen-
schutz“ eingesetzt und wurde entsprechend in diese Aufgaben eingebunden.  
Mit Schreiben vom 07.12.2016 (37.4 goe) teilt die Feuerwehr mit, welche Aufgaben im Rahmen der 
Humanitären Notlage durch die überplanmäßig zugeteilte Arbeitskraft weiterhin zu bewält igen sind. 
Als Hauptaufgabengebiete wurden insbesondere die Schlagworte „Helferverwaltung“, „Fahrzeuge“, 
„Geräte und Material“ sowie die Auflösung von vier Flüchtlingsunterkünften genannt.  
D.h. künftig fallen, neben den regelmäßigen Aufgaben im Sachgebiet „Katastrophenschutz“, weiterhin 
folgende  Tätigkeiten zusätzlich durch die Humanitäre Notlage an: 
 Kontrolle der eingelagerten Materialien des Landes, ggfs. Aussonderung bzw. Neubeschaffung 
von Materialien (Materialbewirtschaftung), 
 Ermittlung von Notunterkünften gemäß Zivilschutzkonzept (1 % der Einwohnerzahl – zunächst 
für 500 Personen vorgesehen), 
 Erstellung, regelmäßige Überprüfung sowie Aktualisierung von Einsatzplänen für Sonderlage n 
„Humanitäre Notlage“, 
 Vorbereitung und Organisation der jährlichen Übung zu den bestehenden Einsatzplänen,  
 Umsetzung des Sonderschutzplanes Betreuungsdienste (sobald dieser durch das HMdi e r-
stellt wurde) 
Im Gespräch am 02.03.2017 erklärte die Feuerwehr, dass sich die Sonderlage im Laufe der Zeit kon-
tinuierlich entspannt hat und momentan keine hohen Flüchtlingszahlen zu verzeichnen sind. Dies 
belegen auch die zurückgehenden Zuweisungsquoten. Trotzdem seien die o.g. Aufgaben aktuell a b-
zuwickeln.

- 19 von 53 - 
 
4.3.4 Empfehlung.  
Mit Schreiben vom 24.04.2016 hat die Feuerwehr eine Umstrukturierung, „Zusammenlegung der 
Sachgebiete 11- Gefahrenabwehr- und 14- Katastrophenschutze in das künftige Sachgebiet 11- Gefahren-
abwehrplanung“  beantragt. Der Antrag befindet sich aktuell im Geschäftsgang der Organisationsabtei-
lung und enthält u.a. die Eingliederung der außerplanmäßig zugeteilten Arbeitskraft (EG 8 TVöD; 
Sachbearbeitung)  auf eine neu zu schaffende Stelle. 
Daher wird im Rahmen der weiteren Antragsbearbeitung entschieden, ob die o.g. Beschäftigte au f-
grund der bestehenden Aufgaben im Sachgebiet „Katastrophenschutz“ sowie den neuen Aufgaben, 
die als Nachfolge der Humanitären Notlage definiert wurden, weiterhin in diesem Bereich eingesetzt 
und eine entsprechende Stelle im Rahmen der Stellenplangespräche geschaffen werden soll.

- 20 von 53 - 
 
4.4 Amt für Soziales und Prävention 
4.4.1 Ausgangslage  
Bereits im Juni 2015 hatte das Amt für Soziales und Prävention für die Abteilung Soziale Hilfen auf 
Grundlage des Anstiegs der Fallzahl der asylsuchenden Menschen die Einrichtung eine r zusätzli-
chen Stelle im Umfang von 1,00 VZÄ (SP /SA - KO Betr. Asylsuch.) beantragt. Mit Datum vom 
17.06.2015 hat der Magistrat gem. MV -Nr. 2015/0223 (Beschluss -Nr. 259) der Einrichtung der 
Stelle zugestimmt.  
Resultierend aus der Veränderung der Zuweisungsquote von 1 % auf 3 % für ankommende Flüchtlin-
ge, hatte dann das Amt für Soziales und Prävention  weitere zwei Vollzeitstellen für die Gewährung 
von Leistungen im Asylbereich angefordert. 
Ab Oktober/November 2015 konnte durch die weiter steigende Fallzahl mit einem erheblichen 
Mehrbedarf in der Sachbearbeitung und der Koordination im Asylbereich gerechnet werden. Details 
sind dem Sonderbeschluss aus der Magistratsvorlage Nr. 2015/0496 (Beschluss -Nr. 571) vom 
11.11.2015 zu entnehmen.   
4.4.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern 
Mit Magistratsbeschluss vom 17.06.2015 (Vorlage -Nr. 2015/0223) wurde die Einrichtung folgende r 
Stelle beschlossen:  
 StNr. 0925 GVPl./ LOGA-Nr.7127 (EG S 12 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA - KO Betr. Asylsuch. 
Im Rahmen der Stellenplan gespräche zum Stellenplan 2016 am 17.0 7.2015 wurde die Neuscha f-
fung weiterer 2,00 VZÄ beschlossen:  
 StNr. 2117 GVPl./ LOGA-Nr.7154 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG *) 
 StNr. 2118 GVPl./ LOGA-Nr.7155 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG *) 
*) Ausw. ab StPlan 2017  
Darüber hinaus wurde über die Änderung der Geschäftsverteilung vom 16.02.2016 bzgl. der U m-
widmung der nachfolgenden Stelle zur reinen Sachbearbeitung in der Leistungsgewährung nach 
dem AsylbLG entschieden:  
 StNr. 2020 GVPl./ LOGA-Nr.5639 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
Mit Magistratsbeschluss vom 11.11.2015 (Vorlage - Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung von fo l-
genden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen.  
 StNr. 6930 GVPl./ LOGA-Nr.7373 (EG S 12 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA - KO Betr. Asylsuch. 
 StNr. 6938 GVPl./ LOGA-Nr.7384 (A 11 HBesG, 1,00 VZÄ) – SGL SG Asyl *) 
 StNr. 6931 GVPl./ LOGA-Nr.7377 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG  
 StNr. 6932 GVPl./ LOGA-Nr.7378 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6933 GVPl./ LOGA-Nr.7379 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6934 GVPl./ LOGA-Nr.7380 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG  
 StNr. 6935 GVPl./ LOGA-Nr.7381 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6936 GVPl./ LOGA-Nr.7382 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6937 GVPl./ LOGA-Nr.7383 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
*) geä. Ausw. ab StPlan 2017

- 21 von 53 - 
 
Im Stellenplan 2017 wurde die Einrichtung von folgenden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der 
„Humanitären Notlage“ beschlossen:  
 StNr. 6945 GVPl./ LOGA-Nr.7570 (EG S 12 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA - KO Betr. Asylsuch. 
 StNr. 6939 GVPl./ LOGA-Nr.7560 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG  
 StNr. 6940 GVPl./ LOGA-Nr.7561 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6941 GVPl./ LOGA-Nr.7562 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6942 GVPl./ LOGA-Nr.7563 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6943 GVPl./ LOGA-Nr.7564 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 
Die Besetzung der Stellen im Bereich der Koordination sozialpädagogischer Betreuung Asylsuche n-
der konnte entsprechend der  Besetzungsfreigaben fast durchgängig sichergestellt werden.  
Da hier der Bedarf aus der praktischen Arbeit nach bisherigen Daten und Informationen sehr hoch 
einzustufen ist, wurde der Beschluss zur Bewirtschaftung der Stelle Nr. 6945 GVPl., der eine Ko p-
pelung an die Anzahl der zu besetzenden Stellen in der Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsg e-
setz vorsah, mit Datum vom 09.05.2017 aufgehoben.  
Die Bewirtschaftung der Stellen im Bereich der Sachbearbeitung zur Leistungsgewährung nach dem 
AsylbLG erfolgte – gem. aktueller Beschlusslage – anhand der Fallzahlentwicklung  (Orientierungs-
wert bisher 1,00 VZÄ : 200 Leistungsbezieher n) ebenfalls vollum fänglich. Seit Dezember 2015 bis 
einschließlich April 2017 ist eine durchschnittliche Besetzung im Umfang von 6,77 VZÄ für die 
Sachbearbeitung sowie 1,00 VZÄ in Leitungsfunktion zu verzeichnen.  
Die Stellenbeschreibungen für die eingerichteten Stellen wurden vollständig durch das Fachamt 
vorgelegt und in den Geschäftsgang gegeben.  
4.4.3 Sachstand, Bewertung 
Koordination sozia lpädagogische Betreuung Asylsuchende  
Für die Koordination der Maßnahmen im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung Asylsuche n-
der wurde zunächst ein Schlüssel von 1,00 VZÄ : 1.000 Personen zugrunde gelegt. Durch die ste i-
gende Fallzahl war absehbar, dass hier ein erhöhter Bedarf besteht, sodass eine weitere Vollzei t-
stelle – neben den bereits vorh andenen zwei Vollzeitstellen - im Stellenplan 201 7 eingerichtet wu r-
de. Die Bewirtschaftung der Stellen sollte in Abhängigkeit zur Fallzahlentwicklung der Leistungs be-
zieher in der Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen und sah daher die Besetzung 
der dritten Stelle e rst ab einem Umfang von 12,50 VZÄ in der Sachbearbeitung Asylbewerberlei s-
tungsgesetz vor . Die Aufgaben, die sich im Schwerpunkt aus dem Int egrationsgesetz und dem Asy l-
bewerberleistungsgesetz begründen, zeigten in der Praxis, dass die Bindung an den Besetzung s-
grad in der Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz auf Dauer nicht umgesetzt werden kann. 
Daher wurde der Beschluss zur Bewirtschaf tung der dritten Koordinationsstelle in Abhängigkeit 
zum Besetzungsgrad der Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz mit Entscheidung des 
Oberbürgermeisters vom 09.05.2017 aufgehoben.  
Leistungsgewährung nach dem AsylbLG  
Die höchste Fallzahl der Leistungsbezieher im Asylbewerberleistungsgesetz wurde im Oktober 2016 
mit ca. 1.800 Fällen erreicht. Seitdem ist diese Zahl konstant leicht rückgängig. 12 Das Fachamt 
meldete zum 1. Quartal 2017 eine Fallzahl in Höhe von insgesamt 1 .362 Leistungsbeziehern 13 
                                                      
12 Mitteilung Controlling Dezernat V vom 17.02.2017, „Asylbewerberanzahl und Nettozugangsquote“

- 22 von 53 - 
 
Ab 2017 ist von einer Zuweisungsquote des Regierungspräsidiums in Höhe von 76 Leistungsbezi e-
hern pro Quartal auszugehen. Die weitere Entwicklung ist allerdings nicht konkret prognostizierbar, 
da dies von der weiteren politischen En twicklung stark abhängig ist. 14  
Mit Stand 01.06.2017 beträgt die Fallzahl der Bedarfsgemeinschaften (siehe hierzu unten) in der 
Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz 757 Bedarfsgemeinschaften. 15  
In Abstimmung zwis chen dem Fachamt wurde vom Amt  für Interne Dienste - Organisationsabte i-
lung - zum Jahresbeginn 2017 ein Interkommunaler Erfahrungsaustausch 16 durchgeführt, um einen 
Orientierungswert für die nachfolgend genannten Inhalte zu ermitteln:  
 Fallzahlen im Asylbewerberleistungsgesetz (Personen/Bedarfsgemeinschaften) 
 Aufgabenzuordnung in der Sachbearbeitung zum Asylbewerberleistungsgesetz.  
Die Auswertung des Interkommunalen Erfahrungsaustausches hat aufgrund der unterschiedlichen 
Strukturen in den befragten Städten nicht zu einem vollständigen  Ergebnis geführt . Ausgehend von 
den aus der Umfrage vorliegenden Daten kann jedoch von folgenden Orientierungswerten ausg e-
gangen werden:  
1,00 VZÄ SB AsylbLG : 150 Bedarfsgemeinschaften  (Durchschnittswert)  oder  
1,00 VZÄ SB AsylbLG : 225 Leistungsbezieher  (Durchschnittswert) . 
Nach einer Auswertung des Amtes für Soziales und Prävention wird zur Umrechnung von Lei s-
tungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaften von einem Umrechnungsschlüssel von 1,5 Personen 
ausgegangen. 17  
Entsprechend des oben aufgeführten Ergebnisses des Interkommunalen Erfahrungsaustausches in 
Verbindung mit dem vom Amt für Soziales und Prävention erhobenen Umrechnungsschlüssels sol l-
te nach Abstimmung zwischen dem Amt für Soziales und Prävention und dem Amt für Interne 
Dienste – Organisationsabteilung – bis auf weiteres von einem Orientierungswert von 1,00 VZÄ SB 
AsylbLG : 150 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden.  
 
Folgeaufgaben aus dem aktuellen Bedarf des betroffenen Personenkreises  
Resultierend aus der „Humanitären Flüchtlingsnotlage “ in Verbindung mit der Veränderung der 
Zuweisungsquote von 1 % auf 3 %, verbleiben nach Prognose de r Fachämter ca. 2.000 bis 2.500 
Personen in Darmstadt. Dadurch kann in anderen Bereichen des Fachamtes weiterer personeller 
Mehrbedarf entstehen, der abschl ießend noch nicht zu beziffern ist. Aktuell haben sich aus den 
Bedarfslagen des betroffenen Personenkreises weitere Aufgabenfelder für das Fachamt ergeben, die 
nachfolgend aufgelistet sind:  
 Abwicklung der Kostenerstattung für die Bereitstellung von Erstwohnhäusern  
 Einrichtung und Umsetzung von Maßnahmen für die Integration in den Arbeitsmarkt, ei n-
schließlich Beschäftigungsförderungsmaßnahmen, 
 Rückführungsmanagement (formales Verfahren) sowie Abrechnung mit dem Land (LAG). 
                                                                                                                                                                                 
13 E-Mail Amt 50 vom 07.04.2017.  
14 E-Mail Amt 50 vom 19.04.2017.  
15 Mitteilung Amt 50 in der Besprechung 50/10.2 am 01.06.2017 
16 IKEA „AsylbLG – Fallzahlen und Aufgabenzuordnung vom 01.03.2017 
17 Schreiben 50 vom 22.04.2015

- 23 von 53 - 
 
Die genannten Folgeaufgaben sollen  auch weiterhin in enger Abstimmung mit weiteren städtischen 
Fachämtern umgesetzt werden.  Da für die genannten Aufgaben zum aktuellen Zeitpunkt kein au s-
reichendes Datenmaterial vorliegt, kann eine abschließende Bewertung des Folgebedarfs in diesem 
Bereich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen und muss zu einem späteren Zeitpunkt eruiert we r-
den. 
4.4.4 Empfehlung  
Abt. Soziale Hilfen – Abteilungsleitung/Koordination Sozialpädagogische Betreuung 
Das Aufgabenfeld, welches sich aus der Koordination der Maßnahmen im Rahmen der sozialpäd a-
gogischen Betreuung ergibt, hat sich seit dem Eintreten der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ st e-
tig weiter entwickelt  und die Arbeitsgrundlagen sind daher ständig anzupassen, um den jeweils 
aktuellen Bedarfslage n gerecht zu werden. Der  genaue Bedarf an personellen Ressourcen ist zum 
aktuellen Zeitpunkt nur sehr bedingt zu prognostizieren.  
Aufgabe der Wissenschaftsstadt  Darmstadt ist die Integration der anerkannten Asylbewerber/ -innen 
und die sozialpädagogische Beratung und Begleitung d er Menschen, die sich noch im Zuständi g-
keitsbereich des Asylb LG befinden. Eine Unterstützung der Geflüchteten, die bereits das Asylverfa h-
ren abgeschlossen haben , aber noch in den Erstwohnhäusern leben, ist jedoch unumgänglich, um 
die notwendigen Integratio nsmaßnahmen zu koordinieren. Eine Unterscheidung innerhalb der U n-
terkünfte zwischen Asylsuchenden und Anerkannten ist nicht zielführend, da die gleichen Bedarfe 
bestehen. Vor diesem Hintergrund liegt mit Stand April 2017 die Gesamtzahl der Personen, die 
sozialpädagogische Bet reuung erhalten, bei ca. 2.500.  
Die aktuell für die Koordination der sozialpädagogischen Betreuung von Asylsuchenden im Stelle n-
plan ausgewiesen  3,00 VZÄ sollten daher bis auf weiteres vorgehalten werden. Eine erneute B e-
trachtung dieses Aufgabenfeldes und des Folgebedarfs sollte zu einem späteren Zeitpunkt vorg e-
nommen werden . 
 
Abt. Soziale Hilfen – SG Asyl und Folgeaufgaben aus dem aktuellen Bedarf des betroffenen Pers o-
nenkreises 
Mit Stand 01.06.2017 beträgt die Fallzahl der Bedarfsgemeinschaften (siehe hierzu oben) in der 
Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz 757 Bedarfsgemeinschaften. 18 Der weitere Verlauf der 
Fallzahlentwicklung ist nur bedingt prognostizierbar, da die externen Einflussfaktoren schwer a b-
schätzbar sind.  Für die nachfolgende Einschätzung wird daher von der aktuellen Fallzahl ausgega n-
gen:  
In Verbindung mit der unter 4.4.3 aufgeführten Berechnungsempfehlung von 1,00 VZÄ : 150 B e-
darfsgemeinschaften ergibt sich folgende aktuelle Bedarfsberechnung:  
757 Bedarfsgemeinschaften/150 Fälle/VZÄ = 5,04 VZÄ.  
Ausgehend von der bisherigen Fallzahlentwicklung und unter Einbeziehung möglicher Schwanku n-
gen in der Bedarfslage , wird vorgeschlagen, weiterhin folgende 7,00 VZÄ für die Sachbearbeitung 
AsylbLG im Stellenplan vorz uhalten und die Stellen in Abhängigkeit zur Fallzahlentwicklung und 
dem erarbeiteten Orientierungswert zu besetzen.  
 StNr. 2020 GVPl./ LOGA -Nr.5639 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 2117 GVPl./ LOGA -Nr.7154 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG  
 StNr. 2118 GVPl./ LOGA -Nr.7155 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6932 GVPl./ LOGA -Nr.7378 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
                                                      
18 Mitteilung Amt 50 in der Besprechung 50/10.2 am 01.06.2017

- 24 von 53 - 
 
 StNr. 6931 GVPl./ LOGA -Nr.7377 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6933 GVPl./ LOGA -Nr.7379 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6935 GVPl./ LOGA -Nr.7381 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
Weitere drei unbesetzte Stellen  in der Leistungsgewährung im AsylbLG  
 StNr. 6934 GVPl./ LOGA -Nr.7380 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG  
 StNr. 6936 GVPl./ LOGA-Nr.7382 (EG 9 TVöD, 1 ,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6937 GVPl./ LOGA-Nr.7383 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
sollten im Hinblick auf den vom Fachamt formulierten Bedarf in den Bereichen Kostenerstattung/ 
Abrechnung für die Erstwohnhäuser, Organisation und Durchführung von Maßn ahmen zur Integrati-
on in den Arbeitsmar kt sowie Rückführungsmanagement  und Abrechnungen mit dem Land (LAG ) 
ebenfalls weiterhin vorgehalten werden. Ggf. notwendige Aufgabenzuordnungen, Umfang und Dauer 
der Besetzung dieser Stellen sollten abhängig von dem E rgebnis der noch ausstehenden Bedarfs-
ermittlung erfol gen und ggf. über entsprechende Änderung en der Geschäftsverteilung erfolgen. In 
diesem Zusammenhang ist auch der Umfang der Freistellung der Sachgebietsleitung Asyl  
 StNr. 6938 GVPl./ LOGA -Nr.7384 (A 11 HBesG, 1,00 VZÄ) – SGL SG Asyl)  
von der Sachbearbeitung AsylbLG abzustimmen und entsprechend festzulegen. 
 
Weiterhin wird empfohlen, dass die v erbleibenden Stellen SB AsylbLG:  
 StNr. 6939 GVPl./ LOGA-Nr.7560 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG  
 StNr. 6940 G VPl./ LOGA-Nr.7561 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6941 GVPl./ LOGA-Nr.7562 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6942 GVPl./ LOGA-Nr.7563 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
 StNr. 6943 GVPl./ LOGA-Nr.7564 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB AsylbLG 
im Stellenplan 2018 wegfallen.

- 25 von 53 - 
 
4.5 Jobcenter 
4.5.1 Ausgangslage  
Im Schreiben des Jobcenters am 28.10.2015 wurde hervorgehoben, dass die  Aufnahme von ane r-
kannten Flüchtlingen und Asylberechtigten und deren Anspruchsberechtigung im SGB II für das 
Jahr 2016 zu einem personellen Mehraufwand  führt. Dies wurde im Punkt 5 „Personalmehrau f-
wand durch steigende Fallzahlen aufgrund der Flüchtlingsströme“  des Schreibens wie folgend nä-
her erläutert:  
„Nach ersten Berechnungen ging das Jobcenter von 940 zusätzlichen Leistungsb erechtigten, einem 
Betreuungsschlüssel von 120 Bedarfsgemeinschaften je Vollzeitstelle und insgesamt dadurch b e-
dingten 8,00 neuen Vollzeitstellen in der Leistungsbearbeitung für den Personenkreis von ane r-
kannten Flüchtlingen und Asylberechtigten und deren Angehörigen im SGB II (Existenzsicherung) 
für das Jahr 2016 aus .“ 
Insgesamt wurden 12,00 VZÄ für den genannten Personenkreis zur Verfügung gestellt. Die Bunde-
sagentur für Arbeit stellte 8,00 VZÄ zur Verfügung und 4,00 VZÄ wurden von städtischer Seite zu-
gesichert. Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich hauptsächlich auf die von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt zur Verfügung gestellten Stellen. Auf die von der Bundesagentur für Arbeit zur 
Verfügung gestellten Stellen wird teilweise aus Erläuterungsgründen Bezug genommen.  
Von den von der Bundesagentur für Arbeit in Aussicht gestellten 8 Vollzeitstellen  sollten voraus-
sichtlich 50 % im Bereich Markt und Integration eingesetzt werden. Demzufolge verbl ieben 4,00 
Vollzeitstellen im Bereich Existenzsicherung, wodurch sich die Bedarfslücke von 4 ,00 Vollzeitstellen 
ergab, die beim städtischen Träger angefordert wurde.   
4.5.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern  
Mit Magistratsbeschluss vom 11.11.2015 (Vorlage- Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung von fol-
genden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen:  
 StNr. 6123 GVPl./  LOGA-NR. 7385  (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Leistungen SGB II  
 StNr. 6124 GVPl./  LOGA-NR. 7386  (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Leistungen SGB II  
 StNr. 6125 GVPl./  LOGA-NR. 7387  (EG 6 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – SB Fachass. SGB II  
 StNr. 6126 GVPl./  LOGA-NR. 7388  (EG 6 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – SB Fachass. SGB II  
 
Die Stellenbesetzung stellt sich w ie folgt dar: 
 
 2,00 VZÄ, EG 9 TVöD (St Nr. 6123, 6124  GVPl.), SB Leistung SGB II  
Diese Stellen waren seit der Einrichtung unbesetzt geblieben, da kein dem Anforderungsprofil 
entsprechendes Personal – trotz vier Ausschreibungsverfahren im Jahr 2016 - eingestellt wer-
den konnte. Hier bestehen daher personalwirtschaftliche Überlegungen, das Anforderungspr o-
fil zu verändern. Mit Stand 13.06.2017 konnte zwischenzeitlich eine der beiden Stellen be-
setzt werden. 
 2,00 VZÄ, EG 6 TVöD (St Nr. 6125, 6126 GVPl.), SB Fachass. SGB II  
Diese Stellen sind derzeit besetzt. 
Die erforderlichen Stellenbeschreibungen liegen vor und sind von 10.2 geprüft.

- 26 von 53 - 
 
4.5.3 Sachstand,  Bewertung 
Seitens der Bundesagentur für Arbeit wurden acht Beschäftigungsmöglichkeiten (8,00 VZÄ) für den 
Bereich Asyl/Flucht zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden für den Bereich Existenzsicherung/  
Leistungssachbearbeitung eine Vollzeitstelle Sachbearbeitung und eine Vollzeitstelle Fachassis-
tent/in geschaffen, so dass zusammen mit den seitens der Wissenschaftsstadt  Darmstadt eing e-
richteten 4,00 Vollzeitstellen insgesamt 6 ,00 Vollzeitstellen für diesen Bereich zur Verfügung st e-
hen. Die restlichen sechs Stellen der Agentur für Arbeit haben ihren Ansatz im Bereich Markt und 
Integration sowie Sprachver mittlung gefunden. Der Sprachvermittler wird stellenmäßig dem Exi s-
tenzsicherungsbereich zugeordnet, ist aber für beide Bereiche tätig und bringt sich in die eigentl i-
che Fallbearbeitung nicht ein.  
 
Im Bereich Existenzsicherung/Leistungssachbearbeitung geht das Jobcenter von einem Betre u-
ungsschlüssel von 120 Bedarfsgemeinschaften je Vollzeitstelle aus 19. Zum Stichtag 03.01.2017 
haben 754 Personen mit Fluchthintergrund Leistungen nach SGB II bezogen  (Leistungsbezieher). 
Dies entspricht einem Umfang von 513 Bedarfsgemeinschaften. 20 Am 27.04.2017 waren es bereits 
1.160 Personen (was einem Umfang von 789 Bedarfsgemeinschaften  entspricht). Hier ist eine Z u-
nahme von 53,8% zu verzeichnen.  
 
Die Zahl der Leistungsberechtigten des hier zu betrachten Personenkreise steigt seit Oktober 2016 
aufgrund der steigenden Anzahl der Anerkennungen als Flüchtlinge deutlich an. Im Jobcenter wird 
zunächst auch noch mit weiter steigenden Fallzahlen gerechnet.  Gemäß Informationen seitens der 
Bundesagentur für Arbeit gibt es für das Stadtgebiet Darmstadt noch einen erheblichen Antrag s-
rückstau beim BAMF in Höhe von mehr als 8 38 Anträgen für Personen mit hoher Bleibeperspekt i-
ve.21  
                                                      
19 „Stellen Humanitäre Notlage“- E-Mail Jobcenter vom 01.03.2017. 
20 Einen offiziellen Berechnungsschlüssel für die Umrechnung Leistungsbezieher zu Bedarfsgemeinschaften gibt es beim Job-
center nicht. Aufgrund der vom Jobcenter ermittelten Zahlen wurde bei Personen mit Fluchthintergrund ein Berechnungs-
schlüssel/Divisor von 1,47 zur Umrechnung von Leistungsbezieher in Bedarfsgemeinschaften ermittelt werden. 
21 Datenlieferung aus MARiS (elektronische Asylverfahrensakte)- Auszug, Stand 28.02.2017. 
372 397 416 426 441 454 467 483 513 533 540 551 551 553 
637 675 689 
754 
855 884 
950 991 
1.070 
1.089 
1.160 
Entwicklung Asyl/Flucht  
JC Darmstadt 2016 - 2017

- 27 von 53 - 
 
 
Aufgrund der Tatsache, dass es s ich aktuell hauptsächlich um Einzelbedarfsgemeinschaften ha n-
delt, muss durch Familiennachzug ebenfalls mit steigenden Fallzahlen bei den Leistungsbeziehern 
gerechnet werden. Auch wird mit einer über Jahre anhaltenden Verweildauer im Leistungsbezug 
nach SGB II gerechnet, insbesondere wegen fehlender Zugangsvorau ssetzungen für den Arbeit s-
markt.22  
Für den übrigen Bereich der Leistungsbezieher wird mit gleichbleibender Anzahl an Bedarfsg e-
meinschaften im SGB II Bereich gerechnet, auch aufgrund des angespannten W ohnungsmarktes in 
Darmstadt (steigende Mieten aufgrund der insgesamt höheren Wohnungsnachfrage). Aufgrund der 
steigenden Kosten der Unterkunft ergibt sich künftig bei vielen Leistungsberechtigten  ein höherer 
Bedarf, der in der Regel durch die Leistungsbezieher nicht gedeckt werden kann und bezuschusst 
werden muss und von daher im Gesamtbereich Existenzsicherung/Leistungssachbearbeitung vorau s-
sichtlich keine bzw. nur geringe Kompensationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.  
4.5.4 Empfehlung 
Ausgehend von derzeit 789 Bedarfsgemeinschaften (Stand 27.04.2017) im Personenkreis mit Flucht-
hintergrund und einem Betreuungsschlüssel von 120 Bedarfsgemeinschaften je Vollzeitstelle, würden 
derzeit 6,57 VZÄ benötigt. Aufgrund der Prognose der weiterhin steigenden Fälle, ist die Beibehaltung 
der eingerichteten 6,00 VZÄ für den Bereich Existenzsicherung/Leistungssachbearbeitung  weiterhin 
notwendig.  
Es wird daher empfohlen, die seitens des kommunalen Trägers im Zuge der Humanitären Flücht-
lingsnotlage eingerichtet 4,00 VZÄ weiterhin vorzuhalten.  
  
                                                      
22 Tabelle der Bundesagentur für Arbeit- „T- Struktur- Qualifikation“, Stand 03.05.2017.

- 28 von 53 - 
 
4.6 Jugendamt 
4.6.1 Ausgangslage  
Bereits im August 2015 hat te das Jugendamt für die Abteilung Amtsvormundschaften/  Beistand-
schaften auf Grundlage des Anstiegs der Fallzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die 
Einrichtung eine zusätzlichen Stelle im Umfang von 1, 00 VZÄ (SB Vormundschaft) beantragt. Im 
Oktober und November 2015 hat te dann das Jugendamt wegen der stark steigenden Fallzahlen bei 
den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen weitere umfangreiche Personalforderungen (siehe 
Ziffer 4.6.2) für die Bereiche Amtsvormundschaften, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Städtischer 
Sozialdienst gefordert.  
Zeitgleich kam es im November 2015 zu einer Vereinbarung zwischen dem Hessischen Städtetag 
sowie dem Hessischen Landkreistag und  dem Land Hessen über die Umsetzung des Bundesgeset z-
tes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und J u-
gendlichen. Nach dieser Vereinbarung erstattet das Land für unbegleitete ausländische Kinder und 
Jugendliche sow ie für junge Volljährige nach Maßgabe des § 42 SGB VIII einen pauschalen Betrag 
für den Betreuungs - und Verwaltungsaufwand, welcher bei den örtlichen Jugendämtern entsteht 
(Personalkosten erstattung). Diese Erstattung nach Pauschalbeträgen, gestaffelt nach den jeweiligen 
Zuweisungszahlen, erfasst folgende Bereiche:  
Für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, die vorläufig in Obhut genommen wurden , 
wurden folgende Bereiche berücksichtigt:  
 Personal im Allgemeine n Sozialen Dienst , 
 Personal in der Verw altung (Allgemeine Verwaltung und Wirtschaftliche Jugendhilfe) . 
Für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige nach Maßgabe 
des § 42 SGB VIII ab dem Zeitpunkt der Zuweisung , wurden die folgenden Bereiche berücksichtigt:  
 Personal im Allgemeine n Sozialen Dienst , 
 Personal in der Amtsvormundschaft , 
 Personal in der Verwaltung (Allgemeine Verwaltung und Wirtschaftliche Jugendhilfe).  
Diese Erstattungspauschalen sowie prognostizierte Zuweisungszahlen waren Grundlage für die einz u-
richten Stellen im Jugendamt.  
Hinsichtlich der eingerichteten Personalressourcen in der Verwaltung (Allgemeine Verwaltung und 
Wirtschaftliche Jugendhilfe) wurden im Stelleneinrichtungsverfahren hierzu ausschließlich die Bere i-
che der Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die Fachaufsicht und –beratung von Ju-
gendhilfeeinrichtungen berücksichtigt. 
4.6.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern  
Mit Magistratsbeschluss vom 11.11.2015 (Vorlage - Nr. 2015/0496) wurde die Einr ichtung von fo l-
genden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen:  
51.1 – Abt. Amtsvormundschaften / Beistandschaften  
 StNr. 6663 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
 StNr. 6664 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
 StNr. 6665 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
 StNr. 6666 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (A 10 HBesG, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.*)  
 StNr. 6667 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch. 
 StNr. 6668 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
 StNr. 6669 GVPl./ LOGA-NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.

- 29 von 53 - 
 
51.2 – Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe , Unterhaltsvorschuss und AfA 
 StNr. 0661 GVPl./ LOGA-NR. 5469 (A 11 H BesG, 1,00 VZÄ) – SGL/stv. ABL 
(Anhebung des Stellenumfangs von 0,83 auf 1,00 VZÄ)  
 StNr. 6682 GVPl./  LOGA-NR. 7358 (EG S 15 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Aufs.JugHEinr.  
 StNr. 6679 GVPl./ LOGA-NR. 7359 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB SGB VIII 
 StNr. 6680 GVPl./ LOGA-NR. 7360 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB SGB VIII 
 StNr. 6681 GVPl./ LOGA-NR. 7361 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB SGB VIII 
 
51.5 – Abt. Städtischer Sozialdienst  
 StNr. 6661 GVPl./ LOGA-NR. 7349 (EG S 15 TVöD, 1,00 VZÄ) – SGL  (Asylang.)*) 
 StNr. 6662 GVPl./ LOGA-NR. 7350 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.)*) 
 StNr. 6670 GVPl./ LOGA-NR. 7362 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6671 GVPl./ LOGA-NR. 7363 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6672 GVPl. / LOGA-NR. 7364 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6673 GVPl./ LOGA-NR. 7365 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6674 GVPl./ LOGA-NR. 7366 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6675 GVPl./ LOGA-NR. 7367 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6676 GVPl./ LOGA-NR. 7368 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6677 GVPl./ LOGA-NR. 7369 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6678 GVPl./ LOGA-NR. 7370 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
         *) geä. Ausw. ab StPlan 2017  
Folgende Stelle wird anteilig für die deckungsgleichen Aufgaben im Umfang von 0,20 VZÄ eing e-
setzt: 
 StNr. 0668 GVPl./ LOGA -NR. 5432 (EG S 12 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – EingliedH SGBVIII  
Zusätzlich wurde im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zum Stellenplan 2016 bereits die 
Neuschaffung der nachfolgenden Stelle für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Auslä n-
derinnen und Ausländer in der Abt. Städtischen Sozialdienst beschlossen:  
 StNr. 0679 GVPl./ LOGA-NR. 7158 (EG S 12 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – EingliedH 
SGBVIII/Betreuung um A 
Mit Änderung der Geschäftsverteilung vom 17.03.2016 wurden die Stellen  Nr. 6661 und 6662 
GVPl. auf Antrag des Jugendamtes vom Bereich Amtsvormundschaften in den Bereich Städtischer 
Sozialdienst verlagert. Anlass war, dass zum Zeitpunkt der Einrichtung der Stellen nicht berüc k-
sichtigt wurde, dass bei den vorläufigen Inobhutnahmen unbegleiteter auslän discher Kinder und 
Jugendlichen der Gesetzgeber die Vormundaufgaben vorübergehend dem Sozialdienst übertragen 
hat.

- 30 von 53 - 
 
Mit gleicher Geschäftsverteilung wurde aufgrund des Umfangs der Aufgaben im Zusammenhang mit 
der Inobhutnahme sowie der Zuweisung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen 
und der durch die  Vielzahl der Stellen erheblich  gewachsene Leitungsspanne für die Abteilungsle i-
tung, ein eigenes Sachgebiet eingerichtet und die Sachgebietsleitung mit 50 % von der Fallarbeit 
freigestellt. 
Innerhalb der Abt. Amtsvormundschaften/ Beistandschaften waren ab Dezember 2015 durc h-
schnittlich 3,50 VZÄ mit der Funktion SB Vormundsch. bewirtschaftet. Entgegen der Erstannahme 
hinsichtlich des Bedarfs ist hier das vorgehaltene Kontingent von 7,00 VZ Ä nicht voll ausgeschöpft 
worden. 
In der Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA wurden von der vorgehaltenen 
vb-Stelle als Fachaufsicht für Jugendhilfeeinrichtungen nur 50 % während des gesamten Betrac h-
tungszeitraums in Anspruch geno mmen. Innerhalb der Sachbearbeitung wurden die drei Vollzei t-
stellen nahezu durchgängig in vollem Umfang bewirtschaftet.  
Im Städtischen Sozialdienst wurde im Sachgebiet Asyl eine Vollzeitstelle als Sachgebietsleitung 
sowie 11 vb-Stellen in der Sachbearbeitu ng vorgehalten. Die Stellen wurden während des Betrac h-
tungszeitraums im Umfang von durchschnittlich 7,31 Stellen bewirtschaftet. Die Stelle Nr. 0679 
GVPl. (LOGA-Nr.7158) wurde, da hier eine abweichende Stellenausweisung nach EG S 12 TVöD 
gegenüber den weit eren Stellen, welche nach EG S 14 TVöD ausgewiesen sind, während des gesa m-
ten Zeitraums nicht bewirtschaftet.  
Die erforderlichen Stellenbeschreibungen  wurden teilweise durch das Fachamt zur Prüfung vorg e-
legt, geprüft und in den Geschäftsgang gegeben. Die fehlenden Stellenbeschreibungen wurden beim 
Fachamt in regelmäßigen Abständen angefordert.  
4.6.3 Sachstand, Bewertung 
Die o. a. Stellen umfassen den Aufgabenbereich der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten au s-
ländischen Kindern und Jugendlichen (umA), Aufgaben nach SGB VIII für unbegleitete ausländische 
Kinder und Jugendliche sowie Volljährige nach Maßgabe des § 42 SGB VIII ab dem Zeitpunkt der Z u-
weisung. Betroffen sind innerhalb des Jugendamtes für den operativen Bereich die Abteilungen Amts-
vormundschaften/ Beistandschaften und Städtischer Sozialdienst sowie für den administrativen Be-
reich überwiegend die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA . 
 
Vorläufige Inobhutnahmen von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (umA) 
Die Fallzahl für die vorläufigen Inobhutnahmen hat sich seit dem 4. Quartal 2015 kontinuierlich von 
damals 36 Fällen im Quartalsdurchschnitt auf 7 Fälle im Quartalsdurchschnitt für das 1. Quartal 
2017 verringert. 
Eine konkrete Aussage über die weitere Entwicklung der Fallzahlen kann wegen der Abhängigkeit der 
Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen von den verschiedensten Fakt o-
ren, nicht getroffen werden. Für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche, die vorläufig in 
Obhut genommen werden, wird nach aktueller Einschätzung des Fachamtes  von max. 10 Kindern 
und Jugendlichen pro Quartal ausgegangen, die im Rahmen des § 42a SGB VIII versorgt werden mü s-
sen..  
 
Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche sowie Volljährige nach Maßgabe des § 42 SGB 
VIII ab dem Zeitpunkt der Zuweisung 
Die Fallzahlen in diesem Bereich sind seit dem 4. Quartal 2015 von damals durchschnittlich 99 Fä l-
len bis zum 4. Quartal 2016 mit durchschnittlich 224 Fällen kontinuierlich gestiegen.

- 31 von 53 - 
 
Eine konkrete Aussage über die weitere Entwicklung der Fallzahlen kann wegen der Abhängigkeit der 
Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen von den verschiedensten Fakt o-
ren, nicht getroffen werden. Für diesen Bereich wird nach aktueller Einschätzung des Fachamtes von 
durchschnittlich 220 Fällen für das Jahr 2018 ausgegangen.  
Bei den Vormundschaften hat sich die Fallzahl nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im Jahr 2017 
dem Ausgangswert des 4. Quartals wieder angenähert und betrug im 1. Quartal 2017 durchschnit t-
lich 118 Fälle. Nach aktueller Einschätzung des Fachamtes und aufgrund der bisherigen Erfahrung s-
werte ist in diesem Bereich die Fallzahl für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche ab 
dem Zeitpunkt der Zuweisung weiterhin als rückläufig anzusehen. Es wird mit einer Verringerung der 
aktuell im 1. Quartal 2017 vorhandenen Fälle um bis zu ca. 50 % gerechnet. Für diesen Bereich kann 
daher von durchschnittlich ca. 65 Fällen pro Quartal ausgegangen werden.23 
 
Abt. Amtsvormundschaften/ Beistandschaften 
In Verbindung mit der unter 4.6.1 angegebenen Vereinbarung ergibt sich folgende Prognoseberech-
nung: 
Personal für dauerhaft zugewiesene umA bei einem 
Durchschnittswert von 65 Fällen/Quartal    1,50 VZÄ 
      Gesamt:        1,50 VZÄ 
 
Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA 
In Verbindung mit der unter 4.6.1 angegebenen Vereinbarung ergibt sich folgende Prognoseberech-
nung: 
Personal für vorläufige Inobhutnahmen (umA) bei einem  
Durchschnittswert von max. 10 Fällen/Quartal   0,25 VZÄ 
 
Personal für dauerhaft zugewiesene umA bei einem 
Durchschnittswert von 220 Fällen/Quartal   3,00 VZÄ 
      Gesamt:        3,25 VZÄ 
Abt. Städtischer Sozialdienst 
In Verbindung mit der unter 4.6.1 angegebenen Vereinbarung ergibt sich folgende Prognoseberech-
nung: 
 
Personal für vorläufige Inobhutnahmen (umA) bei einem  
Durchschnittswert von max. 10Fällen/Quartal   0,25 VZÄ 
Personal für dauerhaft zugewiesene umA bei einem 
Durchschnittswert von 220 Fällen/Quartal   5,75 VZÄ 
      Gesamt:        6,00 VZÄ 
 
                                                      
23 Erstgesprächsprotokoll zur Evaluierung „Stellen zur Bewältigung der Humanitären Notlage“, Stand 24.02.2017

- 32 von 53 - 
 
Resultierend aus der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ in Verbindung mit der Veränderung der Z u-
weisungsquote von 1 % auf 3 % verbleiben nach Prognose der Fachämter ca. 2.000 bis 2.500 Perso-
nen in Darmstadt. In die Zuständigkeit des Jugendamtes gehen die Fälle der jungen Menschen im 
Alter von 0 bis 27 Jahren. Dadurch ist innerhalb der Bezirkssozialarbeit des Städtischen Sozialdiens-
tes ein personeller Mehrbedarf entstanden. Aktuell werden ca. 30 Familien, welche in die Zuständig-
keit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergegangen und dem Personenkreis „Humanitäre Notlage“ 
zuzurechnen sind, im Rahmen der Hilfen zur Erziehung beraten. Es ist mit einer weiteren Fallzah l-
steigerung in den kommenden Monaten zu rechnen, allerdings kann nach aktuellem Kenntnisstand 
keine differenzierte Prognose erfolgen.  
4.6.4 Empfehlung 
Abt. Amtsvormundschaften/ Beistandschaften 
Von den im Rahmen der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ der Abteilung aktuell zugeordneten Stellen 
im Umfang von 7,00 VZÄ werden nach derzeitiger Prognose dauerhaft ca. 1,50 VZÄ benötigt. Aktuell 
sind 4,68 VZÄ besetzt, bei 2,40 VZÄ endet das Vertragsverhältnis zum 31.12.2017, bei 1,30 VZÄ im 
Laufe des Jahres 2018, eine Stelle im Umfang von 1,00 VZÄ ist mit einer Beamtin besetzt.  
Ausgehend von der bisherigen Fallzahlentwicklung und unter Einbeziehung möglicher Schwanku n-
gen in der Bedarfslage, w ird daher empfohlen, im Stellenplan 2018 Stellen im Umfang von 4,00 VZÄ 
wegfallen zu lassen: 
 StNr. 6663 GVPl./ LOGA -NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
 StNr. 6664 GVPl./ LOGA -NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
 StNr. 6668 GVPl./ LOGA -NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch. 
 StNr. 6669 GVPl./ LOGA -NR. 7394 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Vormundsch.  
und die Besetzung der verbleibenden Stellen im Umfang von 3,00 VZÄ abhängig von der zukünftigen 
Fallzahlentwicklung vorzunehmen. 
Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA 
In der Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA wurde 1,00 VZÄ mit der Funkti-
on Sachbearbeitung Aufsicht Jugendhilfeeinrichtungen und es wurden 3,00 VZÄ mit der Funktion 
Sachbearbeitung Leistung SGB VIII eingerichtet. 
Von den im Rahmen der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ der Abteilung zugeordneten Stellen im 
Umfang von 4,00 VZÄ werden nach derzeitiger Prognose dauerhaft 3,25 VZÄ benötigt. Aktuell sind 
2,50 VZÄ besetzt, bei allen besetzten Stellen endet das Vertragsverhältnis im Laufe des Jah res 2018. 
Es wird empfohlen, die Stellen im Gesamtumfang von 4,00 VZÄ vorerst weiter vorzuhalten: 
 StNr. 6682 GVPl./ LOGA -NR. 7358 (EG S 15 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Aufs.JugH Einr. 
 StNr. 6679 GVPl./ LOGA -NR. 7359 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB SGB VIII 
 StNr. 6680 GVPl./ LOGA -NR. 7360 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB SGB VIII 
 StNr. 6681 GVPl./ LOGA -NR. 7361 (EG 9 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB SGB VIII 
Gerade Im Hinblick auf die Ausweitung der Träger von vollstationärer Jugendhilfe von bisher 3 Ein-
richtungen zu mittlerweile 9 Einrichtungen wird deutlich, dass die Prognose zum Jahresbeginn 2017 , 
die von einer deutlich geringeren Anzahl von Einrichtungen ausging, keinen Bestand hat. Hier war 
man von einem dauerhaften Bedarf im Umfang von einer 0,50 VZÄ Stelle für die Betreuung, Aufsicht 
und die Verhandlungen mit den hier eingesetzten Trägern ausgegangen. Die bisher vorgehaltene Voll-
zeitstelle Nr. 6682 GVPl., SB Aufs.JugHEinr., die bisher nur in einem Umfang von  0,50 VZÄ besetzt 
war, soll daher weiterhin im Umfang von 1,00 VZÄ vorgehalten und entsprechend besetzt werden, um 
dem gesetzlichen Aufgabengebiet weiterhin fach- und sachgerecht auf Dauer nachkommen zu kön-
nen.

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Des Weiteren besteht für die Abrechnung der „Kostenerstattung“ auf bundesweiter Ebene ein zusätz-
licher Mehrbedarf. Aktuell handelt es sich um ca. 200 Fälle, die gem. § 42a SGB VIII für vorläufige 
Inobhutnahmen fristwahrend abzurechnen bzw. anzumahnen sind. Erfolgt hier keine zeitnahe Bear-
beitung, kann mit hohen Einnahmeverlusten für die Stadtverwaltung gerechnet werden, da hier das 
Jugendamt in Vorleistung getreten ist.  Es sollten daher die o.a. Stellen Nr. 6679, 6680 sowie 6682 
GVPl. bis auf weiteres ebenfalls weiterhin vorgehalten werden.  
Die Bewirtschaftung des Aufgabenbereichs der Sachbearbeitung Leistungen SGB VIII in der Abt. Wirt-
schaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA  sollte weiterhin entsprechend der Fallzahlent-
wicklung vorgenommen werden. Darüber hinaus ist die Bedarfslage bezogen auf die Fälle im Rahmen 
der Kostenerstattung kontinuierlich zwischen dem Amt für Interne Dienste sowie dem Jugendamt 
abzustimmen. Je nach Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2017/2018 sollte zwischen dem Fachamt 
und dem Amt für Interne Dienste eine ggf. notwendige Stellenplananpassung in 2019 vorgenommen 
werden. Die nach derzeitigem Sachstand noch erforderlichen 0,25 VZÄ in der Abteilung Wirtschaftli-
che Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA  sollten mittels Sperrvermerk über nicht besetzte Stel-
len aus dem Bereich „Humanitäre Notlage“ zur Verfügung gestellt werden. 
 
Abt. Städtischer Sozialdienst – Sachgebiet umA 
Von den im Rahmen der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ der Abteilung aktuell zugeordneten Stellen 
im Umfang von 12,00 VZÄ (inklusive Sachgebietsleitung)  werden nach derzeitiger Prognose dauer-
haft ca. 6,00 VZÄ benötigt. Berücksichtigt man, dass die Stelle Nr. 6661 GVPl. der Sachgebietslei-
tung mit 0,50 VZÄ für diese Funktion freigestellt ist, erhöht sich der Umfang auf 6,50 VZÄ (inklusive 
Sachgebietsleitung). 
Aktuell sind 8,13 VZÄ (inklusive Sachgebietsleitung) von den eingerichteten Stellen im Umfang von 
12,00 VZÄ besetzt. Es wird daher empfohlen, im Stellenplan 2018 die nachfolgenden Stellen im Um-
fang von 2,00 VZÄ wegfallen zu lassen: 
 
 StNr. 6677 GVPl./ LOGA -NR. 7369 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
 StNr. 6678 GVPl./ LOGA -NR. 7370 (EG S 14 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – BezSozArb 
(Asylang.) 
  
Unter Bezugnahme auf die Ziffer 4.6.1. sollte innerhalb des Städtischen Sozialdienstes eine Stelle 
aus dem Sachgebiet umA (vorläufig StNr. 6676 GVPl.) in den Bereich der Bezirkssozialarbeit verla-
gert werden, um dem hier entstandenen Bedarf Rechnung zu tragen. Eine weitere Stelle aus dem 
Sachgebiet umA soll vor dem Hintergrund einer Zentralisierung von Fachaufgaben in den unmittelba-
ren Bereich der Abteilungsleitung Städtischer Sozialdienst verlagert werden (siehe hierzu nachst e-
hende weitere Empfehlungen).  Ausgehend von der bisherigen Fallzahlentwicklung und unter Einbe-
ziehung möglicher Schwankungen in der Bedarfslage, sollten die verbleibenden 8,00 VZÄ in (inklusive 
Sachgebietsleitung) im Sachgebiet umA weiterhin vorgehalten und die Besetzung abhängig von der 
zukünftigen Fallzahlentwicklung vorgenommen werden. Je nach Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 
2018 sollte in Abstimmung zwischen dem Fachamt und dem Amt für Interne Dienste eine ggf. no t-
wendige Stellenplananpassung in 2019 umgesetzt werden. 
 
Weitere Empfehlungen 
Bei der StNr. 0668 GVPl./ LOGA-Nr. 5432  (1,00 VZÄ, EG S 12 TVöD, SP/SA – EingliedH SGB VIII) in 
der Bezirklichen Sozialarbeit ist bisher in der Stellenbeschreibung 20 % für die Bearbeitung im Be-
reich umA ausgewiesen. Darüber hinaus sind der Stelle im Umfang von 80 % Aufgaben im Bereich 
der Eingliederungshilfen für junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung zugeordnet.

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Es ist geplant, dass der Stelle zukünftig ausschließlich Aufgaben im Bereich der Eingliederungshilfen 
für junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung zugewiesen werden sollen.  
Darüber hinaus wurde mit Beschluss des Magistrats im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 
2016 für den Bereich Eingliederungshilfe SGB VIII/Betreuung umA im Städtischen Sozialdienst die 
Stelle Nr. 0679 GVPl./  LOGA-Nr. 7158 (1,00 VZÄ, EG S 12 TVöD, SP/SA – BezSozArb.) eingerichtet 
und mit der un ter 4.6.2 aufgeführten Änderung der Geschäftsverteilung dem Sachgebiet umA zug e-
ordnet.  
Entsprechend der Planung des Fachamtes sollen die Stellen StNr. 0668 GVPl./ LOGA -NR. 5432 (EG 
S 12 TVöD, 0,20 VZÄ) – SP/SA – EingliedH SGBVIII und StNr. 0679 GVPl./ LOGA -NR. 7158 (EG S 
12 TVöD, 1,00 VZÄ) – SP/SA – EingliedH SGBVIII/Betreuung um A zukünftig ausschließlich Aufgaben 
im Bereich der Eingliederungshilfen für junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung wahrneh-
men und unmittelbar der Abteilungsleitung unterstellt werden. Es wird empfohlen, dies über eine 
entsprechende Änderung der Geschäftsverteilung umzusetzen und die genannten Stellen mit der 
Funktion SP/SA – EingliedH SGB VIII zu versehen. 
Das Dezernatscontrolling V stellt dem Amt für Interne Dienste – Organisationsabteilung mit sofortiger 
Wirkung quartalsweise die Fallzahlen aus den betroffenen Bereichen des Fachamtes zur Verfügung.

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4.7 Eigenbetrieb IDA 
4.7.1 Ausgangslage  
Mit Mail des Dezernates III vom 30.10.2015 i. V. m. dem Schreiben des Eigenbetriebs IDA vom 
30.10.2015 wurde für die zusätzlichen Aufgaben zur Herstellung und Unterhaltung der notwendigen 
Flüchtlingsunterkünfte als Personalbedarf angemeldet: 
 Bereiche Architektur 4,00 VZÄ 
 Bereich Haustechnik 3,00 VZÄ 
 Bereich Objektmanagement 1,00 VZÄ 
 Bereich Rechnungswesen 1,00 VZÄ. 
4.7.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung  
Mit Magistratsbes chluss vom 11.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung von fo l-
genden zusät zlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage “ beschlossen: 
 StNr. 6951 GVPl./ LOGA-NR. 7394  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst.  
 StNr. 6952 GVPl./ LOGA-NR. 7395  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
 StNr. 6953 GVPl./ LOGA-NR. 7396  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
 StNr. 6954 GVPl./ LOGA-NR. 7367  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
 StNr. 6955 GVPl./ LOGA-NR. 7368  (EG 11 TVöD, 0,50 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
 StNr. 6956 GVPl./ LOGA-NR. 7399  (EG 10 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Objektmanagement 
 StNr. 6957 GVPl./ LOGA-NR. 7400  (EG 8 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB allg. Verw. 
Mit Magistratsbeschluss vom 23.1 1.2016 (Vorlage -Nr. 2016/0462) wurde weiterhin zur Sicherste l-
lung des Hausmeisterbetriebs in Unterkünften für Asylsuchende die Einrichtung nachstehender 
Stelle beschlossen:  
 StNr. 2005 GVPl./LOGA-NR. 7739 (EG 6 TVöD, 1,00 VZ) – Hausmeister/-in. 
Mit Änderung  der Geschäftsverteilung vom 06.07.2017 hat der Oberbürgermeister der Verlagerung 
der Stelle Nr. 6955 GVPl. vom Bereich Architektur zum Bereich Objektmanagement und der Fun k-
tionsumwidmung von Techn. SB Planung und Projektsteuerung in SB Objektmanagement geneh-
migt. Anlass war, dass  der Bereich „Objektmanagement“ weitere Unterstützung insbesondere im 
Hinblick auf den Betr ieb der Unterkunft „Sensfelder Weg “ und der dortigen notwendigen intensiven 
Betreuung benötigte.  
Die Stelle SB Allg. Verwaltung und zwei Ste llen im Bereich Architektur konnten zeitnah besetzt 
werden (teilweise auch durch Stundenerhöhungen bei anderen Beschäftigten). Die Personalgewi n-
nung für die anderen Stellen gestaltete sich langwierig. Eine Stelle im Objektmanagement konnte 
daher erst zur J ahresmitte 2016, die anderen Stellen erst zum Jahresende 2016 besetzt werden.  
4.7.3 Sachstand, Bewertung 
Bereich Architektur 
Der Bereich Architektur setzt sich zusammen aus den Fachbereichen Planung und Projektsteuerung 
(FB 11), Bauunterhaltung und Projektsteuerung (FB 12) sowie Energie und Anlagentechnik (FB 13). 
Die für den Bereich Architektur eingerichteten Stellen Nr. 6951, 6953 und 6954 GVPl. sind dem 
Fachbereich Bauunterhaltung und Projektsteuerung (FB 12) zugeordnet. Die Stelle Nr. 6952 GVPl. 
dem Fachbereich Energie- und Anlagentechnik (FB 13), Sachgebiet Elektrotechnik. Die Stelle Nr. 
6955 GVPl, welche zunächst auch für den Bereich Architektur vorgesehen war, wurde in den Bereich 
Objektmanagement  verlagert, wie unter Punkt 4.7.2 bereits erwähnt wurde.

- 36 von 53 - 
 
Um eine Einschätzung des bisherigen und des Folgebedarfs an Stellen durch die HFN vornehmen zu 
können, wurde mit dem EB IDA für den Bereich der HFN die Vorlage einer Matrix vereinbart, welche  
die bisher fertiggestellten und zukünftig anstehenden Maßnahmen aufzeigt, möglichst mit Zuordnung 
auf die Beschäftigten. Außerdem wurde vereinbart, die in der Erstbesprechung angekündigte übe r-
schlägige Personalbedarfsbemessung vorzulegen. Hierüber sollte eine kursorische Aufwandsschät-
zung vorgenommen werden.   
Der Eigenbetrieb IDA hat in seinem Schreiben vom 04.04.2017 darauf verwiesen, dass durch die 
langfristigen Mietverträge und die intensive Gebäudenutzung rund um die Uhr ein höherer Bedarf an 
Bauunterhaltungsleistungen entsteht, neben der laufenden Bauunterhaltung infrastrukturelle Pla-
nungsleistungen erbracht werden müssen und insbesondere für die durch die Humanitäre Notlage 
wachsenden Einwohnerzahlen Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Einrichtungen geplant 
und gebaut werden müssen. 
Nach dem ergänzenden Schreiben vom 09.06.2017 befinden sich momentan in der Bearbeitung des 
IDA insgesamt 78 Projekte. Davon sind 10 Projekte in der LP 9  (Leistungsphase Gewährleistung) 
abgeschlossen, 37 Projekte in der konkreten Umsetzung (politischer Beschluss vorhanden), 31 Pro-
jekte befinden sich in der Projektentwicklung mit Planungsmitteln im MIP.   
Weiterhin hat der Eigenbetrieb IDA eine Übersicht über aktuelle und künftige infrastrukturelle Proje k-
te, die in direktem Zusammenhang mit der steigenden Einwohnerzahl bzw. den gestiegenen Flücht-
lingszahlen stehen, vorgelegt. Dieser Übersicht sind alle in 2015 und 2016 abgeschlossenen Projekte 
für die Vorbereitung der Flüchtlingsunterkünfte mit einem vom Eigenbetrieb IDA geschätzten pers o-
nellen Bedarf zu entnehmen. Es wurde eine Unterteilung vorgenommen, in den personellen Aufwand 
vor der Inbetriebnahme und für den danach entstehenden personellen Bedarf für die Bauunterhaltung 
und Abrechnung in den jeweiligen Bereichen. Demnach würde sich für die Bauunterhaltung und A b-
rechnung ein Folgebedarf von ca. 2,10 VZÄ ergeben. 
Für infrastrukturelle Folgeprojekte, die teilweise in Zusammenhang mit der HFN stehen, wurde von 
IDA ein aktueller Aufwand von ca. 4,50 VZÄ und ein Folgebedarf in der Bauunterhaltung und Abrec h-
nung von ca. 1,10 VZÄ geschätzt.  
 
Fachbereich Objektmanagement 
Um eine Einschätzung des bisherigen und des Folgebedarfs an Stellen durch die „Humanitäre Notla-
ge“ vornehmen zu können, wurde mit dem Eigenbetrieb IDA die Vorlage von Abrechnungszahlen s o-
wie einer Liste aller zu betreuenden Liegenschaften für den Bereich der Humanitären Notla-
ge/Flüchtlinge vereinbart, um hierüber eine kursorische Aufwandsschätzung v ornehmen zu können. 
Diese Übersicht hat der Eigenbetrieb IDA mit Schreiben vom 09.06.2017 übersandt.  
In seinem Schreiben vom 04.04.2017 hat der Eigenbetrieb IDA bereits darauf verwiesen, dass die 
Mietverträge für die als Unterkünfte genutzten Liegenschaften für 10 Jahre abgeschlossen wurden, 
voraussichtlich für diesen Zeitraum ein Betreuungsbedarf für objektbezogene Leistungen durch das 
Objektmanagement (z. B. Abrechnung mit stadtinternen Gebäudenutzern wie Amt für Soziales und 
Prävention sowie Jugendamt, Betreuung beauftragter Firmen, Sicherstellung des Versicherungsschut-
zes bei Nutzungsausweitungen oder -änderungen, Energiekostenabrechnungen, Müllentsorgung etc.) 
besteht sowie für die Anfangsphase durch die noch nicht zur Verfügung stehenden Stellen bzw. Mi t-
arbeiterinnen Aufträge extern vergeben werden mussten und ab dem Jahr 2018 eine Vielzahl koord i-
nierender Aufgaben zusätzlich zum Objektmanagement verlagert werden. 
 
Fachbereich Rechnungswesen 
Um  eine Einschätzung des bisherigen und des Folgebedarfs an Stellen durch die „Humanitäre Notla-
ge“ vornehmen zu können, wurde mit dem Eigenbetrieb IDA die Erhebung zweier Daten im Bereich

- 37 von 53 - 
 
Rechnungen sowie Buchungen vereinbart, um hierüber eine kursorische Aufwandsschätzung vorne h-
men zu können. Der Eigenbetrieb IDA hat in seinem Schreiben vom 04.04.2017 zudem allgemein auf 
die gewachsenen Aufgaben des Eigenbetriebs IDA, die deutlich gegenüber 2015 gestiegenen Haus-
haltsausgabereste in 2016 und die insgesamt bestehende Belastung des Bereichs Rechnungswesens 
hingewiesen.  
 
Hausmeister/in 
In 2016 wurden mehrere Erstwohnhäuser durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angemietet bzw. 
in Betrieb genommen (z. B. Jefferson-Siedlung, Sensfelder Weg, Otto-Röhm-Straße 39, Haasstraße 7, 
An der Posch 2/Ecke Rheinstraße 320, Schiebelhuthweg). Die in 2017 eingerichtete Stelle zur Si-
cherstellung des Hausmeisterbetriebs in Unterkünften für Asylsuchende ist schwerpunktmäßig für die 
Betreuung der Unterkünfte in der Jefferson-Siedlung zuständig. 
4.7.4 Empfehlung  
Bereich Architektur 
Durch die humanitäre Notlage ist eine Steigerung der Einwohnerzahl in Darmstadt zu verzeichnen. 
Hierdurch ergeben sich zwangsläufig weitere infrastrukturelle Planungsleistungen, um den Bedarf an 
öffentlichen Einrichtungen und Versorgungsgebäuden wie Schulen oder Kindergärten erfüllen zu kö n-
nen. Nach der Errichtung der Gebäude muss zudem eine laufende Bauunterhaltung sicherge stellt 
werden, weshalb auch noch in Jahren mit einem erhöhten Personalbedarf im Bere ich Architektur zu 
rechnen ist. 
Die derzeit als Wohnunterkünfte für Flüchtlinge genutzten Gebäude werden voraussichtlich auch in 
den nächsten Jahren einer intensiven Nutzung unterliegen, wodurch auch hier ein erhöhter Bedarf an 
Bauunterhaltungsleistungen zu verzeichnen sein wird. 
Die Aufwandsschätzung für den bereits bisher bestehenden Folgebedarf für die Bauunterhaltung und 
Abrechnung hat einen Umfang von ca. 2,10 VZÄ. Zur Bearbeitung von infrastrukturellen Folgeprojek-
ten (z. B. Kindertagesstätten, Schulen), die teilweise in Zusammenhang mit der HFN stehen, besteht 
sowohl ein aktueller Bedarf sowie zukünftig ein Folgebedarf an Personalressourcen, der jedoch in 
Bezug auf die HFN nicht konkret heruntergebrochen werden kann. 
Es wird daher empfohlen, von den   
 StNr. 6951 GVPl./ LOGA-NR. 7394  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst.  
 StNr. 6952 GVPl./ LOGA-NR. 7395  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
 StNr. 6953 GVPl./ LOGA-NR. 7396  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
 StNr. 6954 GVPl./ LOGA-NR. 7367  (EG 11 TVöD, 1,00 VZÄ) – Tn. SB Planung- und Projektst. 
zwei Vollzeitstellen für die Bauunterhaltung in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs IDA vorzuhal-
ten. Die übrigen zwei Vollzeitstellen für aktuelle infrastrukturelle Folgeprojekte, die im Zusamme n-
hang mit der HFN stehen, sollten ebenfalls weiterhin in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs IDA 
vorgehalten werden. Die abschließende Bewertung über die Notwendigkeit dieser beiden Stellen sollte 
im Zuge ggf. notwendiger Wiederbesetzungsverfahren nach entsprechender Antragstellung durch den 
Eigenbetrieb und Stellungnahmen durch das Amt für Interne Dienste – Organisationsabteilung erfol-
gen.  
Aus der derzeitigen organisatorischen Zuordnung der Stellen innerhalb des Eigenbetriebs IDA erge-
ben sich notwendige Anpassungen in den Funktionsbezeichnungen. Diese sind baldmöglichst in der 
Stellenübersicht des Eigenbetriebs IDA anzupassen.

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Fachbereiche Objektmanagement, Rechnungswesen sowie Hausmeisterstelle 
Aufgrund der vom Eigenbetrieb IDA zur Verfügung gestellten Unterlagen, ist eine konkret auf den in 
diesem Bericht zu bewertenden Bedarf bzw. Folgebedarf aufgrund der „Humanitären Flüch tlingsnot-
lage“ kursorisch möglich. Es steht außer Frage, dass durch den weiterhin bestehenden Betrieb der 
als Unterkünfte genutzten Liegenschaften – die Mietverträge wurden für 10 Jahre abgeschlossen – ein 
deutlicher zusätzlicher Abrechnungs-  sowie Betreuungsaufwand für die Unterkünfte besteht. 
Es wird daher empfohlen die Stellen Nr. 6956 GVPl. (SB Objektmanagement, 1,0 0 VZÄ) und 6955 
GVPl. (SB Objektmanagement, 0,50 VZÄ) sowie die Stelle Nr. 6957 GVPl. (SB allg. Verw. Rechnungs-
wesen) bis auf weiteres in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs IDA vorzuhalten. Die abschließende 
Bewertung über die Notwendigkeit der genannten Stellen sollte im Zuge ggf. notwendiger Wiederbe-
setzungsverfahren nach entsprechender Antragstellung durch den Eigenbetrieb und Stellung nahmen 
durch das Amt für Interne Dienste – Organisationsabteilung erfolgen.

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4.8  Amt für Interkulturelles und Internationales 
4.8.1 Ausgangslage  
Um mittel- und langfristig und auch im Hinblick auf den zu erwartenden Familiennachzug, die Ent-
wicklung und Umsetzung nachhaltiger Integrationsmaßnahmen der geflüchteten Menschen sowie den 
Ausbau von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer weltoffenen Stadtgesellschaft sicherzustellen, 
hat das Amt für Interkulturelles und Internationales mit Antrag vom 02.11.2015 eine Erwei terung des 
Amtes im Handlungsfeld Interkulturelles als notwendig angesehen und eine zusätzliche Stelle im U m-
fang von 1,00 VZÄ für diesen Bereich beantragt. 
4.8.2 Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern  
Mit Magistratsbeschluss vom  05.11.2015 (Vorlage - Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung der  
nachfolgenden zusätzlichen  Stelle zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen:  
 StNr. 6033 GVPl./ LOGA-NR.-Nr.: 7346 (EG 10 TVöD – ab. StPlan 2017, EG 11 TVöD, 1,00 
VZÄ) – SB Interkulturelles  
Zum 02.06.2016 wurde die Stelle befristet bis 01.06.2018 mit 39 Std./Woche besetzt.  Mit Antrag 
des Amtes für Interkulturelles und Internationales vom 30.09.2016 wurde um Entfristung des A r-
beitsvertrages zur Stelle Nr. 6033 GVPl. gebeten, da zukünftig die Aufgaben in dem Handlungsfeld 
Interkulturelles ohne die Personalkapazitäten der Stelle nicht leistbar seien. Über die Entfristung ist 
im Hinblick auf die abschließende  Bewertung in diesem Bericht noch nicht ents chieden. 
4.8.3 Sachstand, Bewertung 
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Zeitraum von 
31.12.2011 bis 31.12.2016 um 33,22 % gestiegen. 24 Der Anteil der Menschen mit Migrationshi n-
tergrund in der Wissenschaftsstadt Darmstadt betrug zum 31.12.2015 37,9%, in bestimmten A l-
tersklassen beträgt er über 50%. 25 Dies wirkt sich auf den demographischen Wandel aus: Perspe k-
tivisch ist mit einem weiteren Anstieg der Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund zu rec h-
nen. 
Der gestiegene Anteil der ausländischen Bevölkerung sowie der Menschen mit Migrationshinte r-
grund in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Auswirkungen auf  
 eine verstärkte interkulturelle Öffnung von Angeboten und Strukturen in der Verwaltung sowie 
bei Institutionen, Trägern, Vereinen und anderen Einrichtungen  
 die Verstärkung von Antirassismus-Maßnahmen sowie von Maßnahmen im Bereich Demokra-
tieförderung 
 die Schaffung und den Ausbau von präventiven Angebote und Programmen durch Träger (vor-
rangig an Kindertagesstätten Schulen und vgl. Institutionen) 
 die Stärkung und den weiteren Ausbau des vorhandenen Netzwerkes 
 den Ausbau vorhandener Gremien, Arbeitsgruppen und deren Neubildung sowie Weiterfü h-
rung. 
Die genannten Bereiche führen für das Fachamt zu erhöhtem Arbeitsaufwand und spiegeln die Ve r-
änderung in der Gesellschaft wi der. 
Hinzu kommt der weitere Ausbau von Integrationsprojekten, die durch Finanzmittel des Bundes, 
der Landesregierung und auch aus EU-Mitteln gefördert werden.  
                                                      
24 Mitteilung Bürger und Ordnungsamt vom 03.05.2017 „Entwicklung der ausländischen Bevölkerung“  
25 Statistische Berichte, 1. Halbjahr 2016, Wissenschaftsstadt Darmstadt, S. 7ff.

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Eine „Fallzahl“ für das Facham t ist nicht eindeutig festlegbar, da der hier vorhandene Arbeitsau f-
wand von unterschiedlichsten Einflussfaktoren abhängig ist (Bsp.: politische Schwerpunkte, Förd e-
rung, Bedarfe in der Bevölkerung, etc.).  
Zu den größten Projekten , die bereits vor 2015 angefangen haben und die seit 2016 intensiviert 
bearbeitet werden , gehören: 
 die strategische Entwicklung und Umsetzung des Interkulturellen Öffnungsprozesses der Ve r-
waltung sowie Stärkung und Unterstützung der Interkulturellen Öffnung von Kooperation s-
partnern, Trägern und Institutionen, Federführung der AG Willkommens- und Anerkennungs-
kultur (seit 2017); Ziel: Anpassung von Angeboten und Strukturen an eine vielfältige und 
durch Migration geprägte Stadtgesellschaft, Förderung der Partizipation von Menschen mit 
Migrationshintergrund;  
 das Bundesprogramm „Demokratie leben“ (Folgeprogramm von Vielfalt tut gut) Ziel: Entwick-
lung und Umsetzung von Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt vor Ort, B e-
kämpfung von Antirassismus, Antiziganismus, Homophobie, Präventionsarbeit gegenüber ra-
dikal-religiösem Extremismus sowie populistischen und nationalistischen Einstellungen in der 
Einwanderungsgesellschaft (Organisation und Durchführung von Fachtagen); Geschäftsfü h-
rung der AG Aktion Weltoffenes Darmstadt 
 „Elternpowerment“ – Elternbildungsarbeit an und mit Darmstädter Schulen, Ziel: Stärkung der 
Partizipation von Eltern mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Förderung der Selbstorganisa-
tion der Eltern, Öffnung der Institutionen, Stärkung von Migrantenselbstorganisationen; 
Durchführung des Modellprojekts „Bildungsteilhabe durch Elternempowerment“ mit 
Darmstädter Grundschulen seit Dez. 2016. 
 
Aktuell arbeitsintensive Projekte sind neben den bereits erwähnten das „Übergangsmanagement zur 
Integration von Geflüchteten“, das Modellprojekt „Der Deutsch-Syrische Verein – Ein starker Partner 
in Darmstadt“. 
Zu den wichtigen Arbeitsgruppen, in denen das Amt für Interkulturelles und Internationales die Feder-
führung/Leitung übernimmt, gehören neben den oben genannten, die Arbeitskreise Migration und 
Soziale Arbeit sowie Migration und Gesundheit (bei Letzterem Geschäftsführung zusammen mit dem 
Landkreis), in denen das Thema „Flucht und Asyl“ als eigenständiger Schwerpunkt aufgenommen 
wurde und intensiv bearbeitet wird, sowie die AG Erinnerungsarbeit, der Begleitausschuss und die 
Steuerungsgruppe Demokratie leben sowie die Steuerungsgruppe Interkulturelle Öffnung. Des Weit e-
ren ist das Amt in folgenden Arbeitsgruppen vertreten:  
- AG Integration 
- AG Psychosoziale Versorgung 
- AG Interkulturelle Öffnung Alter & Pflege 
- Netzwerk Gewaltschutz 
- AG Interkulturelle Mädchen- und Frauenarbeit 
- Netzwerk Frühe Hilfen 
- AG Sozialplanung 
- AG §78 
- AG Bildung 
- AG Migration und Bildung 
- AG Ausländische Studierende 
- Antirassismus-Netzwerke

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4.8.4 Empfehlung.  
Für eine Einschätzung des Personalbedarfs hat das Amt für Interkulturelles und Internationales eine 
Übersicht  der seit 2015 bestehenden bzw. vorkommenden Arbeitsgruppen, Arbeitskreise, Projekte, 
Gremien und  Anfragen erstellt, diese mit einer Angabe zur Häufigkeit im Jahr sowie geschätztem 
Arbeitsaufwand in Std. hinterlegt. Eine hierauf basierende überschlägige Berechnung des zeitlichen 
Aufwands zeigt auf, dass die Personalressourcen für die Bearbeitung der aktuell erfassten Arbeit s-
gruppen, Arbeitskreise, Projekte, Gremien und Anfragen im Handlungsfeld Interkulturelles als ange-
messen angesehen werden können. Es wird daher empfohlen, die Stelle Nr. 6033 GVPl. in vollem 
Umfang weiterhin im Amt für Interkulturelles und Internationales vorzuhalten.

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4.9 Büro d. Flüchtlingsbeauftragten 
4.9.1 Ausgangslage  
Mit dem starken Zuzug von Geflüchteten und der einhergehenden Notversorgung und -unterbringung 
wurden eine Reihe von außerregelmäßigen Abläufen und Strukturen binnen kürzester Zeit innerhalb 
der Stadt geschaffen (nicht nur der Einsatz von freiwilligen städtischen Beschäftigten, sondern auch 
Kinderbetreuung, Dolmetschen, medizinische Versorgung, Unterbringung, Versorgung mit Bekleidung 
(Sachspenden), soziale Angebote, z. B. Deutschlernangebote, Begegnungstreffs etc.), die in Rege l-
strukturen zu transferieren waren, oder die es abzubauen galt. 
Anlässlich dessen wurde die im Herbst 2015 vorgehaltene Arbeitsstruktur zur Bearbeitung von Flücht-
lingsangelegenheiten in eine Regelstruktur überführt und die Funktion einer Flüchtlingsbeauftragten 
geschaffen.26 
Mit Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016 wurde die Stabstelle „Büro d . 
Flüchtlingsbeauftragten“, der die unter Ziffer 4.9.2 aufgeführten Stellen zugeordnet sind, mit den 
zugehörigen Aufgabenfeldern, eingerichtet.27  
4.9.2  Stellenplanmaßnahmen, Stellenbesetzung und Abstimmung mit den Fachämtern  
Mit Magistratsbeschluss vom 11.11.2015 (Vorlage - Nr. 2015/0496) wurde die Einrichtung von fol-
genden zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der „Humanitären Notlage“ beschlossen:  
 StNr. 6036 GVPl./ LOGA-NR.-Nr.: 7374 (EG 12 TVöD, 1,00 VZÄ –Flüchtlingsbeauftr.* 
 StNr. 6037 GVPl./ LOGA-NR.-Nr.: 7375  (EG 8 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Flüchtlingsang. 
 StNr. 6038 GVPl./ LOGA-NR.-Nr.: 7376  (EG 8 TVöD, 1,00 VZÄ) – SB Flüchtlingsang. 
          *) geä. Ausw. ab StPlan 2017  
Die Stellenbesetzung stellt sich wie folgt dar:  
 2,00 VZÄ, EG 8 TVöD (StNr. 6037, 6038 GVPl.) – SB Flüchtlingsang. 
Diese Stellen sind bereits seit Anfang des Jahres 2016 besetzt.  
 1,00 VZÄ, EG 12 TVöD (StNr. 6036 GVPl.)- Flüchtlingsbeauftragte  
Diese Stelle ist seit 11.04.2016 besetzt. 
 
Die Stellenbeschreibungen aller drei Stellen wurden der Organisationsabteilung am 2 3.03.2017 per 
E-Mail im Entwurf vorgelegt. Die Inhalte der Stellenbeschreibung sind unstrittig, in der Klärung sind 
jedoch noch verschiedene formale Punkte.  
4.9.3  Sachstand, Bewertung 
Die Flüchtlingsbeauftragte nimmt  für die geflüchteten Menschen eine wichtige Unterstützungs-, Re-
präsentations- und Ansprechfunktion sowohl innerhalb der Stadtgesellschaft als auch innerhalb der 
Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahr. Dies betrifft vielseitige und umfangreiche Aufg a-
ben im Rahmen der unterschiedlichsten Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen sowie Projekte und Initia-
tiven, die auch in Kooperation mit Vertretern der anderen Dezernate bearbeitet werden.  
Die Akquise sowie Durchführung von Förderprogrammen (z.B. „Förderprogramm der Hess. Staats-
kanzlei für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe“ und die Auszahlungen aus dem Spendentopf liegen in 
der Verantwortung der Flüchtlingsbeauftragten. 
Zu der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Flüchtlingsbeauftragten gehören u. a. die Weiterführung 
der Kampagne „Darmstadt bleibt weltoffen“, einschließlich dem Erstellen von Informationsbroschü-
                                                      
26 Stand 27.10.2015.  
27 „Einrichtung des Stabstelle Büro d. Flüchtlingsbeauftragten und Besetzung der Projektkoordination Asyl, Stand 
26.04.2016.

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ren, dem Befüllen der Homepage und des Facebook-Profils. Darüber hinaus fällt unter die Öffentlich-
keitsarbeit die Planung und Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen,  Begegnungsfes-
ten und Nachbarschaftsgesprächen, die eigenständige Initiierung von bürgernahen Dialogen im Rah-
men der Info-Rad-Auftritte sowie die inhaltliche Begleitung des Zeitungsprojekts „Hallo Darmstadt“.  
Mit Magistratsvorlage Nr. 2017/0105  wurde die Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt an 
dem Integrationsprogramm „WIR-Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ am 17.05.2017 be-
schlossen. Im Zuge dessen beabsichtigt die „Hessische Landesregierung auf kommunaler Ebene den 
Integrationsprozess zu verbessern und zu stärken, indem sie in allen Landkreisen und kreisfreien 
Städten ein „WIR-Fallmanagement Geflüchtete“, analog zu der Struktur der WIR-Koordination fördert. 
Die Koordinationskraft für das „WIR-Fallmanagement Geflüchtete“ soll Geflüchtete in ihren Integrati-
onsbemühungen unterstützen, durch eine Verbesserung des Matchings zwischen Angebot bzw. Ma ß-
nahme und Zielgruppe. Das WIR-Fallmanagement Geflüchtete wird im Büro der Flüchtlingsbeauftrag-
ten verankert, da es unmittelbar an das Aufgabenfeld der Flüchtlingsbeauftragten anknüpft und eben-
falls die gleiche Zielgruppe (Geflüchtete, rechtskreisübergreifend) für ihre Arbeit zugrunde legt.“ 28 
Aufgrund der zahlreichen Projekte und Beratungsaufgaben stellt sich zudem die Frage einer  dauer-
haften Vertretungsfunktion für die wesentlichen Aufgaben der Flüchtlingsbeauftragten im Urlaubs - 
und Krankheitsfall. 
Die Auslastung des Verwaltungsbereichs war im Herbst 2015 sowie teilweise noch im Jahr 2016 
durch den hohen Zustrom geflüchteter Menschen geprägt. Zudem waren in diesem Zeitraum noch 
viele Abläufe und Verantwortlichkeiten nicht klar definiert und alle Bemühungen waren auf die kurz-
fristige Sicherung der Grundbedürfnisse der geflüchteten Menschen ausgerichtet.   
Mit der Gründung der Stabstelle Büro d. Flüchtlingsbeauftragten wurde kontinuierlich eine dauerhafte 
Arbeitsstruktur geschaffen, Dokumentationsaufgaben wurden abgearbeitet . 
Das alles trug dazu bei, dass die Arbeitsauslastung der Sachbearbeitung deutlich zurückgegangen ist. 
Basierend auf einer Abfrage der jeweiligen Hauptaufgaben, geschätzten Fallzahlen und Bearbeitung s-
zeiten kann nach einer ersten Einschätzung davon ausgegangen werden, dass für den zukünftigen 
Regelbetrieb im Verwaltungsbereich mit einem geringeren Stellenkontingent (≤ 1,00 VZÄ) ausge-
kommen werden kann. 
4.9.4 Empfehlung  
Aufgrund der mit dem  Büro der Flüchtlingsbeauftragten erarbeiteten Unterlagen sowie der Pla-
nungsunsicherheit in Bezug auf erneute Zuspitzungen im Zustrom von Geflüchteten , ist eine genaue 
und abschließende Bewertung des Folgebedarfs aufgrund der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“  bei 
den Verwaltungskräften nicht möglich.  
Es steht jedoch außer Frage, dass durch die weiterhin in der Wissenschaftsstadt Darmstadt lebenden 
und zu betreuenden Menschen mit Fluchthintergrund, deren Anzahl sich durch weitere Zuweisungen 
voraussichtlich noch erhöhen wird, die vom Büro der Flüchtlingsbeauftragten zu bearbeitenden Au f-
gabenbereiche weiter bestehen. Darüber hinaus spielt nach einer ersten Versorgung der Geflüchteten, 
nun das Thema Integration eine zunehmend wichtiger werdende Rolle. Die bereits bestehenden Inte g-
rationsstrukturen müssen hinsichtlich der neuen Zielgruppe analysiert, ggf. neukonzipiert und ausg e-
baut werden. Die Flüchtlingsbeauftragte nimmt hier bereits, als Fachexpertin, eine koordinative Rolle 
ein. Zusätzlich wird das Büro der Flüchtlingsbeauftragten im Rahmen des WIR-Projektes vom 
01.09.2017 bis voraussichtlich 31.12.2019 mit einer weiteren, gegenfinanzierten Vollzeitstelle  ver-
stärkt. 
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Stelle Nr. 6036 GVPl. (Flüchtlingsbeauftragte, 1,00 VZÄ) 
sowie eine Stelle für Verwaltungsarbeiten weiterhin vorzuhalten. Um auf Bedarfsänderungen im B e-
                                                      
28 MV Nr. 2017/0105, Stand 17.05.2017

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reich des Flüchtlingsmanagements flexibel reagieren zu können, wird darüber hinaus empfohlen, die 
zweite Verwaltungsstelle nach Freiwerden bis auf weiteres zu erhalten.  
Die Thematik der dauerhaften Stellvertretung der Flüchtlingsbeauftragten ist im Zuge der abschli e-
ßenden Bearbeitung der Stellenbeschreibungen zu klären.

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5 Verteiler 
 
I.  Herrn Oberbürgermeister Jochen Partsch zur Genehmigung (erteilt am 20.07.2017)  
II. Dem Magistrat nach Genehmigung zur Kenntnis  
III. Dem Personalrat zur Anhörung nach dem HPVG 
IV. Den Dezernenten und Dezernentinnen im Rahmen der Magistratsvorlage 
V. Den jeweils betroffenen Ämtern, Verwaltungsstellen und dem Eigenbetrieb nach  
  Kenntnisnahme des Magistrats als Auszug (Ziffern 1. – 3., jeweilige Einzelbewertung 
  sowie Ziffern 5. und 6.)

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6 Anlagen 
6.1 Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für 2016 auf Grund der „Humanitä-
ren Notlage“ 
 
hier: Magistratsvorlage Nr. 2015/0496, Beschluss- Nr. 571

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- 53 von 53 - 
 
6.2 Darstellung des Bestandes und der Entwicklung der „ausländischen Bevölkerung“ in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt

anlage 4

213 Zeichen

Punkt 55: Einrichtung von Stellen auf Grund der "Humanitären Notlage" in den Stellenplänen 
2016 und 2017 - Bewertung des Folgebedarfs - 
 (V-Nr. 2017/0246) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

2017/0246

6501 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
I, II, III, IV, V  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0246 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: div. 
Kostenstelle:  div. Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  div. Sachkonto: ./. 
 
Betreff: Einrichtung von Stellen auf Grund der "Humanitären Notlage" in den Stellenplänen 
2016 und 2017 - Bewertung des Folgebedarfs - 
 
Vorlage vom: 27.07.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt Kenntnis von dem Bericht „Einrichtung von Stellen auf Grund der 
„Humanitären Notlage“ in den Stellenplänen 2016 und 2017 – Bewertung des Folgebedarfs“.  
 
 
 
 
Anlagen:  Bericht „Einrichtung von Stellen auf Grund d er „Humanitären Notlage“ in den 
Stellenplänen 2016 und 2017 – Bewertung des Folgebedarfs“  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.07.2017 
 
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am 14. September 2015 mit 
Magistratsvorlage Nr. 2015/0403 beschlossen wurde, hatte sich die Anzahl der 
Asylsuchenden, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugewiesen wurden, sowie die Anzahl 
der für die Aufnahme in Notunterkünften zugewiesen Personen einschließlich der unbegleiteten 
minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer deutlich erhöht.  
Vor diesem Hintergrund wurden im Oktober 2015 alle Ämter, Verwaltungsstellen und 
Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgefordert, ihren nach derzeitigem 
Kenntnisstand zusätzlich erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln. Dieser 
zusätzliche Personalbedarf wurde am 02.11.2015 mit den zuständigen Dezernentinnen und 
Dezernenten erörtert. Mit Beschluss vom 11.11.2015 zur Magistratsvorlage Nr. 2015/0496 
hat der Magistrat den Nachträgen zum Stellenplan 2016 in der Fassung vom 14.09.2015 zur 
Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ zugestimmt. Diese Zustimmung beinhaltete 
die Einrichtung von 44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltung und weiteren 6,50 VZÄ für 
den Eigenbetrieb IDA. 
In der Magistratsvorlage Nr. 2015/0496 wurde festgelegt, dass der Stellenbedarf durch das 
Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Magistrat hierzu im Rahmen 
der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu berichten ist.  
Auf der Grundlage dieses Auftrags hat das Amt für Interne Dienste den als Anlage beigefügten 
Bericht erstellt. Diesem Bericht hat der Oberbürgermeister am 20.07.2017 zugestimmt.  
Zusammenfassend sind folgende Punkte aus dem Bericht herauszustellen: 
 Die hohe Zahl der Asylsuchenden hat Ende des Jahres 2015 sowie im Laufe des Jahres 
2016 insbesondere beim Amt für Soziales und Prävention im Bereich der 
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, beim Jugendamt bei der 
Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - 
für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Zuweisung, bei 
der Ausländerbehörde bei der Umsetzung des Ausländerrechts sowie beim Eigenbetrieb 
IDA in der Schaffung, Betreuung und Unterhaltung von Unterkünften zu einem hohen 
Personalbedarf geführt. 
 Die mittlerweile zurückgehenden Zuweisungszahlen von Asylsuchenden führen dazu, dass 
der in 2015 und in 2016 prognostizierte Personalbedarf in den Bereichen des 
Asylbewerberleistungsgesetzes, der Amtsvormundschaft und der Betreuung von 
unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen voraussichtlich nicht mehr in dem 
bisherigen Umfang erforderlich ist. Eine konkrete Aussage über die weitere Entwicklung der 
Fallzahlen in diesen Bereichen kann wegen deren Abhängigkeit von den verschiedensten 
Faktoren jedoch nicht getroffen werden. In den genannten Bereichen sollen daher 
Stellenanteile für geringe Schwankungen in der Bedarfslage weiter vorgehalten werden.   
 Insgesamt muss in diesen unmittelbaren Leistungsbereichen, zu denen auch die 
Leistungsgewährung durch das Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung 
für Arbeitssuchende - gehört, aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeiten und in 
Verbindung mit der Aufnahmequote von 3 %, dauerhaft mit einem deutlich erhöhten 
Personalbedarf gegenüber dem Stand des Frühjahres 2015 gerechnet werden. Dies gilt 
ebenso für den Bereich der Ausländerangelegenheiten.

- 4 - 
 Unmittelbar und dauerhaft betroffen von einem Aufgaben- und Arbeitszuwachs sind 
ebenfalls das Amt für Interkulturelles und Internationales sowie das Büro der 
Flüchtlingsbeauftragten. Durch die weiterhin in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
lebenden und zu betreuenden Menschen mit Fluchthintergrund, deren Anzahl sich durch 
weitere Zuweisungen voraussichtlich noch erhöhen wird, nimmt das Thema Integration und 
damit die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Integrationsmaßnahmen eine 
zunehmend wichtiger werdende Rolle ein und erfordert entsprechende Personalressourcen.  
 Insgesamt waren für diesen Bericht Stellen im Umfang von 63,37 VZÄ zu bewerten. Eine 
Gesamtübersicht dieser Stellen ist in der beigefügten Anlage unter der Ziffer 3.2 
aufgelistet. Aus personalwirtschaftlicher und stellenplantechnischer Sicht ergeben sich 
folgende Empfehlungen: 
o 52,12 VZÄ sind weiterhin als Folgebedarf im Stellenplan 2018 vorzuhalten.  
 
- Davon sind 5,96 VZÄ mit Stand 1. Quartal 2017 für geringe Schwankungen in der 
Bedarfslage weiterhin vorzuhalten.  
 
- Davon sind 5,20 VZÄ für unmittelbare Folgeaufgaben aus der „Humanitären 
Notlage“ innerhalb der Fachverwaltung zu verlagern bzw. weiterhin vorzuhalten. 
Hierzu wird auf die Ausführungen in der jeweiligen Einzelbewertung verwiesen. 
 
o 11,25 VZÄ sollen im Stellenplan 2018 wegfallen. Diese Stellen sind bereits in die 
Stellenplanvorlage 2018 eingearbeitet. 
 
Für weitere Ausführungen wird auf den beigefügten Bericht und die dort hinterlegten 
Einzelbewertungen verwiesen.  
 
Darmstadt, 27.07.2017  
10.2 sch 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 312
TOP 55
TOP 27

Orte (4)

  • Otto-Röhm-Straße 39
  • Haasstraße 7
  • Rheinstraße 320
  • Schiebelhuthweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0246
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.07.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00