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3286/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Grün Offene Liste Migration (GOL) betreffend "Ausländerbehörde, Fiktionsbescheinigungen" (AN/1312/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 25.11.2025, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2243 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33/332 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2025 
 3286/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Grün offene Liste Migration betreffend 
"Ausländerbehörde, Fiktionsbescheinigungen" (AN/1312/2025) 
Auf die schriftliche Anfrage von Grün offene Liste Migration (GOL) antwortet die 
Verwaltung wie folgt: 
1. Für die Arbeitgebenden gibt es von Seiten der Ausländerbehörde ein Informa-
tionsschreiben bzgl. der Fiktionsbescheinigungen, bzw. der abgelaufenen Fikt i-
onsbescheinigung en. Besteht die Möglichkeit, ein ähnliches Schreiben für die 
Jobcenter Köln auszustellen?  
 
In dem Informationsschreiben an Arbeitgeber*innen informiert das Ausländeramt der 
Stadt Köln darüber, dass die gesetzliche Erlaubnis zur Weiterbeschäftigung nicht er-
lischt, wenn ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung abläuft, da durch ei-
nen rechtzeitig gestellten Folgeantrag die Fiktionswirkung eintritt. Wie Arbeitneh-
mer*innen die rechtzeitige Antragsstellung gegenüber ihren Arbeitgeber*innen nach-
weisen, regeln die Parteien dann untereinander. 
 
Das Jobcenter benötigt regelmäßig einen dokumentierten Nachweis über die rechtzei-
tige Antragsstellung eine Aufenthaltstitels für die Leistungsbewilligung. Im Normalfall 
ist die Fiktionsbescheinigung dieser Nachweis. Die beiden Behörden stehen zurzeit im 
Austausch, um in Rückstandsfällen bedingte Härten zu vermeiden, z.B. durch den 
Nachweis eines rechtzeitig gestellten Antrages.  
 
2. Vielen Menschen kommen in große Not, da die Jobcenter ke ine Leistungen 
zahlen, wenn die Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist. Mittlerweile dauert die 
Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung im Notfallschalter (!) bis zu 8 Wochen. 
Das sind zwei Monate, die die Menschen in große existenziell Not bringen. 
 
In Einzelfällen wurden zuletzt Fiktionsbescheinigungen am Notfallschalter ausgestellt 
für Dokumente, die rund 1 Monat abgelaufen waren.  
Für den Bereich des Notfallschalters konnte gerade neues Personal eingestellt wer-
den, so dass sich voraussichtlich die Situation zeitnah verbessern wird.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

25.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3286/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2025
Erstellt
18.11.2025 18:52