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AN/1552/2017

Vorberatung der Beschlussvorlagen zu Flüchtlingsunterkünften im Ausschuss für Soziales und Senioren

SPD Antrag nach § 3 25.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.11.2017, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

2590 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Ausschusses für Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.10.2017 
 
AN/1552/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
 
Vorberatung der Beschlussvorlagen zu Flüchtlingsunterkünften im Ausschuss für 
Soziales und Senioren 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesord-
nung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.11.2017 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort alle Beschlussvorlagen, die die Unter-
bringung von Flüchtlingen betreffen, auch im Ausschuss für Soziales und Senio-
ren vorberaten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Ankaufsvorlagen.  
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren ist für das Thema Flüchtlingsunterbrin-
gung federführend. Die Federführerschaft bezieht sich dabei ausdrücklich nicht 
nur auf die Frage der Unterbringungsform und sozialarbeiterischen Begleitung 
von untergebrachten Flüchtlingen. Entscheidend für eine erfolgreiche Integration 
von Flüchtlingen ist auch die Auswahl des Standortes von Flüchtlingsunterkünf-
ten. Wiederholt wurde der Ausschuss für Soziales und Senioren insbesondere bei 
Ankaufsvorlagen nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt. Beispielhaft ist hier 
die Ratsvorlage 2824/2017 zu nennen, die lediglich der Liegenschaftsausschuss 
vorberaten soll.  
Diese Praxis gilt es zu ändern und den für Flüchtlingspolitik federführenden Aus-
schuss für Soziales und Senioren ab sofort in die Vorberatung aufzunehmen. Aus 
§ 17 Abs. 2 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ergibt sich, dass der 
Ausschuss Soziales und Senioren u.a. bei der Errichtung und Übernahme von

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städtischen Sozialeinrichtungen (wie z.B. Immobilien zur Unterbringung von 
Flüchtlingen) vorberatend zu beteiligen ist. Die Vorberatung muss sich selbstre-
dend auch auf den vorausgehenden Grund- bzw. Immobilienerwerb erstrecken, 
soll der ASS nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. 
Die Vorberatungs- bzw. Entscheidungskompetenzen des Liegenschaftsausschus-
ses bleiben selbstverständlich unberührt.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1552/2017
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
25.10.2017
Erstellt
25.10.2017 11:11