Vorberatung der Beschlussvorlagen zu Flüchtlingsunterkünften im Ausschuss für Soziales und Senioren
SPD Antrag nach § 3 AN/1552/2017 vom 25.10.2017
Stand: Am 09.11.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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SPD Antrag nach § 3
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.10.2017 AN/1552/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Vorberatung der Beschlussvorlagen zu Flüchtlingsunterkünften im Ausschuss für Soziales und Senioren Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesord- nung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.11.2017 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort alle Beschlussvorlagen, die die Unter- bringung von Flüchtlingen betreffen, auch im Ausschuss für Soziales und Senio- ren vorberaten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Ankaufsvorlagen. Begründung: Der Ausschuss für Soziales und Senioren ist für das Thema Flüchtlingsunterbrin- gung federführend. Die Federführerschaft bezieht sich dabei ausdrücklich nicht nur auf die Frage der Unterbringungsform und sozialarbeiterischen Begleitung von untergebrachten Flüchtlingen. Entscheidend für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen ist auch die Auswahl des Standortes von Flüchtlingsunterkünf- ten. Wiederholt wurde der Ausschuss für Soziales und Senioren insbesondere bei Ankaufsvorlagen nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt. Beispielhaft ist hier die Ratsvorlage 2824/2017 zu nennen, die lediglich der Liegenschaftsausschuss vorberaten soll. Diese Praxis gilt es zu ändern und den für Flüchtlingspolitik federführenden Aus- schuss für Soziales und Senioren ab sofort in die Vorberatung aufzunehmen. Aus § 17 Abs. 2 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ergibt sich, dass der Ausschuss Soziales und Senioren u.a. bei der Errichtung und Übernahme von - 2 - städtischen Sozialeinrichtungen (wie z.B. Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen) vorberatend zu beteiligen ist. Die Vorberatung muss sich selbstre- dend auch auf den vorausgehenden Grund- bzw. Immobilienerwerb erstrecken, soll der ASS nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Vorberatungs- bzw. Entscheidungskompetenzen des Liegenschaftsausschus- ses bleiben selbstverständlich unberührt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
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09.11.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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