V/0863/2017
Konzernabschluss 2016 der Stadtwerke Münster GmbH
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Anlage 2_V_0863_2017_Konzernabschluss_Konzernlagebericht_SWMS_2016
136175 Zeichen
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0863/2017
PKF FASSELT SCHLAGE PKF
Wirtschaftsprüfung &
Beratung
Stadtwerke Münster GmbH
Münster
Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2016
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
PKF FASSELT SCHLAGE
Inhaltsverzeichnis
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
zum 31.12.2016
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, für
das Geschäftsjahr 2016 (01.01. - 31.12.)
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2016
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2016 (01.01. - 31.12.)
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH
für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 (01.01. - 31.12.)
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2016 (01.01. - 31.12.)
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Allgemeine Auftragsbedingungen
PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte vom 31. Oktober 2016
Seiten
17
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2016
Aktivseite
A. Anlagevermögen
Stand
31.12.2016
EUR
Stand
31.12.2016
EUR
Stand
31.12.2015
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Geschäfts- oder Firmenwert
Stand Stand Stand
31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR EUR Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 9.009.242,63 9.997.711,63 Il. Kapitalrücklage
4.739.500,58 5.104.077,54 Ill. Gewinnrücklagen
13.748.743,21 15.101.789,17 Andere Gewinnrücklagen
Il. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Verteilungsanlagen
Sonstige technische Anlagen und Maschinen
Fahrzeuge für Personenverkehr
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
oapwnN
Ill. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
2. Sonstige Beteiligungen
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Ausleihungen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Unfertige Leistungen
3. Waren
4. Emissionsrechte
Il. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen den Gesellschafter
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Vermögensgegenstände
Ill. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
106.195.143,96
127.220.725,77
64.880.764,65
10.505.236,00
10.233.781,24
17.709.035,70
336.744.687,32
101.483.096,39
116.442.179,45
67.833.066,15
10.304.346,00
9.301.162,01
20.495.789,51
325.859.639,51
B. Empfangene Ertragszuschüsse
IV. Konzernbilanzgewinn
V. Nicht beherrschende Anteile
51.200.000,00
94.147.409,40
46.367.107,45
4.628.043,41
321.617,19
196.664.177,45
5.843.894,35
9.288.416,09 9.300.390,75 C. Rückstellungen
4.174.638,39 4.538.846,25
1. Rückstellungen für Pensionen und
5.890.063,00 5.890.063,00 ähnliche Verpflichtungen 43.451.899,00
3.477.914,94 4.523.984,23 2. Steuerrückstellungen 9.495.957,04
22.831.032,42 24.253.284,23 3. Sonstige Rückstellungen 57.435.529,76
110.383.385,80
373.324.462,95 365.214.712,91
D. Verbindlichkeiten
1. Genussscheinkapital 2.230.000,00
8.674.301,66 9.491.486,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126.807.943,73
601.170,74 2.340.446,32 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 144.116,12
6.329,88 3.736,86 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.666.362,75
51.097,05 60.268,88 5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.384.394,51
9.332.899,33 11.895.938,06 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.824.351,22
56.827.747,96 57.450.424,57 7. Sonstige Verbindlichkeiten 15.074.224,92
16.513.170,95 2.743.244,72 - davon aus Steuern EUR 7.692.893,51
(i.Vj. EUR 1.963.250,15 )
406.722,86 121.506,90 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.510,28
26.861.278,16 25.554.587,22 (i. Vj. EUR 40.676,63 )
100.608.919,93 85.869.763,41 207.131.393,25
62.399.789,17
58.003.381,75
172.341.608,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten
155.769.083,22
940.617,96
1.007.279,71
E. Rechnungsabgrenzungsposten
546.606.689,34
Münster, am 8. Semptember 2017
Stadtwerke Münster GmbH
Dr. Henning Müller-Tengalmann
J
1409035/40029870
Dr. Dirk Wernicke
521.991.075,84
26.583.838,49
546.606.689,34
51.200.000,00
73.120.582,02
33.900.107,45
6.229.394,71
317.048,39
164.767.132,57
8.332.170,03
39.664.644,00
10.849.611,15
75.145.744,42
125.659.999,57
2.292.500,00
137.519.146,23
688.221,47
50.767.762,62
1.493.312,57
186.770,73
7.012.847,57
199.960.561,19
23.271.212,48
521.991.075,84
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2016 (01.01. - 31.12.)
2016 2016 2015
EUR EUR EUR
Brutto-Umsatzerlöse 547.752.074,57 527.108.189,55
Strom- und Energiesteuern -34.050.834,33 -32.009.265,26
1. Umsatzerlöse 513.701.240,24 495.098.924,29
2. Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -1.739.275,58 -8.848.190,11
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10.320.534,47 10.056.491,28
4. Sonstige betriebliche Erträge 26.378.901,29 37.227.243,51
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren 244.220.403,55 256.728.899,70
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 95.545.725,05 78.012.509,64
339.766.128,60 334.741.409,34
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 58.442.508,42 55.907.622,17
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 15.775.609,88 15.663.587,76
davon für Altersversorgung EUR 4.417.436,59 74.218.118,30 71.571.209,93
(i. Vj. EUR 4.498.763,43)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 29.025.664,98 27.694.628,69
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die
in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 2.401.000,00 -
31.426.664,98 27.694.628,69
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben 17.476.164,31 17.259.552,52
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 34.254.447,22 41.255.165,98
51.730.611,53 58.514.718,50
9. Erträge aus Beteiligungen 352.549,34 436.067,94
10. Erträge aus anderen Wertpapieren
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 166.717,83 2.520.178,77
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 90.242,91 122.345,80
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens 17.733.609,00 10.304.683,07
13. Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.015.374,82 1.366.761,85
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.970.273,44 10.032.410,28
15. Aufwendungen aus Verlustübernahme - 1.507.843,14
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.058.729,42 3.135.072,49
17. Ergebnis nach Steuern 17.382.150,05 20.477.847,89
18. Sonstige Steuern 2.485.932,55 2.587.880,54
19. Konzernjahresüberschuss 14.896.217,50 17.889.967,35
20. Nicht beherrschende Anteile 30.568,80 27.968,22
21. Gewinnvortrag 6.229.394,71 4.297.395,58
22. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 12.467.000,00 9.870.000,00
23. Vorabgewinnausschüttung 4.000.000,00 6.060.000,00
24. Konzernbilanzgewinn 4.628.043,41 6.229.394,71
Münster, am 8. Semptember 2017
Stadtwerke Münster GmbH
Dr. Henning Müller-Tengeifnann Dr. Dirk Wernicke
\
1409035/40029870
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016
I. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster
GmbH, Münster - nachfolgend auch kurz Stadtwerke Münster - wurden nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv- und Passivposten
in der Konzernbilanz erweitert ($ 265 Abs. 5 HGB):
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie- und Wasserversor-
gung) und Fahrzeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den
Posten Emissionsrechte erweitert.
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell-
schafter ($ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun-
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie-
dert.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses nach dem Bilanzrichtlinie-Umset-
zungsgesetz (BilIRUG) wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst, sondern im Konzernan-
hang erläutert.
Il. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2016:
Name/Sitz Kapitalanteil in %
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert:
münsterNETZ GmbH, Münster 100
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 100
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99
Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster 100
Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster 100
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 100
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 100
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen:
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 50
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen:
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 38
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 50
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35
items GmbH, Münster 31
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande 50
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet:
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 25
1409042/40029870 Seite 1 von 16
Die Unternehmen wurden gemäß $ 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein-
fluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns - auch zusammengefasst -
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei-
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen.
III. Konsolidierungsmethoden
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung der Verrechnung
von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital jeweils zugrunde gelegten Methoden
und Verrechnungszeitpunkte wieder.
m
Übersicht über Methode und Verrechnungszeitpunkt der Kapitalkonsolidierung |
Kapitalkonsolidierung |
Erstkonso- Verrechnungszeitpunkt
lidierungs- Erstmalige Erwerb/
Einbezogene Gesellschaften stichtag | Einbeziehung | Gründung Methode Variante
Westfälische Bauindustrie
GmbH, Münster 31.12.1997 | 31.12.1997 - Erwerbsmethode |Buchwert
Westfälische Fernwärme-
versorgung GmbH, Münster _| 31.12.1997 | 31.12.1997 - Erwerbsmethode |Buchwert
FMO Flughafen Münster/
Osnabrück GmbH, Greven 31.12.1997 | 31.12.1997 - Equity-Methode _|Buchwert
items GmbH, Münster |
bis 2008 31.12.1999 - 21.05.1999 |Erwerbsmethode |Buchwert
items GmbH, Münster
ab 2009 - = = Equity-Methode |Buchwert
Verkehrsservice Gesell-
schaft Münster mbH,
Münster 31.12.2002 - 11.06.2001 |Erwerbsmethode |Buchwert
Nederlands-Duitse Internet
Exchange B.V., Enschede,
Niederlande 31.12.2003 - 25.11.2003 |Equity-Methode |Buchwert
münsterNETZ GmbH,
Münster 31.12.2007 = 15.11.2007 |Erwerbsmethode |Neubewertung |
smart OPTIMO GmbH &
Co. KG, Osnabrück 31.12.2008 = 23.12.2008 |Equity-Methode _ |Buchwert
smart OPTIMO Verwal-
tungs-GmbH, Osnabrück 31.12.2008 - 23.12.2008 |Equity-Methode _|Buchwert
Energiepark Detmold GmbH
& Co. WP DTKG, Münster _| 31.12.2010 = 08.09.2010 |Erwerbsmethode |Neubewertung
Energiepark Detmold Ver-
waltungs-GmbH, Münster 31.12.2010 - 13.12.2010 |Erwerbsmethode_ |Neubewertung
Bürgerwindpark Löningen
GmbH & Co. KG, Löningen 31.12.2013 | 01.01.2013 - Erwerbsmethode_ |Neubewertung
Bürgerwindpark Löningen
Verwaltungs-GmbH,
Münster 31.12.2013] 01.01.2013 = Erwerbsmethode [Neubewertung
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie
Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden im Rahmen
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragseliminierung miteinander verrechnet.
1409042/40029870 Seite 2 von 16
Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferungen
oder Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beru-
hen, wurden um enthaltene Zwischengewinne bereinigt.
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von 1 EUR unter den Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen angesetzt. Zum 31.12.2016 ergab sich aus der statistischen Wert-
fortschreibung ein negativer Equity-Wert in Höhe von -3.220 TEUR.
IV. Erläuterungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz
erläutert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie- und Wasser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. Die Zuschlagsätze für die
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten technischen
Funktionsbereichen zwischen sechs und dreiunddreißig Prozent. Sie bemessen sich nach den
Herstellungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt
zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstel-
lungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten abgesetzt worden.
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr
erreichen, werden aktiviert.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 60 EUR wurden als Auf-
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 60 EUR und
410 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen 3- 7 Jahre
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 7-50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5-22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-14 Jahre
1409042/40029870 Seite 3 von 16
Der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde - soweit aus der in 2013 erfolgten
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resultierend - mit einem
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit
der Geschäfts- oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Verrechnung nachträglicher An-
schaffungskosten für die Anteile am Bürgerwindpark Löningen resultiert, wurde der Abschrei-
bung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene Restnut-
zungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt.
Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wurden mit dem anteiligen Eigenkapital ge-
mäß $ 312 HGB angesetzt.
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert.
Die übrigen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert-
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend
8 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß
$ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten,
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinkosten, zugrunde gelegt. Soweit die
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu-
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben.
Die unter den Waren ausgewiesenen Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach $ 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshan-
delsgesetz) i.V.m. 88 7 und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 1 EUR
ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedri-
geren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden zum Nennwert
oder - soweit erforderlich - unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wur-
den 1.650 TEUR mit den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht, verrechnet.
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) wer-
den auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird
der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst. Die Zugänge
werden ab dem 01.01.2003 direkt gegen die Positionen des Anlagevermögens verrechnet und
wirken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindernd aus.
Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden Netze
der Strom- und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte
1409042/40029870 Seite 4 von 16
Ertragszuschüsse werden als Netzentgeltvorauszahlungen betrachtet und in einen passiven
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wird.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem versiche-
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der laufenden
Einmalprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz-
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis-
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Als Rechnungszins
wurde gemäß $ 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung
der für Ende Dezember 2016 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 4,01 % ver-
wendet und somit das Wahlrecht nach $ 253 Abs. 2 Satz 2 genutzt. Als Rechnungsgrundlage
dienten die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Berechnung der Pensi-
onsrückstellungen wurde eine Rentendynamik von 1,5 % p.a. in die versicherungsmathemati-
schen Berechnungen einbezogen.
Für die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Deputatverpflichtungen wurden
Kostensteigerungen von 2,50 % p.a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2 % p.a. bei ei-
nem Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1 % p.a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren.
Die Rückstellung zur Abdeckung der Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der
Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis eines ver-
sicherungsmathematischen Gutachtens zum 31.12.2016 bewertet (Rechnungszins 4,01 %,
Gehaltstrend 1,50 % p.a., Rententrend 1,0 % p.a.). Für die hiernach auf den Konzern entfal-
lenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2016 ein Unterde-
ckungsbetrag von 61.463 TEUR ermittelt. Unter Berücksichtigung der von den versicherten
Mitarbeitern durchschnittlich noch zu leistenden Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung
wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt
3.527 TEUR zugeführt. Neben der anteiligen Dotierung entsprechend den Vorjahren ist hierin
ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 2.000 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken enthalten.
Der Zinsaufwand wurde entsprechend belastet. Dem Zinsrisiko liegt die Bewertungsdifferenz
zugrunde, die sich bei alternativer Abzinsung der Verpflichtung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (3,24%) ergibt. Die Rückstellung be-
trägt zum 31.12.2016 35.700 TEUR. Die nicht bilanzierte Unterdeckung beträgt 25.870 TEUR.
Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke durch ratierliche Rückstellungszuführungen in den
kommenden Jahren systematisch zu schließen.
Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 3,24 % zugrunde. Für die Er-
höhung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenzen wurden Kostensteigerungen in Höhe
von jeweils 2 % p.a. berücksichtigt.
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach 8 249 Abs. 2 HGB a.F., die gemäß Artikel 67
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2016 5,9 Mio. EUR.
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
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3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf
den 31.12.2016 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden
angewandt: Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 EUR bis
1.000 EUR hat die Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in
den darauf folgenden vier Geschäftsjahren mit einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der
erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften auf die Pensionsrückstellungen der Gesell-
schaft in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den die Gesellschaft in Ausübung des Wahl-
rechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich den Pensionsrückstellungen zuführt.
Zum 31.12.2016 beträgt die sich hieraus ergebende Unterdeckung der Pensionsrückstellun-
gen 203 TEUR. Eine Rückstellung für die mittelbare Verpflichtung aus der Unterdeckung von
Versorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegenüber der KVW (Kommunale Versorgungskas-
sen Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in
Höhe von 17 TEUR wurden mit den Aktivwerten einer Rückdeckungsversicherung in identi-
scher Höhe saldiert.
Für die at-equity einbezogene Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. wurde der nach nie-
derländischem Recht auf den 31.12.2016 aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss unverän-
dert übernommen.
In diesen Fällen wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwen-
dung des $ 312 Abs. 5 HGB verzichtet.
4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt.
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG
resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf an-
gefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts- o-
der Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren - für den goodwill aus der Erstkonso-
lidierung in 2013 - bzw. von 16 Jahren - angewandt auf den Zugang in 2014 - jeweils die
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der zum Windpark gehörenden Wind-
energieanlagen zugrunde gelegt.
Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandteile der Gas- und Dampf-
turbinenanlage (GuD-Anlage), Standort HKW Hafen, im Jahr 2013 vorgenommene außerplan-
mäßige Abschreibung nach $ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13.947 TEUR wurde bei-
behalten.
In 2014 haben die Gesellschafter der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven,
(FMO) ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des FMO mit Eigenkapital beschlossen. Das
Konzept sieht jährliche Zuführungen der Gesellschafter in das Eigenkapital des FMO vor, die
jeweils gesondert mit einem Vorlauf von zwei Kalenderjahren von den Gesellschaftern ver-
pflichtend beschlossen werden. Die durch diesen verpflichtenden Beschluss begründete Er-
höhung des Beteiligungswertes wird regelmäßig durch eine außerplanmäßige Abschreibung
korrigiert. Im Jahresabschluss 2016 sind neben der Anfang 2016 von den Stadtwerken Müns-
ter geleisteten Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO die weiteren für 2017 und für 2018
beschlossenen Zuführungen erfasst. Sie wurden insgesamt mit 17,7 Mio. EUR gemäß $ 253
Absatz 3 Satz 5 HGB wertberichtigt.
Die Gesellschaft erhielt weiterhin aufgrund des oben genannten Finanzierungskonzepts im
Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Für dieses Darlehen ergibt sich auf-
grund der vertraglich vereinbarten, marktgerechten Zins- und Tilgungsregelungen sowie der
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mit dem Finanzierungskonzept verbundenen, positiven Entwicklungsprognose der FMO kein
Wertberichtigungsbedarf.
Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE) wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 63 TEUR nach 8 253 Absatz 3 Satz 5 HGB vor-
genommen.
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus der Besicherung langfristiger Bürg-
schaften (2.408 TEUR; Vorjahr: 3.220 TEUR). Der Position liegen sicherungshalber verpfän-
dete Festgeldguthaben zugrunde. Darüber hinaus sind niedrig verzinsliche Mitarbeiterdarle-
hen enthalten. (1.070 TEUR; Vorjahr: 1.304 TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nenn-
wert der Forderungen.
Für die unter den unfertigen Leistungen ausgewiesenen Gebäude (Lehnkering) waren au-
ßerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach $ 253 Absatz
4 HGB in Höhe von 2.401 TEUR vorzunehmen. Die Gebäude waren mit der vertragsgemä-
ßen Beendigung bestehender Erbbaurechtsverträge per 31.12.2016 gegen Leistung einer
gutachterlich ermittelten Entschädigungszahlung in Höhe von 2.761 TEUR in das Eigentum
der Stadtwerke Münster übergegangen. Die Grundstücke stehen zur Veräußerung an. Soll-
ten die Verkaufsverhandlungen im Ergebnis nur die Grundstücke ohne die aufstehenden Ge-
bäude umfassen, ist aufgrund der nicht gegebenen betrieblichen Nutzung grundsätzlich von
dem Abriss der Gebäude auszugehen.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (56.828 TEUR; Vorjahr: 57.450 TEUR)
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie- und Wasserlieferungen zwischen
letztem Ablesestichtag und dem Bilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum Bilanz-
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden.
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (16.513 TEUR; Vorjahr: 2.743 TEUR) liegen im
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus den für die Geschäftsjahre
2017 und 2018 beschlossenen Einzahlungen in die Kapitalrücklage der FMO Flughafen Müns-
ter/Osnabrück GmbH in Höhe von insgesamt 11.780 TEUR zugrunde. Darüber hinaus resul-
tieren aus Steuererstattungsansprüchen 2.417 TEUR und Lieferungen und Leistungen - ins-
besondere Energie- und Wasserlieferungen — 2.316 TEUR. Von den Forderungen gegen den
Gesellschafter haben 5.890 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(327 TEUR; Vorjahr: 121 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forde-
rungen aus Energie- und Wasserlieferungen. In Höhe von 1.650 TEUR wurden im Berichtsjahr
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit den ent-
sprechenden Verbindlichkeiten verrechnet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände (26.861 TEUR; Vorjahr: 25.554 TEUR) beinhalten im
Wesentlichen Erdgassteuer-Entlastungsbeträge (13.879 TEUR) insbesondere resultierend
aus dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage, vornehmlich auf Energiebezüge entfallende, noch
nicht abziehbare Vorsteuer (4.645 TEUR), Überzahlungen von Ertragsteuern (3.479 TEUR)
sowie Überzahlungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (2.633 TEUR).
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Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und passiven Steuerlatenzen in Bezug auf die
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla-
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr: 31,9 %) zur Anwendung gekom-
men. Soweit den Steuerlatenzen Beteiligungen an Personengesellschaften zugrunde liegen,
war hiervon abweichend ein Ertragsteuersatz von 15,8 % anzuwenden.
Steuerlatenzen Konzern Stadtwerke Münster per 31.12.2016 in TEUR
Latente
Posten Latenzrechnung HBI HBII| Konzern| Steuern
HE HE HE
Aktivlatenzen
Sachanlagen 3.294| 1.051
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 74
Beteiligungen an Personengesellschaften 99
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen RE: a RE]
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 12.28
O|w
Sonstige Rückstellungen 28.290 28.291 9.00
Verbindlichkeiten
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 79.687
Verlustvortrag Gewerbesteuer
Passivlatenzen
>
[03]
[a1
S >
[R} &
© [51
r% D
Pr nl PS
2} © ©
D|=2]S EIRSEIESEIINIES
S
Ki
.68
Sg
>
&
Sachanlagen -1.427| -6.910| -8.337| -2.43
Sonderposten mit Rücklageanteil -5.421 -5.421| -1.73
Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen -6.848| -6.910| -13.758 5
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 73.578| -6.910] 66.668
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten-
ten Steuern in Höhe von 20.365 TEUR (Vorjahr: 28.456 TEUR) wurde verzichtet. Aus der
Konsolidierung ergaben sich nur unwesentliche aktive latenten Steuern von deren Bilanzie-
rung vereinfachend abgesehen werden durfte.
5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR.
Der Kapitalrücklage (94.147 TEUR; Vorjahr: 73.120 TEUR) wurden aus Gesellschaftermitteln
21.027 TEUR zugeführt. Der Zuführung liegen im Wesentlichen die Ausgleichsansprüche der
Stadtwerke Münster aus geleisteten bzw. noch zu leistenden Einzahlungen in die Kapitalrück-
lage der FMO Flughaften Münster/Osnabrück GmbH zugrunde.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016 weist einen Konzem-
jahresüberschuss von 14.896 TEUR aus (Vorjahr: 17.890 TEUR). Der Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr beträgt 6.229 TEUR (Vorjahr: 4.297 TEUR). Der vom Konzernjahresüberschuss abzu-
setzende, anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn beträgt 30 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR
In die anderen Gewinnrücklagen wurden 12.467 TEUR eingestellt (Vorjahr: 9.870 TEUR). Un-
ter Berücksichtigung einer Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 4.000 TEUR (Vorjahr:
6.060 TEUR) ergibt sich ein Konzembilanzgewinn von 4.628 TEUR (Vorjahr: 6.229 TEUR).
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Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (43.452 TEUR; Vorjahr:
39.664 TEUR) umfassen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.483 TEUR; Vorjahr:
2.550 TEUR), Rückstellungen für die Verpflichtungen zum Ausgleich der Rentenminderung
bei Altersteilzeitvereinbarungen (40 TEUR; Vorjahr: 81 TEUR), Rückstellungen für Deputat-
verpflichtungen (5.229 TEUR; Vorjahr: 4.879 TEUR) sowie Rückstellungen zur Abdeckung von
Versorgungsverpflichtungen in der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe;
35.700 TEUR; Vorjahr: 32.154 TEUR).
Der Unterschiedsbetrag gemäß & 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun-
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat-
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 11.368 TEUR. Hier-
von wurden bis zum 31.12.2016 5.370 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken der Rückstel-
lung für die Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der KVW zugeführt.
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Strom- und Erdgassteuer 2016
(8.293 TEUR; Vorjahr: 7.924 TEUR) und den ertragsabhängigen Steuern (1.203 TEUR; Vor-
jahr: 2.925 TEUR) sind unter den Steuerrückstellungen ausgewiesen (9.496 TEUR im Be-
richtsjahr; Vorjahr: 10.849 TEUR).
Die sonstigen Rückstellungen (57.435 TEUR; Vorjahr: 75.145 TEUR) betreffen insbesondere
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (20.748 TEUR; Vorjahr:
42.660 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs (10.197 TEUR; Vorjahr:
6.063 TEUR), Entsorgungsverpflichtungen (5.938 TEUR; Vorjahr: 6.018 TEUR), Ansprüche
der Mitarbeiter aus Leistungszulage, Urlaubsrückständen und Gleitzeitguthaben (4.528 TEUR;
Vorjahr: 4.512 TEUR), bestehende Altersteilzeitverpflichtungen (3.709 TEUR; Vorjahr:
4.397 TEUR) und Netzinstandhaltung (876 TEUR; Vorjahr: 2.505 TEUR).
Den Drohverlustrückstellungen liegen insbesondere allgemeine Bewertungsrisiken im Netzbe-
reich (19.396 TEUR; Vorjahr: 19.403 TEUR) zugrunde.
Das Genussscheinkapital (2.230 TEUR; Vorjahr: 2.293 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange-
setzt. Die Gesamtlaufzeiten der Genussrechte betragen zwischen 7 und 20 Jahren. Die Rück-
zahlung des Genussscheinkapitals erfolgt zum Laufzeitende. Die Genussrechte haben sich in
2016 mit Zinssätzen von 4,8 % bis 8,0 % verzinst (129 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vor-
jahr 138 TEUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (126.808 TEUR; Vorjahr: 137.519 TEUR) re-
sultieren insbesondere aus dem zur Finanzierung der Strategie 2020 in 2012 aufgenommenen
endfälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 70.000 TEUR. Aus der Finanzierung des Wind-
parks in Löningen bestehen zum 31.12.2016 noch Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von
11.636 TEUR (Vorjahr: 13.091 TEUR).
Zur Zinssicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden die folgenden Zinsswaps ein-
gesetzt:
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Laufzeit Betrag in T€| Marktwert in T€
22.11.12 - 22.11.19 600 22-308]
22.11.12 - 22.11.22 50000 -582|
Zinsswap _ 22.11.12 - 22.11.24 300 04641
Zinsswap 22.10.17 - 22.10.27 2500| 02-340
Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen neben der
Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf und wurden in Bewertungseinheiten zusammen-
gefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Aufgrund der de-
ckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risikovorsorge für die nach bankinter-
nen Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte von insgesamt -2.283 TEUR
(Vorjahr: -2.092 TEUR) verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode verwendet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (48.666 TEUR; Vorjahr: 50.768 TEUR)
resultieren vornehmlich aus dem Strom- und Gasbezug und aus an Übertragungsnetzbetrei-
ber zu entrichtende EEG-Umlagen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (1.384 TEUR; Vorjahr: 1.493 TEUR) be-
treffen im Wesentlichen Guthaben aus Überzahlungen von Energie- und Wasserlieferungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
(12.824 TEUR; Vorjahr: 187 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der
FMO Flughaften Münster/Osnabrück GmbH, Greven, auf Kapitaleinzahlungen in Höhe von
11.780 T€ und den Bezug von IT-Dienstleistungen von der items GmbH, Münster (783 TEUR).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be-
steht, haben 5.890 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten (15.074 TEUR; Vorjahr: 7.013 TEUR) betreffen im Wesentli-
chen die Umsatzsteuer (4.328 TEUR), die Energiesteuern (2.934 TEUR), erhaltene, noch nicht
abgerechnete Zuschüsse überwiegend die ÖPNV-Infrastruktur betreffend (2.109 TEUR),
Überzahlungen aus der Leistungsabrechnung (1.884 TEUR) und die Lohnsteuer (723 TEUR).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind den
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2016 (alle Angaben in TEUR):
Konzernbilanz davon mit einer Restlaufzeit
Bilanzpositionen 31.12.2016 [bis 1 Jahr |1 bis 5 Jahre|mehr als 5 Jahre
Genussscheinkapital 2.230 263 717
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126.808 17.786 30.015
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 144 144 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.667 | 47.940
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.384 | 1384 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.824 6.934 5.890
[Sonstige Verbindichten 2m | 15.074 | 10 | - | - |
Summe 2ozist | 89525 | 37183 | 80.423 |
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Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2015 (alle Angaben in TEUR):
Konzernbilanz davon mit einer Restlaufzeit
Bilanzpositionen 31.12.2015 |bis 1 Jahr |1 bis 5 Jahre|mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 68 | Bl |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Verbindlichkeiten
7.013 7.013
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesi-
chert sind, beträgt 10.763 TEUR (Vorjahr: 11.704 TEUR). Auf die Besicherung durch Grund-
schulden entfallen davon 5.965 TEUR (Vorjahr: 6.522 TEUR), auf die Sicherungsübereignung
4.798 TEUR (Vorjahr 5.182 TEUR). Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üb-
lichen Umfang branchenübliche Sicherheiten.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (26.584 TEUR; Vorjahr: 23.271 TEUR) beinhaltet
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom- und Gasnetz in
Höhe von 23.362 TEUR (Vorjahr: 20.287 TEUR). Die Auflösung dieser Beträge erfolgt jährlich
mit 5 % gegen die Umsatzerlöse.
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Mit der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BIIRUG) auf den Konzernabschluss 2016 waren Ausweisänderungen verbunden, die im We-
sentlichen Umgliederungen von den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse zur
Folge hatten. Um die Periodenvergleichbarkeit der Umsatzerlöse herzustellen, wurde die für
die Ausweisänderung ursächliche, mit BiIRUG eingeführte Neudefinition der Umsatzerlöse,
auf die Angabe der Umsatzerlöse des Vorjahres angewandt. Die nachfolgend wiedergegebene
Tabelle führt die angepassten Vorjahresumsätze als Vorjahresvergleichswerte auf:
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in TEUR
Tätigkeitsbereich 2016| Vorjahreswert |Vorjahresvergleichswert
459.202 450.662 457.431
incl.
Parkraumbewirtschaftung
In den Vorjahresvergleichswert waren aus den sonstigen betrieblichen Erträgen insbesondere
Mieterträge (4.890 TEUR), Kostenerstattungen von Beteiligungsgesellschaften und Koopera-
tionen (2.315 TEUR), Erträge aus der Vergärung von Bioabfällen (2.693 TEUR) sowie Erträge
aus sogenannten Mehrmengen -Energielieferungen aus dem Ausgleich von Differenzen zwi-
schen Einspeise- und Ausspeisemengen - (1.309 TEUR) in die Umsatzerlöse umzugliedern.
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Dem Rückgang der Bestandsminderung von 8.848 TEUR im Vorjahr auf 1.739 TEUR im Be-
richtsjahr (7.109 TEUR) liegt insbesondere die aus der Fertigstellung und dem Verkauf von
Windkraftanlagen an eine Bürgergenossenschaft resultierende Bestandsminderung des Vor-
jahres zugrunde.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (10.321 TEUR; Vorjahr: 10.056 TEUR) entfallen ins-
besondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (8.924 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge (26.378 TEUR; Vorjahr: 37.227 TEUR) resultieren im We-
sentlichen aus periodenfremden Erträgen (21.299 TEUR) und Schadensersatz (1.996 TEUR).
Den periodenfremden Erträgen liegt insbesondere die Auflösung von Drohverlustrückstellun-
gen (20.064 TEUR) zugrunde.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
(244.220 TEUR; Vorjahr: 256.729 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch
Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen (140.493 TEUR), EEG-Zahlungen
an Übertragungsnetzbetreiber (70.367 TEUR) und Einspeisevergütungen für EEG-Strom
(17.738 TEUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (95.546 TEUR; Vorjahr: 78.013 TEUR) betreffen
insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu entrich-
tenden Netznutzungsentgelte (39.261 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von Bus-
fahrleistungen im ÖPNV (15.041 TEUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und
Messdienstleistungen (5.038 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (51.731 TEUR; Vorjahr: 58:515 TEUR) enthalten
neben der Konzessionsabgabe (17.476 TEUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen
(11.408 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (4.545 TEUR), Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit (3.017 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.152 TEUR) und Versicherun-
gen (1.475 TEUR).
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 2.221 TEUR (Vorjahr 3.353 TEUR). Sie sind
enthalten in den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (492 TEUR), den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen (1.017 TEUR) und den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(712 TEUR).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betragen
17.734 TEUR (Vorjahr 10.305 TEUR). Der Anstieg um 7.429 TEUR resultiert aus der Abschrei-
bung der im Berichtsjahr geleisteten bzw. für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 beschlosse-
nen Zuführungen in das Eigenkapital der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven.
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (8.970 TEUR; Vorjahr: 10.032 TEUR) setzt sich im We-
sentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (4.275 TEUR; Vorjahr: 4.170 TEUR) sowie
aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen (3.756 TEUR;, Vorjahr:
5.108 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich im We-
sentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kommuna-
len Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) (3.315 TEUR; Vorjahr: 4.435 TEUR), auf die
Rückstellung für Altersteilzeit (140 TEUR; Vorjahr: 243 TEUR), auf Deputatzusagen (187
TEUR; Vorjahr: 227 TEUR) und auf Direktzusagen (95 TEUR; Vorjahr: 106 TEUR).
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Den für das Vorjahr ausgewiesenen Aufwendungen aus Verlustübernahme (1.508 TEUR) la-
gen die anteilig auf die Stadtwerke Münster entfallenden Aufwendungen aus der Errichtungs-
phase des Gemeinschaftskraftwerks Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG, Essen zugrunde. Mit
dem Verkauf der Beteiligung an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co.
KG im Vorjahr ist dieser Aufwand für das Berichtsjahr entfallen.
V. Haftungsverhältnisse
Der Bilanzvermerk betrifft zum einen zehn Bürgschaften zugunsten der FMO Flughafen Müns-
ter/Osnabrück GmbH, Greven, in Höhe von insgesamt 11.655 TEUR (Vorjahr: 15.375 TEUR).
Die FMO wird aufgrund des von den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungs-
konzepts durch Erhöhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanz-
kraft gestärkt. Die bürgschaftsgesicherten Darlehen sollen dann abgelöst werden. Die Gesell-
schafter haben bereits die Beschlüsse zur Umsetzung der ersten Tranchen des Finanzierungs-
konzeptes bis einschließlich 2018 gefasst. Unter der Voraussetzung, dass auch die weiteren
verpflichtenden Beschlüsse ebenso wie diese gefasst werden, ist eine Inanspruchnahme aus
den Bürgschaften bei Umsetzung der positiven Entwicklungsprognose nicht zu erwarten.
Zum anderen betrifft der Bilanzvermerk zwei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Lan-
des-Eisenbahn GmbH, Lippstadt, in Höhe von 636 TEUR (Vorjahr: 657 TEUR) für zwei Darle-
hen. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700
TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jahren und im Jahr 2015 ein weiteres Darlehen über 2.000
TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei
Hauptgesellschafter Kreis Warendorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH verbürgt.
Aufgrund eines Ergebnisübernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu
auszuschließen.
Der Bilanzvermerk berücksichtigt in der Höhe die Bürgschaftsvaluta per 31.12.2016.
VI. Ergänzende Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Bestellverpflichtungen im Investitionsbereich beliefen sich zum 31.12.2016 auf 5,7 Mio.
EUR. Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren
resultieren jährliche Verpflichtungen von 2,0 Mio. EUR. Aus mit der smart OPTIMO GmbH &
Co. KG, Osnabrück, geschlossenen Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführung
von Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen ergibt sich für das Jahr 2016 eine Zahlungs-
verpflichtung in Höhe von 8,3 Mio. EUR.
Aus der Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Trois-
dorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung fi-
nanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR ergeben. Bis zum
31.12.2016 wurden Investitionen in Höhe von 4,1 Mio. EUR realisiert.
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags-
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri-
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominalwert
von 171,6 Mio. EUR geschlossen worden.
1409042/40029870 Seite 13 von 16
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 537 TEUR. Sie setzen
sich wie folgt zusammen:
Vergütungsbestandteile Dr. Henning Müller-Tengelmann Dr. Dirk Wernicke
1
Festvergütung
(inkl. geldwertem Vorteil) 211 88
20
Ne}
Leistungsorientierte Vergütung
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
zur Altersversorgung 40
247
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr 171 TEUR
an Pensionen aufgewendet. Für sie bestehen per 31.12.2016 Pensionsrückstellungen in Höhe
von 2.483 TEUR.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs-
geld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der Stadt Münster sind, er-
halten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Bezüge für den Aufsichtsrat be-
trugen insgesamt 1.318,80 EUR. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
Aufsichtsratsbezüge 2016 in €
62,80
125,60
125,60
157,00
125,60
Vorholt, Marcus 125,60
Weidekamp, Michael 157,00
Wischer, Rolf 157,00
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf-
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum
31.12.2016 18.831 EUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Von den bestehenden Darlehen
wurden 3.246 EUR getilgt. Lohn- und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.
3. Belegschaft
Im Geschäftsjahr 2016 wurden durchschnittlich 1.275 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.281).
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 1.040 (Vorjahr: 1.050) vollzeitbeschäftigten und
235 (Vorjahr: 231) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig
konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 3 Arbeitnehmer (Vorjahr: 3 Arbeit-
nehmer).
Die Stadtwerke Münster GmbH und die münsterNETZ GmbH sind Mitglied der Kommunalen
Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster (KVW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeit-
nehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- Invaliditäts- und Hin-
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaften haben sich bei Begründung der Miit-
gliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die
1409042/40029870 Seite 14 von 16
Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versi-
chern sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % plus 3,25 % Sanierungsgeld und wird von
den Gesellschaften allein getragen. Die Summe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehäl-
ter für das Jahr 2016 beträgt 48,2 Mio. EUR (Vorjahr: 48,1 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus
einer möglichen Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVW folgenden Verpflich-
tungen in Höhe von insgesamt 61,6 Mio. EUR haben die Gesellschaften eine Rückstellung in
Höhe von 35,7 Mio. EUR gebildet.
4. Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 berechnete
Gesamthonorar beträgt 172 TEUR (Vorjahr: 207 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent-
fallen 131 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 29 TEUR, auf sonstige Leistungen 12
TEUR.
5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu markt-
üblichen Bedingungen zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2016 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen
sind.
6. Ergänzende Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Auf der Grundlage verpflichtender Beschlüsse der Gesellschafter der Flughafen Münster/Os-
nabrück GmbH, Greven, haben die Stadtwerke Münster in den Geschäftsjahren 2017 und
2018 jeweils 5.890 TEUR in das Eigenkapital der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH einzu-
zahlen. Mit der Stadt Münster als alleinigem Gesellschafter der Stadtwerke Münster besteht
eine Vereinbarung zum Belastungsausgleich in gleicher Höhe. Als zahlungsunwirksamer In-
vestitions- und Finanzierungsvorgang wurde dieser Geschäftsvorfall aus den Positionen der
Kapitalflussrechnung — „Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen“ und
„Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaften des Mutterunternehmens“
eliminiert.
7. Auf Gemeinschaftsunternehmen entfallende Vermögenswerte und Schulden sowie
Aufwendungen und Erträge
Auf das Gemeinschaftsuntemehmen Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster,
entfallen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 884 TEUR (Vorjahr: 474 TEUR), langfris-
tige Vermögenswerte in Höhe von 1.945 TEUR (Vorjahr: 2.073 TEUR) und kurzfristige Schul-
den in Höhe von 410 TEUR (Vorjahr: 194 TEUR). Von den Aufwendungen und Erträgen im
Konzern entfallen auf das Gemeinschaftsunternehmen im Wesentlichen Umsatzerlöse in
Höhe von 3.933 TEUR (Vorjahr: 4.061 TEUR), Materialaufwand in Höhe von 156 TEUR (Vor-
jahr: 200 TEUR), Personalaufwand in Höhe von 228 TEUR (Vorjahr: 276 TEUR) und Abschrei-
bungen in Höhe von 157 TEUR (Vorjahr: 163 TEUR).
1409042/40029870 Seite 15 von 16
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht ein-
getreten.
Münster, am 8. September 2017
Stadtwerke Münster GmbH
UIAL
De 2a
Dr. Henning Müller-Tiengelmann Dr. Dirk Wernicke
1409042/40029870 Seite 16 von 16
Entwicklung des Anlagevermögens Konzern Stadtwerke Münster GmbH
- Anlage zum Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2016
I, _ Finanzanlagen
1.305.676
1.329.712
86.830
892.987
Anschaffungs -und Herstellungskosten a ı r
Wertentwicklung Vor Abrechnung von Zuschüssen Erhaltene Zuschüsse Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte
Umbu- Umbu- Zuschreib
Stand Zugänge Abgänge chungen Stand Stand Zugänge Abgänge chungen Stand Stand Zugänge Abgänge |Umbuchungen ungen Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 01.01.2016 2016 2016 2016 2016 |31.12.2016[31.12.201631.12.2015
Anlagevermögens TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE TE
I._Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltliche erworbene Konzessionen
und ähnliche Rechte 35.710 1.102 9 1.166 37.969 2.809 - - - - 26.151 9.009 9.998
2. Geschäfts- oder Firmenwert - - 1.449 4.739 5.104
Il.__Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf 267.415 2.369 134 8.498 278.148 12.821 25 - 12.846 153.111/pA 6.118 122 - -| 159.107| 106.195] 101.483
fremden Grundstücken I I
2. Verteilungsanlagen 690.961 15.417 1.719 710.501 56.884 1.971 - 58.855 517.635|pA 8.495 1.705 - -| 524.425| 127.221| 116.442
. Sonstige technische Anlagen
und Maschinen 232.125 2.074 10.003 1.983 226.179 1.833 10 8 1.835 162.459 |pA 6.975 9.971 - -| 159.463 64.881 67.833
4. Fahrzeuge für Personenverkehr 35.025 2.711 2.784 12 34.964 11.052 881 854 11.079 13.669 ]pA 1.641 1.930) - - 13.380) 10.505 10.304
5. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 59.654 2.354 878 1.081 62.211 4.240 287 - 4.527 46.113)pA 2.175 838 - - 47.450 10.234 9.301
6. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau - 17.709 20.496
903.825 325.859
1. Beteiligungen an
I
—_-
41.957 9.288
9.300
assoziierten Unternehmen 34.548 17.724 32 ir 51.245 = -
E 995
2. Beteiligungen 7.088 64 365 = 6.787 -) - -
3. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsver-
hältnis besteht 5.890 - = © 5.890 2 a -
4. Sonstige Ausleihungen
1.441.269
BE ER
Erläuterung der Abkürzungen:
pA = planmäßige Abschreibungen
apA = außerplanmäßige Abschreibungen
E = Equity-Fortschreibung
Erläuterung der Equity-Fortschreibung:
Abgang E: Gewinnausschüttungen = 995 TE
Zuschreibung E: anteilige Jahresüberschüsse = 961 TE
1409035/40029870
944.771
5.890 :
44.569 22.831
975.994| 373.324
17
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2016 (01.01. - 31.12.)
2016 2015 Veränderung,
TEUR TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss 14.896 17.890 -2.994
‚Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 46.759 38.000 8.759
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewertung -961 -1.367 406
‚Abnahme (im Vorjahr Zunahme) der Rückstellungen -16.037 6.589 -22.626
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen -2.490 -2.608 118
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -423 -6.335 5.912
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -940 -7.624 6.684
Zunahme (im Vorjahr Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 9.604 -7.956 17.560
Zinsaufwendungen/Zinserträge 8.713 7.390 1.323
Sonstige Beteiligungserträge -353 -436 83
Gezahlte Verlustübernahmen - 1.508 -1.508
Ertragsteueraufwand/-ertrag 9.059 3.135 5.924
Ertragsteuerzahlungen -11.652 _-10.226 -1.426
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 56.175 37.960 18.215
‚Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.102 -723 -379
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 521 1.326 -805
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -40.728 -44.082 3.354
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 2.453 11.599 -9.146
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -6.023 -10.204 4.181
Erhaltene Zinsen 257 2.637 -2.380
Erhaltene Dividenden 353 436 -83
Gezahlte Verlustübernahmen -_-1.508 1.508
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 44.269 -40.519 3.750
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 9.247 63 9.184
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten - 9.250 -9.250
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -10.744 -8.271 -2.473
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 3.174 6.236 -3.062
Gezahlte Zinsen -5.161 4.642 -519
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -4.000 -6.060 2.060
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -26 -26 0
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -7.510___-3.450 4.060
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 4.396 _ -6.009 10.405
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 58.003 64.012 -6.009
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 62.399 _ 58.003 4.396
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen.
375 T€ des Finanzmittelfonds entfallen auf die quotal einbezogene Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH (Vorjahr 86 TE).
Münster, am 8. September 2017
ET
Stadtwerke Münster GmbH _ P,
Dur LT AKT
Dr’ Henning Inge -Tengelfnann Dr. Dirk Wernicke
1409035/40029870
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 (01.01. - 31.12.)
Minderheitengesellschafter | __ Konzern _ |
Minderheiten- Kumuliertes übriges Eigenkapital Konzerneigenkapitäl
kapital Konzernergebnis g pP 9 pP
Mutterunternehmen
Kapital- erwirtschaftetes
rücklage Konzerneigenkapital
Kumuliertes übriges
Konzernergebnis
Gezeichnetes
Kapital Eigenkapital
Posten
€ € 3 € € €
51.200.000,00 73.057.162,02 13.931.304,13 14.396.198,90 152.584.665,05 297.921,89 17.908,28 315.830,17 152.900.495,22
Konzern-
Übriges
Konzernergebnis 2015
Stand 31. Dezember 2014
[-}
28
=]
en
38
3
7
[=1
®
2
=,
7)
D
S
2
a
- BE -6.060.000,00 -6.060.000,00 -26.750,00 el -26.750,00 -6.086.750,00
51.200.000,00 73.120.582,02 25.733.303,26 14.396.198,90 164.450.084,18 299.140,11 17.908,28 317.048,39 164.767.132,57
Konzern-
Jahresüberschüss 2016 - En 14.865.648,70 rl 14.865.648,70 30.568,80 el] 30.568,80 14.896.217,50
Übriges _
Konzernergebnis 2016
Komm 14.865.648,70 14.865.648,70 30.568,80 30.568,80
gesamtergebnis 2016
Stand 31.Dezember 2016 51.200.000,00 94.147.409,40 36.598.951,96 14.396.198,90 196.342.560,26 303.708,91 17.908,28 321.617,19 196.664.177,45
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Münster, am 8. September 2017
Stadtwerke Münster GmbH \ , )
Dr. Henning Müller-T&ngelmann Dr. Dirk Wernicke
1409035/40029870
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.-31.12.)
Geschäftsmodell des Konzerns
Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur
Die Stadtwerke Münster sind als 100-prozentige Tochter der Stadt Münster das Unternehmen
zur Versorgung der Bürger mit Energie und Wasser, für den öffentlichen Personennahverkehr
und für weitere kommunale Dienstleistungen für die Bürger und Kunden in Münster und der
Region.
Die unternehmerische Tätigkeit des Konzerns gliedert sich in die Geschäftsfelder Energie- und
Wasservertrieb, Versorgungsnetze (einschließlich Straßenbeleuchtung), Erzeugung und Ver-
kehr.
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze des Konzerns umfasst auch die münsterNETZ GmbH.
Als 100-prozentige Konzerngesellschaft fungiert die münsterNETZ als Netzbetreiber in den
Konzessionsgebieten der Stadtwerke Münster für die im Eigentum der Stadtwerke Münster
stehenden Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze. Es bestehen wechselseitige Verträge
über Pacht, Planung, Bau und Betrieb der Versorgungsnetze.
Dem Geschäftsfeld Erzeugung sind auch die Energiepark Detmold GmbH & Co. KG sowie die
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zugeordnet.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im Bereich
Parken und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet.
Unternehmensstrategie
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft - so lautet die grundlegende Ausrichtung, nach denen
die Stadtwerke Münster ihr Handeln in den vier Geschäftsfeldern stetig verbessern und opti-
mieren.
Die im Vorjahr überarbeiteten Ziele der Strategie werden auf der Grundlage einer hohen Pro-
zessqualität und einer hohen Prozesseffizienz im Kerngeschäft in den drei strategischen Säu-
len
- Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Innovative kommunale Mehrwertdienste
- Dienstleistungen für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruk-
tur
weiter konsequent verfolgt und mit einzelnen Maßnahmen unterlegt.
1409044/40029870
Diese drei strategischen Säulen beschreiben die inhaltlichen Schwerpunkte und Stoßrichtun-
gen, die die Stadtwerke Münster bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen so-
wie bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und sonstigen technischen
Projekten zugrunde legen.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2016 um 1,9 % an. Die Gesamtstromerzeugung in Deutsch-
land stieg in 2016 nochmals leicht um 0,2 % an. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der
höheren gesamten Stromerzeugung in Deutschland blieb mit 29,0 % konstant (Quelle: Statis-
tisches Bundesamt).
Das Vertriebs- und Versorgungsgebiet des Konzerns ist stark vom Handels- und Dienstleis-
tungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt sich daher
grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. Lediglich der Absatz
an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung.
Geschäftsverlauf
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 des Teilbereichs Stadtwerke Münster GmbH übertrifft
mit einem Jahresüberschuss von 16,2 Mio. EUR die Erwartungen des Wirtschaftsplans. Im
operativen Geschäft der Stadtwerke Münster GmbH konnten die Ergebnisziele auch in diesem
Geschäftsjahr im Wesentlichen erreicht, teilweise übertroffen werden. Der Energievertrieb
hatte infolge der milden Witterung auch in 2016 gegenüber dem Plan noch geringere Absatz-
mengen bei Gas und Fernwärme zu verzeichnen. Der Wasservertrieb erreichte 2016 eine
Mengen- und Margensteigerung gegenüber dem Plan. Der Ergebnisbeitrag des Energie- und
Wassernetzes lag leicht über Plan.
Die bei der Finanzbeteiligung FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, zu realisie-
rende Ergebnisbelastung betrug 17,7 Mio. EUR. In 2014 haben die Gesellschafter des FMO
ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des FMO mit Eigenkapital beschlossen. Das Kon-
zept sieht jährliche Zuführungen der Gesellschafter in das Eigenkapital des FMO vor, die je-
weils gesondert mit einem Vorlauf von zwei Kalenderjahren von den Gesellschaftern verpflich-
tend beschlossen werden. Die durch diesen verpflichtenden Beschluss begründete Erhöhung
des Beteiligungswertes wird regelmäßig durch eine außerplanmäßige Abschreibung korrigiert.
Im Jahresabschluss 2016 sind neben der Anfang 2016 geleisteten Einzahlung in die Kapital-
rücklage die weiteren für 2017 und für 2018 beschlossenen Zuführungen erfasst.
Die Fahrgastzahlen im Geschäftsfeld Verkehr konnten gegenüber dem hohen Niveau des Vor-
jahres nochmals gesteigert werden.
Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung des Teilbereichs münsterNETZ GmbH von
1,7 Mio. EUR liegt deutlich über dem Planergebnis von 0,4 Mio. EUR. Das höhere Ergebnis
resultiert insbesondere aus höheren Umsätzen aus Netzentgelten in der Sparte Gas sowie
niedrigeren Kosten für das vorgelagerte Stromnetz im Vergleich zum Plan. Gegenläufig wirk-
ten sich insbesondere im Vergleich zum Plan höhere Pachtzahlungen aus. Die höheren Pacht-
zahlungen ergeben sich aus der Schlussrechnung für Vorjahre in Höhe von 1,6 Mio. EUR und
betreffen überwiegend das Stromnetz.
1409044/40029870
Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2016 mit einem Konzemjahresüberschuss von
14,9 Mio. EUR ist aufgrund der guten operativen Basis und angesichts der sowohl positiven
wie belastenden außerplanmäßigen Effekte als gut zu bezeichnen.
Lage
Leistungsindikatoren
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert, da die Konzerngesellschaften dezentral
gesteuert werden. Folgende finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Stadt-
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange-
zogen:
finanzielle Indikato- Ist 2016 Plan 2016 relative Veränderung
ren
Jahresüberschuss 16,2 Mio. EUR 13,0 Mio. EUR 24,6%
Umsatzerlöse 529,9 Mio. EUR! 502,0 Mio. EUR 5,5%
Investitionen 35,7 Mio. EUR 36,9 Mio. EUR -3,3%
nichtfinanzielle Indi- Ist 2016 Plan 2016 relative Veränderung
katoren
Stromabsatz 1.182 Mio. kWh 1.192 Mio. kWh -0,8%
Erdgasabsatz 2.059 Mio. kWh 2.186 Mio. kWh -5,8%
Wärmeabsatz 606 Mio. kWh 615 Mio. kWh -1,5%
Wasserabsatz 16,6 Mio. m? 16,0 Mio. m? 3,8%
Stromerzeugung
460 Mio. kWh 452 Mio. kWh 1,8%
Fahrgastzahlen 45,1 Mio. 44,5 Mio. 1,3 %
Die Umsatzerlöse lagen 5,5 % über dem Planansatz, insbesondere bedingt durch die Umglie-
derungen nach den erstmals anzuwendenden Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungs-
gesetzes (BilRUG). Im Strommarkt konnten die abgesetzten Mengen insgesamt um 6,3% - bei
einzelnen Kundengruppen zum Teil deutlich - gesteigert werden. Dabei sticht besonders der
Ökostrom mit einem Plus von 24,2 % heraus und hat einen Anteil von 12,3 % am gesamten
Stromabsatz erreicht. Die Mengensteigerung wurde vor allem im Segment Geschäftskunden
mit relativ knappen Margen erreicht. Aber auch Privatkunden wechselten bei im Wesentlichen
konstanten Preisen zu Produkten mit knappen Margen. Im Gasmarkt konnten die abgesetzten
Mengen trotz der unter dem langjährigen Durchschnitt liegenden Gradtagszahlen witterungs-
bedingt um 6,0 % gesteigert werden. Die Gaserlöse gingen bedingt durch eine Preissenkung
im Oktober 2016 jedoch um 0,9 % zurück. Eine parallele Entwicklung zeigte der Wärmemarkt.
Die Fernwärmepreise wurden aufgrund der Preisanpassungsformel zum 01.01.2016 gesenkt,
so dass trotz einer witterungsbedingten Mengensteigerung um 7,3 % die Wärmeerlöse um 1,3
% zurückgingen.
1409044/40029870
Das gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten
Rückstellungen infolge reduzierter Risiken in den Energiebeschaffungsportfolien führten trotz
der Belastung durch die notwendige Wertberichtigung auf die Kapitalerhöhungen bei der FMO
zu einem Jahresüberschuss von 16,2 Mio. EUR.
Die Investitionen mit Schwerpunkten bei den Verteilungsanlagen Wasser und Strom sowie
dem Verkehr lagen in 2016 leicht unter Plan.
Die abgesetzte Menge Wasser übertraf wiederum leicht den Plan.
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage übertraf aufgrund der angepassten, flexiblen Fahrweise
leicht die für das Geschäftsjahr 2016 vorsichtig angesetzte Planmenge.
Die Fahrgastzahlen bestätigten die seit Jahren positive Entwicklung und konnten die hochge-
steckten Planwerte noch übertreffen.
Ertragslage
Durch erstmalige Anwendung des BilRUG wurden Posten aus den sonstigen betrieblichen
Erträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert.
Die Umsatzerlöse des Konzerns - ohne Strom- und Erdgassteuer - (513,7 Mio. EUR, im Vor-
jahr 495,1 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf den Versorgungsbereich (459,2 Mio. EUR,
im Vorjahr 450,7 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich incl. Parkraumbewirtschaftung (45,1
Mio. EUR, im Vorjahr 41,3 Mio. EUR). Wendet man die Umgliederung nach BiIRUG auf die
Vorjahreswerte an, ergäben sich Umsatzerlöse Versorgung in Höhe von 457,4 Mio. EUR und
Verkehr in Höhe von 41,8 Mio. EUR.
Die Bestandsminderung der unfertigen Leistungen von 1,7 Mio. EUR ergibt sich wesentlich
aus Netzbaumaßnahmen. Im Vorjahr war die Bestandsminderung von 8,8 Mio. EUR bestimmt
durch die Veräußerung von drei Windenergieanlagen in den Stadtteilen Amelsbüren und
Roxel.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (26,4 Mio. EUR; Vorjahr: 37,2 Mio. EUR) resultieren im
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (21,3 Mio. EUR) und Schadensersatz (2,0 Mio.
EUR). Den periodenfremden Erträgen liegt insbesondere die Auflösung von Drohverlustrück-
stellungen (20,1 Mio. EUR) zugrunde.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (244,2 Mio.
EUR; Vorjahr: 256,7 Mio. EUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch Bezugs-
aufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen (140,5 Mio. EUR), EEG-Zahlungen an
Übertragungsnetzbetreiber (70,4 Mio. EUR) und Einspeisevergütungen für EEG-Strom (17,7
Mio. EUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (95,5 Mio. EUR; Vorjahr: 78,0 Mio. EUR) betref-
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent-
richtenden Netznutzungsentgelte (39,3 Mio. EUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von
Busfahrleistungen im ÖPNV (15,0 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb
und Messdienstleistungen (5,0 Mio. EUR).
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Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2016 um 2,6 Mio. EUR (3,7 %) von
71,6 Mio. EUR auf 74,2 Mio. EUR gestiegen. Die Steigerung ergibt sich bei weiterhin leicht
rückläufiger Mitarbeiterzahl im Wesentlichen aus der Tarifentwicklung.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens und Sachanlagen lagen mit 29,0 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR über dem Wert des Vor-
jahres von 27,7 Mio. EUR.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (51,7 Mio. EUR; Vorjahr: 58,5 Mio. EUR) enthalten
neben der Konzessionsabgabe (17,5 Mio. EUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen (11,4 Mio.
EUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (4,5 Mio. EUR), Aufwendungen für Öffent-
lichkeitsarbeit (3,0 Mio. EUR), für Prüfung und Beratung (3,2 Mio. EUR) und Versicherungen
(1,5 Mio. EUR).
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 3,4 Mio. EUR). Sie sind
enthalten in den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (0,5 Mio. EUR), den sons-
tigen betrieblichen Aufwendungen (1,0 Mio. EUR) und den Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag (0,7 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis von -25,1 Mio. EUR wird weiterhin durch die Abschreibungen auf Finanz-
anlagen geprägt. Die außerplanmäßige Abschreibung des Buchwertes der Finanzbeteiligung
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH aufgrund der oben bereits dargestellten Kapitaler-
höhungen in Umsetzung des Finanzierungskonzepts überwog die Zinserträge und die Ergeb-
nisbeiträge der Tochtergesellschaften bei weitem. Ebenfalls belasten die Zinsaufwände aus
der Aufzinsung von Rückstellungen, insbesondere für Altersvorsorge mit 3,7 Mio. EUR das
Finanzergebnis.
Energie- und Wasservertrieb
Das Geschäftsfeld Energie- und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 ins-
gesamt zufriedenstellend. Im Strommarkt konnte der Absatz gegenüber dem Vorjahr um 6,3 %
gesteigert werden. Zu der positiven Entwicklung haben neben der Lieferung an Geschäftskun-
den insbesondere die weiter positive Entwicklung des Ökostroms sowie der Stromvertrieb in
die Region Münsterland beigetragen, durch die Rückgänge in einzelnen Kundensegmenten
im Stammmarkt Münster aufgefangen werden konnten. Die abgesetzte Menge im Berichtsjahr
betrug 1.182 Mio. kWh (im Vorjahr 1.112 Mio. kWh).
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über
alle Kundensegmente witterungsbedingt auf 2.059 Mio. kWh (im Vorjahr 1.943 Mio. kWh) ge-
steigert werden, obwohl die Gradtagszahlen wiederum unter dem langjährigen Durchschnitt
lagen.
Im Wärmevertrieb konnte die Anzahl an Kunden wieder leicht gesteigert werden (+1,3%). Die
abgesetzte Menge stieg demgegenüber witterungsbedingt stärker um 7,3 % von 565 Mio. kWh
auf 606 Mio. kWh.
Im Wasservertrieb wurde die im Geschäftsjahr 2016 abgesetzte Menge mit 16,6 Mio. m? nach
16,2 Mio. m? im Vorjahr um 2,0 % gesteigert. Aufgrund dieser leichten Mengenveränderung
und der zum 01. Dezember 2015 angehobenen Preise stiegen die Umsatzerlöse von
32,0 Mio. EUR um 8,5 % auf 34,8 Mio. EUR.
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Versorgungsnetze
Im Geschäftsjahr 2016 wurden 21,5 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Der Schwerpunkt lag
neben dem Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse bei den Schalthäusern, den
Trafostationen sowie in der Wassergewinnung. Eine herausragende Einzelmaßnahme ist die
noch laufende Erneuerung der Hauptanbindungsleitung des Heizkraftwerks an das Fem-
wärme-Stadtnetz.
Erzeugung
Die Lage am Strommarkt hat sich im Geschäftsjahr 2016 für die konventionelle Erzeugung
durch die - zeitlich begrenzte - Wiedereinführung der KWK-Zulage verbessert. Entsprechend
wurde die Anzahl der Vollbenutzungsstunden des GuD-Kraftwerks gegenüber dem Vorjahr ge-
steigert. Auch aufgrund der im Rahmen eines Optimierungsprogramms mit den Schwerpunkten
Personalkosten und Instandhaltungsaufwand konsequent reduzierten Kosten erreicht der Er-
gebnisbeitrag annähernd das Planniveau.
Demgegenüber blieb die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windener-
gieanlagen, sowohl in der erzeugten Menge als auch bei den Erlösen, hinter den Planwerten
zurück, da 2016 ein windschwaches Jahr war.
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Projektgeschäfts konnten für fünf Standorte in Münster
und im Münsterland die Genehmigungen für die Errichtung von Windenergieanlagen erreicht
werden.
Verkehr
Unser ÖPNV hat im Geschäftsjahr 2016 seine bereits gute Aufstellung in Münster weiter ver-
bessert. Die Anzahl der Fahrgäste erreichte 45,1 Mio. und stellt damit einen neuen Spitzen-
wert auf. Diese positive Entwicklung basiert weiterhin wesentlich auf dem Zuspruch der Kun-
den zu unseren Abos sowie einer steigenden Zahl von Schülern.
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Vermögens- und Finanzlage
Das Sachanlagevermögen zeigt mit einem nahezu konstanten Anteil von 61,6 % (Vorjahr
62,4 %) der Konzernbilanzsumme die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Versor-
gungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens um
10,9 Mio. EUR (3,3%) bei einem parallelen Anstieg der Bilanzsumme um 24,6 Mio. EUR
(4,7 %).
Die Finanzanlagen gingen im Geschäftsjahr 2016 um 1,4 Mio. EUR auf 22,8 Mio. EUR zurück.
Diese Entwicklung war durch den Rückgang der zur Sicherung langfristiger Bürgschaften ver-
pfändeten Festgeldguthaben sowie der Mitarbeiterdarlehn bestimmt.
Die Vorräte verminderten sich um 2,6 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR. Der Rückgang resultiert
wesentlich aus unter den unfertigen Leistungen ausgewiesenen Gebäuden, auf die eine au-
Rerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach $ 253 Absatz 4
HGB in Höhe von 2,4 Mio. EUR vorzunehmen war. Die Gebäude waren mit der vertragsge-
mäßen Beendigung der mit der „Lehnkering“ bestehender Erbbaurechtsverträge per
31.12.2016 gegen Leistung einer gutachterlich ermittelten Entschädigungszahlung in Höhe
von 2,8 Mio. EUR in das Eigentum der Stadtwerke Münster übergegangen. Die Grundstücke
stehen zur Veräußerung an. Sollten die Verkaufsverhandlungen im Ergebnis nur das Grund-
stück ohne die aufstehenden Gebäude umfassen, ist aufgrund der nicht gegebenen betriebli-
chen Nutzung grundsätzlich von dem Abriss der Gebäude auszugehen.
Die Forderungen gegen den Gesellschafter erhöhten sich insbesondere durch die noch zu
leistenden Belastungsausgleiche für Kapitalmaßnahmen bei der Finanzbeteiligung FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH um 13,8 Mio. EUR auf 16,5 Mio. EUR.
Die liquiden Mittel sind um 4,4 Mio. EUR (7,6 %) auf 62,4 Mio. EUR gestiegen. Die Liquidität
wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der Erweiterungs-
investitionen vorgehalten.
Auf der Passivseite stiegen die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(43,5 Mio. EUR; Vorjahr: 39,7 Mio. EUR) insbesondere durch die höhere Rückstellung zur
Abdeckung der aus einer möglichen Unterdeckung der KVW (Kommunale Versorgungskassen
Westfalen-Lippe) resultierenden Verpflichtungen (35,7 Mio. EUR; Vorjahr: 32,2 Mio. EUR)
während die sonstigen Rückstellungen (57,4 Mio. EUR; Vorjahr: 75,1 Mio. EUR) wesentlich
bedingt durch die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (20,7
Mio. EUR; Vorjahr: 42,7 Mio. EUR) zurückgingen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden um 10,7 Mio. EUR (7,8 %) auf
126,8 Mio. EUR zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen
betreffen im Wesentlichen noch zu leistende Kapitalmaßnahmen bei der Finanzbeteiligung
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH.
Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten Kapitalflussrech-
nung dargestellt. Die Fähigkeit des Konzems, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war
jederzeit gegeben. Die aus der Konzernbilanz abgeleitete Eigenkapitalquote konnte durch die
Erhöhung des Eigenkapitals um 31,9 Mio. EUR (19,4 %) bei der um 24,6 Mio. EUR (4,7 %)
erhöhten Bilanzsumme auf 36,0 % nochmals gesteigert werden. Ebenso konnte der Anlagen-
deckungsgrad (Anteil des durch Eigenkapital finanzierten Anlagevermögens) nach 45,1 % im
Vorjahr auf 52,7 % im Berichtsjahr gesteigert werden.
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Die Kapitalflussrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist wie-
derum nach dem Anstieg im Vorjahr im Berichtsjahr eine weitere Steigerung um 18,2 Mio.
EUR auf 56,2 Mio. EUR aus. Der Anstieg resultiert wesentlich aus höheren Umsätzen bei einer
geringeren Steigerung der Bezugskosten.
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 44,3 Mio. EUR nach 40,5 Mio. EUR
um 9,3 % gestiegen. Höheren Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen standen gerin-
gere Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ging um 4,1 Mio. EUR auf -7,5 Mio. EUR zurück.
Dies ergibt sich aus Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen des Gesellschafters des Mut-
terunternehmens sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Krediten, geringeren Einzah-
lungen aus Zuschüssen sowie den im Berichtsjahr nicht gegebenen Einzahlungen aus der
Aufnahme von Krediten.
Der Finanzmittelfonds ist zum Ende des Geschäftsjahres 2016 um 4,4 Mio. EUR auf nunmehr
62,4 Mio. EUR (Vorjahr 58,0 Mio. EUR) gestiegen.
Die Vermögens- und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die
weitere Strategie- und Geschäftsentwicklung.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2016 wurden durchschnittlich 1.275 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.281).
Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung
GmbH 3 Arbeitnehmer (Vorjahr: 3).
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Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung
Konjunkturelle Entwicklung
Aufgrund des hohen Anteils an Privatkunden und des stark dienstleistungsorientierten Ge-
schäftskundensegments ist die Geschäftsentwicklung der Stadtwerke Münster nur mittelbar
abhängig von der konjunkturellen Entwicklung. Von zentraler Bedeutung für die Ergebnisent-
wicklung ist hingegen die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten für Strom, Gas,
Kohle und Erdöl. Dabei sind die Primärenergieträger Gas, Kohle und Erdöl weitgehend von
den Einflüssen des Weltmarktes abhängig, während die Beschaffungspreise für Strom stärker
von den nationalen energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland geprägt sind.
Das Wachstum des Bruttoinlandprodukts in Deutschland wird sich entsprechend des Herbst-
gutachtens 2016 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung nach einem starken Jahr 2016 (1,9 %) im Jahr 2017 voraussichtlich auf 1,3 %
reduzieren. Diese Erwartung stützt sich auf die verhaltenen Wachstumsprognosen für den Eu-
roraum mit 1,4 % und für China mit nur noch 6,3 % (nach 6,6 % in 2016). Sollte es zu den von
der US-Regierung angekündigten Importbeschränkungen kommen, dürften vom für die USA
erwarteten Aufwärtstrend mit 2,3 % (nach 1,5 % in 2016) kaum positive Impulse für das Wirt-
schaftswachstum in Deutschland und im Euroraum ausgehen.
Infolge der von der US-Regierung für die USA angekündigten Wachstumsoffensive, aber auch
durch die Initiative der erdölexportierenden Länder zur Beschränkung der Fördermengen stei-
gen seit Ende 2016 entgegen den Erwartungen für das Weltwirtschaftswachstum die Notie-
rungen für Rohstoffpreise an. Dies wirkt sich über die Großhandelspreise für Gas und Stein-
kohle tendenziell auch auf die Börsenpreise für Strom aus.
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Für neue Windenergieanlagen, die ab 2017 eine Errichtungsgenehmigung nach Bun-
desimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) erhalten, ergibt sich die Einspeisevergütung nach
dem Auktionsverfahren. Es bleibt abzuwarten, inwieweit damit weiterhin ein hinreichend hohes
wirtschaftliches Anreizniveau für den Bau einer signifikanten Zahl neuer Windenergieanlagen
in Deutschland gesichert werden kann. Gleichzeitig wird die marktliche Ausprägung des Ver-
gütungsregimes zu strukturellen Veränderungen im Marktumfeld der erneuerbaren Energien
führen. Daraus können sich zusätzliche Wachstumschancen für Unternehmen der Energie-
wirtschaft ergeben.
Die für den Zeitraum 2016 bis 2019 aufgelegte Bestandsförderung moderner und umwelt-
freundlicher Erzeugungsanlagen mit Kraft-/Wärme-Kopplung verschafft den Anlagenbetreibern
für diesen Zeitraum eine Atempause. Angesichts dauerhaft niedriger Strom-Großhandels-
preise ist aber absehbar, dass die Anlagen ohne eine Anschlussförderung ab 2020 wiederum
in die Verlustzone geraten werden und damit ihren wertvollen Beitrag für die Realisierung der
Energiewende nicht mehr leisten könnten. Eine weitere Belastung für die KWK-Anlagen ist
aus dem Netzentgeltmodernisierungs-Gesetz (NEMoG) zu erwarten, welches eine stufen-
weise Abschaffung der Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte bzw. für dezentrale
Stromeinspeisung vorsieht.
Neue logistische wie ökonomische Herausforderungen für die Energieversorger bringt auch
das Ende August 2016 verabschiedete Messstellenbetriebs-Gesetz (MsbG) zur Ausstattung
von Haushalten mit intelligenten Stromzählern mit sich. Ab 2017 sind innerhalb von acht Jah-
ren Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh, sodann ab 2020 ebenfalls
innerhalb von acht Jahren Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh mit
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intelligenten Messsystemen auszustatten, die ihre Daten IT-gestützt über eine zentrale Gate-
way-Administration als Koppelstelle zum Netzbetreiber bzw. zum Stromlieferanten austau-
schen können. Zudem sind alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh ab
2017 innerhalb von 16 Jahren mit modernen Messeinrichtungen, d. h. digitalen Zählern ohne
Gatewayanbindung zum elektronischen Datenaustausch auszustatten. Dabei wird somit ledig-
lich der heutige mechanische durch einen digitalen Zähler ersetzt. Die für die einzelnen digi-
talen Zählertypen gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen lassen erwarten, dass auf Sei-
ten der Messstellenbetreiber infolge hoher Fixkosten in den ersten Jahren der Umstellung An-
laufverluste entstehen werden.
Die Zertifikatpreise für den EU-weiten CO;-Handel entfalten aufgrund des erheblichen Ange-
botsüberhangs weiterhin keine Anreizwirkung zugunsten einer umweltfreundlichen Energieer-
zeugung und stellen damit nach wie vor die Umweltbelastung veralteter Braunkohlekraftwerke
und umweltfreundlicher KWK-Anlagen auf das gleiche Niveau.
Aktuelle Preisentwicklungen
Die Forwardnotierungen für die börsengehandelten Commodities Strom, Gas und Kohle für
das Beschaffungsjahr 2017 haben sich im Laufe des Jahres 2016 deutlich nach oben bewegt.
Zwischen Januar und Dezember 2016 erhöhten sich die entsprechenden Forwardpreise für
Strom um 35 %, für Erdgas um 12,5 % und für Steinkohle um 69 %. Der Ölpreis als globaler
Indikator stieg im gleichen Zeitraum um 39 % an. Ursächlich hierfür dürfte u.a. die einsetzende
konjunkturelle Erholung im Euroraum, aber auch in den USA angesehen werden, die insbe-
sondere eine Folge der weiter anhaltenden expansiven Geldpolitik der Zentralbanken EZB und
Fed ist. Der Anstieg der Großhandelspreise für Strom in Deutschland wurde zusätzlich von
nicht geplanten Wartungsaktivitäten in mehreren französischen Atomkraftwerken Ende 2016
und Anfang 2017 getrieben. Aufgrund der längerfristig ausgerichteten, mehrjährigen Beschaf-
fungsstrategie der Stadtwerke Münster belasten die gestiegenen Primärenergiekosten die
Kostenstruktur des Beschaffungsportfolios allerdings nur partiell und mit zeitlichem Versatz.
Insofern konnten die Absatzpreise für das Segment der Privatkunden im Stromvertrieb trotz
der zum 1. Januar 2017 gestiegenen EEG-Umlage weiterhin konstant gehalten werden. Auch
die zuletzt in 2015 angepassten Wasserpreise wurden beibehalten. Basierend auf den gesun-
kenen Bezugskosten für das Lieferjahr 2016 wurden die Erdgaspreise im Privatkundenbereich
bereits zum 1. Oktober 2016 um ca. 6,5 % gesenkt und blieben auch über den Jahreswechsel
hinweg unverändert. Der Fernwärmepreis ist preisformelbedingt ab Januar 2017 um 9,5 %
reduziert worden. Die Preise des öffentlichen Personennahverkehrs werden zum 1. Au-
gust 2017 voraussichtlich um 2,5 % zum Ausgleich von Kostensteigerungen angehoben.
Entwicklung der Absatzmengen
Das erste Quartal des Jahres hat üblicherweise einen signifikanten Anteil an den Absatzmen-
gen in den wärmegeführten Sparten der Gas- und der Fernwärmeversorgung. Die als Maß-
größe für den Vergleich zum langfristigen Temperaturmittel herangezogene Gradtagszahl liegt
kumuliert für die ersten drei Monate des Jahres 2017 um ca. 5 % unterhalb des langjährigen
Durchschnitts. Damit befinden sich die Temperaturen und folglich auch die Absatzmengen für
Gas und Fernwärme etwas unterhalb der Erwartungen der Jahresplanung. Die nur in geringem
Maße temperaturbeeinflussten Absatzmengen in den Sparten Strom und Wasser befinden
sich für das erste Quartal des Jahres in etwa auf dem geplanten Niveau.
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Strategie, Chancen und Risiken
Die im Jahr 2015 revidierten Ziele aus der Strategie mit den Kernthemen „Klimaschutz, Ener-
gieeffizienz und erneuerbare Energien“, „innovative kommunale Mehrwertdienste“ und
„Dienstleistungen für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur“ wer-
den konsequent weiterverfolgt und sukzessive mit weiteren Maßnahmen unterlegt. Bestandteil
der Strategie ist zudem, eine hohe Prozessqualität und Prozesseffizienz im Kemgeschäft si-
cherzustellen.
Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Der Ausbau regenerativer Energien mit Onshore-Windenergieprojekten wird auch für das Jahr
2017 aktiv durch die Stadtwerke Münster vorangetrieben. So ist es gelungen, noch Ende 2016
die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz für fünf Windenergieanlagen in
Münster und in der Region zu erhalten. Diese Anlagen werden in 2017 errichtet und erhalten
auf Basis der Genehmigung aus 2016 noch die attraktive Einspeisevergütung des alten EEG.
Zwei dieser Anlagen werden voraussichtlich dauerhaft in das Anlagevermögen der Stadtwerke
Münster übernommen, drei Anlagen sollen nach Errichtung an interessierte Investoren veräu-
ßert werden. Für alle Anlagen ist der Betrieb durch die Stadtwerke Münster vorgesehen. Die
Stadtwerke Münster haben den Bereich der Erneuerbaren Energien organisatorisch neu auf-
gestellt. Durch Erfolge in der Flächenakquisition und der Projektentwicklung wird eine kontinu-
ierlich wachsende Projekt-Pipeline aufgebaut, um auch in den Folgejahren weitere Windener-
gieprojekte auf den Weg bringen zu können. Ebenso ist als Beitrag zum Klimaschutz die Er-
weiterung der Elektrobus-Flotte in Münster um bis zu fünf Fahrzeuge vorgesehen. Dies be-
deutet eine Verdoppelung des aktuellen Bestands an Elektrobussen, die den bisherigen Ein-
satz von Dieselbussen reduzieren und damit die innerstädtische CO;-Bilanz weiter verbessern
wird, aber auch zur Reduktion der Stickoxidbelastung beitragen wird. Voraussetzung für diese
Anschaffungen ist der Erhalt von Fördermitteln, ohne die ein wirtschaftlicher Betrieb ange-
sichts deutlich höherer Kaufpreise für E-Busse noch nicht darstellbar ist. Ob diese Fördermittel
gewonnen werden können, wird sich im Laufe des Jahres zeigen.
Innovative kommunale Mehrwertdienste
Ab 2017 wollen die Stadtwerke Münster in zunächst zwei Innenstadtvierteln
- eine hinreichende Vorakquisitionsquote und den Abschluss der Kooperationsverhandlungen
mit einem Telekommunikationsanbieter vorausgesetzt - mit dem Ausbau von hochleistungsfä-
higen Glasfaseranschlüssen beginnen. Damit verbunden ist die Ausgestaltung eines neuen
integrativen Geschäftsmodells, das über die bisherige reine Verlegung passiver Glasfaserinf-
rastruktur deutlich hinausgeht. Dabei werden - anders als bei vielen anderen TK-Anbietern —
systematisch Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (Fibre to the home bzw. fibre to the building)
vorgesehen, über die die Stadtwerke Münster ihren Kunden ganz neue, eigene Dienstleistun-
gen wie sehr schnelles Internet bis hin zu 500 Mbit/s, Telefonie und auch Fernsehen anbieten
werden. Die Stadtwerke Münster planen hierzu den Bau und Betrieb eines übergeordneten
Ringnetzes (Backbone) und einer daran anschließenden Verteilnetzinfrastruktur. Die erforder-
lichen Serviceprodukte werden über Kooperationsverträge von leistungsfähigen Partnern be-
zogen. Dabei profitieren die Stadtwerke Münster davon, dass sie bereits seit fast 20 Jahren
Erfahrung mit der Errichtung von Glasfasemetzen haben. Sollte das Geschäftsmodell in der
ersten Phase erfolgreich sein, werden in den kommenden Jahren sukzessive weitere Stadt-
viertel mit Glasfaserhausanschlüssen und hochleistungsfähigen Internetservices erschlossen.
In Ergänzung zur bereits entwickelten vielfältigen Servicewelt der elektronischen Stadtwerke
Pluscard wird ab Frühjahr 2017 die münstercard als Servicekarte für Touristen das Ange-
botsspektrum der Stadtwerke Münster erweitern. Die Karte ermöglicht zu einem Pauschalpreis
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den kostenlosen Eintritt in zahlreiche Museen und Sehenswürdigkeiten der Stadt Münster so-
wie die kostenlose ÖPNV-Nutzung. Der Besuch der Einrichtung wird jeweils vor Ort über die
Karte elektronisch erfasst. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Services erfolgt
dann nachträglich zwischen den Stadtwerken und den entsprechenden Institutionen. Touristen
können die Karte in den Servicecentern der Stadtwerke, in Hotels und der städtischen Touris-
teninformation, aber auch online bzw. über eine App erwerben.
Zum weiteren Ausbau des Portfolios der kommunalen Mehrwertdienstleistungen haben die
Stadtwerke Münster der Stadt Münster angeboten, die Betriebsführung der städtischen Bäder
zu übernehmen. Das Eigentum an den Bädern und damit auch das Defizit der städtischen
Bäder werden im vorgesehenen Modell bei der Stadt Münster verbleiben. Die Betriebsführung
der Stadtwerke zielt auf die Reduktion des städtischen Bäderdefizits durch ein modernes und
effektives Marketing- und Vertriebskonzept sowie durch eine wirksame Auslastungssteuerung
der Bäder ab. Dabei soll ebenfalls die elektronische Stadtwerke Pluscard eine zentrale Rolle
als Marketinginstrument, aber auch als Medium für die Zahlungsabwicklung spielen. Für die
Durchführung der Betriebsführungsleistungen werden die Stadtwerke mit der Stadt ein markt-
adäquates, erfolgsabhängiges Betriebsführungsentgelt vereinbaren. Durch die Betriebsfüh-
rung der Bäder ergänzen die Stadtwerke ihr bisheriges Produktportfolio und möchten sich da-
raus auf der Basis erzielbarer Marketing- und Vertriebssynergien mit dem vorhandenen Leis-
tungsspektrum Energie und Verkehr zusätzliche Kundenbindungseffekte erarbeiten.
Des Weiteren wollen sich die Stadtwerke Münster die IT-technischen Möglichkeiten der fort-
schreitenden Digitalisierung aktiv erschließen und insbesondere zur weiteren Verbesserung
der Kundenorientierung, aber auch zur Effizienzverbesserung nutzen. So werden gemeinsam
mit Partnern aus dem Fachbereich Informatik der Universität Münster in zwei ausgewählten
Projekten die Potenziale intelligenter Datenanalysen untersucht. Ein Projekt beschäftigt sich
mit der Frage, wie das Kündigungsrisiko von Kunden im Energiebereich besser prognostiziert
werden kann. Bei einer verbesserten Prognosequalität könnten die Stadtwerke mit diesen
Kunden fokussierter in eine Kommunikation eintreten, bevor es tatsächlich zu einer Kündigung
kommt. Dies erhöht die Kundenbindung und vermeidet zugleich teure Streuverluste in Marke-
ting und Vertrieb.
Das zweite Digitalisierungsprojekt richtet sich auf die bessere Vorhersagbarkeit der Busaus-
lastung, die insbesondere in den Spitzenlastzeiten zur Entlastung des Linienbetriebs beitragen
soll. Ziel ist es, über eine App den Buskunden frühzeitig — z.B. noch am Frühstückstisch - und
auf Basis von Echtzeitdaten eine Prognose über den voraussichtlichen „Füllgrad“ des erwar-
teten Busses zur Verfügung zu stellen, sodass der Kunde bequem entscheiden kann, ob er
ggf. einen späteren, weniger überfüllten Bus wählen möchte.
In beiden Projekten wird - wie bei allen kundenbezogenen IT-Systemen - größter Wert auf die
Anforderungen des Datenschutzes gelegt. Für die Stadtwerke Münster bedeutet das, dass die
Datenanalysen ausschließlich auf Basis anonymisierter Kundendaten erfolgen werden.
Dienstleister für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur
Der bereits unter dem Thema "Innovative kommunale Mehrwertdienste" dargestellte Ausbau
des Glasfasernetzes als Basis für innovative Angebote von modernen Breitbandprodukten ist
zugleich auch ein wichtiger Beitrag zum intelligenten und zukunftsfähigen Infrastrukturausbau.
Die langjährigen Erfahrungen der Stadtwerke Münster in Planung, Bau und Betrieb von Glas-
fasemetzen bietet dabei eine gute technische Voraussetzung für die Entwicklung des neuen
Geschäftsmodells der integrierten Telekommunikationsdienstleistung bis hin zum Endkunden.
Die münsterNETZ GmbH und der Asset-Service-Bereich der Stadtwerke Münster werden -
sofern die notwendigen Startvoraussetzungen erreicht werden - vor diesem Hintergrund in den
nächsten Jahren umfangreiche Planungsaufgaben für die Auslegung des zu errichtenden
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Backbone-Rings sowie der Verteilnetzstruktur umsetzen und ein signifikantes Investitionsvo-
lumen zum Neubau von Glasfasemetzen verarbeiten.
Ein weiteres anspruchsvolles technisches Investitionsvorhaben ist die Neuerrichtung einer
zentralen Verbundleitstelle für alle Versorgungsnetze der Stadtwerke Münster, mit der in 2017
begonnen wird. Vorgesehen sind ein neuer Gebäudekörper sowie ein vollständig neuer Leit-
stand mit modernster Hard- und Software, der für die erhöhten Sicherheitsanforderungen an
die intelligente und digitale Netzsteuerung der Zukunft ausgelegt ist. So soll die neue Leitstelle
neben der verbesserten Netzüberwachung insbesondere auch ein kurzfristiges aktives Ein-
speise- und Lastmanagement unterstützen, das für die Stromnetze infolge der volatilen Ein-
speisebedingungen dezentraler regenerativer Erzeugungsanlagen zunehmend an Bedeutung
gewinnt. Im Zusammenhang mit der Neuerrichtung wird die bisherige Netzleitstelle temporär
zur Ausweichleitstelle ausgebaut, sodass die heutige veraltete Ausweichleitstelle außer Be-
trieb genommen werden kann.
Ein weiteres signifikantes Investitionsprojekt ist mittelfristig mit der Neustrukturierung der Was-
serwerke in Münster vorgesehen. Ziel ist es, angesichts des für Münster bis 2029 prognosti-
zierten starken Bevölkerungswachstums eine versorgungssichere und nachhaltige Wasserin-
frastruktur unter Berücksichtigung einer ortsnahen Wasserversorgung sicherzustellen. Vor
diesem Hintergrund wollen die Stadtwerke die bestehende Struktur von vier Wasserwerken
auf zwei Wasserwerke bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtvolumens der Wassereigenge-
winnung reduzieren. Diese Vorgehensweise ermöglicht die Implementierung neuer und mo-
dernster Techniken, um so auch zukünftig Münsters Trinkwasserqualität sicherzustellen. Die
Konzentration auf die beiden verbleibenden, ohnehin schon sehr leistungsstarken Wasser-
werke, stellt gegenüber einer Grundsanierung aller vier Wasserwerke zudem die wirtschaftli-
chere Alternative dar. Die zukunftsorientierte Ausrichtung der Trinkwasserversorgung Müns-
ters bedeutet für eines der stillzulegenden Wasserwerke einen langfristigen Wasserhaltungs-
betrieb. So wird dauerhaft ein Wiederanstieg des Grundwasserspiegels zum Schutz potenziell
betroffener Gebäude in dem Gebiet vermieden.
Im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung setzen die Stadtwerke Münster auf zunehmende
Flexibilisierung und schaffen die Voraussetzungen zur Bereitstellung von Strom für verschie-
dene Märkte, die für den Ausgleich von Stromerzeugung und -verbrauch bestehen. So wurden
das GuD-Kraftwerk Hafen und der Elektrodenkessel zur Teilnahme am Sekundärregelmarkt
qualifiziert. Darüber hinaus erfolgen derzeit Systemanpassungen, um das Heizkraftwerk für
weitere Handelsmärkte (Minutenreserve und Intraday-Handel) vorzubereiten.
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft
Zur Absicherung des Kerngeschäfts überprüfen die Stadtwerke Münster regelmäßig ihre
Strukturen und Prozesse mit dem Ziel, Qualität und Effizienz zu steigern.
So ist für 2017 die Verschmelzung der Windpark Löningen KG auf die Stadtwerke Münster
vorgesehen, um den mit der Führung einer eigenen Gesellschaft verbundenen Aufwand zu
reduzieren.
Zudem ist beabsichtigt, die kaufmännischen und technischen Services und das Personal der
Beteiligungsgesellschaft Westfälische Fernwärme unter Hebung von Prozesssynergien voll-
ständig in die Stadtwerke Münster zu integrieren.
Ebenfalls zur Effizienzsteigerung wird im Rahmen eines Projektes geprüft, inwieweit eine weit-
gehende Digitalisierung und Automatisierung der Prüfung von Eingangsrechnungen auf Basis
intelligenter systembasierter Algorithmen umsetzbar ist.
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In einem weiteren Projekt erfolgt derzeit eine Aktualisierung des Notfall- und Krisenmanage-
ments, um für außergewöhnliche Ereignisse, die die Versorgungsinfrastruktur betreffen, opti-
mal vorbereitet zu sein.
Als ein wesentlicher Kernprozess werden in 2017 die Abläufe und Schnittstellen bei Planung
und Bau von Netzinfrastrukturmaßnahmen einer detaillierten Prüfung unterzogen. Neben Ver-
besserungen der Prozesseffizienz sollen hierbei auch die Potenziale zur weiteren Automati-
sierung und Digitalisierung identifiziert und bewertet werden.
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensprozesse
leistet die in 2016 eingerichtete Rolle eines Infomationssicherheitsbeauftragten. Angesichts
allgemein zunehmender Cyberrisiken auch für Infrastrukturen wie Kraftwerke oder Versor-
gungsnetze identifiziert der Informationssicherheitsbeauftragte systematisch alle IT-Systeme
der Stadtwerke im Hinblick auf die Absicherung gegen Cyberrisiken und erarbeitet entspre-
chende Maßnahmen zur Schadensprophylaxe. Einbezogen werden hierbei sowohl die kauf-
männisch ausgerichteten Systeme als auch die technischen Prozessleit- und -steuerungssys-
teme. Für den Krisenfall werden mit den Fachbereichen entsprechende Prozeduren erarbeitet,
die Schäden möglichst weitgehend eingrenzen sollen.
Weitere Chancen und Risiken
Risiken resultieren mittelfristig nach wie vor aus der Regulierung der Strom- und Gasnetze
durch die Bundesnetzagentur. Von Bedeutung ist insbesondere die angekündigte deutliche
Absenkung der Eigenkapitalverzinsung für das betriebsnotwendige Eigenkapital im Bereich
der Strom- und Gasnetze. Die Bundesnetzagentur begründet dies mit dem gesunkenen Zins-
niveau an den Kapitalmärkten.
Aus Sicht der Energieversorgungsbranche entspricht das Verzinsungsniveau allerdings nicht
dem Rentabilitätsniveau, das auf lange Sicht für Netzinvestitionen aus Sicht von Kapitalgebern
erforderlich ist. Auch die hohen fixen Anlaufkosten für die Ausstattung insbesondere der Pri-
vatkunden mit der Smart Meter-Technologie werden voraussichtlich in den ersten Jahren zu
Verlusten führen, da die seitens der Bundesnetzagentur fixierten Preisobergrenzen zumindest
in der Anlaufphase voraussichtlich nicht kostendeckend sind.
Die münsterNETZ hat die Erlösobergrenzen für das Geschäftsjahr 2017 auf Basis der vorlie-
genden Festlegungen der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode ermittelt und
entsprechend den Vorgaben der ARegV angepasst.
Das Geschäftsjahr 2017 stellt das vierte Jahr der zweiten Regulierungsperiode Strom dar. Die
münsterNETZ erwartet in der Sparte Strom eine leichte Reduzierung der Umsatzerlöse aus
Netzentgelten von ca. 0,6 % bezogen auf den Umsatz des Geschäftsjahres 2016 von 61,6
Mio. EUR. Die Reduzierung der Umsatzerlöse ergibt sich insbesondere aufgrund geringerer
Erlöse aus Konzessionsabgaben sowie dem Wegfall von Sondereffekten im Jahr 2016. Die
erwartete Höhe der für die Umsatzerlöse maßgeblichen Erlösobergrenze liegt im Geschäfts-
jahr 2017 dagegen über dem Niveau des Vorjahres. Die Erhöhung der Erlösobergrenze resul-
tiert insbesondere aus höheren Aufwendungen für das vorgelagerte Stromnetz sowie aus dem
beantragten Erweiterungsfaktor. Die Durchleitungsmenge von 1.300 Mio. kWh im Geschäfts-
jahr 2016 wird voraussichtlich geringfügig auf 1.280 Mio. kWh sinken.
Bei den Umsatzerlösen aus dem EEG, dem KWKG sowie anderen gesetzlichen Umlagen wird
von der münsterNETZ im Wesentlichen nur die Tendenz der Entwicklung prognostiziert. Die
Umsatzerlöse aus dem EEG werden aufgrund eines reduzierten Ausbauvolumens bei EEG-
Erzeugungsanlagen tendenziell mit einer geringeren Intensität als in Vorjahren steigen, wobei
der Anschluss größerer Wind- bzw. Biogasanlagen weiterhin zu einem deutlichen Anstieg des
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Umsatzvolumens führen kann. Die Umsatzerlöse aus gesetzlichen Umlagen werden insbe-
sondere aufgrund tendenziell leicht verringerter Umlagesätze für Letztverbraucher mit einem
Verbrauch von weniger als 1 Mio. kWh p.a. unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2016 lie-
gen.
In der Sparte Gas erwartet die münsterNETZ eine Reduzierung der Umsatzerlöse aus Netz-
entgelten von ca. 1,5 % bezogen auf den Umsatz des Geschäftsjahres 2016 von 29,0 Mio.
EUR. Maßgeblich für die Höhe der Umsatzerlöse ist auch hier die zum 1. Januar 2017 ange-
passte Erlösobergrenze. Die Erlösobergrenze für das Geschäftsjahr 2017 liegt auf dem Niveau
des Vorjahres. Eine Steigerung der Aufwendungen für das vorgelagerte Netz und die Bean-
tragung eines Erweiterungsfaktors werden durch die Effizienzvorgaben der Regulierungsbe-
hörde kompensiert. Insgesamt führt die Erlösobergrenze auf dem Niveau des Vorjahres zu
tendenziell gleichbleibenden Netznutzungsentgelten. Die Durchleitungsmenge für Kunden mit
einer mengenbezogenen Abrechnung von 2.307 Mio. kWh im Geschäftsjahr 2016 war jedoch
von einer im Vergleich zu Durchschnittsjahren kühleren Kälteperiode geprägt. Für das Ge-
schäftsjahr 2017 wird eine Durchleitungsmenge von 2.263 Mio. kWh auf Basis einer durch-
schnittlichen Kälteperiode erwartet.
Im Energievertrieb steigt der Margendruck weiter an, da sowohl auf den Strom- als auch auf
den Gasmärkten eine hohe Wettbewerbsintensität herrscht. Dies wird dadurch verstärkt, dass
die großen börsennotierten deutschen Energieversorger durch ihre konventionellen Kraftwerk-
sparks bereits starke Ertragseinbußen hinnehmen mussten und in der Konsequenz ihre Ver-
triebsaktivitäten in Richtung Privat- und Geschäftskunden deutlich intensivieren, um in diesem
Geschäftsfeld Kompensationsmöglichkeiten zu schaffen. Die Stadtwerke Münster agieren hier
proaktiv mit einer klaren Differenzierungsstrategie, insbesondere durch die Schaffung kommu-
naler Mehrwerte. Darüber hinaus ist es den Stadtwerken Münster seit Beginn des Jahres 2017
gelungen, den Privat- und den Geschäftskundenvertrieb außerhalb von Münster deutlich zu
intensivieren und somit zahlreiche neue Kunden zu gewinnen.
Entwicklungsrisiken birgt aus Sicht der Stadtwerke Münster auch das ab 2017 geltende Auk-
tionsmodell für Windenergiestandorte, welches dazu führen kann, dass einzelne Standorte
keine akzeptablen Investitionsrenditen mehr bieten. Im Gegenzug kann das Auktionsmodell
aber auch Chancen bieten, da sich der Markt der Projektentwickler verändern wird und Stadt-
werke aufgrund ihrer finanziellen Solidität und der kommunalen Nähe als starke Partner gese-
hen werden. In Verbindung mit der eigenen Projektentwicklungskompetenz kann dies den Zu-
gang zu potenziellen Windenergie-Standorten verbessern.
Ertragschancen außerhalb des Kerngeschäfts der Stadtwerke Münster bieten sich auch für
2017 fallweise aus dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken am Hafen. Die
attraktiven Lagen erzeugen nach wie vor eine hohe Nachfrage bei weiterhin positiver Preis-
entwicklung. Allerdings erweisen sich die Verkaufsprozesse im Einzelfall als langwierig, da
diese häufig zum Gegenstand öffentlicher und politischer Kontroversen werden.
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Leistungsindikatoren
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2017 des Teilbereichs Stadtwerke Münster GmbH
liegt mit einem Betrag von 4,3 Mio. € etwa auf dem Niveau der Jahre 2012 und 2013. Darin
enthalten ist bereits eine durch ein langfristiges Entschuldungskonzept der Gesellschafter vor-
gegebene Eigenkapitalzuführung an die Beteiligung Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in
Höhe von 5,9 Mio. €. Die Kapitalzuführung wird durch erforderliche Abschreibungen das Er-
gebnis der Stadtwerke Münster belasten. In Verbindung mit einer gleich hohen Zuführung zur
Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster seitens der Stadt Münster resultiert daraus allerdings
weder eine Belastung der Liquidität noch der Eigenkapitalquote der Stadtwerke Münster. Im
Vergleich zum Ergebnis 2016 zeigen sich im Planergebnis 2017 die erwartete Zunahme des
Margendrucks sowie der anziehende Wettbewerb um Marktanteile bei Privatkunden im Ener-
gievertrieb. Ebenso haben aber auch periodenfremde Effekte, wie die Auflösung von Drohver-
lustrückstellungen, den Jahresüberschuss 2016 positiv beeinflusst. Für die übrigen finanziel-
len und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Stadtwerke Münster wird folgende Entwick-
lung erwartet:
finanzielle Indikato- Ist 2016 Plan 2017 relative Verän-
ren derung
Jahresüberschuss 16,2 Mio. € 4,3 Mio. € -73,5%
Umsatzerlöse* 529,9 Mio. € 544,3 Mio. € +2,7%
Investitionen** 35,7 Mio. € 62,7 Mio. € +75,6%
nicht-finanzielle In- Ist 2016 Plan 2017 relative Verän-
dikatoren derung
Stromabsatz 1.182 Mio. kWh 1.447 Mio. kWh +22,4%
Erdgasabsatz 2.059 Mio. kWh 2.076 Mio. kWh +0,8 %
Wärmeabsatz 606 Mio. kWh 594 Mio. kWh -2,0%
Wasserabsatz 16,6 Mio. m? 16,5 Mio. m? -0,6 %
Stromerzeugung 460 Mio. kWh 465 Mio. kWh +1,1%
Fahrgastzahlen 45,1 Mio. 46,8 Mio. +38 %
* Vor Abzug der Strom- und Energiesteuern
** Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse
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Die Entwicklung der Umsatzerlöse im Jahr 2016 verlief infolge des verhältnismäßig milden
ersten Quartals leicht unterdurchschnittlich. Für das Planjahr 2017 wurde von einem Tempe-
raturverlauf entsprechend dem langjährigen Mittelwert, verbunden mit Absatzmengensteige-
rungen durch erfolgreiche Neukundenakauisition, überwiegend im Geschäftsfeld Stromver-
trieb, ausgegangen.
Im Bereich der Sachinvestitionen sind für das Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 umfangreiche
Investitionen zum Ausbau der Glasfasernetze im Rahmen der Breitbandstrategie vorgesehen,
ebenso wie Investitionen in Windkraftanlagen und den Neubau der modernen Querverbund-
Netzleitstelle.
Der für das Jahr 2017 geplante Fernwärmeabsatz bewegt sich auf Vorjahresniveau und geht
von einer sukzessiven voranschreitenden Verdichtung von Kundenanschlüssen im vorhande-
nen Gebäudebestand aus, berücksichtigt aber auch die zunehmenden Aktivitäten zur Wärme-
dämmung bei Unternehmen und Haushalten. Auch der Wasserabsatz wird sich in 2017 vo-
raussichtlich vergleichbar zum Vorjahresniveau darstellen.
Der Wert der für 2017 geplanten Stromerzeugung zeigt ebenfalls ein dem Vorjahr vergleich-
bares Niveau und spiegelt insbesondere den Einsatz der GuD-Anlage der Stadtwerke unter
den aktuellen Bedingungen der seit 2016 für insgesamt vier Jahre wieder eingeführten KWK-
Förderung der umweltschonenden Stromerzeugung wider. Die leichte Zunahme des Erzeu-
gungsvolumens basiert zudem auch auf dem weiteren Ausbau der stadtwerkeeigenen Wind-
energieanlagen.
Eine weitere Wachstumsperspektive zeigen auch die für 2017 geplanten Fahrgastzahlen des
Verkehrsbetriebs. Neben dem erwarteten Nachfragewachstum nach den attraktiven e-Ticket-
Angeboten für den ÖPNV der Stadtwerke, wie z.B. dem günstigen 90-Minuten-Ticket, erwarten
die Stadtwerke auch positive Effekte aus dem Ende 2016 verabschiedeten 3. Nahverkehrsplan
der Stadtwerke Münster.
Die münsterNETZ geht von einer zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung und einem posi-
tiven Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 1,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017 aus.
Bei der "at-equity" konsolidierten FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird bei einer
weiterhin schwierigen Lage im Charterverkehr und fortschreitender Entschuldung für 2017 mit
einem um mehr als 1 Mio. EUR verringerten Jahresfehlbetrag gerechnet.
Die "at-equity" konsolidierte items GmbH erwartet auch für 2017 weiterhin sinkende Umsätze
mit Gesellschaftern, die durch steigende Umsätze außerhalb des Gesellschafterkreises zu
kompensieren sein werden. Das Jahresergebnis wird aufgrund eines insgesamt befriedigen-
den Geschäftsverlaufs bei angestrebten Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen mit
0,2 Mio. EUR deutlich über dem des Jahres 2016 erwartet.
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Insgesamt erwartet die Geschäftsleitung weiterhin schwierige Rahmenbedingungen für den
Konzern Stadtwerke Münster. Das Konzernergebnis wird vor diesem Hintergrund einer realis-
tischen Beurteilung der Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung und ohne die außer-
planmäßigen Belastungen der Vorjahre wieder auf einem angemessenen, positiven Niveau
erwartet.
Dr. Henning Müll gelmann - Dr. Dirk Wernicke
(kaufmännischer Geschäftsführer) (technischer Geschäftsführer)
Münster, den 8. September 2017
Stadtwerke Münster GmbH
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PKF FASSELT SCHLAGE
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Stadtwerke Münster GmbH, Münster aufgestellten Konzernabschluss
- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und
Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetz-
lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlage-
bericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach $ 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernab-
schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-
handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-
sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Kon-
zernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter-
nehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernla-
geberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund-
lage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
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PKF FASSELT SCHLAGE 2
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebe-
richt steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Duisburg, den 8. September 2017
PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
£ Dbdı
£ u
Jahn Pentschev
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2016 (Konzernbilanzsumme EUR 546.606.689,34; Konzernjahresüberschuss
EUR 14.896.217,50) und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 der
Stadtwerke Münster GmbH, Münster.)
1409027/40029870
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
3.2.
33.
3.4.
3.5.
3.6.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
Allgemeine Auftragsbedingungen
PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
Auftrags- und tätigkeitsübergreifende Regelungen
Geltungsbereich/Anzuwendendes Recht
Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für alle und unabhängig
von ihrer Form geschlossenen Vereinbarungen zwischen der PKF
FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als PKF be-
zeichnet) und ihren Auftraggebern, die insbesondere eine prüfende oder
beratende Tätigkeit durch PKF vorsehen, und soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrie-
ben ist.
Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwi-
schen PKF und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so
gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachste-
henden Haftungsbegrenzung in Nr. 12., 14. und 16.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden unabhängig
davon, ob der Auftraggeber der Geltung konkurrierender Regelungen in
diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen widerspricht, insgesamt keine
Anwendung.
Für den Auftrag, seine Durchführung und alle mit dem Auftrag im Zu-
sammenhang stehenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
Zuständig für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das für den je-
weiligen Ort der Niederlassung von PKF, mit der das Auftragsverhältnis
begründet wurde, zuständige Gericht.
Umfang und Inhalt des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be-
stimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Der Auftrag und seine jeweiligen Tätigkeiten werden nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung und unter Einhaltung der jeweils
maßgeblichen berufsrechtlichen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer, Steuer-
berater und Rechtsanwälte ausgeführt.
Im Zweifel unterteilt sich der Auftrag in die von ihm betroffenen Tätigkei-
ten der gesetzlichen Abschlussprüfung, der rechtlichen Beratung und der
sonstigen Leistungen, zu denen insbesondere auch Steuerberatung, frei-
willige Abschlussprüfung und weitere sonstige Leistungen (z. B. betriebs-
wirtschaftliche und IT-Beratung, Gutachtertätigkeit) zählen. Die Berück-
sichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
Ändert sich nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung die
Rechtslage, z. B. durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der
Rechtsprechung, ist PKF nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Ände-
rungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
Bei etwaigen Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprü-
che mit der Maßgabe zu, dass die Ansprüche, die nicht auf einer vorsätz-
lichen Handlung beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn verjähren.
Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und for-
melle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung von PKF enthalten sind,
können von PKF auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
ten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung von PKF enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen PKF, die Äußerungen auch
Dritten gegenüber zurückzunehmen.
Im Übrigen gelten für Umfang und Inhalt des Auftrages und seine Teilleis-
tungen je nach Art der Tätigkeit die tätigkeitsbezogenen Regelungen ge-
mäß den nachfolgenden Ziffern II., II. und IV.
Vergütung
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der individuell vereinbarten
Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 14 Tage
nach Erhalt der Rechnung fällig.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
Die Auslagen umfassen insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen
in steuerlich anerkannter Höhe sowie Reise- und Übernachtungskosten.
Wurde statt einer Vergütung nach Zeitaufwand eine Pauschalvergütung
vereinbart und beruht diese ausdrücklich auf einer Schätzung des Ar-
beitsaufwands, wird PKF den Auftraggeber informieren, wenn es aufgrund
nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers zu einer
wesentlichen Unter- oder Überschreitung kommt. PKF und der Auftragge-
ber werden dann gemeinsam die Pauschalvergütung nach dem Minder-
oder Mehraufwand entsprechend anpassen.
PKF kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen sowie die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedi-
gung seiner Ansprüche abhängig machen. PKF ist ferner berechtigt Teil-
leistungen, auch bei Prüfungsaufträgen, abzurechnen.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von PKF auf Vergütung und Aus-
lagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die
Unabhängigkeit der Mitarbeiter von PKF gefährden könnte. Dies gilt ins-
besondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass PKF auch ohne besondere
Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterla-
gen rechtzeitig vorgelegt werden und PKF von allen Vorgängen und Um-
ständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
Auf Verlangen von PKF hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vor-
gelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in
einer von PKF formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von PKF angebotenen
Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 4
4.5.
52.
5.3.
5.4.
6.2.
6.3.
6.4.
7.2.
8.2.
8.3.
8.4.
8.5.
oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist PKF nach Ablauf einer ange-
messenen Frist zur fristiosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern
der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unbe-
rührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch
sowie die Ansprüche auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unter-
lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
und auf Ersatz des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn
PKF von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von
PKF gefertigten Arbeitsergebnisse und -unterlagen, insbesondere Prü-
fungsberichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,
Aufstellungen und Berechnungen, einschließlich Massen- und Kostenbe-
rechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
Weitergabe beruflicher Äußerungen und Auftragsergebnisse
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von PKF an einen Dritten bedarf
unabhängig vom Inhalt und Form der Äußerung der schriftlichen Zustim-
mung von PKF, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein-
willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, zugunsten von PKF mit dem Dritten eine
der Haftungsbegrenzungen gemäß Nr. 12., 14. und 16. entsprechende
Vereinbarung über die Beschränkung der Haftung von PKF schriftlich zu
vereinbaren und darin festzulegen, dass der Haftungshöchstbetrag eine
Gesamtmaximalsumme für alle von der Haftungsbeschränkung erfassten
Ansprüche ist.
Gegenüber einem Dritten haftet PKF in jedem Fall nur bis zur Höhe der
Haftungsbegrenzungen nach Nr. 12., 14. und 16. und nur unter der Vo-
raussetzung, dass die Vorgaben aus Nr. 5.1 vorliegen.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen von PKF zu Werbezwecken ist
unzulässig. Bei einem Verstoß ist PKF unabhängig von der Geltendma-
chung sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung aller noch nicht
durchgeführten Aufträge des Auftraggebers berechtigt.
Grundsatz der Schriftform
Ergebnisse und Auskünfte sind von PKF schriftlich oder in Textform dar-
zustellen. Für mündliche Auskünfte und Ratschläge haftet PKF nur, inso-
weit sie schriftlich bestätigt werden, sodass dann nur die schriftliche Dar-
stellung maßgebend ist.
Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart
ist, schriftlich erstattet.
Mündliche Erklärungen und Auskünfte von PKF Mitarbeitern außerhalb
des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
Eine abweichende oder abändernde Vereinbarung der in diesen Auf-
tragsbedingungen enthaltenen Schriftformerfordernisse bedarf der Schrift-
form.
Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
PKF bewahrt die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftra-
ges ihr übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen so-
wie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat PKF auf Verlan-
gen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus An-
lass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten
hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen PKF und ihrem
Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder
Abschrift besitzt. PKF kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz
PKF ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die
ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den
Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei
denn, dass der Auftraggeber PKF von dieser Schweigepflicht entbindet.
Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Er-
gebnisse ihrer Tätigkeit darf PKF Dritten nur mit Einwilligung des Auftrag-
gebers aushändigen.
PKF ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung, Nutzung und Verarbei-
tung der ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen
Daten berechtigt, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich
ist.
PKF ist international und national dem PKF-Netzwerk, einem Netzwerk
eigenständiger und rechtlich unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaften, angeschlossen und kann erforderlichenfalls auf die Kompeten-
zen und Kapazitäten im PKF-Netzwerk zurückgreifen. PKF und die Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaften im PKF-Netzwerk werden deshalb eine
Prüfung durchführen, ob der Neuannahme von Mandanten schon beste-
hende Mandatsbeziehungen entgegenstehen könnten ("conflict of inte-
rest"). Hierfür werden der Name des Auftraggebers und die für die Identi-
fizierung erforderlichen Daten (Firma, Branche) und die Art der Beauftra-
gung auf Datenbanken des PKF-Netzwerks gespeichert. Sofern PKF in
Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrages
mit Mitgliedern des PKF-Netzwerks zusammenarbeitet, ist PKF befugt,
darüber hinausgehende Informationen, die für die Bearbeitung des Auf-
trages erforderlich sind, weiterzugeben. Dies gilt auch entsprechend für
eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Zusammenarbeit von PKF mit
Dritten.
Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder freiwilliger Qualitätskontrol-
len/Peer Reviews (Überprüfung des Qualitätssicherungssystems durch
externe Wirtschaftsprüfer) ist PKF berechtigt, aus gesetzlichen Gründen
zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen, Auskünfte zu erteilen und
Aufzeichnungen und Unterlagen, die aus gesetzlichen Gründen zur
ordnungsmäßigen Dokumentation der Auftragsdurchführung anzufertigen
Stand: 31. Oktober 2016
8.6.
9.2.
9.3.
10.
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
10.5.
10.6.
10.9.
1.
11.1.
11.2.
sind, vorzulegen. Dies kann auch Auskünfte, Aufzeichnungen und
Unterlagen zu diesem Auftrag betreffen.
Der Auftraggeber entbindet PKF hinsichtlich Nr. 8.4 und 8.5 von der
Verschwiegenheitspflicht.
Übermittlung in elektronischer Form
PKF empfängt und übermittelt bei Bedarf Informationen und Dokumente
per E-Mail, sofern der Auftraggeber durch Angabe seiner E-Mail-Adresse
den Zugang eröffnet und im Einzelfall einer elektronischen Übermittlung
nicht widersprochen hat.
Zur Vermeidung einer unbefugten Kenntnisnahme, Veränderungen oder
Vernichtung der übermittelten oder empfangenen Daten durch Dritte bie-
tet PKF eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungs-
software an.
Sollten sich Dritte unbefugt Zugang zu den übermittelten oder empfange-
nen Daten verschaffen, diese vernichten oder verändern, haftet PKF nicht
für Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Übermittlung in
elektronischer Form entstehen.
Umfang und Inhalt des Auftrages
Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht ausdrücklich darauf gerichtet
ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts
oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbe-
werbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das
gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausfüh-
rung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt
auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßig-
keiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen da-
zu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
PKF wird die Prüfung nach 88 316 ff. HGB durchführen. Maßgebend für
die Ausführung des Auftrages sind die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung. Darüber hinaus baut der Prüfungsan-
satz auf internationalen Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA) auf, die in unserem PKF International Audit Manual festge-
legt sind.
PKF wird die Prüfung so planen und durchführen, dass solche Unrichtig-
keiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung
bzw. den Gesellschaftsvertrag mit hinreichender Sicherheit erkannt wer-
den, die sich auf die Darstellung des durch die Rechnungslegung unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken.
Soweit dies der Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
dient, wird PKF die Verfahrensweisen bei der Buchführung zur Erstellung
der Inventare und zur Ableitung der Rechnungslegung sowie die dabei
angewendeten internen Kontrollen des Auftraggebers prüfen und beurtei-
len.
Darüber hinaus wird sich die Prüfung von PKF, sofern es sich beim Auf-
traggeber um eine Aktiengesellschaft handelt, die Aktien mit amtlicher
Notierung ausgegeben hat, gemäß $ 317 Abs. 4 HGB auf das im Unter-
nehmen vorhandene Risikofrüherkennungssystem erstrecken, damit be-
urteilt werden kann, ob der Vorstand seinen Pflichten gemäß $ 91 Abs. 2
AktG nachgekommen ist.
Der Auftraggeber gewährt PKF nach $ 320 HGB unbeschränkten Zugang
zu allen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen im
Sinne von Nr. 4.2. Die Prüfungshandlungen werden wie berufsüblich in
Stichproben durchgeführt. Damit besteht ein unvermeidbares Risiko, dass
selbst wesentliche falsche Angaben oder andere Unrichtigkeiten (z.B.
Unterschlagungen) unentdeckt bleiben.
Die Prüfung schränkt die Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des
zu prüfenden Unternehmens für den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und des Lageberichts nicht ein. Über Art und Umfang
sowie über das Ergebnis der Prüfung wird PKF in berufsüblichem Umfang
und nach gesetzlicher Vorschrift ($ 321 HGB) berichten. Die Form der
Berichterstattung erfolgt nach Maßgabe der vom IDW festgelegten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung.
. Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch PKF geprüften und
mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lagebe-
richts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der
schriftlichen Einwilligung von PKF. Hat PKF einen Bestätigungsvermerk
nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch PKF durchgeführte Prüfung
im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle
nur mit schriftlicher Einwilligung PKF und mit dem von ihr genehmigten
Wortlaut zulässig.
. Widerruft PKF den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsver-
merk nicht weiterverwendet werden. Unabhängig davon, ob der Auftrag-
geber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet hat, ist er auf Verlan-
gen von PKF verpflichtet, den Widerruf in der von ihr geforderten Art und
Weise bekannt zugeben und sämtliche Berichtsausfertigungen zurückzu-
führen.
Der Auftraggeber erhält fünf Berichtsausfertigungen. Der Auftraggeber
kann gegen Aufwendungsersatz weitere Ausfertigungen verlangen.
Offenlegung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Jahresabschluss und ggf. auch den
Lagebericht sowie ggf. weitere Unterlagen in elektronischer Form offenzu-
legen.
Sofern der Auftraggeber und PKF dies ausdrücklich im Auftragsschreiben
oder nachträglich vereinbart haben, wird PKF den Jahresabschluss und
ggf. den Lagebericht nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers
und unter Beachtung der gesetzlichen Mindestanforderungen kürzen und
dem Auftraggeber zusammen mit dem Bestätigungsvermerk in einer für
Offenlegungszwecke geeigneten Dateiform zur Verfügung stellen.
-i2-
12.
12.1.
12.2,
il.
13.
13.2.
13.4.
14.
14.1.
14.2.
15.
15.1.
15.2.
15.3.
15.4.
15.6.
16.
16.1.
16.2.
. Sollte der Auftraggeber den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht
selbst kürzen, wird PKF nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Auftrags-
schreiben prüfen und bescheinigen, dass der Auftraggeber die Kürzung in
berechtigter und zulässiger Art und Weise vorgenommen hat.
Haftungsbeschränkung
Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des $ 323 Abs. 2 HGB.
Die Haftungsbeschränkung aus Nr. 12.1 gilt auch dann, wenn eine Haf-
tung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet
sein sollte.
Rechtliche Beratungsleistungen
Umfang und Inhalt des Auftrages
. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftragge-
ber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie einer schriftli-
chen Vergütungsvereinbarung festgelegt. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Vergütungsvereinbarung eine höhere
als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart werden kann.
Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbe-
fristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzel-
fall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert
wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Rege-
lungen sowie die im Auftragsschreiben enthaltene schriftliche Vergü-
tungsvereinbarung.
. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als
richtig und vollständig zugrunde zu legen, hat den Auftraggeber jedoch
auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforder-
lichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auf-
trag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen,
dass PKF eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Haftungsbeschränkung
Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von
PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem einfach
fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß 8 52 Abs. 1 Nr. 2
BRAO auf 10 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung
gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein
sollte.
Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflicht-
verletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne
Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander fol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitli-
che Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinan-
der in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In die-
sem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 12,5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
Steuerberatung/ Freiwillige Abschiussprüfung/ Sonstige Leistungen
Umfang und Inhalt des Auftrages
Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftragge-
ber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie in einer schrift-
lichen Vergütungsvereinbarung festgelegt. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Vergütungsvereinbarung eine höhere
oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart wer-
den kann.
Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbe-
fristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzel-
fall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert
wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Rege-
lungen samt einer etwaigen schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
Für die freiwillige Abschlussprüfung gelten die Nr. 10. und 11. entspre-
chend.
Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung verein-
bart wurde, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer
buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kom-
menden umsatzsteuerlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden
sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Gel-
tendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen,
insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu le-
gen, hat den Auftraggeber jedoch auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzu-
weisen.
Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforder-
lichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auf-
trag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbe-
scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass PKF eine angemessene Bearbei-
tungszeit zur Verfügung steht.
Haftungsbeschränkung
Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von
PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem durch
einfache Fahrlässigkeit verursachten einzelnen Schadensfall entspre-
chend 854a Abs. 1 Nr.2 WPO und 867a Abs. 1 Nr.2 StBerG auf
10 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber
einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.
Ziffer 14.2 gilt entsprechend.
Stand: 31. Oktober 2016
Beschlussvorlage
2353 Zeichen
V/0863/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Konzernabschluss 2016 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016 in der vorliege n- den, vom Jahresabschlussprüfer pkf Partnerschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, mit einem uneinge schränkten Bestätigungsvermerk vom 08. September 2017 testie rten Fassung (Anlage 2), wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesel l- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesellscha f- terversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflic htet, für das Geschäftsjahr 2016 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wir t- schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Vorlagen-Nr.: V/0863/2017 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 29.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0863/2017 Einzelheiten zum Konzernabschluss 2016 können der beigefü gten Aufsichtsratsvorlage Nr. 18/2017 der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1 ) und den weiteren Ausführungen im Konzernl agebericht (Anlage 2) entnommen werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird im Umlaufverfahren bis zum 06.10.2017 über den Beschluss entscheiden. Über das Ergebnis der Entscheidung des Aufsichtsrates wird dem Haupt- und Finanzausschuss mündlich berichtet. i. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Vorlage des Aufsichtsrates Nr. 18/2017 Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2016 der Stadtwerke Münster GmbH
Anlage 1_V_0863_2017_Konzernabschluss_Konzernlagebericht_SWMS_2016
4812 Zeichen
1 Münster, 19.09.2017 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 18/2017 Betreff Konzernlagebericht und -abschluss 2016 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Herr Dr. Müller-Tengelmann Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils als Anlage Konzernabschluss zum 31.12.2016 einschließlich Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern- Eigenkapitalspiegel Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016 in der vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer pkf Partnerschaft mbH, Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 08. September 2017 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleini- ger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der Konzernlage- bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 H GB hat für das Geschäftsjahr 2016 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Die gemäß §§ 294 HGB (Konsolidierungskreis) vom Mutterunternehmen einbezogenen Tochterunternehmen sind verbundene Unternehmen i. S. von § 271 Abs. 2 HGB. 2 Davon wurden gemäß §§ 300 ff. HGB voll konsolidiert: Vollkonsolidierte Unternehmen Eigenkapital am 31.12.2016 T€ __________ Höhe des An- teils am Kapital am 31.12.2016 % _________ münsterNETZ GmbH, Münster 100 100 Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 715 100 Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 27.275 99 Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster 1.497 100 Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster 25 100 Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 4.798 100 Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 29 100 Als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 Abs. 1 HGB wurde anteilmäßig konsolidiert: Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.786 50 Als assoziierte Unternehmen gemäß § 311 Abs. 1 HGB im Konzernabschluss berücksichtigt: smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 8.250 38 smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 179 50 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven (Teilkonzernabschluss) 56.008 35 items GmbH, Münster 4.570 31 Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V., 1.432 50 Enschede/Niederlande 3 Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres - und Konzernabschlüsse folgen bis auf die at -equity einbezogenen Nederlands -Duitse Internet Exchange B.V., En- schede/Niederlande, und die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, in Bi- lanzierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH ange- wandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und uneinge- schränkt bestätigt worden. Sonstige Beteiligungen Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an folgenden Unternehmen: Höhe des An- teils am Kapital am 31.12.2016 % _________ Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 25 Auf Grund des maßgeblichen Einflusses der Stadtwerke Münster GmbH wären diese Un- ternehmen nach § 311 Abs. 1 HGB als assoziierte Unternehmen (Beteiligung 20 %) in den Konzernabschluss einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB ist die Einbeziehung unterblieben, da die Unternehmen sowohl einzeln als auch zu- sammen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Aus dem Konzern jahresüberschuss von 14,9 Mio. € ergibt sich nach Verrechnung des Gewinnvortrags in der Konzernbilanz von 6,2 Mio. €, der Einstellung in die anderen Ge- winnrücklagen von 12,5 Mio. € sowie der Vorabgewinnausschüttung von 4,0 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn von 4,6 Mio. €. Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2016 sowie die Prognose für 2017 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sind von der pkf Partnerschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 171 AktG, die Vorlage an die Gesell- schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0863/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37