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1459/2026

Bestellung sachkundige Einwohner*innen gem. § 85 II 4 SchulG NRW in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 13.3

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - korrigierter Beschlussvorschlag

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

1242 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 1459/2026 
Freigabedatum 
 12.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung sachkundige Einwohner*innen gem. § 85 II 4 SchulG NRW  in den 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die nachfolgend genannten Personen als beratende Mit-
glieder in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen: 
 
Für die Stadtschulpflegschaft: 
- Katharina Schmiedel 
- Serdar Akyildiz, als Stellvertretung 
 
Für die Bezirksschüler*innenvertretung: 
- Jano Schwerdfeger 
- Marie Hacker, als Stellvertretung 
 
 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zu-
sammengesetzt. Danach können gem. § 85 Absatz 2 Satz 4 Schulgesetz NRW von den 
Schulpflegschaften nach § 72 Absatz 4 sowie von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 
8 benannte Personen mit beratender Stimme berufen werden. So entschied der Rat am 
12.05.2026.

Anlage 2 - korrigierter Beschlussvorschlag

1188 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
   Anlage 2 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung sachkundige Einwohner*innen gem. § 85 II 4 SchulG NRW  in den 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung – korrigierter Beschlussvorschlag  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die nachfolgend genannten Personen als beratende 
Mitglieder in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen: 
 
Für die Stadtschulpflegschaft: 
- Katharina Schmiedel 
- Serdar Akyildiz, als Stellvertretung 
 
Für die Bezirksschüler*innenvertretung: 
- Marie Hacker 
 
 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze 
zusammengesetzt. Danach können gem. § 85 Absatz 2 Satz 4 Schulgesetz NRW von den 
Schulpflegschaften nach § 72 Absatz 4 sowie von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 
8 benannte Personen mit beratender Stimme berufen werden. So entschied der Rat am 
12.05.2026.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

626 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine organisatorische Angelegenheit des Gremiums. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
ist nicht erforderlich oder sinnvoll.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 13.3 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1459/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.06.2026
Erstellt
18.05.2026 08:22