1459/2026
Bestellung sachkundige Einwohner*innen gem. § 85 II 4 SchulG NRW in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 1459/2026 Freigabedatum 12.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung sachkundige Einwohner*innen gem. § 85 II 4 SchulG NRW in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die nachfolgend genannten Personen als beratende Mit- glieder in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen: Für die Stadtschulpflegschaft: - Katharina Schmiedel - Serdar Akyildiz, als Stellvertretung Für die Bezirksschüler*innenvertretung: - Jano Schwerdfeger - Marie Hacker, als Stellvertretung Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zu- sammengesetzt. Danach können gem. § 85 Absatz 2 Satz 4 Schulgesetz NRW von den Schulpflegschaften nach § 72 Absatz 4 sowie von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 8 benannte Personen mit beratender Stimme berufen werden. So entschied der Rat am 12.05.2026.
Anlage 2 - korrigierter Beschlussvorschlag
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Anlage 2 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung sachkundige Einwohner*innen gem. § 85 II 4 SchulG NRW in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – korrigierter Beschlussvorschlag Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die nachfolgend genannten Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen: Für die Stadtschulpflegschaft: - Katharina Schmiedel - Serdar Akyildiz, als Stellvertretung Für die Bezirksschüler*innenvertretung: - Marie Hacker Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Danach können gem. § 85 Absatz 2 Satz 4 Schulgesetz NRW von den Schulpflegschaften nach § 72 Absatz 4 sowie von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 8 benannte Personen mit beratender Stimme berufen werden. So entschied der Rat am 12.05.2026.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine organisatorische Angelegenheit des Gremiums. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich oder sinnvoll.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1459/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.06.2026
- Erstellt
- 18.05.2026 08:22