1759/2025
Verstetigung des Projekts "Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik" und Einbezug von weiteren Dienststellen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 1759/2025 Freigabedatum 28.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verstetigung des Projekts "Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik" und Einbezug von weiteren Dienststellen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Evaluation zum Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ (Anlage) zur Kenntnis und beschließt, dieses Projekt in den Jahren 2025 und 2026 fortzuführen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinde- rung an der Kommunalpolitik und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen gesamtstädtisch zu verbessern. Mit dem Gesamtbetrag in Höhe von jährlich 135.000 Euro sollen Maßnahmen der Verwaltung zur Herstellung von Barrierefreiheit finanziert werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik zu verbessern. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen auszuweiten, werden von den Finanz- mitteln, die dem Amt für Integration und Vielfalt zugeordnet sind, jährlich 50.000 Euro weiteren Dienststellen zur Verfügung gestellt. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil- lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 270.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in Einfacher Sprache Alle Menschen sollen bei der Politik mitmachen können. Auch Menschen mit Behinde- rungen. Doch oft gibt es Hindernisse für Menschen mit Behinderungen, die das schwermachen. Mit dem Projekt werden Barrieren abgebaut. So können sich Men- schen mit Behinderungen an Politik in Köln beteiligen. Das Amt für Integration und Vielfalt möchte in Zukunft auch anderen Ämtern Gelder zum Abbau von Barrieren zur Verfügung stellen. Der Rat der Stadt Köln soll das entscheiden. Verstetigung des Projekts „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ Das Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpoli- tik“ soll Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe an kommunalpolitischen Prozessen und Projekten ermöglichen. Über die Evaluation des Projektes informiert die Verwaltung in der Anlage. Die Gelder im Rahmen von „Teilhabe leben“ sichern wichtige Aufgaben zur Erfüllung 3 des Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ der UN-Behinderten- rechtskonvention (UN-BRK), zu dessen Umsetzung die Stadt Köln verpflichtet ist. Durch die Mittel können verschiedene Hilfen unter anderem im Bereich der Barriere- freiheit von Gremiensitzungen finanziert und aufrechterhalten werden. Diese unterstüt- zen aktiv das Ziel der Stadt Köln ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behin- derungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfas- send an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. Um die durch das Pilotprojekt etablierten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren auch weiterhin fortzuführen, bedarf es im Amt für Integration und Vielfalt Mittel in Höhe von jährlich 85.000 Euro. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen auszuweiten, wird ein Teilbetrag von 50.000 Euro den weiteren Dienststellen der Verwaltung jährlich zur Verfügung gestellt. Der Einbezug weiterer Dienststellen sichert insbesondere die Erfüllung des Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ der UN-Behindertenrechtskonven- tion (UN-BRK), zu dessen Umsetzung die Stadt Köln verpflichtet ist. Die bisher ge- sammelten Erfahrungen zeigen, dass die ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, um aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminie- rung und gleichberechtigt mit anderen an der Gestaltung der öffentlichen Angelegen- heiten mitwirken können und ihre Interessen an den öffentlichen Angelegenheiten be- rücksichtigt werden. Die organisatorische Abwicklung obliegt dabei dem Büro der Behindertenbeauftrag- ten. Es informiert die Dienststellen über das Verfahren, stellt unterstützende Unterla- gen zur Verfügung und berät zu den Standards. Die Dienststellen melden dem Büro der Behindertenbeauftragten ihre Bedarfe und die Verwendung der Finanzmittel wird von der*dem zuständigen Dezernent*in entschieden. Das Büro der Behindertenbeauftragten informiert nach Ablauf eines Haushaltsjahres über die Verwendung der Mittel. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil- lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl ist eine Entscheidung noch in der lau- fenden Ratsperiode erforderlich, um die Auszahlung der Gelder auch im Haushaltsjahr 2025 sicherzustellen. Aufgrund der komplexen und umfassenden v erwaltungsinternen Prüfung ist die Vorlage verfristet. Anlage: Auswertung des Pilotprojektes Teilhabe leben - Abbau von Barrieren in der Kommu- nalpolitik
Anlage I Auswertung des Pilotprojektes _Teilhabe leben - Abbau von Barrieren in der Kommunalpolitik
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1 Anlage Auswertung des Pilotprojektes „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ Das Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ soll Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe an kommunalpolitischen Prozessen und Projekten ermöglichen. Ziel ist es, dass Menschen mit verschiedensten Behinderungen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung ihre politischen Rechte wahrnehmen können und somit am kommunalpolitischen und öffentlichen Leben unmittelbar teilhaben, mitwirken und so ihre Stadt mitgestalten können. Aktuell sind 117.281 (10,7 %) Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung in Köln gemeldet. Für die Einwohner*innen von Köln ist es wichtig, dass ihre Bedarfe in Diskussionen, Planungen und Gestaltungsprozesse einfließen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen, an Veranstaltungen, Projekten, Gremien und Entscheidungsprozessen ist jedoch häufig eingeschränkt. Durch Barrieren auf verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise Sprache, Technik, Dateiformate, Veranstaltungsräume und vielem mehr, ist eine Teilhabe erschwert, eingeschränkt oder gar nicht möglich. Aus diesem Grund hat das Amt für Integration und Vielfalt im Rahmen des Pilotprojektes Maßnahmen zum Abbau von Barrieren ermöglicht und evaluiert, wie diese dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Prozessen und Projekten in vollem Umfang partizipieren können. Nunmehr sollen die vom Büro der Behindertenbeauftragen erarbeiteten Ergebnisse auf weitere Verwaltungseinheiten ausgeweitet werden. Hierzu sollen vor allem die Dienststellen im Vordergrund stehen, deren Arbeit kommunalpolitische Prozesse und Projekte im Fokus haben. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, der politische Auftrag und die Ausgangslage sowie die inhaltliche und finanzielle Auswertung dargestellt. Gefolgt von einem Ausblick, wie das Projekt verstetigt und in die Verwaltung getragen werden kann. Zum Schluss werden die einzelnen Maßnahmen dargestellt und erläutert. 1. Rechtliche Grundlagen Laut Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte wahrnehmen können, indem sie „gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“ . Das Ziel dabei ist, „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen.“ (Art. 29, 29 b UN-BRK) Zur Umsetzung der UN-BRK ist die Stadt Köln verpflichtet. 2 2. Politischer Auftrag und Ausgestaltung Um die Ziele der UN-BRK für die Stadt Köln zu erfüllen, wurde ein Pilotprojekt ins Leben gerufen. Das Projekt wurde vom Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ( 0911/2022 ) beschlossen. Im Haushaltsjahr 2022 wurden zunächst einmalig 150.000 € zur „Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinneseinschränkungen am kommunalpolitischen Geschehen“ bereitgestellt. Die Freigabe der Mittel erfolgte durch Beschlussvorlage im Fach- und Finanzausschuss. Seit dem Jahr 2023 wird dem Haushalt des Amtes für Integration und Vielfalt jährlich ein Budget von 150.000 € zur Verfügung gestellt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik zu ermöglichen und Barrieren abzubauen. Vom Büro der Behindertenbeauftragten wurden Qualitätskriterien für notwendige Maßnahmen zum Abbau der Barrieren auf Grundlage von Standards verschiedener Selbsthilfeorganisationen und Verbände erstellt. Diese Zusammenstellung beinhaltet auch Voraussetzungen, Verordnungen sowie Abläufe, die für die Beauftragung notwendig sind und diese erleichtern. Die Qualitätskriterien und Maßnahmen wurden im Verlauf des Projekts stetig, gemäß der Rückmeldungen von Nutzer*innen, angepasst. Mithilfe dieser Informationen soll sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen effektiv Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen. Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Integration und Vielfalt wurden bezüglich möglicher Barrieren und geeigneter Maßnahmen durch das Büro der Behindertenbeauftragten geschult. Maßnahmen wie Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache, Leichte Sprache und Einfache Sprache, Bereitstellung barrierefreier Dokumente und Audioschleifen, Assistenz bei Sitzungen, Schriftdolmetschung, Übersetzung von Texten in Leichte Sprache und Einfache Sprache wurden entsprechend der Qualitätskriterien beauftragt. Darüber hinaus wurde der Prozess des Pilotprojets sowie die Beauftragung und Evaluierung der Angebote und Maßnahmen durch das Büro der Behindertenbeauftragten begleitet. Dieser Bericht stellt dar, welche Maßnahmen die Stadt Köln zur Erreichung der Ziele gemäß der UN-BRK unternommen hat, die zur gleichberechtigten kommunalpolitischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen notwendig sind und welche finanziellen Ressourcen dafür in den Jahren 2022 bis 2024 erforderlich waren. 3. Inhaltliche Auswertung Die Partizipation an der Kommunalpolitik und/oder kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen ist für einen Teil der Menschen mit Behinderungen ohne Maßnahmen zum Abbau von Barrieren nicht oder nur erschwert möglich. In der Konzeptbeschreibung 2022 sind daher folgende Ziele formuliert worden, um dies zu erreichen: • Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen durch den Abbau von Barrieren. • Schaffung eines Umfeldes, in dem Menschen mit Behi nderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der 3 Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention). • Eruierung von notwendigen Maßnahmen zur kommunalpo litischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und deren notwendigen finanziellen Ressourcen. • Sicherstellung von Nachhaltigkeit und Übertragbark eit durch Evaluation. Durch die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel ist es gelungen, die Ziele zu erreichen und entsprechende Qualitätsstandards zu entwickeln, mit dem die Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung ermöglicht werden kann. Im Folgenden wurde entsprechend durch das Büro der Behindertenbeauftragten geprüft, welche Leistungen und Angebote notwendig sind, um eine dauerhafte Partizipation an Entscheidungsprozessen durch Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Die Beschreibung der Leistungen und Angebote sowie der Qualitätsstandards findet sich unter 5. Maßnahmen des Pilotprojektes. Durch die Etablierung von einheitlichen Standards zum Beispiel in der Qualität der Dolmetschungen und der Kontinuität der Bereitstellung der Angebote konnte sichergestellt werden, dass sich Menschen beteiligten und von Angeboten angesprochen fühlten. Dieser Aspekt ist deutlich hervorzuheben. Die Maßnahmen zum Abbau von Barrieren wurden im Verlauf des Projekts bekannter und so wurden Menschen erreicht, die ihre Teilnahme vorher aufgrund von Barrieren ausgeschlossen hatten. Auch wenn bei vielen städtischen Veranstaltungen individuell nach Unterstützung gefragt werden kann, stellt dies für viele Menschen mit Behinderungen eine Hürde dar, da sie ihren Bedarf vorab immer melden müssen und sich nicht spontan und ohne zusätzlichen Aufwand beteiligen können. Durch die Finanzmittel, die dem Amt für Integration und Vielfalt zur Verfügung stehen, kann diese Kontinuität für das Amt Integration und Vielfalt sichergestellt werden. Im Projektverlauf ist deutlich geworden, welche Maßnahmen benötigt werden, um Veranstaltungen und Gremiensitzungen barrierefrei zu gestalten. Abschließend kann jedoch nicht beantwortet werden, wie hoch der reale Bedarf für die gesamte Verwaltung ist, da der Fokus lediglich auf Gremien und Veranstaltungen des Amtes für Integration und Vielfalt lag. Zwar ist es möglich, die Erfahrungen entsprechend hoch zu skalieren, dennoch hängt es aber auch weiterhin vom individuellen Interesse von Personen ab, welche Veranstaltungen und/oder Gremiensitzungen diese besuchen. Um die oben beschriebene Hürde dauerhaft abzubauen, muss ein Vertrauen hergestellt werden, dass die barrierefreie Teilhabe an Veranstaltungen und Prozessen gewährleistet ist. Daher kann keine abschließende Einschätzung zu den Kosten für die Ausweitung auf die Gesamtverwaltung gegeben werden. Die vom Büro der Behindertenbeauftragten im Vorfeld geschätzten Kosten für die einzelnen Maßnahmen, insbesondere für die Beauftragung von Dolmetschungsdienstleistungen, wurden unterschritten (s. 4. Finanzielle Auswertung). Dies hat die Möglichkeit gegeben, im Laufe des Projektes auch andere Schwerpunkte zu setzen. Darüber hinaus war geplant zu prüfen, welche Informationen in die Verwaltung gegeben werden müssen, um für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Durch die Schulungen, die vor allem im Jahr 2024 den Mitarbeitenden des Amtes für Integration und Vielfalt angeboten wurden, ist neben der Sensibilisierung für die Belange und Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ein breites Wissen zu möglichen Maßnahmen zum Abbau von 4 Barrieren und deren Qualität im Amt für Integration und Vielfalt entstanden. So wurden Veranstaltungen und Angebote ab 2024 im Amt für Integration und Vielfalt bereits von Beginn an barrierefrei geplant. Es ist wichtig, dass bei der Planung bereits genug Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Bedarfen der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gerecht zu werden. Nur ein barrierefreier Ort ermöglicht nicht die Teilhabe von gehörlosen Menschen und Gebärdensprachdolmetschung nicht die Teilhabe von Menschen mit Gehbehinderungen. Diese Aspekte müssen in den Planungen immer verankert und mitgedacht werden. Die frühzeitige und kontinuierliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik und den kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen in Köln führt neben der überfälligen Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK auch langfristig zu einer Effizienzsteigerung in vielen Bereichen der Verwaltung. In Bereichen, wie der Bau- und Verkehrsplanung, der Kommunikation und weiteren, können nachträgliche Kosten der Barrierefreiheit durch eine konsequente Partizipation von Menschen mit Behinderungen eingespart werden, da ihre Belange frühzeitig in Projekten und Vorhaben eingeplant werden. Der durchschnittliche Arbeitseinsatz für Mitarbeitende der Stadt Köln, um eine Maßnahme barrierefrei zu organisieren und abzuwickeln, lag durchschnittlich bei 1,25 Stunden pro Maßnahme. Es wird erwartet, dass dieser Zeitanteil durch eine routinierte Planung sukzessive sinken wird. Bereits im Verlauf des Projektes konnten die Arbeitsstunden der Mitarbeitenden für die Organisation und Abwicklung der Maßnahmen um durchschnittlich 21,4 % von Jahr 2022 auf 2023 gesenkt werden. Dies zeigt, dass der Verwaltungsaufwand durch routinierte Abwicklung von Abläufen und konsequente Einhaltung von Standards geringgehalten werden kann, der Effekt auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen jedoch erhöht wird. Die Zahl an Menschen mit Behinderungen, die insgesamt an hybriden Veranstaltungen und durch Online-Maßnahmen erreicht werden, ist nicht bezifferbar, da Veranstaltungen auch im Internet und auf Social Media über einen Livestream übertragen werden. Jedoch konnte für die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (StadtAG Behindertenpolitik) festgestellt werden, dass die hybride Teilnahmemöglichkeit durchschnittlich von 10-15 Personen genutzt wird. Mit Beginn des Projektes ist eine Pressemitteilung versandt worden, die über die Ziele berichtete. Im Verlauf des Projektes ist festgestellt worden, dass es viel Zeit braucht, die Mitarbeitenden für die Belange und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und bei den Menschen mit Behinderung Vertrauen aufzubauen, dass die Angebote zur Partizipation barrierefrei sind. Dies konnte in der StadtAG Behindertenpolitik erreicht werden, aber auch bei anderen Veranstaltungen des Büros der Behindertenbeauftragten, wie bei dem Fachtag der Menschen mit Behinderung oder weiteren Veranstaltungen des Amtes für Integration und Vielfalt, sodass hier eine erhöhte Anzahl an Teilnehmenden registriert worden ist. 4. Finanzielle Auswertung Insgesamt wurden 170 Maßnahmen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durchgeführt. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Prozessen und Projekten betrugen 225.279,15 €. 5 In den ersten zwei Jahren nach Verabschiedung des Haushalts bzw. der Freigabe des Pilotprojektes lag der Fokus auf der Erarbeitung der Qualitätsstandards sowie Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden des Amtes für Integration und Vielfalt bezüglich möglicher Maßnahmen im Rahmen des Pilotprojekts. Darüber hinaus ist ein interner Weg entwickelt worden, die Prozesse effizienter und zugänglicher zu gestalten. Neben diesen organisatorischen und konzeptionellen Erfordernissen, sind: 2022 64.792,40 € für 31 Maßnahmen, 2023 56.094,00 € für 47 Maßnahmen, 2024 104.392,75 € für 92 Maßnahmen verausgabt worden. Maßnahme (2022-2024) Kosten Leichte und einfache Sprache 60.278,35 € Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache 51.078,88 € Schriftdolmetschung 11.244,34 € Technische Dienstleistungen/Digitalisierung 57.027,31 € Sonstige unterstützende Maßnahmen 45.650,27 € 225.279,15 € Die Auswertung zeigt, dass die Anfragen und Bedarfe in fast allen Bereichen ähnlich stark ausgeprägt sind (circa 12-25%). Lediglich die Schriftdolmetschung macht nur ca. 5 % des gesamten Budgets aus. In den Jahren 2022 bis 2024 kamen die Maßnahmen bei Veranstaltungen, die ausschließlich vor Ort stattfanden, ca. 2.000 Personen zugute. 12% 15% 5% 23% 25% 20% Maßnahmen Verteilung Leichte Sprache Einfache Sprache Schriftdolmetschung Gebärdendolmetschung Technische Dienstleistung Sonstige Maßnahmen 6 Zu beachten ist, dass durch Mittel zum Abbau von Barrieren viele Veranstaltungen zusätzlich virtuell stattfinden konnten und somit eine digitale Teilnahme ermöglicht haben. Wie viele Menschen zusätzlich digital teilgenommen haben, oder sich Inhalte im Nachhinein angesehen haben, kann jedoch nicht ausgewertet werden. Die digitale Teilnahme an Veranstaltungen stellt zudem eine erhebliche Verbesserung der Zugänglichkeit dar, da beispielsweise Anreisen vermieden werden oder die Dauer bzw. Intensität einer Veranstaltung auf die Bedürfnisse der Teilnehmer*innen angepasst werden kann. Letztlich wird durch die Auswertung deutlich, dass durch die insgesamt 170 Maßnahmen der Zugang für Menschen mit Behinderungen sichtbar deutlich erhöht werden konnte. 5. Maßnahmen innerhalb des Pilotprojektes 5.1. Leichte Sprache und Einfache Sprache Eine wichtige Leistung für Menschen mit Behinderungen, an kommunalpolitischen Prozessen teilzuhaben und sich einzubringen, ist die Dolmetschung von Veranstaltungen und Diskussionen in Leichte Sprache. Ebenso wichtig ist die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache und Einfache Sprache. Häufig werden Leichte Sprache und Einfache Sprache synonym verwendet, es gibt jedoch deutliche Unterschiede in der Umsetzung und bei den Zielgruppen. „Leicht verständliche Sprache” ist der Überbegriff für Texte, die in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache geschrieben wurden. Der gemeinsame Nenner: Die Texte sind, wie der Name schon sagt, leicht verständlich. Die Texte und Übersetzungen verzichten auf komplizierte Wörter oder Sätze und haben das Ziel, möglichst klar und einfach formuliert zu werden. Auch Menschen, die nicht zu den im Folgenden genannten Zielgruppen gehören, können von Einfacher beziehungsweise Leichter Sprache profitieren. 5.1.1 Texte in Leichter Sprache Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Einsatz von Leichter Sprache das Ziel, Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe an Gesellschaft und Politik zu ermöglichen. Sie folgt bestimmten Regeln, die unter maßgeblicher Mitwirkung von Menschen mit Lernschwierigkeiten vom Netzwerk für Leichte Sprache erstellt wurden. Die Regeln werden stetig vom Netzwerk überprüft und weiterentwickelt. Leichte Sprache verwendet kurze Sätze und bekannte Wörter. Schwierige Zusammenhänge werden mit Beispielen erklärt. Die Leser*innen werden persönlich angesprochen. Bei der Darstellung wird auf eine klare Struktur geachtet. Es wird eine gut lesbare, große Schrift verwendet. Das Verständnis von Texten wird durch begleitende Bilder oder Piktogramme unterstützt. Wenn Schriftstücke, Flyer und ähnliches in Leichte Sprache übersetzt werden, sollte die Übersetzung immer von einer Expert*innengruppe auf Verständlichkeit geprüft werden. Diese Gruppe besteht immer aus mindestens zwei Expert*innen mit Lernschwierigkeiten. Dies muss Teil der Beauftragung sein. 7 5.1.2 Texte in Einfacher Sprache Texte in Einfacher Sprache haben kürzere Sätze, einfache Satzstrukturen und wenig Kommata. Nebensätze sind zulässig und sämtliche im Alltag gebräuchlichen Begriffe werden als bekannt vorausgesetzt. Fremdwörter sollten allerdings auch hier vermieden oder erklärt werden, ohne das Siegel Leichte Sprache gehören einfache Texte immer in die Kategorie Einfache Sprache oder leicht verständliche Sprache. Texte in Einfacher Sprache sollten entsprechend der DIN Norm 8581-1 erstellt werden. Leichte Sprache Einfache Sprache Festes Regelwerk DIN 8581-1 DIN ISO 24495-1 Maximal verständlich Etwas verständlicher Kurze Sätze ohne Nebensätze Auch Nebensätze kommen vor Nur bekannte Wörter, schwierige Wörter werden erklärt Alltagsgebräuchliche Wörter, schwierige Wörter werden erklärt Klare und große Schrift Keine Vorgaben Übersichtliches Layout, jeder Satz ist eine neue Zeile Fließtext, nicht zu lang Viele Bilder Keine Bilder Prüfung durch Prüfgruppe Keine Prüfung 8 5.1.3 Simultanübersetzung in Leichte Sprache Leichte Sprache funktioniert in der mündlichen Form nicht 1:1 analog zum schriftlichen Regelwerk. Sie liefert durch Erklärungen, Betonung und Einordnung der Gesamtsituation eine Übertragung für die Zielgruppe, die ein Verständnis ermöglicht. Es wird mit Beispielen gearbeitet, aber eben in einer mündlichen Übertragung. Eine Simultanübersetzung in Leichte Sprache ist gemäß BGG §3 zur Verwendung von Kommunikationshilfen zulässig und gleichwertig. Ein Qualitätsmerkmal für die Beauftragung der Simultanübersetzung ist, dass Flüsteranlagen mitbeauftragt werden und die Teilnehmende somit Kopfhörer nutzen können, um die Übersetzung zu hören. Bei einem hybriden Angebot ist die Erstellung eines separaten digitalen Teamraums notwendig, in dem die Veranstaltung zu verfolgen ist und die Übersetzer*innen zu hören sind. Die Simultanübersetzung in Leichte Sprache wird zum Beispiel bei der StadtAG Behindertenpolitik angeboten und in jeder Sitzung von der Zielgruppe genutzt. Für 2022 - 2024 wurden für die Übersetzung in die Leichte und Einfache Sprache insgesamt 60.278,35 € verausgabt. 5.2. Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache Wie jede Sprache ist auch Gebärdensprache eine vollwertige Sprache mit umfangreichem Lexikon und eigener Grammatik. Sie ist seit 2002 in Deutschland anerkannt. Gebärdensprachen sind von Land zu Land verschieden. Es gibt z. B. Deutsche Gebärdensprache (DGS), American Sign Language (ASL), British Sign Language (BSL), Arabic Sign Language (ArSL), usw. Um dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher*innen nicht nur die entsprechenden Sprachen und Dolmetschtechniken beherrschen, sondern auch kulturelle Unterschiede zwischen Gehörlosen und Hörenden kennen. Spezielles Fachwissen und Fachwortschatz ist Grundvoraussetzung, um in verschiedenen Spezialgebieten arbeiten zu können. Gebärdensprachdolmetscher*innen dolmetschen zwischen Personen, die in Lautsprache und Gebärdensprache kommunizieren z. B. bei Veranstaltungen, Konferenzen, Sitzungen etc. Der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetschende insbesondere bei kommunalen Behörden, Polizei, bei Gericht, im medizinischen Bereich, aber auch am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt. Gebärdensprachdolmetscher*innen müssen in der Lage sein, den Dialog vollständig und sachgerecht zu übersetzen. Wenn sie im Rahmen der begleitenden Hilfe tätig werden, müssen sie über einen der folgenden Qualifikationsabschlüsse verfügen: Diplom-Gebärdensprachdolmetscher*in, Bachelor/Master Gebärdensprachdolmetschen oder staatlich geprüfte*r Gebärdensprachdolmetscher*in. Das Studium bereitet die Studierenden durch eine wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Ausbildung darauf vor, in einer Vielzahl 9 von Situationen zwischen hörenden Menschen und gehörlosen Menschen, die in ihrem Alltag die Deutsche Gebärdensprache nutzen, zu dolmetschen. Die meisten Dolmetscherdienste bieten ihre Dienste inzwischen auch online bzw. für eine Videobegleitung o.Ä. an. Hier muss folgendes bei der Beauftragung berücksichtigt werden: • Die genannten Kriterien klar benennen. • Der Dolmetscherdienst muss die Übertragung – gerad e auch bei Veranstaltungen, die über Stream ausgestrahlt werden – genehmigen. Daher muss dies in die Beauftragung eingebaut werden. • Die erforderliche Technik muss von Anbieter*innen benannt werden und mit der Technikfirma, die die Veranstaltung begleitet, besprochen und beauftragt werden. Simultanübersetzungen in Deutsche Gebärdensprache wurde zum Beispiel für den Kölner Tag der Menschen mit Behinderung oder auch für die StadtAG Behindertenpolitik angeboten und von Teilnehmenden genutzt. Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahmen insgesamt 51.078,88 € verausgabt. 5.3. Schriftdolmetschung Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort von einer dolmetschenden Person z. B. auf einem Laptop mitgeschrieben, so dass hörgeschädigte und gehörlose Personen zeitgleich mitlesen können. Bei größeren Veranstaltungen kann der Text durch einen Beamer auf eine Leinwand oder auf Tablets übertragen werden. Verwendet werden Flüsteranlagen und besonders leise Tastaturen, welche zusätzlich auf einem Stativ oder gepolsterten Auflagen platziert werden können. Die Lautstärke wird dadurch weiter reduziert und die Übertragung von Körperschall, welcher von Mikrofonen störend aufgenommen werden kann, minimiert. Das Schriftdolmetschen gibt Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, das Gesagte zeitgleich zu verfolgen. In Hinblick auf die Konzentration stellt dies eine Entlastung dar, welche sich besonders bei längeren Gesprächen bemerkbar macht. Ebenfalls wesentlich ist die zusätzliche Sicherheit, die aus dem Angebot der Schriftdolmetschung hervorgeht. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit Aussagen und Gesprächsinhalte nachzulesen und können so kontrollieren, ob ihre Wahrnehmung dem tatsächlich Gesagten entspricht. Wichtiges Qualitätsmerkmal dieser Leistung ist, dass sie im Rahmen von Fortbildungen erlernt wird. Seit 2006 ist es auch möglich, mit dem bisher höchsten Abschluss des DSB-Zertifikats eine ganzheitliche Ausbildung abzuschließen. Auf Grund der Tatsache, dass sowohl die Schriftdolmetschenden als auch Betroffene bei der Ausbildung beteiligt sind, ist diese Ausbildungsart bundesweit einzigartig und anerkannt von sämtlichen Kostenträgern. Die Prüfungen in der jeweiligen Dolmetschmethode erfolgten in deutscher Sprache. Die Zertifikate gelten jeweils drei Jahre. Die Voraussetzungen zum Fortbestand der Zertifizierung werden nach Ablauf der Gültigkeit überprüft. Dabei müssen die kontinuierliche Berufspraxis und regelmäßige Weiterbildungen nachgewiesen werden. Das Logo "Schriftdolmetscher - 10 DSB-zertifiziert" darf nur von den durch den DSB e.V. zertifizierte*n Schriftdolmetscher*innen verwandt werden. Ein Qualitätsmerkmal bei der Beauftragung ist, dass die Bestellung von zwei Schriftdolmetscher*innen notwendig ist, wenn eine Veranstaltung länger als eine Zeitstunde dauert oder bei einstündigen Einsätzen, wenn die Informationsdichte sehr hoch ist. Die Schriftdolmetschung wurde zum Beispiel für den Kölner Tag der Menschen mit Behinderung und für den Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik eingesetzt. Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahmen insgesamt 11.244,34 € verausgabt. 5.4. Technische Dienstleistungen / Digitalisierung Eine weitere wichtige Leistung für die Teilhabe an Kommunalpolitik sind technische Dienstleistungen. Hierzu gehören die Beratung zur bedarfsgerechten technischen Ausstattung, die filmische Begleitung von Gremien und Veranstaltungen, die Bereitstellung von Übertragungskanälen und die Anmietung von technischen Geräten wie Audioschleifen, induktiven Höranlagen, zusätzlichen Mikrofonen und Flüsteranlagen mit Ausgabegeräten. Für Schriftdolmetscher*innen vor Ort sind zusätzliche PCs mit Bildschirmen zur Übertragung bzw. Beamer und Leinwand, Anschlussmöglichkeiten für mitgebrachte Laptops, Mikrophone, Headsets und Lautsprecher anzumieten. Für eine Simultanübersetzung in Leichte und Einfache Sprache sind zusätzliche Laptops und Kopfhörer für Personen mit Übersetzungsbedarf anzumieten, um der Übersetzung folgen zu können. Mittels technischer Unterstützung können Menschen an Veranstaltungen teilnehmen, die zuvor keine Möglichkeit hatten, daran teilzunehmen. Mit Hilfe der technischen Dienstleistungen können auch öffentliche Livestreams realisiert werden, die eine hohe Reichweite erzielen. Ebenfalls kann eine Nachbearbeitung von Streams und Videos mit Audiodeskription und Untertiteln erfolgen. Technische Dienstleistungen wurden zum Beispiel für den Kölner Tag der Menschen mit Behinderung oder auch für die StadtAG Behindertenpolitik eingesetzt, um Simultanübersetzungen in Leichte oder Einfache Sprache oder eine hybride Teilnahme zu ermöglichen. Ein Qualitätsmerkmal bei der Beauftragung ist, dass die Übertragung von Übersetzungen, wie beispielsweise in Deutsche Gebärdensprache, Schriftdolmetschung und Leichte Sprache durch technischen Support gewährleistet werden muss. Die Dienstleistung muss entsprechend der Bedarfe der Zielgruppen (Kopfhörern, Monitore, Kameras, Einblendungen, Ton etc.) beauftragt und begleitet werden, damit die Angebote nutzbar sind. Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahmen insgesamt 57.027,31 € verausgabt. 11 5.5. Sonstige unterstützende Maßnahmen Politische Teilhabe bedeutet auch das Einstehen für eigene Rechte. So hat die Stadt Köln die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der CSD-Parade in Köln ermöglicht, die nicht Mitarbeitende der Stadt Köln sind. Durch die Mitfahrt in Rikschas konnten sie Teil der städtischen Fußgruppe sein, die bei der Parade durch die Kölner Innenstadt mitgeht. Für Menschen mit körperlichen Behinderungen ist eine Teilnahme aufgrund der Wegstrecke und der Geschwindigkeit des Zuges häufig nicht möglich. Den CSD verfolgen vor Ort, online und im Fernsehen über eine Millionen Menschen. Diese hohe Reichweite sorgt für positive Aufmerksamkeit für Menschen mit Behinderungen, sie sind gleichberechtigt Teil der Demonstration. Somit konnte erreicht werden, dass queere Menschen mit Behinderung an der Parade teilnehmen und für die Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung einstehen konnten, sichtbar waren und damit an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten partizipieren konnten. Unter Sonstiges gehörten aber auch alle anderen Ausgaben, die nicht unter die bereits genannten Kategorien fielen, wie z. B. die Erstattung von Taxikosten für die Personen, die zu städtischen Veranstaltungen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen konnten oder eine Begleitung benötigten. Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahme insgesamt 45.650,27 € verausgabt. 6. Ausblick Das Büro der Behindertenbeauftragten kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Pilotprojekt angenommen und wertgeschätzt wurden. Eine entsprechende Planung und Umsetzung in der Verwaltung ist möglich und Informationen und Veranstaltungen erreichen mehr Menschen. Um die gesamtstädtische Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten an der Kommunalpolitik und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen zu verbessern, beabsichtigt das Amt für Integration und Vielfalt, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 einen Teil der Finanzmittel in Höhe von jährlich 50.000 EUR weiteren Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Durch das Büro der Behindertenbeauftragten soll sichergestellt werden, dass die erarbeiteten Standards gewahrt bleiben und diese weiterentwickelt werden. Den Ämtern sollen unter anderem Unterlagen mit den erarbeiteten Qualitätsmerkmalen zur Verfügung gestellt werden und Beispiele von Anbietenden, die diese umsetzen können. Zudem sollen auch über das Amt für Integration und Vielfalt hinaus Mitarbeitende geschult werden, um im Umgang mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung sensibilisiert zu werden. Dazu sollen die im Amt für Integration und Vielfalt bereits erprobten Schulungsformate entsprechend ausgeweitet werden. Gleichsam ist es ratsam, alle Veranstaltungen der Stadt Köln, die einen Charakter der Beteiligung und der Teilhabe ausweisen, grundsätzlich barrierefrei und auf Grundlage der erarbeiteten Standards durchzuführen. Dies sichert die kontinuierliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, erfordert aber auch die 12 entsprechende finanzielle Ausstattung der Arbeitsbereiche, um dies umzusetzen. Auch die Beteiligung von Menschen ohne Behinderung kann durch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren erhöht werden – so zum Beispiel von älteren Menschen oder Menschen mit Kinderwagen durch barrierefreie Orte oder von Menschen, die gerade im Spracherwerb Deutsch sind, durch Dolmetschung in Einfache Sprache.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1759/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 09:32