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1759/2025

Verstetigung des Projekts "Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik" und Einbezug von weiteren Dienststellen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage I Auswertung des Pilotprojektes _Teilhabe leben - Abbau von Barrieren in der Kommunalpolitik

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6458 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 
 1759/2025 
Freigabedatum 
 28.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verstetigung des Projekts "Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner 
Kommunalpolitik"  und Einbezug von weiteren Dienststellen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Evaluation zum Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren 
in der Kölner Kommunalpolitik“ (Anlage) zur Kenntnis und beschließt, dieses Projekt in 
den Jahren 2025 und 2026 fortzuführen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinde-
rung an der Kommunalpolitik und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen 
gesamtstädtisch zu verbessern. Mit dem Gesamtbetrag in Höhe von jährlich 135.000 
Euro sollen Maßnahmen der Verwaltung zur Herstellung von Barrierefreiheit finanziert 
werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik 
zu verbessern.  
 
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik und an 
kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen auszuweiten, werden von den Finanz-
mitteln, die dem Amt für Integration und Vielfalt zugeordnet sind, jährlich 50.000 Euro 
weiteren Dienststellen zur Verfügung gestellt. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil-
lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Haushaltsplan 
2025/2026 zur Verfügung. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  270.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.        € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache 
Alle Menschen sollen bei der Politik mitmachen können. Auch Menschen mit Behinde-
rungen. Doch oft gibt es Hindernisse für Menschen mit Behinderungen, die das 
schwermachen. Mit dem Projekt werden Barrieren abgebaut. So können sich Men-
schen mit Behinderungen an Politik in Köln beteiligen. Das Amt für Integration und 
Vielfalt möchte in Zukunft auch anderen Ämtern Gelder zum Abbau von Barrieren zur 
Verfügung stellen. Der Rat der Stadt Köln soll das entscheiden. 
Verstetigung des Projekts „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner 
Kommunalpolitik“ 
Das Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpoli-
tik“ soll Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe an kommunalpolitischen 
Prozessen und Projekten ermöglichen. Über die Evaluation des Projektes informiert 
die Verwaltung in der Anlage. 
 
Die Gelder im Rahmen von „Teilhabe leben“ sichern wichtige Aufgaben zur Erfüllung

3 
des Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ der UN-Behinderten-
rechtskonvention (UN-BRK), zu dessen Umsetzung die Stadt Köln verpflichtet ist. 
Durch die Mittel können verschiedene Hilfen unter anderem im Bereich der Barriere-
freiheit von Gremiensitzungen finanziert und aufrechterhalten werden. Diese unterstüt-
zen aktiv das Ziel der Stadt Köln ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behin-
derungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfas-
send an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. 
 
Um die durch das Pilotprojekt etablierten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren auch 
weiterhin fortzuführen, bedarf es im Amt für Integration und Vielfalt Mittel in Höhe von 
jährlich 85.000 Euro.  
 
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Kommunalpolitik und an 
kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen auszuweiten, wird ein Teilbetrag von 
50.000 Euro den weiteren Dienststellen der Verwaltung jährlich zur Verfügung gestellt. 
 
Der Einbezug weiterer Dienststellen sichert insbesondere die Erfüllung des Artikel 29 
„Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ der UN-Behindertenrechtskonven-
tion (UN-BRK), zu dessen Umsetzung die Stadt Köln verpflichtet ist. Die bisher ge-
sammelten Erfahrungen zeigen, dass die ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, um 
aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminie-
rung und gleichberechtigt mit anderen an der Gestaltung der öffentlichen Angelegen-
heiten mitwirken können und ihre Interessen an den öffentlichen Angelegenheiten be-
rücksichtigt werden. 
 
Die organisatorische Abwicklung obliegt dabei dem Büro der Behindertenbeauftrag-
ten. Es informiert die Dienststellen über das Verfahren, stellt unterstützende Unterla-
gen zur Verfügung und berät zu den Standards. Die Dienststellen melden dem Büro 
der Behindertenbeauftragten ihre Bedarfe und die Verwendung der Finanzmittel wird 
von der*dem zuständigen Dezernent*in entschieden.  
 
Das Büro der Behindertenbeauftragten informiert nach Ablauf eines Haushaltsjahres 
über die Verwendung der Mittel. 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil-
lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Haushaltsplan 
2025/2026 zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl ist eine Entscheidung noch in der lau-
fenden Ratsperiode erforderlich, um die Auszahlung der Gelder auch im Haushaltsjahr 
2025 sicherzustellen. Aufgrund der komplexen und umfassenden v erwaltungsinternen 
Prüfung ist die Vorlage verfristet. 
 
 
Anlage:  
Auswertung des Pilotprojektes Teilhabe leben - Abbau von Barrieren in der Kommu-
nalpolitik

Anlage I Auswertung des Pilotprojektes _Teilhabe leben - Abbau von Barrieren in der Kommunalpolitik

30057 Zeichen

1 
 
Anlage 
Auswertung des Pilotprojektes 
„Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner 
Kommunalpolitik“  
Das Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner 
Kommunalpolitik“ soll Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe an 
kommunalpolitischen Prozessen und Projekten ermöglichen. Ziel ist es, dass 
Menschen mit verschiedensten Behinderungen gleichberechtigt und ohne 
Diskriminierung ihre politischen Rechte wahrnehmen können und somit am 
kommunalpolitischen und öffentlichen Leben unmittelbar teilhaben, mitwirken und so 
ihre Stadt mitgestalten können. 
Aktuell sind 117.281 (10,7 %) Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung 
in Köln gemeldet. Für die Einwohner*innen von Köln ist es wichtig, dass ihre Bedarfe 
in Diskussionen, Planungen und Gestaltungsprozesse einfließen. Die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen, an Veranstaltungen, 
Projekten, Gremien und Entscheidungsprozessen ist jedoch häufig eingeschränkt. 
Durch Barrieren auf verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise Sprache, Technik, 
Dateiformate, Veranstaltungsräume und vielem mehr, ist eine Teilhabe erschwert, 
eingeschränkt oder gar nicht möglich.  
Aus diesem Grund hat das Amt für Integration und Vielfalt im Rahmen des 
Pilotprojektes Maßnahmen zum Abbau von Barrieren ermöglicht und evaluiert, wie 
diese dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen 
Prozessen und Projekten in vollem Umfang partizipieren können. Nunmehr sollen die 
vom Büro der Behindertenbeauftragen erarbeiteten Ergebnisse auf weitere 
Verwaltungseinheiten ausgeweitet werden. Hierzu sollen vor allem die Dienststellen 
im Vordergrund stehen, deren Arbeit kommunalpolitische Prozesse und Projekte im 
Fokus haben. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, der politische 
Auftrag und die Ausgangslage sowie die inhaltliche und finanzielle Auswertung 
dargestellt. Gefolgt von einem Ausblick, wie das Projekt verstetigt und in die 
Verwaltung getragen werden kann. Zum Schluss werden die einzelnen Maßnahmen 
dargestellt und erläutert. 
1. Rechtliche Grundlagen 
Laut Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)  verpflichten sich 
die Vertragsstaaten dazu sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre 
politischen Rechte wahrnehmen können, indem sie „gleichberechtigt mit anderen 
wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben 
können“ .  
Das Ziel dabei ist, „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit 
Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen 
wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten 
mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu 
begünstigen.“ (Art. 29, 29 b UN-BRK)  
Zur Umsetzung der UN-BRK ist die Stadt Köln verpflichtet.

2 
 
2. Politischer Auftrag und Ausgestaltung 
Um die Ziele der UN-BRK für die Stadt Köln zu erfüllen, wurde ein Pilotprojekt ins 
Leben gerufen. Das Projekt wurde vom Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren ( 0911/2022 ) beschlossen. Im Haushaltsjahr 2022 wurden zunächst 
einmalig 150.000 € zur „Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit 
Sinneseinschränkungen am kommunalpolitischen Geschehen“ bereitgestellt. Die 
Freigabe der Mittel erfolgte durch Beschlussvorlage im Fach- und Finanzausschuss. 
Seit dem Jahr 2023 wird dem Haushalt des Amtes für Integration und Vielfalt jährlich 
ein Budget von 150.000 € zur Verfügung gestellt, um die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderungen an der Kommunalpolitik zu ermöglichen und Barrieren abzubauen. 
Vom Büro der Behindertenbeauftragten wurden Qualitätskriterien für notwendige 
Maßnahmen zum Abbau der Barrieren auf Grundlage von Standards verschiedener 
Selbsthilfeorganisationen und Verbände erstellt. Diese Zusammenstellung beinhaltet 
auch Voraussetzungen, Verordnungen sowie Abläufe, die für die Beauftragung 
notwendig sind und diese erleichtern. Die Qualitätskriterien und Maßnahmen wurden 
im Verlauf des Projekts stetig, gemäß der Rückmeldungen von Nutzer*innen, 
angepasst. Mithilfe dieser Informationen soll sichergestellt werden, dass alle 
Maßnahmen effektiv Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen. Die 
Mitarbeiter*innen des Amtes für Integration und Vielfalt wurden bezüglich möglicher 
Barrieren und geeigneter Maßnahmen durch das Büro der Behindertenbeauftragten 
geschult. Maßnahmen wie Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache, Leichte 
Sprache und Einfache Sprache, Bereitstellung barrierefreier Dokumente und 
Audioschleifen, Assistenz bei Sitzungen, Schriftdolmetschung, Übersetzung von 
Texten in Leichte Sprache und Einfache Sprache wurden entsprechend der 
Qualitätskriterien beauftragt. 
Darüber hinaus wurde der Prozess des Pilotprojets sowie die Beauftragung und 
Evaluierung der Angebote und Maßnahmen durch das Büro der 
Behindertenbeauftragten begleitet.  
Dieser Bericht stellt dar, welche Maßnahmen die Stadt Köln zur Erreichung der Ziele 
gemäß der UN-BRK unternommen hat, die zur gleichberechtigten 
kommunalpolitischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen notwendig sind und 
welche finanziellen Ressourcen dafür in den Jahren 2022 bis 2024 erforderlich 
waren. 
3. Inhaltliche Auswertung 
Die Partizipation an der Kommunalpolitik und/oder kommunalpolitischen 
Entscheidungsprozessen ist für einen Teil der Menschen mit Behinderungen ohne 
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren nicht oder nur erschwert möglich.  
In der Konzeptbeschreibung 2022 sind daher folgende Ziele formuliert worden, um 
dies zu erreichen: 
• Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen  mit Behinderungen an 
kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen durch den Abbau von Barrieren. 
• Schaffung eines Umfeldes, in dem Menschen mit Behi nderungen ohne 
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der

3 
 
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können (Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention). 
• Eruierung von notwendigen Maßnahmen zur kommunalpo litischen Teilhabe für 
Menschen mit Behinderungen und deren notwendigen finanziellen Ressourcen. 
• Sicherstellung von Nachhaltigkeit und Übertragbark eit durch Evaluation. 
Durch die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel ist es gelungen, die Ziele 
zu erreichen und entsprechende Qualitätsstandards zu entwickeln, mit dem die 
Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung ermöglicht werden kann.  
Im Folgenden wurde entsprechend durch das Büro der Behindertenbeauftragten 
geprüft, welche Leistungen und Angebote notwendig sind, um eine dauerhafte 
Partizipation an Entscheidungsprozessen durch Menschen mit Behinderung zu 
ermöglichen. Die Beschreibung der Leistungen und Angebote sowie der 
Qualitätsstandards findet sich unter 5. Maßnahmen des Pilotprojektes. Durch die 
Etablierung von einheitlichen Standards zum Beispiel in der Qualität der 
Dolmetschungen und der Kontinuität der Bereitstellung der Angebote konnte 
sichergestellt werden, dass sich Menschen beteiligten und von Angeboten 
angesprochen fühlten. Dieser Aspekt ist deutlich hervorzuheben. Die Maßnahmen 
zum Abbau von Barrieren wurden im Verlauf des Projekts bekannter und so wurden 
Menschen erreicht, die ihre Teilnahme vorher aufgrund von Barrieren 
ausgeschlossen hatten.  
Auch wenn bei vielen städtischen Veranstaltungen individuell nach Unterstützung 
gefragt werden kann, stellt dies für viele Menschen mit Behinderungen eine Hürde 
dar, da sie ihren Bedarf vorab immer melden müssen und sich nicht spontan und 
ohne zusätzlichen Aufwand beteiligen können. Durch die Finanzmittel, die dem Amt 
für Integration und Vielfalt zur Verfügung stehen, kann diese Kontinuität für das Amt 
Integration und Vielfalt sichergestellt werden.  
Im Projektverlauf ist deutlich geworden, welche Maßnahmen benötigt werden, um 
Veranstaltungen und Gremiensitzungen barrierefrei zu gestalten. Abschließend kann 
jedoch nicht beantwortet werden, wie hoch der reale Bedarf für die gesamte 
Verwaltung ist, da der Fokus lediglich auf Gremien und Veranstaltungen des Amtes 
für Integration und Vielfalt lag. Zwar ist es möglich, die Erfahrungen entsprechend 
hoch zu skalieren, dennoch hängt es aber auch weiterhin vom individuellen Interesse 
von Personen ab, welche Veranstaltungen und/oder Gremiensitzungen diese 
besuchen. Um die oben beschriebene Hürde dauerhaft abzubauen, muss ein 
Vertrauen hergestellt werden, dass die barrierefreie Teilhabe an Veranstaltungen 
und Prozessen gewährleistet ist. Daher kann keine abschließende Einschätzung zu 
den Kosten für die Ausweitung auf die Gesamtverwaltung gegeben werden.  
Die vom Büro der Behindertenbeauftragten im Vorfeld geschätzten Kosten für die 
einzelnen Maßnahmen, insbesondere für die Beauftragung von 
Dolmetschungsdienstleistungen, wurden unterschritten (s. 4. Finanzielle 
Auswertung). Dies hat die Möglichkeit gegeben, im Laufe des Projektes auch andere 
Schwerpunkte zu setzen.  
Darüber hinaus war geplant zu prüfen, welche Informationen in die Verwaltung 
gegeben werden müssen, um für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu 
sensibilisieren. Durch die Schulungen, die vor allem im Jahr 2024 den Mitarbeitenden 
des Amtes für Integration und Vielfalt angeboten wurden, ist neben der 
Sensibilisierung für die Belange und Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen 
Behinderungen ein breites Wissen zu möglichen Maßnahmen zum Abbau von

4 
 
Barrieren und deren Qualität im Amt für Integration und Vielfalt entstanden. So 
wurden Veranstaltungen und Angebote ab 2024 im Amt für Integration und Vielfalt 
bereits von Beginn an barrierefrei geplant. Es ist wichtig, dass bei der Planung 
bereits genug Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Bedarfen der Menschen 
mit unterschiedlichen Behinderungen gerecht zu werden. Nur ein barrierefreier Ort 
ermöglicht nicht die Teilhabe von gehörlosen Menschen und 
Gebärdensprachdolmetschung nicht die Teilhabe von Menschen mit 
Gehbehinderungen. Diese Aspekte müssen in den Planungen immer verankert und 
mitgedacht werden. 
Die frühzeitige und kontinuierliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an 
der Kommunalpolitik und den kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen in Köln 
führt neben der überfälligen Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK auch langfristig 
zu einer Effizienzsteigerung in vielen Bereichen der Verwaltung. In Bereichen, wie 
der Bau- und Verkehrsplanung, der Kommunikation und weiteren, können 
nachträgliche Kosten der Barrierefreiheit durch eine konsequente Partizipation von 
Menschen mit Behinderungen eingespart werden, da ihre Belange frühzeitig in 
Projekten und Vorhaben eingeplant werden. 
Der durchschnittliche Arbeitseinsatz für Mitarbeitende der Stadt Köln, um eine 
Maßnahme barrierefrei zu organisieren und abzuwickeln, lag durchschnittlich bei 
1,25 Stunden pro Maßnahme. Es wird erwartet, dass dieser Zeitanteil durch eine 
routinierte Planung sukzessive sinken wird. Bereits im Verlauf des Projektes konnten 
die Arbeitsstunden der Mitarbeitenden für die Organisation und Abwicklung der 
Maßnahmen um durchschnittlich 21,4 % von Jahr 2022 auf 2023 gesenkt werden. 
Dies zeigt, dass der Verwaltungsaufwand durch routinierte Abwicklung von Abläufen 
und konsequente Einhaltung von Standards geringgehalten werden kann, der Effekt 
auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen jedoch erhöht wird. 
Die Zahl an Menschen mit Behinderungen, die insgesamt an hybriden 
Veranstaltungen und durch Online-Maßnahmen erreicht werden, ist nicht bezifferbar, 
da Veranstaltungen auch im Internet und auf Social Media über einen Livestream 
übertragen werden. Jedoch konnte für die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik (StadtAG Behindertenpolitik) festgestellt werden, dass die hybride 
Teilnahmemöglichkeit durchschnittlich von 10-15 Personen genutzt wird. 
Mit Beginn des Projektes ist eine Pressemitteilung versandt worden, die über die 
Ziele berichtete. Im Verlauf des Projektes ist festgestellt worden, dass es viel Zeit 
braucht, die Mitarbeitenden für die Belange und Bedürfnisse der Menschen mit 
Behinderung zu sensibilisieren und bei den Menschen mit Behinderung Vertrauen 
aufzubauen, dass die Angebote zur Partizipation barrierefrei sind. Dies konnte in der 
StadtAG Behindertenpolitik erreicht werden, aber auch bei anderen Veranstaltungen 
des Büros der Behindertenbeauftragten, wie bei dem Fachtag der Menschen mit 
Behinderung oder weiteren Veranstaltungen des Amtes für Integration und Vielfalt, 
sodass hier eine erhöhte Anzahl an Teilnehmenden registriert worden ist.  
4. Finanzielle Auswertung  
Insgesamt wurden 170 Maßnahmen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 
durchgeführt. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von 
Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Prozessen und Projekten 
betrugen 225.279,15 €.

5 
 
In den ersten zwei Jahren nach Verabschiedung des Haushalts bzw. der Freigabe 
des Pilotprojektes lag der Fokus auf der Erarbeitung der Qualitätsstandards sowie 
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden des Amtes für Integration und 
Vielfalt bezüglich möglicher Maßnahmen im Rahmen des Pilotprojekts. Darüber 
hinaus ist ein interner Weg entwickelt worden, die Prozesse effizienter und 
zugänglicher zu gestalten. Neben diesen organisatorischen und konzeptionellen 
Erfordernissen, sind: 
2022 64.792,40 € für 31 Maßnahmen, 
2023 56.094,00 € für 47 Maßnahmen,  
2024 104.392,75 € für 92 Maßnahmen  
verausgabt worden. 
Maßnahme (2022-2024) Kosten 
Leichte und einfache Sprache 60.278,35 € 
Dolmetschung in Deutsche 
Gebärdensprache 
51.078,88 € 
Schriftdolmetschung  11.244,34 € 
Technische 
Dienstleistungen/Digitalisierung 
57.027,31 € 
Sonstige unterstützende Maßnahmen 45.650,27 € 
 225.279,15 € 
 
Die Auswertung zeigt, dass die Anfragen und Bedarfe in fast allen Bereichen ähnlich 
stark ausgeprägt sind (circa 12-25%). Lediglich die Schriftdolmetschung macht nur 
ca. 5 % des gesamten Budgets aus. 
 
In den Jahren 2022 bis 2024 kamen die Maßnahmen bei Veranstaltungen, die 
ausschließlich vor Ort stattfanden, ca. 2.000 Personen zugute.  
12% 
15% 
5% 
23% 
25% 
20% 
Maßnahmen Verteilung 
Leichte Sprache Einfache Sprache Schriftdolmetschung 
Gebärdendolmetschung Technische Dienstleistung Sonstige Maßnahmen

6 
 
Zu beachten ist, dass durch Mittel zum Abbau von Barrieren viele Veranstaltungen 
zusätzlich virtuell stattfinden konnten und somit eine digitale Teilnahme ermöglicht 
haben. Wie viele Menschen zusätzlich digital teilgenommen haben, oder sich Inhalte 
im Nachhinein angesehen haben, kann jedoch nicht ausgewertet werden. Die digitale 
Teilnahme an Veranstaltungen stellt zudem eine erhebliche Verbesserung der 
Zugänglichkeit dar, da beispielsweise Anreisen vermieden werden oder die Dauer 
bzw. Intensität einer Veranstaltung auf die Bedürfnisse der Teilnehmer*innen 
angepasst werden kann.  
Letztlich wird durch die Auswertung deutlich, dass durch die insgesamt 170 
Maßnahmen der Zugang für Menschen mit Behinderungen sichtbar deutlich erhöht 
werden konnte. 
5. Maßnahmen innerhalb des Pilotprojektes 
5.1. Leichte Sprache und Einfache Sprache 
Eine wichtige Leistung für Menschen mit Behinderungen, an kommunalpolitischen 
Prozessen teilzuhaben und sich einzubringen, ist die Dolmetschung von 
Veranstaltungen und Diskussionen in Leichte Sprache. Ebenso wichtig ist die 
Übersetzung von Texten in Leichte Sprache und Einfache Sprache. 
Häufig werden Leichte Sprache und Einfache Sprache synonym verwendet, es gibt 
jedoch deutliche Unterschiede in der Umsetzung und bei den Zielgruppen.  
„Leicht verständliche Sprache” ist der Überbegriff für Texte, die in Leichter Sprache 
oder Einfacher Sprache geschrieben wurden. Der gemeinsame Nenner: Die Texte 
sind, wie der Name schon sagt, leicht verständlich. Die Texte und Übersetzungen 
verzichten auf komplizierte Wörter oder Sätze und haben das Ziel, möglichst klar und 
einfach formuliert zu werden. Auch Menschen, die nicht zu den im Folgenden 
genannten Zielgruppen gehören, können von Einfacher beziehungsweise Leichter 
Sprache profitieren. 
5.1.1 Texte in Leichter Sprache  
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Einsatz von 
Leichter Sprache das Ziel, Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe an 
Gesellschaft und Politik zu ermöglichen. Sie folgt bestimmten Regeln, die unter 
maßgeblicher Mitwirkung von Menschen mit Lernschwierigkeiten vom  Netzwerk für 
Leichte Sprache erstellt wurden. Die Regeln werden stetig vom Netzwerk überprüft 
und weiterentwickelt. Leichte Sprache verwendet kurze Sätze und bekannte Wörter. 
Schwierige Zusammenhänge werden mit Beispielen erklärt. Die Leser*innen werden 
persönlich angesprochen. Bei der Darstellung wird auf eine klare Struktur geachtet. 
Es wird eine gut lesbare, große Schrift verwendet. Das Verständnis von Texten wird 
durch begleitende Bilder oder Piktogramme unterstützt.  
Wenn Schriftstücke, Flyer und ähnliches in Leichte Sprache übersetzt werden, sollte 
die Übersetzung immer von einer Expert*innengruppe auf Verständlichkeit geprüft 
werden. Diese Gruppe besteht immer aus mindestens zwei Expert*innen mit 
Lernschwierigkeiten. Dies muss Teil der Beauftragung sein.

7 
 
5.1.2 Texte in Einfacher Sprache 
Texte in Einfacher Sprache haben kürzere Sätze, einfache Satzstrukturen und wenig 
Kommata. Nebensätze sind zulässig und sämtliche im Alltag gebräuchlichen Begriffe 
werden als bekannt vorausgesetzt. Fremdwörter sollten allerdings auch hier 
vermieden oder erklärt werden, ohne das Siegel Leichte Sprache gehören einfache 
Texte immer in die Kategorie Einfache Sprache oder leicht verständliche Sprache. 
Texte in Einfacher Sprache sollten entsprechend der DIN Norm 8581-1 erstellt 
werden. 
Leichte Sprache  Einfache Sprache  
Festes Regelwerk DIN 8581-1  
DIN ISO 24495-1  
Maximal verständlich Etwas verständlicher 
Kurze Sätze ohne Nebensätze Auch Nebensätze kommen vor 
Nur bekannte Wörter, schwierige 
Wörter werden erklärt 
Alltagsgebräuchliche Wörter, schwierige 
Wörter werden erklärt  
Klare und große Schrift Keine Vorgaben 
Übersichtliches Layout, jeder Satz ist 
eine neue Zeile Fließtext, nicht zu lang  
Viele Bilder Keine Bilder 
Prüfung durch Prüfgruppe  Keine Prüfung

8 
 
5.1.3 Simultanübersetzung in Leichte Sprache  
Leichte Sprache funktioniert in der mündlichen Form nicht 1:1 analog zum 
schriftlichen Regelwerk. Sie liefert durch Erklärungen, Betonung und Einordnung der 
Gesamtsituation eine Übertragung für die Zielgruppe, die ein Verständnis ermöglicht. 
Es wird mit Beispielen gearbeitet, aber eben in einer mündlichen Übertragung.  
Eine Simultanübersetzung in Leichte Sprache ist gemäß BGG §3 zur Verwendung 
von Kommunikationshilfen zulässig und gleichwertig. 
Ein Qualitätsmerkmal für die Beauftragung der Simultanübersetzung ist, dass 
Flüsteranlagen mitbeauftragt werden und die Teilnehmende somit Kopfhörer nutzen 
können, um die Übersetzung zu hören. 
Bei einem hybriden Angebot ist die Erstellung eines separaten digitalen Teamraums 
notwendig, in dem die Veranstaltung zu verfolgen ist und die Übersetzer*innen zu 
hören sind. 
Die Simultanübersetzung in Leichte Sprache wird zum Beispiel bei der StadtAG 
Behindertenpolitik angeboten und in jeder Sitzung von der Zielgruppe genutzt. 
Für 2022 - 2024 wurden für die Übersetzung in die Leichte und Einfache 
Sprache insgesamt 60.278,35 € verausgabt. 
 
5.2. Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache 
Wie jede Sprache ist auch Gebärdensprache eine vollwertige Sprache mit 
umfangreichem Lexikon und eigener Grammatik. Sie ist seit 2002 in Deutschland 
anerkannt. Gebärdensprachen sind von Land zu Land verschieden. Es gibt z. B. 
Deutsche Gebärdensprache (DGS), American Sign Language (ASL), British Sign 
Language (BSL), Arabic Sign Language (ArSL), usw. 
Um dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher*innen nicht nur die 
entsprechenden Sprachen und Dolmetschtechniken beherrschen, sondern auch 
kulturelle Unterschiede zwischen Gehörlosen und Hörenden kennen. Spezielles 
Fachwissen und Fachwortschatz ist Grundvoraussetzung, um in verschiedenen 
Spezialgebieten arbeiten zu können.  
Gebärdensprachdolmetscher*innen dolmetschen zwischen Personen, die in 
Lautsprache und Gebärdensprache kommunizieren z. B. bei Veranstaltungen, 
Konferenzen, Sitzungen etc. Der Anspruch gehörloser Menschen auf 
Gebärdensprachdolmetschende insbesondere bei kommunalen Behörden, Polizei, 
bei Gericht, im medizinischen Bereich, aber auch am Arbeitsplatz ist gesetzlich 
geregelt. 
Gebärdensprachdolmetscher*innen müssen in der Lage sein, den Dialog vollständig 
und sachgerecht zu übersetzen. Wenn sie im Rahmen der begleitenden Hilfe tätig 
werden, müssen sie über einen der folgenden Qualifikationsabschlüsse verfügen: 
Diplom-Gebärdensprachdolmetscher*in, Bachelor/Master 
Gebärdensprachdolmetschen oder staatlich geprüfte*r 
Gebärdensprachdolmetscher*in. Das Studium bereitet die Studierenden durch eine 
wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Ausbildung darauf vor, in einer Vielzahl

9 
 
von Situationen zwischen hörenden Menschen und gehörlosen Menschen, die in 
ihrem Alltag die Deutsche Gebärdensprache nutzen, zu dolmetschen.  
Die meisten Dolmetscherdienste bieten ihre Dienste inzwischen auch online bzw. für 
eine Videobegleitung o.Ä. an. Hier muss folgendes bei der Beauftragung 
berücksichtigt werden: 
• Die genannten Kriterien klar benennen. 
• Der Dolmetscherdienst muss die Übertragung – gerad e auch bei 
Veranstaltungen, die über Stream ausgestrahlt werden – genehmigen. 
Daher muss dies in die Beauftragung eingebaut werden. 
• Die erforderliche Technik muss von Anbieter*innen benannt werden und mit 
der Technikfirma, die die Veranstaltung begleitet, besprochen und 
beauftragt werden. 
Simultanübersetzungen in Deutsche Gebärdensprache wurde zum Beispiel für den 
Kölner Tag der Menschen mit Behinderung oder auch für die StadtAG 
Behindertenpolitik angeboten und von Teilnehmenden genutzt.  
Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahmen insgesamt 51.078,88 € verausgabt. 
 
5.3. Schriftdolmetschung  
Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort von einer dolmetschenden 
Person z. 
 B. auf einem Laptop mitgeschrieben, so dass hörgeschädigte und 
gehörlose Personen zeitgleich mitlesen können. Bei größeren Veranstaltungen kann 
der Text durch einen Beamer auf eine Leinwand oder auf Tablets übertragen 
werden. Verwendet werden Flüsteranlagen und besonders leise Tastaturen, welche 
zusätzlich auf einem Stativ oder gepolsterten Auflagen platziert werden können. Die 
Lautstärke wird dadurch weiter reduziert und die Übertragung von Körperschall, 
welcher von Mikrofonen störend aufgenommen werden kann, minimiert. 
Das Schriftdolmetschen gibt Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, das 
Gesagte zeitgleich zu verfolgen. In Hinblick auf die Konzentration stellt dies eine 
Entlastung dar, welche sich besonders bei längeren Gesprächen bemerkbar macht. 
Ebenfalls wesentlich ist die zusätzliche Sicherheit, die aus dem Angebot der 
Schriftdolmetschung hervorgeht. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit 
Aussagen und Gesprächsinhalte nachzulesen und können so kontrollieren, ob ihre 
Wahrnehmung dem tatsächlich Gesagten entspricht.  
Wichtiges Qualitätsmerkmal dieser Leistung ist, dass sie im Rahmen von 
Fortbildungen erlernt wird. Seit 2006 ist es auch möglich, mit dem bisher höchsten 
Abschluss des DSB-Zertifikats eine ganzheitliche Ausbildung abzuschließen. Auf 
Grund der Tatsache, dass sowohl die Schriftdolmetschenden als auch Betroffene bei 
der Ausbildung beteiligt sind, ist diese Ausbildungsart bundesweit einzigartig und 
anerkannt von sämtlichen Kostenträgern. Die Prüfungen in der jeweiligen 
Dolmetschmethode erfolgten in deutscher Sprache. Die Zertifikate gelten jeweils drei 
Jahre. Die Voraussetzungen zum Fortbestand der Zertifizierung werden nach Ablauf 
der Gültigkeit überprüft. Dabei müssen die kontinuierliche Berufspraxis und 
regelmäßige Weiterbildungen nachgewiesen werden. Das Logo "Schriftdolmetscher -

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DSB-zertifiziert" darf nur von den durch den DSB e.V. zertifizierte*n 
Schriftdolmetscher*innen verwandt werden.  
Ein Qualitätsmerkmal bei der Beauftragung ist, dass die Bestellung von zwei 
Schriftdolmetscher*innen notwendig ist, wenn eine Veranstaltung länger als eine 
Zeitstunde dauert oder bei einstündigen Einsätzen, wenn die Informationsdichte sehr 
hoch ist.  
Die Schriftdolmetschung wurde zum Beispiel für den Kölner Tag der Menschen mit 
Behinderung und für den Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik eingesetzt. 
Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahmen insgesamt 11.244,34 € verausgabt. 
 
5.4. Technische Dienstleistungen / Digitalisierung 
Eine weitere wichtige Leistung für die Teilhabe an Kommunalpolitik sind technische 
Dienstleistungen. Hierzu gehören die Beratung zur bedarfsgerechten technischen 
Ausstattung, die filmische Begleitung von Gremien und Veranstaltungen, die 
Bereitstellung von Übertragungskanälen und die Anmietung von technischen 
Geräten wie Audioschleifen, induktiven Höranlagen, zusätzlichen Mikrofonen und 
Flüsteranlagen mit Ausgabegeräten. Für Schriftdolmetscher*innen vor Ort sind 
zusätzliche PCs mit Bildschirmen zur Übertragung bzw. Beamer und Leinwand, 
Anschlussmöglichkeiten für mitgebrachte Laptops, Mikrophone, Headsets und 
Lautsprecher anzumieten. Für eine Simultanübersetzung in Leichte und Einfache 
Sprache sind zusätzliche Laptops und Kopfhörer für Personen mit 
Übersetzungsbedarf anzumieten, um der Übersetzung folgen zu können. 
Mittels technischer Unterstützung können Menschen an Veranstaltungen teilnehmen, 
die zuvor keine Möglichkeit hatten, daran teilzunehmen. 
Mit Hilfe der technischen Dienstleistungen können auch öffentliche Livestreams 
realisiert werden, die eine hohe Reichweite erzielen. Ebenfalls kann eine 
Nachbearbeitung von Streams und Videos mit Audiodeskription und Untertiteln 
erfolgen.  
Technische Dienstleistungen wurden zum Beispiel für den Kölner Tag der Menschen 
mit Behinderung oder auch für die StadtAG Behindertenpolitik eingesetzt, um 
Simultanübersetzungen in Leichte oder Einfache Sprache oder eine hybride 
Teilnahme zu ermöglichen. 
Ein Qualitätsmerkmal bei der Beauftragung ist, dass die Übertragung von 
Übersetzungen, wie beispielsweise in Deutsche Gebärdensprache, 
Schriftdolmetschung und Leichte Sprache durch technischen Support gewährleistet 
werden muss. Die Dienstleistung muss entsprechend der Bedarfe der Zielgruppen 
(Kopfhörern, Monitore, Kameras, Einblendungen, Ton etc.) beauftragt und begleitet 
werden, damit die Angebote nutzbar sind. 
Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahmen insgesamt 57.027,31 € verausgabt.

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5.5. Sonstige unterstützende Maßnahmen  
Politische Teilhabe bedeutet auch das Einstehen für eigene Rechte. So hat die Stadt 
Köln die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der CSD-Parade in Köln 
ermöglicht, die nicht Mitarbeitende der Stadt Köln sind. Durch die Mitfahrt in Rikschas 
konnten sie Teil der städtischen Fußgruppe sein, die bei der Parade durch die Kölner 
Innenstadt mitgeht. Für Menschen mit körperlichen Behinderungen ist eine 
Teilnahme aufgrund der Wegstrecke und der Geschwindigkeit des Zuges häufig nicht 
möglich. Den CSD verfolgen vor Ort, online und im Fernsehen über eine Millionen 
Menschen. Diese hohe Reichweite sorgt für positive Aufmerksamkeit für Menschen 
mit Behinderungen, sie sind gleichberechtigt Teil der Demonstration. Somit konnte 
erreicht werden, dass queere Menschen mit Behinderung an der Parade teilnehmen 
und für die Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung einstehen konnten, sichtbar 
waren und damit an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten partizipieren 
konnten.  
Unter Sonstiges gehörten aber auch alle anderen Ausgaben, die nicht unter die 
bereits genannten Kategorien fielen, wie z. B. die Erstattung von Taxikosten für die 
Personen, die zu städtischen Veranstaltungen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
anreisen konnten oder eine Begleitung benötigten. 
Für 2022-2024 wurden für diese Maßnahme insgesamt 45.650,27 € verausgabt. 
 
6. Ausblick 
Das Büro der Behindertenbeauftragten kommt zu dem Schluss, dass die 
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Pilotprojekt angenommen und 
wertgeschätzt wurden. Eine entsprechende Planung und Umsetzung in der 
Verwaltung ist möglich und Informationen und Veranstaltungen erreichen mehr 
Menschen.  
Um die gesamtstädtische Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder 
Lernschwierigkeiten an der Kommunalpolitik und an kommunalpolitischen 
Entscheidungsprozessen zu verbessern, beabsichtigt das Amt für Integration und 
Vielfalt, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 einen Teil der Finanzmittel in Höhe 
von jährlich 50.000 EUR weiteren Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Durch das 
Büro der Behindertenbeauftragten soll sichergestellt werden, dass die erarbeiteten 
Standards gewahrt bleiben und diese weiterentwickelt werden. 
 
Den Ämtern sollen unter anderem Unterlagen mit den erarbeiteten 
Qualitätsmerkmalen zur Verfügung gestellt werden und Beispiele von Anbietenden, 
die diese umsetzen können. Zudem sollen auch über das Amt für Integration und 
Vielfalt hinaus Mitarbeitende geschult werden, um im Umgang mit den Bedürfnissen 
von Menschen mit Behinderung sensibilisiert zu werden. Dazu sollen die im Amt für 
Integration und Vielfalt bereits erprobten Schulungsformate entsprechend 
ausgeweitet werden. 
Gleichsam ist es ratsam, alle Veranstaltungen der Stadt Köln, die einen Charakter 
der Beteiligung und der Teilhabe ausweisen, grundsätzlich barrierefrei und auf 
Grundlage der erarbeiteten Standards durchzuführen. Dies sichert die kontinuierliche 
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, erfordert aber auch die

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entsprechende finanzielle Ausstattung der Arbeitsbereiche, um dies umzusetzen. 
Auch die Beteiligung von Menschen ohne Behinderung kann durch Maßnahmen zum 
Abbau von Barrieren erhöht werden – so  zum Beispiel von älteren Menschen oder 
Menschen mit Kinderwagen durch barrierefreie Orte oder von Menschen, die gerade 
im Spracherwerb Deutsch sind, durch Dolmetschung in Einfache Sprache.

Beratungsverlauf (2)

28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1759/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2025
Erstellt
02.06.2025 09:32