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AN/0559/2026

Umwidmung von Telefonzellen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) 11.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.2.3

Anfrage (FDP/KSG BV2)

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Anfrage (FDP/KSG BV2)

2291 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0559/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Umwidmung von Telefonzellen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
 
die FDP/KSG-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung 
der Bezirksvertretungssitzung zur kommenden Sitzung zu setzen:   
  
Bereits seit Januar 2023 sind jegliche öffentliche Telefonzellen der Telekom in Köln 
außer Betrieb. Seitdem werden diese nach und nach abgebaut. Mit Stand Februar 
2025 sollen es gesamtstädtisch noch 106 Standorte von Telefonzellen und 
Telefonstelen gegeben haben. Der Rückbau gestaltet sich dabei sehr aufwendig. So 
benötigt es mehrere Gewerke, die nacheinander arbeiten müssen und voneinander 
abhängig sind.   
 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP/KSG-Fraktion folgende Fragen:   
 
 
1) An welchen Standorten im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen sind noch 
Telefonzellen und Telefonstelen vorhanden?

2) Inwieweit ist es möglich, noch bestehende Telefonzellen als transparent 
ummantelten Raum herzurichten und als öffentlichen Ausstellungsraum  und 
Kleinstgalerie, zum Beispiel für Werke junger Künstler  oder historische 
Gegenstände, oder alternativ als offenen Bücherschrank zu nutzen?  
 
3) Inwieweit ist es möglich, Stromanschlüsse noch bestehender 
Telefonstelen für Ladesäulen für E-Autos herzurichten?   
 
4) Besteht in diesem Fall für die Stadt Köln rechtlich grundsätzlich die 
Möglichkeit, für den ersparten Abbau von Telefonzellen bzw. den 
ersparten Teil-Abbau von Telefonstelen durch die Telekom von dieser 
eine Ausgleichszahlung für ersparte Aufwendungen zu erhalten?   
 
 
 
 Mit freundlichen Grüßen   
 
gez. Wolters        gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0559/2026
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
Datum
11.04.2026
Erstellt
11.04.2026 12:18