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V/1077/2020

Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau

Vorlagen 27.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.06.2021, TOP 4.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7901 Zeichen

V/1077/2020 
V/1077/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau 
für Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau nu tzt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten des Bundes und der Län-
der. 
 
Dazu gehören für den Bau von Straßenbau - und Radwegemaßnahmen unter anderen vier wichtige För-
dermöglichkeiten: 
 
1. Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra): 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregie-
rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldun-
gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Ge-
meinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßnahmen erörtert, beson-
ders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner  
werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen 
mit Mobilitätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzie-
rung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre  priorisiert. Die in die-
sen Gesprächen abgestimmten Zuwendungsmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm 
ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prio-
ritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauffolgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe 
des Landes gesteuert wird. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
17.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1077/2020 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 70% - 80% der 
zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrs-
steuerungsanlagen 70%, selbstständige Radwege 70%, Kostenanteile nach §§ 3/13 EKrG 80% 
und investive Erneuerung einer Straße 70%. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch meh-
rere, unterschiedliche Fördersätze beinhalten. 
 
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra haben eine Laufzeit bis 
zum 31. Dezember 2024. 
 
2. Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-kom-Nah): 
 
Zusätzlich zu dem Programm f ür den Kommunalen Straßenbau wurde auch ein Programm „För-
derrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ von der Bezirksregierung Münster genehmigt. 
Die Gültigkeit der Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi -Nah“ ist mit einem Runderlass 
des Ministeriums für Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden. 
 
3. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 
 
Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen Uni-
on. Es findet seine Rechtsgrundlage in Art. 176 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäi-
schen Union), d ie Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die Fondsmittel 
sind regelmäßig im Haushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen.  
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Ent-
wicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung 
der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Un-
gleichgewichte in der Union beizutragen. 
Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt als ergänzende Unterstützung im Rah-
men der mitgliedstaatlichen Regionalförderung. Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quantifizierba-
ren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den Teilräumen der 
Gemeinschaft widerspiegeln. 
 
4. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) 
 
Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Befriedi-
gung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung. 
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen -Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den Öf-
fentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein -Westfalen zur Verfügung 
gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen z. B. der Bau 
von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von Park & Ride - und Bike & Ride -Anlagen, der Um-
bau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche Ver-
kehrsmittel. 
Informationen zu den Rechtsgrun dlagen der Förderung findet man auf den Seiten des NWL:  
https://www.nwl-info.de/der-nwl/aufgaben-und-schwerpunkte/infrastrukturfoerderung.html 
 
Weitere verschiedenste Fördermöglichkeiten werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen 
(KFW-Programme, Umweltprogramm, diverse Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur (BMVI), Verkehrsministeriums NRW „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV 
im ländlichen Raum“, etc.). 
So gibt es zurzeit ein neues Sonderprogramm „Stadt und Land“. Damit sollen der Neu, Um -und Ausbau 
flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahr-
radstraßen, Radwegebrücken oder –unterführungen inkl. Beleuchtung und Wegweisung, Abstellanlagen 
und Fahrradparkhäuser sowie der Lastenradverkehr gefördert werden. 
 
Die Verwaltung wird die förderfähigen Maßnahmen den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedin-
gungen und Gesetzesänderungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Wenn 
es sinnvoll ist, dann werden die Maßnahmen inhaltlich oder bereichsmäßig aufgeteilt und aus mehreren 
verschiedenen Fördertöpfen mit evtl. unterschiedlichen Fördersät zen gefördert, dadurch soll die Förder-
quote weiter erhöht werden.

- 3 - 
V/1077/2020 
 
Auf eine mögliche Förderung der Maßnahmen wird wie bisher in den Baubeschluss -Vorlagen hingewie-
sen. 
 
Für folgende Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen hat das Amt für Mobilität und Tiefbau i n 2020 eine 
Bewilligung erhalten: 
 
  genehmigte Zuwendungen 
Haltestellen im Stadtgebiet, behindertengerechter Ausbau:   
Straße Haltestelle Fahrtrichtung   
Pater-Kolbe-Straße Pater-Kolbe-
Straße 
Beide Fahrtrich-
tungen   
Pater-Kolbe-Straße Neue Haltestelle Beide Fahrtrich-
tungen   
Immelmannstraße In der Stroth Haus Münsterland 167.000 € 
Rüschhausweg Ahausweg Beide Fahrtrich-
tungen   
Redigerstraße Redigerstraße Mühlenhof   
Boeselagerstraße Vagedesweg Boeselagerstraße   
Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradfreundlichen Stadt 
Visualisierung geplanter Radverkehrsmaßnahmen 2020-21 35.000 € 
Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradfreundlichen Stadt 
2020- 2021 LeezenLiebe 165.000 € 
Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße 
Anpassung der LSA 62.500 € 
Große Hagenkamp / Piepenbach 
Radwegeverbindung Brückenbauwerk 533 in Wolbeck 119.000 € 
Kolde-Ring - 4-spuriger Ausbau von Weseler Str. B54 bis 
Mecklenbecker Straße 5.929.700 € 
Kanalpromenade DEK von Stadtgrenze Nord bis Süd - Bau-
abschnitt 6 1.220.000 € 
Grevener Straße B 219 - Umbau zwischen Steinfurter Straße 
bis York-Ring 1.983.100 € 
Herrenstraße - Grundhafte Erneuerung der Brücke über die 
Angel BWB 494 84.700 € 
„LoopMs“ – ÖPNV on Demand seit 09/2020 bis September 
09/2023 5.000.000 € 
Summe: 14.766.000 €

- 4 - 
V/1077/2020 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

24 Zeichen

Anlage A zur V/1077/2020

Beratungsverlauf (7)

25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Pater-Kolbe-Straße
  • Immelmannstraße
  • Wielandstraße
  • Mecklenbecker Straße 5
  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Herrenstraße
  • Franz-Berding-Weg
  • Kolde-Ring 4
  • York-Ring 1
  • Boeselagerstraße
  • Redigerstraße
  • Weseler Straße
  • Kanalpromenade
  • In der Stroth
  • Rüschhausweg
  • Meesenstiege
  • Ahausweg
  • Vagedesweg

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Details

Aktenzeichen
V/1077/2020
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2021
Erstellt
23.12.2020 11:07