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V/0946/2017

Ein öffentliches Leihradsystem für Münster - Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017

Vorlagen 03.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 23.11.2017, TOP 9.4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017

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Ansehen

Beschlussvorlage

7404 Zeichen

V/0946/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ein öffentliches Leihradsystem für Münster - Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe einer zweistufigen Machbarkeitsstudie für ein 
attraktives, Münster spezifisches, öffentliches Leihradsystem vorzubereiten. Schwerpunkt 
der ersten Stufe ist eine differenzierte Nutzer- und Potenzialanalyse mit Darlegung der ver-
kehrlichen Wirkungen sowie einer groben Kostenschätzung. Die zweite Stufe befasst sich als 
mögliche Folgeuntersuchung detailliert mit der Ausgestaltung, dem Betrieb und der Unterhal-
tung des Systems.  
2) Der Ratsantrag A-R/0051/2017 ist damit aufgegriffen und erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Verwaltung wird in Veränderungsblättern zum Etatentwurf 2018 den voraussichtlichen Koste n-
rahmen der zu beauftragenden Studie in Höhe von 80.000 Euro in die Beratungen zum Haushalt s-
plan einbringen.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Die Verwaltung begrüßt Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs wie den 
Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU zur Einführung 
eines öffentlichen Leihradsystems.  
 
Häufig ist der Erfolg von bereits etablierten Fahrradverleihsystemen im In- und Ausland (z. B. Ham-
burg, Berlin, Paris, London, New York) in der zuvor schwachen Ausprägung des Radverkehrs be-
gründet. Fahrradverleihsysteme werden installiert, um das Fahrrad in Städten als Verkehrsmittel 
erstmalig „sichtbar zu machen“. Sie sind also klassische Initialmaßnahmen zur (erstmaligen) Schaf-
fung eines fahrradfreundlichen öffentlichen Bewusstseins und -klimas. Münster ist bereits eine Fahr-
radstadt: 39% aller Wege legen die Münsteranerinnen und Münsteraner mit dem Fahrrad zurück. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0946/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Oeinck 
Ruf: 
492-6162 
E-Mail: 
OeinckP@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0946/2017 
Dies ist bundesweiter Spitzenwert unter allen Großstädten. Die letzte Bürgerumfrage Verkehr (2013) 
hat ergeben, dass schon damals ca. 506.000 verkehrstüchtige Fahrräder im Stadtgebiet zur Verfü-
gung standen (3,15 Fahrräder pro Haushalt), ein sehr hoher Versorgungsgrad.  
 
Diese Ausgangslage macht deutlich, dass es in Münster einer Initialmaßnahme „pro Radverkehr“ 
nicht bedarf. Vielmehr müsste eine den hiesigen Voraussetzungen entsprechende, passgenaue, 
Münster spezifische Lösung von hoher Qualität und Dauer angestrebt und somit untersucht werden. 
Bestätigt wird dies durch eine umfangreiche Recherche sowie den fachlichen  Austausch mit interna-
tionalen Fahrradstädten wie z. B. Utrecht, Nijmegen, Arnhem und Gent.  
 
Machbarkeitsstudie 
In Münster bestehen bislang verschiedene Möglichkeiten, sich ein Fahrrad auszuleihen. Entweder 
über die Radstationen oder aber das Gastgewerbe. In Summe stehen somit rd. 750 Leihfahrräder 
stadtweit zur Verfügung, Tendenz steigend. Dieses System ist sicherlich in erster Linie auf touristi-
sche Nutzer ausgerichtet. Auch wenn die Zugangsschwelle nicht besonders hoch ist, bieten im öffent-
lichen Stadtraum deutlich sichtbare, app-basierte Systeme sicherlich eine noch kundenfreundlichere 
Variante, da sich selbst spontane „Leih-Entscheidungen“ situativ vor Ort unmittelbar, individuell bei 
ggf. minutengenauer Abrechnung umsetzen lassen. Inwieweit ein solches System neben dem Marke-
ting-Nutzen – je nach Ausprägung -  auch spürbare verkehrlich-räumliche Wirkungen generieren 
kann, wäre differenziert zu untersuchen. Einerseits geht es um eine mögliche Substituierung von 
PKW-Fahrten innerorts bis hin zum Umstieg an attraktiven Bike- and Ride-Anlagen in den Stadtteilen, 
am Stadtrand sowie an ÖPNV- und SPNV-Verknüpfungspunkten. Andererseits wird auch die Chance 
gesehen, die „Flut“ der im öffentlichen Raum abgestellten Räder durch ein attraktives und kosten-
günstiges Leihsystem zu reduzieren, um  damit öffentliche Verkehrsfläche revitalisieren zu können. 
Denkbar wäre bspw., den Studenten in Münster den Zugang zum öffentlichen  Leihrad über die Se-
mestergebühr zu ermöglichen, wie es z. B. die Stadt Mainz seit Jahren erfolgreich praktiziert. 
 
Es ist beabsichtigt, mittels eines differenzierten Leistungsverzeichnisses eine zweistufige Machbar-
keitsstudie zu beauftragen, wobei die 2. Stufe optional vergeben werden kann. Bei der Ausgestaltung 
des skizzierten Leistungskataloges hat die Verwaltung inhaltlich den vorliegenden Ratsantrag Nr. A-
R/0051/2017 berücksichtigt.  
 
Im Rahmen der ersten Untersuchungsstufe (Baustein 1) sind aus Sicht der Verwaltung folgende 
Themenfelder zu bearbeiten:  
 
- Bewertung des Ist-Zustandes  
- Beurteilung vorhandener und potentieller Nutzergruppen (Berufs-, Ausbildungs- und Wirt-
schaftverkehre, Freizeit- und Tourismusverkehre) vor dem Hintergrund der Münster spezifi-
schen Ausgangslage (z. B. Pendlerverkehre Stadt-Umland, Modal Split, Fahrrad-
Versorgungsgrad)  
- Potentialanalyse gegliedert nach verkehrlichen, ökologischen, ökonomischen und marketing-
relevanten Effekten, dies meint auch die Darstellung der Verlagerungseffekte, beispielsweise 
beim Fahrradparken sowie spezifische verkehrliche Wirkungen 
- Gegenüberstellung verschiedener Fahrradverleihsysteme (inkl. grober Kostenvergleich) und – 
falls möglich – begründete Empfehlung einer Vorzugsvariante „Münster spezifisches Fahrrad-
verleihsystem“ 
 
Im Rahmen der zweiten, optional zu vergebenden Untersuchungsstufe (Baustein 2) wären dann de-
taillierte Aussagen zu folgenden Implementierungs-Aspekten zu treffen: 
 
- Anzahl und technische Ausstattung der Verleihstationen, max. räumlicher Abstand zwischen 
den Stationen, exemplarische Planung für unterschiedlich große Standorte 
- Verortung der Stationen 
- Anzahl und technische Ausstattung der Leihräder (Qualitätsstandards, u.a. auch Beurteilung 
der Sinnhaftigkeit von E-Bikes/Pedelec) 
- Buchungs- und Abrechnungssystem

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V/0946/2017 
- Logistik, Transport und Buchungsprozess 
- Unterhaltung, Wartung und Betrieb 
- Kosten (Investitionskosten, laufende Kosten, Personalkosten), wirtschaftliche Tragfähigkeit 
(Kommunaler  Zuschuss), Finanzierungsmodelle (ggf. Sponsoring, Kofinanzierung per Semes-
tergebühr, Nutzerentgelt oder Werbung) und Fördermöglichkeiten (Fördertöpfe auf EU-, Bun-
des- und Landesebene) 
 
Die Verwaltung wird hierzu von geeigneten Fachbüros entsprechende Angebote einholen und vor 
dem Hintergrund des formulierten Leistungsverzeichnisses sodann die Vergabe nach Maßgabe der 
Entscheidungszuständigkeit vorbereiten.  
 
Im Zuge des Prozesses „Machbarkeitsstudie Leihradsystem“ würde der Ausschuss für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) regelmäßig über die Zwischenstände informiert. 
Die Verwaltung empfiehlt, im Zuge des Bearbeitungsprozesses z. B. ein Experten-Hearing unter Teil-
nahme von Interessenverbänden (Einzelhandel, IHK, ADFC, ADAC, VCD, BUND etc.) und Politik 
durchzuführen. Je nach Ausprägung eines künftigen Verleihsystems für Münster ist dessen „Rolle“ als 
Verkehrsträger im intermodalen Kontext zu klären. 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 
Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017

Anlage Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017

12086 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2017 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
Ratsantrag 
Ein öffentliches Leihrad-System für Münster 
  
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
  
I.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts einer wachsenden Stadt samt mitwachsendem 
Mobilitätsbedürfnis und von über 100.000 Pendlern je Tag nach Münster der urbane Radverkehr ein 
wesentlicher Baustein für die Abwicklung von Verkehren ist, dessen Rahmenbedingungen 
umfassend weiter zu verbessern sind.   
II.  Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtgebiet der Stadt Münster als einen weiteren 
Baustein eines intermodularen Systems (s. eigener Antrag) für die Stärkung einer umweltgerechten 
Mobilität ein Leihrad-System nach dem Vorbild und Auswertung der Systeme Velib(Paris), Citybike 
(Wien) und MeinRad (Mainz) sowie der in der Begründung aufgeführten Projektskizze zu prüfen und 
zu entwickeln. 
  
Begründung und Projektskizze:  
  
1.  Allgemeines 
 Münster ist die Fahrradhauptstadt Deutschlands. Es  ist das Bestreben dieses Antrags, mit dem 
neuen Leihrad-System diesen Anspruch zu untermauern und Münsters Mobilität fit für die 
Zukunft zu machen.  
 Die Einrichtung eines frei verfügbaren öffentliche n Leihrad-Systems stellt dabei heute einen 
unabdingbaren Bestandteil moderner, dezentraler Verkehrsplanungen für Großstädte dar.  
 Im Jahr 2017 kommen gem. Pendlerstatistik NRW vora ussichtlich erstmals 100.000 Pendler / Tag 
nach Münster. Gleichzeitig hat Münster die geringste Auspendlerquote unter den Städten in 
NRW.  
 Ebenso entwickelt sich Münster als wachsende Unive rsitäts-, Kongress- und Messe-Stadt und 
erlebt eine steigende Attraktivität bei Touristen. Die Zahl der Übernachtungen stieg zuletzt auf 
über 600.000 pro Jahr.  
 Zusammen mit dem Wachstum auf über 300.000 Einwohn er führt dies zu einer erheblichen 
Verkehrsbelastung in unserer Stadt.  
 Eine signifikante Entlastung ist kurzfristig nur d urch Einführung alternativer Verkehrssysteme zu 
erreichen.

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 Ziel des neuen Leihrad-Systems ist es daher, den P endlern und Besuchern Münsters sowie auch 
den Bürgerinnen und Bürgern Münsters zu ermöglichen, Kurzstrecken oder die "letzte Meile" 
von Bahnhaltepunkten, Bushaltestellen oder Parkplätzen an Einfahrtstraßen mithilfe eines frei 
verfügbaren Leihrads zurück zu legen. 
 
 Den Antragstellern ist dabei bewusst, dass die Ein führung dieses Systems in Münster eine 
erhebliche Anstrengung bedeutet, die sowohl das Stadtbild prägen als auch das 
Verkehrsverhalten der Münsteraner beeinflussen wird.  
 Die Einführung des frei verfügbaren Leihrad-System s wird als daher auch als städtischer Beitrag 
auf dem Weg zum umweltverträglichen Individual-Verkehr in Münster gesehen.  
 Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass eine erfolgsversprechende Einführung 
dieses Systems zumindest vorerst nicht haushaltsneutral erfolgen wird und entsprechende noch 
zu beziffernde Haushaltsmittel im Haushalt 2018 bereitgestellt werden müssen.  
 Im Gegenzug bedeutet die Einführung dieses Systems  einen erheblichen Image-Gewinn für 
Münster.  
  
2.  Beschreibung 
 Das neue System stellt eine Dienstleistung für die  Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der 
Stadt Münster dar.  
 Zugang zum System erhält der Nutzer durch eine kos tenpflichtige einmalige Anmeldung als 
Tages- o. Wochennutzer (z.B. für Touristen) oder durch den Kauf einer Abonnement-Karte 
(Monatskarte / Jahreskarte).  
 Es muss möglich sein, sowohl über die App als auch  an jedem einzelnen Terminal diesen Zugang 
zum System zu erhalten. Die entsprechende Stromversorgung für Kreditkartennutzung an jeder 
Station ist daher einzurichten.  
 Die Nutzung der ersten 30 Minuten ist dann kostenl os! Mieten fallen erst ab einer darüber hinaus 
gehenden Nutzung zeitabhängig an.  
 Nutzer werden so angehalten, das Leihrad am Ziel u mgehend wieder in einer Station zu parken 
und somit den Leihvorgang zu beenden. So wird ein hoher Umschlag je Rad und Tag erreicht, 
der die Gesamtkosten des Systems minimiert und im Gegenzug die ständige Verfügbarkeit von 
Rädern an den Stationen gewährleistet.  
 Damit an jeder Station ständig ausreichend Räder z ur Verfügung stehen, erfolgt ggfs. ein 
ständiger Mengenausgleich durch die Betriebsgesellschaft. Die Steuerung dieser Logistik erfolgt 
über die entsprechende Betriebs-Software.  
 Die Betriebsgesellschaft betreibt weiterhin eine W artungswerkstatt für die ständige Kontrolle 
und Reparatur der Räder.  
 Für die Startphase wird ein System von ca. 150 Sta tionen mit ca. 1500 Rädern innerhalb des 
ersten Tangentenrings, an Bahnhaltepunkten und Pendlerparkplätzen (Park&Ride) an den 
zentralen Einfallstraßen der Stadt sowie in jedem Stadtteil eingerichtet.

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
  
 
3.  Grundsätze und Gestaltungsmerkmale 
 Maßgeblich für den Erfolg des Systems sind folgend e Eckpunkte:  
1.  Ausbildung als Fix-System:  Bei diesem System werden die Leihräder fest in einzelne, 
einfundamentierte Haltekonsolen an Stationen eingehakt und verankert. Die höheren 
Anfangsinvestitionen führen später zu geringeren Folgekosten. Weiterhin bestehen hier 
erhebliche Vorteile bzgl. Service, Wartung, Vandalismus u. Diebstahl, den Ausleih- u. 
Rückgabevorgang sowie bei der gestalterischen Eingliederung in das Stadtbild. Nur durch ein 
Fix-System ist darüber hinaus eine Erweiterung auf E-Bikes möglich. Möglichkeiten eines Flexi-
Systems sind zudem darzustellen inklusiv Vor- und Nachteile beider Systeme. 
  
2.  Einfache Ausleihe:  An jeder Station ist zwingend ein mehrsprachiges Terminal vorzusehen, an 
dem auch Erstkunden z.B. per Kreditkartenkauf Tickets erhalten können. Ziel ist eine einfache, 
unkomplizierte Nutzung des Systems. Die entsprechende Stromversorgung für die Terminals ist 
vorzusehen. Dauer-Abo-Karten werden am Terminal, per Internet oder an eigenen 
Verkaufsstellen (z.B. Bahnhof / Busbahnhof / Fahrrad-Station) verkauft.  
 
3.  Ständige Verfügbarkeit:  Diese ist durch den Betreiber durch eine entsprechende Organisation 
zu garantieren. Hierzu gehört ein Mengenausgleich auf Grundlage der durch eine entsprechende 
Software übermittelten Ausleihdaten sowie eine ständige Wartung und Reparatur der Räder.  
 
4.  Hohe Qualität der Leihräder: Es werden Räder von sehr hoher Qualität nach der Vorlage des 
Systems MeinRad in Mainz angeschafft (Unisex-Rad, z.B. Radhersteller Simpel / Schaltung 
Novinci o. glw. Kosten in Mainz = ca. 800 Euro netto / Rad). Dies ist aufgrund des hohen 
Umschlags je Rad erforderlich, der bei bis zu 800 Fahrten im Jahr auch eine entsprechende 
Anzahl an Entleih- und Rückgabe-Vorgängen mit sich bringt.  
 
5.  Schnelle Erreichbarkeit der nächsten Station:  Ein Höchstabstand von  
300 m zwischen zwei Stationen zumindest im Kernbereich ist Vorgabe für die Planung, unter 
Berücksichtigung von besonders häufig frequentierten Orten im Stadtgebiet. Insbesondere 
Parkhäuser, Parkplätze an Eingangsstraßen, Bahnhöfe, Bushaltestellen sowie größere 
Arbeitgeber sind zu erschließen. 
 
6.  App-gesteuertes Auffinden der Stationen:  Notwendiger Erfolgsfaktor des zu erstellenden 
Leihrad-Systems ist eine perfekt funktionierende und die Nutzer ansprechende, mehrsprachige 
App! Diese ist als eigenständige App unter dem Markennamen des Leihrad-Systems für alle 
gängigen Smart-Phone-Betriebssysteme verfügbar. Sie leitet Nutzer zur nächsten Station und 
gibt jederzeit die verfügbaren Räder je Station an. Darüber hinaus ist eine Integration der App in 
die Fahrplan-App der Stadtwerke notwendig, zur optimalen Ergänzung der Nutzung öffentlicher 
Verkehrsmittel. 
 
7.  Einheitliches Design mit eigenständiger Marke:  Insbesondere das Design der Terminals und 
der Konsolen und Räder sowie die Pflasterungen der Stationen muss aufeinander abgestimmt 
werden und fügt sich hochwertig in das Stadtbild ein. Durch den Aufbau einer eigenständigen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
Marke für das Leihrad-System mit einem identitätsstiftenden, internationalen Namen wird eine 
schnelle Verbreitung garantiert.  
 
4.  Organisation / Betreiber / Förderverein 
     Die Entwicklung des Leihrad-Systems, die Festl egung der Standorte und Planung der späteren 
Stationen sowie die Oberleitung des späteren Betriebs im gesamten Stadtgebiet unterliegt dem 
Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing. 
 
     
    Für das Projekt Leihrad ist ein verantwortliche r Projektleiter zu benennen.  
  
    In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Eigenentwicklung im Konzern der Stadt Münster 
(System Mainz) oder eine Fremdvergabe per Ausschreibung (System Wien / Paris) erfolgen soll.  
  
     Für den Fall des Eigenbetriebs ist eine entspr echende städtische Betriebsgesellschaft für 
Entwicklung und den späteren Betrieb zu gründen.  
  
     In diesem Fall ist auch zu prüfen, ob eine kom plette Übernahme des städtischen Systems in 
Mainz für Münster in Frage kommt und möglich ist (inkl. Fahrrad, App, Logistik, 
Steuerungssoftware etc.).  
  
     Darüber hinaus könnte ein noch zu gründender F örderverein die externe Qualitätskontrolle 
betreiben und Sponsoren-Gelder einwerben. Mitglieder des Vereins erhalten dann für ihren 
Mitgliedsbeitrag ein Jahres-Abonnement.  
     Als städtische Träger des Systems kommen folge nde städtischen Gesellschaften in Betracht: 
 
• Stadtwerke  
• Westfälische Bauindustrie  
  
5.  Finanzierung 
  
1.  Die Finanzierung des Systems könnte über die o.a. Gebühren (Tages- o. Wochenticket sowie 
Monats- oder Jahres-Abo) sowie über die Mietkosten der Räder erfolgen. 
 
2.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass zurzeit jede einzelne Fahrt mit den ÖPNV einer 
Bezuschussung unterliegt. Eine vergleichbare Bezuschussung je Fahrt mit dem Leihrad wird 
daher grundsätzlich zur Finanzierung des Systems akzeptiert. 
 
3.  Darüber hinaus soll eine Mitfinanzierung durch Werbung und Sponsoring angestrebt werden.  
 Hierbei kommen sowohl die Vergabe von Werbelizenze n an den Betreiber (wie z.B. beim 
System Velib der Fa. Decaux in Paris) als auch Werbung direkt auf den Rädern oder auf den 
Stationen in Betracht. 
 
 Eine Teilfinanzierung des Systems kann über Sponso ren erfolgen, die den Kaufpreis einzelner 
oder mehrerer Räder spenden oder die Kosten für deren Wartung für eine bestimmte Zeit 
übernehmen. Im Gegenzug erhalten diese auf Wunsch kleine Werbeflächen an den 
Radverkleidungen der Hinterräder. Grundlegend hierfür ist, dass die Werbung nicht die Optik 
des Fahrrads bestimmt.

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
4.  Teil-Finanzierung über Semesterticket und Plus-Card-Inhaber: Seit über 20 Jahren besteht in 
Münster für alle Studenten die Pflicht zum Kauf eines Semestertickets zur Nutzung der 
öffentlichen Verkehrsmittel. Ziel ist es nicht, den Betrag des Semestertickets signifikant zu 
erhöhen. 
 
 Im Rahmen der Planungen sind Verhandlungen mit den  studentischen Vertretungen der 
münsterschen Hochschulen aufzunehmen mit dem Ziel, einen Teilbeitrag von den ca. 60.000 
Studenten in Höhe eines Jahres-Abonnements für die Finanzierung des Systems zu 
übernehmen. 
 
 Darüber hinaus ist das Leihrad-System in das Angeb ot der Stadtwerke Plus-Card zu integrieren. 
 
5.  Teil-Finanzierung über öffentliche Mittel: Ein Teil der Anfangs-Investition wird über öffentliche 
Fördermittel finanziert, die hierfür bei Land und Bund oder EU-Ebene zur Verfügung stehen.  
 Es sei in diesem Zusammenhang auf ca. 1,8 Mio. € F örderung hingewiesen, die der Bund bspw. 
zum System MeinRad in Mainz beigesteuert hat. 
 
6.  Die Finanzierung der Erstellung der Stationen der Räder erfolgt über die Stellplatz-Abgaben-
Rücklage der Stadt Münster. Die Flächen werden der Betriebsgesellschaft von der Stadt 
Münster kostenlos für die Dauer des Betriebs zur Verfügung gestellt . 
  
 
 
Münster, 04.07.2017  
 
 
 
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners  
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0946/2017
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37