V/0946/2017
Ein öffentliches Leihradsystem für Münster - Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017
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Beschlussvorlage
7404 Zeichen
V/0946/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ein öffentliches Leihradsystem für Münster - Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017 Beratungsfolge 23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe einer zweistufigen Machbarkeitsstudie für ein attraktives, Münster spezifisches, öffentliches Leihradsystem vorzubereiten. Schwerpunkt der ersten Stufe ist eine differenzierte Nutzer- und Potenzialanalyse mit Darlegung der ver- kehrlichen Wirkungen sowie einer groben Kostenschätzung. Die zweite Stufe befasst sich als mögliche Folgeuntersuchung detailliert mit der Ausgestaltung, dem Betrieb und der Unterhal- tung des Systems. 2) Der Ratsantrag A-R/0051/2017 ist damit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Verwaltung wird in Veränderungsblättern zum Etatentwurf 2018 den voraussichtlichen Koste n- rahmen der zu beauftragenden Studie in Höhe von 80.000 Euro in die Beratungen zum Haushalt s- plan einbringen. Begründung: Ausgangslage Die Verwaltung begrüßt Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs wie den Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU zur Einführung eines öffentlichen Leihradsystems. Häufig ist der Erfolg von bereits etablierten Fahrradverleihsystemen im In- und Ausland (z. B. Ham- burg, Berlin, Paris, London, New York) in der zuvor schwachen Ausprägung des Radverkehrs be- gründet. Fahrradverleihsysteme werden installiert, um das Fahrrad in Städten als Verkehrsmittel erstmalig „sichtbar zu machen“. Sie sind also klassische Initialmaßnahmen zur (erstmaligen) Schaf- fung eines fahrradfreundlichen öffentlichen Bewusstseins und -klimas. Münster ist bereits eine Fahr- radstadt: 39% aller Wege legen die Münsteranerinnen und Münsteraner mit dem Fahrrad zurück. Vorlagen-Nr.: V/0946/2017 Auskunft erteilt: Herr Oeinck Ruf: 492-6162 E-Mail: OeinckP@stadt-muenster.de Datum: 03.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0946/2017 Dies ist bundesweiter Spitzenwert unter allen Großstädten. Die letzte Bürgerumfrage Verkehr (2013) hat ergeben, dass schon damals ca. 506.000 verkehrstüchtige Fahrräder im Stadtgebiet zur Verfü- gung standen (3,15 Fahrräder pro Haushalt), ein sehr hoher Versorgungsgrad. Diese Ausgangslage macht deutlich, dass es in Münster einer Initialmaßnahme „pro Radverkehr“ nicht bedarf. Vielmehr müsste eine den hiesigen Voraussetzungen entsprechende, passgenaue, Münster spezifische Lösung von hoher Qualität und Dauer angestrebt und somit untersucht werden. Bestätigt wird dies durch eine umfangreiche Recherche sowie den fachlichen Austausch mit interna- tionalen Fahrradstädten wie z. B. Utrecht, Nijmegen, Arnhem und Gent. Machbarkeitsstudie In Münster bestehen bislang verschiedene Möglichkeiten, sich ein Fahrrad auszuleihen. Entweder über die Radstationen oder aber das Gastgewerbe. In Summe stehen somit rd. 750 Leihfahrräder stadtweit zur Verfügung, Tendenz steigend. Dieses System ist sicherlich in erster Linie auf touristi- sche Nutzer ausgerichtet. Auch wenn die Zugangsschwelle nicht besonders hoch ist, bieten im öffent- lichen Stadtraum deutlich sichtbare, app-basierte Systeme sicherlich eine noch kundenfreundlichere Variante, da sich selbst spontane „Leih-Entscheidungen“ situativ vor Ort unmittelbar, individuell bei ggf. minutengenauer Abrechnung umsetzen lassen. Inwieweit ein solches System neben dem Marke- ting-Nutzen – je nach Ausprägung - auch spürbare verkehrlich-räumliche Wirkungen generieren kann, wäre differenziert zu untersuchen. Einerseits geht es um eine mögliche Substituierung von PKW-Fahrten innerorts bis hin zum Umstieg an attraktiven Bike- and Ride-Anlagen in den Stadtteilen, am Stadtrand sowie an ÖPNV- und SPNV-Verknüpfungspunkten. Andererseits wird auch die Chance gesehen, die „Flut“ der im öffentlichen Raum abgestellten Räder durch ein attraktives und kosten- günstiges Leihsystem zu reduzieren, um damit öffentliche Verkehrsfläche revitalisieren zu können. Denkbar wäre bspw., den Studenten in Münster den Zugang zum öffentlichen Leihrad über die Se- mestergebühr zu ermöglichen, wie es z. B. die Stadt Mainz seit Jahren erfolgreich praktiziert. Es ist beabsichtigt, mittels eines differenzierten Leistungsverzeichnisses eine zweistufige Machbar- keitsstudie zu beauftragen, wobei die 2. Stufe optional vergeben werden kann. Bei der Ausgestaltung des skizzierten Leistungskataloges hat die Verwaltung inhaltlich den vorliegenden Ratsantrag Nr. A- R/0051/2017 berücksichtigt. Im Rahmen der ersten Untersuchungsstufe (Baustein 1) sind aus Sicht der Verwaltung folgende Themenfelder zu bearbeiten: - Bewertung des Ist-Zustandes - Beurteilung vorhandener und potentieller Nutzergruppen (Berufs-, Ausbildungs- und Wirt- schaftverkehre, Freizeit- und Tourismusverkehre) vor dem Hintergrund der Münster spezifi- schen Ausgangslage (z. B. Pendlerverkehre Stadt-Umland, Modal Split, Fahrrad- Versorgungsgrad) - Potentialanalyse gegliedert nach verkehrlichen, ökologischen, ökonomischen und marketing- relevanten Effekten, dies meint auch die Darstellung der Verlagerungseffekte, beispielsweise beim Fahrradparken sowie spezifische verkehrliche Wirkungen - Gegenüberstellung verschiedener Fahrradverleihsysteme (inkl. grober Kostenvergleich) und – falls möglich – begründete Empfehlung einer Vorzugsvariante „Münster spezifisches Fahrrad- verleihsystem“ Im Rahmen der zweiten, optional zu vergebenden Untersuchungsstufe (Baustein 2) wären dann de- taillierte Aussagen zu folgenden Implementierungs-Aspekten zu treffen: - Anzahl und technische Ausstattung der Verleihstationen, max. räumlicher Abstand zwischen den Stationen, exemplarische Planung für unterschiedlich große Standorte - Verortung der Stationen - Anzahl und technische Ausstattung der Leihräder (Qualitätsstandards, u.a. auch Beurteilung der Sinnhaftigkeit von E-Bikes/Pedelec) - Buchungs- und Abrechnungssystem - 3 - V/0946/2017 - Logistik, Transport und Buchungsprozess - Unterhaltung, Wartung und Betrieb - Kosten (Investitionskosten, laufende Kosten, Personalkosten), wirtschaftliche Tragfähigkeit (Kommunaler Zuschuss), Finanzierungsmodelle (ggf. Sponsoring, Kofinanzierung per Semes- tergebühr, Nutzerentgelt oder Werbung) und Fördermöglichkeiten (Fördertöpfe auf EU-, Bun- des- und Landesebene) Die Verwaltung wird hierzu von geeigneten Fachbüros entsprechende Angebote einholen und vor dem Hintergrund des formulierten Leistungsverzeichnisses sodann die Vergabe nach Maßgabe der Entscheidungszuständigkeit vorbereiten. Im Zuge des Prozesses „Machbarkeitsstudie Leihradsystem“ würde der Ausschuss für Stadtentwick- lung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) regelmäßig über die Zwischenstände informiert. Die Verwaltung empfiehlt, im Zuge des Bearbeitungsprozesses z. B. ein Experten-Hearing unter Teil- nahme von Interessenverbänden (Einzelhandel, IHK, ADFC, ADAC, VCD, BUND etc.) und Politik durchzuführen. Je nach Ausprägung eines künftigen Verleihsystems für Münster ist dessen „Rolle“ als Verkehrsträger im intermodalen Kontext zu klären. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017
Anlage Ratsantrag Nr. A-R/0051/2017
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag
Ein öffentliches Leihrad-System für Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
I. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts einer wachsenden Stadt samt mitwachsendem
Mobilitätsbedürfnis und von über 100.000 Pendlern je Tag nach Münster der urbane Radverkehr ein
wesentlicher Baustein für die Abwicklung von Verkehren ist, dessen Rahmenbedingungen
umfassend weiter zu verbessern sind.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtgebiet der Stadt Münster als einen weiteren
Baustein eines intermodularen Systems (s. eigener Antrag) für die Stärkung einer umweltgerechten
Mobilität ein Leihrad-System nach dem Vorbild und Auswertung der Systeme Velib(Paris), Citybike
(Wien) und MeinRad (Mainz) sowie der in der Begründung aufgeführten Projektskizze zu prüfen und
zu entwickeln.
Begründung und Projektskizze:
1. Allgemeines
Münster ist die Fahrradhauptstadt Deutschlands. Es ist das Bestreben dieses Antrags, mit dem
neuen Leihrad-System diesen Anspruch zu untermauern und Münsters Mobilität fit für die
Zukunft zu machen.
Die Einrichtung eines frei verfügbaren öffentliche n Leihrad-Systems stellt dabei heute einen
unabdingbaren Bestandteil moderner, dezentraler Verkehrsplanungen für Großstädte dar.
Im Jahr 2017 kommen gem. Pendlerstatistik NRW vora ussichtlich erstmals 100.000 Pendler / Tag
nach Münster. Gleichzeitig hat Münster die geringste Auspendlerquote unter den Städten in
NRW.
Ebenso entwickelt sich Münster als wachsende Unive rsitäts-, Kongress- und Messe-Stadt und
erlebt eine steigende Attraktivität bei Touristen. Die Zahl der Übernachtungen stieg zuletzt auf
über 600.000 pro Jahr.
Zusammen mit dem Wachstum auf über 300.000 Einwohn er führt dies zu einer erheblichen
Verkehrsbelastung in unserer Stadt.
Eine signifikante Entlastung ist kurzfristig nur d urch Einführung alternativer Verkehrssysteme zu
erreichen.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ziel des neuen Leihrad-Systems ist es daher, den P endlern und Besuchern Münsters sowie auch
den Bürgerinnen und Bürgern Münsters zu ermöglichen, Kurzstrecken oder die "letzte Meile"
von Bahnhaltepunkten, Bushaltestellen oder Parkplätzen an Einfahrtstraßen mithilfe eines frei
verfügbaren Leihrads zurück zu legen.
Den Antragstellern ist dabei bewusst, dass die Ein führung dieses Systems in Münster eine
erhebliche Anstrengung bedeutet, die sowohl das Stadtbild prägen als auch das
Verkehrsverhalten der Münsteraner beeinflussen wird.
Die Einführung des frei verfügbaren Leihrad-System s wird als daher auch als städtischer Beitrag
auf dem Weg zum umweltverträglichen Individual-Verkehr in Münster gesehen.
Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass eine erfolgsversprechende Einführung
dieses Systems zumindest vorerst nicht haushaltsneutral erfolgen wird und entsprechende noch
zu beziffernde Haushaltsmittel im Haushalt 2018 bereitgestellt werden müssen.
Im Gegenzug bedeutet die Einführung dieses Systems einen erheblichen Image-Gewinn für
Münster.
2. Beschreibung
Das neue System stellt eine Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der
Stadt Münster dar.
Zugang zum System erhält der Nutzer durch eine kos tenpflichtige einmalige Anmeldung als
Tages- o. Wochennutzer (z.B. für Touristen) oder durch den Kauf einer Abonnement-Karte
(Monatskarte / Jahreskarte).
Es muss möglich sein, sowohl über die App als auch an jedem einzelnen Terminal diesen Zugang
zum System zu erhalten. Die entsprechende Stromversorgung für Kreditkartennutzung an jeder
Station ist daher einzurichten.
Die Nutzung der ersten 30 Minuten ist dann kostenl os! Mieten fallen erst ab einer darüber hinaus
gehenden Nutzung zeitabhängig an.
Nutzer werden so angehalten, das Leihrad am Ziel u mgehend wieder in einer Station zu parken
und somit den Leihvorgang zu beenden. So wird ein hoher Umschlag je Rad und Tag erreicht,
der die Gesamtkosten des Systems minimiert und im Gegenzug die ständige Verfügbarkeit von
Rädern an den Stationen gewährleistet.
Damit an jeder Station ständig ausreichend Räder z ur Verfügung stehen, erfolgt ggfs. ein
ständiger Mengenausgleich durch die Betriebsgesellschaft. Die Steuerung dieser Logistik erfolgt
über die entsprechende Betriebs-Software.
Die Betriebsgesellschaft betreibt weiterhin eine W artungswerkstatt für die ständige Kontrolle
und Reparatur der Räder.
Für die Startphase wird ein System von ca. 150 Sta tionen mit ca. 1500 Rädern innerhalb des
ersten Tangentenrings, an Bahnhaltepunkten und Pendlerparkplätzen (Park&Ride) an den
zentralen Einfallstraßen der Stadt sowie in jedem Stadtteil eingerichtet.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
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3. Grundsätze und Gestaltungsmerkmale
Maßgeblich für den Erfolg des Systems sind folgend e Eckpunkte:
1. Ausbildung als Fix-System: Bei diesem System werden die Leihräder fest in einzelne,
einfundamentierte Haltekonsolen an Stationen eingehakt und verankert. Die höheren
Anfangsinvestitionen führen später zu geringeren Folgekosten. Weiterhin bestehen hier
erhebliche Vorteile bzgl. Service, Wartung, Vandalismus u. Diebstahl, den Ausleih- u.
Rückgabevorgang sowie bei der gestalterischen Eingliederung in das Stadtbild. Nur durch ein
Fix-System ist darüber hinaus eine Erweiterung auf E-Bikes möglich. Möglichkeiten eines Flexi-
Systems sind zudem darzustellen inklusiv Vor- und Nachteile beider Systeme.
2. Einfache Ausleihe: An jeder Station ist zwingend ein mehrsprachiges Terminal vorzusehen, an
dem auch Erstkunden z.B. per Kreditkartenkauf Tickets erhalten können. Ziel ist eine einfache,
unkomplizierte Nutzung des Systems. Die entsprechende Stromversorgung für die Terminals ist
vorzusehen. Dauer-Abo-Karten werden am Terminal, per Internet oder an eigenen
Verkaufsstellen (z.B. Bahnhof / Busbahnhof / Fahrrad-Station) verkauft.
3. Ständige Verfügbarkeit: Diese ist durch den Betreiber durch eine entsprechende Organisation
zu garantieren. Hierzu gehört ein Mengenausgleich auf Grundlage der durch eine entsprechende
Software übermittelten Ausleihdaten sowie eine ständige Wartung und Reparatur der Räder.
4. Hohe Qualität der Leihräder: Es werden Räder von sehr hoher Qualität nach der Vorlage des
Systems MeinRad in Mainz angeschafft (Unisex-Rad, z.B. Radhersteller Simpel / Schaltung
Novinci o. glw. Kosten in Mainz = ca. 800 Euro netto / Rad). Dies ist aufgrund des hohen
Umschlags je Rad erforderlich, der bei bis zu 800 Fahrten im Jahr auch eine entsprechende
Anzahl an Entleih- und Rückgabe-Vorgängen mit sich bringt.
5. Schnelle Erreichbarkeit der nächsten Station: Ein Höchstabstand von
300 m zwischen zwei Stationen zumindest im Kernbereich ist Vorgabe für die Planung, unter
Berücksichtigung von besonders häufig frequentierten Orten im Stadtgebiet. Insbesondere
Parkhäuser, Parkplätze an Eingangsstraßen, Bahnhöfe, Bushaltestellen sowie größere
Arbeitgeber sind zu erschließen.
6. App-gesteuertes Auffinden der Stationen: Notwendiger Erfolgsfaktor des zu erstellenden
Leihrad-Systems ist eine perfekt funktionierende und die Nutzer ansprechende, mehrsprachige
App! Diese ist als eigenständige App unter dem Markennamen des Leihrad-Systems für alle
gängigen Smart-Phone-Betriebssysteme verfügbar. Sie leitet Nutzer zur nächsten Station und
gibt jederzeit die verfügbaren Räder je Station an. Darüber hinaus ist eine Integration der App in
die Fahrplan-App der Stadtwerke notwendig, zur optimalen Ergänzung der Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel.
7. Einheitliches Design mit eigenständiger Marke: Insbesondere das Design der Terminals und
der Konsolen und Räder sowie die Pflasterungen der Stationen muss aufeinander abgestimmt
werden und fügt sich hochwertig in das Stadtbild ein. Durch den Aufbau einer eigenständigen
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
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Marke für das Leihrad-System mit einem identitätsstiftenden, internationalen Namen wird eine
schnelle Verbreitung garantiert.
4. Organisation / Betreiber / Förderverein
Die Entwicklung des Leihrad-Systems, die Festl egung der Standorte und Planung der späteren
Stationen sowie die Oberleitung des späteren Betriebs im gesamten Stadtgebiet unterliegt dem
Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing.
Für das Projekt Leihrad ist ein verantwortliche r Projektleiter zu benennen.
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Eigenentwicklung im Konzern der Stadt Münster
(System Mainz) oder eine Fremdvergabe per Ausschreibung (System Wien / Paris) erfolgen soll.
Für den Fall des Eigenbetriebs ist eine entspr echende städtische Betriebsgesellschaft für
Entwicklung und den späteren Betrieb zu gründen.
In diesem Fall ist auch zu prüfen, ob eine kom plette Übernahme des städtischen Systems in
Mainz für Münster in Frage kommt und möglich ist (inkl. Fahrrad, App, Logistik,
Steuerungssoftware etc.).
Darüber hinaus könnte ein noch zu gründender F örderverein die externe Qualitätskontrolle
betreiben und Sponsoren-Gelder einwerben. Mitglieder des Vereins erhalten dann für ihren
Mitgliedsbeitrag ein Jahres-Abonnement.
Als städtische Träger des Systems kommen folge nde städtischen Gesellschaften in Betracht:
• Stadtwerke
• Westfälische Bauindustrie
5. Finanzierung
1. Die Finanzierung des Systems könnte über die o.a. Gebühren (Tages- o. Wochenticket sowie
Monats- oder Jahres-Abo) sowie über die Mietkosten der Räder erfolgen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zurzeit jede einzelne Fahrt mit den ÖPNV einer
Bezuschussung unterliegt. Eine vergleichbare Bezuschussung je Fahrt mit dem Leihrad wird
daher grundsätzlich zur Finanzierung des Systems akzeptiert.
3. Darüber hinaus soll eine Mitfinanzierung durch Werbung und Sponsoring angestrebt werden.
Hierbei kommen sowohl die Vergabe von Werbelizenze n an den Betreiber (wie z.B. beim
System Velib der Fa. Decaux in Paris) als auch Werbung direkt auf den Rädern oder auf den
Stationen in Betracht.
Eine Teilfinanzierung des Systems kann über Sponso ren erfolgen, die den Kaufpreis einzelner
oder mehrerer Räder spenden oder die Kosten für deren Wartung für eine bestimmte Zeit
übernehmen. Im Gegenzug erhalten diese auf Wunsch kleine Werbeflächen an den
Radverkleidungen der Hinterräder. Grundlegend hierfür ist, dass die Werbung nicht die Optik
des Fahrrads bestimmt.
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4. Teil-Finanzierung über Semesterticket und Plus-Card-Inhaber: Seit über 20 Jahren besteht in
Münster für alle Studenten die Pflicht zum Kauf eines Semestertickets zur Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel. Ziel ist es nicht, den Betrag des Semestertickets signifikant zu
erhöhen.
Im Rahmen der Planungen sind Verhandlungen mit den studentischen Vertretungen der
münsterschen Hochschulen aufzunehmen mit dem Ziel, einen Teilbeitrag von den ca. 60.000
Studenten in Höhe eines Jahres-Abonnements für die Finanzierung des Systems zu
übernehmen.
Darüber hinaus ist das Leihrad-System in das Angeb ot der Stadtwerke Plus-Card zu integrieren.
5. Teil-Finanzierung über öffentliche Mittel: Ein Teil der Anfangs-Investition wird über öffentliche
Fördermittel finanziert, die hierfür bei Land und Bund oder EU-Ebene zur Verfügung stehen.
Es sei in diesem Zusammenhang auf ca. 1,8 Mio. € F örderung hingewiesen, die der Bund bspw.
zum System MeinRad in Mainz beigesteuert hat.
6. Die Finanzierung der Erstellung der Stationen der Räder erfolgt über die Stellplatz-Abgaben-
Rücklage der Stadt Münster. Die Flächen werden der Betriebsgesellschaft von der Stadt
Münster kostenlos für die Dauer des Betriebs zur Verfügung gestellt .
Münster, 04.07.2017
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0946/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37