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0812/2021

Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Hugo-Eckener-Straße im Stadtbezirk Ehrenfeld auf der KVB-Linie 127

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 9.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2_Lageplan Haltestelle Hugo-Eckener-Straße

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Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9018 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0812/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Hugo-Eckener-Straße im 
Stadtbezirk Ehrenfeld auf der KVB-Linie 127 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau der Halte-
stelle Hugo-Eckener-Straße auf der KVB-Linie 127 mit Gesamtkosten in Höhe von 89.700 €. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   89.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 75.600      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.794 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   1.512 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine 
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im 
Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den 
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men-
schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus-
haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei-
genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 1 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, 
S. 210 ff). 
 
Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden Arbeitspakete gebildet, 
welche den Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 in den jeweiligen Stadtbezirken bein-
halten.  
 
Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstöck-
chen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. 
Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag).

3 
Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6:00 und 9:00 
Uhr und zwischen 13:00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 
10-Minuten-Takt bedient werden.  
Zusätzlich wird die Linie 127, in der Teilstrecke zwischen Ebertplatz und Am Bilderstöckchen, zwi-
schen 6:00 und 19:00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-Takt im innerstädti-
schen Bereich angeboten wird.  
 
Auf dem Weg der KVB-Linie sind zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 16 Haltestellen barrierefrei aus-
zubauen.  
 
Im aktuellen Arbeitspaket ist im Stadtbezirk Ehrenfeld die Haltestelle Hugo-Eckener-Straße betroffen. 
 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit 
den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz 
von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, 
die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit-
tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge 
von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 
 
2. Planung 
Die Haltestelle Hugo-Eckener Straße befindet sich direkt auf der Hugo-Eckener-Straße in Höhe der 
Hausnummer 16 in Köln-Ossendorf.  
 
Die Haltekante der Bushaltestelle Hugo-Eckener-Straße in Fahrtrichtung Longerich befindet sich auf 
der nördlichen Seite der Hugo-Eckener-Straße, auf der Rechtsabbiegespur zur Mathias-Brüggen-
Straße. Der Fahrgastwechsel erfolgt an der Haltekante, die mit einer Bordhöhe von etwa 12 cm aus-
gebildet ist. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Die Haltestelle ist mit einem 
Abfalleimer und einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger aus-
gestattet, der jedoch mittig auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg platziert ist. Die Breite des 
Gehweges beträgt etwa 4,5 m, hinter dem Fahrgastunterstand jedoch nur 1,5 m.  
 
Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 78 m. Damit ein gerades Anfahren der 
Bushaltestelle möglich ist, wird die Haltekante in Richtung Fahrbahn der Geradeausspur vorgezogen 
und mit Buskapbordsteinen versehen. Der Fahrgastunterstand wird ebenfalls vorgezogen. Sofern von 
der KVB AG gefordert, kann die Haltestelle mit einer Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet 
werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. 
Zusätzlich ist vorgesehen, die Bushaltestelle mit drei Anlehnbügeln auszustatten. Aufgrund der Aus-
bildung der Rechtsabbiegespur nach der Bushaltekante können großräumig Flächen entsiegelt und 
begrünt werden.  
 
Die Ausführungsplanung ist dem in der Anlage 2 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 
 
3. Kosten und Zeitplan 
Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Hugo-Eckener Straße betragen rd. 84.000 €. 
 
Vorgesehen ist für die Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe sowie die Objekt- und örtliche Bau-
überwachung (Leistungsphasen 6-9 HOAI) ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Kosten dafür belau-
fen sich auf rd. 5.700 €. 
 
Demnach ergeben sich für den Umbau dieser Haltestelle Gesamtkosten in Höhe von rd. 89.700 €. 
Es ist vorgesehen, Ende 2021 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im 
Jahr 2022. Restarbeiten werden in 2023 erledigt. 
 
4. Finanzierung 
Die Gesamtkosten in Höhe von 89.700 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haus-
haltsjahr 2021 ein Betrag von rd. 1.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 30.000 € und 
auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 58.7000 €.

4 
Die im Haushaltsjahr 2021 benötigen investiven Mittel von rd. 1.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen 
an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. 
 
Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel-
fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften 
wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich-
tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen.  
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz 
in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
1.794 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 1.512 € berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanzi-
ellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie-
refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 als Investitionsmaßnahme in besonderem 
Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. 
Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Förderfähig sind die Baukosten von 
84.000 €. Die im Rahmen der Bauausführung anfallenden Kosten für das externe Ingenieurbüro in 
Höhe von 5.700 € sind nicht förderfähig. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann 
eine Förderung in Höhe von 75.600 € eingeplant werden. 
 
5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff 
Anlage 2: Lageplan Haltestelle Hugo-Eckener-Straße

Anlage 2_Lageplan Haltestelle Hugo-Eckener-Straße

4068 Zeichen

WT
M
M
WT
M
Pl.
Pfl.
Rad-
 u. Gehweg
Pl.
Asph.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pl.
Radweg
Gehweg Pl.
Pl.
Rad- u. Gehweg
Gehweg
Radweg Pl.
Pl.
35
HsNr. 35
SS
B 3,0/3,0er neuern
 DFI(optional)
Lagerraum 365Andronaco
Lebensmittel Großhandel
Ausbildungszentrum
Handwerkskammer zu Köln
Klosterfrau
Warenverteilzentrum
R=80
R=50
Grünfläche höhentechn.
an Gehweg angleichen
Ausbauende
An
schluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez4
950 mm 297 mm
Ausführungsplanung
(664/5)(664/5)
gez. Marotta
26.08.2020
Herr Marotta
gez. Fellecke
13.10.2020
Herr Fellecke
gez. Dietz
22.10.2020
Frau Dietz
                      -
15.03.2021
Marotta / 14.08.2020
Marotta / 14.08.2020
Lageplan4 / Ossendorf
Linie 127
H
ugo-Eckener-Str. (FR Longerich)
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
X X
4
-406-01523-LP
Neue Position des Fahrgastunterstandes M arotta 15.03.2021
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/30 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
gem. Geh- und Radweg
StVO-Anordnung
Buskap
Bauausführung665/4
KVB
662/1
661/43
gez. Colmer 10.09.2020
gez. Siermann 15.09.2020
gez. Radunz 22.09.2020
gez. Kremer 06.10.2020
Anhörungsverfahren für Markierungen
gemäß §45 StVO
durchgeführt am _________________
--------------------------------------------------------------
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr/ 11
Im Auftrag          _________________
--------------------------------------------------------------
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Anordnungsnummer:    _____________
662/1       Im Auftrag _____________________
28.10.2020
gez. Hoppe
s. E-Mail
vom 28.10.2020
4039/20
gez. Felden
M
Detail          
Anlage 2

Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hugo-Eckener-Straße
  • Ebertplatz
  • Am Bilderstöckchen
  • Mathias-Brüggen-Straße

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Details

Aktenzeichen
0812/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.04.2021
Erstellt
03.03.2021 12:55