Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Hugo-Eckener-Straße im Stadtbezirk Ehrenfeld auf der KVB-Linie 127
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0812/2021 vom 21.04.2021
Stand: Am 31.05.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 0812/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Hugo-Eckener-Straße im Stadtbezirk Ehrenfeld auf der KVB-Linie 127 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau der Halte- stelle Hugo-Eckener-Straße auf der KVB-Linie 127 mit Gesamtkosten in Höhe von 89.700 €. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 89.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 75.600 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.794 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 1.512 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men- schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus- haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei- genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 1 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden Arbeitspakete gebildet, welche den Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 in den jeweiligen Stadtbezirken bein- halten. Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstöck- chen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag). 3 Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6:00 und 9:00 Uhr und zwischen 13:00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt bedient werden. Zusätzlich wird die Linie 127, in der Teilstrecke zwischen Ebertplatz und Am Bilderstöckchen, zwi- schen 6:00 und 19:00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-Takt im innerstädti- schen Bereich angeboten wird. Auf dem Weg der KVB-Linie sind zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 16 Haltestellen barrierefrei aus- zubauen. Im aktuellen Arbeitspaket ist im Stadtbezirk Ehrenfeld die Haltestelle Hugo-Eckener-Straße betroffen. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit- tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2. Planung Die Haltestelle Hugo-Eckener Straße befindet sich direkt auf der Hugo-Eckener-Straße in Höhe der Hausnummer 16 in Köln-Ossendorf. Die Haltekante der Bushaltestelle Hugo-Eckener-Straße in Fahrtrichtung Longerich befindet sich auf der nördlichen Seite der Hugo-Eckener-Straße, auf der Rechtsabbiegespur zur Mathias-Brüggen- Straße. Der Fahrgastwechsel erfolgt an der Haltekante, die mit einer Bordhöhe von etwa 12 cm aus- gebildet ist. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Die Haltestelle ist mit einem Abfalleimer und einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger aus- gestattet, der jedoch mittig auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg platziert ist. Die Breite des Gehweges beträgt etwa 4,5 m, hinter dem Fahrgastunterstand jedoch nur 1,5 m. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 78 m. Damit ein gerades Anfahren der Bushaltestelle möglich ist, wird die Haltekante in Richtung Fahrbahn der Geradeausspur vorgezogen und mit Buskapbordsteinen versehen. Der Fahrgastunterstand wird ebenfalls vorgezogen. Sofern von der KVB AG gefordert, kann die Haltestelle mit einer Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Zusätzlich ist vorgesehen, die Bushaltestelle mit drei Anlehnbügeln auszustatten. Aufgrund der Aus- bildung der Rechtsabbiegespur nach der Bushaltekante können großräumig Flächen entsiegelt und begrünt werden. Die Ausführungsplanung ist dem in der Anlage 2 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 3. Kosten und Zeitplan Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Hugo-Eckener Straße betragen rd. 84.000 €. Vorgesehen ist für die Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe sowie die Objekt- und örtliche Bau- überwachung (Leistungsphasen 6-9 HOAI) ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Kosten dafür belau- fen sich auf rd. 5.700 €. Demnach ergeben sich für den Umbau dieser Haltestelle Gesamtkosten in Höhe von rd. 89.700 €. Es ist vorgesehen, Ende 2021 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im Jahr 2022. Restarbeiten werden in 2023 erledigt. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 89.700 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haus- haltsjahr 2021 ein Betrag von rd. 1.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 30.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 58.7000 €. 4 Die im Haushaltsjahr 2021 benötigen investiven Mittel von rd. 1.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel- fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich- tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.794 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 1.512 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanzi- ellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie- refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 als Investitionsmaßnahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Förderfähig sind die Baukosten von 84.000 €. Die im Rahmen der Bauausführung anfallenden Kosten für das externe Ingenieurbüro in Höhe von 5.700 € sind nicht förderfähig. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von 75.600 € eingeplant werden. 5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 2: Lageplan Haltestelle Hugo-Eckener-Straße -
Anlage 2_Lageplan Haltestelle Hugo-Eckener-Straße
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WT M M WT M Pl. Pfl. Rad- u. Gehweg Pl. Asph. Pl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pl. Pl. Radweg Gehweg Pl. Pl. Rad- u. Gehweg Gehweg Radweg Pl. Pl. 35 HsNr. 35 SS B 3,0/3,0er neuern DFI(optional) Lagerraum 365Andronaco Lebensmittel Großhandel Ausbildungszentrum Handwerkskammer zu Köln Klosterfrau Warenverteilzentrum R=80 R=50 Grünfläche höhentechn. an Gehweg angleichen Ausbauende An schluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez4 950 mm 297 mm Ausführungsplanung (664/5)(664/5) gez. Marotta 26.08.2020 Herr Marotta gez. Fellecke 13.10.2020 Herr Fellecke gez. Dietz 22.10.2020 Frau Dietz - 15.03.2021 Marotta / 14.08.2020 Marotta / 14.08.2020 Lageplan4 / Ossendorf Linie 127 H ugo-Eckener-Str. (FR Longerich) Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle X X 4 -406-01523-LP Neue Position des Fahrgastunterstandes M arotta 15.03.2021 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/30 50/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum gem. Geh- und Radweg StVO-Anordnung Buskap Bauausführung665/4 KVB 662/1 661/43 gez. Colmer 10.09.2020 gez. Siermann 15.09.2020 gez. Radunz 22.09.2020 gez. Kremer 06.10.2020 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ -------------------------------------------------------------- Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr/ 11 Im Auftrag _________________ -------------------------------------------------------------- Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Anordnungsnummer: _____________ 662/1 Im Auftrag _____________________ 28.10.2020 gez. Hoppe s. E-Mail vom 28.10.2020 4039/20 gez. Felden M Detail Anlage 2 -
Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff
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Anlage 1
Beratungsverlauf
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