3308/2020
Bürgereingabe nach § 24 GO, Verbot von leihbaren E-Scootern, AZ 185/19 B
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Anlage 3 Eingabe E-Scooter 6.9.2019
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Kontaktformular Anregungen und Beschwerden, 02.09.2019 Altstadt und fussweg am Rhein unten , betreff e-Scooter und Fahrräder die wie wahnsinnige fahren. Ich bin ja immer gern da spazieren gegangen , mittlerweile ist es mega anstrengend. Deswegen ziehe ich 4 Sterne ab. Es ist nicht möglich gemütlich spazieren zu gehen ohne panzerkleidung. Alle 2 sec wird man fast von Fahrrädern angefahren die teils wirklich schnell unterwegs sind. Dazu kommen jetzt die ganzen e Scooter und dann gibt es noch irgendwelche Transportfahrzeuge in Form von Fahrrädern die den halben Fussweg einnehmen und dann als wäre das nicht genug präsentiert sich die polizei mit samt Auto auf dem fussweg. Was soll man dazu noch sagen. Bekanntlich muss ja immer erst was passieren bevor agiert wird. Kann nicht lange dauern , schade wirklich schade aber da muss was geändert werden. Die Fahrräder sollten da garnicht fahren da die Geschwindigkeiten wohl tödlich enden können genauso wenig wie e-Scooter. Da die Bevölkerung stetig steigt kommen oft Konflikte zustande und Unfälle. Als ich neulich da spazieren ging hörte ich nur Fahrradfahrer die sich beschimpften eine Frau die wütend auf einen Transporter einschlug weil er sie wohl gestört hat und und und. Das kann ja so nicht im Interesse der Bürger sein. Deswegen ist mein Vorschlag das fahren in der Innenstadt zu untersagen, danke.
Anlage 5 Antwort E-Scooter 28.10.2020
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Mö 13.11.2020 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Verbot von leihbaren E-Scootern in Köln" Aktenzei- chen 185/19 B Sehr geehrter , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.8.2019, in dem Sie anregen, in Köln die leihbaren E- Scooter zur verbieten. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung vor, aus der Folgendes hervorgeht: Da 2019 die Elektrokleinstfahzeugeverordnung in Kraft trat und somit E-Scooter zugelassen wurden, sind die E-Scooter ein deutschlandweit zugelassenes Verkehrsmittel. Der Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen bedarf somit keiner Zulassung einer Kommune. Die Verwal- tung steht in ständigem Kontakt mit den Anbietern, um diesen neuen Baustein in die Nahmobilität zu integrieren. Seitens der Anbieter besteht großes Interesse an der Zusam- menarbeit mit der Stadt Köln. Die Verwaltung sieht die Gefahr von Konflikten mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden insbesondere in hoch frequentierten Bereichen und bei beengten Straßenräumen. In Zu- sammenarbeit mit den Anbietenden, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wird von Anfang an die gegenseitige Rücksichtnahme angemahnt, ggf. überwacht und geahndet. Die Anbietenden haben ein hohes Maß an Verantwortung, damit die Elektro-Tretroller(- Verleihe) eine positive Wahrnehmung in der Stadtgesellschaft erhalten. Die Stadt Köln hat im Juni erste Rückgabeflächen für E-Scooter ausgewiesen. An sieben Standorten in der Altstadt können Anbieter und Kunden E-Scooter ohne Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer abstellen. Weitere Standorte im Kolumbaviertel und am Haupt- bahnhof sind aktuell in der Planung. Die Verwaltung evaluiert aktuell die neue Situation und wird im laufenden Betrieb Optimierungen prüfen. Seite 2 Diese Stellungnahme des Fachamtes zu Ihrer Eingabe wird an den Ausschuss für Anregun- gen und Beschwerden weitergeleitet. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Stadthaus Deutz-Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, E-Mail: strassen- verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Eingabe E-Scooter 2.9.2019
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Köln, 2019-08-17 Sehr geehrter Herr , ich weiß nicht, ob Sie der richtige Ansprechpartner sind. Wenn nicht, bitte ich Sie, meine Mail an die zuständigen Kollegen weiterzuleiten. Ich ärgere mich zunehmend über die E-Roller, die die Straßen bevölkern. Vorgestern sah ich einen Familienvater mit zwei Kindern, eins vor ihm, eins hinter ihm auf dem Roller. Als ich ihn deswegen an der Ampel ansprach, reagierte er ungehalten und verärg ert. Das war übrigens ein Vater mit akademischen Hintergrund, der also sehr genau wusste, dass sein Verhalten absolut indiskutabel war. Gestern Nacht hatte ich fast einen Unfall wg. einem E -Roller. Er lag im Dunkeln quer auf dem Radweg, ich konnte ger ade noch bremsen. Ich habe versucht, ihn vom Radweg zu ziehen, damit kein Radfahrer darüber stürzt. Die Roller sind so schwer, dass mir ein Fußgänger dabei helfen musste. Zu zweit fahren, betrunken, zu schnell, auf dem Gehweg, abgestellt in den Grünanla gen auf dem Rasen – das alles seh ich jeden Tag zigfach. Köln hat ja ohnehin schon ein Problem mit den vielen Fahrradleichen bzw. den vielen Fahrradverleihern, die alles zuparken. Dazu jetzt noch die ökologisch völlig unsinnigen E-Roller – das ist einfach ein Ärgernis. Ich würde mir wünschen, Köln nimmt sich ein Beispiel an Mailand und verbietet die E -Roller, bis die Anbieter ernstzunehmende Lösungsvorschläge unterbreiten. E-Roller-Nutzer sind ja in der Regel Menschen, die normalerweise die Bahn ode r das Fahrrad nehmen würden. Deswegen sorgen sie keinesfalls für Entlastung im Verkehr, sie sind für alle – Fahrradfahrer, Fußgänger, Autofahrer ein zusätzlicher Stressfaktor in den ohnehin zu stark frequentierten, engen Straßen Kölns. mit freundlichen Grüßen
Anlage 4 Eingabe E-Scooter 16.10.2020
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt hat ja zu Recht generell auf die Einhaltung der Abstandsregelung hingewiesen und eine Maskenpflicht auf den Einkaufsstraßen verhängt. Damit bin ich persönlich sehr einverstanden und finde es gut, dass hier entsprechende Regelungen erlassen werden. Jedoch ist auch zu beobachten, dass die Menschen gerade in den Einkaufsstraßen nicht nur allein damit beschäftigt sind, sich gegenseitig aus dem Weg zu gehen, sondern zusätzlich einige Mühe aufwenden müssen, um an zahlreichen Stellen auch noch den abgestellten und/oder umgefallenen E -Scootern auszuweichen. Die Dominanz dieser Objekte ist mehr als befremdlich und es ist - gerade in diesen Zeiten - kaum nachvollziehbar, warum diese Leihgeräte nicht längst verboten sin d. Der subjektive Eindruck ist, dass mehr als die Hälfte dieser Dinger rumliegt oder rumsteht und an den absurdesten Stellen abgestellt werden. Besonders eindrücklich kann man die Enge am Neumarkt beobachten, wo die Menschen zwischen üppiger Stadtmöblierun g, E-Scootern und Fahrradständern umherirren (wobei die Fahrradständer ordentlich befüllt sind, während E -Scooter-FahrerInnen offenbar jedes Gespür dafür fehlt, wo man diese Geräte sinnvollerweise abstellen könnte). Auch außerhalb der Pandemie sind die abgestellten oder umgefallenen E-Roller ein nahezu wahnwitziges Verkehrshinderniss für RadfahrerInnen (gerne zu beobachten auf dem Misch-Rad- Fußweg an der Trankgasse am Musical Dome: Hier versperren den eh schon engen Weg (vom Rheinufer kommend in die Trankgasse) regelmäßig dämlich abgestellte, gerne umgefallene E -Roller sowohl den Fußgängern als auch den Radfahrern den Weg. Hinzukommen nun immer mehr auch die E-Roller. Auf dem Rheinuferradweg rechtsrheinisch (Innenstadt Richtung Norden) wird man bald wiede r versuchen, den auf dem Radweg liegenden E-Scootern in letzter Sekunde auszuweichen, da man sie in der Dunkelheit nicht gesehen hat. Es ist in einer Stadt ohne vernünftiges Verkehrskonzept für Fußgänger und Radfahrer kaum nachvollziebar, aus welchen Grü nden es Firmen gestattet wird, die Geh- und Radwege noch zusätzlich mit den Leihgeräten vollzumüllen. Richtig grvierend wird dieses Problem aber vor allem dann, wenn die Menschen Abstand zueinander halten sollen. Am Neumarkt war gestern schön zu beobachten , wie diese Regelung in der Realität kaum umsetzbar ist, will man nicht über E-Scooter fallen. Ich würde mir wirklich wünschen, dass es hier zeitnah eine grundsätzliche Entscheidung gegen die E-Scooter und E-Roller geben kann, um den Aufenthalt in der Stadt für die Bürger attraktiv zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Eingabe E-Scooter 3.8.2019
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Anregung an Paragraf 24 GO NRW - Verbot von leihbaren E-Scootern in Köln Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, anders als behauptet stehen die neuen E-Scooter in den deutschen Großstädten nicht für Nachhaltigkeit und CO2-Vermeidung. Deshalb sollten sie wieder weg. Nach den Argumenten ihrer Anbieter_Innen und Verfechter_Innen soll so CO2 eingespart werden, weil Autofahrer_Innen zum Umsteigen auf die kleineren Gefährte bewegt werden. Dies ist allerdings schlicht falsch. Erste statistische Erhebungen dieses noch jungen Phänomens deuten darauf hin, dass E-Scooter zu einer weiteren Maschinisierung und Individualisierung des Großstadtverkehrs führen. Auf die Frage, welches Verkehrsmittel die Benutzer_Innen verwendet hätten, hätten keine E- Scooter zur Verfügung gestanden, antworteten von 4.382 Befragten 47 Prozent mit „zu Fuß“, 29 Prozent hätten anstelle der Scooter den ÖPNV genutzt und nur 8 Prozent wären ansonsten mit einem Auto gefahren, wobei dies bereits Taxidienste, Uber und Carsharing neben dem eigenen inkludiert – und 3 Prozent hätten sich gar nicht erst bewegt. E-Scooter führen also nicht zu einer Reduzierung des CO2-intensiven Automobilverkehrs in Großstädten. Ganz im Gegenteil: Vielmehr laden sie zu einer Abkehr von CO2-freundlichen kommunalen und körperlichen Bewegungsformen ein. Da die Hälfte aller User sich sonst auf den eigenen zwei Beinen fortbewegt hätte, muss konstatiert werden, dass E-Scooter konträr zu den Behauptungen ihrer Verfechter_Innen dazu beitragen, noch mehr urbane Bewegung in umweltschädliche und CO2-intensive Formen zu transformieren. Denn es ist ein Mythos, dass E-Mobilität CO2-neutral und umweltfreundlich ist. Die Produktion der technologisch aufwendigen Geräte sowie insbesondere ihrer komplexen Batterien verschlingt viel CO2-aufwendige Energie. Da die meisten Bestandteile der Scooter in ärmeren Ländern hergestellt werden, führt E-Mobilität tendenziell zu einer Verlagerung der von Industrienationen hervorgerufenen Umweltschäden in sogenannte Entwicklungsländer. Die seltenen Erden und Bauxitvorkommen, die für die Batterien und leichteren Gehäuse der Gefährte benötigt werden, können nur unter massiven ökologischen Beeinträchtigungen in Ländern wie Mauretanien, China oder Indien abgebaut werden. Nur dort ist Arbeit billig genug, diesen gesundheitsschädlichen Raubbau sowie die daraufhin folgende Dumpinglohn- produktion rentabel zu halten. Hinzu kommt, dass sich die E-Scooter in Großstädten nur sehr kurz halten. Da die Gefährte rücksichtslos verstreut die Bürgersteige blockieren, werden sie häufig umgestoßen und beschädigt. Da den Usern ein Bezug zu den Geräten fehlt, werden sie rücksichtslos über jeden Bordstein gerumpelt und so manch eine_r soll schon Spaß daran gefunden haben, die Scooter gleich in den Rhein zu werfen oder anders mutwillig zu zerstören. Die durchschnittliche Lebenszeit der letzten Scooter-Generation des Anbieters Tier hat zum Beispiel nur 6 bis 7 Monate betragen. Obendrein muss noch der große Energiehunger der Geräte mitbedacht werden. Sieben Stunden muss ein Scooter der Firma Lime am Netz hängen, um wieder voll geladen und für den nächsten Tag einsatztüchtig zu sein. Besorgt wird diese Arbeit von einem eigens geschaffenen Prekariat: so genannte „Juicer“ müssen des Nachts, zu widrigen Uhrzeiten und Arbeitsbedingungen, verselbstständigt und ohne irgendeine gewerkschaftliche Organisation oder Versicherung, die Scooter (zumeist mit ölbetriebenen Autos) einsammeln, ans eigene Stromnetz hängen und frühmorgens pünktlich – sonst droht ein Lohnabzug! – an vorgesehenen Punkten wieder abliefern. Lime zahlt für diesen Dienst pro Scooter 4 Euro, wobei Strom-, Versicherungs-, Benzin- und Autokosten gänzlich von der ausgebeuteten Arbeitskraft aufgewandt werden müssen. Der E-Scooter-Markt deutet exemplarisch auf einen „Ökokapitalismus“ hin, an dem nichts öko ist außer seine rattenfängerischen Verkaufsstrategien: mit grünem Anstrich werden so Bereiche von einem zerstörerischen Marktprinzip erschlossen, die bisher noch nicht Teil kapitalistischer Wertproduktion waren. Zusätzlich werden neue Ausbeutungsstrukturen prekarisierter Arbeitskraft kreiert. Nichts ist an dieser Scheinlösung nachhaltig: weder im globalen noch im lokalen Maßstab. Neben den großen Sicherheitsproblemen und den ausbeuterischen Arbeitsbedingungen spricht also auch ökologisch nichts für die Fortführung der E-Scooter. Meine konkrete Anregung: Um die ökologisch katastrophale Müllschicht des sogenannten Anthropozäns möglichst dünn zu halten als auch im Sinne des in Köln beschlossenen Klimanotstands, sollte daher die Stadt Köln den E-Scooter-Anbietern die Zulassung so schnell wie möglich wieder entziehen. MfG
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 AZ 185/20 B Vorlagen-Nummer 19.11.2020 3308/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.03.2021 Bürgereinagbe nach § 24 GO, Verbot von leihbaren E-Scootern, AZ 185/19 B Die beigefügten Eingaben nach § 24 GO zum Thema „Verbot von leihbaren E-Scootern“ und die Ant- wort der Verwaltung erhalten Sie zur Kenntnis. Anlagen gez. Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Trankgasse
- Ludwigstraße 8
- Willy-Brandt-Platz 2
- Neumarkt
- Heumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3308/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.03.2021
- Erstellt
- 13.11.2020 13:22