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Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0264/2021 vom 17.02.2021

Stand: Am 15.04.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 28.01.2021 0264/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 25.02.2021 15.04.2021 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss (1898/2020) In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reichte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgende Fragen ein: 1. Besteht die Möglichkeit u.a. aufgrund der räumlichen Nähe zur Förderschule Belvedere für körperliche und motorische Entwicklung eine 2. rollstuhlgerechte Wohnung einzurichten? 2. Nutzung der umgebenden Sportanlagen durch die Bewohner*innen? Die Verwaltung beantwortet diese mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1.) In der Planungsphase wurde unter anderem der Bedarf an rollstuhlgerechtem und barrierefrei- em Wohnraum verwaltungsintern abgestimmt. Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist an diesem Standort bedarfsgerecht. Die übrigen Wohnungen im Erdgeschoss werden zudem barrierefrei errichtet. Die Planung und Ausführung einer zusätzlichen rollstuhlgerechten Wohnung hätte zur Folge, dass durch umfangreiche Umplanungen, in der aktuellen Baugenehmigungsphase, es zu erheblichen Bauzeiten- verzögerungen und Mehrkosten kommen würde. Zu 2.) Auf dem Grundstück entsteht ein mit dem Rollstuhl erreichbarer Spielplatz, der sowohl für die Bewohner*innen, als auch für die Nachbarschaft frei zugängig ist. In unmittelbarer Nähe der Liegen- schaft befinden sich zudem weitere öffentliche Spielplätze. Die Bewegungsangebote in den umgebe- nen Sportanlagen (Turnhallen sowie Sportplätze) können im Rahmen von Vereinsmitgliedschaften durch die Bewohner*innen genutzt werden. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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