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Kunstraum Fuhrwerkswaage Köln-Sürth AN/0489/2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1171/2018 vom 16.04.2018

Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 Vorlagen-Nummer 16.04.2018 1171/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Kunstraum Fuhrwerkswaage Köln-Sürth AN/0489/2018 Die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 23.04.2018 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Gebäude „Kunstraum Fuhrwerkswaage“, in Köln- Sürth, die Denkmaleigenschaft besitzt und das Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet werden kann. Antwort der Verwaltung: Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat die Prüfung des Objekts im Hinblick auf eine möglicherweise vorliegende Denkmaleigenschaft vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) nicht vorliegen. Das historische Backsteingebäude, vermutlich aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammend, ist nicht mehr in seiner ursprünglichen Bausubstanz überliefert, sondern durch verschiedene Eingriffe verändert. Auch die ursprüngliche Funktion und Nutzung des in seiner Lage isoliert ohne historischen Zusammenhang überkommenen Gebäudes ist am Objekt selbst nicht mehr nachvollziehbar. Auf- grund der reduzierten architektonischen Formensprache ohne besonderen Stellenwert innerhalb der Architekturäußerungen seiner Entstehungszeit sowie mangels qualitätsvoller oder gar herausragen- der gestalterischer Merkmale kommt dem Gebäude keine hinreichende Bedeutung im Sinne des DSchG NW zu. gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.6.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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