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3464/2019

Interimsstandort Dreikönigsgymnasium – Sachstandsmitteilung

Mitteilung Ausschuss 07.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.10.2019, TOP 5.4

Anlage 1 - Konfliktplan - Interim DKG

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Anlage 2 - Maßnahmenplan -Interim DKG

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Konfliktplan - Interim DKG

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BESTANDS- UND KONFLIKTPLAN

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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG

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INGENIEURBÜRO

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Baumkronen der Bäume des Mischbiotops BD72/BD82

im Plangebiet
Erhalt und Schutz der angrenzenden Gehölze gemäß

DIN 18920 während der gesamten Bauzeit

Wege- und Platzflächen, geschottert, BW 3
Landschaftsschutzgebiet L 10- "Erholungsgebiet
Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen"
FÜR FREIRAUM- UND LANDSCHAFTSPLANUNG
l. RIETMANN
IEGBURGER STR. 243 A, 53639 KÖNIGSWINTER - UTHWEILER,

Gebäudeflächen, versiegelt, BW 0
Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Dat
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Schutzgebietsausweisung
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Anlage 2 - Maßnahmenplan -Interim DKG

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Mitteilung Ausschuss

3668 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  07.10.2019 
 3464/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 
 
Interimsstandort Dreikönigsgymnasium – Sachstandsmitteilung 
Dem Ausschuss Schule und Weiterbildung wird folgender Sachstand zum Interimsstandort Bürger-
park Nord des Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 247, 50739 Köln (Sortierzeile 17,  
Kategorie „Prio 0“ in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste) zur Kenntnis gegeben. 
 
Das Bestandsgebäude des Dreikönigsgymnasiums wird bis auf die Tragstruktur zurückgebaut. Die 
Generalinstandsetzung kann nur ausgeführt werden, wenn für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten 
ein Interimsschulstandort errichtet wird. 
 
Es wurden diverse Grundstücke untersucht und das Grundstück im Bürgerpark Nord hat sich als  
einzig möglicher Standort herauskristallisiert. Bevor das Genehmigungsverfahren eröffnet wurde, ist 
das Projekt am 20.05.2019 dem Landschaftsbeirat vorgestellt worden, um die grundsätzliche Verfüg-
barkeit des Grundstückes abzufragen. Nachdem dieser die grundsätzliche Zustimmung erteilt hat, 
wurde die Planung unter Einbeziehung aller zuständigen Ämter fortgeschrieben. 
 
Zu einem funktionierenden Schulgebäude gehören auch Nebenflächen, wie Parkplätze, Feuerwehr-
zufahrten und Zuwegungen. Die Anzahl der Stellplätze sind baurechtlich gefordert.  
Die Lage des Interims wurde so gewählt, dass die Überplanung vorhandener Gehölze auf ein absolu-
tes Minimum reduziert wurde. 
Um die vorhandenen Wegebeziehungen für die Bürger zu erhalten, wurden die Parkplätze parallel an 
dem bestehenden Weg angeordnet. Dies kann den beiliegenden Anlagen 1 und 2 im Detail entnom-
men werden. 
 
Die Planung wurde in enger Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und 
den zuständigen Ämtern der Stadt Köln, wie dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt. 
 
Da sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet befindet, gilt das Vorhaben gemäß Bundesnatur-
schutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW als Eingriff in Natur und Land-
schaft, welcher durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan zu bewerten ist. Durch die projek-
tierten Baumaßnahmen verändert sich die Gestalt des Plangebietes. Dadurch werden auch die  
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts der betroffenen Flächen sowie die weiteren Landschaftsfakto-
ren verändert. Der Eingriff ist zur Erfüllung der Befreiungsvoraussetzung primär durch landschafts-
pflegerische Maßnahmen vor Ort oder, wenn nicht möglich, durch Maßnahmen an anderer Stelle 
auszugleichen. 
 
Dieser Verpflichtung ist man nachgekommen. Das Ergebnis ist in einem landschaftspflegerischen 
Begleitplan detailliert dargestellt und nachfolgend zusammengefasst: 
 
Für den dauerhaften Ausgleich der Einzelgehölze sollen im Westen der Grünfläche des Bürgerparks 
Nord entsprechende Einzelpflanzungen von 10 Einzelbäumen vorgenommen werden. Die Bäume

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sind folgender Aufzählung zu entnehmen: 
 
Laubbäume I. Ordnung (Wuchshöhe über 20 m):  
Pflanzenqualität: H. 3xv. STU 18-20 cm  
Acer campestre Feld-Ahorn  
Acer pseudoplatanus Bergahorn  
Tilia cordata Winterlinde  
Quercus robur Stieleiche  
 
Durch eine entsprechende sach- und fachgerechte Pflege sind die Bäume dauerhaft in ihrem Bestand 
zu sichern. Bei der Pflanzung sind sie aus Gründen der Standsicherheit mit einer Dreibockanlage zu 
versehen. Die Baumbindung ist in regelmäßigen Abschnitten zu überprüfen. 
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Konfliktplan - Interim DKG 
Anlage 2 - Maßnahmenplan - Interim DKG

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3464/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.10.2019
Erstellt
04.10.2019 08:40