3464/2019
Interimsstandort Dreikönigsgymnasium – Sachstandsmitteilung
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Anlage 1 - Konfliktplan - Interim DKG
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BESTANDS- UND KONFLIKTPLAN
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG
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INGENIEURBÜRO
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Baumkronen der Bäume des Mischbiotops BD72/BD82
im Plangebiet
Erhalt und Schutz der angrenzenden Gehölze gemäß
DIN 18920 während der gesamten Bauzeit
Wege- und Platzflächen, geschottert, BW 3
Landschaftsschutzgebiet L 10- "Erholungsgebiet
Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen"
FÜR FREIRAUM- UND LANDSCHAFTSPLANUNG
l. RIETMANN
IEGBURGER STR. 243 A, 53639 KÖNIGSWINTER - UTHWEILER,
Gebäudeflächen, versiegelt, BW 0
Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Dat
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Baumhe
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Schutzgebietsausweisung
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
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Anlage 2 - Maßnahmenplan -Interim DKG
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.10.2019 3464/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 Interimsstandort Dreikönigsgymnasium – Sachstandsmitteilung Dem Ausschuss Schule und Weiterbildung wird folgender Sachstand zum Interimsstandort Bürger- park Nord des Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 247, 50739 Köln (Sortierzeile 17, Kategorie „Prio 0“ in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste) zur Kenntnis gegeben. Das Bestandsgebäude des Dreikönigsgymnasiums wird bis auf die Tragstruktur zurückgebaut. Die Generalinstandsetzung kann nur ausgeführt werden, wenn für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten ein Interimsschulstandort errichtet wird. Es wurden diverse Grundstücke untersucht und das Grundstück im Bürgerpark Nord hat sich als einzig möglicher Standort herauskristallisiert. Bevor das Genehmigungsverfahren eröffnet wurde, ist das Projekt am 20.05.2019 dem Landschaftsbeirat vorgestellt worden, um die grundsätzliche Verfüg- barkeit des Grundstückes abzufragen. Nachdem dieser die grundsätzliche Zustimmung erteilt hat, wurde die Planung unter Einbeziehung aller zuständigen Ämter fortgeschrieben. Zu einem funktionierenden Schulgebäude gehören auch Nebenflächen, wie Parkplätze, Feuerwehr- zufahrten und Zuwegungen. Die Anzahl der Stellplätze sind baurechtlich gefordert. Die Lage des Interims wurde so gewählt, dass die Überplanung vorhandener Gehölze auf ein absolu- tes Minimum reduziert wurde. Um die vorhandenen Wegebeziehungen für die Bürger zu erhalten, wurden die Parkplätze parallel an dem bestehenden Weg angeordnet. Dies kann den beiliegenden Anlagen 1 und 2 im Detail entnom- men werden. Die Planung wurde in enger Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und den zuständigen Ämtern der Stadt Köln, wie dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt. Da sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet befindet, gilt das Vorhaben gemäß Bundesnatur- schutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW als Eingriff in Natur und Land- schaft, welcher durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan zu bewerten ist. Durch die projek- tierten Baumaßnahmen verändert sich die Gestalt des Plangebietes. Dadurch werden auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts der betroffenen Flächen sowie die weiteren Landschaftsfakto- ren verändert. Der Eingriff ist zur Erfüllung der Befreiungsvoraussetzung primär durch landschafts- pflegerische Maßnahmen vor Ort oder, wenn nicht möglich, durch Maßnahmen an anderer Stelle auszugleichen. Dieser Verpflichtung ist man nachgekommen. Das Ergebnis ist in einem landschaftspflegerischen Begleitplan detailliert dargestellt und nachfolgend zusammengefasst: Für den dauerhaften Ausgleich der Einzelgehölze sollen im Westen der Grünfläche des Bürgerparks Nord entsprechende Einzelpflanzungen von 10 Einzelbäumen vorgenommen werden. Die Bäume 2 sind folgender Aufzählung zu entnehmen: Laubbäume I. Ordnung (Wuchshöhe über 20 m): Pflanzenqualität: H. 3xv. STU 18-20 cm Acer campestre Feld-Ahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Tilia cordata Winterlinde Quercus robur Stieleiche Durch eine entsprechende sach- und fachgerechte Pflege sind die Bäume dauerhaft in ihrem Bestand zu sichern. Bei der Pflanzung sind sie aus Gründen der Standsicherheit mit einer Dreibockanlage zu versehen. Die Baumbindung ist in regelmäßigen Abschnitten zu überprüfen. gez. Greitemann Anlagen: Anlage 1 - Konfliktplan - Interim DKG Anlage 2 - Maßnahmenplan - Interim DKG
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3464/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.10.2019
- Erstellt
- 04.10.2019 08:40