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Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW

Bezirksvertretung Beschlussvorlage BV2/012/2020 vom 04.02.2020

Stand: Am 18.02.2020 in der Bezirksvertretung 2 einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.02.2020

    Bezirksvertretung 2

    TOP 4, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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