Sofortmaßnahmen am Kreisel in der Kreutzerstraße am Quäker Nachbarschaftsheim/Norbert-Burger-Bürgerzentrum (Neustadt/Nord), gem. Antrag SPD und CDU
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/2610/2021 vom 02.12.2021
Stand: Am 02.12.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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SPD CDU In der Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2610/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Sofortmaßnahmen am Kreisel in der Kreutzerstraße am Quäker Nachbarschaftsheim/Norbert-Burger-Bürgerzentrum (Neustadt/Nord), gem. Dringlichkeitsantrag SPD und CDU Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, das Parken im Kreisel Kreutzerstraße am Quäker- Nachbarschaftsheim ab sofort zu unterbinden. Begründung Derzeit besteht die Möglichkeit, im Kreisel Kreutzerstraße unmittelbar am Quäker Nachbar- schaftsheim uneingeschränkt und ungehindert zu parken, so dass der Bereich beispielswei- se für das dauerhafte Abstellen eines Wohnmobils genutzt wird. Das Zuparken des Kreiselkopfes (Ebene -1) verhindert aber, dass der treppenfreie Eingang des Bürgerzentrums (Ebene O) (beispielsweise für Anlieferungen) angefahren werden kann oder mobilitätseingeschränkte Besucher*innen des Bürgerzentrums vor dem barrierefreien Zugang zum Bürgerzentrum abgesetzt werden können. Die Zufahrt am Kreiselkopf auf die O-Ebene war einmal als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen und dadurch frei. Nachdem das Bürgerzentrum aber auf Anweisung der Verwaltung das Schild entfernen mussten, wird in diesem Bereich dauerhaft geparkt. Begründung der Dringlichkeit Der Zugang der Einrichtung ist durch den oben angegebenen Zustand nicht mehr barrierefrei möglich. Die Einrichtung wird überwiegend von Menschen mit altersbedingten Einschrän- kungen besucht. - 2 - Tim Cremer Ralf Uerlich SPD CDU
Beratungsverlauf
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02.12.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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