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Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2020

Beschlussvorlage Ausschuss 2154/2020 vom 30.07.2020

Stand: Am 20.08.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren geändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2154/2020 Freigabedatum 30.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2020 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren sowie des Gesund- heitsausschusses, im Haushaltsjahr 2020 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beige- fügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er- halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2020, in Teilplanzeile 15 für 2020 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veranschlagt. Die Förderung entspricht den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“. Die für 2020 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe- gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Wenn der För- dervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslücke unter- schreitet, liegt z.B. folgendes vor: 1. Teilausgaben sind nicht förderfähig. 2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €. 3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr gro- ßer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel gem. Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen.
  • Anlage 01_Förderübersicht SHG 2020

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    Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2020 - Fördervorschläge der Verwaltung* 1 50 plus/minus ● 0,00 540,00 540,00 0,00 200,00 0,00 200,00 2 Aktives Leben e.V. 1.965,00 1.650,00 1.650,00 7.100,00 650,00 1.000,00 1.650,00 3 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. ◊ 0,00 12.090,00 4.130,00 6.600,00 630,00 3.500,00 4.130,00 4 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 12.290,00 12.290,00 12.500,00 1.800,00 8.000,00 9.800,00 5 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 10.978,02 10.978,02 5.800,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 6 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 4.500,00 4.500,00 3.585,00 8.995,00 1.085,00 2.500,00 3.585,00 7 Junge Alte e.V. 1.200,00 3.500,00 4.126,21 4.473,60 200,00 2.000,00 2.200,00 8 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 1.300,00 3.932,50 3.932,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 9 Leben mit Anderen e.V. 2.210,00 2.514,19 2.514,19 0,00 2.500,00 0,00 2.500,00 10 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 3.056,00 2.944,00 2.944,00 0,00 2.944,00 0,00 2.944,00 11 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 5.750,00 5.750,00 5.750,00 300,00 2.556,00 300,00 2.856,00 12 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 4.105,50 4.105,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 13 Unter einem Dach in Köln e.V. 2.556,00 2.975,48 2.975,48 0,00 2.000,00 0,00 2.000,00 14 Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ⌂ 0,00 1.500,00 8.324,09 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00 15 Verband binationaler Familien und Partnerschaften 3.200,00 3.500,00 3.500,00 1.200,00 1.300,00 1.200,00 2.500,00 16 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 4.496,00 12.490,00 12.490,00 1.440,00 3.556,00 1.440,00 4.996,00 17 Zurück in die Zukunft e.V. 9.300,00 9.050,00 9.050,00 47.000,00 1.500,00 6.800,00 8.300,00 18 Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. 2.540,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19 Neues Wohnen im Alter e.V. 1.980,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Selbsthilfegruppe Frontotemporale & Alzheimer Demenz 2.350,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 60.787,00 93.769,69 92.344,99 95.408,60 30.889,00 32.082 ,00 63.171,00 Haushaltsansatz 2020 (2019: 92.500,00€) 92.500,00 € Fördervorschlag 2020 (2019: 67.657,00 €) 63.171,00 € Restsumme 2020 (2019: 24.843,00 €) = 29.329,00 € Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (für Grup-pen, die dort Zuschuss beantragen (2019: 24.843,00 €) 29.329,00 € Anlage 01 Miete oder Mietanteil (€) Fördervor- schlag 2020 insgesamt (€) Fördervor- schlag Sachkosten (€) Fördervor- schlag Miete (€) Selbsthilfegruppe bzw. Verein ( ● = Neuantrag (keine Abschläge); ◊ =Förderpause im Jahr 2019; ⌂ = bis 2019 bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert) Finanzie- rungslücke lt. Antrag (€) Zuschuss 2019 (€) * Der Lesben und Schwulenverband in Deuschland, LSVD Köln e.V. verzichtete aus innerorganisatorischen Gründen auf einen Förderantrag für 2020, und Neues Wohnen im Alter wegen auskömmlicher Finanzierung. Der Verband für Gebärdensprachenkultur Köln und Umland e.V. ( VGKU) zog seinen Förderantrag wegen auskömmlicher Krankenkassenfinanzierung wieder zurück. Der "Infotreff 50+ " (bilslang noch nicht gefördert) und die Selbsthilfegruppe Frontotemporale und Alzheimer Demenz reichten trotz Erinnerung keine Anträge ein. Die langjährig bezuschusste Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. hatte 2019 wegen auskömmlicher Finanzierung keinen Zuschuss beantragt. Beantragter Zuschuss 2020 (€)

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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