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2154/2020

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2020

Beschlussvorlage Ausschuss 30.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 01_Förderübersicht SHG 2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

3068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 2154/2020 
Freigabedatum 
 30.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2020 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen 
Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren sowie des Gesund-
heitsausschusses, im Haushaltsjahr 2020 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beige-
fügten Anlage 1 zu fördern.  
 
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er-
halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  92.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2020, in Teilplanzeile 15 für 2020 Mittel für „Z für 
Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veranschlagt. Die Förderung entspricht 
den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“. 
 
Die für 2020 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe-
gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Wenn der För-
dervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslücke unter-
schreitet, liegt z.B. folgendes vor:  
1. Teilausgaben sind nicht förderfähig.  
2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €.  
3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der 
spätere Verwendungsnachweis belegen konnte.  
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr gro-
ßer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel gem. Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln 
zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen.

Anlage 01_Förderübersicht SHG 2020

3391 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2020 - Fördervorschläge der Verwaltung* 
1 50 plus/minus  ● 0,00 540,00 540,00 0,00 200,00 0,00 200,00 
2 Aktives Leben e.V. 1.965,00 1.650,00 1.650,00 7.100,00 650,00 1.000,00 1.650,00 
3 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. ◊ 0,00 12.090,00 4.130,00 6.600,00 630,00 3.500,00 4.130,00 
4 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 12.290,00 12.290,00 12.500,00 1.800,00 8.000,00 9.800,00 
5 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 10.978,02 10.978,02 5.800,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 
6 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 4.500,00 4.500,00 3.585,00 8.995,00 1.085,00 2.500,00 3.585,00 
7 Junge Alte e.V. 1.200,00 3.500,00 4.126,21 4.473,60 200,00 2.000,00 2.200,00 
8 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 1.300,00 3.932,50 3.932,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
9 Leben mit Anderen e.V. 2.210,00 2.514,19 2.514,19 0,00 2.500,00 0,00 2.500,00 
10 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 3.056,00 2.944,00 2.944,00 0,00 2.944,00 0,00 2.944,00 
11 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 5.750,00 5.750,00 5.750,00 300,00 2.556,00 300,00 2.856,00 
12 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 4.105,50 4.105,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
13 Unter einem Dach in Köln e.V. 2.556,00 2.975,48 2.975,48 0,00 2.000,00 0,00 2.000,00 
14 Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ⌂ 0,00 1.500,00 8.324,09 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00 
15 Verband binationaler Familien und  Partnerschaften 3.200,00 3.500,00 3.500,00 1.200,00 1.300,00 1.200,00 2.500,00 
16 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 4.496,00 12.490,00 12.490,00 1.440,00 3.556,00 1.440,00 4.996,00 
17 Zurück in die Zukunft e.V. 9.300,00 9.050,00 9.050,00 47.000,00 1.500,00 6.800,00 8.300,00 
18 Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. 2.540,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
19 Neues Wohnen im Alter e.V. 1.980,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
20 Selbsthilfegruppe Frontotemporale & Alzheimer Demenz 2.350,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 60.787,00 93.769,69 92.344,99 95.408,60 30.889,00 32.082 ,00 63.171,00 
Haushaltsansatz 2020 (2019: 92.500,00€) 92.500,00 €
Fördervorschlag 2020 (2019: 67.657,00 €) 63.171,00 €
Restsumme 2020 (2019: 24.843,00 €) = 29.329,00 €  
Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (für Grup-pen, 
die dort Zuschuss beantragen (2019: 24.843,00 €) 29.329,00 €
               Anlage 01 
Miete oder 
Mietanteil (€) 
Fördervor- 
schlag 2020 
insgesamt (€) 
Fördervor- 
schlag 
Sachkosten (€) 
Fördervor- 
schlag Miete 
(€) 
Selbsthilfegruppe bzw. Verein 
( ● = Neuantrag (keine Abschläge); ◊ =Förderpause im Jahr 2019; ⌂
 = 
bis 2019 bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert)  
Finanzie- 
rungslücke lt. 
Antrag (€) 
Zuschuss 
2019 (€) 
* Der Lesben und Schwulenverband in Deuschland, LSVD Köln e.V. verzichtete aus innerorganisatorischen Gründen auf einen Förderantrag für 2020, und Neues 
Wohnen im Alter  wegen auskömmlicher Finanzierung. Der Verband für Gebärdensprachenkultur Köln und Umland e.V. ( VGKU)  zog seinen Förderantrag wegen 
auskömmlicher Krankenkassenfinanzierung wieder zurück. Der "Infotreff 50+ " (bilslang noch nicht gefördert) und die Selbsthilfegruppe Frontotemporale und 
Alzheimer Demenz reichten trotz Erinnerung keine Anträge ein. Die langjährig bezuschusste Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V.  hatte 2019 wegen 
auskömmlicher Finanzierung keinen Zuschuss beantragt. 
Beantragter 
Zuschuss 
2020 (€)

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathenauplatz

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Details

Aktenzeichen
2154/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.07.2020
Erstellt
15.07.2020 13:11