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V/0740/2015

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne, Aktivierung weiterer Gebäude

Vorlagen 11.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 32.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 01 - Dringlichkeitsentscheidung V_0724_2015

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8699 Zeichen

V/0740/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für 
Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne; Aktivierung weiterer Gebäude 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat genehmigt folgende, in der Sitzung  des Haupt- und Finanzausschusses am 09.09.2015 
beschlossene, Dringlichkeitsentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage 1 der Vorlage V/0724/2015 gekennzeichneten Blöcke 16 und 20 in der 
ehemaligen Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße werden von der Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben angemietet, technisch erschlossen und für die mögliche Unterbringung von 
jeweils bis zu 170 Flüchtlingen umgebaut.  Das Gebäude 38 wird zur Arrondierung des G e-
samtbereichs ebenfalls kostenfrei angemietet und kann gegebenenfalls zu einem späteren 
Zeitpunkt zur Unterbringung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden. 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gebäude zur Erweiterung der Kapazitäten der komm u-
nalen Erstaufnahmeeinrichtung ganz oder teilweise in Betrieb zu nehmen, wenn die Bedarfe 
durch die Zahl zuziehender Flüchtlinge dies erfordern, insbesondere um eine Unterbringung 
von Menschen in Sporthallen oder Zelten zu vermeiden. Dazu kann sie im erforderlichen 
Umfang und orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards das 
notwendige Mobiliar sowie die beweglichen Einrichtungsgegenstände beschaffen, einen S i-
cherheitsdienst ergänzend zur Sozialarbeit einsetzen und Personalanpassungen jeweils 
zeitnah und zunächst überplanmäßig und befristet vornehmen. 
 
3. Es wird zur K enntnis genommen, dass die Blöcke 16 und 20 nahezu baugleich mit dem 
Block 12 sind und der Umbau und die Herrichtung nach den in der Vorlage V/0266/2015 b e-
schriebenen Planungen, Standards und Kosten erfolgt. Hierfür werden, um eine sehr zeitn a-
he Realisierung sicherzustellen, die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 überno m-
men, sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen um die Bauleistungen 
in den Gebäuden 16 und 20 aufgestockt. Vor diesem Hintergrund werden die Architektur - 
und Ingenieurleistungen bei den Büros aus der Maßnahme am Block 12 fortgesetzt beau f-
tragt. Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 fallen derzeit nicht an. Eventuell zu einem 
späteren Zeitpunkt notwendige Umbaumaßnahmen werden gesondert beschlossen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0740/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-7059 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
11.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0740/2015 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der bekannt gewordenen Beschlüsse der 
Regierungskoalition in Berlin mit den zuständigen Institutionen des Bundes darüber zu ve r-
handeln, inwieweit der Bund für die einmaligen Herrichtungskosten der neuen Unterkünfte 
aufkommt. Zugleich soll in diesen Verhandlungen diese Möglichkeit auch für alle weiteren 
bereits beschlossenen, aber noch nicht begonnenen Herrichtungsarbeiten für Flüchtlingsu n-
terkünfte auf Liegenschaft des Bundes in den Verhandlungen geprüft werden. 
 
 
Kosten/Folgekosten: 
 
Die Kostenaufteilung des Gebäudes 12 endete brutto mit einer Summe von 1.897.455  €, aufge-
rundet 1,9 Mio. € (Anlage 2). Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investition s-
kosten in Höhe von 3.800.000 € für den Umbau der Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford -
Kaserne zur Verfügung zu stellen sind. Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Erschließung 
und Durchführung entstehen , können zur zeit jedoch noch nicht benannt werden. Die Höhe der 
Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 können derzeit nicht beziffert werden. 
 
Für eine Unterbringung von Flüchtlingen werden die Gebäude zurzeit durch die Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Die laufenden jährlichen Betriebskosten 
werden zunächst im Rahmen der hierfür bestehenden Budgets gedeckt. 
 
Sollte der Bedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Münster die Belegung der Blöcke 16 und 
20 in der ehemaligen Oxford-Kaserne erfordern, ist mit weiteren Auszahlungen und Aufwendungen 
zu rechnen, und zwar orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards 
bei einer vollen Auslastung der Gebäude mit jeweils bis zu 
 
 137.120 € einmalig für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände und jährlich bis zu 
 176.310 € für laufende Personalaufwendungen, 
 99.880 € für einen Sicherheitsdienst, 
 6.800 € für Integrations - und Unterstützungsleistungen z.  B. in Kooperation mit freien Tr ä-
gern. 
 
Bei einer geringeren Belegung des Gebäudes verringern sich diese Ansätze entsprechend. 
 
Für Betreuungsangebote der Kinder - und Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien werden bei einer Belegung der Gebäude 16 und 20 insgesamt bis zu 94.640 € benötigt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung: 
 
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Auszahlungen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2016 ff. 94.640  
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2016 ff 94.640

- 3 - 
V/0740/2015 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 
VE 2016 
1.000.000 
2.800.000 
 
   2016 2.800.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  3.800.000  
 
Es wird angestrebt, im laufenden Jahr entstehende zusätzliche Aufwendungen und investive Au s-
zahlungen im Gesamthaushalt aufzufan gen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden 
Umschichtungen über das Instrument der über - bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 
§ 83 GO NRW zu. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mindera uszahlungen bei 
der Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen/Neubau Weiterbildungskolleg sowie nicht benötig-
te Verpflichtungsermächtigungen aus den Produktgruppen 1101 und 1201 des Tiefbauamtes . Die 
endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. Sollten zusätzliche Personal-
ressourcen erforderlich werden, sind diese zunächst befristet für 3  Jahre ab Einstellung bzw. Inbe-
triebnahme von Kapazitäten überplanmäßig vorgesehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die inhaltliche Begründung der Maßnahme und ihre Finanzierung sind der als Anlage bei gefügten 
Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
1. Zur Dringlichkeit: 
 
Der Weg über die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, um eine sehr zeitnahe Realisierung 
sicherzustellen und durch die gemeinsame Erschließung und Durchführung der Umbaumaßna h-
men der Blöcke 12, 16 und 20 Synergieeffekte zu erzielen. Aufgrund der Dringlichkeitsentsche i-
dung können die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 übernommen sowie die derzeit in 
Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen noch um die Bauleistungen in den Geb äuden 16 und 
20 aufgestockt werden. 
 
2. Verhandlungen mit dem Bund über die Übernahme der Herrichtungskosten 
 
Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2015 mit der aktuellen Flüchtlings - 
und Asylsituation beschäftigt und sich auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und 
die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern 
verständigt. In diesem Rahmen wurde ein umfangreiches Gesamtpaket vorgelegt. 
 
Der Koalitionsausschuss hat sich unter anderem darauf verständigt, dass der Bund die Länder und 
Kommunen beim Ausbau von ca. 150.000 winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstau f-
nahmeeinrichtungen für Flüchtlinge verstärkt unterstützen soll. Dazu heißt es: „Der Bund wird Län-
dern und Gemeinden hierzu alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung 
von Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung stellen und die Kosten 
für die Herrichtung übernehmen.“ 
 
Über die Det ails wollen sich Bund und Länder im Rahmen des geplanten Flüchtlingsgipfels am 
24.09.2015 verständigen. Gemeinsam soll ein politisches Gesamtpaket erarbeitet werden, das 
noch im Oktober 2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.

- 4 - 
V/0740/2015 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diese Beschlüsse abzuwarten und anschließend die Verhandlungen 
mit den zuständigen Institutionen des Bundes aufzunehmen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Dringlichkeitsentscheidung V/0724/2015 „Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in 
der ehemaligen Oxford-Kaserne; Aktivierung weiterer Gebäude“

Anlage 01 - Dringlichkeitsentscheidung V_0724_2015

18187 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
- Dringlichkeitsentscheidung -  
 
Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne; 
Aktivierung weiterer Gebäude 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage 1 gekennzeichneten Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford-
Kaserne an der Roxeler Straße werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
angemietet, technisch erschlossen und für die mögliche Unterbringung von jeweils bis zu 
170 Flüchtlingen umgebaut. Das Gebäude 38 wird zur Arrondierung des Gesamtbereichs 
ebenfalls kostenfrei angemietet und kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zur 
Unterbringung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden. 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gebäude zur Erweiterung der Kapazitäten der kom-
munalen Erstaufnahmeeinrichtung ganz oder teilweise in Betrieb zu nehmen, wenn die 
Bedarfe durch die Zahl zuziehender Flüchtlinge dies erfordern, insbesondere um eine Un-
terbringung von Menschen in Sporthallen oder Zelten zu vermeiden. Dazu kann sie im er-
forderlichen Umfang und orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen 
Standards das notwendige Mobiliar sowie die beweglichen Einrichtungsgegenstände be-
schaffen, einen Sicherheitsdienst ergänzend zur Sozialarbeit einsetzen und Personalan-
passungen jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig und befristet vornehmen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Blöcke 16 und 20 nahezu baugleich mit dem 
Block 12 sind und der Umbau und die Herrichtung nach den in der Vorlage V/0266/2015 
beschriebenen Planungen, Standards und Kosten erfolgt. Hierfür werden, um eine sehr 
zeitnahe Realisierung sicherzustellen, die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 
übernommen, sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen um die 
Bauleistungen in den Gebäuden 16 und 20 aufgestockt. Vor diesem Hintergrund werden 
die Architektur- und Ingenieurleistungen bei den Büros aus der Maßnahme am Block 12 
fortgesetzt beauftragt. Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 fallen derzeit nicht an. 
Eventuell zu einem späteren Zeitpunkt notwendige Umbaumaßnahmen werden gesondert 
beschlossen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0724/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-7059 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
V/0724/2015

- 2 - 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Kostenaufteilung des Gebäudes 12 endete brutto mit einer Summe von 1.897.455 €, aufge-
rundet 1,9 Mio. € (Anlage 2). Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitions-
kosten in Höhe von 3.800.000 € für den Umbau der Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford-
Kaserne zur Verfügung zu stellen sind. Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Erschließung 
und Durchführung entstehen, können zurzeit jedoch noch nicht benannt werden. Die Höhe der 
Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 können derzeit nicht beziffert werden. 
 
Für eine Unterbringung von Flüchtlingen werden die Gebäude zurzeit durch die Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Die laufenden jährlichen Betriebskosten 
werden zunächst im Rahmen der hierfür bestehenden Budgets gedeckt. 
 
Sollte der Bedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Münster die Belegung der Blöcke 16 und 
20 in der ehemaligen Oxford-Kaserne erfordern, ist mit weiteren Auszahlungen und Aufwendungen 
zu rechnen, und zwar orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards 
bei einer vollen Auslastung der Gebäude mit jeweils bis zu 
− 137.120 € einmalig für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände und jährlich bis zu 
− 176.310 € für laufende Personalaufwendungen, 
− 99.880 € für einen Sicherheitsdienst, 
− 6.800 € für Integrations- und Unterstützungsleistungen z. B. in Kooperation mit freien Trägern. 
Bei einer geringeren Belegung des Gebäudes verringern sich diese Ansätze entsprechend. 
 
Für Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien werden bei einer Belegung der Gebäude 16 und 20 insgesamt bis zu 94.640 € benötigt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Auszahlungen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2016 ff. 94.640  
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2016 ff 94.640  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 
VE 2016 
1.000.000 
2.800.000 
 
   2016 2.800.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  3.800.000  
 
V/0724/2015

- 3 - 
Es wird angestrebt, im laufenden Jahr entstehende zusätzliche Aufwendungen und investive Aus-
zahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden 
Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 
§ 83 GO NRW zu. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen bei 
der Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen/Neubau Weiterbildungskolleg sowie nicht benötig-
te Verpflichtungsermächtigungen aus den Produktgruppen 1101 und 1201 des Tiefbauamtes. Die 
endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. Sollten zusätzliche Personal-
ressourcen erforderlich werden, sind diese zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstellung bzw. Inbe-
triebnahme von Kapazitäten überplanmäßig vorgesehen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Seit Januar 2015 sind bereits 90.000 Flüchtlinge nach NRW gekommen, 2014 waren es insgesamt 
40.000. Die Zahlen steigen weiter deutlich an. Die Situation der Flüchtlingsaufnahme und -
unterbringung in der Stadt Münster spitzt sich angesichts der steigenden Zuzugszahlen weiter zu.  
 
Aktuell beziehen 2.463 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Ver-
gleich: Im August 2014 waren es 1.515). Davon leben etwa 2.200 Menschen in einer Flüchtlings-
einrichtung. Darüber hinaus sind derzeit 730 Flüchtlinge in den beiden Notunterkünften des Lan-
des in der ehemaligen York-Kaserne und der ehemaligen Wartburg-Hauptschule untergebracht. 
Die Zahl der in den Landeseinrichtungen betreuten Menschen wird auf die Zuweisungsquote ange-
rechnet. Dies schafft allerdings nur kurzfristig Entlastung. Im August wurden der Stadt Münster 160 
Menschen zugewiesen bzw. haben einen Folgeantrag gestellt, im Vorjahr lag die Zahl der Zuzüge 
durchschnittlich bei 80 Personen. Für die kommenden Monate werden monatlich 400 - 500 Zuwei-
sungen prognostiziert. 
 
Die Kapazitäten der bestehenden Einrichtungen sind bereits heute ausgeschöpft, so dass wieder 
übergangsweise Flüchtlinge in Hotels untergebracht werden. Die Situation wird dadurch verschärft, 
dass verschiedene Standorte, wie die Häuser der Wohn + Stadtbau GmbH am Arnheimweg, nur 
noch kurzfristig zur Verfügung stehen. 
 
Die Belegung von Sporthallen und die Errichtung von Zeltstädten sollen so lange wie möglich ver-
mieden und damit eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge sichergestellt werden. Vor 
diesem Hintergrund werden alle Standorte zur Errichtung temporärer Flüchtlingseinrichtungen so-
wie Alternativen zu Pavillonbauten, die sehr lange Lieferzeiten haben, geprüft und umgesetzt. 
 
2. Bestehendes Angebot in der ehemaligen Oxford-Kaserne 
 
Auf dem Areal der ehemaligen Kaserne wurde bereits ein Gebäude vorübergehend als städtische 
Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu knapp 100 Flüchtlinge umgebaut und hergerichtet, um von dort 
nach Münster zuziehende Flüchtlinge in einem geordneten und an Standards orientierten Verfah-
ren auf die in der Stadt bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu ver-
teilen (vgl. Vorlage V/0270/2014). Ergänzt wird diese Einrichtung durch den benachbarten Gebäu-
deteil eines ehemaligen Schulgebäudes, der für die Dauer des Betriebs der städtischen Erstauf-
nahmeeinrichtung für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren für die neu in Münster an-
kommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
angemietet und umgebaut wurde. Der Betrieb der gesamten Erstaufnahmeeinrichtung ist im Mai 
2015 aufgenommen worden. 
 
Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung werden die vor Ort vorhande-
nen Kapazitäten für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren sowie die u.a. dafür konzipier-
te Kindertageseinrichtung im Nachbargebäude eingesetzt, die sozialen Infrastruktureinrichtungen 
des Stadtteils jedoch nicht. Die Menschen sollen vielmehr in den Quartieren an die Gemeinwesen 
V/0724/2015

- 4 - 
angebunden werden, wo sie im weiteren Verlauf in einer der dezentralen Flüchtlingseinrichtungen 
leben werden. Ihr Aufenthalt in der Oxford-Kaserne soll nur einen begrenzten Zeitraum von zwei 
bis vier Wochen umfassen. 
 
Aufgrund der hohen Zuzugszahlen reichen die Kapazitäten der kommunalen Erstaufnahmeeinrich-
tung schon heute nicht mehr aus. Es müssen bereits die Häuser der  Wohn + Stadtbau GmbH am 
Arnheimweg als Außenstelle der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung mitgenutzt werden. Diese 
stehen jedoch nur noch bis zum Jahresende zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass län-
gerfristig ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen best eht. Auch gilt es , für den Notfall vorbereitet zu 
sein und kurzfristig sowie interimsweise eine größere Zahl von Flüchtlingen unterbringen zu kön-
nen, ohne dass eine Belegung von Sporthallen erforderlich wird. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2015 wurde die Ver waltung beauftragt, auch den in unmittelbarer 
Nähe zur Erstaufnahmeeinrichtung gelegenen Block 12 für die Aufnahme von Flüchtlingen zu er-
schließen. Die Ertüchtigung des Gebäudes wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2016 abgeschlos-
sen sein. 
 
3. Erschließung weiterer Gebäude 
 
In direkter Nachbarschaft zu Block 12 befinden sich zwei nahezu baugleiche Gebäudeblöcke 
(Block 16 und 20, Anlage 1), die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eben falls 
mietzinsfrei genutzt werden können, um zuziehenden Flüchtlingen unterzubringen. Beide Gebäude 
können jeweils etwa 170 Flüchtlingen eine vorübergehende Unterkunft bieten. Die Blöcke schlie-
ßen sich an die bislang genutzten Gebäude nach Norden an und wären als Erweiterung der Ers t-
aufnahmeeinrichtung gut zu organisieren und mit zu betreuen. 
 
Bekanntlich ist für das gesamte Kasernenareal die zentrale technische Versorgung (Strom und 
Wasser) eingestellt. Durch die gemeinsame Erschließung und Durchführung der Umbaumaßnah-
men der Gebäudeblöcke 12, 16 und 20 lassen sich Synergieeffekte erzielen, die jedoch zum jetzi-
gen Zeitpunkt noch nicht im Detail bezifferbar sind. 
 
Die Blöcke 16 und 20 sind nahezu baugleich mit dem Block 12. Der Umbau und die Herrichtung 
sollen nach den in der Vorlage V/0266/2015 für Block 12 beschriebenen Planungen, Standards 
und Kosten erfolgen. Die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 werden hierfür übernom-
men, sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen um die Bauleistungen in den 
Gebäuden 16 und 20 aufgestockt. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen der Gebäude parallel, 
Zug um Zug vorzunehmen, sodass sich die Fertigstellung der Gebäude 16 und 20 zeitnah an die 
Fertigstellung des Gebäudes 12 anschließt. 
 
Für das Gebäude 38 ist zunächst noch ein Konzept zu erarbeiten. Sofern die Gebäude 16 und 20 
belegt werden, stellt sich die Frage nach zusätzlichen Betreuungsangeboten. Statt diese auf Kos-
ten der Belegung in den Gebäuden 16 und 20 herzurichten/bereitzustellen, sollte man sich für die-
sen Zweck schon jetzt das Gebäude 38 sichern und zu einem späteren Zeitpunkt ertüchtigen. 
Konkrete Nutzungen können dann ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt festgeschrieben werden. 
Durch die sofortige (kostenfreie) Anmietung werden darüber hinaus Kosten für die Sicherung des 
übrigen Kasernengeländes eingespart. 
 
4. Aktivierung der Gebäude 
 
Nach einem Umbau können die Gebäude, wenn entsprechende Bedarfe bestehen, schnell mit 
Flüchtlingen belegt werden. Die Verwaltung wird in dem dann notwendigen Umfang die Ein- und 
Herrichtung der Räume vornehmen und orientiert an den üblichen Betreuungsstandards in den 
städtischen Flüchtlingseinrichtungen das erforderliche Personal befristet und überplanmäßig ein-
setzen. Für jeweils 50 belegte Plätze werden das jeweils 0,50 Vollzeitäquivalente für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und für Hauswarte sein. 
 
V/0724/2015

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Wegen der Größe der Einrichtung und weil es sich bei den Bewohnern in der Regel um Neuan-
kömmlinge handelt, soll ergänzend ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden, der vornehmlich die 
Betreuungszeiten abdeckt, in denen weder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Diens-
te für Flüchtlinge noch Hauswarte vor Ort sind. Auch für diesen Teil der Erstaufnahmeeinrichtung 
sollen zudem Integrations- und Unterstützungsleistungen z.B. in Kooperation mit freien Trägern 
aktiviert werden, um eine gute Begleitung der Menschen von Beginn an zu ermöglichen. 
 
Bis zu einer möglichen Betriebsaufnahme der zusätzlichen Gebäude sollen darüber hinaus die 
gegebenenfalls entstehenden Bedarfe und Aufwendungen für weitere Bereiche geprüft werden. 
Hier geht es etwa um die Frage der Kindertagesbetreuung in der Kindertageseinrichtung im be-
nachbarten Gebäude in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes, die MitSprache : Deutsch-Intensiv-
Kurse für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche sowie zusätzliche Beratungsbedarfe in diesen 
Bereichen. 
 
Alle aufgeführten Maßnahmen werden bei Bedarf zunächst über- bzw. außerplanmäßig, später 
gegebenenfalls über eine Nachtragssatzung finanziert. Zu den jeweils folgenden Etatberatungen 
werden dann die notwendigen Ansätze ermittelt und angemeldet. 
 
 
5. Freizeitpädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
 
Die freizeitpädagogischen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bieten neben der pädagogi-
schen Betreuung auch Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Kinder- und Jugendli-
chen in den Flüchtlingswohnheimen eingebettet in die gesamtstädtische Aufgabe der Flüchtlings-
hilfe. Das Angebot dient insbesondere der Hinführung der Kinder in die bestehenden Regelange-
bote der Kinder- und Jugendeinrichtungen. Für die Durchführung eines freizeitpädagogischen An-
gebots für die Kinder und Jugendlichen der Flüchtlingseinrichtung werden analog der vom Rat be-
schlossen Vorlage V/0700/2014 folgende Rahmenbedingungen zugrunde gelegt: 
• Für die Aufgaben werden zwei geeignete pädagogische Fachkräfte eingesetzt. 
• Das Angebot findet zweimal wöchentlich á 3 Stunden an mindestens 46 Wochen im Jahr statt.  
• Für die Vor- und Nachbereitung der Angebote sind bis zu 4 Std./ Woche vorgesehen. 
 
Der Betreuungsschlüssel gilt pro 50 Flüchtlinge je Einrichtung, so dass mit Aufwendungen in Höhe 
von 13.520 € zu rechnen ist. Der Betrag gliedert sich auf in 11.500 € Personalkosten und 2.020 € 
Sachkosten. Für die in dieser Vorlage benannte Zahl von bis zu 340 Personen werden somit bis zu 
94.620 € benötigt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Lageplan Oxford-Kaserne 
Kostenschätzung Umbau Block 12 
Erläuterung zur Ratsvorlage V/0266/2015 
 
 
  
V/0724/2015

Block 16
Block 20
Block 12
Block 43
Block 42
Oxford Kaserne
Block 16, 20, 38
Anlage 1
Block 38

Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster 
 
 
 
 
Erläuterung zur Ratsvorlage V/0266/2015 
Oxford-Kaserne, Block 12 
 
Sehr geehrte Frau Möllemann-Appelhoff, 
sehr geehrte Herren,  
 
ergänzend zu der o. g. Ratsvorlage erhalten Sie noc h einige detaillierte Informationen zu den 
Besonderheiten des Standorts Oxford-Kaserne, Block 12, die bei der Herrichtung im Vergleich zu 
anderen Flüchtlingsunterkünften von Bedeutung sind: 
 
- Unterbringung von 170 Personen auf einer Bruttogr undfläche von rd. 2.910 m² 
- Einbau von 8 Sanitärstützpunkten auf beiden Ebene n (jew. bestehend aus Duschraum, 
Waschraum, WC-Raum, Küche), basierend auf der 3fach-Gliederung pro Ebene (Damen- und 
Herrentrakt (jew. 1 Sanitärstützpunkt), Familientrakt (wg. seiner Größe 2 Stützpunkte) 
- erhöhter Aufwand bei der Umwandlung von einer Mil itärnutzung hin zur Unterbringung von 
Flüchtlingen mit differenzierteren Anforderungen 
- in den Gesamtkosten von 1.594.500,00 € netto sind  324.500,00 € netto der Kostengruppe 700 
(Nebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare) enthalten 
- In der Brutto-Gesamtsumme sind 302.955,00 € MwSt.  enthalten  
 
Als Anlage erhalten Sie eine detailliertere Kostenschätzung zu den jeweiligen Kostengruppen, der 
Sie einzelne „Bausteine“ mit ihren Summen entnehmen können. 
 
Mit freundlichen Grüßen Anlage 
I. V. 
 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
DER 
OBERBÜRGERMEISTER  
 
AMT FÜR                         
IMMOBILIENMANAGEMENT 
 
 
Albersloher Weg 33 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Wieczorek 
Zimmer:  526 
Telefon:  0251/492 - 2439 
Telefax: 0251/492 - 7734 
E-Mail: 
Immobilienmanagement@stadt-
muenster.de 
Sprechzeiten: 
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-  An die Fraktionsvorsitzenden im  
 Rat der Stadt Münster 
-  An den Sprecher der Ratsgruppe und  
 an die fraktionslosen Ratsmitglieder 
-  An die Fraktionsgeschäftsstellen 
-  An Herrn Ratsherr Börgel

Beratungsverlauf (1)

16.09.2015 Rat
TOP 32.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Roxeler Straße
  • Arnheimweg
  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0740/2015
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37