V/0740/2015
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne, Aktivierung weiterer Gebäude
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Beschlussvorlage
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V/0740/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne; Aktivierung weiterer Gebäude Beratungsfolge 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt folgende, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.09.2015 beschlossene, Dringlichkeitsentscheidung: 1. Die in der Anlage 1 der Vorlage V/0724/2015 gekennzeichneten Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße werden von der Bundesanstalt für Immo- bilienaufgaben angemietet, technisch erschlossen und für die mögliche Unterbringung von jeweils bis zu 170 Flüchtlingen umgebaut. Das Gebäude 38 wird zur Arrondierung des G e- samtbereichs ebenfalls kostenfrei angemietet und kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zur Unterbringung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gebäude zur Erweiterung der Kapazitäten der komm u- nalen Erstaufnahmeeinrichtung ganz oder teilweise in Betrieb zu nehmen, wenn die Bedarfe durch die Zahl zuziehender Flüchtlinge dies erfordern, insbesondere um eine Unterbringung von Menschen in Sporthallen oder Zelten zu vermeiden. Dazu kann sie im erforderlichen Umfang und orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards das notwendige Mobiliar sowie die beweglichen Einrichtungsgegenstände beschaffen, einen S i- cherheitsdienst ergänzend zur Sozialarbeit einsetzen und Personalanpassungen jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig und befristet vornehmen. 3. Es wird zur K enntnis genommen, dass die Blöcke 16 und 20 nahezu baugleich mit dem Block 12 sind und der Umbau und die Herrichtung nach den in der Vorlage V/0266/2015 b e- schriebenen Planungen, Standards und Kosten erfolgt. Hierfür werden, um eine sehr zeitn a- he Realisierung sicherzustellen, die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 überno m- men, sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen um die Bauleistungen in den Gebäuden 16 und 20 aufgestockt. Vor diesem Hintergrund werden die Architektur - und Ingenieurleistungen bei den Büros aus der Maßnahme am Block 12 fortgesetzt beau f- tragt. Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 fallen derzeit nicht an. Eventuell zu einem späteren Zeitpunkt notwendige Umbaumaßnahmen werden gesondert beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0740/2015 Auskunft erteilt: Frau Schulte-Sienbeck Ruf: 492-7059 E-Mail: Schulte-Sienbeck@stadt- muenster.de Datum: 11.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0740/2015 4. Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der bekannt gewordenen Beschlüsse der Regierungskoalition in Berlin mit den zuständigen Institutionen des Bundes darüber zu ve r- handeln, inwieweit der Bund für die einmaligen Herrichtungskosten der neuen Unterkünfte aufkommt. Zugleich soll in diesen Verhandlungen diese Möglichkeit auch für alle weiteren bereits beschlossenen, aber noch nicht begonnenen Herrichtungsarbeiten für Flüchtlingsu n- terkünfte auf Liegenschaft des Bundes in den Verhandlungen geprüft werden. Kosten/Folgekosten: Die Kostenaufteilung des Gebäudes 12 endete brutto mit einer Summe von 1.897.455 €, aufge- rundet 1,9 Mio. € (Anlage 2). Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investition s- kosten in Höhe von 3.800.000 € für den Umbau der Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford - Kaserne zur Verfügung zu stellen sind. Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Erschließung und Durchführung entstehen , können zur zeit jedoch noch nicht benannt werden. Die Höhe der Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 können derzeit nicht beziffert werden. Für eine Unterbringung von Flüchtlingen werden die Gebäude zurzeit durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Die laufenden jährlichen Betriebskosten werden zunächst im Rahmen der hierfür bestehenden Budgets gedeckt. Sollte der Bedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Münster die Belegung der Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford-Kaserne erfordern, ist mit weiteren Auszahlungen und Aufwendungen zu rechnen, und zwar orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards bei einer vollen Auslastung der Gebäude mit jeweils bis zu 137.120 € einmalig für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände und jährlich bis zu 176.310 € für laufende Personalaufwendungen, 99.880 € für einen Sicherheitsdienst, 6.800 € für Integrations - und Unterstützungsleistungen z. B. in Kooperation mit freien Tr ä- gern. Bei einer geringeren Belegung des Gebäudes verringern sich diese Ansätze entsprechend. Für Betreuungsangebote der Kinder - und Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien werden bei einer Belegung der Gebäude 16 und 20 insgesamt bis zu 94.640 € benötigt. Finanzierung/Mittelbereitstellung: Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auszahlungen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2016 ff. 94.640 Summe aller Auszahlungen/Saldo 2016 ff 94.640 - 3 - V/0740/2015 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2015 VE 2016 1.000.000 2.800.000 2016 2.800.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.800.000 Es wird angestrebt, im laufenden Jahr entstehende zusätzliche Aufwendungen und investive Au s- zahlungen im Gesamthaushalt aufzufan gen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über - bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW zu. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mindera uszahlungen bei der Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen/Neubau Weiterbildungskolleg sowie nicht benötig- te Verpflichtungsermächtigungen aus den Produktgruppen 1101 und 1201 des Tiefbauamtes . Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. Sollten zusätzliche Personal- ressourcen erforderlich werden, sind diese zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstellung bzw. Inbe- triebnahme von Kapazitäten überplanmäßig vorgesehen. Begründung: Die inhaltliche Begründung der Maßnahme und ihre Finanzierung sind der als Anlage bei gefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 1. Zur Dringlichkeit: Der Weg über die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, um eine sehr zeitnahe Realisierung sicherzustellen und durch die gemeinsame Erschließung und Durchführung der Umbaumaßna h- men der Blöcke 12, 16 und 20 Synergieeffekte zu erzielen. Aufgrund der Dringlichkeitsentsche i- dung können die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 übernommen sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen noch um die Bauleistungen in den Geb äuden 16 und 20 aufgestockt werden. 2. Verhandlungen mit dem Bund über die Übernahme der Herrichtungskosten Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2015 mit der aktuellen Flüchtlings - und Asylsituation beschäftigt und sich auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt. In diesem Rahmen wurde ein umfangreiches Gesamtpaket vorgelegt. Der Koalitionsausschuss hat sich unter anderem darauf verständigt, dass der Bund die Länder und Kommunen beim Ausbau von ca. 150.000 winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstau f- nahmeeinrichtungen für Flüchtlinge verstärkt unterstützen soll. Dazu heißt es: „Der Bund wird Län- dern und Gemeinden hierzu alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung stellen und die Kosten für die Herrichtung übernehmen.“ Über die Det ails wollen sich Bund und Länder im Rahmen des geplanten Flüchtlingsgipfels am 24.09.2015 verständigen. Gemeinsam soll ein politisches Gesamtpaket erarbeitet werden, das noch im Oktober 2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. - 4 - V/0740/2015 Die Verwaltung schlägt vor, diese Beschlüsse abzuwarten und anschließend die Verhandlungen mit den zuständigen Institutionen des Bundes aufzunehmen. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung V/0724/2015 „Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne; Aktivierung weiterer Gebäude“
Anlage 01 - Dringlichkeitsentscheidung V_0724_2015
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
- Dringlichkeitsentscheidung -
Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne;
Aktivierung weiterer Gebäude
Beratungsfolge
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die in der Anlage 1 gekennzeichneten Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford-
Kaserne an der Roxeler Straße werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
angemietet, technisch erschlossen und für die mögliche Unterbringung von jeweils bis zu
170 Flüchtlingen umgebaut. Das Gebäude 38 wird zur Arrondierung des Gesamtbereichs
ebenfalls kostenfrei angemietet und kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zur
Unterbringung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gebäude zur Erweiterung der Kapazitäten der kom-
munalen Erstaufnahmeeinrichtung ganz oder teilweise in Betrieb zu nehmen, wenn die
Bedarfe durch die Zahl zuziehender Flüchtlinge dies erfordern, insbesondere um eine Un-
terbringung von Menschen in Sporthallen oder Zelten zu vermeiden. Dazu kann sie im er-
forderlichen Umfang und orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen
Standards das notwendige Mobiliar sowie die beweglichen Einrichtungsgegenstände be-
schaffen, einen Sicherheitsdienst ergänzend zur Sozialarbeit einsetzen und Personalan-
passungen jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig und befristet vornehmen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Blöcke 16 und 20 nahezu baugleich mit dem
Block 12 sind und der Umbau und die Herrichtung nach den in der Vorlage V/0266/2015
beschriebenen Planungen, Standards und Kosten erfolgt. Hierfür werden, um eine sehr
zeitnahe Realisierung sicherzustellen, die Planungen aus der Maßnahme am Block 12
übernommen, sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen um die
Bauleistungen in den Gebäuden 16 und 20 aufgestockt. Vor diesem Hintergrund werden
die Architektur- und Ingenieurleistungen bei den Büros aus der Maßnahme am Block 12
fortgesetzt beauftragt. Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 fallen derzeit nicht an.
Eventuell zu einem späteren Zeitpunkt notwendige Umbaumaßnahmen werden gesondert
beschlossen.
Vorlagen-Nr.:
V/0724/2015
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-7059
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-muenster.de
Datum:
07.09.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
V/0724/2015
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Kosten/Folgekosten
Die Kostenaufteilung des Gebäudes 12 endete brutto mit einer Summe von 1.897.455 €, aufge-
rundet 1,9 Mio. € (Anlage 2). Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitions-
kosten in Höhe von 3.800.000 € für den Umbau der Blöcke 16 und 20 in der ehemaligen Oxford-
Kaserne zur Verfügung zu stellen sind. Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Erschließung
und Durchführung entstehen, können zurzeit jedoch noch nicht benannt werden. Die Höhe der
Kosten für die Herrichtung des Gebäudes 38 können derzeit nicht beziffert werden.
Für eine Unterbringung von Flüchtlingen werden die Gebäude zurzeit durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Die laufenden jährlichen Betriebskosten
werden zunächst im Rahmen der hierfür bestehenden Budgets gedeckt.
Sollte der Bedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Münster die Belegung der Blöcke 16 und
20 in der ehemaligen Oxford-Kaserne erfordern, ist mit weiteren Auszahlungen und Aufwendungen
zu rechnen, und zwar orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards
bei einer vollen Auslastung der Gebäude mit jeweils bis zu
− 137.120 € einmalig für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände und jährlich bis zu
− 176.310 € für laufende Personalaufwendungen,
− 99.880 € für einen Sicherheitsdienst,
− 6.800 € für Integrations- und Unterstützungsleistungen z. B. in Kooperation mit freien Trägern.
Bei einer geringeren Belegung des Gebäudes verringern sich diese Ansätze entsprechend.
Für Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien werden bei einer Belegung der Gebäude 16 und 20 insgesamt bis zu 94.640 € benötigt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Auszahlungen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2016 ff. 94.640
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2016 ff 94.640
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2015
VE 2016
1.000.000
2.800.000
2016 2.800.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.800.000
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Es wird angestrebt, im laufenden Jahr entstehende zusätzliche Aufwendungen und investive Aus-
zahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden
Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach
§ 83 GO NRW zu. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen bei
der Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen/Neubau Weiterbildungskolleg sowie nicht benötig-
te Verpflichtungsermächtigungen aus den Produktgruppen 1101 und 1201 des Tiefbauamtes. Die
endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. Sollten zusätzliche Personal-
ressourcen erforderlich werden, sind diese zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstellung bzw. Inbe-
triebnahme von Kapazitäten überplanmäßig vorgesehen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Seit Januar 2015 sind bereits 90.000 Flüchtlinge nach NRW gekommen, 2014 waren es insgesamt
40.000. Die Zahlen steigen weiter deutlich an. Die Situation der Flüchtlingsaufnahme und -
unterbringung in der Stadt Münster spitzt sich angesichts der steigenden Zuzugszahlen weiter zu.
Aktuell beziehen 2.463 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Ver-
gleich: Im August 2014 waren es 1.515). Davon leben etwa 2.200 Menschen in einer Flüchtlings-
einrichtung. Darüber hinaus sind derzeit 730 Flüchtlinge in den beiden Notunterkünften des Lan-
des in der ehemaligen York-Kaserne und der ehemaligen Wartburg-Hauptschule untergebracht.
Die Zahl der in den Landeseinrichtungen betreuten Menschen wird auf die Zuweisungsquote ange-
rechnet. Dies schafft allerdings nur kurzfristig Entlastung. Im August wurden der Stadt Münster 160
Menschen zugewiesen bzw. haben einen Folgeantrag gestellt, im Vorjahr lag die Zahl der Zuzüge
durchschnittlich bei 80 Personen. Für die kommenden Monate werden monatlich 400 - 500 Zuwei-
sungen prognostiziert.
Die Kapazitäten der bestehenden Einrichtungen sind bereits heute ausgeschöpft, so dass wieder
übergangsweise Flüchtlinge in Hotels untergebracht werden. Die Situation wird dadurch verschärft,
dass verschiedene Standorte, wie die Häuser der Wohn + Stadtbau GmbH am Arnheimweg, nur
noch kurzfristig zur Verfügung stehen.
Die Belegung von Sporthallen und die Errichtung von Zeltstädten sollen so lange wie möglich ver-
mieden und damit eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge sichergestellt werden. Vor
diesem Hintergrund werden alle Standorte zur Errichtung temporärer Flüchtlingseinrichtungen so-
wie Alternativen zu Pavillonbauten, die sehr lange Lieferzeiten haben, geprüft und umgesetzt.
2. Bestehendes Angebot in der ehemaligen Oxford-Kaserne
Auf dem Areal der ehemaligen Kaserne wurde bereits ein Gebäude vorübergehend als städtische
Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu knapp 100 Flüchtlinge umgebaut und hergerichtet, um von dort
nach Münster zuziehende Flüchtlinge in einem geordneten und an Standards orientierten Verfah-
ren auf die in der Stadt bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu ver-
teilen (vgl. Vorlage V/0270/2014). Ergänzt wird diese Einrichtung durch den benachbarten Gebäu-
deteil eines ehemaligen Schulgebäudes, der für die Dauer des Betriebs der städtischen Erstauf-
nahmeeinrichtung für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren für die neu in Münster an-
kommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
angemietet und umgebaut wurde. Der Betrieb der gesamten Erstaufnahmeeinrichtung ist im Mai
2015 aufgenommen worden.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung werden die vor Ort vorhande-
nen Kapazitäten für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren sowie die u.a. dafür konzipier-
te Kindertageseinrichtung im Nachbargebäude eingesetzt, die sozialen Infrastruktureinrichtungen
des Stadtteils jedoch nicht. Die Menschen sollen vielmehr in den Quartieren an die Gemeinwesen
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angebunden werden, wo sie im weiteren Verlauf in einer der dezentralen Flüchtlingseinrichtungen
leben werden. Ihr Aufenthalt in der Oxford-Kaserne soll nur einen begrenzten Zeitraum von zwei
bis vier Wochen umfassen.
Aufgrund der hohen Zuzugszahlen reichen die Kapazitäten der kommunalen Erstaufnahmeeinrich-
tung schon heute nicht mehr aus. Es müssen bereits die Häuser der Wohn + Stadtbau GmbH am
Arnheimweg als Außenstelle der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung mitgenutzt werden. Diese
stehen jedoch nur noch bis zum Jahresende zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass län-
gerfristig ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen best eht. Auch gilt es , für den Notfall vorbereitet zu
sein und kurzfristig sowie interimsweise eine größere Zahl von Flüchtlingen unterbringen zu kön-
nen, ohne dass eine Belegung von Sporthallen erforderlich wird.
Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2015 wurde die Ver waltung beauftragt, auch den in unmittelbarer
Nähe zur Erstaufnahmeeinrichtung gelegenen Block 12 für die Aufnahme von Flüchtlingen zu er-
schließen. Die Ertüchtigung des Gebäudes wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2016 abgeschlos-
sen sein.
3. Erschließung weiterer Gebäude
In direkter Nachbarschaft zu Block 12 befinden sich zwei nahezu baugleiche Gebäudeblöcke
(Block 16 und 20, Anlage 1), die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eben falls
mietzinsfrei genutzt werden können, um zuziehenden Flüchtlingen unterzubringen. Beide Gebäude
können jeweils etwa 170 Flüchtlingen eine vorübergehende Unterkunft bieten. Die Blöcke schlie-
ßen sich an die bislang genutzten Gebäude nach Norden an und wären als Erweiterung der Ers t-
aufnahmeeinrichtung gut zu organisieren und mit zu betreuen.
Bekanntlich ist für das gesamte Kasernenareal die zentrale technische Versorgung (Strom und
Wasser) eingestellt. Durch die gemeinsame Erschließung und Durchführung der Umbaumaßnah-
men der Gebäudeblöcke 12, 16 und 20 lassen sich Synergieeffekte erzielen, die jedoch zum jetzi-
gen Zeitpunkt noch nicht im Detail bezifferbar sind.
Die Blöcke 16 und 20 sind nahezu baugleich mit dem Block 12. Der Umbau und die Herrichtung
sollen nach den in der Vorlage V/0266/2015 für Block 12 beschriebenen Planungen, Standards
und Kosten erfolgen. Die Planungen aus der Maßnahme am Block 12 werden hierfür übernom-
men, sowie die derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen um die Bauleistungen in den
Gebäuden 16 und 20 aufgestockt. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen der Gebäude parallel,
Zug um Zug vorzunehmen, sodass sich die Fertigstellung der Gebäude 16 und 20 zeitnah an die
Fertigstellung des Gebäudes 12 anschließt.
Für das Gebäude 38 ist zunächst noch ein Konzept zu erarbeiten. Sofern die Gebäude 16 und 20
belegt werden, stellt sich die Frage nach zusätzlichen Betreuungsangeboten. Statt diese auf Kos-
ten der Belegung in den Gebäuden 16 und 20 herzurichten/bereitzustellen, sollte man sich für die-
sen Zweck schon jetzt das Gebäude 38 sichern und zu einem späteren Zeitpunkt ertüchtigen.
Konkrete Nutzungen können dann ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt festgeschrieben werden.
Durch die sofortige (kostenfreie) Anmietung werden darüber hinaus Kosten für die Sicherung des
übrigen Kasernengeländes eingespart.
4. Aktivierung der Gebäude
Nach einem Umbau können die Gebäude, wenn entsprechende Bedarfe bestehen, schnell mit
Flüchtlingen belegt werden. Die Verwaltung wird in dem dann notwendigen Umfang die Ein- und
Herrichtung der Räume vornehmen und orientiert an den üblichen Betreuungsstandards in den
städtischen Flüchtlingseinrichtungen das erforderliche Personal befristet und überplanmäßig ein-
setzen. Für jeweils 50 belegte Plätze werden das jeweils 0,50 Vollzeitäquivalente für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und für Hauswarte sein.
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Wegen der Größe der Einrichtung und weil es sich bei den Bewohnern in der Regel um Neuan-
kömmlinge handelt, soll ergänzend ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden, der vornehmlich die
Betreuungszeiten abdeckt, in denen weder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Diens-
te für Flüchtlinge noch Hauswarte vor Ort sind. Auch für diesen Teil der Erstaufnahmeeinrichtung
sollen zudem Integrations- und Unterstützungsleistungen z.B. in Kooperation mit freien Trägern
aktiviert werden, um eine gute Begleitung der Menschen von Beginn an zu ermöglichen.
Bis zu einer möglichen Betriebsaufnahme der zusätzlichen Gebäude sollen darüber hinaus die
gegebenenfalls entstehenden Bedarfe und Aufwendungen für weitere Bereiche geprüft werden.
Hier geht es etwa um die Frage der Kindertagesbetreuung in der Kindertageseinrichtung im be-
nachbarten Gebäude in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes, die MitSprache : Deutsch-Intensiv-
Kurse für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche sowie zusätzliche Beratungsbedarfe in diesen
Bereichen.
Alle aufgeführten Maßnahmen werden bei Bedarf zunächst über- bzw. außerplanmäßig, später
gegebenenfalls über eine Nachtragssatzung finanziert. Zu den jeweils folgenden Etatberatungen
werden dann die notwendigen Ansätze ermittelt und angemeldet.
5. Freizeitpädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die freizeitpädagogischen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bieten neben der pädagogi-
schen Betreuung auch Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Kinder- und Jugendli-
chen in den Flüchtlingswohnheimen eingebettet in die gesamtstädtische Aufgabe der Flüchtlings-
hilfe. Das Angebot dient insbesondere der Hinführung der Kinder in die bestehenden Regelange-
bote der Kinder- und Jugendeinrichtungen. Für die Durchführung eines freizeitpädagogischen An-
gebots für die Kinder und Jugendlichen der Flüchtlingseinrichtung werden analog der vom Rat be-
schlossen Vorlage V/0700/2014 folgende Rahmenbedingungen zugrunde gelegt:
• Für die Aufgaben werden zwei geeignete pädagogische Fachkräfte eingesetzt.
• Das Angebot findet zweimal wöchentlich á 3 Stunden an mindestens 46 Wochen im Jahr statt.
• Für die Vor- und Nachbereitung der Angebote sind bis zu 4 Std./ Woche vorgesehen.
Der Betreuungsschlüssel gilt pro 50 Flüchtlinge je Einrichtung, so dass mit Aufwendungen in Höhe
von 13.520 € zu rechnen ist. Der Betrag gliedert sich auf in 11.500 € Personalkosten und 2.020 €
Sachkosten. Für die in dieser Vorlage benannte Zahl von bis zu 340 Personen werden somit bis zu
94.620 € benötigt.
I. V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Lageplan Oxford-Kaserne
Kostenschätzung Umbau Block 12
Erläuterung zur Ratsvorlage V/0266/2015
V/0724/2015
Block 16
Block 20
Block 12
Block 43
Block 42
Oxford Kaserne
Block 16, 20, 38
Anlage 1
Block 38
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster
Erläuterung zur Ratsvorlage V/0266/2015
Oxford-Kaserne, Block 12
Sehr geehrte Frau Möllemann-Appelhoff,
sehr geehrte Herren,
ergänzend zu der o. g. Ratsvorlage erhalten Sie noc h einige detaillierte Informationen zu den
Besonderheiten des Standorts Oxford-Kaserne, Block 12, die bei der Herrichtung im Vergleich zu
anderen Flüchtlingsunterkünften von Bedeutung sind:
- Unterbringung von 170 Personen auf einer Bruttogr undfläche von rd. 2.910 m²
- Einbau von 8 Sanitärstützpunkten auf beiden Ebene n (jew. bestehend aus Duschraum,
Waschraum, WC-Raum, Küche), basierend auf der 3fach-Gliederung pro Ebene (Damen- und
Herrentrakt (jew. 1 Sanitärstützpunkt), Familientrakt (wg. seiner Größe 2 Stützpunkte)
- erhöhter Aufwand bei der Umwandlung von einer Mil itärnutzung hin zur Unterbringung von
Flüchtlingen mit differenzierteren Anforderungen
- in den Gesamtkosten von 1.594.500,00 € netto sind 324.500,00 € netto der Kostengruppe 700
(Nebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare) enthalten
- In der Brutto-Gesamtsumme sind 302.955,00 € MwSt. enthalten
Als Anlage erhalten Sie eine detailliertere Kostenschätzung zu den jeweiligen Kostengruppen, der
Sie einzelne „Bausteine“ mit ihren Summen entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen Anlage
I. V.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
DER
OBERBÜRGERMEISTER
AMT FÜR
IMMOBILIENMANAGEMENT
Albersloher Weg 33
Auskunft erteilt:
Herr Wieczorek
Zimmer: 526
Telefon: 0251/492 - 2439
Telefax: 0251/492 - 7734
E-Mail:
Immobilienmanagement@stadt-
muenster.de
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 18.00 Uhr
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münsterland Ost Kto.- Nr. 752 (BLZ 400 501 50) IBAN DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC WELADE D1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0
Volksbank Münster eG Kto.- Nr. 4200800 (BLZ 401 6 00 50) IBAN DE21 4016 0050 0004 2008 00 BIC GENODEM 1MSC Telefax (0251) 492-7700
Deutsche Bank Münster Kto.- Nr. 047000500 (BLZ 40 0 700 80) IBAN DE25 4007 0080 0047 0005 00 BIC DEUT DE3B400 Stadtverwaltung@stadt-muenster.de
(und andere) www.muenster.de/stadt
Gläubiger-Identifikationsnummer : DE 93 100 000 000 20799
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 16.06.2015
23.43.0011
- An die Fraktionsvorsitzenden im
Rat der Stadt Münster
- An den Sprecher der Ratsgruppe und
an die fraktionslosen Ratsmitglieder
- An die Fraktionsgeschäftsstellen
- An Herrn Ratsherr Börgel
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Roxeler Straße
- Arnheimweg
- Albersloher Weg 33
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0740/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37