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2527/2019

Einrichtung des Erweiterungsbaus und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für das Genoveva-Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Ausschuss 01.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2019, TOP 9.2.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Prüfbericht RPA

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 Kostenzusammenstellung Einrichtung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3722 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 2527/2019 
Freigabedatum 01.10.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung des Erweiterungsbaus und entsprechende Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen für das Genoveva-Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 
Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung verzichtet auf eine erneute Vorlage, sofern die Bezirksver-
tretung Mülheim die Vorlage unverändert zur Kenntnis nimmt. Andernfalls können die Termine der 
weiteren Bearbeitungsfolge nicht gehalten werden. 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus 
des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim mit Gesamtkosten in 
Höhe von rund 1,463 Mio. € (investiver Anteil 535.000 €, konsumtiver Anteil 928.000 €). 
 
2.  Der Finanzausschuss beschließt die erste Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2019 
in Höhe von 535.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Aus-
zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-9-
3045, Gymnasium, Genovevastr. 58-62, Erweiterung. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   535.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  928.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   35.696,38 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 10.03.2014 hat der Rat der Errichtung des Erweiterungsbaus des Genoveva-
Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim zugestimmt (Vorlagennummer: 0110/2014). 
Die Einrichtung ist nun zu beschließen und die Kosten betragen insgesamt 1,463 Mio. €, hiervon ent-
fallen 928.000 € auf konsumtive und 535.000 € auf investive Einrichtungskosten. 
 
Der Erweiterungsbau soll im 4. Quartal 2019 eingerichtet an die Schule übergeben werden.  
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 535.000 € erfolgt aus im Haushalts-
jahr 2019 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-9-3045 veranschlagten Mitteln. 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von 928.000 € erfolgt im Haus-
haltsjahr 2019 aus im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mitteln. 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung in Höhe von 35.696,38 € p.A. erfolgt ab dem Haus-
haltsjahr 2020 aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in der Teilplanzeile 14, bilanzi-
elle Abschreibung. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Bedarf im Zuge der Vorbereitung des Baubeschlusses vom 
10.03.2014 unter der Prüfnummer 141/32/21/17 zugestimmt (Anlage 1).  
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Anlage 1 Prüfbericht RPA

1669 Zeichen

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14 72.06.2017

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m Für Schulgg£wicklung

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Einrichtung des Erweiterungsbaus des Genoveva Gymnasiums, 51063 Köln, mit Kos-
«ten in Höhe von ca. 1.464.000 € brutto/ca. 1.230.000 € netto
Hier: Bedarfsprüfung 40/402/23 vom 07.06.2017; RPA Nr. 141/32/ 21/17

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 07.06.2017 machen Sie den Bedarf für die Einrichtung des Erweiterungs-
baus der oben genannten Schule geltend. Für die notwendige Einrichtung wurden von Ihnen,
basierend auf der ursprünglichen Kalkulation aus dem Jahr 2014, der Planung eines Büros
für Fachraumplanung, den allgemeinen Erfahrungswerten sowie eines Zuschlages für Un-
vorhersehbares, Kosten in Höhe von insgesamt 1.464.000 € brutto ermittelt.

Wie Sie mir auf Nachfrage mitgeteilt haben, wird die Baumaßnahme derzeit umgesetzt und
soll nach aktuellem Stand im April 2018 abgeschlossen sein. Mobiliar und Ausstattung ist für
den Erweiterungsbau nicht vorhanden und muss somit neu beschafft werden.

Zur Einrichtung stehen sowohl Klassen- als auch Fachräume (Naturwissenschaft und Infor-
matik), Aufenthalts-, Mehrzweck- und Differenzierungsräume, Lehrerzimmer, OGS-Küche,
Turnhalle incl. Nebenräume sowie die Bibliothek an.

Hinsichtlich der Einrichtung der Fachräume Physik und Chemie wurde ein Planungsbüro
beauftragt. Wie Sie mir mitgeteilt haben, sind bisher insgesamt 45.361,66 € an Planungskos-
ten angefallen. Eine Aktualisierung der Planung findet gegenwärtig statt, wobei die Höhe des
noch aufzuwendenden Honorars zum jetzigen Zeitpunkt von Ihnen noch nicht abschließend
bestimmt werden kann.

Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung stimme ich zu.

Mit.ffeundlichen Grüßen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

480 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit  
 
Der Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums ist baulich fertiggestellt und muss noch 
möbliert werden, damit er für den Schulbetrieb genutzt werden kann. Die Beschaffung der 
erforderlichen Möbel muss nun schnellstmöglich erfolgen, damit das Gebäude wie geplant 
noch im Herbst in Betrieb gehen kann. 
 
Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss Schule und 
Weiterbildung in der Sitzung am 07.10.2019 erforderlich.

Anlage 2 Kostenzusammenstellung Einrichtung

657 Zeichen

Anlage 2
Genoveva-Gymnasium, Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss
Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
Raumnummer Summe 
11 Klassenräume 95.590,00 €
3 Fachräume Chemie 
2 Fachräume Physik  2 
Sammlungsräume  1 
Fachraum Informatik 598.234,30 €
1 Küche, Mensa und 
Nebenräume 198.799,00 €
1 Bibliothek 26.394,00 €
4 Aufenthaltsräume 22.940,00 €
1 Turnhalle mit 
Nebenräumen 30.395,00 €
6 Differenz.räume 24.000,00 €
1 Mehrzweckraum 6.000,00 €
2 Lehrerstationen/      
3 Lehrerzimmer 62.810,00 €
Flure 32.000,00 €
Netto
Brutto
zzgl. 15% Unvorhergesehenes
Einrichtungskosten
1.097.162,30 €
1.272.708,27 €
190.906,24 €
1.463.614,51 €

Beratungsverlauf (3)

07.10.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2527/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.10.2019
Erstellt
19.07.2019 09:40