2527/2019
Einrichtung des Erweiterungsbaus und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für das Genoveva-Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim
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Anlage 1 Prüfbericht RPA
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halay e \ 14 72.06.2017 Go] u m Für Schulgg£wicklung eu \lo “hi Einrichtung des Erweiterungsbaus des Genoveva Gymnasiums, 51063 Köln, mit Kos- «ten in Höhe von ca. 1.464.000 € brutto/ca. 1.230.000 € netto Hier: Bedarfsprüfung 40/402/23 vom 07.06.2017; RPA Nr. 141/32/ 21/17 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 07.06.2017 machen Sie den Bedarf für die Einrichtung des Erweiterungs- baus der oben genannten Schule geltend. Für die notwendige Einrichtung wurden von Ihnen, basierend auf der ursprünglichen Kalkulation aus dem Jahr 2014, der Planung eines Büros für Fachraumplanung, den allgemeinen Erfahrungswerten sowie eines Zuschlages für Un- vorhersehbares, Kosten in Höhe von insgesamt 1.464.000 € brutto ermittelt. Wie Sie mir auf Nachfrage mitgeteilt haben, wird die Baumaßnahme derzeit umgesetzt und soll nach aktuellem Stand im April 2018 abgeschlossen sein. Mobiliar und Ausstattung ist für den Erweiterungsbau nicht vorhanden und muss somit neu beschafft werden. Zur Einrichtung stehen sowohl Klassen- als auch Fachräume (Naturwissenschaft und Infor- matik), Aufenthalts-, Mehrzweck- und Differenzierungsräume, Lehrerzimmer, OGS-Küche, Turnhalle incl. Nebenräume sowie die Bibliothek an. Hinsichtlich der Einrichtung der Fachräume Physik und Chemie wurde ein Planungsbüro beauftragt. Wie Sie mir mitgeteilt haben, sind bisher insgesamt 45.361,66 € an Planungskos- ten angefallen. Eine Aktualisierung der Planung findet gegenwärtig statt, wobei die Höhe des noch aufzuwendenden Honorars zum jetzigen Zeitpunkt von Ihnen noch nicht abschließend bestimmt werden kann. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung stimme ich zu. Mit.ffeundlichen Grüßen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Der Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums ist baulich fertiggestellt und muss noch möbliert werden, damit er für den Schulbetrieb genutzt werden kann. Die Beschaffung der erforderlichen Möbel muss nun schnellstmöglich erfolgen, damit das Gebäude wie geplant noch im Herbst in Betrieb gehen kann. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 07.10.2019 erforderlich.
Anlage 2 Kostenzusammenstellung Einrichtung
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Anlage 2 Genoveva-Gymnasium, Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Raumnummer Summe 11 Klassenräume 95.590,00 € 3 Fachräume Chemie 2 Fachräume Physik 2 Sammlungsräume 1 Fachraum Informatik 598.234,30 € 1 Küche, Mensa und Nebenräume 198.799,00 € 1 Bibliothek 26.394,00 € 4 Aufenthaltsräume 22.940,00 € 1 Turnhalle mit Nebenräumen 30.395,00 € 6 Differenz.räume 24.000,00 € 1 Mehrzweckraum 6.000,00 € 2 Lehrerstationen/ 3 Lehrerzimmer 62.810,00 € Flure 32.000,00 € Netto Brutto zzgl. 15% Unvorhergesehenes Einrichtungskosten 1.097.162,30 € 1.272.708,27 € 190.906,24 € 1.463.614,51 €
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 2527/2019 Freigabedatum 01.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung des Erweiterungsbaus und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für das Genoveva-Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Finanzausschuss Gremium Datum Der Ausschuss Schule und Weiterbildung verzichtet auf eine erneute Vorlage, sofern die Bezirksver- tretung Mülheim die Vorlage unverändert zur Kenntnis nimmt. Andernfalls können die Termine der weiteren Bearbeitungsfolge nicht gehalten werden. Beschluss: 1. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,463 Mio. € (investiver Anteil 535.000 €, konsumtiver Anteil 928.000 €). 2. Der Finanzausschuss beschließt die erste Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 535.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Aus- zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-9- 3045, Gymnasium, Genovevastr. 58-62, Erweiterung. Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.10.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 535.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 928.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 35.696,38 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 10.03.2014 hat der Rat der Errichtung des Erweiterungsbaus des Genoveva- Gymnasiums, Genovevastr. 58-62, 51063 Köln-Mülheim zugestimmt (Vorlagennummer: 0110/2014). Die Einrichtung ist nun zu beschließen und die Kosten betragen insgesamt 1,463 Mio. €, hiervon ent- fallen 928.000 € auf konsumtive und 535.000 € auf investive Einrichtungskosten. Der Erweiterungsbau soll im 4. Quartal 2019 eingerichtet an die Schule übergeben werden. Finanzierung: Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 535.000 € erfolgt aus im Haushalts- jahr 2019 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-9-3045 veranschlagten Mitteln. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von 928.000 € erfolgt im Haus- haltsjahr 2019 aus im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mitteln. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung in Höhe von 35.696,38 € p.A. erfolgt ab dem Haus- haltsjahr 2020 aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in der Teilplanzeile 14, bilanzi- elle Abschreibung. Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Bedarf im Zuge der Vorbereitung des Baubeschlusses vom 10.03.2014 unter der Prüfnummer 141/32/21/17 zugestimmt (Anlage 1). Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2527/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 19.07.2019 09:40