AN/1181/2026
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Beschlussvorlage 1309/2026 „Beschluss einer zeitlich begrenzten Anpassung von städtischen Vorgaben zur Baukostenreduzierung im Wohnungsbau“
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AfD Änderungsantrag nach § 13
2984 Zeichen
An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Bur- mester An den Ausschussvorsitzenden Herrn Niklas Kienitz Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: AN/1181/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Beschlussvorlage 1309/2026 „Beschluss einer zeitlich begrenzten Anpassung von städtischen Vorgaben zur Baukostenreduzierung im Wohnungsbau„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird um folgenden neuen Beschlusspunkt 5 ergänzt: 5. Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzend zur Maßnahme 1b.1.2.3 Nr. 5 „Bürgschaften“ der Anlage 1 alternative Anreizsysteme zur Förderung des preisgedämpften Wohnungsbaus zu prüfen und dem Rat bis zum 31.03.2027 über die Ergebnisse zu berichten. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen: a) die teilweise oder vollständige Erstattung der nachweislich angefallenen Finanzie- rungskosten für Bürgschaften nach erfolgreicher Fertigstellung des Bauvorhabens, b) die Möglichkeit vergünstigter oder zinsfreier Finanzierungsmodelle für Bürgschaf- ten in Zusammenarbeit mit geeigneten Kreditinstituten, insbesondere der Sparkasse KölnBonn, c) die Einführung weiterer geeigneter wirtschaftlicher Anreize zur Förderung preisge- dämpften Wohnungsbaus unter gleichzeitiger Wahrung der Interessen des städti- schen Haushalts. - 2 - Begründung: Die AfD-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Schaffung preisgedämpften Wohnraums. Dieses Woh- nungssegment leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des angespannten Kölner Wohnungs- marktes und richtet sich insbesondere an Haushalte, die keinen Anspruch auf einen Wohnberechti- gungsschein besitzen, sich die hohen Marktmieten jedoch kaum leisten können. Gleichzeitig bestehen Zweifel daran, ob gerade Projekte des preisgedämpften Wohnungsbaus voll- ständig von Bürgschaften befreit werden sollten. Preisgedämpfter Wohnungsbau ist aufgrund begrenzter Mieteinnahmen regelmäßig mit geringeren wirtschaftlichen Spielräumen verbunden. Dadurch wirken sich Baukostensteigerungen, Verzögerun- gen oder sonstige unvorhergesehene Entwicklungen stärker auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte aus. Bürgschaften dienen dem Schutz des städtischen Haushalts und stellen sicher, dass notwendige Erschließungsmaßnahmen auch im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Vorhabenträgers ab- geschlossen werden können. Daher sollten ergänzend alternative Anreizsysteme geprüft werden, die den Bau preisgedämpfter Wohnungen fördern, ohne die notwendige Absicherung der Stadt vollständig aufzugeben. Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1181/2026
- Typ
- AfD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 29.06.2026
- Erstellt
- 28.06.2026 22:42