Mandari Insight

1828/2026

Sachstandsberichte

Mitteilung BV 17.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.11

AN-0540-2024 - Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

0357-2026 - Toilette für alle„ im Bereich Neumarkt

· application/pdf

Ansehen

AN-0540-2024 - Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall

5841 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0540/2024
Stand: 24.03.2026 
Sachstandsbericht  
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die 
Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei 
Ergänzter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, an der Interimsschule am Ven-
loer Wall, vor Beginn des Schuljahres 2024/25, und in Absprache mit der Schulleitung 
im Zaun ein Törchen zu installieren, damit die Kinder einen direkten Zugang vom 
Grüngürtel in die Schule haben. Zudem bittet die BV die Verwaltung zu prüfen, ob auf 
der Subbelrather Str. und/oder Venloer Straße „Kiss and Ride Parkbuchten “ zwischen 
Peter-Dedenbach-Str. und der Platanenallee im Park markiert werden können. 
 
Dabei ist darauf zu achten, dass es keine Fällungen oder Rodungen im Inneren 
Grüngürtel geben wird. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstandsbericht der Verwaltung  
Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die 
Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei 
Zum Törchen zum Grüngürtel: 
Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung aus 
grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkt Zugänge angrenzender Nut-
zungen zum städtischen Grün werden grundsätzlich nicht gewährt. Der Zugang vom Venloer 
Wall 13a in den angrenzenden Grüngürtel würde einen weiteren Eingriff (nach den bereits er-
folgten und sehr kritisch von der interessierten Öffentlichkeit begleiteten Baumfällungen) in 
das Landschaftsschutzgebiet bedingen, der nicht akzeptabel ist.

2 
 
Zu den Kiss and Ride – Parkplätzen: 
Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. 
Die Erhebung des Bring-/Hol-Verkehrs fand am Schulstandort der Montessorigrundschule in 
der Gilbachstraße 20 statt. 
Erhoben wurden Bring-/Holverkehre, Lehrerverkehre und Fuß-/Radverkehre der SchülerIn-
nen. 
 
Motorisierter Individualverkehr 
Bringverkehr 
Im Bringverkehr zwischen 07:30 Uhr und 8:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualver-
kehr-Anteil von rund 5 %. Die SchülerInnen wurden von insgesamt 10 Pkw gebracht, wodurch 
sich ein Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 ergibt. 
 
Holverkehr 
Zwischen 11:45 Uhr und 16:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualverkehr-Anteil von 
ca. 15 % für den Holverkehr bei einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,14. 
 
 
Die Zugänge für die Fußgänger und Radfahrer sollten zur Vermeidung von Konflikten separat 
zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden. Aus 
Gründen der Verkehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger 
und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen. 
 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück wird 
davon abgeraten, den Bring-/Holverkehr auf dem Grundstück abzuwickeln. Die Zugänge für 
Fußgänger zum Schulgelände sollten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten 
Individualverkehrs angeordnet werden, um Konflikte zu vermeiden. Aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer 
die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen. 
 
Es wurde vorgeschlagen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle auf dem Venloer Wall für 
die Abwicklung der Bring-/Holverkehre zu nutzen. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt 
ist, solange der Busverkehr nicht behindert wird, könnte der Bring- und Holverkehr diesen Be-
reich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich finden ca. 
11 Pkw zeitgleich Platz. Es wurde empfohlen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle im 
Venloer Wall unmittelbar nördlich der Einmündung der Franz-Hitze-Straße anzuordnen. 
 
 
Fazit 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück kann 
der Bring-/Holverkehr das Schulgrundstück nicht befahren. 
Stattdessen kann die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle für die Abwicklung der Bring-/Hol-
verkehre der Grundschule genutzt werden. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, so-
lange der Busverkehr nicht behindert wird, kann der Bring- und Holverkehr diesen Bereich am 
Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. 
Im vorgesehenen Bereich für den Schwimmbus finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz. 
 
Nächste Schritte: 
Die Sache ist damit erledigt.  
Stellungnahme der Verwaltung nach Rückfragen aus der Sitzung vom 04.12.2025 
 
Herr Goss, B90/Die Grünen, wies auf den als Anlage beigefügten Sachstandsbericht zu 
AN/0540/2024 hin, wonach ein direkter Zugang zum Grüngürtel von der Schule Venloer Wall 
13 a nicht gewährt werden könne. So sei dies nicht vereinbart worden. Sowohl Eltern als auch 
Schulleitung seien damit nicht einverstanden. Vom Neubau Colonius Nord würden ganz viele 
einen Zugang zum Grüngürtel erhalten, den Kindern würde dieser aber verwehrt.

3 
 
Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung weiter-
hin aus grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkte Zugänge angrenzen-
der Nutzungen zum städtischen Grün werden nicht gewährt. 
Auch private Zuwegungen vom Colonius Gelände in die öffentliche Grünfläche wurden aus 
diesem Grund abgelehnt. Diese Forderung wurde auch in einem projektbezogenen Termin 
Ende November 2025 nochmals bekräftigt. 
 
Die Verwaltung bleibt bei ihrer Haltung, dass „private“ Zugänge in öffentliche Grünflächen ab-
gelehnt werden. Ein Neubewertung der Situation am „Venloer Wall 13a“/ Franz-Hitze-Str. 6 ist 
somit entbehrlich, da sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben. 
 
Es handelt sich hier um ein generelles Thema, welches in diesem Einzelfall nicht zu ändern 
ist. 
 
Somit ist kein Zugang zum Park möglich und der Beschluss damit erledigt.

Mitteilung BV

361 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1828/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
 
Sachstandsberichte 
Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan-
genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt.  
 
gez. Höver

0357-2026 - Toilette für alle„ im Bereich Neumarkt

2262 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0357/2026
Stand: 10.06.2026 
Sachstandsbericht  
Einrichtung einer „Toilette für alle„ im Bereich Neumarkt, gem. Antrag B90/Die Grünen, 
Die Linke, CDU, SPD,  Volt und FDP 
Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung einer 
„Toilette für alle“ im Bereich Neumarkt bis zum Sommer zu prüfen/ planen und ein Umset-
zungskonzept vorzulegen. Hierfür sind auch mögliche externe Finanzierungsmöglichkeiten 
(durch Stiftungen, Fördermittel) zu prüfen.  
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort sind sowohl öffentliche Gebäude/Flächen so-
wie eine mögliche Kooperation mit Inhaber*innen von privatwirtschaftlich genutzten Räumlich-
keiten– zu identifizieren.  
Bei Konzeption und Standortwahl soll auch der Arbeitskreis barrierefreies Köln (Akbk) einge-
bunden werden.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Die Verwaltung nimmt den mit dem Antrag formulierten Bedarf zur Kenntnis. Eine „Toilette für 
alle“ kann für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen einen wichtigen Bei-
trag zur Teilhabe am öffentlichen Leben leisten. 
 
Die Einrichtung einer solchen Anlage ist mit erheblichen einmaligen Investitionskosten sowie 
dauerhaft anfallenden Betriebs-, Reinigungs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten verbunden. 
Hierfür stehen der zuständigen Fachdienststelle aufgrund der aktuellen Haushaltssituation 
derzeit keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. 
 
Eine Planung, Finanzierung und Umsetzung der beantragten Maßnahme im Bereich Neu-
markt kann daher mit Hinblick auf die aktuellen Ressourcen nicht erfolgen. 
 
Das Büro der Behindertenbeauftragten hat Fördermöglichkeiten geprüft. Es gibt derzeit keine 
Förderungen, die die oben genannten Kosten zur Errichtung und Unterhaltung einer "Toilette 
für alle" tragen. 
 
Der benannte Bedarf kann bei künftigen Betrachtungen zur öffentlichen Toiletteninfrastruktur

2 
 
erneut berücksichtigt werden, sofern entsprechende finanzielle Handlungsspielräume beste-
hen. 
 
Die Verwaltung sieht sich gezwungen, den Antrag aufgrund fehlender Ressourcen abzu-
lehnen. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Subbelrather Straße
  • Venloer Straße
  • Peter-Dedenbach-Straße
  • Gilbachstraße 20
  • Franz-Hitze-Straße 6
  • Venloer Wall 13a
  • Im Park
  • Straße 6
  • Neumarkt
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1828/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.06.2026
Erstellt
17.06.2026 10:43