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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Sachstandsberichte

Mitteilung BV 1828/2026 vom 17.06.2026

Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • AN-0540-2024 - Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall

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    Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer AN/0540/2024 Stand: 24.03.2026 Sachstandsbericht Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei Ergänzter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, an der Interimsschule am Ven- loer Wall, vor Beginn des Schuljahres 2024/25, und in Absprache mit der Schulleitung im Zaun ein Törchen zu installieren, damit die Kinder einen direkten Zugang vom Grüngürtel in die Schule haben. Zudem bittet die BV die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Subbelrather Str. und/oder Venloer Straße „Kiss and Ride Parkbuchten “ zwischen Peter-Dedenbach-Str. und der Platanenallee im Park markiert werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass es keine Fällungen oder Rodungen im Inneren Grüngürtel geben wird. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstandsbericht der Verwaltung Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei Zum Törchen zum Grüngürtel: Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung aus grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkt Zugänge angrenzender Nut- zungen zum städtischen Grün werden grundsätzlich nicht gewährt. Der Zugang vom Venloer Wall 13a in den angrenzenden Grüngürtel würde einen weiteren Eingriff (nach den bereits er- folgten und sehr kritisch von der interessierten Öffentlichkeit begleiteten Baumfällungen) in das Landschaftsschutzgebiet bedingen, der nicht akzeptabel ist. 2 Zu den Kiss and Ride – Parkplätzen: Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Erhebung des Bring-/Hol-Verkehrs fand am Schulstandort der Montessorigrundschule in der Gilbachstraße 20 statt. Erhoben wurden Bring-/Holverkehre, Lehrerverkehre und Fuß-/Radverkehre der SchülerIn- nen. Motorisierter Individualverkehr Bringverkehr Im Bringverkehr zwischen 07:30 Uhr und 8:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualver- kehr-Anteil von rund 5 %. Die SchülerInnen wurden von insgesamt 10 Pkw gebracht, wodurch sich ein Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 ergibt. Holverkehr Zwischen 11:45 Uhr und 16:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualverkehr-Anteil von ca. 15 % für den Holverkehr bei einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,14. Die Zugänge für die Fußgänger und Radfahrer sollten zur Vermeidung von Konflikten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück wird davon abgeraten, den Bring-/Holverkehr auf dem Grundstück abzuwickeln. Die Zugänge für Fußgänger zum Schulgelände sollten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden, um Konflikte zu vermeiden. Aus Gründen der Ver- kehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen. Es wurde vorgeschlagen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle auf dem Venloer Wall für die Abwicklung der Bring-/Holverkehre zu nutzen. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, solange der Busverkehr nicht behindert wird, könnte der Bring- und Holverkehr diesen Be- reich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz. Es wurde empfohlen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle im Venloer Wall unmittelbar nördlich der Einmündung der Franz-Hitze-Straße anzuordnen. Fazit Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück kann der Bring-/Holverkehr das Schulgrundstück nicht befahren. Stattdessen kann die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle für die Abwicklung der Bring-/Hol- verkehre der Grundschule genutzt werden. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, so- lange der Busverkehr nicht behindert wird, kann der Bring- und Holverkehr diesen Bereich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich für den Schwimmbus finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz. Nächste Schritte: Die Sache ist damit erledigt. Stellungnahme der Verwaltung nach Rückfragen aus der Sitzung vom 04.12.2025 Herr Goss, B90/Die Grünen, wies auf den als Anlage beigefügten Sachstandsbericht zu AN/0540/2024 hin, wonach ein direkter Zugang zum Grüngürtel von der Schule Venloer Wall 13 a nicht gewährt werden könne. So sei dies nicht vereinbart worden. Sowohl Eltern als auch Schulleitung seien damit nicht einverstanden. Vom Neubau Colonius Nord würden ganz viele einen Zugang zum Grüngürtel erhalten, den Kindern würde dieser aber verwehrt. 3 Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung weiter- hin aus grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkte Zugänge angrenzen- der Nutzungen zum städtischen Grün werden nicht gewährt. Auch private Zuwegungen vom Colonius Gelände in die öffentliche Grünfläche wurden aus diesem Grund abgelehnt. Diese Forderung wurde auch in einem projektbezogenen Termin Ende November 2025 nochmals bekräftigt. Die Verwaltung bleibt bei ihrer Haltung, dass „private“ Zugänge in öffentliche Grünflächen ab- gelehnt werden. Ein Neubewertung der Situation am „Venloer Wall 13a“/ Franz-Hitze-Str. 6 ist somit entbehrlich, da sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Es handelt sich hier um ein generelles Thema, welches in diesem Einzelfall nicht zu ändern ist. Somit ist kein Zugang zum Park möglich und der Beschluss damit erledigt.
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1828/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Sachstandsberichte Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Höver
  • 0357-2026 - Toilette für alle„ im Bereich Neumarkt

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer AN/0357/2026 Stand: 10.06.2026 Sachstandsbericht Einrichtung einer „Toilette für alle„ im Bereich Neumarkt, gem. Antrag B90/Die Grünen, Die Linke, CDU, SPD, Volt und FDP Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung einer „Toilette für alle“ im Bereich Neumarkt bis zum Sommer zu prüfen/ planen und ein Umset- zungskonzept vorzulegen. Hierfür sind auch mögliche externe Finanzierungsmöglichkeiten (durch Stiftungen, Fördermittel) zu prüfen. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort sind sowohl öffentliche Gebäude/Flächen so- wie eine mögliche Kooperation mit Inhaber*innen von privatwirtschaftlich genutzten Räumlich- keiten– zu identifizieren. Bei Konzeption und Standortwahl soll auch der Arbeitskreis barrierefreies Köln (Akbk) einge- bunden werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung nimmt den mit dem Antrag formulierten Bedarf zur Kenntnis. Eine „Toilette für alle“ kann für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen einen wichtigen Bei- trag zur Teilhabe am öffentlichen Leben leisten. Die Einrichtung einer solchen Anlage ist mit erheblichen einmaligen Investitionskosten sowie dauerhaft anfallenden Betriebs-, Reinigungs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten verbunden. Hierfür stehen der zuständigen Fachdienststelle aufgrund der aktuellen Haushaltssituation derzeit keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Eine Planung, Finanzierung und Umsetzung der beantragten Maßnahme im Bereich Neu- markt kann daher mit Hinblick auf die aktuellen Ressourcen nicht erfolgen. Das Büro der Behindertenbeauftragten hat Fördermöglichkeiten geprüft. Es gibt derzeit keine Förderungen, die die oben genannten Kosten zur Errichtung und Unterhaltung einer "Toilette für alle" tragen. Der benannte Bedarf kann bei künftigen Betrachtungen zur öffentlichen Toiletteninfrastruktur 2 erneut berücksichtigt werden, sofern entsprechende finanzielle Handlungsspielräume beste- hen. Die Verwaltung sieht sich gezwungen, den Antrag aufgrund fehlender Ressourcen abzu- lehnen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 8.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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