V/0053/2021
Dingbängerweg - Zwei Querungshilfen im Bereich zwischen Weseler Straße und Mecklenbecker Straße
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Anlage 2
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Ausbau naC Detailpunk 547 \ I Anlage 2 zur Vorlage V/0053/2021 Datum Name Jan. 2021 Blankemeyer) WB STapr ||| münster Jan. 2021 Revermann Blatt_Nr. 1m) Amt für Mobilität Maßstab 1: 250 und Tiefbau Plotdatum 14.01.2021 Dingbängerweg Planung Mittelinsel im Bereich Verbrauchermärkte
Beschlussvorlage
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V/0053/2021 V/0053/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Dingbängerweg - Zwei Querungshilfen im Bereich zwischen Weseler Straße und Mecklenbecker Straße Planungs - und Baubeschluss Beratungsfolge 11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau von zwei Fahrbahnteilern auf dem Dingbängerweg im Bereich zwischen Weseler Straße und Mecklenbecker Straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Januar 2021 (Anlage 1 und 2) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 551.000€ für die Fahrbahnteiler entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 385.700€. Zu- sätzliche Folgekosten fallen nicht an, da dadurch die Verkehrsfläche nicht vergrößert wird. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitions- maßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er- neuerung Auszahlungen 2021 551.000 2 Fahrbahnteiler Einzahlungen 2021 385.700 70% der förder- fähigen Kosten Saldo 165.300 Amt für Mobilität und Tiefbau 29.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0053/2021 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus- führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Er- mächtigungen bereitstellt. Begründung: Anlass: Die Verwaltung greift die öffentliche Beschlussvorlage V/0489/2017 auf, um die im Jahr 2017 im vor- gestellten Entwicklungskonzept vorgesehenen Mittelinseln des Dingbängerweges umzusetzen. Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Planung: Die Verwaltung schlägt vor, zwei Fahrbahnteiler auf dem Dingbängerw eg, im Bereich zwischen We- seler Straße und Mecklenbecker Straße, zu planen und zu bauen. Die Lage der künftigen Mittelinseln orientiert sich dabei an dem 2017 vorgestellten Entwicklungskonzept (V/0489/2017) für den Ding- bängerweg. Der nördliche der beiden Fahrbahnteiler (Anlage 1) befindet sich direkt vor der Peter -Wust-Schule und in unmittelbarer Nähe der angrenzenden Kindertagesstätte. Für die Aufweitung der Fahrbahn wird in diesem Bereich keine zusätzliche Fläche benötigt und daher auch kein Grunderwerb nötig. Durch den Wegfall der vorhandenen 4 Stellplätze kann genügend Platz geschaffen werden, um ein Fahrbahnteiler umsetzen zu können. Der Fahrbahnteiler ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Fahrstreifen im Bereich des Fahrbahnteilers erhalten die Breite von 3,25 m in jeder Fahrtrichtung. Hinzu kommen Aufstellbereiche von je 1,00 m Breite. Durch den Fahrbahnteiler in direkter Nähe so- wohl der Peter-Wust-Schule, als auch der angrenzenden Kindertagesstätte, ist eine Überquerung des Dingbängerweges besonders für Kinder deutlich einfacher und sicherer möglich. Der zweite Fahrbahnteiler (Anlage 2) befindet sich in Höhe des Einkaufszentrums am Dingbänger- weg. Auch in diesem Fall muss für die Herstellung des Fahrbahnteilers kein Grunderwerb vorgenom- men werden. Teile des vorhandenen Parkplatzes befinden sich gegenwärtig auf städtischem Grund und ermöglichen so durch einen Teilrückbau die notwendige Verbreiterung des Querschnittes. Analog zum anderen Fahrbahnteiler wird auch in diesem Fall der westliche Fah rstreifen verschwenkt. Durch die Verschwenkung in die bestehende Nebenanlage muss in diesem Fall ein Baum entfallen. Auch bei dem zweiten Fahrbahnteiler wird eine Breite von 2,50 m für die Insel und jeweils 3,25 m für die Fahrstreifen vorgesehen, sowie je 1,00 m für die Aufstellbereiche. Besonders durch das vorhandene Einkaufszentrum ist im vorliegenden Bereich des Dingbängerweges ein erhöhter Überquerungsbedarf vorhanden, der durch den neuen Fahrbahnteiler deutlich erleichtert wird. Die Breiten der Nebenanlagen bei beiden Fahrbahnteilern orientiert sich an den vorhandenen Breiten des Bestandes. Durch die geplante Sanierung der Nebenanlagen des Dingbängerweges kann es allerdings zu geringen Anpassungen der Breiten von Geh- und Radweg kommen. Reduktionsvariante: Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß- nahmen sind nicht möglich. Kosten/Finanzierung: Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein -Westfalen; Verbesse- rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderricht- linien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NR W 910), bei der 70% der zuwendungsfähigen Kosten er- stattet werden. - 3 - V/0053/2021 Die Anlieger und Eigentümer werden dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau entsprechend informiert. In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Mittelinsel vor der Peter-Wust-Schule Anlage 2: Mittelinsel vor dem Einkaufszentrum
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0053/2021 mm Baumscheibe |! vergrößern ahrrad- Ausbau nach Detailpunkt IV 2.13 | Ausbau nach | Detailpunkt IV 2.18 VZ 222+VZ 626 aufstellen Ausbau nach 30 Detailpunkt Il 14 aL 416 415 Datum Name u Bearbeitet |Jan. 2021 Blankı STADT ||| MÜNSTER mn Bro Blatt Nr. 1(1) Amt für Mobilität Maßstab | 1:250 und Tiefbau Plotdatum 14.01.2021 Dingbängerweg Planung Mittelinsel im Bereich Brockmannstraße
Anlage A
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Anlage A zur V/0053/2021 Kurzüberblick Ziel der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der überquerenden Radfahrer und Fußgänger auf dem Dingbängerweg in Höhe der Peter-Wust-Schule und dem Einkaufszentrum. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsfläche und –anlagen“ verfolgt Das Teilziel lautet auf dem Dingbängerweg in Höhe der Peter-Wust-Schule und des Einkaufszentrums eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 551.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße
- Dingbängerweg
- Mecklenbecker Straße
- Brockmannstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0053/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2021
- Erstellt
- 12.01.2021 15:42