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V/0053/2021

Dingbängerweg - Zwei Querungshilfen im Bereich zwischen Weseler Straße und Mecklenbecker Straße

Vorlagen 15.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 25.02.2021, TOP 9.1

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2

297 Zeichen

Ausbau naC
Detailpunk

547

\ I
Anlage 2 zur Vorlage V/0053/2021

Datum

Name

Jan. 2021

Blankemeyer)

WB STapr ||| münster

Jan. 2021

Revermann

Blatt_Nr.

1m)

Amt für Mobilität Maßstab

1: 250

und Tiefbau

Plotdatum 14.01.2021

Dingbängerweg

Planung Mittelinsel
im Bereich Verbrauchermärkte

Beschlussvorlage

5434 Zeichen

V/0053/2021 
V/0053/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Dingbängerweg - Zwei Querungshilfen im Bereich zwischen Weseler Straße und Mecklenbecker 
Straße 
 
Planungs - und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung und dem Bau von zwei Fahrbahnteilern auf dem Dingbängerweg im Bereich zwischen 
Weseler Straße und Mecklenbecker Straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs 
vom Januar 2021 (Anlage 1 und 2) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 551.000€ für 
die Fahrbahnteiler entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 385.700€. Zu-
sätzliche Folgekosten fallen nicht an, da dadurch die Verkehrsfläche nicht vergrößert wird. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Investitions-
maßnahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er-
neuerung 
   
Auszahlungen   2021 551.000 2 Fahrbahnteiler 
Einzahlungen   2021 385.700 70% der förder-
fähigen Kosten 
Saldo  165.300  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
29.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0053/2021 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der 
o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Er-
mächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
Die Verwaltung greift die öffentliche Beschlussvorlage V/0489/2017 auf, um die im Jahr 2017 im vor-
gestellten Entwicklungskonzept vorgesehenen Mittelinseln des Dingbängerweges umzusetzen.  
Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden.  
 
 
Planung: 
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Fahrbahnteiler auf dem Dingbängerw eg, im Bereich zwischen We-
seler Straße und Mecklenbecker Straße, zu planen und zu bauen. Die Lage der künftigen Mittelinseln 
orientiert sich dabei an dem 2017 vorgestellten Entwicklungskonzept (V/0489/2017) für den Ding-
bängerweg.  
 
Der nördliche der beiden  Fahrbahnteiler (Anlage 1) befindet sich direkt vor der Peter -Wust-Schule 
und in unmittelbarer Nähe der angrenzenden Kindertagesstätte. Für die Aufweitung der Fahrbahn 
wird in diesem Bereich keine zusätzliche Fläche benötigt und daher auch kein Grunderwerb  nötig. 
Durch den Wegfall der vorhandenen 4 Stellplätze kann genügend Platz geschaffen werden, um ein 
Fahrbahnteiler umsetzen zu können. Der Fahrbahnteiler ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. 
Die Fahrstreifen im Bereich des Fahrbahnteilers erhalten die Breite von 3,25 m in jeder Fahrtrichtung. 
Hinzu kommen Aufstellbereiche von je 1,00 m Breite. Durch den Fahrbahnteiler in direkter Nähe so-
wohl der Peter-Wust-Schule, als auch der angrenzenden Kindertagesstätte, ist eine Überquerung des 
Dingbängerweges besonders für Kinder deutlich einfacher und sicherer möglich. 
 
Der zweite Fahrbahnteiler (Anlage 2) befindet sich in Höhe des Einkaufszentrums am Dingbänger-
weg. Auch in diesem Fall muss für die Herstellung des Fahrbahnteilers kein Grunderwerb vorgenom-
men werden. Teile des vorhandenen Parkplatzes befinden sich gegenwärtig auf städtischem Grund 
und ermöglichen so durch einen Teilrückbau die notwendige Verbreiterung des Querschnittes. Analog 
zum anderen Fahrbahnteiler wird auch in diesem Fall der westliche Fah rstreifen verschwenkt. Durch 
die Verschwenkung in die bestehende Nebenanlage muss in diesem Fall ein Baum entfallen. Auch 
bei dem zweiten Fahrbahnteiler wird eine Breite von 2,50 m für die Insel und jeweils 3,25 m für die 
Fahrstreifen vorgesehen, sowie je 1,00 m für die Aufstellbereiche. Besonders durch das vorhandene 
Einkaufszentrum ist im vorliegenden Bereich des Dingbängerweges ein erhöhter Überquerungsbedarf 
vorhanden, der durch den neuen Fahrbahnteiler deutlich erleichtert wird.  
 
Die Breiten der Nebenanlagen bei beiden Fahrbahnteilern orientiert sich an den vorhandenen Breiten 
des Bestandes. Durch die geplante Sanierung der Nebenanlagen des Dingbängerweges kann es 
allerdings zu geringen Anpassungen der Breiten von Geh- und Radweg kommen.  
 
Reduktionsvariante: 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß-
nahmen sind nicht möglich. 
 
Kosten/Finanzierung: 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.  
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein -Westfalen; Verbesse-
rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderricht-
linien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NR W 910), bei der 70% der zuwendungsfähigen Kosten er-
stattet werden.

- 3 - 
V/0053/2021 
Die Anlieger und Eigentümer werden dem Serviceversprechen  des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
entsprechend informiert. 
 
 
 
In Vertretung  
 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Mittelinsel vor der Peter-Wust-Schule  
Anlage 2: Mittelinsel vor dem Einkaufszentrum

Anlage 1

430 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0053/2021

mm

Baumscheibe |!
vergrößern

ahrrad-

Ausbau nach
Detailpunkt IV 2.13

| Ausbau nach
| Detailpunkt IV 2.18

VZ 222+VZ 626
aufstellen

Ausbau nach 30
Detailpunkt Il 14

aL

416

415

Datum Name
u Bearbeitet |Jan. 2021 Blankı
STADT ||| MÜNSTER mn

Bro

Blatt Nr. 1(1)
Amt für Mobilität Maßstab | 1:250
und Tiefbau Plotdatum 14.01.2021
Dingbängerweg

Planung Mittelinsel
im Bereich Brockmannstraße

Anlage A

1657 Zeichen

Anlage A zur V/0053/2021 
Kurzüberblick 
Ziel der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der überquerenden Radfahrer und 
Fußgänger auf dem Dingbängerweg in Höhe der Peter-Wust-Schule und dem Einkaufszentrum.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren  
sowie bedarfsgerechten Verkehrsfläche und –anlagen“ verfolgt  
 
Das Teilziel lautet auf dem Dingbängerweg in Höhe der Peter-Wust-Schule und des  
Einkaufszentrums eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.  
 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 551.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Dingbängerweg
  • Mecklenbecker Straße
  • Brockmannstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0053/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2021
Erstellt
12.01.2021 15:42