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V/0506/2007

Entwurf der Stellungnahme Stadt Münster zum Deckblatt I der Planfeststellung für den Ausbau der B51

Vorlagen 17.07.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 16

Beschlussvorlage

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Anlage_2_1_Laermschutz

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Anlage4 Deckblatt

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Anlage2 Deckblatt

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Anlage4_1_BA-Nr_43-2007

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Anlage3_Stellungnahme_Stadt MS_1

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Anlage3_Beiblatt3

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Anlage1a

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Anlage4_2_Antwort-Obm

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Anlage1 Deckblatt

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Anlage1c

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Anlage3_Beiblatt1

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Anlage3_Beiblatt2

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Anlage_2_2_Grafik

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Anlage_2_3_Tabelle

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Anlage3 Deckblatt

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Anlage1b

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Beschlussvorlage

12575 Zeichen

V/0506/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Entwurf der Stellungnahme Stadt Münster zum Deckblatt I der Planfeststellung für den Ausbau 
der B51 
 
Beratungsfolge  
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
29.08.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die politischen Gremien nehmen die im Deckblattverfahren  vorgenommenen Änderungen für 
den Ausbau des 3. Abschnitts der B 51 und für den Neubau der B 481n zur Kenntnis           
(Anlage 1, 2).  
  
2. Die Stadt Münster stimmt den Änderungen der im  Deckblatt I   offen gelegten Planung für den 
Ausbau des 3. Abschnitts der B 51 und dem Neubau der B 481n im Grundsatz zu. 
 
3. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 3  ihre Stellungnahme zum Deckblattverfah-
ren im Planfeststellungsverfahren der B 51 / B 481n ab und verweist auf die im Hauptverfah-
ren am 17.05.2006 vorgebrachten, bisher noch nicht abschließend behandelten Forderungen 
und Anregungen. 
 
4. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadt Münster  
• den Ausbau der Wolbecker Straße gemäß den Angaben und Zielvorgaben der Anlage 3  
zu planen, 
• den Neubau des Knotenpunktes B51/Wolbecker Straße frühstmöglich zu realisieren 
• frühzeitig mit der Stadt Münster und der Wasserstraßenbauverwaltung des Bundes ein 
Gesamt-Verkehrslenkungskonzept für die Bauzeit des DEK und der B51/B481n zu entwi-
ckeln. 
 
5. Der Bürgerantrag nach GO Nr. 43/207 (Anlage 4) ist mit dieser Ratsvorlage erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Stadt Münster an den erhöhten Ausbaukosten des 
Knotens B 51 / Wolbecker Straße nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetz beteiligen 
muss. Nach einer vorläufigen Schätzung des Landesbetriebs Straßenbau betragen die Gesamt-
mehrkosten für den Knotenausbau ca. 3,8 Mio €. Für den städtischen Kostenanteil werden GVFG-
Mittel beim Land NRW beantragt, so dass ca. 15% der Kosten von der Stadt Münster zu finanzie-
ren sind. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0506/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Oellers 
Ruf: 
492 61 50 
E-Mail: 
Oellers@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.07.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0506/2007 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum 
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des 3. Abschnitts der B51 und für den Neubau der der 
B 481n („verlängerte Umgehungsstraße“) vorgelegten Stellungnahmen und Einwendungen Plan-
änderungen vorgenommen, dazu das Deckblatt I erstellt und eine 2. Offenlegung vom 21.05. -
20.06.2007 veranlasst.  
 
Die Stadt Münster ist aufgefordert, bis zum 18. Juli 2007 dazu Stellung zu nehmen. Die Verwal-
tung hat zur Wahrung der Fristen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden parlamentarischen 
Beratungen und Beschlussfassung unmittelbar nach den Sommerferien durch den Rat - nach Vor-
beratung im Interfraktionellen Arbeitskreis am 11.07.2007 - die vorläufige Stellungnahme (Anlage 
3) am 17.07.2007 abgegeben. Für das Nachreichen der  Beschlüsse des Rates  hat die Anhö-
rungsbehörde (Bezirksregierung Münster) eine Fristverlängerung bis zum 03.09.2007 gewährt. 
 
Die vom Landesbetrieb vorgenommenen Planänderungen berücksichtigen insbesondere auch die 
Konsequenzen einer deutlich höheren Verkehrsprognose für das Zieljahr 2020  gemäß der vor-
genommenen Aktualisierung durch das Ingenieurbüro IVV Aachen vom 11.09.2006. 
 
Die vorgenommenen Planänderungen im Deckblatt I   beziehen sich im wesentlichen auf folgen-
de Maßnahmen: 
 
Im Bereich der B 51: 
 
• Umbau der Anschlussstelle B 51 / L793 (Wolbecker Straße)                                                            
Herstellung als Raute mit „holländischen Rampen“ entsprechend den vorherigen Knotenpunk-
ten Albersloher Weg und Hammer Straße 
 
• Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen  u. a. in Form von Wänden, Wällen und Einbau einer 
hochwirksamen lärmarmen Fahrbahndecke („offenporige Asphaltdecke“) unter Berücksichti-
gung des erhöhten Lärmschutzerfordernisses aufgrund der neuen Verkehrsprognose. 
 
 Im Bereich der B 481n: 
 
• Anpassung des Lärmschutzes  (z.B. Wände), vornehmlich im Knoten Warendorfer Straße auf-
grund der aktualisierten Verkehrsprognose 
 
Die drei Erläuterungsberichte zum Deckblatt I der Planfeststellung und zu den aktualisierten lärm-
technischen Untersuchungen für die B51 – 3. Abschnitt und  B 481n sind der Vorlage als Anlage 
1a, b, c zur Information beigefügt. Hier sind auch die wesentlichen, aktualisierten neuen Verkehrs-
prognosezahlen ausgewiesen. 
 
Ergänzend zu dieser Vorlage erhalten die Fraktionen / Parteien im Rat  und in der BV-Ost  je-
weils gesondert einen Satz farbiger Pläne mit Empfehlungen der Verwaltung zur Umgestaltung der 
Wolbecker Straße im Deckblatt-Plangebiet und für die an den Knoten Wolbecker Straße angren-
zenden Straßenabschnitte. Hier ist zu beachten, dass der Text der Anregungen/Forderungen in 
der Anlage 3 auf Basis der offen gelegten Pläne erstellt sind.  
 
 
Zu 2. - 4.: 
 
Das Deckblattverfahren hat die wesentlichen Forderungen in der Stellungnahme der Stadt 
Münster vom 17.05.2006 zum Planfeststellungs-Hauptverfahren (vergleiche Ratsvorlage 
252/2006) aufgegriffen, die Planung mit folgenden Änderungen überarbeitet und als Deckblatt I  
erneut offengelegt:

- 3 - 
V/0506/2007 
-   Neubau des Knoten Wolbecker Straße / B51  als Raute mit holländischen Rampen und   
 Neubau der Brücke 
 
-  Überarbeitung der Verkehrsprognose für das Zieljahr 2020  auf der Grundlage der Bundesver-
 kehrszählung 2005 
 
-  Einbau einer hochwirksamen Fahrbahndecke  auf der B51 (von km 5+100 bis km 7+ 300) 
 
- Überprüfung und Überarbeitung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen                                         
 (Wände, Wälle, Lärmschutzfenster…) auf Basis der o.g. Änderungen 
 
Damit wird eine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit  
und städtebaulichen Gestaltung  der Ausbaumaßnahme der B51 im Bereich des 3. Bauab-
schnitts erreicht, wie z.B. : 
 
- ca. 70% des Durchgangsverkehrs im Bereich der Anliegerbebauung der Wolbecker Straße  an 
 der westlichen Verbindungsrampe werden durch die neue Knotenpunktlösung vermieden. 
 
-  Der aktive  Lärmschutz für die angrenzende Wohnbebauung im Knotenbereich der Wolbecker 
 Straße wird deutlich verbessert. 
 
-  Die hochwirksame lärmarme Fahrbahndecke (OPA-Belag) bringt dauerhaft mind. 5 dB(A)   
   verbesserten aktiven Lärmschutz im Bereich St. Mauritz (bis zum Baukm 7 + 300). Damit 
 werden auch die Obergeschosse weitgehend aktiv  und nicht (wie vorher geplant) nur passiv 
 geschützt.  
 
Von daher begrüßt die Stadt Münster die überarbeitete Planung sehr und stimmt der Pla-
nung des Deckblatt I  im Grundsatz zu. 
 
Die Ergebnisse der überarbeiteten Lärmschutzplanung im Deckblatt I sind von der Verwaltung 
besonders überprüft, mit der ursprünglichen Planung im Hauptverfahren 2006 verglichen und in 
der  Anlage 2  zusammengefasst dargestellt und bewertet worden. Während im Bereich des 3. 
Abschnitts der B51 der aktive Lärmschutz insbesondere in den Obergeschossen deutlich verbes-
sert werden konnte, ist hingegen leider festzustellen, dass der aktive
 Lärmschutz für die Wohnbe-
bauung im Knoten Warendorfer Straße/B51/B481n auch im Vergleich zum 3. Abschnitt der B51 
relativ gering
 ausgestaltet ist (vergleiche Anlage 2 – Tabelle).  
 
Hier wird der Baulastträger gebeten zu pr üfen, wie der aktive Lärmschutz verbessert wer-
den kann, z.B. durch Einbau einer lärmarmen Fahrbahndecke auch im Knotenbereich der Waren-
dorfer Straße/B51 (Anlage 3 - Ziffer 10). 
 
Die Verwaltung hat die vorgelegte und offen gelegte Planung des Deckblatt I  im Detail überprüft 
und einige weitergehende städtebauliche und verkehrliche Verbesserungen als Forderun-
gen und Anregungen zusammengestellt (Anlage 3).  
 
Die Hauptforderungen beziehen sich auf  
 
-  eine städtebauliche Optimierung und verbesserte Gestaltung des Knotenpunktausbaus  der 
 Wolbecker Straße und   
 
- verkehrstechnisch verbesserte Übergänge im Zuge des Ausbaus der  Wolbecker 
 Straße nach Westen und nach Osten (vornehmlich im westlichen Anschlussbereich der Anlie-
 gerfahrbahn der Wolbecker Straße östlich der B51).   
 
Da der heutige Knotenausbau der B51 / Wolbecker Straße erhebliche Defizite in der Leis-
tungsfähigkeit und Verkehrssicherheit ausweist, bittet die Stadt Münster, den Neubau des 
Knotenpunktes frühstmöglich zu realisieren , ggf. auch einen vorgezogenen Neubau zu prü-
fen.

- 4 - 
V/0506/2007 
 
Auch bittet die Stadt Münster, dass der Landesbetrieb Straßenbau frühzeitig  in Abstimmung mit 
der Stadt Münster und der Wasserstraßenbauverwaltung des Bundes, ein Gesamt-
Verkehrslenkungskonzept für die Bauzeit des Ausbaus des DEK und der B51 im Stadtbezirk 
Ost erarbeitet. 
 
Die Anlage 3 wurde im Interfraktionellen Arbeitskreis am 11.07.2007 vorberaten  und der Be-
zirksregierung Münster als Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren unter dem Vorbehalt 
der parlamentarischen Beratungen und Beschlussfassung  des Rates zu dieser Vorlage (im 
Rahmen der gesetzlich definierten Frist zum 18.07.2007) als vorläufige
 Stellungnahme der 
Stadt Münster übersandt. 
 
 
Zu 5.: 
 
Die BI Mauritz hat mit Datum vom 24.04.2007 im Bürgerantrag Nr. 43/2007  angeregt, den akti-
ven Lärmschutz beim vierstreifigen Ausbau der B51 in Form eines Lärmschutztunnels mit einem 
begrünten Deckel im Bereich von St. Mauritz vorzunehmen (Anlage 4). Sie verweist u.a. auch auf 
Probleme eines konventionellen Lärmschutzes in der Fernwirkung, wie sie im Stadtteil Roxel beim 
Ausbau der A1 aus der Bürgerschaft vorgetragen werden. Die BI Mauritz hat auch vorgeschlagen 
zu prüfen, ob ein Teil der gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen, die beim Ausbau des DEK und der 
B51 erforderlich werden, zur Finanzierung eines Lärmschutztunnels mit einem begrünten Deckel 
über der Fahrbahn der B51 im Bereich St. Mauritz eingesetzt werden können. 
 
Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 10.05.2007 der BI Mauritz als Zwischennachricht
 
mitgeteilt, dass „die Verantwortung und Entscheidung über die Ausgestaltung und Erfüllung des 
erforderlichen Lärmschutzes für die B51 beim Baulastträger Bundesrepublik Deutschland (Bun-
desverkehrsminister) liegt. Die Stadt Münster kann als Träger öffentlicher Belange keine Forde-
rungen an die Ausbildung des Lärmschutzes geltend machen, die über den gesetzlich erforderli-
chen Rahmen hinausgehen, da eine alleinige Übernahme der Mehrkosten von der Stadt nicht fi-
nanzierbar ist.“ Auf die Ratsvorlage 252/2006 (Seite 4, 3. Absatz) wird verwiesen. 
 
Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Stadt Münster im Planfeststellungsverfahren
 zusätzliche 
Forderungen zum Lärmschutz, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen nur dann geltend 
machen kann, wenn sie bereit ist, entsprechende Mehrkosten zu finanzieren. Da die Stadt Münster 
sich bereits verpflichtet, Mehrkosten in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio €  zu finanzieren, 
sieht die Verwaltung die Stadt aufgrund der Haushaltslage nicht in der Lage, Mehrkosten für einen 
Lärmschutztunnel mit einem begrünten Deckel - nach Angabe der Straßenbauverwaltung mit 
Mehrkosten in Höhe von ca. 10 Mio € -   zu finanzieren.  
 
Von daher wird die Anregung 43/2007 der BI Mauritz – entsprechend der bereits abgegebenen 
Stellungnahme im Hauptverfahren 2006 - nicht aufgenommen. 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 5 - 
V/0506/2007 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
(1a)  Erläuterungsbericht zum Deckblatt  I -  Teil A + B (B51-3 und B 481n) 
 
(1b)  Erläuterungsbericht zum Deckblatt  I  zu der lärmtechnischen Untersuchung  
         für den Ausbau des 3. Bauabschnitts der B51 
 
(1c)  Erläuterungsbericht  zum Deckblatt  I  zu der lärmtechnischen Untersuchung  
         für den Neubau der B 481 
 
(2) Ergebnisse des Vergleichs der lärmtechnischen Überarbeitung des Deckblatts I                   
 zur Planung im Hauptverfahren 2006 
 
(3)  Stellungnahme der Stadt Münster  zum Deckblatt I für den Ausbau der B51 -  3. Abschnitt 
und für den Neubau der B 481n (Verlängerung B51 bis zum Schifffahrter Damm) 
 
(4.1) Bürgerantrag Nr. 43/2007 der BI Mauritz  (begrünte Abdeckung der Fahrbahn…)             
vom 24.04.2007 
 
(4.2) Stellungnahme (Zwischennachricht) der Verwaltung / Obm vom 10.05.2007

Anlage_2_1_Laermschutz

9711 Zeichen

... 
67 30 0041 17.07.2007 
Herr Besler 67 98 
 
            
Anlage 2 zur Vorlage 506/2007 
 
 
Lärmtechnische Beurteilung des geplantes Lärmschutzes 
 
der B51-3. Abschnitt und B481n  im  Deckblattverfahren 2007  
mit Vergleich zum Planfeststellungsverfahren  2006  
 
 
1. Plan- Änderungen im Deckblatt I
  im Vergleich zum Planfeststellungsverfahren 2006 
 
1.1 Aktualisierung der Verkehrsprognose 
 
 
Durch die Aktualisierung der Verkehrsprognose und Ä nderung des Prognosehorizonts von 
2015 auf 2020 ergeben sich z. T. deutlich höhere Ve rkehrsbelastungswerte für die einzelnen 
Streckenabschnitte im Plangebiet (mit Ausnahme auf der B481 n). Auch beim Lkw-Anteil 
sind in manchen Streckenabschnitten Erhöhungen prognostiziert. 
 
1.2 Änderung der Straßenführung 
 
 
Der Verkehrsknoten B51/ Wolbecker Straße wird als „ Raute mit holländische Rampen“ ge- 
plant. Das beinhaltet vor allem eine Bündelung der Zu- und Abfahrtsrampen im Brückenbe- 
reich der B51. Die alten Verbindungsrampen entfallen als Zubringer zur B51.  
 
1.3 Änderung der aktiven Schallschutzmaßnahmen 
 
 
Im Knoten B51/ Wolbecker Straße  wurden die Lärmschutzwälle und –wände der Änderung  
der Straßenführung angepasst. Ansonsten sind an der  gesamten Ausbaustrecke keine er- 
heblichen baulichen Änderungen der Lärmschutzwälle/ -wände geplant. Vom Baubeginn süd- 
lich des Knotens B51/ Wolbecker Straße (km 5+100) b is zur Höhe der Gaststätte Maikotten 
(km 7+300) wird im Streckenbereich der B51 eine hoc hwirksamere lärmarme Fahrbahnde- 
cke  (offenporige Asphaltdecke (OPA 2) als Fahrbahnbelag eingebaut, der dauerhaft -5 dB(A) 
Lärmminderung bringen soll. Im Anschlussbereich bis  zum Jägersteg (km 7+700) bleibt es 
bei der Verwendung eines lärmarmen Asphaltmastixbel ages, der einen zusätzlichen aktiven 
Lärmschutz von -2 dB(A) bringt. 
 
Keine Änderungen des Lärmschutzes werden im Neubauabschnitt der B481n 
 erforderlich, da 
hier keine Verkehrszuwächse prognostiziert wurden. Der aktive  Lärmschutz im Knoten 
B51/Warendorfer Straße wurde - trotz höherer Verkeh rsbelastung im Überwurf der B51 - 
nicht angepasst, der erforderliche Lärmschutz soll vorwiegend passiv erbracht werden.  . 
 
 
2. Konsequenzen hinsichtlich der Beurteilung des Straßenverkehrslärms 
 
 
Zur Beurteilung des Lärmschutzes im Deckblatt I wird die Ausbaustrecke B51  analog zum 
Planfeststellungsverfahren 2005 in zwei Teilabschnitte untergliedert :                                              
(siehe Karte / Beiblatt 1)  
 
 Knoten B51/Wolbecker Straße, 
 B51 3. Bauabschnitt und 
 
Im Neubau-Abschnitt B481n  ergeben sich nur kleinere Änderungen im Knotenpunk t 
B51/B481n/Warendorfer Straße. Die lärmtechnische Be urteilung der Neubaustrecke B 481n 
ist im Planfeststellungsverfahren 2006 und im Deckb lattverfahren nahezu identisch. Eine 
nochmalige Beurteilung wird daher für die Neubaustrecke der B 481n nicht vorgenommen.

- 2 - 
 
... 
 
 
 
2.1 Passiver Schallschutz 
 an Gebäuden der B51 (siehe Beiblatt 2) 
 
Durch den Ausbau der B51/B481n werden auch Anspruch svoraussetzungen für passive 
Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden ausgelöst. 
 
Im Knotenbereich  B51 / Wolbecker Straße und im Streckenbereich des 3. Bauabschnitt  
der B51  ändert sich der aktive bzw. passive Schallschutz zum Teil erheblich  
(siehe Beiblatt 2): 
 
-   Im Erdgeschoss  der Gebäude (mit Anspruch auf Lärmschutz) bleibt d ie Anzahl der aktiv 
 geschützten Gebäude annähernd gleich.  
 
- Die Obersten Geschosse der Gebäude (mit Anspruch auf Lärmschutz) werden i m Kno-
 tenbereich Wolbecker Straße  erheblich besser aktiv  geschützt. Im Deckblatt werden nun
 mehr 82% der Gebäude in den obersten Geschossen ak tiv geschützt (vorher: 32%).        
- Im Streckenbereich des 3. Bauabschnittes der B51  verbessert sich der Anteil der aktiv 
 geschützten Obergeschosse auf 66% (vorher 54%). Di e Lärmzunahmen durch den prog-
 nostizierten höheren Verkehr werden in diesen Teil abschnitten durch die lärmmindernde 
 Wirkung des Flüsterasphalts (OPA2) kompensiert  
 
Im Knotenbereich der B51/Warendorfer Straße wird der aktive 
 Lärmschutz in Form von 
3m hohen Lärmschutzwänden im Brückenbereich aus stä dtebaulichen Gründen nicht  erhöht. 
Infolge der höheren Verkehrsprognose ergibt sich da durch, dass ca. 10% mehr  Gebäude im 
EG und im OG passiv  geschützt werden müssen, um den gesetzlich Lärmsch utz zu errei- 
chen.  
 
Es ist hier zu prüfen, ob nicht auch im Knotenberei ch der B51/Warendorfer Straße ein 
lärmmindernder Fahrbahnbelag zur Verbesserung des a ktiven Lärmschutzes der Be- 
bauung an der Warendorfer Straße/Mondstraße eingebaut werden kann.  
 
 
3.  Lärmschutzwirkung der geplanten Schallschutzmaß nahmen im ersten Oberge
 schoss (Deckblatt I ) im Vergleich mit der Ist-Sit uation     
     (siehe Tabelle in der Grafik des Beiblattes 1) 
 
Im Knoten B51/Wolbecker Straße  werden die Lärmbelastungen und die daraus resultie - 
renden Lärmschutzansprüche und -maßnahmen für jeden  Verkehrsweg (B51 und  Wolbe- 
cker Straße) einzeln 
 ermittelt. Das Vorgehen entspricht der 16. BImSchV  „Verkehrslärm- 
schutzverordnung“, nach der die Ansprüche auf Lärmschutz je Verkehrsweg getrennt  zu prü- 
fen und festzulegen sind. Ein lärmenergetische Addi tion beider Verkehrsquellen erfolgt hier 
(anders als bei der Lärmminderungsplanung) nicht. 
 
Durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der B51 we rden an den Gebäuden an der 
Wolbecker Straße  im heutigen Rampenbereich der B51 (mit Anspruch au f Lärmschutz)  
Lärmminderungen von 3 bis 11 dB(A) erreicht.  
 
Im Auswirkungsbereich des Ausbaus der Wolbecker Straße  werden trotz höherer Ver- 
kehrsbelastungen beim Lärmpegel Verbesserungen um 1  bis 2 dB(A) erreicht. Eine An- 
spruchsvoraussetzung auf Lärmschutz in Hinblick auf  diesen Verkehrsweg ergibt sich daher 
hier nicht. Nach der 16. BImSchV liegt beim Ausbau der Wolbecker Straße keine wesentliche 
Änderung des Verkehrsweges vor, da die Lärmpegel an den nächstgelegenen Gebäud en 
trotz des erheblichen baulichen Eingriffes  nicht um 3 dB(A) erhöht werden.

- 3 - 
 
 
 
 
3.2 Vergleich der Lärmimmission 2020 mit der Lärm-I st-Situation 
 
 
Ein Vergleich mit der Lärm-Ist-Situation  (aus den Lärmberechnungen der Lärmminde- 
rungsplanung der Stadt Münster) ist für den Knoten B51/Wolbecker Straße  nicht direkt 
 
möglich , da hier bei der Ist-Situation die Lärmpegel der B 51 und der Wolbecker Straße ener- 
getisch addiert werden. Die Ergebniswerte sind in d er Tabelle in der Grafik des Beiblattes 1  
ausgewiesen und nur informell zu verstehen.  
Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: je näher ein  Gebäude zur B51 liegt, desto höher fal- 
len die summativ betrachteten Pegelminderungen beim  Vergleich Ist-Situation mit dem Plan- 
fall 2020 mit Lärmschutzmaßnahmen aus. 
 
Im Streckenbereich des  3.  Bauabschnittes der B51  werden an den unmittelbar angren- 
zenden Gebäuden Pegelminderungen durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen von über 
10 dB(A) erreicht. Das entspricht in etwa einer Hal bierung der Lautstärke (Lautheit).         
Hier nimmt die Lärmbelastung wie auch die Schutzwir kung der Lärmschutzmaßnahmen       
– lärmphysikalisch bedingt - mit der Entfernung zur  B51 ab, erreichen aber z.B. am Immissi- 
onsort 2.1 (Beiblatt1) immer noch 6 dB(A).        D ie Pegelminderungen sind somit immer 
noch in einer Entfernung von 80 m von der Achse der  B51 bei freier Schallausbreitung deut- 
lich wahrnehmbar.  
Ein Vergleich zwischen Planfall mit Lärmschutzmaßna hmen und dem Ist-Zustand ist in die- 
sem Streckenabschnitt besser möglich, da hier nur d ie B51 als Verkehrslärmquelle relevant 
ist. Im Vergleich zur Ist-Situation wird hier in de r ersten Häuserreihe in etwa eine Halbierung 
der Lärmbelastung in 2020 gegenüber heute zu erreichen sein. 
 
Im Knoten B51/Warendorfer Straße  ist die Wirkung der geplanten aktiven Schallschutz - 
maßnahmen 2020 aufgrund des komplexen Verkehrsknote ns sehr unterschiedlich. Die ge- 
wählten Immissionsorte sind im Sinne einer konserva tiven Abschätzung kritische Standorte. 
Die Schutzwirkung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen  ist mit 1 bis 2 dB(A) gering. Dies 
hängt mit der größeren Entfernung der Immissionsort e von den Lärmschutzwänden längs 
der B51 ab und der damit verbundenen geringeren Schalldämpfung.  
 
Der Vergleich mit dem Ist-Zustand  fällt günstiger aus. Hier sind an den Immissionsor ten 1.1 
und 1.2 ca. 6 bzw. 2 dB(A) Pegelminderungen zu erwarten, die vor allem aus den Abnahmen 
der Verkehrsbelastung in den Straßen Mondstraße/Dyk burgstraße aufgrund der planungs- 
bedingten Verkehrsverlagerungen resultieren. Am Imm issionspunkt 1.3 wird das 1. Oberge- 
schoss zwar nur geringfügig geschützt, aber im Erdg eschoss wird über 10 dB(A) Minderung 
durch die aktive Lärmschutzmaßnahme erreicht. Das t rifft auch für den Vergleich mit der Ist-
Situation zu. 10 dB(A) Pegelminderung entspricht in  etwa einer Halbierung der Lautstärke 
(Lautheit). 
 
 
4.  Lärmtechnische Auswirkungen der beantragten Verschiebung der Verkehrsachse 
  
     Wolbecker Straße  
 
In Abwandlung zum Deckblattverfahren soll die von d er Stadt geforderte Verschiebung der 
Verkehrsachse der Wolbecker Straße - in Höhe der Br ücke über die B51 um ca. 10 m nach 
Norden - lärmtechnisch beurteilt werden. Im Bereich  der Einmündung des Anbindungspunk- 
tes des Lohaus-/ Damaschkeweges an die Wolbecker St raße soll die Verkehrsachse wieder 
der bestehenden Straßenführung folgen. 
 
Die vorgeschlagene Verschiebung der Trasse der Wolb ecker Straße wird im Bereich der 
Bebauung nahe an der B51 nur zu geringfügigen Lärmp egelerhöhungen (von unter 1 dB(A)) 
führen. Die Zunahme des Lärmpegels befindet sich damit im nicht-hörbaren  Wahrnehmungs- 
bereich. 
 
Umweltamt

Anlage4 Deckblatt

223 Zeichen

Anlage 4 
 zur Vorlage V/0506/2007 
 
 
 
(4.1) Bürgerantrag Nr. 43/2007 der BI Mauritz 
(begrünte Abdeckung der Fahrbahn…) vom 24.04.2007  
 
 
(4.2) Stellungnahme  (Zwischennachricht) der Verwaltung / Obm  
vom 10.05.2007

Anlage2 Deckblatt

158 Zeichen

Anlage 2 
 zur Vorlage V/0506/2007 
 
 
 
Ergebnisse des Vergleichs  
der lärmtechnischen Überarbeitung   
des Deckblatts I zur Planung im Hauptverfahren 2006

Anlage4_1_BA-Nr_43-2007

3915 Zeichen

-:

01.00.0012 r ? 24.04.2007
Frau Rietkötter Pr 60 43

wo T
An Dezernat / für Amt 111/61 (zur weiteren Veranlassung)
An Dezernat / für Amt 1/32, 111/66, V/67 (z. K.)

Anregung gem. & 24 GO NW

Bezirksvertretung Münster-Mitte
Anregung vom
16.04.2007

Adressat:

Antragsteller:
Bürgerinitiative Mauritz
A. Katzer

Betreff:
Die Bürgerinitiative Mauritz regt an, an der B 51 eine begrünte Abdeckung der Fahrbahn für
den Lärm- und Abgasschutz zu planen.

Entscheidungszuständigkeit:
(Das Anhörungs-/ Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.)

Rat

Der Verwaltungsvorstand hat die o. a. Zuständigkeiten für die beiliegende Anregung, die der
Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am 08.05.2007 sowie dem Rat in der Sitzung
am 10.05.2007 bekannt gegeben wird, festgesetzt.

Ich bitte zu prüfen, inwieweit der Anregung gefolgt werden kann. Ein vom federfüh-
renden Fachamt zu fertigendes Antwortschreiben an die Eingeber ist
Herrn Oberbürgermeister Dr. Tillmann über das Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters zur laufenden Nummer der Anregung zur Unterschrift zuzusenden. Eine Ko-
pie dieses Antwortschreibens erhalten das Amt des Rates und des
Oberbürgermeisters und die jeweilige Bezirksverwaltung zum Verbleib.

l.A.

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Rietkötter

Anregung Nr. 43/2007

16-PFR-2097 18:11 WON: BIS:4ETTES S.172

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seit 1985
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Bürgerinitiative Mauritz
BI Mauritz 48155 Münster, den 16.04.2007
Maikoltenweg 21

Der Oberbürgermeister
Eing.: 16. APR. 2007

- Amt des riaıes u
das Oberbiimarmeisthrs

Büro Flinteresch

Tel. 0251-3 17 36 Wortmann
Tel./Fax 0251-31738 Katzer
Yax 0251-38 25 39

Bezirksvertretung Münster-Mitle

48127 Münster Fax 492 7708

B St und Lärmschutz für Mauritz und St. Mauritz

Schr geehrte Damen und Ilerren.

aus einem sehr umfangreichen Pressebericht der WN vom 19.03.2007 ist uns bekannı, dass
Roxcl unter zunehmendem Lärm leidet, seitdem un der l’ahrbahn der A 1 die Lärmschutzein-
richtungen erstellt worden sind. Sogar in 1000m Entfernung sei jetzt der }. Arm sıörend zu
hören, was früher nicht der Fall war,

Das gibt uns Anlaß darauf hinzuweisen, dass vergleichbare, unzuträgliche Verhältnisse auch

H eintreten werden, wenn dic B 51 im ausgebauten Umfüng unter Verkehr geht und die
Belastung weiter zunimmt. ann werden die jetz noch ruhigen Wohnbereiche in Mauritz und '
in St. Mauritz erheblichem }.ärım ausgeseizi sein.

Der Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Mitte vom’21.03.2006 zum „Lärmschutz
im Zuge des Ausbaus der Umgchungsstraße“ (Anlage 5.3 der Beschlussvorlage 2392006 vom
13.04.2006) furdert bereits einen verbesserten Lärmschutz, ohne dic 0.a. Roxeler Verhältnisse
schon zu kennen.

Die Ausfbiräng der Verwaltung zu Ziffer 6 ler Vorlage. dass für den Bereich der BV-Milte
keine gesetzlichen Lärmschutzansprüche westlich des DEK ausgelöst würden, ist zwar richtig,
befriedigt aber im Llinblick auf dic neuen Frkenntnisse aus Roxel in keiner Weise, Und der
Wohnbereich östlich der B 5] bis zur Umgehungseisenbahn wird in gleicher Weise betroffen
sein.

Anregung Nr. 43/2007

16-FER-2097 10:11 VON: BIS: 4527708 s.e’2

Es ist daher höchste 7git, die Lärm- und Ahgasverhältnisse an der B 51 planerisch durcheine
begrüni: Abdeckung der Fahrbahn in den Griff zu nchmen, Münster als dic “Icbenswerteste
Stadt der Welt“ ist sich dieses und der Bevölkerung schuldig.

Deshalb sollten Sie die Möglichkeit nutzen und die Gesamiproblematik um die B 5] im Sinne
der CDU-Forderung seit 1986 erneut aufgreifen. Schließlich wurde nicht eine Trasse östlich
der Eisenbahn gewählt, die einen Tunnel nicht erfordert hätte, sondern eine dann entbehrliche
Trasse im Wohnbereich wurde zum unfangreichen Ausbau. der einen Neubau darstellt. in
Anspruch genommen. Diese Missachtung von $ 50 BImSchG kann nur durch einen Lärm-
schutzeckel vor Ort kompensiert werden, der weitreichenden Lärmschutz bietet.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage3_Stellungnahme_Stadt MS_1

23854 Zeichen

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 1 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
1.0 B 51.3 6-I 5.1- I Ausbau Wolbecker 
Straße 
Die Anschlussplanung im Bereich Wolbecker 
Straße/ L 793 zwischen den Einmündungen 
Lohausweg/ Damaschkeweg und Laerer 
Landweg ist zu überarbeiten und mit der 
Stadt Münster abzustimmen. 
 
Die Anschlussplanung berücksichtigt nicht die 
städtebaulichen und stadtgestalterischen Ansprü- 
che, die an diese Hauptverkehrsstraße zu stellen 
sind. Das hierfür entwickelte Konzept für den ge- 
samten Abschnitt zwischen dem Dortmund-Ems-
Kanal und der Mondstraße ist zwingend auch für 
diesen Teilbereich zu berücksichtigen und umzu- 
setzen.  
Des Weiteren wurden notwendige Erschließungs- 
funktionen in den Anschlussbereichen (Ortsfahr- 
bahn, Einmündung Lohausweg/ Damaschkeweg) 
nicht oder nur teilweise berücksichtigt. 
 
1.1 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
Anbindung Ortsfahr- 
bahn 
 in Höhe          
km 0+ 520 
Die westliche Anbindung der Ortsfahrbahn an 
die Wolbecker Straße ist so zu gestalten, dass 
die vorhandene verkehrliche Erschließung der 
anliegenden Geschäfte und Einrichtungen wei- 
terhin sichergestellt wird. Die Ausfahrt in beide 
Fahrtrichtungen über die westliche Anbindung 
zur Wolbecker Straße ist beizubehalten. 
 
Die westliche Anbindung der Ortsfahrbahn ist 
mit einer Signalanlage auszustatten. Die Pla- 
nung der LSA ist mit der Stadt abzustimmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Ortsfahrbahn ist, bis auf einen Teilabschnitt, 
nur als Einbahnstraße nutzbar. Der gesamte Aus- 
fahrtverkehr wird über die westliche Anbindung 
abgewickelt. Zudem werden hierüber der Edeka-
Markt und die zukünftige Bebauung des benach- 
barten Grundstücks erschlossen.  
 
 
Der aus der Ortsfahrbahn in stadteinwärtige Rich- 
tung abfließende Verkehr muss sowohl die beiden 
stadtauswärtigen Fahrstreifen queren, als auch 
die beiden stadteinwärtigen. Hierbei würde eine 
mögliche Aufstellfläche zwischen den beiden 
Fahrtrichtungen für Pkw eine ausreichende War- 
tefläche bieten. Dies ist jedoch für ausfahrende 
Lastzüge nicht möglich. Diese würden mit ihren 
Anhängern/ Aufliegern die beiden stadtauswärti- 
gen Fahrstreifen blockieren. Ausreichende Zeitlü- 
cken für eine komplette Querung aller Fahrstreifen 
stehen nicht zur Verfügung. Zur Gewährleistung 
der Verkehrssicherheit ist die Anbindung mit einer 
Signalanlage auszustatten.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 2 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
Auf eine Linksabbiegespur von der Wolbecker 
Straße in die Ortsfahrbahn ist zu Gunsten der 
erforderlichen Zweistreifigkeit stadteinwärts zu 
verzichten. 
 
 
 
 
 
Die Planung ist mit der Stadt Münster abzu- 
stimmen 
Die Kfz, die von Osten kommend nicht über die 
Straße Hegerskamp in die Ortsfahrbahn einfah- 
ren, können am Knotenpunkt Wolbecker Stra- 
ße/Telekom/Niederbeckmann wenden und die 
westliche Zufahrt nutzen. Eine separate Linksab- 
biegespur ist daher nicht zwingend erforderlich. 
Die zweistreifige Führung stadteinwärts hat Vor- 
rang. 
 
Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der 
Ortsfahrbahn sowie die Forderungen zur Straßen- 
raumgestaltung (s. 1.5) machen eine geringfügige 
Verschiebung der Straße nach Norden einschließ- 
lich Arondierung der Grundstückszuschnitte not- 
wendig. 
 
1.2 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
Verflechtungsstrecke 
Die Verflechtungsstrecke der beiden stadtaus- 
wärtigen Fahrstreifen östlich der Einmündung 
Telekom/Niederbeckmann ist entsprechend der 
RiLSA (1992) zu verlängern. 
 
Nach RiLSA beträgt die Verflechtungslänge das 
Dreifache der Freigabezeit (t 
Gr ). Demnach ergibt 
sich hier ein Verflechtungsbereich von ca. 120 m. 
1.3 B 51.3 6-I 5.1-  I  Wolbecker Straße/ 
Nebenanlagen 
Die geplanten Breiten für die Geh- und Radwe- 
ge von jeweils 1,50 m sind zu gering bemessen. 
Die Geh- und Radwege sind jeweils in einer 
Breite von 2,00 m auszubauen. 
Die Regelbreite für straßenbegleitende Radwege 
im Einrichtungsverkehr beträgt 2,00 m (RASt 
2006). Auf einen zusätzlichen Sicherheitstrenn- 
streifen kann verzichtet werden, sofern parallel 
verlaufende Grünstreifen vorhanden sind. Die 
geforderte Gehwegbreite von 2,00 m stellt bereits 
eine minimale Seitenraumbreite dar und sollte 
daher nicht unterschritten werden. 
 
1.4 B 51.3 6-I 5.1- I  Wolbecker Straße/ 
Straßenraumgestal- 
tung 
Zur Verdeutlichung der Ortseingangssituation 
und zur Stadtbildgestaltung sind im gesamten 
Ausbauabschnitt der Wolbecker Straße beidsei- 
tig und zusätzlich in Mittellage straßenbegleiten- 
de Grünstreifen und Baumreihen vorzusehen. 
Die Grünstreifen mit einer Breite von 2,50 m 
zwischen Fahrbahn und Radweg sind wesentli- 
cher Bestandteil der Straßenraumgestaltung und 
Mit dem vorgesehenen Ausbau der Wolbecker 
Straße zwischen der Zufahrt Feuerwehrinstitut 
und Laerer Landweg bietet sich die Möglichkeit, 
die Raumwirkung dieser Straße zu verändern und 
diese stadtgestalterisch wesentlich aufzuwerten.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 3 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
übernehmen gleichzeitig eine Ausgleichsfunkti- 
on gemäß Landschaftsgesetz. Insofern können 
sie bei der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt 
werden. 
 
1.5 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
Anbindung Lohaus- 
weg/ Damaschkeweg 
Die Einmündung ist mit einer Signalanlage aus- 
zustatten und westlich der Einmündung eine 
signaltechnisch gesicherte Querung mit Fahr- 
bahnteiler vorzusehen. Die Planung der LSA ist 
mit der Stadt abzustimmen. 
Die nach dem Ausbau des Knotens Wolbecker 
Straße/B 51 verbleibenden Ziel- und Quellverkeh- 
re (ca. 200 KfZ/Spitzenstunde) können an der 
Einmündung ohne Signalisierung nicht verkehrs- 
sicher abgewickelt werden. Für Fußgänger und 
Radfahrer ist es ohne eine signalisierte Querung 
nicht möglich, die andere Straßenseite zu errei- 
chen. 
 
1.6 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
westliche Brücken- 
rampe 
Die einspurige stadteinwärtige Fahrbahn auf der 
westlichen Brückenrampe ist 4,25 m breit aus- 
zubilden. 
 
Bemessung gemäß RAST 06, Seite 70, Bild 53 
1.7 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
Verzugsstrecken 
Die erforderlichen Verzugsstrecken außerhalb 
der Planfeststellungsgrenzen sind in die Pla- 
nung einzubeziehen und mit zu bauen. Die Kos- 
ten trägt die Straßenbauverwaltung. 
 
Der Anpassungsbereich reicht über den Bereich 
der Planfeststellung hinaus und ist deshalb in die 
Planung und Bau einzubeziehen und somit Be- 
standteil der Maßnahme. 
1.8 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
Beleuchtung 
Die Beleuchtung der in der Planfeststellung be- 
troffenen Straßen ist im Zuge der Ausführungs- 
planung mit der Stadt abzustimmen. Die Bau- 
kosten hierfür sind von der Bundesstraßenver- 
waltung zu tragen. 
 
 
1.9 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ 
Koordinierungskabel 
Das entlang der Wolbecker Straße befindliche 
Koordinierungskabel ist beim Ausbau zu si- 
chern. 
Entlang der Wolbecker Straße liegt auf der westli- 
chen Seite ein Koordinierungskabel für die LSA 
und das Verkehrssteuerungssystem. Das Kabel 
liegt in einem Leerrohr, das von der Einmündung 
Hegerskamp aus unter der heutigen Umgehungs- 
straße (T = 2,0 m unter Fahrbahn) her und dann 
aufsteigend in den heutigen Gehweg verlegt wor- 
den ist. Dieses Kabel ist im Plan als Telekommu- 
nikationsleitung eingetragen worden. Nach Mög-

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 4 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
lichkeit ist dieses Kabel beim Ausbau beizubehal- 
ten. Kritisch wird hierbei der Schacht, der im heu-
tigen Gehweg und in der späteren Mittelinsel lie- 
gen wird. Hier ist die Höhenlage des späteren 
Ausbaus für eine eventuelle Umlegung maßgeb- 
lich. 
 
1.10 B 51.3 6-I 5.1- I Knotenausbau früh- 
zeitig realisieren 
Es ist zu überprüfen, ob der Neubau des Kno- 
tens B51/Wolbecker Straße vorzeitig bzw. als 
erste Baumaßnahme realisiert werden kann. 
Die heutige unzulängliche Verkehrs- und Unfallsi- 
tuation macht eine möglichst frühzeitige Realisie- 
rung erforderlich. 
 
2.0 B 51.3 6-I 5.1-I 2) Brücke im Zuge 
der L 793 über die   
B 51 
 
Die Linienführung der Wolbecker Straße wird 
durch den vorgesehenen Brückenneubau 
südlich des vorhandenen Brückenbauwerks 
aus ihrer optimalen Linie verschoben. 
Die Planung ist dahingehend zu ändern 
, dass 
durch einen Brückenneubau nördlich der 
vorhandenen Brücke die Straßenführung 
begradigt und damit die Eingriffe in die 
Kleingartenanlage „Damaschke“ sowie die 
Flächen des Gartenzentrum Niederbeckmann 
wesentlich reduziert werden.  
 
Mögliche Ansprüche auf Lärmschutzmaß- 
nahmen aufgrund der Fahrbahnverschie- 
bung sind zu prüfen . 
 
Mit der Verschiebung der Straßenachse in Rich- 
tung Norden würde sich die Wolbecker Straße 
verkehrlich und stadtgestalterisch wesentlich bes- 
ser in das Umfeld  einfügen. Die geplante Flä- 
cheninanspruchnahme sowohl in Höhe der Klein- 
gartenanlage „Damaschke“, als auch im Bereich 
Gartenzentrum Niederbeckmann können durch 
den Wegfall der Straßenversätze erheblich mini- 
miert werden (vergl. Ziffer 5). 
 
 
 
Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der 
Fahrbahnverschiebung Ansprüche auf Lärm- 
schutzmaßnahmen entstehen. 
 
3.0 B 51.3 29-I 5.1- I 1)Einmündung 
westl. Auffahrtsarm 
/  B 51 
 
2) Wendeplatz 
Der Rückbau und die Rekultivierung des 
westlichen Auffahrtsarms/B 51 ist in die Pla- 
nung mit aufzunehmen und mit der Stadt 
Münster, als künftiger Eigentümer dieser 
Fläche, abzustimmen. 
Der westliche Auffahrtsarm/ B 51 wird aufgrund 
der Neugestaltung des Knotenpunktes                 
B 51/Wolbecker Straße in seiner heutigen Funkti- 
on nicht mehr benötigt. Zukünftig wird hierüber 
lediglich die Anbindung der Quartiersstraßen Loh- 
ausweg und Damaschkeweg an die Wolbecker 
Straße erfolgen. Die Reduzierung der bisherigen 
Verkehrsbelastung auf diesem Straßenabschnitt 
um ca. 70 % begründet einen Rückbau und die 
Rekultivierung der nicht mehr benötigten Straßen- 
flächen und bietet im unmittelbaren Maßnahmen-

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 5 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
bereich Möglichkeiten zur Schaffung von Aus- 
gleichsflächen. 
Die Stadt Münster als künftige Eigentümerin die- 
ser Flächen erwartet einen auf die spätere Funkti- 
on der Straße angemessenen und städtebaulich 
optimierten Rückbau.  
 
3.1 B 51-3 29-I 5.1- I 1)Einmündung westl. 
Auffahrtsarm/ B 51 
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis 
als bisheriger 
 Eigentümer zu streichen. 
Der westliche Auffahrtsarm/B 51 gehört zum Flur- 
stück 231, Flur 150. Bisheriger
 Eigentümer ist die 
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenver- 
waltung. 
3.2 B 51.3 29-I 5.1- I 1)Einmündung westl. 
Auffahrtsarm/ B51 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der nicht mehr benötigte westliche Anschluss- 
arm der B 51 und die Einmündung an die Wol- 
becker Straße sind bis zur Einmündung Da- 
maschkeweg (Höhe Hs. Nr. 265) auf den Quer- 
schnitt einer Anliegerstraße (5,50 m) zurückzu- 
bauen. Die nicht mehr benötigten Verkehrsflä- 
chen, einschließlich der parallel hierzu verlau- 
fenden Anliegerfahrbahn (vor den Häusern 253 
bis 261), sind zu rekultivieren. Die Planung ist 
mit der Stadt abzustimmen. 
 
 
Die Mittelinsel und die Radien im Bereich der 
Ein
mündung des westlichen Anschlussarms der  
B 51 an die Wolbecker Straße kann entsprechend 
den üblichen Einmündungen im Bereich von 
Wohngebieten (3-achsiges Müllfahrzeug) zurück- 
gebaut werden. Die verbleibende Anliegerstraße 
(5,50 m) dient lediglich der Erschließung der Stra-
ßen Lohausweg, Damaschkeweg und der Anbin- 
dung der Kleingartenanlage. Der vorhandene 
Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn soll als 
Grünstreifen mit dazwischen liegenden Stellplät- 
zen zurückgebaut werden. 
 
3.3 B 51.3 29-I 5.1- I 2) Wendeplatz Auf die Ausbildung eines Wendeplatzes  kann 
verzichtet werden. 
 
Für die Erschließung Damaschkeweg 267 und der 
Kleingartenanlage ist die Anlage eine Wegefläche 
von 4,00 m Breite ausreichend. Die Ausbildung 
einer Wendeanlage in Höhe der Kleingartenanla- 
ge ist für den öffentlichen Verkehr nicht erforder-
lich.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 6 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
4.0 B 51.3  13-I Landschaftspflege- 
rischer Begleitplan 
(LBP) 
Der landschaftspflegerische Begleitplan ist 
an die geänderte Planung anzupassen. 
Durch die geforderte Achsverschiebung für die 
Wolbecker Straße sowie die straßenbegleitenden 
Grünstreifen sind die Ausgleichsbilanzierung und 
der LBP anzupassen. 
 
4.1 B 51.3  13-I LBP Die Unterhaltung der unmittelbar im Zusam- 
menhang mit dem Straßenbau stehenden Aus- 
gleichs- und Ersatzmaßnahmen ist von der 
Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen. 
Im Zusammenhang mit dem Straßenbau werden 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geschaffen 
wie z.B. Bauwerksverzeichnis 30-I, 414-I, 417-I, 
419-I. Diese stehen in direktem Zusammenhang 
mit der Straßenbaumaßnahme. 
 
5.0 B 51.3 12-I 5.1- I Kleingärten Durch die Straßenbaumaßnahme werden 
Flächen der Kleingartenanlagen „Damasch- 
ke“ und „Morgensonne“ vorübergehend bzw. 
dauerhaft in Anspruch genommen. Hierfür ist 
Ersatz bereitzustellen bzw. Entschädigung 
zu leisten. Die Planung ist mit der Stadt ab- 
zustimmen. 
 
Darüber hinaus ist der in § 14 (2) des 
BKleinG angesprochene Ausgleichsbetrag 
zu leisten, der dem Wertunterschied zwi- 
schen der in Anspruch genommenen Fläche 
und dem Ersatzland entspricht. 
 
Für die angeschnittenen Gärten der Kleingar- 
tenanlagen ist im Rahmen der Planfeststel- 
lung eine Regelung im Sinne einer Neuord- 
nung herbeizuführen. Diese Regelung sollte 
durch die landschaftspflegerische Begleit- 
planung erfolgen.  
 
Die Planung ist mit der Stadt Münster und 
dem Kleingartenverein einvernehmlich abzu- 
stimmen. 
Kleingartenanlage „Damaschke“ 
 
Im Ausbauabschnitt der B 51, 3. Bauabschnitt, ist 
die Kleingartenanlage Damaschke durch die ver- 
änderte Rampenlösung mit 14 Kleingartenparzel- 
len durch das Bauvorhaben betroffen.  
Von diesen Kleingärten entfallen 9 Kleingärten 
vollständig einschließlich der Gartenhäuser und 
müssen ersetzt werden. 4 Kleingärten werden 
angeschnitten, bzw. vorübergehend zur Bau- 
durchführung in Anspruch genommen.  
 
Bei der oben geforderten Änderung der Strecken- 
führung für die Wolbecker Straße kann der Eingriff 
in die Kleingartenanlage wesentlich reduziert wer- 
den. 
 
Kleingartenanlage „Morgensonne“ 
 
Die Kleingartenanlage Morgensonne ist mit 15 
Kleingärten betroffen. 1 Gartenhaus wird beseitigt, 
1 Kleingarten muss ersetzt werden. 4 Kleingärten 
werden angeschnitten und Teilflächen dauerhaft 
in Anspruch genommen. In 11 Gärten ist eine 
vorübergehende Inanspruchnahme von Teilflä- 
chen zur Baudurchführung vorgesehen. 
 
In den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen 
ist im Bauwerksverzeichnis auf Seite 3 unter lfd. 
Nr. 12-I mit Bezug auf Lageplan Nr. 5.1-I lediglich

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 7 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
ausgeführt, dass „Gartenhäuser beseitigt und 
Eigentümer entschädigt werden“.  
Die Entschädigung nur der Gartenhäuser reicht 
jedoch nicht aus. Darüber hinaus ist eine Werter- 
mittlung für die gesamte in Anspruch genommene 
kleingärtnerisch genutzte Fläche vorzunehmen 
und eine entsprechende Entschädigung zu leis- 
ten.  
 
Ersatzland / Lärmschutz Kleingartenanlage Da- 
maschke  
Nach den Regelungen des Bundeskleingartenge- 
setzes hat die Gemeinde Ersatzland bereitzustel- 
len oder zu beschaffen. 
Die Stadt Münster hat für die betroffenen Klein- 
gartenanlagen bereits im Zusammenhang mit 
dem Ausbau des 2. Bauabschnittes der B 51 Er- 
satzland in südwestlicher Anlagerung an die vor- 
handene Anlage „Damaschke“ bereitgestellt sowie 
Planungsrecht durch die Aufstellung des Bebau- 
ungsplanes Nr. 347  - Wolbecker Straße / Umge- 
hungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund – 
Ems – Kanal – geschaffen. 
 
 
5.1 B 51.3 3-I 5.1- I Kleingärten Für die vorhandenen Kleingartenanlagen und 
die Ersatzflächen im Anschluss an die Kleingar- 
tenanlage „Damaschke“ im Bebauungsplan Nr. 
347 ist der erforderliche Lärmschutz sicherzu- 
stellen. 
 
Die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen 
entlang der B51 zur Kleingartensiedlung Da- 
maschke müssen dahin gehend überprüft wer- 
den, ob sie zu einem ausreichenden Schutz der 
im B-Plan festgesetzten Fläche für die Kleingar- 
tenanlage führen. 
 
Auf dieser Fläche wurden im Lärmgutachten zum 
Planfeststellungsverfahren keine Immissionspunk- 
te ausgewiesen. Es wird vermutet, dass die Flä- 
che nicht als schützenswert im Sinne der 16. 
BImSchV betrachtet wurde.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 8 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
6.0 B 51.3 201-I 5.1- I Entwässerung Die in Folge der Ersatzlandbereitstell ung für 
die Kleingärten „Damaschke“ sowie die städ- 
tebauliche Entwicklung im südöstlichen 
Quadranten des Knotenpunktes (vorhaben- 
bezogener Bebauungsplan 506) geplanten 
Änderungen an der städtischen Kanalisation 
und am Lohausbach sind zu berücksichti- 
gen.  
 
 
 
Im Einzelnen ergeben sich folgende Konse- 
quenzen: 
Einleitungsstellen E1 /  201-I 
: Die geplante 
Einleitung erfolgt in den verlegten Lohaus- 
bach.  
Einleitungsstellen E2 / 202-I 
: Die geplante 
Einleitung erfolgt in den verlegten Lohaus- 
bach. 
Einleitungsstellen E11 / 209-I 
: Die geplante 
Einleitung erfolgt in die städtische Kanalisa- 
tion. 
Durchlass Lohausbach / Bauwerk 12a: 
  Das 
Bauwerk wird in westliche Richtung ver- 
schoben. 
 
 
Die genaue zeitliche Abfolge und Kostenre- 
gelung ist in enger Abstimmung mit dem 
Vorhabenträger des Bebauungsplanes 506 
und der Stadt abzustimmen. 
Die Fläche zwischen Wolbecker Straße, Umge- 
hungsstraße und dem Lohausbach wird überplant 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan 506). Die 
Stadt plant aus diesem Anlass und aus anderen 
Gründen umfangreiche Arbeiten an der städti- 
schen Kanalisation und an dem Lohausbach mit 
dieser Maßnahme zu verbinden. Es wird davon 
ausgegangen, dass diese Arbeiten vor dem Aus- 
bau der B51 und der Wolbecker Straße durchge- 
führt werden. Im Einzelnen sind dies: 
 
Aufhebung der Gewässereigenschaft des Kloster- 
baches zwischen Wolbecker Straße und Lohaus- 
bach. Das Regenwasser das bisher aus der städ- 
tischen Kanalisation in den Klosterbach eingeleitet 
wird, soll zukünftig über einen Verbindungskanal, 
der im Böschungsfuß der geplanten Böschung der 
Wolbecker Straße bzw. der südlichen Abfahrts- 
rampe der B 51 verläuft, in den Lohausbach abge- 
leitet werden. 
In einem ersten Schritt soll der Lohausbach ab 
dem Ende des vorhandenen Durchlasses in west- 
liche Richtung  auf einer Länge von ca. 230 Meter 
verlegt werden. Dann soll ein Richtungswechsel in 
südliche Richtung erfolgen mit dem Anschluss an 
das vorhandene Bachbett. 
In der Fläche zwischen dem vorhandenem Lo- 
hausbach und dem geplantem Bachbett soll ein 
Regenrückhaltebecken errichtet werden in dem 
das Niederschlagswasser aus der städtischen 
Kanalisation zwischengespeichert wird. 
In einem zweiten Schritt soll der Lohausbach auch 
nördlich der Umgehungsstraße verlegt werden 
und der Durchlass entsprechend verschoben 
werden. Diese Arbeiten würden mit dem Ausbau 
der B51 ausgeführt. 
 
 
7.0 B 51.3  10.2-I Grunderwerb Nach Sichtung der Grunderwerbspläne und  Die aufgeführten liegenschaftlichen Bindungen

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 9 
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
Grunderwerbsverzeichnisse ist zunächst 
festzustellen, dass diese Unterlagen voll- 
ständig und zutreffend sind. 
 
Im Hinblick auf den Erwerb der Flächen 
durch den Straßenbaulastträger bestehen im 
Grundsatz aus liegenschaftlicher Sicht keine 
Bedenken. 
 
Liegenschaftliche Bindungen mit schuld- 
rechtlichem Charakter sind zu beachten. 
 
stellten die ggw. Situation aufgrund der vorliegen-
den Unterlagen dar. Gleichwohl kann – trotz sorg- 
fältiger Recherchen der Angaben – keine Gewähr 
für Vollständigkeit und Richtigkeit, z.B. aufgrund 
von geänderten Grundbuchinhalten, übernommen 
werden. 
 
 
 
Besonderer Hinweis: Durch die Inanspruchnahme 
der Kleingartenanlagen [lfd. Nr. 2.11a Bau-Km 
5.800] sind Verlagerungs- und Entschädigungs- 
kosten durch den Straßenbaulastträger als Verur- 
sacher zu tragen. 
 
8.0 B 51.3  5.1-I Lärmschutz südöstli- 
cher Quadrant 
Für die städtebauliche Entwicklung im süd- 
östlichen Quadranten des Knotens wird 
Lärmschutz erforderlich.  
 
 
 
 
Die Planung ist in den Planfeststellungsun- 
terlagen nachrichtlich zu übernehmen. 
 
Der erforderliche Lärmschutz für die geplante 
städtebauliche Entwicklung im südöstlichen Quad- 
ranten des Knotens wurde zwischen den Vorha- 
benträgern vorabgestimmt und kann nur zwischen 
Hinterkante Gehweg und Böschungsoberkante 
angelegt werden. 
 
Die hierfür erforderlichen Flächen sowie die Kos- 
ten trägt der Vorhabenträger des Bebauungsplans 
Nr. 506. 
 
9.0 B 51.3  5.1-I Brücke für Fußgän- 
ger und Radfahrer 
über die B 51 
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der 
Kleingartenanlage Damaschke einschließlich 
der Bereitstellung von Ersatzgärten ist die an 
das Ersatzland anschließende Wegeverbin- 
dung mit zusätzlicher Brücke für Fußgänger 
und Radfahrer über die B 51 zu berücksichti- 
gen. Insbesondere sind die erforderlichen 
Rampenkonstruktionen in Verbindung mit 
dem Lärmschutzwall planerisch einzubezie- 
hen. 
Die Planung ist mit der Stadt Münster abzu- 
stimmen. 
Die Brücke ist Bestandteil des vom Rat beschlos- 
senen Zielkonzeptes Freizeit und Erholung der 
Grünordnung Münster 
 und im Landschaftspflege- 
rischen Entwicklungskonzept Raum Lütkenbeck 
(s. beiliegende Ausschnittkopie) als konkrete 
Maßnahme vom Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung und Wohnen am 13.02.1992 
beschlossen worden. Im Bebauungsplan Nr. 347 
ist ein entsprechender Hinweis enthalten. 
Die Realisierung liegt in der Baulast der Stadt 
Münster, die planungsrechtliche Absicherung 
sollte im Planfeststellungsverfahren erfolgen.

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 
 10  
Lfd. 
Nr. 
Ab- 
schnitt 
Nr. im 
 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 
10.0 B 51.3   Lärmschutz im Be- 
reich Wolbecker 
Straße 
Es ist zu überprüfen, inwieweit durch die 
Verschiebung der Straßenachse der Wolbe- 
cker Straße nach Norden sowie die Ausrüs- 
tung der Anschlüsse von Lohaus- 
weg/Damaschkeweg und der Ortsfahrbahn 
östlich der B 51 mit Lichtsignalanlagen 
Lärmschutzmaßnahmen 
 erforderlich werden. 
 
Prüfung des Anspruches auf Lärmschutz infolge 
Planänderung 
 
Vergleiche Ziffern 1.1, 1.6 und 2. 
11.0 B 51.3   Lärmschutz im Be- 
reich Warendorfer 
Straße 
Der Baulastträger wird gebeten zu überprü- 
fen, inwieweit durch geeignete Maßnahmen 
der Anteil der aktiv geschützten Gebäude im 
Bereich Knoten Warendorfer Straße erhöht 
werden kann. 
 
Nach den Planunterlagen zum Deckblatt I werden 
im Bereich Knoten Warendorfer Straße nur 41 % 
der Gebäude (Erdgeschoss) bzw. 20 % (oberstes 
Geschoss) aktiv gegen Lärm geschützt.

Anlage3_Beiblatt3

74 Zeichen

Anhang 1
zur Stellungnahme der Stadt Münster
Abschnitt B 51 Blatt 3(3)
9.0

Anlage1a

7782 Zeichen

Unterlage 1 -I 
Planfeststellung  
Deckblatt I 
 
Teil A: - für den Ausbau der 	

 	

 	

 	

  
  von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+300  
 - für den Ausbau der Wolbecker Straße 
  von   Bau-km 0+000 bis  Bau-km 0+552 
  (bisher Bau-km 0+110 bis  Bau-km 0+810) 
 
Teil B: - für den Neubau der      
  von km 7+700 bis Bau-km 8+420 
 
 
Regierungsbezirk : Münster 
Stadt/Gemeinde : Münster 
Gemarkung  : Münster 
 
Erläuterungen zum Deckblatt I 
bestehend aus den Seiten 1 – 3 
und einer Schadstoffabschätzung  
 
Aufgestellt 
 
Münster, 2.Mai 2007 
Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland 
 
i.A. gez. Dieter Reppenhorst 
 
(Oberregierungsbaurat) 
 
 
Satzungsgemäß ausgelegen     Festgestellt gemäß Beschluss vom heu-
        tigen Tage: 
 
in der Zeit vom  ________________________ 
 
bis _________________________(einschließlich) 
 
in der Stadt/Gemeinde ________________________ 
 
 
Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind vor Beginn 
der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. 
 
 
Stadt/Gemeinde 
 
 
____________________________________________ 
   (Unterschrift) 
 
 
(Dienstsiegel) 
Teil A:       
Mappe 1

1 
Erläuterungen 
 
 
Allgemein 
 
Das vorliegende Planfeststellungsverfahren umfasst den Ausbau der B 51 von zwei auf vier 
Fahrstreifen von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+700 (3. Bauabschnitt) und den hieran an- 
schließenden Neubau der B 481n von Bau-km 7+700 bis  Bau-km 11+340 als nördliche Ver- 
längerung der Ortsumgehung Münster (B 51).  
 
Der Planfeststellungsabschnitt liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster.  
 
Der geplante Streckenabschnitt schließt südlich an den 2. Bauabschnitt der B 51 an, der be- 
reits unter Verkehr ist. Im Norden ist der Anschlus s an das bestehende Verkehrsnetz durch 
die Anbindung der B 481n an die L 587 (Schiffahrter Damm) gewährleistet. 
 
In der Zeit vom 13. Februar 2006 bis zum 13. März 2006 erfolgte die Auslegung der Planun- 
terlagen im Rahmen der Planfeststellung. 
 
Als Ergebnis der notwendig gewordenen Aktualisierung des Verkehrsgutachtens vom 
11.09.2006 auf den neuen Prognosehorizont 2020 (bisher 2015) wurde festgestellt, dass die 
Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle B51/Wolbecker Straße in Teilbereichen nicht mehr 
ausreichend ist. Eine Umplanung der Anschlussstelle mit sog. holländischen Rampen wurde 
daher erforderlich. 
Im Bereich des Streckenabschnittes der B 481 von Bau-km 7+700 bis Bau-km 8+420 wurden 
die lärmtechnischen Unterlagen infolge der Verkehrsgutachtenaktualisierung überarbeitet 
 
Im Zuge der B 51 erstreckt sich der Umbau der Anschlussstelle zur Herstellung der sog. „hol- 
ländischen Rampen“ auf den Streckenabschnitt von Bau-km 5+100 bis Bau-km 6+030. Die 
Fahrbahn der B 51 erhält im Streckenabschnitt von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+300 aus 
lärmtechnischen Gründen eine offenporige Asphaltdeckschicht als zusätzliche aktive Lärm- 
schutzmaßnahme. 
Zudem werden die bislang vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wän- 
den und Wällen in ihrem Umfang erweitert. 
. 
 
Die v. g. Umbaumaßnahme berührt die Ausbaustrecke der L 793 (Wolbecker Straße) im 
Streckenabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+552, wobei zu berücksichtigen ist, dass 
die Kilometrierung dieses Streckenabschnittes gegenüber der des im Jahr 2006 ausgelegten 
Planes im Rahmen der Planüberarbeitung geändert wurde.  
 
Aus diesem Grund wurde das Deckblatt I erstellt, das die geänderte Ausführung der An- 
schlussstelle B 51/Wolbecker Straße beinhaltet. 
 
 
Nachfolgend sind die wesentlichsten Änderungen aufgeführt. 
 
 
 
Verkehrsplanerischer Entwurf 
 
Die bisherigen Auf- und Abfahrtsarme der Anschlussstelle B 51/Wolbecker Straße werden in 
ihrer Funktion aufgehoben und durch sog. holländische Rampen ersetzt. 
 
Diese Änderungen sind der beigefügten Unterlage 5.1-I zu entnehmen.

2 
Verkehrsbelastung und Lärmtechnik 
 
Die Verkehrsbelastung für den 3. Bauabschnitt der B 51 und für die B 481n ergibt sich aus 
den Prognoseverkehrsstärken DTV (Kfz/24 h) für das Jahr 2020.  
Die Verkehrsprognosen basieren auf dem Verkehrsgutachten der Ingenieurgruppe für Ver- 
kehrswesen und Verfahrensentwicklung – IVV Aachen - von November 1999 - und der Ak- 
tualisierung dieses Gutachtens vom 11. September 2006.  
Hiernach ist für das Prognosejahr 2020 von folgender Verkehrsbelastung auszugehen:  
 
B 51.3 zwischen Albersloher Weg und der Wolbecker S traße  50.600 Kfz/24 h  
B 51.3 zwischen der Wolbecker Straße und der Warend orfer Straße 41.700 Kfz/24 h  
B 481n zwischen B 51.3 und dem Ausbauende (Schiffah rter Damm) 19.200 Kfz/24h 
B 51 ab Warendorfer Straße 44.500 Kfz/24h    
 
Als aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle B 51/Wolbecker Straße 
wurden gewählt: 
 
- Verlängerung des auf der Südseite der B 51 vorhand enen Lärmschutzwalles von 
Bau-km 5 + 100 bis Bau-km 5 + 140 mit einer Höhe von 2,50 m über Gelände  
- Verlängerung des auf der Nordseite der B 51 vorhan denen Lärmschutzwalles 
von Bau-km 5 + 100 bis Bau-km 5 + 440 mit einer Höhe von 2,00 m über Gelän- 
de  
- Lärmschutzwand an Rampe 3 mit einer Höhe von 3,00 m über Gradiente  
- Lärmschutzwand an Rampe 4 mit einer Höhe von 2,00 m bis 5,00 m über Gra- 
diente 
- Lärmschutzwand auf der Nordseite der B 51 von Bau- km 5 + 830 bis Bau-km 
6+030 mit einer Höhe von 3,00 m über Gradiente  
- Lärmschutzwand auf der Südseite der B 51 von Bau-k m 5 + 791 bis Bau-km  
5 + 874 mit einer Höhe von 6,00 m über Gradiente 
- Lärmschutzwand auf der Südseite der B 51 von Bau-k m 5 + 874 bis Bau-km  
6+ 030 mit einer Höhe von 6,50 m über Gradiente,   
 
Des Weiteren ist für den Bereich Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+300 eine offenporige As- 
phaltdeckschicht  (OPA)  – gem. ARS vom 26.03.2002- vorgesehen. Entsprechend dem v.g. 
Rundschreiben wird ein Korrekturwert von D 
Stro  von -5 dB(A) für den OPA  angesetzt. 
 
Wassertechnische Berechnung 
 
Die wassertechnische Berechnung wurde den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. 
Die geänderten bzw. neuen Einleitungsstellen mit den entsprechenden Einleitungsmengen 
sind nachfolgend aufgeführt. 
 
vorh. Einleitungsstellen 
 
- E 1  in den Lohausbach bei Bau-km 5+509 in einer M enge von bis zu 9,5 l/s 
- E 2 + E 3  in den Lohausbach bei Bau-km 5+509 in e iner Menge von bis zu 3,3 l/s 
- E 4  über eine Regenbehandlungsanlage bei Bau-km 5 +710 in einer Menge bis  
max. 100 l/s 
- E 10  über einen Leichtflüssigkeitsabscheider für Q 
krit  in den Lohausbach in Bau- 
km 0-015 der L 793 in  einer Menge von bis zu 50,9 l/s 
- E 11  in  den Klosterbach bei Bau-km 0+360 der L 7 93 in einer Menge von bis zu  
   0,7 l/s  
 
neue Einleitungsstelle

3 
- E 11A in den Klosterbach bei Bau-km 0+390 der L 79 3 in einer Menge von bis zu  
   61,1 l/s  
Weitere Einzelheiten sind der wassertechnischen Berechnung -Unterlage 11-I -zu entneh- 
men 
 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
Infolge einer erhöhten Neuversiegelung reichen die bisherigen Ausgleichsflächen nicht mehr 
aus und müssen entsprechend erweitert werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan 
weist daher neue Flächen für Ausgleichsmaßnahmen auf.  
Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme A 4a wird im Bereich Maikottenweg –siehe Unterlage 
5.7-I - eine Fläche mit Feldgehölzen, Hecken, extensivem Grünland und Sukzessionsflächen 
angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). 
 
Schadstoffabschätzung 
 
Für das Bauvorhaben wurde eine Abschätzung der Schadstoffbelastung durchgeführt. Die 
zulässigen Grenzwerte werden nicht überschritten. 
 
Grunderwerb  
 
Das Grunderwerbsverzeichnis wurde den geänderten Verhältnissen angepasst. 
Einzelheiten sind dem Grunderwerbsverzeichnis und den –plänen -Unterlage 10-I - zu ent- 
nehmen.

Anlage4_2_Antwort-Obm

2626 Zeichen

DER

OBERBURGERMEI

Ssy\sg fl MÜNSTER

in
NG,

STER

Postanschrift: Stadt Münster « 43127 Münster
VERKEHRSPLAN UNG
Bürgerinitiative Mauritz Stadthaus 3,Albersioher WVeg
Herrn A.Katzer Auskunftarkeit
Maikottenweg 21 Frau Hecht
155 Mü er Zimmer: 236
ASS Munst Telefon: 0251492 - 5163
Telefax: 0251492 - 7765
E-Mail:
stadtplanung®stadt-
muenster.de
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben): Münster, 10.05.2007
16.04.2007 61.42.0012 f e AUS

Ausbau der B 51- Lärmschutz
hier: Ihre Anregung nach $& 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen
(Ifd. Nr. 43/2007)

Sehr geehrter Herr Katzer,

wie Sie bereits in Ihrem Schreiben erwähnt haben, hatte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertre-
tung Münster-Mitte mit dem Antrag A-M/0004/2006 vom 20.03.2006 die Verwaltung aufgefordert,
im Zuge des Ausbaus der Umgehungsstraße B 51 und ihrer Verlängerung als B 481n dafür zu
sorgen, dass auch die Bewohner von Mauritz angemessen gegen Verkehrslärm geschützt wer-
den".

Nach den Ergebnissen des offen gelegten Lärmgutachtens zum Ausbau der B 51 besteht west-
lich des DEK im Bereich der Wohnbebauung des Stadtbezirks Mitte kein Rechtsanspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen infolge des geplanten Ausbaus der B 51 - 3. Bauabschnitt, da die zuläs-
sigen Grenzwerte der 16.BlmSch hier nicht überschritten werden.

Die Verantwortung und Entscheidung über die Ausgestaltung und Erfüllung des erforderlichen
Lärmschutzes liegt beim Baulastträger Bundesrepublik Deutschland (BMVBS). Die Stadt Münster
kann als Träger öffentlicher Belange keine Forderungen an die Ausbildung des Lärmschutzes
geltend machen, die über den gesetzlich erforderlichen Rahmen und Notwendigkeit hinausgehen,
da eine alleinige Übernahme der Mehrkosten nicht finanzierbar ist. (siehe auch Vorlage
252#2006, Seite 4, 3. Absatz). -

ı -
Mit freundlichen Grüßen

v

Dr. Tillmann

Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen \'
Sparkasse MünsterandOst  Kia.-Nr. 752 (BLZ 400 50150) Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 40040028) MM Hauptvenmittlung (0251) 492-0 ")
DL. Bundesbank Filiale MS Kto.-Nr. 40.001 700 (BLZ40000000) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 400 700.30) Teiefax (0251) 492-7700
Postbank Dortmund Kto.-Nr.21 136461 (BLZ440 10046) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BLZ 400 800.40) Stadtverwaltung @stadt-muenster de

SES Kto.-Nr. 1010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksbank Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (812 401 600 50) www.muenster deistadt
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20151) WestLB AG Kto.-Nr. 61226 (8LZ 400 500 00)

33

Anlage1 Deckblatt

365 Zeichen

Anlage 1 
 zur Vorlage V/0506/2007 
 
 
 
(1a)   Erläuterungsbericht  zum Deckblatt  I  
- Teil A + B (B51-3 und B 481n) 
 
(1b)   Erläuterungsbericht zum Deckblatt  I   
zu der lärmtechnischen Untersuchung  
für den Ausbau des 3. Bauabschnitts der B51 
 
(1c)  Erläuterungsbericht  zum Deckblatt  I   
zu der lärmtechnischen Untersuchung  
für den Neubau der B 481

Anlage1c

16448 Zeichen

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n   -Münster- 02.05.2007 
 
 
I 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Unterlage 12.1.I 
 
Erläuterungsbericht 
 
zum Deckblatt I 
 
Zu der Lärmtechnischen Untersuchung für den Neubau der B 481n 
als nördliche Verlängerung der Ortsumgehung Münster (B51)  
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
1 Allgemeines ..........................................................................................II 
2 Rechtliche Grundlagen .........................................................................II 
2.1 BimSchG...............................................................................................II 
2.2 16. BimSchV ........................................................................................III 
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge............................................III 
3 Verkehrsverhältnisse ...........................................................................III 
3.1 Maßgebende Geschwindigkeiten (v) und LKW-Anteile (p)................. IV 
3.2 DTV(2020)-Werte................................................................................ IV 
4 Rechtliche Beurteilung........................................................................ IV 
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen ....................... V 
6 Lärmschutzmaßnahmen ..................................................................... VI 
7 Verzeichnis der Anlagen ................................................................... VIII 
8 Lärmtechnische Berechnungen ........................................................ VIII

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n   -Münster- 02.05.2007 
 
 
II 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
 
1 Allgemeines 
 
 Der Neubau der Bundesstraße 481 beginnt am Ende der Ausbaustrecke der B 51, 
3.Bauabschnitt bei Bau-km 7+700 etwa 70 m südlich der Warendorfer Straße (L 
793). 
 Die 3,64 km lange Neubaumaßnahme endet bei Bau-km 11+340 ca. 170 m nördlich 
der Sudmühlenstraße (K 7). 
  
 Durch ein auf den Prognosehorizont 2020 aktualisiertes Gutachten vom 11. Sep-
tember 2006 der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verkehrsentwicklung 
(IVV) wurde ein Deckblatt I zu den Planfeststellungsunterlagen vom 05.12.2005 
notwendig. 
  
 Im Bereich des Knotenpunktes der Warendorfer Straße mit der B 481n (Lageplan 1) 
erhöhte sich der Durchschnittliche Tägliche Verkehr (DTV) an verschiedenen Emit-
tenten. Aus diesem Grund wurden hier alle Gebäude neu berechnet. 
  
 Im weiteren Verlauf (Lagepläne 2 bis 5) der B 481n Richtung Norden, wurde in dem 
oben genannten aktualisierten Verkehrsgutachten ein geringeres Verkehrsaufkom-
men prognostiziert. Aus Gründen des Vertrauensschutzes werden hier die höheren 
DTV Werte sowie die höheren Immissionspegel aus dem Planfeststellungsverfahren 
vom 05. Dezember 2005 zu Grunde gelegt. 
  
2 Rechtliche Grundlagen 
2.1 BimSchG 
 
 Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau 
oder der wesentlichen Änderung von Straßen ist das Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BimSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 
14.05.1990. 
 In den §§ 41 - 43 des BimSchG wird der Lärmschutz beim Neubau und der wesent-
lichen Änderung von Straßen und Schienenwegen, die so genannte Lärmvorsorge, 
behandelt.  
 Nach §41 (1) BimSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öf-
fentlichen Strasse sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine 
schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem 
Stand der Technik vermeidbar sind. 
 Dies gilt nach §41 (2) jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem ange-
strebten Schutzzweck stehen. 
 Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend 
geschützt werden, besteht ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen  
 Zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen am Haus werden die Anbringung von 
 
· Schallschutzfenstern 
· Lüftern

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n   -Münster- 02.05.2007 
 
 
III 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
· neuen Rollladenkästen etc. gezählt. 
 
Nur in den Bereichen wo zwischen den Kosten des aktiven Lärmschutzes und des 
passiven Lärmschutzes einschließlich der Kosten für Entschädigung der Außen-
wohnbereiche oder zwischen Kosten und Nutzen, ein offensichtliches Missverhältnis 
besteht, kann der aktive Lärmschutz zugunsten des passiven Lärmschutzes unter-
bleiben (§ 41 Abs. 2 BimSchG). 
Das Verhältnis zwischen Schutzzweck und Kostenaufwand für die Maßnahmen an 
der Straße ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. 
2.2 16. BimSchV 
  
 Konkretisiert werden diese Vorschriften durch die Sechzehnte Verordnung zur 
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverord-
nung– 16.BImSchV) vom 12.06.1990. 
 Für die Fahrbahn ist ein lärmmindernder Belag, gemäß Allgemeinem Rundschreiben 
 (ARS) Nr. 14/1991 des Bundesministers für Verkehr (BMV) vom 25.04.1991 das als 
Ergänzung zur 16. BImSchV veröffentlicht wurde, entsprechend einer Korrektur Dstro 
= -2 dB(A) vorgesehen.  
 Nach § 2 Abs.2 der 16.BImSch-Verordnung ergibt sich die Art der vorgezeichneten 
Anlagen und Gebiete aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen.  
Gemäß § 2 Abs.1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden zum 
Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs-
geräusche folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt:  
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge 
 
   	 
 
 
	 
 
 
 Krankenhäuser, Schulen  57 dB(A) 47 dB(A) 
 Kur- und Altenheime  
 
 reine und allgemeine Wohn- 
 sowie Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A) 
 
 Kern-, Dorf-, Mischgebiete  64 dB(A) 54 dB(A) 
 
 Gewerbegebiete  69 dB(A) 59 dB(A) 
 
 Für Wohnbebauung im Außenbereich (AU) werden die Immissionsgrenzwerte für 
Kern-, Dorf-, Mischgebiete angenommen. 
 Kleingartenanlagen werden in ihrer Schutzwürdigkeit wie "Kern-, Dorf- und Misch-
gebiete" eingestuft, wobei jedoch nur der Immissionsgrenzwert für den Tag beurteilt 
wird, da eine nächtliche Nutzung nicht vorgesehen.  
 
3 Verkehrsverhältnisse 
 
 Grundlage für die neu erstellte lärmtechnische Untersuchung zum Deckblatt I ist ei-
ne Verkehrsuntersuchung (Stand: 11.September 2006), die durch die Ingenieur-

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n   -Münster- 02.05.2007 
 
 
IV 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
gruppe IVV-Aachen erstellt wurde. Die Verkehrsuntersuchung für den Raum Müns-
ter/Telgte weist im Planfall P_RE 2020 folgende Prognosebelastungen für das Jahr 
2020 aus: 
 
3.1 Maßgebende Geschwindigkeiten (v) und LKW-Anteile (p) 
 
 Strasse  Abschnitt v*
(Pkw / Lkw)  p*
(Tag / Nacht)                       . 
 B 51.3  bis Warendorfer Straße (L 843) 100/80 km/h tags = 13% / nachts = 12% 
 B 481n bis Ausbauende   100/80 km/h tags = 12% / nachts = 12% 
 L 843  bis Knoten B51/B481n  50/50 km/h tags = 13% / nachts = 7% 
 B 51  ab Knoten B51/B481n  70/70 km/h tags = 13% / nachts = 13% 
 *v = Geschwindigkeit 
 *p = LKW –  Anteil 
 
3.2 DTV(2020)-Werte 
DTV-Belastungen
im Knotenpunkt B 51/B481n/Warendorfer Str.
Verkehrsstärken 2020 gem Planfall P_RE_2020 
Seite11 des IVV-Gutachtens vom 11.September 2006 
10.150 
3.710 
12.150 
9.190 6.670 
2.530 
11.460 
11.470 
830 
9.740 
2.120 
1.510 
4.130 
6.550 
840 
8.180 
4.090 
7.220 
2.400 11.860 
1.600 250 
13.710 
12.700 
22.050 
22.050 
12.290 
10.150 
12.290 
10.170 9.020 
20.650 
21.080 
41.730 
19.190 
44.490 26.410 
von Münster nach Telgte 
B 481n 
B 51 
Mondstraße 
Dyckburgstraße 
Bahnlinie 
Warendorfer Straße 
 
 
4 Rechtliche Beurteilung 
 
 In der 16.BimSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 sind lärm-
schutzauslösende Kriterien festgelegt, wie die Definition von Bau oder wesentlicher 
Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte, die Einstufung betroffener

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V 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Bebauung in eine Gebietskategorie und die Berechnung des Beurteilungspegels. 
 
 Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße besteht ein 
Anspruch auf Lärmschutz grundsätzlich nur, wenn der von der neuen oder geänder-
ten Straße ausgehende Verkehrslärm den nach §2 (1) der 16. BImSchV 
maßgeblichen Immissionsgrenzwert überschreitet. 
 Der hierfür maßgebende Beurteilungspegel ist grundsätzlich nicht als "Summenpe-
gel" unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene 
Verkehrswege zu ermitteln. Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) 
und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Stra-
ße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen zu keiner 
Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (BVerwG 4. Se-
nat, Az: 4 C 9/95, Datum: 1996-03-21). 
 
· B 481n
 
 
Bei dem geplanten Neubau der B 481 handelt es sich nach §1 (1) der 
16.BImSchV um den Bau einer öffentlichen Straße. 
 
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen 
 
 Die Berechnungsgrundlagen wurden gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an 
Straßen" vom 04.10.1990 (RLS 90) gewählt. 
 Gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung wurde der Beurteilungspegel für 
Wohngebäude nach Anlage 1 zu dieser Rechtsverordnung berechnet.  
 Die Berechnungen wurden gemäß dieser Anlage zur Verkehrslärmschutzverordnung 
mit dem Prognoseverkehr durchgeführt. Der Beurteilungspegel wurde für den Tag  
(600
 Uhr - 2200 Uhr) und für die Nacht (2200 Uhr - 600 Uhr) berechnet.  
Eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege wird bei der Er-
mittlung der Anspruchsberechtigung nicht berücksichtigt. 
 Die lärmtechnische Untersuchung wurde nach RLS 90 mit dem Computerprogramm 
"SoundPLAN 6.4 –  Version 28.01.2007-" durchgeführt, wobei örtliche Gegebenhei-
ten wie Bebauung, Geländehöhen, Abschirmungen sowie Höhenlagen von Straßen 
und Bauwerken berücksichtigt wurden. Die durch die vorgesehenen Lärmschutzein-
richtungen (Wälle und Wände) entstehenden zusätzlichen Schallreflexionen werden 
ebenfalls in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.  
 
 Die B 481n verläuft in unterschiedlichen Höhenlagen.  
 
 Von Baubeginn (7 + 700  - 8 + 260)  Dammlage 
    (8 + 260 - 8 + 370)  Einschnittslage  
    (8 + 370  - 8 + 750)  Dammlage 
    (8 + 750  - 8 + 870)  Einschnittslage 
    (8 + 870  - 9 + 390)  Dammlage  
    (9 + 390  - 10+ 010)  Einschnittslage 
    (10+ 010  - 11+ 340)  Dammlage  
 bis Bauende

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VI 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
6 Lärmschutzmaßnahmen 
 
 Aus den Berechnungsergebnissen ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen (Anlage 
12.2.I) ist ersichtlich, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte insbesondere für 
Wohnbebauung sowohl tags als auch nachts, zum Teil deutlich überschritten wer-
den. Zum Schutz der Anlieger wurden folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen 
gewählt: 
 
 Nr. Ort der LS-Maßnahme Art Länge Höhe (ü. Gradi.)  Fläche 
 
 1. K33  (Dyckburgstraße) LS-Wand 110m 4,00m 440m2 
 2. K33  (Dyckburgstraße) LS-Wand 138m 3,00m 414m2 
 3. K33  (Dyckburgstraße) LS-Wand 45m 3,00m 135m2 
 4. B51  (nördl. Abfahrtsarm) LS-Wand 441m 3,00m 1328m2 
 5. B51  (südl. Abfahrtsarm) LS-Wand 252m 3,00m 756m2 
 6. L843 (Am Pulverschuppen) LS-Wand 280m 3,00m 840m2 
 7. B481n (westl. Kleingartenanlage) LS-Wall 770m 2,00m 6160m3 
 8. B481n (östl. Kleingartenanlage) LS-Wall 670m 2,00m 5360m3 
 B481n (Trogbauwerk Mariendorfer Straße) 
 9.  LS-Wand 100m 1,30m 130m2 
 10.  LS-Wand 90m 1,30m 117m2 
 11.  LS-Wand 190m 1,30m 247m2 
 12.  LS-Wand 190m 1,30m 247m2 
 13.  LS-Wand 170m 2,00m 340m2 
 14.  LS-Wand 170m 2,00m 340m2 
 
  Gesamtlänge der Lärmschutzwände: 2176m 
Gesamtlänge der Lärmschutzwälle: 1440m 
 
Alle Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Knotens B51 / B481n wurden in Form 
von hochabsorbierenden Lärmschutzwällen geplant, da aufgrund der nahen Wohn-
bebauung nicht genügend Flächen für LS-Wälle zur Verfügung stehen. 
Im weiteren Streckenverlauf der B 481n und sowie im Trogbauwerk Mariendorf wur-
den ebenfalls hochabsorbierende Materialien für die Lärmschutzwände vorgesehen, 
mit Ausnahme der beidseitig aufgesetzten 1,30m hohen LS-Wände auf dem Krag-
arm im Bereich der Mariendorfer Straße. 
  
zu 1. LS-Wand (h = 4,00 m) an der K33 (Dyckburgstraße)
 
 
 An der Dyckburgstraße (im Bereich der Einmündung Warendorfer Straße) wurde die 
LS-Wand so bemessen, dass der Immissionsgrenzwert für die Häuser an der Dyck-

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VII 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
burgstraße im Erdgeschoss Tags eingehalten wird. Einzige Ausnahmen sind die 
Gebäude Dyckburgstraße 2-6 (Immissionsorte 12 / 27 / 28), wo der Lärmeinfluss der 
Warendorfer Straße zu dominierend ist. 
 Eine weitere Erhöhung der geplanten LS-Wand ist aufgrund der teilweise zwei-
geschossigen Bauweise und der Vielzahl der Lärmemittenten nicht sinnvoll. 
 
zu 2/3. LS-Wand (h = 3,00 m) an der K33 (Dyckburgstraße)
 
 
 In diesem Bereich der Dyckburgstraße geht der Hauptlärm von der B51 (Fahrbe-
ziehung Münster-Telgte / Telgte-Münster) aus. Deshalb würde eine weitere 
Erhöhung der geplanten 3,00m hohen Lärmschutzwand an der Dyckburgstraße zu 
keiner spürbaren Minderung der Immissionspegel der angrenzenden Wohn-
bebauung führen. 
 Alle Lärmschutzmaßnahmen mindern den Schallpegel, der in unmittelbarer Nähe 
gelegenen Dyckburgstraße an der Wohnbebauung um bis zu 16,7 dB(A) an der 
Dyckburgstraße 28b (Immissionsort 19 B). 
 
zu 4/5. LS-Wände (h = 3,00 m) an der B481n / B51 von/nach Richtung Telgte
 
 
 Dieses Teilstück der B481n / B51 verursacht durch seinen hohen DTV-Wert von 
34.340 Kfz/24h in Kombination mit der Dammlage in den angrenzenden Wohnge-
bieten die höchsten Emissionen. Um dennoch einen größtmöglichen Schutz für die 
angrenzenden Wohngebiete (Dyckburgstraße südlich sowie auch nördlich) zu er-
langen, wurden entlang der hier in Dammlage verlaufenden B51 beidseitige 3,00 m 
hohe Lärmschutzwände vorgesehen. 
 Durch diese beiden Lärmschutzwände in Kombination mit den anderen Lärm-
schutzmaßnahmen (2 und 3) wird der Immissionspegel an den Gebäuden der 
Dyckburgstraße um durchschnittlich 7,9 dB(A) reduziert. 
 Aus städtebaulichen Gründen wurde die LS-Wandhöhe auf 3,00 m begrenzt. 
 
zu 6. LS-Wand (h = 3,00 m) an der L843 (Am Pulverschuppen)
 
 
 Diese 280m lange Lärmschutzwand verringert den ankommenden Immissionspegel 
an der dahinter liegenden Wohnbebauung um bis zu 10,7 dB(A) an der Warendorfer 
Straße 259 (Immissionsort 81 C). Es lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass die 
dort zulässigen Grenzwerte für Wohngebiete in den Obergeschossen teilweise       
überschritten werden. Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand ist aus städte-
baulichen sowie aus Kostengründen nicht möglich. 
 
 
zu 7/8. LS-Wälle (h = 2,00 m) an der B 481n (Hatzfeldweg und Kleingartenanlage)
 
  
 und 
  
zu 9-14.LS-Wände (h = 1,30 - 2,00 m) an der B 481n (Mariendorfer Straße) 
  
 In diesen beiden Bereichen werden aus Gründen des Vertrauensschutzes die hö-
heren DTV Werte (Gutachten Februar 2003), sowie die höheren Immissionspegel 
(Planfeststellungsverfahren vom 05. Dezember 2005) zu Grunde gelegt.

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VIII 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Dieser Lärmtechnischen Untersuchung für den Bereich des Knotenpunktes der Wa-
rendorfer Straße mit der B 481n (Lageplan 1) liegen neuen Verkehrszahlen 
zugrunde.  
Hieraus ergibt sich für 12 Gebäude (IO-Nr: 15, 19, 21, 24, 94, 100, 104, 105, 106, 
107, 108 und 110) ein zusätzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem 
Grunde nach. 
 
 
7 Verzeichnis der Anlagen 
 
 Bezeichnung
   Maßstab   Unterlage Blatt / Seite 
 
 Erläuterungsbericht      12.1.I  I - VIII 
 Lärmtechnische Berechnungen     12.2.I  1 - 31 
 Lageplan   1 : 1000   12.4.I  1 
 
 
 
 
8 Lärmtechnische Berechnungen

Anlage3_Beiblatt1

113 Zeichen

Anhang 1
zur Stellungnahme der Stadt Münster
Abschnitt B 51 Blatt 1(3)
1.0
1.7
8.0
1.4
1.3
1.2
1.1
Wolbecker Str.

Anlage3_Beiblatt2

128 Zeichen

Anhang 1
zur Stellungnahme der Stadt Münster
Abschnitt B 51 Blatt 2(3)
3.3
5.1
5.0
2
3
3.1
3.2
1.6
1.7
10
5.0
6.0
Wolbecker Str.

Anlage_2_2_Grafik

278 Zeichen








3.1 
3.2 
2.3 
2.2 
2.1 
1.1 
1.2 
1.3 
B51 3. Bauabschnitt 
Knoten B481n/Warendorfer Straße 
Knoten B51/Wolbecker Straße 
Text 
Planfeststellung B51/B481n - Deckblatt I 
Lärmtechnisches Untersuchungsgebiet 
LMP = Lärmminderungsplanung, Stadt Münster 2001

Anlage_2_3_Tabelle

930 Zeichen

Vergleich zwischen Planfeststellungsverfahren 2005 mit 1. Deckblattverfahren (2007) 
Anzahl der Gebäude mit Anspruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV für passiven Schallschutz 
im Erdgeschoss 
Planung 2005 Planung 2007 Planung 2005 Planung 2007 Pla nung 2005 Planung 2007 
für Tag/Nacht 0 0 1 0 18 18 
für Nachts 0 0 0 6 17 26 
aktiv geschützt 34 34 126 121 40 31 
Gebäude insges. 
aktiv geschützt in 
Prozent (%) 100 100 99 95 53 41 
im Oberstes Geschoss 
Planung 2005 Planung 2007 Planung 2005 Planung 2007 Pla nung 2005 Planung 2007 
für Tag/Nacht 17 6 4 4 32 37 
für Nachts 6 0 54 39 7 7
aktiv geschützt 11 28 69 84 16 11 
Gebäude insges. 
aktiv geschützt in 
Prozent (%) 32 82 54 66 29 20 
34 127 75 
34 127 55 
Anspruchs- 
voraussetzung 
Knoten B51/Wolbecker Straße B51 3. Bauabschnitt Knote n B481n/Warendorfer Straße 
Anspruchs- 
voraussetzung 
Knoten B481n/Warendorfer Straße B51 3. Bauabschnitt Knoten B51/Wolbecker Straße

Anlage3 Deckblatt

209 Zeichen

Anlage 3 
 zur Vorlage V/0506/2007 
 
 
 
 
Stellungnahme der Stadt Münster  zum Deckblatt I 
 
für den Ausbau der B51 - 3. Abschnitt  
und  
für den Neubau der B 481n (Verlängerung bis zum Schifffahrter Damm)

Anlage1b

19253 Zeichen

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3  -Münster- 02.05.2007 
 
 
I 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Unterlage 12.1.I 
 
Erläuterungsbericht 
 
zum Deckblatt I 
 
Zu der Lärmtechnischen Untersuchung für den Ausbau des  
3. Bauabschnittes der B 51 von km 5+100 bis km 7+700 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Seite 
 
1 Allgemeines.....................................................................................II 
2 Rechtliche Grundlagen....................................................................II 
2.1 BImSchG.........................................................................................II 
2.2 16. BImSchV ...................................................................................II 
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge ......................................III 
3 Verkehrsverhältnisse......................................................................III 
3.1 DTV(2020)-Werte:......................................................................... IV 
4 Rechtliche Beurteilung ................................................................... V 
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen ................. V 
6 Lärmschutzmaßnahmen................................................................ VI 
7 Verzeichnis der Unterlagen........................................................... XI

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3  -Münster- 02.05.2007 
 
 
II 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
 
1 Allgemeines  
 
 Der 3.Ausbauabschnitt der Bundesstrasse 51 erstreckt sich zwischen Bau-km 5+100 
und Bau-km 7+700. 
 Die 2,60 km lange Ausbaumaßnahme beginnt nördlich an der bereits ausgebauten 
B51 (2.Bauabschnitt) im Bereich der Wolbecker Straße (L 793) und endet ca. 70m 
südlich der Warendorfer Straße (L 843). 
 Durch eine geänderte Knotenpunktsform im Bereich der Wolbeck Straße sowie der 
nachträglichen Berücksichtigung eines sogenannten OPA (Offenporiger Asphaltbe-
ton) wurde zu den bestehenden Planfeststellungsunterlagen ein Deckblatt erforder-
lich.  
 
2 Rechtliche Grundlagen 
2.1 BImSchG 
 Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau 
oder der wesentlichen Änderung von Straßen ist das Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BimSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 
14.05.1990. 
 In den §§ 41 - 43 des BimSchG wird der Lärmschutz beim Neubau und der wesent-
lichen Änderung von Straßen und Schienenwegen, die sogenannte Lärmvorsorge, 
behandelt.  
 Nach §41 (1) BimSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öf-
fentlichen Strasse sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine 
schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem 
Stand der Technik vermeidbar sind. 
 Dies gilt nach §41 (2) jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem ange-
strebten Schutzzweck stehen. 
 Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend 
geschützt werden, besteht ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen  
 Zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen am Haus werden die Anbringung von 
 
· Schallschutzfenstern 
· Lüftern 
· neuen Rollladenkästen etc. gezählt. 
 
Nur in den Bereichen wo zwischen den Kosten des aktiven Lärmschutzes und des 
passiven Lärmschutzes einschließlich der Kosten für Entschädigung der Außen-
wohnbereiche oder zwischen Kosten und Nutzen, ein offensichtliches Missverhältnis 
besteht, kann der aktive Lärmschutz zugunsten des passiven Lärmschutzes unter-
bleiben (§ 41 Abs. 2 BimSchG). 
Das Verhältnis zwischen Schutzzweck und Kostenaufwand für die Maßnahmen an 
der Straße ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. 
 
2.2 16. BImSchV 
 Konkretisiert werden diese Vorschriften durch die Sechzehnte Verordnung zur

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III 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverord-
nung– 16.BImSchV) vom 12.06.1990. 
 
von km 5+100 bis km 7+300 
 
 Für diesen Fahrbahnabschnitt wird eine offenporige Asphaltdeckschicht (OPA) 
als Straßenoberfläche gewählt, gemäß Allgemeinem Rundschreiben (ARS) Nr. 
5/2002 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) 
vom 26.03.2002 das als Ergänzung zur 16. BImSchV veröffentlicht wurde. Entspre-
chend dieses ARS wird ein Korrekturwert von DStro = -5 dB(A) für den OPA mit 
Kornaufbau 0/8 vorgesehen. 
 
von km 7+300 bis km 7+700
 
 
 Da sich in diesem Teilabschnitt keine angrenzende Wohnbebauung befindet, wird 
als Fahrbahnoberfläche ein lärmmindernder Belag, gemäß Allgemeinem Rund-
schreiben (ARS) Nr. 14/1991 des Bundesministers für Verkehr (BMV) vom 
25.04.1991 vorgesehen. Dieses Allgemeine Rundschreiben dient als Ergänzung zur 
Tabelle 4 der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen -Ausgabe 1990- (RLS90). 
Entsprechend dieses ARS wird ein Korrekturwert von DStro = -2 dB(A) vorgesehen. 
 
 Nach § 2 Abs.2 der 16.BImSch-Verordnung ergibt sich die Art der vorgezeichneten 
Anlagen und Gebiete aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen.  
Gemäß § 2 Abs.1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden zum 
Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs-
geräusche folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt:  
 
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge 
 
   	 

 
 
	 
 
 
 Krankenhäuser, Schulen  57 dB(A) 47 dB(A) 
 Kur- und Altenheime  
 
 reine und allgemeine Wohn- 
 sowie Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A) 
 
 Kern-, Dorf-, Mischgebiete  64 dB(A) 54 dB(A) 
 
 Gewerbegebiete  69 dB(A) 59 dB(A) 
 
 Für Wohnbebauung im Außenbereich werden die Immissionsgrenzwerte für Kern-, 
Dorf-, Mischgebiete angenommen. 
 Kleingartenanlagen werden in ihrer Schutzbedürftigkeit wie Kern-, Dorf-, Mischgebie-
te eingestuft. Sie werden jedoch nur nach dem Immissionsgrenzwert für Tag beur-
teilt, da eine nächtliche Nutzung nicht vorgesehen ist. 
 
3 Verkehrsverhältnisse 
 
 Grundlage für die lärmtechnische Untersuchung dieses Deckblattes I ist eine über-

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3  -Münster- 02.05.2007 
 
 
IV 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
B51.3/Wolbecker Straße Prognose 2020 gem. IVV von: 11. September 2006
Belastungszahlen in Kfz/24h
41.730
21.080 20.650
B 51
5.000 16.080 16.550 4.100
WESTKNOTEN OSTKNOTEN
N
3.450 1.550 2.800 1.300
10.360 13.290 12.530
20.670 W o l b e c k e r  S t r a ß e 27.400
10.310 10.020 14.870
1.840 6.380 1.200 8.510 1.150 290 1.150 290
8.220 16.080 16.550 9.710
24.300 26.260
50.560
arbeitete Verkehrsuntersuchung (Stand: September 2006), die durch die Ingenieur-
gruppe IVV-Aachen erstellt wurde. Der Planfall P_RE 2020 der Verkehrsuntersu-
chung für den Raum Münster/Telgte weist folgende Prognosebelastungen für das 
Jahr 2020 aus: 
 
3.1 DTV(2020)-Werte: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Strasse  Bau-km DTV*
2015 v*
(Pkw / Lkw) p*
(Tag / Nacht) 
 
 freie Strecke:
 
 
 B 51 5+100 –  5+690 50.560 Kfz/24h 100 / 80 km/h 16% / 15% 
 B 51 5+690 –  7+700 41.730 Kfz/24h 100 / 80 km/h 13% / 12% 
 
 Anschlussstelle Wolbecker Straße (L 793)
 
 
 nordöstl. Auffahrt 4.100 Kfz/24h 50 / 50 km/h 13% / 12% 
 südöstl. Abfahrt 9.710 Kfz/24h 50 / 50 km/h 16% / 15% 
 südwestl. Auffahrt 8.220 Kfz/24h 50 / 50 km/h 16% / 15% 
 nordwestl Abfahrt 5.000 Kfz/24h 50 / 50 km/h 13% / 12% 
 
 *DTV =  Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke 
 *v = Geschwindigkeit 
 *p = LKW –  Anteil

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V 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
4 Rechtliche Beurteilung 
 
 In der 16.BimSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 sind lärm-
schutzauslösende Kriterien festgelegt, wie die Definition von Bau oder wesentlicher 
Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte, die Einstufung betroffener 
Bebauung in eine Gebietskategorie und die Berechnung des Beurteilungspegels. 
 
 Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße besteht ein 
Anspruch auf Lärmschutz grundsätzlich nur, wenn der von der neuen oder geänder-
ten Straße ausgehende Verkehrslärm den nach §2 (1) der 16. BImSchV maßgebli-
chen Immissionsgrenzwert überschreitet. 
 Der hierfür maßgebende Beurteilungspegel ist grundsätzlich nicht als "Summenpe-
gel" unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Ver-
kehrswege zu ermitteln. Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und 
die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße 
entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen zu keiner Gesamtbelastung 
führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (BVerwG 4. Senat, Az: 4 C 9/95, 
Datum: 1996-03-21). 
 
· B 51.3
 
 
Für den geplanten Ausbau der B 51.3 und der Anschlussstelle Wolbecker 
Straße liegt nach §1 (2) Abs.1 der 16.BImSchV eine wesentlich Änderung vor, 
da die Straße um eine oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraft-
fahrzeugverkehr baulich erweitert wird. 
 
· L 793 (Wolbecker Straße)
 
 
Bei dem geplanten Ausbau der Wolbecker Straße liegt ein erheblicher bauli-
cher Eingriff vor, da neue Abbiegestreifen gebaut werden. 
Nach §1 (2) Abs.2 der 16.BImSchV ist die Änderung dann wesentlich, wenn 
durch den baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändern-
den Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms 
 
o um mindestens 3 dB(A) 
o oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in 
der Nacht erhöht wird. 
o Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des 
von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von 
mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht durch einen 
erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbe-
gebieten. 
 
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen 
 
 Die Berechnungsgrundlagen wurden gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an 
Straßen" vom 04.10.1990 (RLS 90) gewählt. 
 Gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung wurde der Beurteilungspegel für 
Wohngebäude nach Anlage 1 zu dieser Rechtsverordnung berechnet.

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3  -Münster- 02.05.2007 
 
 
VI 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
 Die Berechnungen wurden gemäß dieser Anlage zur Verkehrslärmschutzverordnung 
mit dem Prognoseverkehr durchgeführt. Der Beurteilungspegel wurde für den Tag  
(600 Uhr - 2200 Uhr) und für die Nacht (2200 Uhr - 600 Uhr) berechnet.  
 Die lärmtechnische Untersuchung wurde nach RLS 90 mit dem Computerprogramm 
"SoundPLAN 6.4 – Version 28.01.2007-" durchgeführt, wobei örtliche Gegebenheiten 
wie Bebauung, Geländehöhen, Abschirmungen sowie Höhenlagen von Straßen und 
Bauwerken berücksichtigt wurden. Die durch die vorgesehenen Lärmschutzwände 
entstehenden zusätzlichen Schallreflexionen werden ebenfalls in den Berechnungs-
ergebnissen berücksichtigt.  
 
6 Lärmschutzmaßnahmen 
 
 Aus den Berechnungsergebnissen (Unterlage 12.2.I) ohne aktive Lärmschutzmaß-
nahmen ist ersichtlich, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte insbesondere für 
die Wohngebiete, sowohl tags als auch nachts, zum Teil deutlich überschritten wer-
den: 
Alle Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der B 51.3 zwischen der Wolbecker Straße 
(L 793) und der Warendorfer Straße (L 843) wurden in Form von hochabsorbieren-
den Lärmschutzwänden geplant, da aufgrund der nahen Wohnbebauung nicht ge-
nügend Flächen für Lärmschutzwälle zur Verfügung stehen.  
 Im Bereich der Wolbecker Straße (L 793) wurde eine neue Knotenpunktssituation in 
Form von sogenannten Holländischen Rampen konzipiert. 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In den Fällen, in denen die Beurteilungspegel die maßgeblichen Immissionsgrenz-
N

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3  -Münster- 02.05.2007 
 
 
VII 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
werte überschreiten, liegen für die jeweiligen Eigentümer der betroffenen baulichen 
Anlagen die Anspruchsvoraussetzungen zur Erstattung der Kosten für Lärmschutz 
an Gebäuden (sogenannter passiver Lärmschutz) vor, sofern nicht die vorhandenen 
Bauschalldämmmaße der Umfassungsbauteile den auftretenden Lärm bereits auf 
zumutbare Innenpegel abmindern.  
Im Einzelnen wird auf die Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des 
Bundes-Immissionsgesetzes (24. BImSchV) verwiesen. 
 
Um eine Gleichbehandlung aller angrenzenden Wohngebiete zu gewährleisten 
wurden die einzelnen Lärmschutzmaßnahmen so dimensioniert, dass fast alle 
maßgeblichen Immissionsgrenzwerte im Erdgeschoss am Tag und in der Nacht, 
sowie im 1. Obergeschoss am Tag eingehalten werden. 
Einzige Ausnahme im Wohngebietsbereich ist das Gebäude Nr. 78 (Manfred von 
Richthofen Str. 105). Hier wird der Immissionspegel des 1.Obergeschosses am 
Tag um lediglich 0,15 dB(A) überschritten. 
 
Zum Schutz der Anlieger wurden folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen ge-
wählt: 
 
 
 Nr.  Ort der Lärmschutzmaßnahme Lage Art Länge Höhe 
 
 
 1. B 51 (km 5+100 - km 5+440)  li. LS-Wall 340 m 2,0 m 
         über Gradiente 
 
 2.1 B 51  (nordwestl. Stützwand III.)  li. LS-Wand 139 m 1,6-7,2 m 
        über Gradiente der B 51 
 
 2.2 B 51  (nordöstl. Stützwand IV.)  re. LS-Wand 135 m 1,6-7,2 m 
        über Gradiente der B 51 
 
 2.3 B 51  (südöstl. Stützwand I.)  re. LS-Wand 146 m 1,6-7,2 m 
        über Gradiente der B 51 
 
 2.4 B 51  (südwestl. Stützwand II.)  li. LS-Wand 141 m 1,6-7,2 m 
        über Gradiente der B 51 
 
 3.1 B 51  (westl. Anschl. Wolbecker Str.–  km 6+028) li. LS-Wand 390 m 3,0 m 
         über Gradiente der nordwestl. Rampe 
 
 3.2 B 51  (östl. Anschl. Wolbecker Str.–  km 6+021) li. LS-Wand 377 m 2,0-6,5 m 
           über Gradiente der nordöstl. Rampe 
 
 4 B 51  (km 6+030 –  km 6+740)  li. LS-Wand 710 m 5,7 m 
     mit Kragarm    über Gradiente 
 
 5 B 51  (km 6+035 –  km 6+750)  re. LS-Wand 715 m 5,7 m 
      mit Kragarm    über Gradiente 
 
 6 B 51  (km 6+750 –  km 6+923)  li. LS-Wand 173 m 5,5 m 
          über Gradiente 
 
 7 B 51  (km 6+761 –  km 7+308)  re. LS-Wand 547 m 5,5 m 
          über Gradiente

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VIII 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Holländischen Rampen an der Wol-
becker Straße (L 793): 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zu 1.
 
 
Südlich der Wolbecker Straße wurde ein 2,00 m (über Gradiente) hoher und 340 
m langer Lärmschutzwall, zum Schutz der Kleingärten und eines Spielplatzes, ge-
plant. 
Dieser Wall wird aus Überschussmassen der Troglage (km 5+920 bis km 6+825) 
errichtet. 
 
zu 2.1
 
 
Von km 5+648 bis km 5+787 wird eine 139 m lange Lärmschutzwand vorgesehen. 
Diese 1,60 m - 7,20 m (über Gradiente der B51) hohe Lärmschutz-Stützwand be-
steht aus Beton mit einer hochabsorbierenden Vorsatzschale. Diese Lärmschutz-
wand (sowie bei den Lärmschutz-Stützwänden 2.2 / 2.3 / 2.4) dient gleichzeitig als 
1,30 m (über Gradiente der Rampe) hohe Absturzsicherung an der Rampe. 
 
zu 2.2 
 
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird analog zu 2.1, an der nordöstlichen 
Rampe von km 5+652 bis km 5+787, eine 135 m lange 1,60 m - 7,20 m hohe 
Lärmschutz-Stützwandwand mit hochabsorbierender Vorsatzschale vorgesehen. 
 
zu 2.3 
2.1 
3.1 
1 
2.2 
3.2 
2.3 
2.4 
N 
Wolbecker Straße 
B 51

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IX 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
Diese hochabsorbierende Lärmschutz-Stützwand an der südöstlichen Rampe (von 
km 5+462 bis km 5+608) hat eine Höhe von 1,60 m - 7,20 m und eine Länge von 
146 m. 
 
zu 2.4 
 
Analog zu 2.3 wird diese 141 m lange hochabsorbierende Lärmschutz-Stützwand 
an der südwestlichen Rampe von km 5+462 bis km 5+603 mit einer Höhe von 
1,60 m - 7,20 m gebaut. 
 
zu 3.1 
 
In diesem Bereich wurde eine aktive Lärmschutzmaßnahme mit einer Höhe von 
3,00 m über Gradiente der nordwestlichen Rampe konzipiert. 
Diese hochabsorbierende Lärmschutzwand beginnt bei km 6+028 und hat eine 
Länge von 390 m. Sie endet an der Einmündung zur Wolbecker Straße (L 793). 
 
zu 3.2 
 
Am östlichen Anschlussarm der B51 mit der Wolbecker Straße (L 793) wurde eine 
Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m bis 6,50 m über Gradiente der nord-
östlichen Rampe berechnet. 
Die Lärmschutzwand besteht aus fünf Teilstücken: 
 
· h = 2,00-3,00 m  l = 9 m  2,00-3,00 m Beton 
· h = 4,00 m  l = 82 m  3,00 m Beton +1,00 m transparentes Material 
· h = 5,00 m  l = 47 m  3,00 m Beton +2,00 m transparentes Material 
· h = 6,00 m  l = 83 m  3,00 m Beton +3,00 m transparentes Material 
            mit Abkröpfung (siehe Skizze) 
· h = 6,50 m  l = 156 m  3,00 m Beton +3,50 m transparentes Material 
     
       mit Abkröpfung (siehe Skizze) 
  l = 377 m 
 
Systemskizze 
mit Abkröpfung

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X 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
zu 4. u. 5. 
  
Die Fahrbahn der B 51 (3. Bauabschnitt) wird ab km 5+920 in Troglage bis km 
6+825 geführt. 
Zwischen den Brückenbauwerken Laerer Landweg (km 6+030) und Pleistermüh-
lenweg (km 6+750) liegt die Fahrbahn 2,00 m unter dem Gelände. Das 710 m –  
715 m lange Trogbauwerk wird aus lärmtechnischen Gründen beidseitig mit 3,30 
m (über Gelände) hohen Lärmschutzwänden versehen. Die Wände enden mit ei-
nem 3,53 m (Außenmaß), bzw. 2,50 m (Innenmaß) breiten Kragarm. 
 
 
 
  Systemskizze 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diese Lärmschutzmaßnahmen sowie alle folgenden Maßnahmen wurden so kon-
zipiert, dass in den beidseitig vorhandenen Wohngebieten die zulässigen Immissi-
onsgrenzpegel im Erdgeschoss tags und nachts sowie im 1.Obergeschoß tags 
nicht überschritten werden. 
 
zu 6.
 
  
Diese 5,50 m hohe Lärmschutzwand wird mit einer Länge von 173 m ausgebildet. 
Der 3,00 m hohe untere Teil dieser Lärmschutzwand besteht aus Beton mit einer 
hochabsorbierenden Vorsatzschale. Hierauf wird eine 2,50 m hohe transparente 
Wand angebracht. 
 
zu 7. 
  
Auf der östlichen Seite der B51 wird eine 5,50 m hohe und 547 m lange hochab-
sorbierende Lärmschutzwand vorgesehen, die wie unter Pkt.6 konstruiert wird. 
 
Die Gesamtlänge der Lärmschutzwände beträgt:   3473 m 
und die der Lärmschutzwälle beträgt:     340 m

Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3  -Münster- 02.05.2007 
 
 
XI 
 
  
 -Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2 
7 Verzeichnis der Unterlagen 
 
 Bezeichnung
   Maßstab  Unterlage Blatt / Seite 
 
 Erläuterungsbericht      12.1.I  I - XI 
 Lärmtechnische Berechnungen     12.2.I  1 - 45 
 Übersichtslageplan  1 : 5000   12.3.I   1 
 Lagepläne   1 : 1000   12.4.I  1 - 4

Beratungsverlauf (5)

16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.08.2007 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße 44
  • Mondstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Dyckburgstraße 28b
  • Mariendorfer Straße
  • Albersloher Weg
  • Schifffahrter Damm
  • Lohausweg
  • Damaschkeweg 267
  • Laerer Landweg
  • Hegerskamp
  • Lütkenbecker Weg
  • Hörsterplatz 2
  • Hatzfeldweg
  • Schiffahrter Damm
  • Am Pulverschuppen
  • Umgehungsstraße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 105
  • Hammer Straße
  • Burgstraße
  • Maikottenweg 21
  • Am Lohausbach
  • Jägersteg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0506/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37