V/0506/2007
Entwurf der Stellungnahme Stadt Münster zum Deckblatt I der Planfeststellung für den Ausbau der B51
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Beschlussvorlage
12575 Zeichen
V/0506/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Entwurf der Stellungnahme Stadt Münster zum Deckblatt I der Planfeststellung für den Ausbau
der B51
Beratungsfolge
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung
29.08.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die politischen Gremien nehmen die im Deckblattverfahren vorgenommenen Änderungen für
den Ausbau des 3. Abschnitts der B 51 und für den Neubau der B 481n zur Kenntnis
(Anlage 1, 2).
2. Die Stadt Münster stimmt den Änderungen der im Deckblatt I offen gelegten Planung für den
Ausbau des 3. Abschnitts der B 51 und dem Neubau der B 481n im Grundsatz zu.
3. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 3 ihre Stellungnahme zum Deckblattverfah-
ren im Planfeststellungsverfahren der B 51 / B 481n ab und verweist auf die im Hauptverfah-
ren am 17.05.2006 vorgebrachten, bisher noch nicht abschließend behandelten Forderungen
und Anregungen.
4. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadt Münster
• den Ausbau der Wolbecker Straße gemäß den Angaben und Zielvorgaben der Anlage 3
zu planen,
• den Neubau des Knotenpunktes B51/Wolbecker Straße frühstmöglich zu realisieren
• frühzeitig mit der Stadt Münster und der Wasserstraßenbauverwaltung des Bundes ein
Gesamt-Verkehrslenkungskonzept für die Bauzeit des DEK und der B51/B481n zu entwi-
ckeln.
5. Der Bürgerantrag nach GO Nr. 43/207 (Anlage 4) ist mit dieser Ratsvorlage erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Stadt Münster an den erhöhten Ausbaukosten des
Knotens B 51 / Wolbecker Straße nach den Regelungen des Bundesfernstraßengesetz beteiligen
muss. Nach einer vorläufigen Schätzung des Landesbetriebs Straßenbau betragen die Gesamt-
mehrkosten für den Knotenausbau ca. 3,8 Mio €. Für den städtischen Kostenanteil werden GVFG-
Mittel beim Land NRW beantragt, so dass ca. 15% der Kosten von der Stadt Münster zu finanzie-
ren sind.
Vorlagen-Nr.:
V/0506/2007
Auskunft erteilt:
Herr Dr. Oellers
Ruf:
492 61 50
E-Mail:
Oellers@stadt-muenster.de
Datum:
26.07.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0506/2007
Begründung:
Zu 1.:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des 3. Abschnitts der B51 und für den Neubau der der
B 481n („verlängerte Umgehungsstraße“) vorgelegten Stellungnahmen und Einwendungen Plan-
änderungen vorgenommen, dazu das Deckblatt I erstellt und eine 2. Offenlegung vom 21.05. -
20.06.2007 veranlasst.
Die Stadt Münster ist aufgefordert, bis zum 18. Juli 2007 dazu Stellung zu nehmen. Die Verwal-
tung hat zur Wahrung der Fristen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden parlamentarischen
Beratungen und Beschlussfassung unmittelbar nach den Sommerferien durch den Rat - nach Vor-
beratung im Interfraktionellen Arbeitskreis am 11.07.2007 - die vorläufige Stellungnahme (Anlage
3) am 17.07.2007 abgegeben. Für das Nachreichen der Beschlüsse des Rates hat die Anhö-
rungsbehörde (Bezirksregierung Münster) eine Fristverlängerung bis zum 03.09.2007 gewährt.
Die vom Landesbetrieb vorgenommenen Planänderungen berücksichtigen insbesondere auch die
Konsequenzen einer deutlich höheren Verkehrsprognose für das Zieljahr 2020 gemäß der vor-
genommenen Aktualisierung durch das Ingenieurbüro IVV Aachen vom 11.09.2006.
Die vorgenommenen Planänderungen im Deckblatt I beziehen sich im wesentlichen auf folgen-
de Maßnahmen:
Im Bereich der B 51:
• Umbau der Anschlussstelle B 51 / L793 (Wolbecker Straße)
Herstellung als Raute mit „holländischen Rampen“ entsprechend den vorherigen Knotenpunk-
ten Albersloher Weg und Hammer Straße
• Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen u. a. in Form von Wänden, Wällen und Einbau einer
hochwirksamen lärmarmen Fahrbahndecke („offenporige Asphaltdecke“) unter Berücksichti-
gung des erhöhten Lärmschutzerfordernisses aufgrund der neuen Verkehrsprognose.
Im Bereich der B 481n:
• Anpassung des Lärmschutzes (z.B. Wände), vornehmlich im Knoten Warendorfer Straße auf-
grund der aktualisierten Verkehrsprognose
Die drei Erläuterungsberichte zum Deckblatt I der Planfeststellung und zu den aktualisierten lärm-
technischen Untersuchungen für die B51 – 3. Abschnitt und B 481n sind der Vorlage als Anlage
1a, b, c zur Information beigefügt. Hier sind auch die wesentlichen, aktualisierten neuen Verkehrs-
prognosezahlen ausgewiesen.
Ergänzend zu dieser Vorlage erhalten die Fraktionen / Parteien im Rat und in der BV-Ost je-
weils gesondert einen Satz farbiger Pläne mit Empfehlungen der Verwaltung zur Umgestaltung der
Wolbecker Straße im Deckblatt-Plangebiet und für die an den Knoten Wolbecker Straße angren-
zenden Straßenabschnitte. Hier ist zu beachten, dass der Text der Anregungen/Forderungen in
der Anlage 3 auf Basis der offen gelegten Pläne erstellt sind.
Zu 2. - 4.:
Das Deckblattverfahren hat die wesentlichen Forderungen in der Stellungnahme der Stadt
Münster vom 17.05.2006 zum Planfeststellungs-Hauptverfahren (vergleiche Ratsvorlage
252/2006) aufgegriffen, die Planung mit folgenden Änderungen überarbeitet und als Deckblatt I
erneut offengelegt:
- 3 -
V/0506/2007
- Neubau des Knoten Wolbecker Straße / B51 als Raute mit holländischen Rampen und
Neubau der Brücke
- Überarbeitung der Verkehrsprognose für das Zieljahr 2020 auf der Grundlage der Bundesver-
kehrszählung 2005
- Einbau einer hochwirksamen Fahrbahndecke auf der B51 (von km 5+100 bis km 7+ 300)
- Überprüfung und Überarbeitung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen
(Wände, Wälle, Lärmschutzfenster…) auf Basis der o.g. Änderungen
Damit wird eine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit
und städtebaulichen Gestaltung der Ausbaumaßnahme der B51 im Bereich des 3. Bauab-
schnitts erreicht, wie z.B. :
- ca. 70% des Durchgangsverkehrs im Bereich der Anliegerbebauung der Wolbecker Straße an
der westlichen Verbindungsrampe werden durch die neue Knotenpunktlösung vermieden.
- Der aktive Lärmschutz für die angrenzende Wohnbebauung im Knotenbereich der Wolbecker
Straße wird deutlich verbessert.
- Die hochwirksame lärmarme Fahrbahndecke (OPA-Belag) bringt dauerhaft mind. 5 dB(A)
verbesserten aktiven Lärmschutz im Bereich St. Mauritz (bis zum Baukm 7 + 300). Damit
werden auch die Obergeschosse weitgehend aktiv und nicht (wie vorher geplant) nur passiv
geschützt.
Von daher begrüßt die Stadt Münster die überarbeitete Planung sehr und stimmt der Pla-
nung des Deckblatt I im Grundsatz zu.
Die Ergebnisse der überarbeiteten Lärmschutzplanung im Deckblatt I sind von der Verwaltung
besonders überprüft, mit der ursprünglichen Planung im Hauptverfahren 2006 verglichen und in
der Anlage 2 zusammengefasst dargestellt und bewertet worden. Während im Bereich des 3.
Abschnitts der B51 der aktive Lärmschutz insbesondere in den Obergeschossen deutlich verbes-
sert werden konnte, ist hingegen leider festzustellen, dass der aktive
Lärmschutz für die Wohnbe-
bauung im Knoten Warendorfer Straße/B51/B481n auch im Vergleich zum 3. Abschnitt der B51
relativ gering
ausgestaltet ist (vergleiche Anlage 2 – Tabelle).
Hier wird der Baulastträger gebeten zu pr üfen, wie der aktive Lärmschutz verbessert wer-
den kann, z.B. durch Einbau einer lärmarmen Fahrbahndecke auch im Knotenbereich der Waren-
dorfer Straße/B51 (Anlage 3 - Ziffer 10).
Die Verwaltung hat die vorgelegte und offen gelegte Planung des Deckblatt I im Detail überprüft
und einige weitergehende städtebauliche und verkehrliche Verbesserungen als Forderun-
gen und Anregungen zusammengestellt (Anlage 3).
Die Hauptforderungen beziehen sich auf
- eine städtebauliche Optimierung und verbesserte Gestaltung des Knotenpunktausbaus der
Wolbecker Straße und
- verkehrstechnisch verbesserte Übergänge im Zuge des Ausbaus der Wolbecker
Straße nach Westen und nach Osten (vornehmlich im westlichen Anschlussbereich der Anlie-
gerfahrbahn der Wolbecker Straße östlich der B51).
Da der heutige Knotenausbau der B51 / Wolbecker Straße erhebliche Defizite in der Leis-
tungsfähigkeit und Verkehrssicherheit ausweist, bittet die Stadt Münster, den Neubau des
Knotenpunktes frühstmöglich zu realisieren , ggf. auch einen vorgezogenen Neubau zu prü-
fen.
- 4 -
V/0506/2007
Auch bittet die Stadt Münster, dass der Landesbetrieb Straßenbau frühzeitig in Abstimmung mit
der Stadt Münster und der Wasserstraßenbauverwaltung des Bundes, ein Gesamt-
Verkehrslenkungskonzept für die Bauzeit des Ausbaus des DEK und der B51 im Stadtbezirk
Ost erarbeitet.
Die Anlage 3 wurde im Interfraktionellen Arbeitskreis am 11.07.2007 vorberaten und der Be-
zirksregierung Münster als Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren unter dem Vorbehalt
der parlamentarischen Beratungen und Beschlussfassung des Rates zu dieser Vorlage (im
Rahmen der gesetzlich definierten Frist zum 18.07.2007) als vorläufige
Stellungnahme der
Stadt Münster übersandt.
Zu 5.:
Die BI Mauritz hat mit Datum vom 24.04.2007 im Bürgerantrag Nr. 43/2007 angeregt, den akti-
ven Lärmschutz beim vierstreifigen Ausbau der B51 in Form eines Lärmschutztunnels mit einem
begrünten Deckel im Bereich von St. Mauritz vorzunehmen (Anlage 4). Sie verweist u.a. auch auf
Probleme eines konventionellen Lärmschutzes in der Fernwirkung, wie sie im Stadtteil Roxel beim
Ausbau der A1 aus der Bürgerschaft vorgetragen werden. Die BI Mauritz hat auch vorgeschlagen
zu prüfen, ob ein Teil der gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen, die beim Ausbau des DEK und der
B51 erforderlich werden, zur Finanzierung eines Lärmschutztunnels mit einem begrünten Deckel
über der Fahrbahn der B51 im Bereich St. Mauritz eingesetzt werden können.
Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 10.05.2007 der BI Mauritz als Zwischennachricht
mitgeteilt, dass „die Verantwortung und Entscheidung über die Ausgestaltung und Erfüllung des
erforderlichen Lärmschutzes für die B51 beim Baulastträger Bundesrepublik Deutschland (Bun-
desverkehrsminister) liegt. Die Stadt Münster kann als Träger öffentlicher Belange keine Forde-
rungen an die Ausbildung des Lärmschutzes geltend machen, die über den gesetzlich erforderli-
chen Rahmen hinausgehen, da eine alleinige Übernahme der Mehrkosten von der Stadt nicht fi-
nanzierbar ist.“ Auf die Ratsvorlage 252/2006 (Seite 4, 3. Absatz) wird verwiesen.
Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Stadt Münster im Planfeststellungsverfahren
zusätzliche
Forderungen zum Lärmschutz, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen nur dann geltend
machen kann, wenn sie bereit ist, entsprechende Mehrkosten zu finanzieren. Da die Stadt Münster
sich bereits verpflichtet, Mehrkosten in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio € zu finanzieren,
sieht die Verwaltung die Stadt aufgrund der Haushaltslage nicht in der Lage, Mehrkosten für einen
Lärmschutztunnel mit einem begrünten Deckel - nach Angabe der Straßenbauverwaltung mit
Mehrkosten in Höhe von ca. 10 Mio € - zu finanzieren.
Von daher wird die Anregung 43/2007 der BI Mauritz – entsprechend der bereits abgegebenen
Stellungnahme im Hauptverfahren 2006 - nicht aufgenommen.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
- 5 -
V/0506/2007
Anlagen:
(1a) Erläuterungsbericht zum Deckblatt I - Teil A + B (B51-3 und B 481n)
(1b) Erläuterungsbericht zum Deckblatt I zu der lärmtechnischen Untersuchung
für den Ausbau des 3. Bauabschnitts der B51
(1c) Erläuterungsbericht zum Deckblatt I zu der lärmtechnischen Untersuchung
für den Neubau der B 481
(2) Ergebnisse des Vergleichs der lärmtechnischen Überarbeitung des Deckblatts I
zur Planung im Hauptverfahren 2006
(3) Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I für den Ausbau der B51 - 3. Abschnitt
und für den Neubau der B 481n (Verlängerung B51 bis zum Schifffahrter Damm)
(4.1) Bürgerantrag Nr. 43/2007 der BI Mauritz (begrünte Abdeckung der Fahrbahn…)
vom 24.04.2007
(4.2) Stellungnahme (Zwischennachricht) der Verwaltung / Obm vom 10.05.2007
Anlage_2_1_Laermschutz
9711 Zeichen
...
67 30 0041 17.07.2007
Herr Besler 67 98
Anlage 2 zur Vorlage 506/2007
Lärmtechnische Beurteilung des geplantes Lärmschutzes
der B51-3. Abschnitt und B481n im Deckblattverfahren 2007
mit Vergleich zum Planfeststellungsverfahren 2006
1. Plan- Änderungen im Deckblatt I
im Vergleich zum Planfeststellungsverfahren 2006
1.1 Aktualisierung der Verkehrsprognose
Durch die Aktualisierung der Verkehrsprognose und Ä nderung des Prognosehorizonts von
2015 auf 2020 ergeben sich z. T. deutlich höhere Ve rkehrsbelastungswerte für die einzelnen
Streckenabschnitte im Plangebiet (mit Ausnahme auf der B481 n). Auch beim Lkw-Anteil
sind in manchen Streckenabschnitten Erhöhungen prognostiziert.
1.2 Änderung der Straßenführung
Der Verkehrsknoten B51/ Wolbecker Straße wird als „ Raute mit holländische Rampen“ ge-
plant. Das beinhaltet vor allem eine Bündelung der Zu- und Abfahrtsrampen im Brückenbe-
reich der B51. Die alten Verbindungsrampen entfallen als Zubringer zur B51.
1.3 Änderung der aktiven Schallschutzmaßnahmen
Im Knoten B51/ Wolbecker Straße wurden die Lärmschutzwälle und –wände der Änderung
der Straßenführung angepasst. Ansonsten sind an der gesamten Ausbaustrecke keine er-
heblichen baulichen Änderungen der Lärmschutzwälle/ -wände geplant. Vom Baubeginn süd-
lich des Knotens B51/ Wolbecker Straße (km 5+100) b is zur Höhe der Gaststätte Maikotten
(km 7+300) wird im Streckenbereich der B51 eine hoc hwirksamere lärmarme Fahrbahnde-
cke (offenporige Asphaltdecke (OPA 2) als Fahrbahnbelag eingebaut, der dauerhaft -5 dB(A)
Lärmminderung bringen soll. Im Anschlussbereich bis zum Jägersteg (km 7+700) bleibt es
bei der Verwendung eines lärmarmen Asphaltmastixbel ages, der einen zusätzlichen aktiven
Lärmschutz von -2 dB(A) bringt.
Keine Änderungen des Lärmschutzes werden im Neubauabschnitt der B481n
erforderlich, da
hier keine Verkehrszuwächse prognostiziert wurden. Der aktive Lärmschutz im Knoten
B51/Warendorfer Straße wurde - trotz höherer Verkeh rsbelastung im Überwurf der B51 -
nicht angepasst, der erforderliche Lärmschutz soll vorwiegend passiv erbracht werden. .
2. Konsequenzen hinsichtlich der Beurteilung des Straßenverkehrslärms
Zur Beurteilung des Lärmschutzes im Deckblatt I wird die Ausbaustrecke B51 analog zum
Planfeststellungsverfahren 2005 in zwei Teilabschnitte untergliedert :
(siehe Karte / Beiblatt 1)
Knoten B51/Wolbecker Straße,
B51 3. Bauabschnitt und
Im Neubau-Abschnitt B481n ergeben sich nur kleinere Änderungen im Knotenpunk t
B51/B481n/Warendorfer Straße. Die lärmtechnische Be urteilung der Neubaustrecke B 481n
ist im Planfeststellungsverfahren 2006 und im Deckb lattverfahren nahezu identisch. Eine
nochmalige Beurteilung wird daher für die Neubaustrecke der B 481n nicht vorgenommen.
- 2 -
...
2.1 Passiver Schallschutz
an Gebäuden der B51 (siehe Beiblatt 2)
Durch den Ausbau der B51/B481n werden auch Anspruch svoraussetzungen für passive
Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden ausgelöst.
Im Knotenbereich B51 / Wolbecker Straße und im Streckenbereich des 3. Bauabschnitt
der B51 ändert sich der aktive bzw. passive Schallschutz zum Teil erheblich
(siehe Beiblatt 2):
- Im Erdgeschoss der Gebäude (mit Anspruch auf Lärmschutz) bleibt d ie Anzahl der aktiv
geschützten Gebäude annähernd gleich.
- Die Obersten Geschosse der Gebäude (mit Anspruch auf Lärmschutz) werden i m Kno-
tenbereich Wolbecker Straße erheblich besser aktiv geschützt. Im Deckblatt werden nun
mehr 82% der Gebäude in den obersten Geschossen ak tiv geschützt (vorher: 32%).
- Im Streckenbereich des 3. Bauabschnittes der B51 verbessert sich der Anteil der aktiv
geschützten Obergeschosse auf 66% (vorher 54%). Di e Lärmzunahmen durch den prog-
nostizierten höheren Verkehr werden in diesen Teil abschnitten durch die lärmmindernde
Wirkung des Flüsterasphalts (OPA2) kompensiert
Im Knotenbereich der B51/Warendorfer Straße wird der aktive
Lärmschutz in Form von
3m hohen Lärmschutzwänden im Brückenbereich aus stä dtebaulichen Gründen nicht erhöht.
Infolge der höheren Verkehrsprognose ergibt sich da durch, dass ca. 10% mehr Gebäude im
EG und im OG passiv geschützt werden müssen, um den gesetzlich Lärmsch utz zu errei-
chen.
Es ist hier zu prüfen, ob nicht auch im Knotenberei ch der B51/Warendorfer Straße ein
lärmmindernder Fahrbahnbelag zur Verbesserung des a ktiven Lärmschutzes der Be-
bauung an der Warendorfer Straße/Mondstraße eingebaut werden kann.
3. Lärmschutzwirkung der geplanten Schallschutzmaß nahmen im ersten Oberge
schoss (Deckblatt I ) im Vergleich mit der Ist-Sit uation
(siehe Tabelle in der Grafik des Beiblattes 1)
Im Knoten B51/Wolbecker Straße werden die Lärmbelastungen und die daraus resultie -
renden Lärmschutzansprüche und -maßnahmen für jeden Verkehrsweg (B51 und Wolbe-
cker Straße) einzeln
ermittelt. Das Vorgehen entspricht der 16. BImSchV „Verkehrslärm-
schutzverordnung“, nach der die Ansprüche auf Lärmschutz je Verkehrsweg getrennt zu prü-
fen und festzulegen sind. Ein lärmenergetische Addi tion beider Verkehrsquellen erfolgt hier
(anders als bei der Lärmminderungsplanung) nicht.
Durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der B51 we rden an den Gebäuden an der
Wolbecker Straße im heutigen Rampenbereich der B51 (mit Anspruch au f Lärmschutz)
Lärmminderungen von 3 bis 11 dB(A) erreicht.
Im Auswirkungsbereich des Ausbaus der Wolbecker Straße werden trotz höherer Ver-
kehrsbelastungen beim Lärmpegel Verbesserungen um 1 bis 2 dB(A) erreicht. Eine An-
spruchsvoraussetzung auf Lärmschutz in Hinblick auf diesen Verkehrsweg ergibt sich daher
hier nicht. Nach der 16. BImSchV liegt beim Ausbau der Wolbecker Straße keine wesentliche
Änderung des Verkehrsweges vor, da die Lärmpegel an den nächstgelegenen Gebäud en
trotz des erheblichen baulichen Eingriffes nicht um 3 dB(A) erhöht werden.
- 3 -
3.2 Vergleich der Lärmimmission 2020 mit der Lärm-I st-Situation
Ein Vergleich mit der Lärm-Ist-Situation (aus den Lärmberechnungen der Lärmminde-
rungsplanung der Stadt Münster) ist für den Knoten B51/Wolbecker Straße nicht direkt
möglich , da hier bei der Ist-Situation die Lärmpegel der B 51 und der Wolbecker Straße ener-
getisch addiert werden. Die Ergebniswerte sind in d er Tabelle in der Grafik des Beiblattes 1
ausgewiesen und nur informell zu verstehen.
Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: je näher ein Gebäude zur B51 liegt, desto höher fal-
len die summativ betrachteten Pegelminderungen beim Vergleich Ist-Situation mit dem Plan-
fall 2020 mit Lärmschutzmaßnahmen aus.
Im Streckenbereich des 3. Bauabschnittes der B51 werden an den unmittelbar angren-
zenden Gebäuden Pegelminderungen durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen von über
10 dB(A) erreicht. Das entspricht in etwa einer Hal bierung der Lautstärke (Lautheit).
Hier nimmt die Lärmbelastung wie auch die Schutzwir kung der Lärmschutzmaßnahmen
– lärmphysikalisch bedingt - mit der Entfernung zur B51 ab, erreichen aber z.B. am Immissi-
onsort 2.1 (Beiblatt1) immer noch 6 dB(A). D ie Pegelminderungen sind somit immer
noch in einer Entfernung von 80 m von der Achse der B51 bei freier Schallausbreitung deut-
lich wahrnehmbar.
Ein Vergleich zwischen Planfall mit Lärmschutzmaßna hmen und dem Ist-Zustand ist in die-
sem Streckenabschnitt besser möglich, da hier nur d ie B51 als Verkehrslärmquelle relevant
ist. Im Vergleich zur Ist-Situation wird hier in de r ersten Häuserreihe in etwa eine Halbierung
der Lärmbelastung in 2020 gegenüber heute zu erreichen sein.
Im Knoten B51/Warendorfer Straße ist die Wirkung der geplanten aktiven Schallschutz -
maßnahmen 2020 aufgrund des komplexen Verkehrsknote ns sehr unterschiedlich. Die ge-
wählten Immissionsorte sind im Sinne einer konserva tiven Abschätzung kritische Standorte.
Die Schutzwirkung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen ist mit 1 bis 2 dB(A) gering. Dies
hängt mit der größeren Entfernung der Immissionsort e von den Lärmschutzwänden längs
der B51 ab und der damit verbundenen geringeren Schalldämpfung.
Der Vergleich mit dem Ist-Zustand fällt günstiger aus. Hier sind an den Immissionsor ten 1.1
und 1.2 ca. 6 bzw. 2 dB(A) Pegelminderungen zu erwarten, die vor allem aus den Abnahmen
der Verkehrsbelastung in den Straßen Mondstraße/Dyk burgstraße aufgrund der planungs-
bedingten Verkehrsverlagerungen resultieren. Am Imm issionspunkt 1.3 wird das 1. Oberge-
schoss zwar nur geringfügig geschützt, aber im Erdg eschoss wird über 10 dB(A) Minderung
durch die aktive Lärmschutzmaßnahme erreicht. Das t rifft auch für den Vergleich mit der Ist-
Situation zu. 10 dB(A) Pegelminderung entspricht in etwa einer Halbierung der Lautstärke
(Lautheit).
4. Lärmtechnische Auswirkungen der beantragten Verschiebung der Verkehrsachse
Wolbecker Straße
In Abwandlung zum Deckblattverfahren soll die von d er Stadt geforderte Verschiebung der
Verkehrsachse der Wolbecker Straße - in Höhe der Br ücke über die B51 um ca. 10 m nach
Norden - lärmtechnisch beurteilt werden. Im Bereich der Einmündung des Anbindungspunk-
tes des Lohaus-/ Damaschkeweges an die Wolbecker St raße soll die Verkehrsachse wieder
der bestehenden Straßenführung folgen.
Die vorgeschlagene Verschiebung der Trasse der Wolb ecker Straße wird im Bereich der
Bebauung nahe an der B51 nur zu geringfügigen Lärmp egelerhöhungen (von unter 1 dB(A))
führen. Die Zunahme des Lärmpegels befindet sich damit im nicht-hörbaren Wahrnehmungs-
bereich.
Umweltamt
Anlage4 Deckblatt
223 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0506/2007 (4.1) Bürgerantrag Nr. 43/2007 der BI Mauritz (begrünte Abdeckung der Fahrbahn…) vom 24.04.2007 (4.2) Stellungnahme (Zwischennachricht) der Verwaltung / Obm vom 10.05.2007
Anlage2 Deckblatt
158 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0506/2007 Ergebnisse des Vergleichs der lärmtechnischen Überarbeitung des Deckblatts I zur Planung im Hauptverfahren 2006
Anlage4_1_BA-Nr_43-2007
3915 Zeichen
-:
01.00.0012 r ? 24.04.2007
Frau Rietkötter Pr 60 43
wo T
An Dezernat / für Amt 111/61 (zur weiteren Veranlassung)
An Dezernat / für Amt 1/32, 111/66, V/67 (z. K.)
Anregung gem. & 24 GO NW
Bezirksvertretung Münster-Mitte
Anregung vom
16.04.2007
Adressat:
Antragsteller:
Bürgerinitiative Mauritz
A. Katzer
Betreff:
Die Bürgerinitiative Mauritz regt an, an der B 51 eine begrünte Abdeckung der Fahrbahn für
den Lärm- und Abgasschutz zu planen.
Entscheidungszuständigkeit:
(Das Anhörungs-/ Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.)
Rat
Der Verwaltungsvorstand hat die o. a. Zuständigkeiten für die beiliegende Anregung, die der
Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am 08.05.2007 sowie dem Rat in der Sitzung
am 10.05.2007 bekannt gegeben wird, festgesetzt.
Ich bitte zu prüfen, inwieweit der Anregung gefolgt werden kann. Ein vom federfüh-
renden Fachamt zu fertigendes Antwortschreiben an die Eingeber ist
Herrn Oberbürgermeister Dr. Tillmann über das Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters zur laufenden Nummer der Anregung zur Unterschrift zuzusenden. Eine Ko-
pie dieses Antwortschreibens erhalten das Amt des Rates und des
Oberbürgermeisters und die jeweilige Bezirksverwaltung zum Verbleib.
l.A.
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Rietkötter
Anregung Nr. 43/2007
16-PFR-2097 18:11 WON: BIS:4ETTES S.172
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seit 1985
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Bürgerinitiative Mauritz
BI Mauritz 48155 Münster, den 16.04.2007
Maikoltenweg 21
Der Oberbürgermeister
Eing.: 16. APR. 2007
- Amt des riaıes u
das Oberbiimarmeisthrs
Büro Flinteresch
Tel. 0251-3 17 36 Wortmann
Tel./Fax 0251-31738 Katzer
Yax 0251-38 25 39
Bezirksvertretung Münster-Mitle
48127 Münster Fax 492 7708
B St und Lärmschutz für Mauritz und St. Mauritz
Schr geehrte Damen und Ilerren.
aus einem sehr umfangreichen Pressebericht der WN vom 19.03.2007 ist uns bekannı, dass
Roxcl unter zunehmendem Lärm leidet, seitdem un der l’ahrbahn der A 1 die Lärmschutzein-
richtungen erstellt worden sind. Sogar in 1000m Entfernung sei jetzt der }. Arm sıörend zu
hören, was früher nicht der Fall war,
Das gibt uns Anlaß darauf hinzuweisen, dass vergleichbare, unzuträgliche Verhältnisse auch
H eintreten werden, wenn dic B 51 im ausgebauten Umfüng unter Verkehr geht und die
Belastung weiter zunimmt. ann werden die jetz noch ruhigen Wohnbereiche in Mauritz und '
in St. Mauritz erheblichem }.ärım ausgeseizi sein.
Der Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Mitte vom’21.03.2006 zum „Lärmschutz
im Zuge des Ausbaus der Umgchungsstraße“ (Anlage 5.3 der Beschlussvorlage 2392006 vom
13.04.2006) furdert bereits einen verbesserten Lärmschutz, ohne dic 0.a. Roxeler Verhältnisse
schon zu kennen.
Die Ausfbiräng der Verwaltung zu Ziffer 6 ler Vorlage. dass für den Bereich der BV-Milte
keine gesetzlichen Lärmschutzansprüche westlich des DEK ausgelöst würden, ist zwar richtig,
befriedigt aber im Llinblick auf dic neuen Frkenntnisse aus Roxel in keiner Weise, Und der
Wohnbereich östlich der B 5] bis zur Umgehungseisenbahn wird in gleicher Weise betroffen
sein.
Anregung Nr. 43/2007
16-FER-2097 10:11 VON: BIS: 4527708 s.e’2
Es ist daher höchste 7git, die Lärm- und Ahgasverhältnisse an der B 51 planerisch durcheine
begrüni: Abdeckung der Fahrbahn in den Griff zu nchmen, Münster als dic “Icbenswerteste
Stadt der Welt“ ist sich dieses und der Bevölkerung schuldig.
Deshalb sollten Sie die Möglichkeit nutzen und die Gesamiproblematik um die B 5] im Sinne
der CDU-Forderung seit 1986 erneut aufgreifen. Schließlich wurde nicht eine Trasse östlich
der Eisenbahn gewählt, die einen Tunnel nicht erfordert hätte, sondern eine dann entbehrliche
Trasse im Wohnbereich wurde zum unfangreichen Ausbau. der einen Neubau darstellt. in
Anspruch genommen. Diese Missachtung von $ 50 BImSchG kann nur durch einen Lärm-
schutzeckel vor Ort kompensiert werden, der weitreichenden Lärmschutz bietet.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage3_Stellungnahme_Stadt MS_1
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Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 1 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 1.0 B 51.3 6-I 5.1- I Ausbau Wolbecker Straße Die Anschlussplanung im Bereich Wolbecker Straße/ L 793 zwischen den Einmündungen Lohausweg/ Damaschkeweg und Laerer Landweg ist zu überarbeiten und mit der Stadt Münster abzustimmen. Die Anschlussplanung berücksichtigt nicht die städtebaulichen und stadtgestalterischen Ansprü- che, die an diese Hauptverkehrsstraße zu stellen sind. Das hierfür entwickelte Konzept für den ge- samten Abschnitt zwischen dem Dortmund-Ems- Kanal und der Mondstraße ist zwingend auch für diesen Teilbereich zu berücksichtigen und umzu- setzen. Des Weiteren wurden notwendige Erschließungs- funktionen in den Anschlussbereichen (Ortsfahr- bahn, Einmündung Lohausweg/ Damaschkeweg) nicht oder nur teilweise berücksichtigt. 1.1 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Anbindung Ortsfahr- bahn in Höhe km 0+ 520 Die westliche Anbindung der Ortsfahrbahn an die Wolbecker Straße ist so zu gestalten, dass die vorhandene verkehrliche Erschließung der anliegenden Geschäfte und Einrichtungen wei- terhin sichergestellt wird. Die Ausfahrt in beide Fahrtrichtungen über die westliche Anbindung zur Wolbecker Straße ist beizubehalten. Die westliche Anbindung der Ortsfahrbahn ist mit einer Signalanlage auszustatten. Die Pla- nung der LSA ist mit der Stadt abzustimmen. Die Ortsfahrbahn ist, bis auf einen Teilabschnitt, nur als Einbahnstraße nutzbar. Der gesamte Aus- fahrtverkehr wird über die westliche Anbindung abgewickelt. Zudem werden hierüber der Edeka- Markt und die zukünftige Bebauung des benach- barten Grundstücks erschlossen. Der aus der Ortsfahrbahn in stadteinwärtige Rich- tung abfließende Verkehr muss sowohl die beiden stadtauswärtigen Fahrstreifen queren, als auch die beiden stadteinwärtigen. Hierbei würde eine mögliche Aufstellfläche zwischen den beiden Fahrtrichtungen für Pkw eine ausreichende War- tefläche bieten. Dies ist jedoch für ausfahrende Lastzüge nicht möglich. Diese würden mit ihren Anhängern/ Aufliegern die beiden stadtauswärti- gen Fahrstreifen blockieren. Ausreichende Zeitlü- cken für eine komplette Querung aller Fahrstreifen stehen nicht zur Verfügung. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist die Anbindung mit einer Signalanlage auszustatten. Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 2 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung Auf eine Linksabbiegespur von der Wolbecker Straße in die Ortsfahrbahn ist zu Gunsten der erforderlichen Zweistreifigkeit stadteinwärts zu verzichten. Die Planung ist mit der Stadt Münster abzu- stimmen Die Kfz, die von Osten kommend nicht über die Straße Hegerskamp in die Ortsfahrbahn einfah- ren, können am Knotenpunkt Wolbecker Stra- ße/Telekom/Niederbeckmann wenden und die westliche Zufahrt nutzen. Eine separate Linksab- biegespur ist daher nicht zwingend erforderlich. Die zweistreifige Führung stadteinwärts hat Vor- rang. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Ortsfahrbahn sowie die Forderungen zur Straßen- raumgestaltung (s. 1.5) machen eine geringfügige Verschiebung der Straße nach Norden einschließ- lich Arondierung der Grundstückszuschnitte not- wendig. 1.2 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Verflechtungsstrecke Die Verflechtungsstrecke der beiden stadtaus- wärtigen Fahrstreifen östlich der Einmündung Telekom/Niederbeckmann ist entsprechend der RiLSA (1992) zu verlängern. Nach RiLSA beträgt die Verflechtungslänge das Dreifache der Freigabezeit (t Gr ). Demnach ergibt sich hier ein Verflechtungsbereich von ca. 120 m. 1.3 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Nebenanlagen Die geplanten Breiten für die Geh- und Radwe- ge von jeweils 1,50 m sind zu gering bemessen. Die Geh- und Radwege sind jeweils in einer Breite von 2,00 m auszubauen. Die Regelbreite für straßenbegleitende Radwege im Einrichtungsverkehr beträgt 2,00 m (RASt 2006). Auf einen zusätzlichen Sicherheitstrenn- streifen kann verzichtet werden, sofern parallel verlaufende Grünstreifen vorhanden sind. Die geforderte Gehwegbreite von 2,00 m stellt bereits eine minimale Seitenraumbreite dar und sollte daher nicht unterschritten werden. 1.4 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Straßenraumgestal- tung Zur Verdeutlichung der Ortseingangssituation und zur Stadtbildgestaltung sind im gesamten Ausbauabschnitt der Wolbecker Straße beidsei- tig und zusätzlich in Mittellage straßenbegleiten- de Grünstreifen und Baumreihen vorzusehen. Die Grünstreifen mit einer Breite von 2,50 m zwischen Fahrbahn und Radweg sind wesentli- cher Bestandteil der Straßenraumgestaltung und Mit dem vorgesehenen Ausbau der Wolbecker Straße zwischen der Zufahrt Feuerwehrinstitut und Laerer Landweg bietet sich die Möglichkeit, die Raumwirkung dieser Straße zu verändern und diese stadtgestalterisch wesentlich aufzuwerten. Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 3 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung übernehmen gleichzeitig eine Ausgleichsfunkti- on gemäß Landschaftsgesetz. Insofern können sie bei der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden. 1.5 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Anbindung Lohaus- weg/ Damaschkeweg Die Einmündung ist mit einer Signalanlage aus- zustatten und westlich der Einmündung eine signaltechnisch gesicherte Querung mit Fahr- bahnteiler vorzusehen. Die Planung der LSA ist mit der Stadt abzustimmen. Die nach dem Ausbau des Knotens Wolbecker Straße/B 51 verbleibenden Ziel- und Quellverkeh- re (ca. 200 KfZ/Spitzenstunde) können an der Einmündung ohne Signalisierung nicht verkehrs- sicher abgewickelt werden. Für Fußgänger und Radfahrer ist es ohne eine signalisierte Querung nicht möglich, die andere Straßenseite zu errei- chen. 1.6 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ westliche Brücken- rampe Die einspurige stadteinwärtige Fahrbahn auf der westlichen Brückenrampe ist 4,25 m breit aus- zubilden. Bemessung gemäß RAST 06, Seite 70, Bild 53 1.7 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Verzugsstrecken Die erforderlichen Verzugsstrecken außerhalb der Planfeststellungsgrenzen sind in die Pla- nung einzubeziehen und mit zu bauen. Die Kos- ten trägt die Straßenbauverwaltung. Der Anpassungsbereich reicht über den Bereich der Planfeststellung hinaus und ist deshalb in die Planung und Bau einzubeziehen und somit Be- standteil der Maßnahme. 1.8 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Beleuchtung Die Beleuchtung der in der Planfeststellung be- troffenen Straßen ist im Zuge der Ausführungs- planung mit der Stadt abzustimmen. Die Bau- kosten hierfür sind von der Bundesstraßenver- waltung zu tragen. 1.9 B 51.3 6-I 5.1- I Wolbecker Straße/ Koordinierungskabel Das entlang der Wolbecker Straße befindliche Koordinierungskabel ist beim Ausbau zu si- chern. Entlang der Wolbecker Straße liegt auf der westli- chen Seite ein Koordinierungskabel für die LSA und das Verkehrssteuerungssystem. Das Kabel liegt in einem Leerrohr, das von der Einmündung Hegerskamp aus unter der heutigen Umgehungs- straße (T = 2,0 m unter Fahrbahn) her und dann aufsteigend in den heutigen Gehweg verlegt wor- den ist. Dieses Kabel ist im Plan als Telekommu- nikationsleitung eingetragen worden. Nach Mög- Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 4 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung lichkeit ist dieses Kabel beim Ausbau beizubehal- ten. Kritisch wird hierbei der Schacht, der im heu- tigen Gehweg und in der späteren Mittelinsel lie- gen wird. Hier ist die Höhenlage des späteren Ausbaus für eine eventuelle Umlegung maßgeb- lich. 1.10 B 51.3 6-I 5.1- I Knotenausbau früh- zeitig realisieren Es ist zu überprüfen, ob der Neubau des Kno- tens B51/Wolbecker Straße vorzeitig bzw. als erste Baumaßnahme realisiert werden kann. Die heutige unzulängliche Verkehrs- und Unfallsi- tuation macht eine möglichst frühzeitige Realisie- rung erforderlich. 2.0 B 51.3 6-I 5.1-I 2) Brücke im Zuge der L 793 über die B 51 Die Linienführung der Wolbecker Straße wird durch den vorgesehenen Brückenneubau südlich des vorhandenen Brückenbauwerks aus ihrer optimalen Linie verschoben. Die Planung ist dahingehend zu ändern , dass durch einen Brückenneubau nördlich der vorhandenen Brücke die Straßenführung begradigt und damit die Eingriffe in die Kleingartenanlage „Damaschke“ sowie die Flächen des Gartenzentrum Niederbeckmann wesentlich reduziert werden. Mögliche Ansprüche auf Lärmschutzmaß- nahmen aufgrund der Fahrbahnverschie- bung sind zu prüfen . Mit der Verschiebung der Straßenachse in Rich- tung Norden würde sich die Wolbecker Straße verkehrlich und stadtgestalterisch wesentlich bes- ser in das Umfeld einfügen. Die geplante Flä- cheninanspruchnahme sowohl in Höhe der Klein- gartenanlage „Damaschke“, als auch im Bereich Gartenzentrum Niederbeckmann können durch den Wegfall der Straßenversätze erheblich mini- miert werden (vergl. Ziffer 5). Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Fahrbahnverschiebung Ansprüche auf Lärm- schutzmaßnahmen entstehen. 3.0 B 51.3 29-I 5.1- I 1)Einmündung westl. Auffahrtsarm / B 51 2) Wendeplatz Der Rückbau und die Rekultivierung des westlichen Auffahrtsarms/B 51 ist in die Pla- nung mit aufzunehmen und mit der Stadt Münster, als künftiger Eigentümer dieser Fläche, abzustimmen. Der westliche Auffahrtsarm/ B 51 wird aufgrund der Neugestaltung des Knotenpunktes B 51/Wolbecker Straße in seiner heutigen Funkti- on nicht mehr benötigt. Zukünftig wird hierüber lediglich die Anbindung der Quartiersstraßen Loh- ausweg und Damaschkeweg an die Wolbecker Straße erfolgen. Die Reduzierung der bisherigen Verkehrsbelastung auf diesem Straßenabschnitt um ca. 70 % begründet einen Rückbau und die Rekultivierung der nicht mehr benötigten Straßen- flächen und bietet im unmittelbaren Maßnahmen- Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 5 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung bereich Möglichkeiten zur Schaffung von Aus- gleichsflächen. Die Stadt Münster als künftige Eigentümerin die- ser Flächen erwartet einen auf die spätere Funkti- on der Straße angemessenen und städtebaulich optimierten Rückbau. 3.1 B 51-3 29-I 5.1- I 1)Einmündung westl. Auffahrtsarm/ B 51 Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis als bisheriger Eigentümer zu streichen. Der westliche Auffahrtsarm/B 51 gehört zum Flur- stück 231, Flur 150. Bisheriger Eigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenver- waltung. 3.2 B 51.3 29-I 5.1- I 1)Einmündung westl. Auffahrtsarm/ B51 Der nicht mehr benötigte westliche Anschluss- arm der B 51 und die Einmündung an die Wol- becker Straße sind bis zur Einmündung Da- maschkeweg (Höhe Hs. Nr. 265) auf den Quer- schnitt einer Anliegerstraße (5,50 m) zurückzu- bauen. Die nicht mehr benötigten Verkehrsflä- chen, einschließlich der parallel hierzu verlau- fenden Anliegerfahrbahn (vor den Häusern 253 bis 261), sind zu rekultivieren. Die Planung ist mit der Stadt abzustimmen. Die Mittelinsel und die Radien im Bereich der Ein mündung des westlichen Anschlussarms der B 51 an die Wolbecker Straße kann entsprechend den üblichen Einmündungen im Bereich von Wohngebieten (3-achsiges Müllfahrzeug) zurück- gebaut werden. Die verbleibende Anliegerstraße (5,50 m) dient lediglich der Erschließung der Stra- ßen Lohausweg, Damaschkeweg und der Anbin- dung der Kleingartenanlage. Der vorhandene Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn soll als Grünstreifen mit dazwischen liegenden Stellplät- zen zurückgebaut werden. 3.3 B 51.3 29-I 5.1- I 2) Wendeplatz Auf die Ausbildung eines Wendeplatzes kann verzichtet werden. Für die Erschließung Damaschkeweg 267 und der Kleingartenanlage ist die Anlage eine Wegefläche von 4,00 m Breite ausreichend. Die Ausbildung einer Wendeanlage in Höhe der Kleingartenanla- ge ist für den öffentlichen Verkehr nicht erforder- lich. Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 6 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 4.0 B 51.3 13-I Landschaftspflege- rischer Begleitplan (LBP) Der landschaftspflegerische Begleitplan ist an die geänderte Planung anzupassen. Durch die geforderte Achsverschiebung für die Wolbecker Straße sowie die straßenbegleitenden Grünstreifen sind die Ausgleichsbilanzierung und der LBP anzupassen. 4.1 B 51.3 13-I LBP Die Unterhaltung der unmittelbar im Zusam- menhang mit dem Straßenbau stehenden Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen ist von der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geschaffen wie z.B. Bauwerksverzeichnis 30-I, 414-I, 417-I, 419-I. Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme. 5.0 B 51.3 12-I 5.1- I Kleingärten Durch die Straßenbaumaßnahme werden Flächen der Kleingartenanlagen „Damasch- ke“ und „Morgensonne“ vorübergehend bzw. dauerhaft in Anspruch genommen. Hierfür ist Ersatz bereitzustellen bzw. Entschädigung zu leisten. Die Planung ist mit der Stadt ab- zustimmen. Darüber hinaus ist der in § 14 (2) des BKleinG angesprochene Ausgleichsbetrag zu leisten, der dem Wertunterschied zwi- schen der in Anspruch genommenen Fläche und dem Ersatzland entspricht. Für die angeschnittenen Gärten der Kleingar- tenanlagen ist im Rahmen der Planfeststel- lung eine Regelung im Sinne einer Neuord- nung herbeizuführen. Diese Regelung sollte durch die landschaftspflegerische Begleit- planung erfolgen. Die Planung ist mit der Stadt Münster und dem Kleingartenverein einvernehmlich abzu- stimmen. Kleingartenanlage „Damaschke“ Im Ausbauabschnitt der B 51, 3. Bauabschnitt, ist die Kleingartenanlage Damaschke durch die ver- änderte Rampenlösung mit 14 Kleingartenparzel- len durch das Bauvorhaben betroffen. Von diesen Kleingärten entfallen 9 Kleingärten vollständig einschließlich der Gartenhäuser und müssen ersetzt werden. 4 Kleingärten werden angeschnitten, bzw. vorübergehend zur Bau- durchführung in Anspruch genommen. Bei der oben geforderten Änderung der Strecken- führung für die Wolbecker Straße kann der Eingriff in die Kleingartenanlage wesentlich reduziert wer- den. Kleingartenanlage „Morgensonne“ Die Kleingartenanlage Morgensonne ist mit 15 Kleingärten betroffen. 1 Gartenhaus wird beseitigt, 1 Kleingarten muss ersetzt werden. 4 Kleingärten werden angeschnitten und Teilflächen dauerhaft in Anspruch genommen. In 11 Gärten ist eine vorübergehende Inanspruchnahme von Teilflä- chen zur Baudurchführung vorgesehen. In den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen ist im Bauwerksverzeichnis auf Seite 3 unter lfd. Nr. 12-I mit Bezug auf Lageplan Nr. 5.1-I lediglich Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 7 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung ausgeführt, dass „Gartenhäuser beseitigt und Eigentümer entschädigt werden“. Die Entschädigung nur der Gartenhäuser reicht jedoch nicht aus. Darüber hinaus ist eine Werter- mittlung für die gesamte in Anspruch genommene kleingärtnerisch genutzte Fläche vorzunehmen und eine entsprechende Entschädigung zu leis- ten. Ersatzland / Lärmschutz Kleingartenanlage Da- maschke Nach den Regelungen des Bundeskleingartenge- setzes hat die Gemeinde Ersatzland bereitzustel- len oder zu beschaffen. Die Stadt Münster hat für die betroffenen Klein- gartenanlagen bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau des 2. Bauabschnittes der B 51 Er- satzland in südwestlicher Anlagerung an die vor- handene Anlage „Damaschke“ bereitgestellt sowie Planungsrecht durch die Aufstellung des Bebau- ungsplanes Nr. 347 - Wolbecker Straße / Umge- hungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund – Ems – Kanal – geschaffen. 5.1 B 51.3 3-I 5.1- I Kleingärten Für die vorhandenen Kleingartenanlagen und die Ersatzflächen im Anschluss an die Kleingar- tenanlage „Damaschke“ im Bebauungsplan Nr. 347 ist der erforderliche Lärmschutz sicherzu- stellen. Die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der B51 zur Kleingartensiedlung Da- maschke müssen dahin gehend überprüft wer- den, ob sie zu einem ausreichenden Schutz der im B-Plan festgesetzten Fläche für die Kleingar- tenanlage führen. Auf dieser Fläche wurden im Lärmgutachten zum Planfeststellungsverfahren keine Immissionspunk- te ausgewiesen. Es wird vermutet, dass die Flä- che nicht als schützenswert im Sinne der 16. BImSchV betrachtet wurde. Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 8 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 6.0 B 51.3 201-I 5.1- I Entwässerung Die in Folge der Ersatzlandbereitstell ung für die Kleingärten „Damaschke“ sowie die städ- tebauliche Entwicklung im südöstlichen Quadranten des Knotenpunktes (vorhaben- bezogener Bebauungsplan 506) geplanten Änderungen an der städtischen Kanalisation und am Lohausbach sind zu berücksichti- gen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Konse- quenzen: Einleitungsstellen E1 / 201-I : Die geplante Einleitung erfolgt in den verlegten Lohaus- bach. Einleitungsstellen E2 / 202-I : Die geplante Einleitung erfolgt in den verlegten Lohaus- bach. Einleitungsstellen E11 / 209-I : Die geplante Einleitung erfolgt in die städtische Kanalisa- tion. Durchlass Lohausbach / Bauwerk 12a: Das Bauwerk wird in westliche Richtung ver- schoben. Die genaue zeitliche Abfolge und Kostenre- gelung ist in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger des Bebauungsplanes 506 und der Stadt abzustimmen. Die Fläche zwischen Wolbecker Straße, Umge- hungsstraße und dem Lohausbach wird überplant (vorhabenbezogener Bebauungsplan 506). Die Stadt plant aus diesem Anlass und aus anderen Gründen umfangreiche Arbeiten an der städti- schen Kanalisation und an dem Lohausbach mit dieser Maßnahme zu verbinden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Arbeiten vor dem Aus- bau der B51 und der Wolbecker Straße durchge- führt werden. Im Einzelnen sind dies: Aufhebung der Gewässereigenschaft des Kloster- baches zwischen Wolbecker Straße und Lohaus- bach. Das Regenwasser das bisher aus der städ- tischen Kanalisation in den Klosterbach eingeleitet wird, soll zukünftig über einen Verbindungskanal, der im Böschungsfuß der geplanten Böschung der Wolbecker Straße bzw. der südlichen Abfahrts- rampe der B 51 verläuft, in den Lohausbach abge- leitet werden. In einem ersten Schritt soll der Lohausbach ab dem Ende des vorhandenen Durchlasses in west- liche Richtung auf einer Länge von ca. 230 Meter verlegt werden. Dann soll ein Richtungswechsel in südliche Richtung erfolgen mit dem Anschluss an das vorhandene Bachbett. In der Fläche zwischen dem vorhandenem Lo- hausbach und dem geplantem Bachbett soll ein Regenrückhaltebecken errichtet werden in dem das Niederschlagswasser aus der städtischen Kanalisation zwischengespeichert wird. In einem zweiten Schritt soll der Lohausbach auch nördlich der Umgehungsstraße verlegt werden und der Durchlass entsprechend verschoben werden. Diese Arbeiten würden mit dem Ausbau der B51 ausgeführt. 7.0 B 51.3 10.2-I Grunderwerb Nach Sichtung der Grunderwerbspläne und Die aufgeführten liegenschaftlichen Bindungen Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 9 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung Grunderwerbsverzeichnisse ist zunächst festzustellen, dass diese Unterlagen voll- ständig und zutreffend sind. Im Hinblick auf den Erwerb der Flächen durch den Straßenbaulastträger bestehen im Grundsatz aus liegenschaftlicher Sicht keine Bedenken. Liegenschaftliche Bindungen mit schuld- rechtlichem Charakter sind zu beachten. stellten die ggw. Situation aufgrund der vorliegen- den Unterlagen dar. Gleichwohl kann – trotz sorg- fältiger Recherchen der Angaben – keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, z.B. aufgrund von geänderten Grundbuchinhalten, übernommen werden. Besonderer Hinweis: Durch die Inanspruchnahme der Kleingartenanlagen [lfd. Nr. 2.11a Bau-Km 5.800] sind Verlagerungs- und Entschädigungs- kosten durch den Straßenbaulastträger als Verur- sacher zu tragen. 8.0 B 51.3 5.1-I Lärmschutz südöstli- cher Quadrant Für die städtebauliche Entwicklung im süd- östlichen Quadranten des Knotens wird Lärmschutz erforderlich. Die Planung ist in den Planfeststellungsun- terlagen nachrichtlich zu übernehmen. Der erforderliche Lärmschutz für die geplante städtebauliche Entwicklung im südöstlichen Quad- ranten des Knotens wurde zwischen den Vorha- benträgern vorabgestimmt und kann nur zwischen Hinterkante Gehweg und Böschungsoberkante angelegt werden. Die hierfür erforderlichen Flächen sowie die Kos- ten trägt der Vorhabenträger des Bebauungsplans Nr. 506. 9.0 B 51.3 5.1-I Brücke für Fußgän- ger und Radfahrer über die B 51 Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Kleingartenanlage Damaschke einschließlich der Bereitstellung von Ersatzgärten ist die an das Ersatzland anschließende Wegeverbin- dung mit zusätzlicher Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die B 51 zu berücksichti- gen. Insbesondere sind die erforderlichen Rampenkonstruktionen in Verbindung mit dem Lärmschutzwall planerisch einzubezie- hen. Die Planung ist mit der Stadt Münster abzu- stimmen. Die Brücke ist Bestandteil des vom Rat beschlos- senen Zielkonzeptes Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster und im Landschaftspflege- rischen Entwicklungskonzept Raum Lütkenbeck (s. beiliegende Ausschnittkopie) als konkrete Maßnahme vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wohnen am 13.02.1992 beschlossen worden. Im Bebauungsplan Nr. 347 ist ein entsprechender Hinweis enthalten. Die Realisierung liegt in der Baulast der Stadt Münster, die planungsrechtliche Absicherung sollte im Planfeststellungsverfahren erfolgen. Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I, Planfeststellung B 51/B 481 n 10 Lfd. Nr. Ab- schnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründ ung 10.0 B 51.3 Lärmschutz im Be- reich Wolbecker Straße Es ist zu überprüfen, inwieweit durch die Verschiebung der Straßenachse der Wolbe- cker Straße nach Norden sowie die Ausrüs- tung der Anschlüsse von Lohaus- weg/Damaschkeweg und der Ortsfahrbahn östlich der B 51 mit Lichtsignalanlagen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Prüfung des Anspruches auf Lärmschutz infolge Planänderung Vergleiche Ziffern 1.1, 1.6 und 2. 11.0 B 51.3 Lärmschutz im Be- reich Warendorfer Straße Der Baulastträger wird gebeten zu überprü- fen, inwieweit durch geeignete Maßnahmen der Anteil der aktiv geschützten Gebäude im Bereich Knoten Warendorfer Straße erhöht werden kann. Nach den Planunterlagen zum Deckblatt I werden im Bereich Knoten Warendorfer Straße nur 41 % der Gebäude (Erdgeschoss) bzw. 20 % (oberstes Geschoss) aktiv gegen Lärm geschützt.
Anlage3_Beiblatt3
74 Zeichen
Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Abschnitt B 51 Blatt 3(3) 9.0
Anlage1a
7782 Zeichen
Unterlage 1 -I
Planfeststellung
Deckblatt I
Teil A: - für den Ausbau der
von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+300
- für den Ausbau der Wolbecker Straße
von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+552
(bisher Bau-km 0+110 bis Bau-km 0+810)
Teil B: - für den Neubau der
von km 7+700 bis Bau-km 8+420
Regierungsbezirk : Münster
Stadt/Gemeinde : Münster
Gemarkung : Münster
Erläuterungen zum Deckblatt I
bestehend aus den Seiten 1 – 3
und einer Schadstoffabschätzung
Aufgestellt
Münster, 2.Mai 2007
Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
i.A. gez. Dieter Reppenhorst
(Oberregierungsbaurat)
Satzungsgemäß ausgelegen Festgestellt gemäß Beschluss vom heu-
tigen Tage:
in der Zeit vom ________________________
bis _________________________(einschließlich)
in der Stadt/Gemeinde ________________________
Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind vor Beginn
der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden.
Stadt/Gemeinde
____________________________________________
(Unterschrift)
(Dienstsiegel)
Teil A:
Mappe 1
1
Erläuterungen
Allgemein
Das vorliegende Planfeststellungsverfahren umfasst den Ausbau der B 51 von zwei auf vier
Fahrstreifen von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+700 (3. Bauabschnitt) und den hieran an-
schließenden Neubau der B 481n von Bau-km 7+700 bis Bau-km 11+340 als nördliche Ver-
längerung der Ortsumgehung Münster (B 51).
Der Planfeststellungsabschnitt liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster.
Der geplante Streckenabschnitt schließt südlich an den 2. Bauabschnitt der B 51 an, der be-
reits unter Verkehr ist. Im Norden ist der Anschlus s an das bestehende Verkehrsnetz durch
die Anbindung der B 481n an die L 587 (Schiffahrter Damm) gewährleistet.
In der Zeit vom 13. Februar 2006 bis zum 13. März 2006 erfolgte die Auslegung der Planun-
terlagen im Rahmen der Planfeststellung.
Als Ergebnis der notwendig gewordenen Aktualisierung des Verkehrsgutachtens vom
11.09.2006 auf den neuen Prognosehorizont 2020 (bisher 2015) wurde festgestellt, dass die
Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle B51/Wolbecker Straße in Teilbereichen nicht mehr
ausreichend ist. Eine Umplanung der Anschlussstelle mit sog. holländischen Rampen wurde
daher erforderlich.
Im Bereich des Streckenabschnittes der B 481 von Bau-km 7+700 bis Bau-km 8+420 wurden
die lärmtechnischen Unterlagen infolge der Verkehrsgutachtenaktualisierung überarbeitet
Im Zuge der B 51 erstreckt sich der Umbau der Anschlussstelle zur Herstellung der sog. „hol-
ländischen Rampen“ auf den Streckenabschnitt von Bau-km 5+100 bis Bau-km 6+030. Die
Fahrbahn der B 51 erhält im Streckenabschnitt von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+300 aus
lärmtechnischen Gründen eine offenporige Asphaltdeckschicht als zusätzliche aktive Lärm-
schutzmaßnahme.
Zudem werden die bislang vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wän-
den und Wällen in ihrem Umfang erweitert.
.
Die v. g. Umbaumaßnahme berührt die Ausbaustrecke der L 793 (Wolbecker Straße) im
Streckenabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+552, wobei zu berücksichtigen ist, dass
die Kilometrierung dieses Streckenabschnittes gegenüber der des im Jahr 2006 ausgelegten
Planes im Rahmen der Planüberarbeitung geändert wurde.
Aus diesem Grund wurde das Deckblatt I erstellt, das die geänderte Ausführung der An-
schlussstelle B 51/Wolbecker Straße beinhaltet.
Nachfolgend sind die wesentlichsten Änderungen aufgeführt.
Verkehrsplanerischer Entwurf
Die bisherigen Auf- und Abfahrtsarme der Anschlussstelle B 51/Wolbecker Straße werden in
ihrer Funktion aufgehoben und durch sog. holländische Rampen ersetzt.
Diese Änderungen sind der beigefügten Unterlage 5.1-I zu entnehmen.
2
Verkehrsbelastung und Lärmtechnik
Die Verkehrsbelastung für den 3. Bauabschnitt der B 51 und für die B 481n ergibt sich aus
den Prognoseverkehrsstärken DTV (Kfz/24 h) für das Jahr 2020.
Die Verkehrsprognosen basieren auf dem Verkehrsgutachten der Ingenieurgruppe für Ver-
kehrswesen und Verfahrensentwicklung – IVV Aachen - von November 1999 - und der Ak-
tualisierung dieses Gutachtens vom 11. September 2006.
Hiernach ist für das Prognosejahr 2020 von folgender Verkehrsbelastung auszugehen:
B 51.3 zwischen Albersloher Weg und der Wolbecker S traße 50.600 Kfz/24 h
B 51.3 zwischen der Wolbecker Straße und der Warend orfer Straße 41.700 Kfz/24 h
B 481n zwischen B 51.3 und dem Ausbauende (Schiffah rter Damm) 19.200 Kfz/24h
B 51 ab Warendorfer Straße 44.500 Kfz/24h
Als aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle B 51/Wolbecker Straße
wurden gewählt:
- Verlängerung des auf der Südseite der B 51 vorhand enen Lärmschutzwalles von
Bau-km 5 + 100 bis Bau-km 5 + 140 mit einer Höhe von 2,50 m über Gelände
- Verlängerung des auf der Nordseite der B 51 vorhan denen Lärmschutzwalles
von Bau-km 5 + 100 bis Bau-km 5 + 440 mit einer Höhe von 2,00 m über Gelän-
de
- Lärmschutzwand an Rampe 3 mit einer Höhe von 3,00 m über Gradiente
- Lärmschutzwand an Rampe 4 mit einer Höhe von 2,00 m bis 5,00 m über Gra-
diente
- Lärmschutzwand auf der Nordseite der B 51 von Bau- km 5 + 830 bis Bau-km
6+030 mit einer Höhe von 3,00 m über Gradiente
- Lärmschutzwand auf der Südseite der B 51 von Bau-k m 5 + 791 bis Bau-km
5 + 874 mit einer Höhe von 6,00 m über Gradiente
- Lärmschutzwand auf der Südseite der B 51 von Bau-k m 5 + 874 bis Bau-km
6+ 030 mit einer Höhe von 6,50 m über Gradiente,
Des Weiteren ist für den Bereich Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+300 eine offenporige As-
phaltdeckschicht (OPA) – gem. ARS vom 26.03.2002- vorgesehen. Entsprechend dem v.g.
Rundschreiben wird ein Korrekturwert von D
Stro von -5 dB(A) für den OPA angesetzt.
Wassertechnische Berechnung
Die wassertechnische Berechnung wurde den geänderten Straßenverhältnissen angepasst.
Die geänderten bzw. neuen Einleitungsstellen mit den entsprechenden Einleitungsmengen
sind nachfolgend aufgeführt.
vorh. Einleitungsstellen
- E 1 in den Lohausbach bei Bau-km 5+509 in einer M enge von bis zu 9,5 l/s
- E 2 + E 3 in den Lohausbach bei Bau-km 5+509 in e iner Menge von bis zu 3,3 l/s
- E 4 über eine Regenbehandlungsanlage bei Bau-km 5 +710 in einer Menge bis
max. 100 l/s
- E 10 über einen Leichtflüssigkeitsabscheider für Q
krit in den Lohausbach in Bau-
km 0-015 der L 793 in einer Menge von bis zu 50,9 l/s
- E 11 in den Klosterbach bei Bau-km 0+360 der L 7 93 in einer Menge von bis zu
0,7 l/s
neue Einleitungsstelle
3
- E 11A in den Klosterbach bei Bau-km 0+390 der L 79 3 in einer Menge von bis zu
61,1 l/s
Weitere Einzelheiten sind der wassertechnischen Berechnung -Unterlage 11-I -zu entneh-
men
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Infolge einer erhöhten Neuversiegelung reichen die bisherigen Ausgleichsflächen nicht mehr
aus und müssen entsprechend erweitert werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan
weist daher neue Flächen für Ausgleichsmaßnahmen auf.
Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme A 4a wird im Bereich Maikottenweg –siehe Unterlage
5.7-I - eine Fläche mit Feldgehölzen, Hecken, extensivem Grünland und Sukzessionsflächen
angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan).
Schadstoffabschätzung
Für das Bauvorhaben wurde eine Abschätzung der Schadstoffbelastung durchgeführt. Die
zulässigen Grenzwerte werden nicht überschritten.
Grunderwerb
Das Grunderwerbsverzeichnis wurde den geänderten Verhältnissen angepasst.
Einzelheiten sind dem Grunderwerbsverzeichnis und den –plänen -Unterlage 10-I - zu ent-
nehmen.
Anlage4_2_Antwort-Obm
2626 Zeichen
DER OBERBURGERMEI Ssy\sg fl MÜNSTER in NG, STER Postanschrift: Stadt Münster « 43127 Münster VERKEHRSPLAN UNG Bürgerinitiative Mauritz Stadthaus 3,Albersioher WVeg Herrn A.Katzer Auskunftarkeit Maikottenweg 21 Frau Hecht 155 Mü er Zimmer: 236 ASS Munst Telefon: 0251492 - 5163 Telefax: 0251492 - 7765 E-Mail: stadtplanung®stadt- muenster.de Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 08.00 - 12.00 Uhr Do 15.00 - 18.00 Uhr Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben): Münster, 10.05.2007 16.04.2007 61.42.0012 f e AUS Ausbau der B 51- Lärmschutz hier: Ihre Anregung nach $& 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (Ifd. Nr. 43/2007) Sehr geehrter Herr Katzer, wie Sie bereits in Ihrem Schreiben erwähnt haben, hatte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Münster-Mitte mit dem Antrag A-M/0004/2006 vom 20.03.2006 die Verwaltung aufgefordert, im Zuge des Ausbaus der Umgehungsstraße B 51 und ihrer Verlängerung als B 481n dafür zu sorgen, dass auch die Bewohner von Mauritz angemessen gegen Verkehrslärm geschützt wer- den". Nach den Ergebnissen des offen gelegten Lärmgutachtens zum Ausbau der B 51 besteht west- lich des DEK im Bereich der Wohnbebauung des Stadtbezirks Mitte kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen infolge des geplanten Ausbaus der B 51 - 3. Bauabschnitt, da die zuläs- sigen Grenzwerte der 16.BlmSch hier nicht überschritten werden. Die Verantwortung und Entscheidung über die Ausgestaltung und Erfüllung des erforderlichen Lärmschutzes liegt beim Baulastträger Bundesrepublik Deutschland (BMVBS). Die Stadt Münster kann als Träger öffentlicher Belange keine Forderungen an die Ausbildung des Lärmschutzes geltend machen, die über den gesetzlich erforderlichen Rahmen und Notwendigkeit hinausgehen, da eine alleinige Übernahme der Mehrkosten nicht finanzierbar ist. (siehe auch Vorlage 252#2006, Seite 4, 3. Absatz). - ı - Mit freundlichen Grüßen v Dr. Tillmann Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen \' Sparkasse MünsterandOst Kia.-Nr. 752 (BLZ 400 50150) Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 40040028) MM Hauptvenmittlung (0251) 492-0 ") DL. Bundesbank Filiale MS Kto.-Nr. 40.001 700 (BLZ40000000) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 400 700.30) Teiefax (0251) 492-7700 Postbank Dortmund Kto.-Nr.21 136461 (BLZ440 10046) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BLZ 400 800.40) Stadtverwaltung @stadt-muenster de SES Kto.-Nr. 1010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksbank Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (812 401 600 50) www.muenster deistadt Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20151) WestLB AG Kto.-Nr. 61226 (8LZ 400 500 00) 33
Anlage1 Deckblatt
365 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0506/2007 (1a) Erläuterungsbericht zum Deckblatt I - Teil A + B (B51-3 und B 481n) (1b) Erläuterungsbericht zum Deckblatt I zu der lärmtechnischen Untersuchung für den Ausbau des 3. Bauabschnitts der B51 (1c) Erläuterungsbericht zum Deckblatt I zu der lärmtechnischen Untersuchung für den Neubau der B 481
Anlage1c
16448 Zeichen
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
I
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
Unterlage 12.1.I
Erläuterungsbericht
zum Deckblatt I
Zu der Lärmtechnischen Untersuchung für den Neubau der B 481n
als nördliche Verlängerung der Ortsumgehung Münster (B51)
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ..........................................................................................II
2 Rechtliche Grundlagen .........................................................................II
2.1 BimSchG...............................................................................................II
2.2 16. BimSchV ........................................................................................III
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge............................................III
3 Verkehrsverhältnisse ...........................................................................III
3.1 Maßgebende Geschwindigkeiten (v) und LKW-Anteile (p)................. IV
3.2 DTV(2020)-Werte................................................................................ IV
4 Rechtliche Beurteilung........................................................................ IV
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen ....................... V
6 Lärmschutzmaßnahmen ..................................................................... VI
7 Verzeichnis der Anlagen ................................................................... VIII
8 Lärmtechnische Berechnungen ........................................................ VIII
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
II
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
1 Allgemeines
Der Neubau der Bundesstraße 481 beginnt am Ende der Ausbaustrecke der B 51,
3.Bauabschnitt bei Bau-km 7+700 etwa 70 m südlich der Warendorfer Straße (L
793).
Die 3,64 km lange Neubaumaßnahme endet bei Bau-km 11+340 ca. 170 m nördlich
der Sudmühlenstraße (K 7).
Durch ein auf den Prognosehorizont 2020 aktualisiertes Gutachten vom 11. Sep-
tember 2006 der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verkehrsentwicklung
(IVV) wurde ein Deckblatt I zu den Planfeststellungsunterlagen vom 05.12.2005
notwendig.
Im Bereich des Knotenpunktes der Warendorfer Straße mit der B 481n (Lageplan 1)
erhöhte sich der Durchschnittliche Tägliche Verkehr (DTV) an verschiedenen Emit-
tenten. Aus diesem Grund wurden hier alle Gebäude neu berechnet.
Im weiteren Verlauf (Lagepläne 2 bis 5) der B 481n Richtung Norden, wurde in dem
oben genannten aktualisierten Verkehrsgutachten ein geringeres Verkehrsaufkom-
men prognostiziert. Aus Gründen des Vertrauensschutzes werden hier die höheren
DTV Werte sowie die höheren Immissionspegel aus dem Planfeststellungsverfahren
vom 05. Dezember 2005 zu Grunde gelegt.
2 Rechtliche Grundlagen
2.1 BimSchG
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau
oder der wesentlichen Änderung von Straßen ist das Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BimSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom
14.05.1990.
In den §§ 41 - 43 des BimSchG wird der Lärmschutz beim Neubau und der wesent-
lichen Änderung von Straßen und Schienenwegen, die so genannte Lärmvorsorge,
behandelt.
Nach §41 (1) BimSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öf-
fentlichen Strasse sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine
schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem
Stand der Technik vermeidbar sind.
Dies gilt nach §41 (2) jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem ange-
strebten Schutzzweck stehen.
Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend
geschützt werden, besteht ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen
Zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen am Haus werden die Anbringung von
· Schallschutzfenstern
· Lüftern
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
III
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
· neuen Rollladenkästen etc. gezählt.
Nur in den Bereichen wo zwischen den Kosten des aktiven Lärmschutzes und des
passiven Lärmschutzes einschließlich der Kosten für Entschädigung der Außen-
wohnbereiche oder zwischen Kosten und Nutzen, ein offensichtliches Missverhältnis
besteht, kann der aktive Lärmschutz zugunsten des passiven Lärmschutzes unter-
bleiben (§ 41 Abs. 2 BimSchG).
Das Verhältnis zwischen Schutzzweck und Kostenaufwand für die Maßnahmen an
der Straße ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.
2.2 16. BimSchV
Konkretisiert werden diese Vorschriften durch die Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverord-
nung– 16.BImSchV) vom 12.06.1990.
Für die Fahrbahn ist ein lärmmindernder Belag, gemäß Allgemeinem Rundschreiben
(ARS) Nr. 14/1991 des Bundesministers für Verkehr (BMV) vom 25.04.1991 das als
Ergänzung zur 16. BImSchV veröffentlicht wurde, entsprechend einer Korrektur Dstro
= -2 dB(A) vorgesehen.
Nach § 2 Abs.2 der 16.BImSch-Verordnung ergibt sich die Art der vorgezeichneten
Anlagen und Gebiete aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen.
Gemäß § 2 Abs.1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden zum
Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs-
geräusche folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt:
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge
Krankenhäuser, Schulen 57 dB(A) 47 dB(A)
Kur- und Altenheime
reine und allgemeine Wohn-
sowie Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)
Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)
Für Wohnbebauung im Außenbereich (AU) werden die Immissionsgrenzwerte für
Kern-, Dorf-, Mischgebiete angenommen.
Kleingartenanlagen werden in ihrer Schutzwürdigkeit wie "Kern-, Dorf- und Misch-
gebiete" eingestuft, wobei jedoch nur der Immissionsgrenzwert für den Tag beurteilt
wird, da eine nächtliche Nutzung nicht vorgesehen.
3 Verkehrsverhältnisse
Grundlage für die neu erstellte lärmtechnische Untersuchung zum Deckblatt I ist ei-
ne Verkehrsuntersuchung (Stand: 11.September 2006), die durch die Ingenieur-
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
IV
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
gruppe IVV-Aachen erstellt wurde. Die Verkehrsuntersuchung für den Raum Müns-
ter/Telgte weist im Planfall P_RE 2020 folgende Prognosebelastungen für das Jahr
2020 aus:
3.1 Maßgebende Geschwindigkeiten (v) und LKW-Anteile (p)
Strasse Abschnitt v*
(Pkw / Lkw) p*
(Tag / Nacht) .
B 51.3 bis Warendorfer Straße (L 843) 100/80 km/h tags = 13% / nachts = 12%
B 481n bis Ausbauende 100/80 km/h tags = 12% / nachts = 12%
L 843 bis Knoten B51/B481n 50/50 km/h tags = 13% / nachts = 7%
B 51 ab Knoten B51/B481n 70/70 km/h tags = 13% / nachts = 13%
*v = Geschwindigkeit
*p = LKW – Anteil
3.2 DTV(2020)-Werte
DTV-Belastungen
im Knotenpunkt B 51/B481n/Warendorfer Str.
Verkehrsstärken 2020 gem Planfall P_RE_2020
Seite11 des IVV-Gutachtens vom 11.September 2006
10.150
3.710
12.150
9.190 6.670
2.530
11.460
11.470
830
9.740
2.120
1.510
4.130
6.550
840
8.180
4.090
7.220
2.400 11.860
1.600 250
13.710
12.700
22.050
22.050
12.290
10.150
12.290
10.170 9.020
20.650
21.080
41.730
19.190
44.490 26.410
von Münster nach Telgte
B 481n
B 51
Mondstraße
Dyckburgstraße
Bahnlinie
Warendorfer Straße
4 Rechtliche Beurteilung
In der 16.BimSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 sind lärm-
schutzauslösende Kriterien festgelegt, wie die Definition von Bau oder wesentlicher
Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte, die Einstufung betroffener
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
V
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
Bebauung in eine Gebietskategorie und die Berechnung des Beurteilungspegels.
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße besteht ein
Anspruch auf Lärmschutz grundsätzlich nur, wenn der von der neuen oder geänder-
ten Straße ausgehende Verkehrslärm den nach §2 (1) der 16. BImSchV
maßgeblichen Immissionsgrenzwert überschreitet.
Der hierfür maßgebende Beurteilungspegel ist grundsätzlich nicht als "Summenpe-
gel" unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene
Verkehrswege zu ermitteln. Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung)
und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Stra-
ße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen zu keiner
Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (BVerwG 4. Se-
nat, Az: 4 C 9/95, Datum: 1996-03-21).
· B 481n
Bei dem geplanten Neubau der B 481 handelt es sich nach §1 (1) der
16.BImSchV um den Bau einer öffentlichen Straße.
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen
Die Berechnungsgrundlagen wurden gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen" vom 04.10.1990 (RLS 90) gewählt.
Gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung wurde der Beurteilungspegel für
Wohngebäude nach Anlage 1 zu dieser Rechtsverordnung berechnet.
Die Berechnungen wurden gemäß dieser Anlage zur Verkehrslärmschutzverordnung
mit dem Prognoseverkehr durchgeführt. Der Beurteilungspegel wurde für den Tag
(600
Uhr - 2200 Uhr) und für die Nacht (2200 Uhr - 600 Uhr) berechnet.
Eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege wird bei der Er-
mittlung der Anspruchsberechtigung nicht berücksichtigt.
Die lärmtechnische Untersuchung wurde nach RLS 90 mit dem Computerprogramm
"SoundPLAN 6.4 – Version 28.01.2007-" durchgeführt, wobei örtliche Gegebenhei-
ten wie Bebauung, Geländehöhen, Abschirmungen sowie Höhenlagen von Straßen
und Bauwerken berücksichtigt wurden. Die durch die vorgesehenen Lärmschutzein-
richtungen (Wälle und Wände) entstehenden zusätzlichen Schallreflexionen werden
ebenfalls in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
Die B 481n verläuft in unterschiedlichen Höhenlagen.
Von Baubeginn (7 + 700 - 8 + 260) Dammlage
(8 + 260 - 8 + 370) Einschnittslage
(8 + 370 - 8 + 750) Dammlage
(8 + 750 - 8 + 870) Einschnittslage
(8 + 870 - 9 + 390) Dammlage
(9 + 390 - 10+ 010) Einschnittslage
(10+ 010 - 11+ 340) Dammlage
bis Bauende
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
VI
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
6 Lärmschutzmaßnahmen
Aus den Berechnungsergebnissen ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen (Anlage
12.2.I) ist ersichtlich, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte insbesondere für
Wohnbebauung sowohl tags als auch nachts, zum Teil deutlich überschritten wer-
den. Zum Schutz der Anlieger wurden folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen
gewählt:
Nr. Ort der LS-Maßnahme Art Länge Höhe (ü. Gradi.) Fläche
1. K33 (Dyckburgstraße) LS-Wand 110m 4,00m 440m2
2. K33 (Dyckburgstraße) LS-Wand 138m 3,00m 414m2
3. K33 (Dyckburgstraße) LS-Wand 45m 3,00m 135m2
4. B51 (nördl. Abfahrtsarm) LS-Wand 441m 3,00m 1328m2
5. B51 (südl. Abfahrtsarm) LS-Wand 252m 3,00m 756m2
6. L843 (Am Pulverschuppen) LS-Wand 280m 3,00m 840m2
7. B481n (westl. Kleingartenanlage) LS-Wall 770m 2,00m 6160m3
8. B481n (östl. Kleingartenanlage) LS-Wall 670m 2,00m 5360m3
B481n (Trogbauwerk Mariendorfer Straße)
9. LS-Wand 100m 1,30m 130m2
10. LS-Wand 90m 1,30m 117m2
11. LS-Wand 190m 1,30m 247m2
12. LS-Wand 190m 1,30m 247m2
13. LS-Wand 170m 2,00m 340m2
14. LS-Wand 170m 2,00m 340m2
Gesamtlänge der Lärmschutzwände: 2176m
Gesamtlänge der Lärmschutzwälle: 1440m
Alle Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Knotens B51 / B481n wurden in Form
von hochabsorbierenden Lärmschutzwällen geplant, da aufgrund der nahen Wohn-
bebauung nicht genügend Flächen für LS-Wälle zur Verfügung stehen.
Im weiteren Streckenverlauf der B 481n und sowie im Trogbauwerk Mariendorf wur-
den ebenfalls hochabsorbierende Materialien für die Lärmschutzwände vorgesehen,
mit Ausnahme der beidseitig aufgesetzten 1,30m hohen LS-Wände auf dem Krag-
arm im Bereich der Mariendorfer Straße.
zu 1. LS-Wand (h = 4,00 m) an der K33 (Dyckburgstraße)
An der Dyckburgstraße (im Bereich der Einmündung Warendorfer Straße) wurde die
LS-Wand so bemessen, dass der Immissionsgrenzwert für die Häuser an der Dyck-
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
VII
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
burgstraße im Erdgeschoss Tags eingehalten wird. Einzige Ausnahmen sind die
Gebäude Dyckburgstraße 2-6 (Immissionsorte 12 / 27 / 28), wo der Lärmeinfluss der
Warendorfer Straße zu dominierend ist.
Eine weitere Erhöhung der geplanten LS-Wand ist aufgrund der teilweise zwei-
geschossigen Bauweise und der Vielzahl der Lärmemittenten nicht sinnvoll.
zu 2/3. LS-Wand (h = 3,00 m) an der K33 (Dyckburgstraße)
In diesem Bereich der Dyckburgstraße geht der Hauptlärm von der B51 (Fahrbe-
ziehung Münster-Telgte / Telgte-Münster) aus. Deshalb würde eine weitere
Erhöhung der geplanten 3,00m hohen Lärmschutzwand an der Dyckburgstraße zu
keiner spürbaren Minderung der Immissionspegel der angrenzenden Wohn-
bebauung führen.
Alle Lärmschutzmaßnahmen mindern den Schallpegel, der in unmittelbarer Nähe
gelegenen Dyckburgstraße an der Wohnbebauung um bis zu 16,7 dB(A) an der
Dyckburgstraße 28b (Immissionsort 19 B).
zu 4/5. LS-Wände (h = 3,00 m) an der B481n / B51 von/nach Richtung Telgte
Dieses Teilstück der B481n / B51 verursacht durch seinen hohen DTV-Wert von
34.340 Kfz/24h in Kombination mit der Dammlage in den angrenzenden Wohnge-
bieten die höchsten Emissionen. Um dennoch einen größtmöglichen Schutz für die
angrenzenden Wohngebiete (Dyckburgstraße südlich sowie auch nördlich) zu er-
langen, wurden entlang der hier in Dammlage verlaufenden B51 beidseitige 3,00 m
hohe Lärmschutzwände vorgesehen.
Durch diese beiden Lärmschutzwände in Kombination mit den anderen Lärm-
schutzmaßnahmen (2 und 3) wird der Immissionspegel an den Gebäuden der
Dyckburgstraße um durchschnittlich 7,9 dB(A) reduziert.
Aus städtebaulichen Gründen wurde die LS-Wandhöhe auf 3,00 m begrenzt.
zu 6. LS-Wand (h = 3,00 m) an der L843 (Am Pulverschuppen)
Diese 280m lange Lärmschutzwand verringert den ankommenden Immissionspegel
an der dahinter liegenden Wohnbebauung um bis zu 10,7 dB(A) an der Warendorfer
Straße 259 (Immissionsort 81 C). Es lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass die
dort zulässigen Grenzwerte für Wohngebiete in den Obergeschossen teilweise
überschritten werden. Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand ist aus städte-
baulichen sowie aus Kostengründen nicht möglich.
zu 7/8. LS-Wälle (h = 2,00 m) an der B 481n (Hatzfeldweg und Kleingartenanlage)
und
zu 9-14.LS-Wände (h = 1,30 - 2,00 m) an der B 481n (Mariendorfer Straße)
In diesen beiden Bereichen werden aus Gründen des Vertrauensschutzes die hö-
heren DTV Werte (Gutachten Februar 2003), sowie die höheren Immissionspegel
(Planfeststellungsverfahren vom 05. Dezember 2005) zu Grunde gelegt.
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B 481n -Münster- 02.05.2007
VIII
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
Dieser Lärmtechnischen Untersuchung für den Bereich des Knotenpunktes der Wa-
rendorfer Straße mit der B 481n (Lageplan 1) liegen neuen Verkehrszahlen
zugrunde.
Hieraus ergibt sich für 12 Gebäude (IO-Nr: 15, 19, 21, 24, 94, 100, 104, 105, 106,
107, 108 und 110) ein zusätzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem
Grunde nach.
7 Verzeichnis der Anlagen
Bezeichnung
Maßstab Unterlage Blatt / Seite
Erläuterungsbericht 12.1.I I - VIII
Lärmtechnische Berechnungen 12.2.I 1 - 31
Lageplan 1 : 1000 12.4.I 1
8 Lärmtechnische Berechnungen
Anlage3_Beiblatt1
113 Zeichen
Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Abschnitt B 51 Blatt 1(3) 1.0 1.7 8.0 1.4 1.3 1.2 1.1 Wolbecker Str.
Anlage3_Beiblatt2
128 Zeichen
Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Abschnitt B 51 Blatt 2(3) 3.3 5.1 5.0 2 3 3.1 3.2 1.6 1.7 10 5.0 6.0 Wolbecker Str.
Anlage_2_2_Grafik
278 Zeichen
3.1 3.2 2.3 2.2 2.1 1.1 1.2 1.3 B51 3. Bauabschnitt Knoten B481n/Warendorfer Straße Knoten B51/Wolbecker Straße Text Planfeststellung B51/B481n - Deckblatt I Lärmtechnisches Untersuchungsgebiet LMP = Lärmminderungsplanung, Stadt Münster 2001
Anlage_2_3_Tabelle
930 Zeichen
Vergleich zwischen Planfeststellungsverfahren 2005 mit 1. Deckblattverfahren (2007) Anzahl der Gebäude mit Anspruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV für passiven Schallschutz im Erdgeschoss Planung 2005 Planung 2007 Planung 2005 Planung 2007 Pla nung 2005 Planung 2007 für Tag/Nacht 0 0 1 0 18 18 für Nachts 0 0 0 6 17 26 aktiv geschützt 34 34 126 121 40 31 Gebäude insges. aktiv geschützt in Prozent (%) 100 100 99 95 53 41 im Oberstes Geschoss Planung 2005 Planung 2007 Planung 2005 Planung 2007 Pla nung 2005 Planung 2007 für Tag/Nacht 17 6 4 4 32 37 für Nachts 6 0 54 39 7 7 aktiv geschützt 11 28 69 84 16 11 Gebäude insges. aktiv geschützt in Prozent (%) 32 82 54 66 29 20 34 127 75 34 127 55 Anspruchs- voraussetzung Knoten B51/Wolbecker Straße B51 3. Bauabschnitt Knote n B481n/Warendorfer Straße Anspruchs- voraussetzung Knoten B481n/Warendorfer Straße B51 3. Bauabschnitt Knoten B51/Wolbecker Straße
Anlage3 Deckblatt
209 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0506/2007 Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt I für den Ausbau der B51 - 3. Abschnitt und für den Neubau der B 481n (Verlängerung bis zum Schifffahrter Damm)
Anlage1b
19253 Zeichen
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3 -Münster- 02.05.2007
I
-Regionalniederlassung Münsterland- 48147 Münster, Hörsterplatz 2
Unterlage 12.1.I
Erläuterungsbericht
zum Deckblatt I
Zu der Lärmtechnischen Untersuchung für den Ausbau des
3. Bauabschnittes der B 51 von km 5+100 bis km 7+700
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Allgemeines.....................................................................................II
2 Rechtliche Grundlagen....................................................................II
2.1 BImSchG.........................................................................................II
2.2 16. BImSchV ...................................................................................II
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge ......................................III
3 Verkehrsverhältnisse......................................................................III
3.1 DTV(2020)-Werte:......................................................................... IV
4 Rechtliche Beurteilung ................................................................... V
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen ................. V
6 Lärmschutzmaßnahmen................................................................ VI
7 Verzeichnis der Unterlagen........................................................... XI
Erläuterungsbericht zum Deckblatt I der Lärmtechnischen Untersuchung der B51.3 -Münster- 02.05.2007
II
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1 Allgemeines
Der 3.Ausbauabschnitt der Bundesstrasse 51 erstreckt sich zwischen Bau-km 5+100
und Bau-km 7+700.
Die 2,60 km lange Ausbaumaßnahme beginnt nördlich an der bereits ausgebauten
B51 (2.Bauabschnitt) im Bereich der Wolbecker Straße (L 793) und endet ca. 70m
südlich der Warendorfer Straße (L 843).
Durch eine geänderte Knotenpunktsform im Bereich der Wolbeck Straße sowie der
nachträglichen Berücksichtigung eines sogenannten OPA (Offenporiger Asphaltbe-
ton) wurde zu den bestehenden Planfeststellungsunterlagen ein Deckblatt erforder-
lich.
2 Rechtliche Grundlagen
2.1 BImSchG
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau
oder der wesentlichen Änderung von Straßen ist das Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BimSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom
14.05.1990.
In den §§ 41 - 43 des BimSchG wird der Lärmschutz beim Neubau und der wesent-
lichen Änderung von Straßen und Schienenwegen, die sogenannte Lärmvorsorge,
behandelt.
Nach §41 (1) BimSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öf-
fentlichen Strasse sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine
schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem
Stand der Technik vermeidbar sind.
Dies gilt nach §41 (2) jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem ange-
strebten Schutzzweck stehen.
Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend
geschützt werden, besteht ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen
Zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen am Haus werden die Anbringung von
· Schallschutzfenstern
· Lüftern
· neuen Rollladenkästen etc. gezählt.
Nur in den Bereichen wo zwischen den Kosten des aktiven Lärmschutzes und des
passiven Lärmschutzes einschließlich der Kosten für Entschädigung der Außen-
wohnbereiche oder zwischen Kosten und Nutzen, ein offensichtliches Missverhältnis
besteht, kann der aktive Lärmschutz zugunsten des passiven Lärmschutzes unter-
bleiben (§ 41 Abs. 2 BimSchG).
Das Verhältnis zwischen Schutzzweck und Kostenaufwand für die Maßnahmen an
der Straße ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.
2.2 16. BImSchV
Konkretisiert werden diese Vorschriften durch die Sechzehnte Verordnung zur
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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverord-
nung– 16.BImSchV) vom 12.06.1990.
von km 5+100 bis km 7+300
Für diesen Fahrbahnabschnitt wird eine offenporige Asphaltdeckschicht (OPA)
als Straßenoberfläche gewählt, gemäß Allgemeinem Rundschreiben (ARS) Nr.
5/2002 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW)
vom 26.03.2002 das als Ergänzung zur 16. BImSchV veröffentlicht wurde. Entspre-
chend dieses ARS wird ein Korrekturwert von DStro = -5 dB(A) für den OPA mit
Kornaufbau 0/8 vorgesehen.
von km 7+300 bis km 7+700
Da sich in diesem Teilabschnitt keine angrenzende Wohnbebauung befindet, wird
als Fahrbahnoberfläche ein lärmmindernder Belag, gemäß Allgemeinem Rund-
schreiben (ARS) Nr. 14/1991 des Bundesministers für Verkehr (BMV) vom
25.04.1991 vorgesehen. Dieses Allgemeine Rundschreiben dient als Ergänzung zur
Tabelle 4 der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen -Ausgabe 1990- (RLS90).
Entsprechend dieses ARS wird ein Korrekturwert von DStro = -2 dB(A) vorgesehen.
Nach § 2 Abs.2 der 16.BImSch-Verordnung ergibt sich die Art der vorgezeichneten
Anlagen und Gebiete aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen.
Gemäß § 2 Abs.1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden zum
Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs-
geräusche folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt:
2.3 Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge
Krankenhäuser, Schulen 57 dB(A) 47 dB(A)
Kur- und Altenheime
reine und allgemeine Wohn-
sowie Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)
Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)
Für Wohnbebauung im Außenbereich werden die Immissionsgrenzwerte für Kern-,
Dorf-, Mischgebiete angenommen.
Kleingartenanlagen werden in ihrer Schutzbedürftigkeit wie Kern-, Dorf-, Mischgebie-
te eingestuft. Sie werden jedoch nur nach dem Immissionsgrenzwert für Tag beur-
teilt, da eine nächtliche Nutzung nicht vorgesehen ist.
3 Verkehrsverhältnisse
Grundlage für die lärmtechnische Untersuchung dieses Deckblattes I ist eine über-
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IV
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B51.3/Wolbecker Straße Prognose 2020 gem. IVV von: 11. September 2006
Belastungszahlen in Kfz/24h
41.730
21.080 20.650
B 51
5.000 16.080 16.550 4.100
WESTKNOTEN OSTKNOTEN
N
3.450 1.550 2.800 1.300
10.360 13.290 12.530
20.670 W o l b e c k e r S t r a ß e 27.400
10.310 10.020 14.870
1.840 6.380 1.200 8.510 1.150 290 1.150 290
8.220 16.080 16.550 9.710
24.300 26.260
50.560
arbeitete Verkehrsuntersuchung (Stand: September 2006), die durch die Ingenieur-
gruppe IVV-Aachen erstellt wurde. Der Planfall P_RE 2020 der Verkehrsuntersu-
chung für den Raum Münster/Telgte weist folgende Prognosebelastungen für das
Jahr 2020 aus:
3.1 DTV(2020)-Werte:
Strasse Bau-km DTV*
2015 v*
(Pkw / Lkw) p*
(Tag / Nacht)
freie Strecke:
B 51 5+100 – 5+690 50.560 Kfz/24h 100 / 80 km/h 16% / 15%
B 51 5+690 – 7+700 41.730 Kfz/24h 100 / 80 km/h 13% / 12%
Anschlussstelle Wolbecker Straße (L 793)
nordöstl. Auffahrt 4.100 Kfz/24h 50 / 50 km/h 13% / 12%
südöstl. Abfahrt 9.710 Kfz/24h 50 / 50 km/h 16% / 15%
südwestl. Auffahrt 8.220 Kfz/24h 50 / 50 km/h 16% / 15%
nordwestl Abfahrt 5.000 Kfz/24h 50 / 50 km/h 13% / 12%
*DTV = Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke
*v = Geschwindigkeit
*p = LKW – Anteil
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V
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4 Rechtliche Beurteilung
In der 16.BimSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 sind lärm-
schutzauslösende Kriterien festgelegt, wie die Definition von Bau oder wesentlicher
Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte, die Einstufung betroffener
Bebauung in eine Gebietskategorie und die Berechnung des Beurteilungspegels.
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße besteht ein
Anspruch auf Lärmschutz grundsätzlich nur, wenn der von der neuen oder geänder-
ten Straße ausgehende Verkehrslärm den nach §2 (1) der 16. BImSchV maßgebli-
chen Immissionsgrenzwert überschreitet.
Der hierfür maßgebende Beurteilungspegel ist grundsätzlich nicht als "Summenpe-
gel" unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Ver-
kehrswege zu ermitteln. Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und
die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße
entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen zu keiner Gesamtbelastung
führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (BVerwG 4. Senat, Az: 4 C 9/95,
Datum: 1996-03-21).
· B 51.3
Für den geplanten Ausbau der B 51.3 und der Anschlussstelle Wolbecker
Straße liegt nach §1 (2) Abs.1 der 16.BImSchV eine wesentlich Änderung vor,
da die Straße um eine oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraft-
fahrzeugverkehr baulich erweitert wird.
· L 793 (Wolbecker Straße)
Bei dem geplanten Ausbau der Wolbecker Straße liegt ein erheblicher bauli-
cher Eingriff vor, da neue Abbiegestreifen gebaut werden.
Nach §1 (2) Abs.2 der 16.BImSchV ist die Änderung dann wesentlich, wenn
durch den baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändern-
den Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms
o um mindestens 3 dB(A)
o oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in
der Nacht erhöht wird.
o Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des
von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von
mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht durch einen
erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbe-
gebieten.
5 Erläuterungen zu den lärmtechnischen Berechnungen
Die Berechnungsgrundlagen wurden gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen" vom 04.10.1990 (RLS 90) gewählt.
Gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung wurde der Beurteilungspegel für
Wohngebäude nach Anlage 1 zu dieser Rechtsverordnung berechnet.
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VI
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Die Berechnungen wurden gemäß dieser Anlage zur Verkehrslärmschutzverordnung
mit dem Prognoseverkehr durchgeführt. Der Beurteilungspegel wurde für den Tag
(600 Uhr - 2200 Uhr) und für die Nacht (2200 Uhr - 600 Uhr) berechnet.
Die lärmtechnische Untersuchung wurde nach RLS 90 mit dem Computerprogramm
"SoundPLAN 6.4 – Version 28.01.2007-" durchgeführt, wobei örtliche Gegebenheiten
wie Bebauung, Geländehöhen, Abschirmungen sowie Höhenlagen von Straßen und
Bauwerken berücksichtigt wurden. Die durch die vorgesehenen Lärmschutzwände
entstehenden zusätzlichen Schallreflexionen werden ebenfalls in den Berechnungs-
ergebnissen berücksichtigt.
6 Lärmschutzmaßnahmen
Aus den Berechnungsergebnissen (Unterlage 12.2.I) ohne aktive Lärmschutzmaß-
nahmen ist ersichtlich, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte insbesondere für
die Wohngebiete, sowohl tags als auch nachts, zum Teil deutlich überschritten wer-
den:
Alle Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der B 51.3 zwischen der Wolbecker Straße
(L 793) und der Warendorfer Straße (L 843) wurden in Form von hochabsorbieren-
den Lärmschutzwänden geplant, da aufgrund der nahen Wohnbebauung nicht ge-
nügend Flächen für Lärmschutzwälle zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Wolbecker Straße (L 793) wurde eine neue Knotenpunktssituation in
Form von sogenannten Holländischen Rampen konzipiert.
In den Fällen, in denen die Beurteilungspegel die maßgeblichen Immissionsgrenz-
N
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werte überschreiten, liegen für die jeweiligen Eigentümer der betroffenen baulichen
Anlagen die Anspruchsvoraussetzungen zur Erstattung der Kosten für Lärmschutz
an Gebäuden (sogenannter passiver Lärmschutz) vor, sofern nicht die vorhandenen
Bauschalldämmmaße der Umfassungsbauteile den auftretenden Lärm bereits auf
zumutbare Innenpegel abmindern.
Im Einzelnen wird auf die Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsgesetzes (24. BImSchV) verwiesen.
Um eine Gleichbehandlung aller angrenzenden Wohngebiete zu gewährleisten
wurden die einzelnen Lärmschutzmaßnahmen so dimensioniert, dass fast alle
maßgeblichen Immissionsgrenzwerte im Erdgeschoss am Tag und in der Nacht,
sowie im 1. Obergeschoss am Tag eingehalten werden.
Einzige Ausnahme im Wohngebietsbereich ist das Gebäude Nr. 78 (Manfred von
Richthofen Str. 105). Hier wird der Immissionspegel des 1.Obergeschosses am
Tag um lediglich 0,15 dB(A) überschritten.
Zum Schutz der Anlieger wurden folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen ge-
wählt:
Nr. Ort der Lärmschutzmaßnahme Lage Art Länge Höhe
1. B 51 (km 5+100 - km 5+440) li. LS-Wall 340 m 2,0 m
über Gradiente
2.1 B 51 (nordwestl. Stützwand III.) li. LS-Wand 139 m 1,6-7,2 m
über Gradiente der B 51
2.2 B 51 (nordöstl. Stützwand IV.) re. LS-Wand 135 m 1,6-7,2 m
über Gradiente der B 51
2.3 B 51 (südöstl. Stützwand I.) re. LS-Wand 146 m 1,6-7,2 m
über Gradiente der B 51
2.4 B 51 (südwestl. Stützwand II.) li. LS-Wand 141 m 1,6-7,2 m
über Gradiente der B 51
3.1 B 51 (westl. Anschl. Wolbecker Str.– km 6+028) li. LS-Wand 390 m 3,0 m
über Gradiente der nordwestl. Rampe
3.2 B 51 (östl. Anschl. Wolbecker Str.– km 6+021) li. LS-Wand 377 m 2,0-6,5 m
über Gradiente der nordöstl. Rampe
4 B 51 (km 6+030 – km 6+740) li. LS-Wand 710 m 5,7 m
mit Kragarm über Gradiente
5 B 51 (km 6+035 – km 6+750) re. LS-Wand 715 m 5,7 m
mit Kragarm über Gradiente
6 B 51 (km 6+750 – km 6+923) li. LS-Wand 173 m 5,5 m
über Gradiente
7 B 51 (km 6+761 – km 7+308) re. LS-Wand 547 m 5,5 m
über Gradiente
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Aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Holländischen Rampen an der Wol-
becker Straße (L 793):
zu 1.
Südlich der Wolbecker Straße wurde ein 2,00 m (über Gradiente) hoher und 340
m langer Lärmschutzwall, zum Schutz der Kleingärten und eines Spielplatzes, ge-
plant.
Dieser Wall wird aus Überschussmassen der Troglage (km 5+920 bis km 6+825)
errichtet.
zu 2.1
Von km 5+648 bis km 5+787 wird eine 139 m lange Lärmschutzwand vorgesehen.
Diese 1,60 m - 7,20 m (über Gradiente der B51) hohe Lärmschutz-Stützwand be-
steht aus Beton mit einer hochabsorbierenden Vorsatzschale. Diese Lärmschutz-
wand (sowie bei den Lärmschutz-Stützwänden 2.2 / 2.3 / 2.4) dient gleichzeitig als
1,30 m (über Gradiente der Rampe) hohe Absturzsicherung an der Rampe.
zu 2.2
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird analog zu 2.1, an der nordöstlichen
Rampe von km 5+652 bis km 5+787, eine 135 m lange 1,60 m - 7,20 m hohe
Lärmschutz-Stützwandwand mit hochabsorbierender Vorsatzschale vorgesehen.
zu 2.3
2.1
3.1
1
2.2
3.2
2.3
2.4
N
Wolbecker Straße
B 51
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IX
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Diese hochabsorbierende Lärmschutz-Stützwand an der südöstlichen Rampe (von
km 5+462 bis km 5+608) hat eine Höhe von 1,60 m - 7,20 m und eine Länge von
146 m.
zu 2.4
Analog zu 2.3 wird diese 141 m lange hochabsorbierende Lärmschutz-Stützwand
an der südwestlichen Rampe von km 5+462 bis km 5+603 mit einer Höhe von
1,60 m - 7,20 m gebaut.
zu 3.1
In diesem Bereich wurde eine aktive Lärmschutzmaßnahme mit einer Höhe von
3,00 m über Gradiente der nordwestlichen Rampe konzipiert.
Diese hochabsorbierende Lärmschutzwand beginnt bei km 6+028 und hat eine
Länge von 390 m. Sie endet an der Einmündung zur Wolbecker Straße (L 793).
zu 3.2
Am östlichen Anschlussarm der B51 mit der Wolbecker Straße (L 793) wurde eine
Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m bis 6,50 m über Gradiente der nord-
östlichen Rampe berechnet.
Die Lärmschutzwand besteht aus fünf Teilstücken:
· h = 2,00-3,00 m l = 9 m 2,00-3,00 m Beton
· h = 4,00 m l = 82 m 3,00 m Beton +1,00 m transparentes Material
· h = 5,00 m l = 47 m 3,00 m Beton +2,00 m transparentes Material
· h = 6,00 m l = 83 m 3,00 m Beton +3,00 m transparentes Material
mit Abkröpfung (siehe Skizze)
· h = 6,50 m l = 156 m 3,00 m Beton +3,50 m transparentes Material
mit Abkröpfung (siehe Skizze)
l = 377 m
Systemskizze
mit Abkröpfung
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X
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zu 4. u. 5.
Die Fahrbahn der B 51 (3. Bauabschnitt) wird ab km 5+920 in Troglage bis km
6+825 geführt.
Zwischen den Brückenbauwerken Laerer Landweg (km 6+030) und Pleistermüh-
lenweg (km 6+750) liegt die Fahrbahn 2,00 m unter dem Gelände. Das 710 m –
715 m lange Trogbauwerk wird aus lärmtechnischen Gründen beidseitig mit 3,30
m (über Gelände) hohen Lärmschutzwänden versehen. Die Wände enden mit ei-
nem 3,53 m (Außenmaß), bzw. 2,50 m (Innenmaß) breiten Kragarm.
Systemskizze
Diese Lärmschutzmaßnahmen sowie alle folgenden Maßnahmen wurden so kon-
zipiert, dass in den beidseitig vorhandenen Wohngebieten die zulässigen Immissi-
onsgrenzpegel im Erdgeschoss tags und nachts sowie im 1.Obergeschoß tags
nicht überschritten werden.
zu 6.
Diese 5,50 m hohe Lärmschutzwand wird mit einer Länge von 173 m ausgebildet.
Der 3,00 m hohe untere Teil dieser Lärmschutzwand besteht aus Beton mit einer
hochabsorbierenden Vorsatzschale. Hierauf wird eine 2,50 m hohe transparente
Wand angebracht.
zu 7.
Auf der östlichen Seite der B51 wird eine 5,50 m hohe und 547 m lange hochab-
sorbierende Lärmschutzwand vorgesehen, die wie unter Pkt.6 konstruiert wird.
Die Gesamtlänge der Lärmschutzwände beträgt: 3473 m
und die der Lärmschutzwälle beträgt: 340 m
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XI
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7 Verzeichnis der Unterlagen
Bezeichnung
Maßstab Unterlage Blatt / Seite
Erläuterungsbericht 12.1.I I - XI
Lärmtechnische Berechnungen 12.2.I 1 - 45
Übersichtslageplan 1 : 5000 12.3.I 1
Lagepläne 1 : 1000 12.4.I 1 - 4
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (24)
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße 44
- Mondstraße
- Sudmühlenstraße
- Dyckburgstraße 28b
- Mariendorfer Straße
- Albersloher Weg
- Schifffahrter Damm
- Lohausweg
- Damaschkeweg 267
- Laerer Landweg
- Hegerskamp
- Lütkenbecker Weg
- Hörsterplatz 2
- Hatzfeldweg
- Schiffahrter Damm
- Am Pulverschuppen
- Umgehungsstraße
- Manfred-von-Richthofen-Straße 105
- Hammer Straße
- Burgstraße
- Maikottenweg 21
- Am Lohausbach
- Jägersteg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0506/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37