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SV-2018/0028

Antrag der SPD-Fraktion vom 8. Mai 2018 betr. Finanzierung der Hessenkasse aus originären Landesmitteln

Antrag 08.05.2018

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240 Zeichen

Punkt 
47.14: 
Antrag der SPD-Fraktion vom 8. Mai 2018 betr. Finanzierung der Hessenkasse aus 
originären Landesmitteln 
 (V-Nr. SV-2018/0028) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD und Die Linke.  
Stimmenthaltung: UWIGA

SV-2018/0028

5359 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0028 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 8. Mai 2018 betr. Finanzierung der Hessenkasse aus 
originären Landesmitteln 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
Antrag  
 
Finanzierung der Hessenkasse aus originären Landesmitteln 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt, bei den verantwortlichen Stellen des Landes Hessen  
 
 eine andere, nämlich ausschließliche, Finanzierung der Hessenkasse durch originäre 
Landesmittel  einzufordern; 
 
 darauf zu drängen, dass die Gesamtfinanzierung dem um fast eine Milliarde Euro 
niedrigeren Bedarf angepasst wird. Insbesondere ist hier zu kritisieren, dass der 
Gesetzentwurf die Bildung eines Sondervermögens in Höhe von 6 Milliarden vorsieht, 
während bereits absehbar ist, dass nur 5,1 Milliarden durch die Hessenkasse abgelöst 
werden. Die Landesregierung schafft sich hiermit Finanzierungsmittel in Höhe von 900 
Millionen, die größtenteils von den Kommunen finanziert werden. Diese Praxis ist als 
kommunenfeindlich zu brandmarken und abzulehnen. 
 
 auf eine Streichung der neu im Gesetzentwurf aufgenommenen, unrealistischen und 
unverhältnismäßigen Sanktionsregelung zu drängen, nach der sich der Eigenbeitrag bei 
Nicht- oder Teilerfüllung der von den Kommunen eingegangenen Verpflichtungen auf 50 
Euro pro Einwohner erhöht; 
 
 Position gegen die teilweise verfassungswidrige Verschärfung der Kommunalaufsicht zu 
beziehen und insbesondere den geplanten Zugriff der Aufsichtsbehörde auf das 
Rechnungsprüfungsamt als unzulässig zurück zu weisen; 
 
 die Möglichkeit, die Haushaltssatzung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen – selbst 
wenn diese keinen genehmigungspflichtigen Bestandteil enthält – als nicht akzeptable 
Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung zu kritisieren und abzulehnen, weil

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kommunale Satzungen als Rechtsnorm ausschließlich der Normenkontrolle des VGH, 
nicht aber der Exekutive zugänglich sind. 
 
 die neu gewollte Regelung zu den Kassenkrediten, künftig „Liquiditätskredite“ als 
realitätsfremd abzulehnen; 
 
 die Verschärfung der Aufsichtsregelungen, wonach Haushaltsgenehmigungen einen 
fristgerechten Jahresabschluss voraussetzen, abzulehnen; 
 
 auf ein vom Land finanziertes Investitionsprogramm für alle Kommunen zu drängen, 
dass explizit auch Kommunen mit hohen Kassenkredit offen steht, ebenso wie allen 
Kommunen mit Investitionsbedarf, die nicht als „finanz- oder strukturschwach“ gelten. 
 
 eine angemessene Finanzierung für die Kommunalisierung staatlicher Aufgaben und 
damit die Einhaltung des Konnexitätsprinzips einzufordern. 
 
 
Begründung: 
 
Bis zum Jahr 2000 hatten die hessischen Kommunen in ihrer Gesamtheit die drittgeringsten 
Defizite pro Kopf in Deutschland. Mit Regierungsübernahme durch die CDU verschlechterte 
sich aber Jahr für Jahr ihre Situation. Mittlerweile haben die hessischen Kommunen die 
dritthöchsten Defizite in Deutschland. (Quelle: Prof. Junkernheinrich: Kommunale 
Haushaltsdefizite im Ländervergleich - Zu den Entwicklungsdisparitäten kommunaler 
Kassenkredite -). Die hessischen Kommunen wurden so von der Landesregierung vom 
Spitzenreiter zum Absteiger gemacht. 
  
Diese in Deutschland besondere Entwicklung hat die Landesregierung verursacht. Auch in 
anderen Bundesländern gab es - insbesondere nach der Finanzmarktkrise - erhebliche Defizite 
bei den Kommunen. Aber in Hessen setzte die Verschlechterung schon früher ein und 
verschärfte sich in viel stärkerem Maße als in anderen Bundesländern!  
  
Es ist deshalb nur recht und billig, wenn der Verursacher auch den eingetretenen Schaden 
ersetzt. Die Kommunen – wie schon beim sogenannten Schutzschirm – wiederum zum 
überwiegenden Teil zur Finanzierung heranzuziehen, ist inakzeptabel. 
  
Nach den Präsentationen des Finanz- und des Innenmisters sollen die Kommunen aber 80 
Prozent der Kosten der Hessenkasse zahlen. 
  
Die Hessenkasse soll jährlich 300 Millionen Euro kosten und wie folgt finanziert werden: 100 
Mio. durch den Eigenbeitrag der begünstigten Kommunen (25 Euro /Einwohner jährlich), 59 
Mio. durch die Bundesmittel für das Bundesteilhabegesetz (die den Kommunen als 
Lastenträger der Eingliederungshilfen u.a. zustehen), 60 
  
Mio. durch den Kommunalanteil Fonds Deutsche Einheit (Absenkung der erhöhten 
Gewerbesteuerumlage wird also nicht an die Kommunen weitergegeben, sondern das Land 
verwendet die Mittel), 20 Mio. aus den Landesausgleichsstock (KFA-Mittel). Insgesamt werden 
damit 240 Millionen Euro kommunale Mittel für die Hessenkasse verwandt. Lediglich 60 
Millionen Euro sollen aus dem Landestopf kommen. Die Kommunen finanzieren damit zu 80 
Prozent ihr Entschuldungsprogramm selbst.

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Und dies obwohl Verursacher der Defizite und der Verschuldung eindeutig das Land Hessen ist. 
Alleine zwischen 2009 bis 2014 sind in Hessen auf kommunaler Seite 7,8 Milliarden Euro 
Defizite entstanden. Mit der Hessenkasse sollen Kassenkredite, die in diesem Zeitraum und 
danach entstanden sind, in Höhe von 5,1 Euro abgelöst werden. 
  
 
 
Darmstadt, 08.  Mai  2018 
 
Michael Siebel, 
Fraktionsvorsitzender

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  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0028
Typ
Antrag
Datum
08.05.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00