SV-2018/0028
Antrag der SPD-Fraktion vom 8. Mai 2018 betr. Finanzierung der Hessenkasse aus originären Landesmitteln
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Punkt 47.14: Antrag der SPD-Fraktion vom 8. Mai 2018 betr. Finanzierung der Hessenkasse aus originären Landesmitteln (V-Nr. SV-2018/0028) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD und Die Linke. Stimmenthaltung: UWIGA
SV-2018/0028
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Vorlage-Nr. SV-2018/0028 Antrag der SPD-Fraktion vom 8. Mai 2018 betr. Finanzierung der Hessenkasse aus originären Landesmitteln SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Antrag Finanzierung der Hessenkasse aus originären Landesmitteln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei den verantwortlichen Stellen des Landes Hessen eine andere, nämlich ausschließliche, Finanzierung der Hessenkasse durch originäre Landesmittel einzufordern; darauf zu drängen, dass die Gesamtfinanzierung dem um fast eine Milliarde Euro niedrigeren Bedarf angepasst wird. Insbesondere ist hier zu kritisieren, dass der Gesetzentwurf die Bildung eines Sondervermögens in Höhe von 6 Milliarden vorsieht, während bereits absehbar ist, dass nur 5,1 Milliarden durch die Hessenkasse abgelöst werden. Die Landesregierung schafft sich hiermit Finanzierungsmittel in Höhe von 900 Millionen, die größtenteils von den Kommunen finanziert werden. Diese Praxis ist als kommunenfeindlich zu brandmarken und abzulehnen. auf eine Streichung der neu im Gesetzentwurf aufgenommenen, unrealistischen und unverhältnismäßigen Sanktionsregelung zu drängen, nach der sich der Eigenbeitrag bei Nicht- oder Teilerfüllung der von den Kommunen eingegangenen Verpflichtungen auf 50 Euro pro Einwohner erhöht; Position gegen die teilweise verfassungswidrige Verschärfung der Kommunalaufsicht zu beziehen und insbesondere den geplanten Zugriff der Aufsichtsbehörde auf das Rechnungsprüfungsamt als unzulässig zurück zu weisen; die Möglichkeit, die Haushaltssatzung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen – selbst wenn diese keinen genehmigungspflichtigen Bestandteil enthält – als nicht akzeptable Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung zu kritisieren und abzulehnen, weil 2 kommunale Satzungen als Rechtsnorm ausschließlich der Normenkontrolle des VGH, nicht aber der Exekutive zugänglich sind. die neu gewollte Regelung zu den Kassenkrediten, künftig „Liquiditätskredite“ als realitätsfremd abzulehnen; die Verschärfung der Aufsichtsregelungen, wonach Haushaltsgenehmigungen einen fristgerechten Jahresabschluss voraussetzen, abzulehnen; auf ein vom Land finanziertes Investitionsprogramm für alle Kommunen zu drängen, dass explizit auch Kommunen mit hohen Kassenkredit offen steht, ebenso wie allen Kommunen mit Investitionsbedarf, die nicht als „finanz- oder strukturschwach“ gelten. eine angemessene Finanzierung für die Kommunalisierung staatlicher Aufgaben und damit die Einhaltung des Konnexitätsprinzips einzufordern. Begründung: Bis zum Jahr 2000 hatten die hessischen Kommunen in ihrer Gesamtheit die drittgeringsten Defizite pro Kopf in Deutschland. Mit Regierungsübernahme durch die CDU verschlechterte sich aber Jahr für Jahr ihre Situation. Mittlerweile haben die hessischen Kommunen die dritthöchsten Defizite in Deutschland. (Quelle: Prof. Junkernheinrich: Kommunale Haushaltsdefizite im Ländervergleich - Zu den Entwicklungsdisparitäten kommunaler Kassenkredite -). Die hessischen Kommunen wurden so von der Landesregierung vom Spitzenreiter zum Absteiger gemacht. Diese in Deutschland besondere Entwicklung hat die Landesregierung verursacht. Auch in anderen Bundesländern gab es - insbesondere nach der Finanzmarktkrise - erhebliche Defizite bei den Kommunen. Aber in Hessen setzte die Verschlechterung schon früher ein und verschärfte sich in viel stärkerem Maße als in anderen Bundesländern! Es ist deshalb nur recht und billig, wenn der Verursacher auch den eingetretenen Schaden ersetzt. Die Kommunen – wie schon beim sogenannten Schutzschirm – wiederum zum überwiegenden Teil zur Finanzierung heranzuziehen, ist inakzeptabel. Nach den Präsentationen des Finanz- und des Innenmisters sollen die Kommunen aber 80 Prozent der Kosten der Hessenkasse zahlen. Die Hessenkasse soll jährlich 300 Millionen Euro kosten und wie folgt finanziert werden: 100 Mio. durch den Eigenbeitrag der begünstigten Kommunen (25 Euro /Einwohner jährlich), 59 Mio. durch die Bundesmittel für das Bundesteilhabegesetz (die den Kommunen als Lastenträger der Eingliederungshilfen u.a. zustehen), 60 Mio. durch den Kommunalanteil Fonds Deutsche Einheit (Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage wird also nicht an die Kommunen weitergegeben, sondern das Land verwendet die Mittel), 20 Mio. aus den Landesausgleichsstock (KFA-Mittel). Insgesamt werden damit 240 Millionen Euro kommunale Mittel für die Hessenkasse verwandt. Lediglich 60 Millionen Euro sollen aus dem Landestopf kommen. Die Kommunen finanzieren damit zu 80 Prozent ihr Entschuldungsprogramm selbst. 3 Und dies obwohl Verursacher der Defizite und der Verschuldung eindeutig das Land Hessen ist. Alleine zwischen 2009 bis 2014 sind in Hessen auf kommunaler Seite 7,8 Milliarden Euro Defizite entstanden. Mit der Hessenkasse sollen Kassenkredite, die in diesem Zeitraum und danach entstanden sind, in Höhe von 5,1 Euro abgelöst werden. Darmstadt, 08. Mai 2018 Michael Siebel, Fraktionsvorsitzender
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- Wilhelminenstraße 7a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0028
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00