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3018/2021

Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 30.08.2021, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5164 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3018/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 
bis 2025 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt den Entwurf des Haushaltsplans 2022 einschließlich der  
mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und sonstiger Anlagen zur Kenntnis. 
 
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal die Verwendung der bezirks-
bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf 
den Beschluss des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 193.000,00 Euro. 
 
Die Mittel werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle auf die einzelnen Produktgruppen  
aufgeteilt. 
 
1  0604  Kinder- und Jugendarbeit  0235.573.1800.5  89.532,70 €  
2  0504  Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen  
0235.573.1800.5  11.541,40 €  
3  0301  Schulträgeraufgaben  0235.573.1800.5  37.499,90 € 
4  0801  Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten  
0235.573.1800.5  33.427,60 € 
5b  0416  Kulturförderung  0235.573.1800.5  20.998,40 € 
6  0507  Betrieb, Unterhaltung und Förde-
rung von Bürgerhäusern und -
zentren  
0235.573.1800.5  0,00  
7  1301  Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen  
0235.573.1800.5  0,00  
Summen  193.000  
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  193.00,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit-
gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. 
Sie beraten über alle Haushaltspositionen, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können 
dazu Vorschläge und Anregungen abgeben. 
Gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltspositionen in einem gesonder-
ten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Auf die Hinweise und Erläuterungen in dem Vorbericht 
zum Haushaltsplan-Entwurf wird besonders aufmerksam gemacht. 
Die entsprechenden Haushaltsplan-Beratungsunterlagen liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung 
Lindenthal vor. 
 
Hinsichtlich der Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel ist in § 37 Absatz 3 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zuge-
wiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen 
sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können.

3 
Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in 
seinem Entwurf vom 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 
GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100,00 € für das Haushaltsjahr 2022 festge-
setzt hat. 
 
Auf den Stadtbezirk Lindenthal entfällt für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 193.000,00 €, der 
sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000,00 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwoh-
ner zusammensetzt. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be-
achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Folgendes ist zu beachten: 
Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs-
sig. Nach Möglichkeit ist ein Teilplan zu benennen, dem die jeweilige Zweckbestimmung zugeordnet 
ist. 
Die Bezirksvertretung soll im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine Auftei-
lung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver Be-
reich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung 
vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. 
Eine umgekehrte unterjährige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich darf 
dagegen vorgenommen werden. 
Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli-
che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

30.08.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
3018/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.08.2021
Erstellt
23.08.2021 08:43