3018/2021
Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5164 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 3018/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt den Entwurf des Haushaltsplans 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und sonstiger Anlagen zur Kenntnis. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal die Verwendung der bezirks- bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 193.000,00 Euro. Die Mittel werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle auf die einzelnen Produktgruppen aufgeteilt. 1 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0235.573.1800.5 89.532,70 € 2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 0235.573.1800.5 11.541,40 € 3 0301 Schulträgeraufgaben 0235.573.1800.5 37.499,90 € 4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 0235.573.1800.5 33.427,60 € 5b 0416 Kulturförderung 0235.573.1800.5 20.998,40 € 6 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förde- rung von Bürgerhäusern und - zentren 0235.573.1800.5 0,00 7 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 0235.573.1800.5 0,00 Summen 193.000 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 193.00,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltspositionen, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschläge und Anregungen abgeben. Gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltspositionen in einem gesonder- ten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Auf die Hinweise und Erläuterungen in dem Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf wird besonders aufmerksam gemacht. Die entsprechenden Haushaltsplan-Beratungsunterlagen liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Lindenthal vor. Hinsichtlich der Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel ist in § 37 Absatz 3 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zuge- wiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. 3 Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seinem Entwurf vom 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100,00 € für das Haushaltsjahr 2022 festge- setzt hat. Auf den Stadtbezirk Lindenthal entfällt für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 193.000,00 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000,00 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwoh- ner zusammensetzt. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be- achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Folgendes ist zu beachten: Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs- sig. Nach Möglichkeit ist ein Teilplan zu benennen, dem die jeweilige Zweckbestimmung zugeordnet ist. Die Bezirksvertretung soll im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine Auftei- lung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver Be- reich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umgekehrte unterjährige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich darf dagegen vorgenommen werden. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli- che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 3018/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 23.08.2021 08:43